Deutscher Bundestag Drucksache 18/2862 18. Wahlperiode 14.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Lutze, Kerstin Kassner, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2596 – Folgen des Hochwassers 2013 für die Tourismuswirtschaft Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat für die Sitzung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2014 einen schriftlichen Bericht der Bundesregierung über die Folgen des Hochwassers 2013 für die Tourismuswirtschaft in den betroffenen Regionen sowie die Beseitigung der Schäden und die finanziellen Hilfen für die Hochwasseropfer vorgelegt. Zum Hilfsprogramm von Bund und Ländern gehörten „Soforthilfen“ in Höhe von 418 Mio. Euro (davon 50 Prozent Bundesanteil), „Aufbauhilfen“ in Höhe von 8 Mrd. Euro (Bundesanteil 1,05 Mrd. Euro), ein „KfW-Aktionsplan Hochwasser“ sowie spezielle Maßnahmen zum touristischen Marketing (darunter 250 000 Euro vom BMWi für Sonderwerbemaßnahmen der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. – DZT). Laut Bericht der Bundesregierung wurden per 31. März 2014 Anträge auf Soforthilfe in Höhe von rund 108 Mio. Euro gestellt, davon wurden 6 266 Anträge mit einem Volumen von knapp 38 Mio. Euro bewilligt. Bei den Aufbauhilfen wurden rund 187 Mio. Euro beantragt und 1 172 Anträge mit einem Volumen von rund 115 Mio. Euro bewilligt. 1. Welche Vertreter der Länder sowie der Tourismuswirtschaft haben an dem Runden Tisch am 5. Juli 2013 zum Thema „Auswirkungen des Hochwassers auf den Tourismus“ teilgenommen, und welche Bereiche der Tourismuswirtschaft waren überhaupt eingeladen? An dem Runden Tisch am 5. Juli 2013 zum Thema „Auswirkungen des Hochwassers auf den Tourismus“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nahmen teil Vertreter der für Tourismus zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, SachsenDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Anstelle persönlicher Teilnahme für das Land Bayern wurde eine Tischvorlage über Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe im Bayerntourismus zur Kenntnis gegeben. BadenWürttemberg war eingeladen, hat aber nicht teilgenommen. Darüber hinaus Drucksache 18/2862 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode waren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) mit Präsident und Hauptgeschäftsführerin, die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) sowie der Deutsche Tourismusverband e. V. (DTV) vertreten. 2. Inwieweit stimmen die Aktivitäten der Bundesregierung (Soforthilfe, Aufbauhilfe , KfW-Programm und DZT-Sonderwerbemaßnahmen) mit den Vorschlägen und Forderungen der Länder sowie der Vertreter der Tourismuswirtschaft überein? Welche ihrer Vorschläge und Forderungen konnte die Bundesregierung nicht erfüllen? Die Sofort- und Aufbauhilfen für die gewerbliche Wirtschaft wurden eng zwischen Bund und den betroffenen Ländern abgestimmt und jeweils in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemeinsam vereinbart . Die Forderungen der Länder wurden dabei umfassend berücksichtigt. Der KfW-Aktionsplan Hochwasser, der die Öffnung verschiedener bestehender KfW-Förderprogramme für Hilfsmaßnahmen vorsah, wurde unmittelbar vom Bund noch während der Hochwasserkatastrophe initiiert und von den Ländern begrüßt. Die Bundesregierung hatte mit dem Runden Tisch (siehe Antwort zu Frage 1) u. a. das Ziel verfolgt, eine Bündelung von Sonderwerbemaßnahmen der Länder anzuregen. Dieser Vorstoß wurde jedoch länderseitig nur vereinzelt unterstützt, so dass es im Ergebnis nicht zu einer gemeinsamen Aktion kam. Die zusätzlichen Mittel für Sonder-Werbemaßnahmen der DZT wurden einhellig begrüßt. 3. Wie viele Anträge auf Soforthilfe sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich der Tourismuswirtschaft bei den Ländern eingegangen (bitte nach Erledigungsart – in Bearbeitung, bewilligt bzw. abgelehnt, Branchen , Ländern und Volumen – aufschlüsseln)? Die erbetene Aufschlüsselung ist nicht möglich, da die Anträge auf Soforthilfe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft durch die antragsbearbeitenden Länder nicht branchenspezifisch erfasst wurden. 4. Warum wurden aus Sicht der Bundesregierung lediglich ein Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel an Soforthilfen (Antragsschluss war der 31. März 2014) beantragt, und nur 9 Prozent der Mittel für Soforthilfen bewilligt ? Was passiert mit den nicht abgerufenen Mitteln in Höhe von rund 380 Mio. Euro? Die Frage bezieht sich auf das Verhältnis der im schriftlichen Bericht der Bundesregierung vom 2. Juli 2014 über die Folgen des Hochwassers 2013 für die Tourismuswirtschaft in den betroffenen Regionen sowie die Beseitigung der Schäden und die finanziellen Hilfen für die Hochwasseropfer genannten 108 Mio. Euro (Anträge) zu den knapp 38 Mio. Euro (Bewilligungen). Hier ist zunächst klarzustellen, dass es sich bei den im schriftlichen Bericht der Bundesregierung genannten 108 Mio. Euro um das Schadensvolumen handelt, wie es sich aus den zum 31. März 2014 vorliegenden Anträgen ergab, und nicht um das beantragte Volumen an Soforthilfen. Im Rahmen der Soforthilfe konnten nur 50 Prozent des Schadens beantragt werden. Daraus ergibt sich bereits, dass das Bewilligungsvolumen höchstens die Hälfte des in den Anträgen genannten Scha- dens betragen kann. Zudem war die Förderung im Regelfall auf 100 000 Euro begrenzt worden, wobei einige Bundesländer auch niedrigere Höchstbeträge fest- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2862 gelegt hatten. Bei Schäden jenseits der 200 000 Euro betrug die Soforthilfe dementsprechend weniger als 50 Prozent des Schadens. Ferner beruht die Höhe der für die Soforthilfen zur Verfügung gestellten Mittel auf Schadensschätzungen der Länder unmittelbar nach dem Hochwasser. Eine genaue Schätzung der Schadenshöhe im Zeitpunkt des Katastrophenereignisses ist nicht möglich. Dass mehr Mittel für Soforthilfen zur Verfügung gestellt wurden als schließlich von den Betroffenen beantragt und von den Ländern bewilligt wurden, ist insofern nicht ungewöhnlich. Im Übrigen wurden von Bund und Ländern zeitnah nach der Bereitstellung der Soforthilfen Aufbauhilfen bereit gestellt , die einen höheren Fördersatz als die Soforthilfen vorsehen, so dass Unternehmen ab diesem Zeitpunkt vorzugsweise Aufbauhilfe beantragt haben. Nicht abgerufene Mittel für Soforthilfen bleiben für Unterstützungsmaßnahmen im Aufbauhilfefonds erhalten. 5. Wie viele Anträge auf Aufbauhilfe sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich der Tourismuswirtschaft bei den Ländern eingegangen (bitte nach Erledigungsart – in Bearbeitung, bewilligt bzw. abgelehnt, Branchen , Ländern und Volumen – aufschlüsseln)? Die erbetene Aufschlüsselung ist mit der Ausnahme des Freistaates Sachsen nicht möglich, da die Anträge auf Aufbauhilfe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft durch die antragsbearbeitenden Länder nicht branchenspezifisch erfasst werden. Im Freistaat Sachsen gliedern sich die Anträge auf Aufbauhilfe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft/Tourismuswirtschaft wie folgt auf (Stand 30. September 2014): 6. Warum wurde aus Sicht der Bundesregierung bei den Aufbauhilfen bisher nur ein Bruchteil der zur Verfügung gestellten Mittel (Antragsschluss ist der 30. Juni 2015) beantragt und bewilligt? Schätzungen zur letztlichen Gesamtschadenshöhe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und damit zur letztendlich zu erwartenden Gesamtantrags- und Bewilligungshöhe von Aufbauhilfen sind aufgrund des immer noch dynamischen Fördergeschehens (Antragsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2015) weiterhin nicht möglich. Im Übrigen beruht die Höhe der für die Aufbauhilfen im Aufbauhilfefonds zur Verfügung gestellten Mittel auf Schadensschätzungen der Länder unmittelbar nach dem Hochwasser. Eine genaue Schätzung der Schadenshöhe zum Zeitpunkt des Katastrophenereignisses ist nicht möglich. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt also nicht auszuschließen, dass schlussendlich insgesamt weniger Aufbauhilfen benötigt werden als zum Zeitpunkt der Einrichtung des Aufbauhilfefonds veranschlagt wurden. Branche Antragseingänge Bewilligungen Ablehnungen Rücknahmen Offen Stück Gesamtschaden (T€) Beantragter Zuschuss (T€) Stück Zuschuss (T€) Stück Zuschuss (T€) Stück Gesamtschaden (T€) Stück Gesamtschaden (T€) Beherbergung 171 30 739 19 258 143 13 973 15 3 114 14 1 629 9 2 804 Gastronomie 105 19 933 15 728 171 13 903 16 1 572 13 1 613 15 1 809 Gesamt 176 40 673 24 985 114 17 876 11 3 686 27 2 242 24 4 614 Drucksache 18/2862 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die hauptsächlichen Gründe für eine Ablehnung von Soforthilfen im Bereich der Tourismuswirtschaft (bitte nach Branchen und Ländern aufschlüsseln)? Mangels branchenspezifischer Erfassung der Anträge auf Soforthilfe auf Landesebene ist die erbetene Aufschlüsselung nicht möglich. 8. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die hauptsächlichen Gründe für eine Ablehnung von Aufbauhilfen im Bereich der Tourismuswirtschaft (bitte nach Branchen und Ländern aufschlüsseln)? Mangels branchenspezifischer Erfassung der Anträge auf Aufbauhilfe auf Landesebene ist die erbetene Aufschlüsselung mit Ausnahme des Freistaates Sachsen nicht möglich. Im Freistaat Sachsen waren die hauptsächlichen Gründe für die Ablehnung von Aufbauhilfen im Bereich der Tourismuswirtschaft (Beherbergung und Gastronomie) unvollständige Antragsunterlagen oder das Fehlen der Zuwendungsvoraussetzungen. 9. Wie viele Betriebe der Tourismuswirtschaft waren nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb weniger Jahre erneut vom Hochwasser betroffen (bitte nach Branchen und Bundesländern aufgliedern), und welche Folgen hat dies für die Schadensabsicherung der Unternehmen durch die Versicherungswirtschaft ? In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Nach Auskunft von Mecklenburg-Vorpommern ist im Tourismusbereich dort nur ein Unternehmen, die Dömitzer Hafen Gastronomie, erstmals vom Hochwasser betroffen gewesen. Nach Auskunft von Schleswig-Holstein waren 2013 folgende Betriebe der Tourismuswirtschaft im Lauenburger Hochwasserbereich betroffen: drei Hotel-Restaurants, eine Jugendherberge, das Elbschifffahrtsmuseum, eine Marina, Personenschifffahrt mit dem Raddampfer „Kaiser Wilhelm“ sowie eine Bootswerft, fünf Privatvermieter, weitere vier Restaurants, sechs Kunsthandwerker sowie die Tourist-Information der Stadt Lauenburg/Elbe. Indirekt waren wegen der stark abfallenden Nachfrage noch sehr viel mehr Betriebe vom Hochwasser betroffen. Schleswig-Holstein geht davon aus, dass alle Betriebe, die im Jahr 2013 vom Hochwasser betroffen waren, auch vorher beeinträchtigt wurden. Zu den Folgen, die das erneute Hochwasser für die Schadensabsicherung der Unternehmen durch die Versicherungswirtschaft hat, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Wie wurde diese Tatsache bei der Gewährung der Aufbauhilfe in den einzelnen Bundesländern berücksichtigt? In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, SachsenAnhalt , Schleswig-Holstein uns Thüringen liegen dazu keine Erkenntnisse vor. In Mecklenburg-Vorpommern konnte die Aufbauhilfe regulär gewährt werden, da der Schadenfall kein Wiederholungsfall war. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2862 In Niedersachsen werden bei der Gewährung der Aufbauhilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen keine Unterschiede zwischen Unternehmen, die erstmals oder solchen, die erneut betroffen waren, gemacht. 11. Wie wurde diese Tatsache bei der Gewährung von Mitteln der KfW Bankengruppe (KfW-Mitteln) in den einzelnen Bundesländern berücksichtigt ? Im Rahmen des KfW-Aktionsplans Hochwasser 2013 hat die Tatsache, dass ein Unternehmen in den letzten Jahren bereits von Hochwasser betroffen war, keine Auswirkungen auf die Gewährung von Mitteln gehabt. 12. Gab es Unterschiede in der Handhabung der Gewährung von KfW-Mitteln bei den verschiedenen Branchen der Tourismuswirtschaft? Wenn ja, welche? Eine unterschiedliche Handhabung in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu eine der verschiedenen Branchen der Tourismuswirtschaft ist nicht erfolgt. 13. Wie sehr war die Tourismusbranche im Verhältnis zu allen anderen Branchen betroffen (bitte nach Branchen aufschlüsseln), und gab es hier Unterschiede in den einzelnen Bundesländern (wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Aus dem Kreis der Bundesländer wird zur Frage der Betroffenheit des Tourismussektors durch das Hochwasser in der Hauptsaison (Juni) darauf hingewiesen , dass in der Tourismusbranche das Image wichtiger und die Saisonalität ausgeprägter als in anderen Wirtschaftsbereichen (z. B. produzierendes Gewerbe) ist. 14. Inwieweit halfen nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Marketingmaßnahmen der vom Hochwasser direkt oder indirekt betroffenen Tourismuswirtschaft in den einzelnen Ländern? Die Bundesregierung verfügt auch hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. Mehrere Länder hatten zusätzliche touristische Marketingmaßnahmen in Reaktion auf das Hochwasser eingeleitet, um einerseits die Gäste über die konkrete Hochwassersituation vor Ort zu informieren und andererseits herauszustellen, dass Urlaub auch in den vom Hochwasser betroffenen Regionen weiterhin möglich und attraktiv ist. Die Wirkungen dieser Maßnahmen werden durch die Länder differenziert beurteilt: Nach Angaben von Bayern erhöhte sich dort trotz langer Regenperiode im Frühjahr und Hochwasser in den ersten sechs Monaten 2013 die Zahl der Gästeankünfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,5 Prozent auf 14,2 Millionen, die Zahl der Übernachtungen blieb mit 37,4 Millionen nahezu konstant. Nach Auskunft von Brandenburg waren nach der statistischen Jahresauswertung die dort durchgeführten Maßnahmen erfolgreich. Nach Auskunft von Niedersachsen wurden keine Marketingmaßnahmen vom Land bezuschusst. Um die betroffene Region im Anschluss an das Elbehoch- wasser zu unterstützen, hat die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH in Drucksache 18/2862 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Absprache mit der Geschäftsführung und den Marketingverantwortlichen der Tourismusregion eine Reihe von Marketingmaßnahmen durchgeführt. Die aktuelle Nachfrage und Buchungssituation ist laut Auskunft der Tourist-Information Hitzacker und der Elberadweg Koordinierungsstelle Nord nicht schlechter als in den Jahren vor dem Elbehochwasser (Stand 19. August 2014). Auch sind beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr keine aktuellen Untersuchungen, Studien, Befragungen o. Ä. bekannt, die einen Imageverlust für die Region belegen würden. Ob und inwieweit dies auf etwaige durchgeführte Marketingmaßnahmen der Region oder die Aktivitäten der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH zurückgeführt werden kann, lässt sich allerdings nicht mit Sicherheit belegen. Nach Auskunft von Sachsen haben die sofort eingeleiteten, umfangreichen Kommunikationsmaßnahmen im Print- und im Online-Bereich dazu beigetragen , deutschlandweit aufzuklären und schlimmere Ausfälle in der Gäste- und Beherbergungsstatistik zu verhindern. Die Konsolidierung der Zahlen bis November belegen das. Die auf den Spätsommer und die Herbstferien im Oktober gerichtete, kompakte Aufklärungskampagne auf Onlineportalen im Juli/August sowie in Zeitungsbeilagen bescherte Sachsen in beiden Monaten eine Steigerung in Ankünften und Übernachtungen. Auch Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die Marketingaktionen im Sommer 2013 dazu beigetragen haben, die Rückgänge bei Ankünften und Übernachtungen abzumildern. Nach Auskunft von Thüringen gelang es mit der Kampagne im August 2013, die touristischen Rückgänge im August (Ankünfte +4,6 Prozent, Übernachtungen –1,9 Prozent) abzudämpfen und der Reisezurückhaltung durch die HochwasserBerichterstattung nach Mitteldeutschland entgegenzuwirken. 15. Wie viele Unternehmen der Tourismusbranche haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch die mehrmalige Überflutung ihren Versicherungsschutz ganz verloren oder bezahlen außergewöhnlich hohe Versicherungsbeiträge ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben aus den betroffenen Ländern vor. 16. Gab oder gibt es für diese Unternehmen einen Ausgleichsfonds der Bundesregierung ? Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Mittel dieses Fonds? Neben dem Aufbauhilfefonds und den darin vorgesehenen Hilfen gibt es keinen weiteren Ausgleichsfonds der Bundesregierung. 17. Können die Mittel für die Schaffung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Deichrückverlegungen, Schaffung von Poldern) auch genutzt werden, um Entschädigungen an die Tourismuswirtschaft an Talsperren zu zahlen, wenn dort Einbußen im Tourismus durch eine Absenkung des Wasserspiegels für einen größeren Hochwasserstauraum entstehen? Nein. Diese Mittel können nicht genutzt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333