Deutscher Bundestag Drucksache 18/2853 18. Wahlperiode 13.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2652 – Zustand der Eisenbahntunnel in Baden-Württemberg (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2409) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zustand der Eisenbahntunnel in Baden-Württemberg “ (Bundestagsdrucksache 18/2409) werden zu Frage 3 die Veränderungen der Zustandsbewertungen der Eisenbahntunnel in Baden-Württemberg von 2008 bis 2013 tabellarisch dargestellt. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die betriebssichere Vorhaltung ihrer baulichen Anlagen fällt in die unternehmerische Verantwortung der DB Netz AG im Konzern Deutsche Bahn AG. Im Rahmen ihrer Ersatzinvestitions- und Instandhaltungsstrategie muss sie die Anlagensicherheit gewährleisten und bedient sich dabei geeigneter Planungsinstrumente . Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zustand der Eisenbahntunnel in Baden-Württemberg“ (Bundestagsdrucksache 18/2409) ausführlich dargelegt, hat die DB Netz AG in ihren internen Richtlinien 804 (Tunnel offene Bauweise) und 853 (Tunnel bergmännische Bauweise) die Inspektion von Eisenbahntunneln geregelt. Dabei differenziert sie nach vier Zustandskategorien, die allesamt die Sicherheit der Bauwerke nicht infrage stellen, sondern auf die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Bezug nehmen und wie folgt definiert sind: Zustandskategorie 1: Punktuelle Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Maßnahmen des vorbeugenden Unterhalts sind bei langfristig (länger als 30 Jahre) zu erhaltenden Bauwerksteilen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 10. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zustandskategorie 2: Größere Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit nicht beeinflussen. Maßnahmen des vorbeugenden Unterhalts sind bei lang- und mittelfristig (länger als 18 Jahre) zu erhaltenden Bauwerksteilen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Drucksache 18/2853 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zustandskategorie 3: Umfangreiche Schäden am Bauwerksteil, welche die Standsicherheit nicht beeinflussen. Eine Instandsetzung ist noch möglich, ihre Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen. Zustandskategorie 4: Gravierende Schäden am Bauwerksteil, welche die Sicherheit noch nicht beeinflussen. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Die Einordnung eines Tunnelbauwerks in die einzelnen Zustandskategorien ebenso wie ein Wechsel zwischen den Zustandskategorien hängt maßgeblich von der Konstruktion, vom umgebenden Gebirge sowie von der Verkehrsbelastung , unterteilt nach Lasten, Geschwindigkeiten und Zugzahlen, ab und ist allgemein mit einer alters- und nutzungsbedingten Zunahme von Mängeln oder Schäden am Bauwerk zu begründen. Der jeweilige Schadensumfang kann dabei ein „punktuelles Schadensbild“ übersteigen, ohne die Sicherheit zu beeinflussen . 1. Welche der im Jahr 2009 in Zustandskategorie 1 befindlichen Eisenbahntunnel befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 in Zustandskategorie 2 (bitte tabellarisch nach Name, örtlicher Lage bzw. Streckenkilometerangabe, Baujahr, Bauweise, Länge der Tunnel sowie jeweiliger täglicher Zugfrequenz für Personen- und Güterzüge und geplante und bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen darstellen)? Nach Angaben der DB Netz AG hat bis 2013 ein Übergang in die Zustandskategorie 2 bei 24 der 79 im Jahr 2009 mit der Zustandskategorie 1 bewerteten Tunnelbauwerke stattgefunden. Eine detaillierte, tabellarische Übersicht der betroffenen Eisenbahntunnel mit Name, örtlicher Lage, Baujahr, Bauweise, Länge, Zugfrequenz und geplanten/ bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen enthält die beigefügte Anlage 1. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum die in Frage 1 genannten Tunnel innerhalb von vier Jahren von Zustandskategorie 1 in Zustandskategorie 2 gelangt sind? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Sofern sich Maßnahmen des vorbeugenden Unterhalts als wirtschaftlich sinnvoll erwiesen haben, werden diese nach Angaben der DB AG in den kommenden Jahren (vgl. Anlage 1 zu Frage 1) zum Erhalt oder zur Verbesserung der Zustandsnote umgesetzt. 3. Welche der im Jahr 2009 in Zustandskategorie 1 befindlichen Eisenbahntunnel befanden sich im Jahr 2013 in Zustandskategorie 3 (bitte tabellarisch nach Name, örtlicher Lage bzw. Streckenkilometerangabe, Baujahr, Bauweise , Länge der Tunnel sowie jeweiliger täglicher Zugfrequenz für Personen - und Güterzüge und geplante und bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen darstellen)? Nach Angaben der DB Netz AG hat bis 2013 ein Übergang in die Zustandskategorie 3 bei acht der 79 im Jahr 2009 mit der Zustandskategorie 1 bewerteten Tunnelbauwerke stattgefunden. Eine detaillierte, tabellarische Übersicht der betroffenen Eisenbahntunnel mit Name, örtlicher Lage, Baujahr, Bauweise, Länge, Zugfrequenz und geplanten/ bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen enthält die beigefügte Anlage 2. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2853 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum die in Frage 3 genannten Tunnel innerhalb von vier Jahren von Zustandskategorie 1 in Zustandskategorie 3 gelangt sind? Der direkte Übergang von der Zustandskategorie 1 in die Zustandskategorie 3 resultiert nach Angaben der DB AG einerseits aus einer rapiden und unerwarteten Verschlechterung punktueller Schäden, andererseits aus dem erstmaligen Auftreten von Schäden größeren Umfangs, die ohne weitere Maßnahmen die Stand-, Verkehrs- und Betriebssicherheit mittelfristig gefährden können. Maßnahmen des vorbeugenden Unterhalts sind dann nicht mehr ausreichend, eine Sanierung/Instandsetzung der Schäden zum Erhalt oder zur Verbesserung der Zustandsnote ist aus technischer Sicht erforderlich. Die Umsetzung einer solchen Maßnahme erfolgt, wenn sie sich als wirtschaftlich sinnvoll erwiesen hat. 5. Welche der im Jahr 2009 in Zustandskategorie 2 befindlichen Eisenbahntunnel befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 in Zustandskategorie 3 (bitte tabellarisch nach Name, örtlicher Lage bzw. Streckenkilometerangabe, Baujahr, Bauweise, Länge der Tunnel sowie jeweiliger täglicher Zugfrequenz für Personen- und Güterzüge und geplante und bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen darstellen)? Nach Angaben der DB Netz AG hat bis 2013 ein Übergang in die Zustandskategorie 3 bei 16 der 63 in 2009 mit der Zustandskategorie 2 bewerteten Tunnelbauwerke stattgefunden. Eine detaillierte, tabellarische Übersicht der betroffenen Eisenbahntunnel mit Name, örtlicher Lage, Baujahr, Bauweise, Länge, Zugfrequenz und geplanten/ bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen enthält die beigefügte Anlage 3. 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum die in Frage 5 genannten Tunnel innerhalb von vier Jahren von Zustandskategorie 2 in Zustandskategorie 3 gelangt sind? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 2 und 4 wird verwiesen. 7. Bei welchen Eisenbahntunneln in Baden-Württemberg im Schienennetz der bundeseigenen Eisenbahnen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Nutzungseinschränkungen, wie beispielsweise Langsamfahrstellen (bitte tabellarisch nach Name, örtlicher Lage bzw. Streckenkilometerangabe , Baujahr, Bauweise, Länge der Tunnel sowie jeweiliger täglicher Zugfrequenz für Personen- und Güterzüge und geplante und bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen, maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit im betroffenen Tunnelbauwerk in der Vergangenheit seit der Erstellung des Bauwerks, aktueller zulässiger Höchstgeschwindigkeit im Tunnelbauwerk , andere Beschränkungen, wie Lademaß, Radsatzlast o. Ä., Gründe für die Geschwindigkeitsreduzierungen oder sonstige Beschränkungen darstellen )? Gegenüber den Angaben zu Frage 5 der Kleinen Anfrage zum Zustand der Eisenbahntunnel in Baden-Württemberg vom 12. August 2014 haben sich nach Auskunft der DB Netz AG keine Änderungen ergeben. Derzeit existieren keine durch die Infrastrukturqualität der Eisenbahntunnel hervorgerufenen Nutzungseinschränkungen. Drucksache 18/2853 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Bei welchen Eisenbahntunneln in Baden-Württemberg im Schienennetz der bundeseigenen Eisenbahnen zeichnen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten drei Jahren Nutzungseinschränkungen ab, wenn keine Sanierungen erfolgen, und bei welchen dieser Tunnel sind wann Sanierungen vorgesehen und finanziert (bitte tabellarisch nach Name, örtlicher Lage bzw. Streckenkilometerangabe, Baujahr, Bauweise, Länge der Tunnel sowie jeweiliger täglicher Zugfrequenz für Personen- und Güterzüge, geplante und bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und zu erwartende Einschränkungen darstellen)? Die in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 12. August 2014 genannten Maßnahmen werden von der DB Netz AG durchgeführt, um baulich bedingten Nutzungseinschränkungen vorzubeugen. Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen werden so vorgesehen, dass möglichst Nutzungseinschränkungen bis zur Erreichung der technischen Nutzungsdauer vermieden werden können. Mit jetzigem Kenntnisstand zeichnen sich in den nächsten drei Jahren keine baulich bedingten Nutzungseinschränkungen bei Eisenbahntunneln in Baden-Württemberg ab. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2853 Drucksache 18/2853 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2853 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333