Deutscher Bundestag Drucksache 18/2863 18. Wahlperiode 14.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Matthias Gastel, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2667 – Maßnahmen zur Beendigung der Lebensmittelverschwendung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verschwendung von Lebensmitteln hat gigantische Ausmaße. Nach wie vor landen jeden Tag tonnenweise Lebensmittel im Müll. Nachdem das Problem breit gesellschaftlich bekannt wurde, hat die ehemalige Bundesregierung ein zügiges Handeln gegen die Verschwendung angekündigt. Auch der Deutsche Bundestag hat sich schon im Jahr 2012 in einem fraktionsübergreifenden Antrag für die Eindämmung der Lebensmittelverluste ausgesprochen und die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen aufgefordert (siehe Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“, Bundestagsdrucksache 17/ 10987). Geschehen ist seither nicht viel. Anstatt alle Stufen der Wertschöpfungskette in den Fokus zu nehmen, hat sich die Bundesregierung vor allem auf die Privathaushalte konzentriert. Eine Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA) hat gezeigt, dass 44 Prozent der Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung unnötig weggeworfen werden . Zur Behebung hat das UBA eine Änderung der Haftungs- und Hygienerechtlichen Vorgaben vorgeschlagen (www.umweltbundesamt.de/presse/ presseinformationen/schlechte-oekobilanz-fuer-auswaerts-essen-0). Auch die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Lebensmittelverluste zu halbieren. Die Europäische Kommission plant deshalb im Rahmen der Novellierung der europäischen Abfallrichtlinien, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verpflichten, ihre Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2025 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren (www. nachhaltigkeitsrat.de vom 16. Juli 2014 „EU verstärkt Kampf gegen Lebensmittelverschwendung “). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 10. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Wertschätzung für unsere Lebensmittel gehört seit Jahren zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Mit der Fokussierung auf die Wegwerfproblematik, also die Nichtwertschätzung von Lebensmitteln, durch die Initiative „Zu gut für die Tonne“ ist eine thematische Drucksache 18/2863 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zuspitzung und somit auch eine bessere Wahrnehmung durch Medien und Öffentlichkeit erreicht worden. Die Zuspitzung auf dieses Thema mit klar formulierten Botschaften „Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, werfen wir weg. Du kannst das ändern.“ in Verbindung mit den „traurigen“ Lebensmitteln als emotional ansprechende Botschafter hat sich als erfolgreich erwiesen. Die Initiative des Bundesernährungsministeriums wurde im November 2012 mit dem „Politikaward 2012“ vom Fachmagazin politik&kommunikation als beste Kampagne im Bereich von öffentlichen Institutionen ausgezeichnet. Die Aufmerksamkeit für das Thema und die Initiative „Zu gut für die Tonne“ ist seitdem ungebrochen . Seit dem Start im März 2012 ● wurden zahlreiche Informationsmaterialien an Verbraucher und Multiplika- toren verteilt, ● wurde die App über 600 000-mal heruntergeladen, ● berichten zahlreiche Medien regelmäßig über die Initiative und nutzen die Verbrauchertipps, ● fanden Aktionstage gemeinsam mit Slow Food Deutschland e. V. und dem Bundesverband Deutsche Tafel e. V. in neun Städten statt, ● wurden über die Studentenwerke in Mensen und Wohnheimen informiert, ● gab es gemeinsame Aktionen mit den LandFrauen und dem Handel. Die Initiative wird in den nächsten drei Jahren fortgesetzt. Da in den privaten Haushalten der größte Teil der Lebensmittelabfälle anfällt, werden sie auch in Zukunft im Fokus der Initiative stehen. Je intensiver sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Thema auseinandersetzen, desto wahrscheinlicher wird eine tatsächliche Verhaltensänderung. Bereits ein halbes Jahr nach dem Start der Initiative gaben 50 Prozent an von der Initiative gehört zu haben (siehe Antwort zu Frage 10). Auf den bisherigen Erfolg der Initiative wird aufgebaut. Da Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, wird die Initiative auch künftig mit Partnern aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Bei allen Partnern ist ein starkes Eigeninteresse an der Vermeidung von Lebensmittelabfällen erkennbar. So wird regelmäßig in Fachmagazinen und auf Tagungen über Best-Practice-Beispiele berichtet. Viele Mensen und Krankenhäuser gehen neue Wege, versorgen sich regional, führen Feedback-Systeme ein, um besser auf die Bedürfnisse reagieren zu können – mit teilweise erstaunlichen Ergebnissen. Mit dem für das nächste Jahr vorgesehenem Wettbewerb „Zu gut für die Tonne“-Auszeichnung für Ideen gegen Lebensmittelverschwendung “ sollen alle Partner zusätzlich motiviert werden, gute Beispiele aus allen Bereichen der Gesellschaft gesammelt und bekannt gemacht werden. Das BMEL möchte mit seiner Initiative gegen Lebensmittelverschwendung vor allem eins erreichen: das Bewusstsein für die Wertschätzung von Lebensmitteln zu schärfen. Denn was man achtet wirft man nicht achtlos. Dabei sind auch künftig alle Akteure gefordert, in ihrem Bereich Verantwortung zu übernehmen. Umsetzung der Forderungen des interfraktionellen Antrags von Oktober 2012, Evaluation und geplante Schwerpunkte 1. Inwiefern wurden die fraktionsübergreifend an die Bundesregierung gerichteten Forderungen (siehe Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“, Bundestagsdrucksache 17/10987) inzwischen umgesetzt (bitte separat zu jeder Forderung, sofern sie nicht im Folgenden einzeln abgefragt wird, Stellung nehmen, mit konkreter Umsetzung, wenn möglich mit zeitlicher Benen- nung sowie wenn möglich mit einer Evaluation)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2863 In den nachfolgenden Tirets werden noch einmal die an die Bundesregierung gerichteten Forderungen (Bundestagsdrucksache 17/10987) genannt und jeweils separat beantwortet. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Maßnahmen nicht einzelnen Tirets zuzuordnen sind und in den nachfolgenden Fragen aufgegriffen und ausführlicher behandelt werden. – Die vorliegenden internationalen und nationalen Studien, insbesondere der Universität Stuttgart sowie der Fachhochschule Münster zum Thema „Reduzierung von Lebensmittelabfällen“ auszuwerten und Konsequenzen aufzuzeigen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 die Entsorgung an genusstauglichen Lebensmitteln zu halbieren. Es sollte eine Vereinbarung mit der Wirtschaft getroffen werden, die branchenspezifische Zielmarken zur Reduzierung des Abfalls vorgibt und somit einen Anreiz für die Unternehmen schafft, selbst Lösungen zu entwickeln. Eine regelmäßige Veröffentlichung der jeweils Branchenbesten in Sachen Lebensmittelabfallvermeidung soll den Innovationswettbewerb stärken. In der Auswertung der Studie „Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland“, der Universität Stuttgart wurde im März 2012 vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Initiative „Zu gut für die Tonne“ ins Leben gerufen. Auf einer Fachkonferenz am 27. März 2012 haben sowohl Wissenschaftler der Universität Stuttgart als auch der Fachhochschule Münster die Ergebnisse ihrer Studien vorgestellt. Im Folgenden werden die Zahlen der Universität Stuttgart zugrunde gelegt, da diese sich auf Deutschland beziehen, während die Fachhochschule Münster Nordrhein-Westfalen betrachtet hat. Im Rahmen der Studie wurde ermittelt, dass jährlich elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle in Deutschland anfallen, verursacht von Industrie, Handel, Großverbrauchern und den privaten Haushalten. Der größte Teil der genusstauglichen Lebensmittelabfälle entsteht in den privaten Haushalten. Die Initiative des BMEL zielt in erster Linie auf Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit den anderen Beteiligten in der Lebensmittelkette wurden Gespräche geführt . Ein sorgsamer Umgang mit Lebensmitteln ist hier schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse gegeben. Die Gespräche werden fortgesetzt, um Maßnahmen und Erfahrungen aus allen Bereichen zu erhalten und BestPractice -Beispiele bekannt zu machen. – Forschungsergebnisse zu evaluieren und den Forschungsbedarf an neuen Erkenntnissen auszurichten. Zum Thema Lebensmittelverschwendung wird an vielen Hochschulen (z. B. in Münster, Halle und Stuttgart) geforscht. Zum Austausch zwischen den Wissenschaftlern trägt u. a. ein deutschsprachiges Netzwerk zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei. Auf europäischer Ebene gibt es seit dem Jahr 2012 das von der Europäischen Union (EU) geförderte Projekt FUSIONS (Food Use for Social Innovation by Optimising Waste Prevention Strategies). Ziel des bis 2016 laufenden Projektes sind die Erarbeitung von Vorschlägen für eine Harmonisierung des Food-Waste-Monitorings in der EU, das Aufzeigen von Maßnahmen, mit denen die Lebensmittelverschwendung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union reduziert werden kann sowie das Entwickeln von Empfehlungen für eine gemeinsame EU-Food Waste Policy. – Einen offenen Dialogprozess einzuleiten, um gemeinsam mit Landwirten, Herstellern, Handel, Verbrauchern, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Tafeln sowie anderen Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich und unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu entwickeln und das Schnittstellenmanage- Drucksache 18/2863 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ment zwischen den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu verbessern . Der Start der Initiative „Zu gut für die Tonne“ erfolgte auf einer Konferenz in Berlin im März 2012. Daran haben sich alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen beteiligt. Im Anschluss wurden sowohl auf Minister- als auch auf Fachebene weitere Gespräche mit den Beteiligten geführt. Mit den Kirchen gab es einen gemeinsamen Aufruf, mit anderen Beteiligten (Slow Food Deutschland e. V., Bundesverband Deutsche Tafeln e. V., DEHOGA, Deutsches Studentenwerk, LandFrauen und Handel) gemeinsame Aktionen. – Lebensmittelverschwendung im von der Bundesregierung zu entwickelnden Abfallvermeidungsprogramm einzubeziehen. In dem im Jahr 2013 von der Bundesregierung verabschiedeten Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder wurde die Reduzierung von Lebensmittelabfällen berücksichtigt. – Über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums, vor allem im Unterschied zum Verbrauchsdatum, verstärkt zu informieren, und Möglichkeiten zu prüfen, die Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für lang haltbare Produkte wie z. B. Nudeln einzuschränken. Im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ wird regelmäßig über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) auf der Homepage informiert . Gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels hat das BMEL im Jahr 2012 eine bundesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das MHD durchgeführt. Über vier Millionen Flyer und Informationskarten wurden in 21 000 Supermärkten verteilt. Bei der Internationalen Grünen Woche 2014 hat das BMEL mit verschiedenen Aktionen die Lebensmittelkennzeichnung, das MHD und das Verbrauchsdatum aufgeklärt. In einer Sitzung der Kommissions-AG „Lebensmittelhygiene“, die am 8. Mai 2014 gemeinsam mit der Kommissions-AG „Lebensmittelkennzeichnung“ stattfand, hat Deutschland einen Prüfvorbehalt hinsichtlich der kurzfristig von der Kommission vorgelegten Liste mit Lebensmitteln, die die Kommission für die Aufnahme in den Anhang der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Angabe eines MHD vorgeschlagen hat, eingelegt. Deutschland hat sich zudem für die Prüfung des Katalogs von Kriterien zur Festlegung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum MHD eingesetzt. – Handels- und Qualitätsnormen und andere Regelungen, die die Entstehung von Abfall begünstigen können sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zu hinterfragen sowie alternative Vermarktungs- und Verkaufswege zu ermöglichen . Staatliche nationale Handelsklassen bestehen nicht mehr. Die EU-Vermarktungsnormen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation neu gefasst. Bei den Verhandlungen hat sich Deutschland erfolgreich für eine möglichst schlanke Regelung eingesetzt, gleichwohl gibt es weiterhin gemeinschaftsrechtlich definierte Handelsklassen . Neben dem Verkauf der Produkte über den Lebensmitteleinzelhandel hat sich in Deutschland die Direktvermarktung etabliert, d. h. der Verkauf durch den Erzeuger. – Die Informations- und Aufklärungskampagne für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzuentwickeln, um diese für die Problematik der Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren, über Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu informieren und bei ihnen die Wertschätzung für Le- bensmittel insgesamt zu erhöhen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2863 Im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“, die in den nächsten drei Jahren fortgeführt wird, setzt die Bundesregierung weiterhin auf Informationsund Aufklärungsmaßnahmen, um die Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Problematik der Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren. Dies erfolgt unter anderem durch Online-Medien (z. B. Webseite, App), Broschüren und Informationsstände (z. B. Aktionstage, Messen). – Regionale Lebensmittelproduktions- und Vermarktungsstrukturen zu stärken , um der Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach regional erzeugten Produkten gerecht zu werden. Zudem können Direktvermarktung und Vertrieb u. a. durch kürzere Transportwege einen relevanten Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle leisten. Durch den Kauf regionaler Produkte können die regionalen Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Um dem Verbraucher die Auswahl von regionalen Produkten zu erleichtern wurde seit dem Jahr 2012 auf Initiative des BMEL das Regionalfenster entwickelt. Es ist ein freiwilliges Deklarationsfeld, mit dem regionale Produkte klar und transparent gekennzeichnet werden können. Der Verbraucher hat die Möglichkeit regionale Produkte eindeutig zu erkennen . Es wird von dem privaten Verein „Regionalfenster e. V.“ getragen. Seit Januar 2014 bietet der Lebensmitteleinzelhandel mit dem Regionalfenster gekennzeichnete Produkte an, derzeit sind es ca. 2 400. Der Bund unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten (Diversifizierung ). Dabei kann auch die Direktvermarktung gefördert werden. Die GAKMaßnahmen werden zu 60 Prozent durch Bundesmittel finanziert. – Die Verantwortlichen in Erzeugung, Verarbeitung, Gastronomie und Handel aufzufordern, Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die einer Entstehung von Lebensmittelabfällen entgegenwirken, beispielsweise durch das Angebot von bedarfsgerechten Portionsgrößen und intelligenten Verpackungen oder durch die Abgabe noch genießbarer Lebensmittel zu wohltätigen Zwecken bzw. vergünstigten Preisen. Die Initiative der Bundesregierung und die anhaltende mediale Aufmerksamkeit für das Thema Lebensmittelverschwendung haben schon in vielen Bereichen zu Veränderungen geführt. So setzen sich in der Gastronomie immer mehr bedarfsgerechte Portionen durch. Die Abgabe genussfähiger Lebensmittel an die Tafeln oder andere gemeinnützige Einrichtungen ist für viele Supermärkte selbstverständlich. Auch eine Preisreduzierung kurz vor Ablauf des MHD ist üblich. – Die Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen zu stärken. Die damalige Bundesministerin Ilse Aigner hat im Jahr 2012 in einem Schreiben an ihre Kolleginnen und Kollegen auf die Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen hingewiesen und empfohlen, verschiedene Portionsgrößen in den Kantinen anzubieten, um dem Bedürfnis nach abwechslungsreicher Ernährung nachzukommen und Lebensmittelabfälle vermeiden zu helfen. Ein Leitfaden für Veranstaltungen mit Beköstigung ist in Vorbereitung. – Sich bei den Ländern dafür einzusetzen, dass die Themenfelder Wertschätzung und verantwortungsvoller Umgang mit Lebensmitteln sowie die weltweiten sozialen und ökologischen Folgen von Lebensmittelverschwendung in die Bildungsarbeit der Schulen und Kindertagesstätten aufgenommen werden . Drucksache 18/2863 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am 27. April 2012 wurde über die Wertschätzung von Lebensmittel diskutiert. Im Auftrag der AMK wurde gegenüber dem Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz angeregt, das Thema Lebensmittelverschwendung verstärkt in den Schulen zu behandeln. – Den Beschluss des EU-Parlaments „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“ sowie den „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ der Europäischen Kommission zu unterstützen, um die Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln EU-weit zu minimieren. Mit den im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ ergriffenen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Verschwendung von genießbaren Lebensmitteln zu reduzieren. Dadurch wird dem genannten Beschluss des EU-Parlaments und dem Fahrplan der Europäischen Kommission Rechnung getragen. – Sich bei der laufenden Debatte zur Überprüfung des Verfütterungsverbots tierischer Proteine auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass gesundheitliche Risiken , Kannibalismus und die Tiermehlverfütterung von und an Wiederkäuer definitiv ausgeschlossen bleiben. Bei den Beratungen auf EU-Ebene zur Überprüfung der BSE-Schutzmaßnahmen hinsichtlich der schrittweisen Lockerung der Verbote bei der Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuern setzt sich BMEL nach wie vor für den Ausschluss gesundheitlicher Risiken, die Beachtung des so genannten Kannibalismusverbots und des Verbots der Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein von Wiederkäuern an Wiederkäuer oder andere Nutztiere ein. In einem ersten Schritt wurde die Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein von Nichtwiederkäuern an Aquakulturtiere zugelassen. Diese neue Regelung mit Bestimmungen zur Vermeidung einer Kreuzkontamination von Futtermitteln für Wiederkäuer und andere Nutztiere ist im Juni 2013 in Kraft getreten. – Einen Ideenwettbewerb zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen auszuschreiben , der das Thema weiter in die Öffentlichkeit trägt und neben den Wirtschaftsbeteiligten auch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, ihre Vorschläge einzubringen, und die Initiierung und Durchführung eines Ideenwettbewerbs zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ für das Jahr 2015 geplant. – Die Strategien und Maßnahmen zu Minderung von Lebensmittelabfällen in zwei Jahren zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 2. a) Inwiefern wurde der von der damaligen Bundesministerin für Ernährung , Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigte und interfraktionell geforderte offene Dialogprozess zwischen allen Beteiligten eingeleitet und weitergeführt, und welche weiteren Schritte sind hier geplant? b) Wie viele Treffen des sogenannten Runden Tisches haben bisher stattgefunden , und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 2a und 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Dialogprozess wurde mit der Konferenz im März 2012 eingeleitet. Seither haben sowohl auf Minister- als auch auf Fachebene Gespräche mit den Beteilig- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2863 ten stattgefunden, die auch zukünftig mit dem Ziel fortgeführt werden, Erfahrungen auszuwerten und über weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu beraten. 3. a) Welche Maßnahmen wurden seit Anfang des Jahres 2012 von der Bundesregierung ergriffen, um das Schnittstellenmanagement zwischen den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette zu verbessern? b) Welche dieser Maßnahmen wurden vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, angeschoben, und welche weiteren sind wann geplant? Die Fragen 3a und 3b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit nicht regulierend in das Schnittstellenmanagement zwischen den einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette eingegriffen und beabsichtigt dies auch künftig nicht zu tun. Es obliegt den Wirtschaftsbeteiligten , das Schnittstellenmanagement mit Blick auf eine weitere Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle zu optimieren. 4. a) Inwiefern wurden Vereinbarungen mit der Wirtschaft getroffen, die branchenspezifische Zielmarken zur Reduzierung der Lebensmittelverluste vorgeben (bitte genaue Aufschlüsselung bzw. Begründung, warum keine oder nicht mehr Vereinbarungen getroffen wurden)? b) Wie werden diese Vereinbarungen umgesetzt? c) Wie wird die Umsetzung dieser Vereinbarungen überprüft? Die Fragen 4a bis 4c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bisher wurden keine Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft abgeschlossen. Der Fokus lag auf der Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, da in den privaten Haushalten der größte Teil der Lebensmittelabfälle entsteht. 5. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für eine vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein, bei der auch das Thema Umgang mit Lebensmitteln bzw. Lebensmittelabfälle in die Berichterstattung einfließt? Der Leitfaden der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht Indikatoren zur Vermeidung von Abfällen vor. Hierzu gehören auch solche Abfälle, die durch Lebensmittelverschwendung entstehen. Auch der Katalog des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (iöw) für die Bewertung der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen enthält derartige Kriterien. Die Bundesregierung ermutigt im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Unternehmen, regelmäßig Nachhaltigkeitsberichte unter Beachtung dieser Grundsätze zu erstellen. Drucksache 18/2863 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Erwägt die Bundesregierung, auch das Herstellungsdatum auf Produkten verpflichtend einzuführen? Wenn ja, welche konkreten Überlegungen und Zeitpläne gibt es diesbezüglich ? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, das Herstellungsdatum für vorverpackte Lebensmittel verbindlich vorzuschreiben. Die Pflichtkennzeichnungselemente für vorverpackte Lebensmittel, darunter die Angabe des MHD bzw. des Verbrauchsdatums, sind in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 abschließend geregelt. Eine Ermächtigung für nationale Vorschriften zur zusätzlichen verpflichtenden Angabe eines Herstellungsdatums bietet die Verordnung nicht. Zudem haben sich MHD und Verbrauchsdatum aus Sicht der Bundesregierung als Information für die Verbraucherinnen und Verbraucher bewährt. 7. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema Lebensmittelverschwendung im Rahmen des Lehrplans für Schulen bereits abgedeckt, und gibt es Planungen auf Bund-Länder-Ebene, dieses weiter auszubauen? Für die Bildungsarbeit in Schulen und Kindertagesstätten sind laut Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ hat das BMEL auch Materialien (Flyer, Ausstellung, Bastelbogen) entwickelt, die für die Bildungsarbeit an Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt werden können. Das BMEL hat im Schuljahr 2012/2013 seinen jährlichen Schülerwettbewerb „Echt Kuh-L“ zum Thema „Lebensmittel – Zu gut für die Tonne“ durchgeführt. Schülerinnen der dritten bis zehnten Klassen waren aufgefordert, sich kreativ mit dem Thema Lebensmittelverschwendung auseinanderzusetzen. Die Initiative „Zu gut für die Tonne“ war zudem auf der didacta 2013 und 2014 vertreten, die Thematik stieß auf großes Interesse der Lehrkräfte. Das BMEL beabsichtigt, im kommenden Jahr 2015 im Rahmen der Initiative Lehrmaterialien für Schulen zu entwickeln. 8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung des Ausmaßes der Lebensmittelverschwendung in den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette in den letzten Jahren vor? Die Kenntnisse der Bundesregierung resultieren aus der Studie der Universität Stuttgart, die vom 1. Juni 2011 bis 29. Februar 2012 durchgeführt wurde. 9. Liegen der Bundesregierung für die Lebensmittelverluste im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft mittlerweile präzise Zahlen vor? Wenn ja, welche? Falls nicht, wann, und wie plant sie, diese zu erfassen? Für den Lebensmitteleinzelhandel liegen der Bundesregierung keine aktuelleren Zahlen vor als die, die im Rahmen der Studie der Universität Stuttgart ermittelt wurden. Für die Landwirtschaft wurden von den Bundesforschungsanstalten des BMEL für vier beispielhaft ausgewählte Früchte die Nachernteverluste ermittelt und veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2863 10. a) Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen ihrer Initiative „Zu gut für die Tonne“ vor? b) Welche Evaluationen wurden durchgeführt, und wurden konkret Konsumentinnen bzw. Konsumenten bezüglich ihres Kauf- und Konsumverhaltens befragt, um die Maßnahmen der Bundesregierung im Vorfeld stetig anzupassen? Die Fragen 10a und 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Initiative „Zu gut für die Tonne“ zielt auf Aufklärung und Verhaltensänderung . Einer Umfrage des Forsa-Instituts vom November 2012 zufolge ist die Initiative auf breite Resonanz gestoßen. 95 Prozent der Deutschen unterstützen demnach das Ziel der Bundesregierung, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Jeder Zweite hatte bereits von der Initiative gehört. Davon hat jeder Vierte angegeben , in den vergangenen Monaten sein Verhalten geändert zu haben. Um Verhaltensänderungen messbar darstellen zu können, werden aktuelle belastbare Zahlen für die Privathaushalte benötigt. Das BMEL plant daher im Jahr 2015 eine Verbraucherbefragung, die zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden kann, um Verhaltensänderungen nachweisen zu können. 11. Welche Schwerpunkte hat sich die Bundesregierung für das Jahr 2015 im Rahmen ihrer Initiative „Zu gut für die Tonne“ vorgenommen? Bisher angedachte Schwerpunkte im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ sind für das Jahr 2015 die Initiierung und Durchführung eines Wettbewerbs für Ideen gegen Lebensmittelverschwendung und die Erstellung von Schulmaterialien für Grundschüler der Klassen 3 und 4 und für die Sekundarstufe 1. Bisher schon erfolgreiche Maßnahmen wie die Aktionstage mit Slow Food Deutschland e. V. und dem Bundesverband Deutsche Tafeln e. V. sowie die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sollen fortgesetzt werden. Zudem ist geplant, die Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere mit Handel und Gastronomie, auszubauen. Ferner ist beabsichtigt, aktuelle belastbare Zahlen für die Menge der in den Privathaushalten weggeworfenen Lebensmittel ermitteln zu lassen. Handelsklassen und Vermarktungsnormen 12. a) Welche Vermarktungsnormen gibt es nach wie vor für welche Obstund Gemüsearten, und wie hoch ist deren Anteil im Verhältnis zu Obst und Gemüse, für das es keine Vermarktungsnormen im deutschen Handel gibt? In der Europäischen Union gelten spezifische Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse, das frisch an den Verbraucher abgegeben wird. Für die wichtigsten zehn Erzeugnisse (Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte) gelten spezifische Vermarktungsnormen (z. B. Größe, Farbe). Das sind in Deutschland bezogen auf den gesamten Marktverbrauch (inklusiv Verarbeitung) schätzungsweise etwa ein Fünftel des Gemüses und etwa die Hälfte des Obstes. Für alle anderen Obst- und Gemüseerzeugnisse gilt die Allgemeine Vermarktungsnorm . Diese regelt, dass Erzeugnisse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind. Drucksache 18/2863 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Vermarktungsnormen sind im EU-Recht geregelt und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und zwar auf allen Handelsstufen. Sie gelten auch bei der Einfuhr aus Drittländern und bei der Ausfuhr nach Drittländern. b) Wie hoch sind die Lebensmittelverluste nach Kenntnis der Bundesregierung auf allen Stufen der Wertschöpfungskette durch diese Normvorgaben (bitte Angaben zu Verlusten auf den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette)? Der Bundesregierung liegen keine abgesicherten Zahlen darüber vor, inwieweit die Handelsnormen für Obst und Gemüse zu Lebensmittelverlusten führen. c) Welche der Handels- und Vermarktungsnormen sind aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und welche sollten aufgehoben werden? d) Sind Änderungen der Handels- und Vermarktungsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene geplant, und wenn ja, wann? Die Fragen 12c und 12d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung befürwortet unter anderem auch aus Gründen des Bürokratieabbaus eine Vereinfachung der Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse . Nach Auffassung der Bundesregierung sollten sämtliche noch bestehenden spezifischen Vermarktungsnormen im EU-Recht aufgehoben werden. Außer-Haus-Verpflegung 13. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen des UBA, wonach 44 Prozent der Nahrungsmittel bei der AußerHaus -Verpflegung – in Großküchen, Restaurants oder bei Veranstaltungen – (unnötigerweise) weggeworfen werden? Die Zahlen bestätigen nach Auffassung der Bundesregierung, dass auch im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung noch Potenzial zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorhanden ist. b) Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen hohen Anteil, und welche Stellschrauben sieht sie, um die Verluste zu verringern? In der vom BMEL in Auftrag gegebenen Studie der Universität Stuttgart werden als mögliche Gründe unter anderem die schwierige Mengenkalkulation aufgrund stark schwankender Nachfrage sowie zu wenig differenzierte Portionsgrößen , aber auch mangelhafte Lagerung sowie fehlendes Wissen über die tatsächlich anfallenden Abfallmengen genannt. Mit Blick auf die Portionsgrößen in der Außer-Haus-Verpflegung können auch die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu beitragen, die Menge unnötiger Lebensmittelabfälle zu reduzieren, indem sie beispielsweise kleinere Portionen nachfragen oder Reste einpacken lassen. c) Welche Maßnahmen plant sie wann zu ergreifen, welche wurden bereits in Angriff genommen und mit welchen Auswirkungen? Wie werden diese erfasst und evaluiert? Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt seit dem Jahr 2012 die Initiative „Zu gut für die Tonne“. In den in den vergangenen Wochen geführten Gesprächen über mögliche gemeinsame Aktivitäten hat der Ver- band bekräftigt, dass er dies auch weiterhin tun wird. Um die Menge unnötiger Lebensmittelabfälle zu reduzieren, gehören in vielen Bereichen der Außerhaus- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2863 Verpflegung unterschiedliche Portionsgrößen mittlerweile zum alltäglichen Angebot . United Against Waste hat eine Checkliste für die Unternehmen entwickelt, um Lebensmittelabfälle besser identifizieren und vermeiden zu können. In vielen Bereichen wurden bereits Feed Back Systeme eingerichtet, um besser auf die Bedürfnisse reagieren und unnötige Lebensmittelabfälle vermeiden zu können. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung konkret aus Empfehlungen des UBA, Haftungs- und Hygienevorschriften, welche zu unnötigen Lebensmittelabfällen führen, einzuschränken oder zu streichen? Hat die Bundesregierung hinsichtlich der Haftungs- und Hygienevorschriften bereits geprüft, ob diese unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen? Welche Ansatzpunkte sieht die Bundesregierung, und welche plant sie wann umzusetzen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Regelungen des Lebensmittelrechts , einschließlich der Regelungen zur Lebensmittelhygiene, vorsehen, dass ausschließlich sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dies dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz des Verbrauchers. Unter der Voraussetzung, dass diese gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, erhalten Lebensmittelunternehmer, z. B. der Lebensmittelhandel und die Gastronomie bei der Belieferung stets einwandfreie Lebensmittel . Es ist dann die Aufgabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers, durch eine sinnvolle Planung von Betriebsabläufen und durch geeignete Eigenkontrollmaßnahmen dafür zu sorgen, dass diese Lebensmittel im Betrieb sicher und verzehrsfähig bleiben und nicht entsorgt werden müssen. Damit tragen die Regelungen des Lebensmittelhygienerechts, z. B. die Regelungen zur Einhaltung der Kühlkette und zur sachgerechten und hygienischen Lagerung von Lebensmitteln in besonderer Weise dazu bei, unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Aus diesen Gründen gibt es aus Sicht der Bundesregierung keinen aktuell erkennbaren Änderungsbedarf der bestehenden hygienerechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder soll jedoch das Thema Abfallvermeidung als Abwägungsaspekt bei Auslegungsspielräumen im lebensmittelhygienischen Vollzug beleuchtet werden. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele öffentliche Einrichtungen welche Maßnahmen zur Verringerung des Lebensmittelabfalls umgesetzt haben (bitte genaue Angaben zur Art der jeweiligen Maßnahmen – inklusive Angaben zur Erfassung von Lebensmittelabfall – sowie zu Evaluation und Wirkung der Maßnahmen)? Da keine zahlenmäßige Erfassung der öffentlichen Einrichtungen erfolgt, die Maßnahmen zur Verringerung des Lebensmittelabfalls umgesetzt haben, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Abgabe von Lebensmitteln an Sozialeinrichtungen 16. Inwiefern hält die Bundesregierung die Vernichtung von verzehrfähigen Lebensmitteln aufgrund von Falsch- oder Doppelbuchungen, Verpackungsfehlern mit Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes für vereinbar, in dem es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Drucksache 18/2863 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wohle der Allgemeinheit dienen.“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Eine juristische Debatte zur Sozialbindung des Eigentumsbegriffs trägt aus Sicht der Bundesregierung nicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen bei. Hierzu leisten vielmehr konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die bereits erfolgende Abgabe von Lebensmitteln mit Fehletikettierungen oder aus der Überproduktion an die Tafeln oder andere soziale Einrichtungen, einen Beitrag. 17. a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den Vorstoß zur Bekämpfung der Lebensmittelabfälle in Wallonien, insbesondere bezüglich der Verpflichtung großer Supermärkte, überschüssige Lebensmittel an Sozialeinrichtungen, wie Tafeln oder Volksküchen, abzugeben (http://info.arte.tv vom 19. März 2014 „Belgien: Lebensmittelverschwendung – nein danke“)? Der Bundesregierung liegen keine über die in den Medien bereits verbreiteten Informationen hinausgehenden Kenntnisse vor. b) Welche Auswirkungen sind damit nach Einschätzung der Bundesregierung verbunden? Welchen Beitrag diese Maßnahme zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Wallonien leistet, kann von der Bundesregierung nicht eingeschätzt werden, da ihr keine Informationen über die dortigen regionalen Rahmenbedingungen (z. B. die Aufnahmekapazitäten der Wohlfahrtsverbände) vorliegen. c) Inwiefern hält die Bundesregierung eine solche Regelung auch in Deutschland für machbar, und plant sie, entsprechend initiativ zu werden ? Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung nicht auf rechtlich verbindliche Ge- oder Verbote; insofern plant sie nicht, entsprechend initiativ zu werden. Sie hält vielmehr Information , Sensibilisierung, Aufklärungsaktionen, Stakeholder-Dialoge und freiwillige Vereinbarungen z. B. zwischen dem Handel und den Tafeln sowie anderen sozialen Einrichtungen für einen zielführenden Weg, um die Menge von Lebensmittelabfällen zu reduzieren. Sogenanntes Containern bzw. Mülltauchen 18. Wie viele Rechtsprozesse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 gegen sogenannte Containerer bzw. Lebensmittelretter, die noch verzehrfähige Lebensmittel aus dem Müll beispielsweise des Lebensmitteleinzelhandels heraussuchen und zum Essen nutzen, geführt, und mit welchem Ausgang? Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Einleitung der Verfahren (bitte nach Tatbestand und Häufigkeit aufschlüsseln)? 20. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten (www.dumpstern.de „Gerichtsurteile – immer mehr Dumpsterer werden freigesprochen“), wonach ein Großteil der Prozesse wegen Ge- ringfügigkeit eingestellt wird? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2863 b) Hält sie die dabei für den Staat anfallenden Kosten für verhältnismäßig und notwendig? Bezüglich der Antwort zu den Fragen 19, 20a und 20b wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 21. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Rechtssicherheit für Lebensmittelhändler und Lebensmittelretter zu schaffen, und inwiefern erwägt sie eine Änderung im Strafgesetzbuch? In Kooperation mit dem österreichischen Landwirtschaftsministerium hat das BMEL einen Ratgeber herausgegeben, der sowohl Spendern als auch Empfängern von Lebensmittelüberschüssen die geltende Rechtslage erläutert, um die Weitergabe von Nahrungsmitteln an soziale Einrichtungen wie z. B. die Tafeln zu erleichtern. Im Übrigen wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Christian Lange vom 4. März 2014 (Bundestagsdrucksache 18/729) auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Nicole Maisch verwiesen, in der darauf hingewiesen wird, dass nach Auffassung der Bundesregierung kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. EU-Abfallrahmenrichtlinie 22. a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Plänen der Europäischen Kommission, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verpflichten, die Lebensmittelverluste in den einzelnen Ländern bis zum Jahr 2025 um 30 Prozent zu reduzieren, und unterstützt sie die Europäische Kommission bei diesem Vorhaben? Das Ziel der Europäischen Kommission, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen voranzubringen, wird seitens der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist nicht nur aus Umweltschutzsicht, sondern auch aus ethischer Sicht ein wichtiges Ziel und sollte gefördert werden. Allerdings sieht die Bundesregierung die Einführung eines quantitativen Ziels zur Lebensmittelabfallvermeidung derzeit kritisch, weil keine ausreichend verlässliche Datengrundlage vorhanden ist, die eine Messung der Zielerreichung zuließe. Auch von Seiten der Europäischen Kommission werden keine Ausführungen zur Datengrundlage und deren Ermittlung gemacht. Ein quantitatives Ziel kann aus Sicht der Bundesregierung aber nur dann normiert werden, wenn die Datengrundlage hinreichend verlässlich und das Ermittlungsverfahren zweifelsfrei festgelegt worden ist. b) Hat die Bundesregierung bereits konkrete Aktionspläne erarbeitet, wie sie diese Reduzierung erreichen will, und wenn ja, wie sehen diese konkret aus, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat u. a. im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ auch ohne verpflichtende Reduzierungsvorgaben und Aktionspläne bereits zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Information, Aufklärungsaktionen, Beratung , Sensibilisierung sowie Stakeholder-Dialoge ergriffen, die zur Verringerung der Lebensmittelabfälle beitragen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333