Deutscher Bundestag Drucksache 18/2859 18. Wahlperiode 10.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2637 – Ausgaben der Bundesministerien für Aufgaben aus dem Aktionsplan für zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Jahr 2004 den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verabschiedet, in dem Krisenprävention als „Querschnittsaufgabe, die in der Gestaltung der einzelnen Politikbereiche verankert sein muss“, definiert wird. Besonders erwähnt wird, dass neben der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik auch die Wirtschafts -, Finanz- und Umweltpolitik gefordert seien. Im Aktionsplan wird weiter ausgeführt: „Ziel der Einführung der Krisenprävention als Querschnittsaufgabe ist es, Methoden, Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die die Berücksichtigung von Krisenprävention in allen Phasen und Sektoren der Regierungstätigkeit sicherstellen.“ Die Fragesteller sind sich der Tatsache bewusst, dass sich die Ministeriumszuschnitte seit der Verabschiedung des Aktionsplans verändert haben, sie bitten die Bundesregierung, das bei der Beantwortung zu berücksichtigen. 1. Nach welchen Kriterien erhebt die Bundesregierung, welche Haushaltsmittel sie für die Aufgaben aus dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgibt? Der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ vom 12. Mai 2004 bündelt und koordiniert Aktivitäten der Bundesressorts und setzt strategische Ansatzpunkte in verschiedenen Handlungsfeldern. Insgesamt werden über 160 Aktionsvorschläge formuliert, die sich über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren erstrecken . Die Kriterien, nach denen die Bundesregierung Haushaltsmittel für die Aufgaben aus dem Aktionsplan ausgibt, richten sich einerseits nach den inhaltDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lichen Schwerpunkten der jeweiligen Ressorts in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und Regionen. Andererseits richten sie sich nach dem Bedarf, der sich aufgrund aktueller Entwicklungen und krisenhafter Drucksache 18/2859 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zuspitzungen in den jeweiligen Ländern und Regionen ergibt. Dieser kann sich auch kurzfristig ändern. 2. Welche Haushaltsmittel hat das Bundeskanzleramt seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 2a bis 2c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundeskanzleramt hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung “ verwendet. 3. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 3a bis 3c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 4. Welche Haushaltsmittel hat das Auswärtige Amt seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung “ ausgegeben? Das Auswärtige Amt hat seit 2004 insgesamt Mittel in Höhe von ca. 6 733 Mio. Euro im Rahmen des Aktionsplans ausgegeben. a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? Kap./Titel Zweckbestimmung 05 01 687 10 Beiträge Deutschlands an die Vereinten Nationen 05 01 687 14 Beiträge Deutschlands an die OSZE; Beiträge zum Europarat 05 01 687 21 Transformationspartnerschaften Nordafrika/Naher Osten 05 01 687 23 Demokratisierung- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte 05 01 687 27 Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitungszusammenarbeit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2859 b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? Das übergeordnete Ziel deutscher Außenpolitik ist der Erhalt von Frieden und Sicherheit. Die aus den angegebenen Haushaltstiteln finanzierten Maßnahmen dienen der Erreichung dieses Ziels und sind damit auch als ein Beitrag zur Verhinderung von Krisen, zur Lösung von Konflikten und zur Konsolidierung des Friedens zu sehen. Um die Ausgaben in diesem Bereich zusammenzufassen und künftig noch transparenter zu machen, hat das Auswärtige Amt ab dem Haushaltsjahr 2014 ein neues Kapitel 05 01 „Sicherung von Frieden und Stabilität“ geschaffen. c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Alle Ausgaben aus den genannten Haushaltstiteln sind grundsätzlich darauf gerichtet , einen Beitrag dazu zu leisten, die Ziele des Aktionsplans Zivile Krisenprävention und seiner einzelnen Aktionen zu erreichen. 5. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium des Innern seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? Das Bundesministerium des Innern hat seit 2004 insgesamt Mittel in Höhe von ca. 141 Mio. Euro im Rahmen des Aktionsplans ausgegeben. a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? Aus diesen Titeln finanzierte Maßnahmen unterstützen den Bereich der zivilen Krisenprävention durch (grenz-)polizeiliche Zusammenarbeit in Form von Aus- 05 01 687 28 Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan 05 01 687 34 Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung 05 01 687 40 Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit 05 01 687 43 Energie- und Klimaaußenpolitik 05 01 687 48 Afrika-Initiative im Rahmen des deutschen G8-Vorsitzes (2007) 05 02 685 22 Zuwendungen an das Berliner Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) Kap./Titel Zweckbestimmung 06 10 687 07 06 24 687 01 Bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe 06 25 532 04 Verwendung, Einsätze und Maßnahme der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebiets 06 28 532 04 Vorbereitung und Durchführung der länderübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX Kap./Titel Zweckbestimmung bildungs- und Ausstattungshilfe, z. B. im Rahmen der Sicherheitssektorreform (Kapitel 06 10 Titel 687 28) und durch Durchführung von Polizeimissionen (Ka- Drucksache 18/2859 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode pitel 06 25 Titel 532 04). Desweiteren geschieht dies durch den Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder in Krisenregionen , wie z. B. in Afghanistan zur Unterstützung der dortigen Regierung und zum Aufbau der jeweiligen Sicherheitsbehörden (Kapitel 06 25 Titel 532 04) sowie durch die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der ressort - und länderübergreifenden Krisenmanagementübungen. c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Alle Ausgaben aus den genannten Haushaltstiteln sind grundsätzlich darauf gerichtet , einen Beitrag dazu zu leisten, die Ziele des Aktionsplans Zivile Krisenprävention und seiner einzelnen Aktionen zu erreichen. 6. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 6a bis 6c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 7. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium der Finanzen seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 7a bis 7c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2859 8. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 8a bis 8c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 9. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben ? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 9a bis 9c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 10. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium der Verteidigung seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? Militärische Instrumente der Krisenprävention sind nicht vordergründig Gegenstand des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung “. Gleichwohl unterstützt und fördert das Bundesministerium der Verteidigung Maßnahmen, die helfen sollen, Krisen vorzubeugen sowie Demokratie und Rechtstaatlichkeit zu fördern. Dabei handelt es sich in der Regel um Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lage in Krisen- und Konfliktgebieten soweit zu stabilisieren bzw. zu sichern, dass zivile Kräfte ihre Arbeit aufnehmen können oder diese zumindest erleichtert wird. Ein umfassender Ansatz erfordert auch die Berücksichtigung dieser Schnittstellen ziviler und militärischer Krisenprävention . Im Einzelplan 14 sind derzeit keine Titel ausgebracht, die sich explizit auf die Bereiche zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung beziehen. Gleichwohl werden bzw. wurden die Beiträge des Bundesministeriums der Verteidigung zur zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung vornehmlich aus den unten dargestellten Titeln finanziert. Die dargestellten Ausgaben können jedoch überwiegend nur als mittelbar für den Bereich der zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsoli- Drucksache 18/2859 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dierung angesehen werden. Insgesamt hat das Bundesministerium der Verteidigung bisher rund 654 Mio. Euro in Bezug auf den Aktionsplan verwendet. a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? Erläuterung zu 14 01/529 01 (Bilaterale Jahresprogramme): Die Bundeswehr pflegt mit dem Instrument der bilateralen Jahresprogramme Kontakte zu den Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, den südosteuropäischen Nicht-NATO-Staaten sowie zu sonstigen Staaten mit besonderer sicherheitsund militärpolitischer Bedeutung. Mit den Ausgaben wird ein Meinungs- und Informationsaustausch zwischen der Bundeswehr und Kooperationspartnern außerhalb von Ausbildungsvorhaben ermöglicht. Die Kontakte im Rahmen der bilateralen Jahresprogramme dienen der Förderung von Stabilität und der Krisenvorsorge . Erläuterung zu 14 02/533 01 (Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte): Mit den Ausgaben wird die unentgeltliche Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte – unter anderem aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie den südosteuropäischen Ländern – an Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr ermöglicht. Damit soll das Verständnis für demokratisches und menschenrechtsrelevantes Verhalten in den Streitkräften gefördert werden. Erläuterung zu 14 02/687 02 (Strukturelle Krisenvorsorge): Im Einzelplan 14 wurden für das Vorhaben des Ressortkreises „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ einmalig Mittel von bis zu 10 Mio. Euro für den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2008 vorgehalten. Dabei wurde im Einzelplan 14 bei Kapitel 14 02 ein Titel mit der Zweckbestimmung „Strukturelle Krisenvorsorge “ eingerichtet. Daraus wurden rund 5 Mio. Euro für Projekte in den afghanischen Provinzen Kunduz, Takhar und Badakshan verwendet. Für das Jahr 2009 wurden weitere zwei Projekte aus diesem Titel mit 1,5 Mio. Euro finanziert . Zum Bundeshaushalt 2010 ist ein Ansatz mit dieser Titelzweckbestimmung entfallen. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden für die Beteiligung am Provinzentwicklungsfonds jeweils rund 1 Mio. Euro aus dem Titel „Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben“ (Kapitel 14 03, Titelgruppe 08) verausgabt . Die übrigen Mittel verteilten sich auf eine Vielzahl von Projekten, u. a. im Kaukasus, Mali und Kambodscha. Über die Ausgaben im Rahmen der strukturellen Krisenvorsorge wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entsprechend informiert. Erläuterung zu 14 03 Titelgruppe 08 (Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen): Aus Kapitel 14 03 Titelgruppe 08 werden einsatzbedingte Zusatzausgaben für die Teilnahme der Bundeswehr an in- Kap./Titel Zweckbestimmung 14 01 529 01 Bilaterale Jahresprogramme 14 02 533 01 Ausbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte 14 02 687 02 Strukturelle Krisenvorsorge (nur bis einschließlich 2009) 14 03 Titelgr. 08 Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internat. Einsätzen Zu Lasten 14 07 132 01 HH-Vermerke Nr. 12 und Nr. 14 zu den Einnahmen im Kapitel 14 07 – unentgeltliche Materialabgaben von überschüssigem Gerät (insbesondere Liegenschafts- und Sanitätsmaterial) ternationalen Einsätzen geleistet. Militärische Mittel als Instrument von Krisen- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2859 prävention und -management können notwendig sein, um die gewaltsame Austragung von Konflikten zu beenden bzw. zu verhindern oder um erst die Bedingungen zu schaffen, unter denen den Konfliktursachen mit zivilen Mitteln begegnet werden kann. Durch ihre Teilnahme an friedenserhaltenden und stabilisierenden Einsätzen trägt die Bundeswehr zum umfassenden Ansatz der Bundesregierung zur Krisenprävention bei. Die hier geleisteten Ausgaben wurden aufgrund ihres nur mittelbaren Charakters jedoch nicht vollumfänglich berücksichtigt . Erläuterung zu Lasten 14 07/132 01 (HH-Vermerke Nr. 12 und Nr. 14 zu den Einnahmen im Kapitel 14 07 – unentgeltliche Materialabgaben von überschüssigem Gerät (insbesondere Liegenschafts- und Sanitätsmaterial)): Die Abgabe von überschüssigem Gerät, insbesondere an staatliche Institutionen wie z. B. die afghanischen Sicherheitskräfte, erhöht deren Durchhaltefähigkeit und trägt damit indirekt zur Festigung der Stabilität im Einsatzgebiet bei. c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? 14 01 529 01: Aktionen 79, 80, 93 14 02 533 01: Aktionen 91, 93 14 02 687 02: Aktionen 103, 135-139, 145 14 03 Titelgruppe 08: Aktionen 4, 50, 63, 64, 72, 78, 80, 145 Zu Lasten 14 07 132 01: keine. 11. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben ? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 11a bis 11c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 12. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Gesundheit seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 12a bis 12c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Drucksache 18/2859 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Bundesministerium für Gesundheit hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 13. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben ? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 13a bis 13c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 14. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung “ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 14a bis 14c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. 15. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ ausgegeben? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 15a bis 15c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat keine Haushaltsmittel für die Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Kon- fliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verwendet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2859 16. Welche Haushaltsmittel hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung “ ausgegeben? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat seit dem Jahr 2005 Mittel in Höhe von 4 616 Mio. Euro im Rahmen des Aktionsplans ausgegeben. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beteiligt sich am Europäischen Entwicklungsfonds und dem Weltbank-Fonds IDA (International Development Association). Diese Beiträge werden nicht nach Krisenrelevanz verschlüsselt und können daher hier nicht aufgeführt werden . a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? Kapitel Titel Zweckbestimmung 23 02 866 01/896 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit/Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen ab 2014: 23 01 ab 2014: 866 11/ 896 11/ 896 01 Die Ausgaben sind bestimmt für entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Kooperationsländern einschließlich ihrer regionalen Zusammenschlüsse. 23 02 896 03/896 06 Bilaterale Technische Zusammenarbeit/Internationale Zusammenarbeit mit Regionen ab 2014: 23 01 Die Ausgaben sind bestimmt für entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit mit Kooperationsländern einschließlich ihrer regionalen Zusammenschlüsse. 2302 687 02 Ziviler Friedensdienst ab 2012: 687 72 Die Ausgaben dienen der Förderung von ZFD-Maßnahmen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und den anerkannten Entwicklungsdiensten (Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), Brot für die Welt/Evangelischer Entwicklungsdienst (EED), EIRENE, Weltfriedensdienst e. V. (WFD) und Forum Ziviler Friedensdienst e. V. (forumZFD). Diese entsenden Friedensfachkräfte auf der Grundlage des Entwicklungshelfergesetzes. 23 02 687 20 Entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe/ab 2013: Entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe ab 2014: 23 01 ab 2014: 687 06 Die Ausgaben dienen der Förderung von Maßnahmen im Kontext von Krisen, Konflikten und Katastrophen. 23 02 687 04 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen Die Ausgaben dienen der Finanzierung von Maßnahmen wie gesellschaftspolitische Beraterprogramme, Demokratieförderung, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Zivilgesellschaft. 23 02 896 04 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen Die Ausgaben dienen der Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in Kooperationsländern einschl. der regionalen Zusammenschlüsse. 23 02 687 08 Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe (Titel besteht seit 2012) Die Ausgaben dienen der Finanzierung gesellschaftlicher Krisenreaktion und Stabilisierung von systemischen Reformprozessen. Drucksache 18/2859 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? In der vorgenannten Gesamtsumme sind Ausgaben für Vorhaben der zivilen Krisenprävention , Konfliktbearbeitung und Friedensförderung aus den aufgeführten Haushaltstiteln erfasst. Die Erfassung erfolgte im Wesentlichen auf Basis der Kennungen KR 1 (Krisenprävention, Konfliktbearbeitung oder Friedensförderung sind wichtigstes Neben-, Unterziel bzw. Ergebnis, aber nicht ausschlaggebend für die Durchführung des Vorhabens) und KR 2 (Krisenprävention, Konfliktbearbeitung oder Friedensförderung sind ein Hauptziel des Vorhabens, d. h. entscheidend für seine Durchführung). Die Kennungen KR 1 und KR 2 wurden infolge des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention “ im Jahr 2005 im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eingeführt. Die Kennungen KR 1 und KR 2 wurden im August 2013 ersetzt durch die Kennungen FS 1 (Frieden und Sicherheit sind ein wichtiges untergeordnetes Ziel, z. B. Teilaspekt des Programm- oder Modulziels, Output, aber nicht einer der wesentlichen Gründe für die Durchführung des Vorhabens) und FS 2 (Frieden und Sicherheit sind Ziel (erwartete langfristige Wirkung, Programm- und/oder Modulebene), d. h. entscheidend für die Durchführung des Vorhabens). c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? 23 02 866 01/896 01: Aktionen 72, 81, 110, 116, 128, 129 23 02 896 03/896 06: Aktionen 72, 77, 81, 82, 83, 84, 89, 90, 110, 114, 124, 127, 128, 134 23 02 687 02: Aktionen 81, 82, 100, 101, 153 23 02 687 20: Aktionen 112, 114, 115 23 02 687 04: Aktionen 81, 82, 83, 84, 87, 100, 101 23 02 896 04: Aktionen 81, 82, 83, 100,101 23 02 687 08: Aktion 113 23 02 687 01: Aktionen 1, 2, 3, 5, 7, 10, 11, 12, 13, 14. 23 02 687 01 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen ab 2014: 23 03 Fonds und Programme der Vereinten Nationen sowie weitere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen, die die Bundesrepublik Deutschland freiwillig leistet, um sich an der strategischen Ausrichtung dieser Organisationen zu beteiligen und deutsche entwicklungspolitische Akzente in deren Arbeit einzubringen. Kapitel Titel Zweckbestimmung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2859 17. Sind seit der Implementierung des Aktionsplans für „Zivile Krisenprävention , Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ eventuell weitere Haushaltsmittel ausgegeben worden? a) Welche Haushaltstitel sind das im Einzelnen? b) Warum werden diese Haushaltsposten als krisenrelevant angesehen (bitte für jeden Haushaltstitel einzeln angeben)? c) Welchen Aktionen im Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ lassen sich diesen Ausgaben zuordnen? Die Fragen 17a bis 17c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 16 verwiesen. Seit der Implementierung des Aktionsplans sind darüber hinaus keine weiteren Haushaltsmittel mit der spezifischen Zielsetzung seiner Umsetzung ausgegeben worden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333