Deutscher Bundestag Drucksache 18/2920 18. Wahlperiode 14.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2535 – Der Bürgerkrieg in der Ukraine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kandidatur und späteren Wahl des ukrainischen Oligarchen Petro Poroschenko zum Präsidenten wurde insbesondere die Hoffnung auf ein Ende der bürgerkriegsähnlichen Situation in der Ukraine verbunden. Stattdessen wird der Krieg gegen die vermeintlichen Separatisten im Osten der Ukraine nicht nur unvermindert fortgeführt, sondern die vom Westen protegierte Regierung der Ukraine und der Präsident verschärfen nach Auffassung der Bundesregierung ihre Kriegsführung im Osten des Landes erheblich. Dabei kann sich auch unter Petro Poroschenko in den Streitkräften und Freiwilligenbataillonen auf Kräfte aus der extremen Rechten und Hooligans stützen, die sich Anfang des Jahres 2014 etabliert haben und weiter zu wachsen scheinen (www.suedkurier. de/nachrichten/politik/themensk/Gefaehrliche-Hilfe-von-Rechts;art1015367, 7038001). Sie setzen die Regierung und den Präsidenten hinsichtlich der Forcierung des militärischen Vorgehens gegen die Aufständischen im Osten des Landes, die gegen die Regierung in Kiew kämpfen, massiv unter Druck (www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/proteste-ukraine-waffenruhe). Die ukrainische Regierung und ihr Präsident brauchen Geld, um Krieg zu führen . Für das erste Halbjahr 2014 waren für die Verteidigungs- und Sicherheitsorgane im Zeitraum von März bis Juli 2014 insgesamt 7,6 Mrd. Griwna (aktuell ca. 652 Mio. US-Dollar bzw. 484 Mio. Euro) ausgegeben worden. 4,8 Mrd. Griwna (306 Mio. Euro) entfielen dabei auf die Armee, die Nationalgarde erhielt 2,4 Mrd. Griwna (153 Mio. Euro), der Grenzschutz 175 Mio. Griwna (11 Mio. Euro), das Innenministerium 136 Mio. Griwna (8,7 Mio. Euro) und der Geheimdienst SBU 103 Mio. Griwna (6,6 Mio. Euro) (112.ua/ekonomika/ minfin-v-marte-iyule-perechislil-na-nuzhdy-silovikov-7-6-mlrd-grn-87000. html). Die Nationalgarde soll dabei Finanzmittel für den Kauf von gepanzerten Fahrzeugen, Spezialpanzerfahrzeugen, Fahrzeugen für den Transport von Personal und Ausrüstung, Uniformen und Waffen erhalten haben (censor.net.ua/ news/290290/na_voorujenie_dlya_natsgvadii_vydeleno_2_mlrd_griven_snbo). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Opfer ist dabei die ukrainische Bevölkerung im Ganzen: Während der Militäretat weiter aufgestockt wird, werden die Sozialausgaben gekürzt (www. deutschlandfunk.de/ukraine-konflikt-strikter-sparkurs-fuehrt-zu-sozialen.795. de.html?dram:article_id=284200). Doch die Einsparungen treffen insbesondere auch die Menschen in der Ostukraine. Denn immer mehr Zivilisten wer- Drucksache 18/2920 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den Opfer der so genannten Anti-Terror-Operation der Kiewer Regierung. Laut Aussagen des stellvertretenden Gesundheitsministers der Ukraine, Wassili Lasorischinez, vom 10. Juli 2014 wurden im Donbass bei der „Anti-TerrorOperation “ bereits 478 Zivilisten getötet, darunter 30 Frauen und 7 Kinder sowie 1 392 Menschen verletzt, darunter 108 Frauen und 14 Kinder. Es würden mehr Zivilisten als Militärs sterben (www.unian.ua/politics/938231-za-chasprovedennya -ato-zaginuli-478-mirnih-jiteliv-poraneni-mayje-1400.html). Allerdings bemühte sich die ukrainische Regierung schnell, diese Schreckensnachricht noch am selben Tag zu dementieren, in dem sie behauptet, diese Zahlen seien Angaben zur allgemeinen Sterblichkeit in den ostukrainischen Gebieten (www.unian.ua/politics/938369-u-moz-sprostovuyut-oprilyudnenusogodni -informatsiyu-pro-kilkist-zagiblih-v-zoni-ato.html). Jüngste Opfer sind die 298 Passagiere der malaysischen Passagiermaschine Boeing 777 des Fluges MH17. Der in Amsterdam gestartete Flug MH17 befand sich gerade über der Region um Donezk, als das Flugzeug am 17. Juli 2014 um 15.20 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) plötzlich vom Radar verschwand. Warum die Maschine abstürzte, ist noch nicht geklärt – die Ermittlungen sind zeitaufwändig und schwierig. Trotzdem wurden unmittelbar nach dem Absturz insbesondere seitens der ukrainischen und US-amerikanischen Regierungen sowohl die „prorussischen Separatisten“ als auch der russische Präsident Wladimir Putin für einen möglichen Abschuss verantwortlich gemacht (www.n-tv.de/politik/Die-Verantwortung-traegt-Moskau-article13235581. html). Es wird zwar immer wieder auf Erkenntnisse der US-Geheimdienste und auf Satellitenfotos verwiesen, die einen Raketenstart von dem von den „Separatisten “ kontrollierten Konfliktgebiet aus belegen sollen; Beweise, die diese Vorwürfe belegen, wurden aber bislang keine vorgelegt (www.sueddeutsche. de/politik/mutmasslicher-mh-abschuss-durch-separatisten-russland-verlangtbeweise -von-den-usa-1.2061096). Unabhängig davon, ob und in welchem Umfang man dem nachfolgenden Zitat folgt, zeigt es doch, wie unterschiedlich die Sicht in der Beurteilung der Situation in der Krise sein kann. „Das Vorgehen des ukrainischen Machthabers Poroschenko gegenüber dem Osten seines eigenen Landes (und vor allem der dort lebenden Bevölkerung) hat nichts mehr von dem an sich, wie Schwierigkeiten im eigenen Land beigelegt oder angegangen werden können. Das ist Krieg gegen die eigene Bevölkerung – und zwar mit einer angeblich aus dem Boden gestampften ‚Nationalgarde‘, die aus den faschistischen Gruppen, vor allem aus der Westukraine, geschaffen worden ist. Den Menschen in der Ostukraine wird derart demonstriert, dass jene Kräfte zurückkehren, die in der Vergangenheit millionenfaches Leid nicht nur über diese Landstriche gebracht haben. […] Das amerikanisch-Kiew-ukrainische Ziel dieses Vorgehens wird auf den offenen Krieg mit Russland aus sein, um letztlich die Ukraine als Bollwerk nutzen zu können – nicht nur gegen Russland. Sollte es gelingen, die Ukraine derart den USA dienstbar zu machen, wird es einen kompletten Riegel unter US-Kontrolle zwischen dem Baltikum über Polen und die Ukraine zum Schwarzen Meer geben. Ein amerikanisches Ziel, das auf dem NATO-Gipfel in Riga 2006 schon einmal angesteuert worden ist“, meint Willy Wimmer, ehemaliger verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU, ehemaliger Parlamentarischer Staatssektretär beim Bundesministerium der Verteidigung und Ex-Vizepräsident der OSZE-PV (Parlamentarische Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zum Ukraine-Konflikt (www.heise.de/tp/artikel/42/42283/1.html). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Erkenntnisse zu Fragen, die sich auf die Flugunfalluntersuchung betreffende Sachverhalte beziehen, sind dem veröffentlichten Zwischenbericht der Niederländischen Untersuchungsbehörde „Dutch Safety Board“ zu entnehmen. Auf diesen wird bei den jeweiligen Antworten Bezug genommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2920 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die tatsächliche Flughöhe der Boeing 777 des Fluges MH17 als sie vermeintlich abgeschossen wurde, die zwischen 9 100 (www.n-tv.de/politik/Jazenjuk-Separatistenbehindern -Helfer-article13235166.html) und 10 058 Metern bzw. 33 000 Fuß (www.zeit.de/wissen/2014-07/malaysia-airlines-mh-17-ukraine-flugroute) angegeben wird? Der Zwischenbericht der niederländischen Untersuchungsbehörde „Dutch Safety Board“ spricht von einer Flughöhe von 33 000 Fuß, was 10 058 Metern entspricht (es wird auf die Seite 11 des Zwischenberichts verwiesen). 2. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Gebiet nahe der Stadt Donezk am Tag des Absturzes von MH17 bis zu einer Höhe von 32 000 Fuß (9 754 Meter) gesperrt war (www.zeit.de/wissen/2014-07/ malaysia-airlines-mh-17-ukraine-flugroute) und die malaysische Passagiermaschine des Fluges MH17 damit – je nach tatsächlicher Flughöhe – knapp über oder unter der gesperrten Grenze flog? Es erfolgten Luftraumsperrungen in einem tieferen Höhenband, die aufgrund von Kampfhandlungen in der Ostukraine aktiviert wurden. Die zuständigen Behörden der Ukraine hatten bis zum Absturz des Fluges MH17 am 17. Juli 2014 die Flugfläche über 32 000 Fuß Höhe nicht gesperrt. MH17 flog in 33 000 Fuß Höhe (es wird auf die Seite 13 des Zwischenberichts verwiesen). 3. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlich ) ausschließen, dass sich ein ukrainisches Militärflugzeug vom Typ Suchoi-25 (Su-25) der Passagiermaschine des Fluges MH17 bis auf etwa 3,5 Kilometer genähert hat (www.n-tv.de/politik/Kreml-Ukrainischer-Jetnaeherte -sich-MH17-article13267911.html)? Der niederländische Zwischenbericht zur Untersuchung der Absturzursache des Fluges MH17 enthält keinerlei Hinweis im Sinne der Fragestellung. Es wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 18/2568 vom 15. September 2014 verwiesen. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Gespräche der ukrainischen Fluglotsen mit der Boeing-777-Crew des Fluges MH17 vom ukrainischen Geheimdienst SBU seit der Beschlagnahmung des Mitschnitts in Dnjepropetrowsk kurz nach dem Absturz am 17. Juli 2014 unter Verschluss gehalten und damit internationalen Experten zur Analyse vorenthalten werden (www.airliners.de/mh17-flugdatenschreiber-werden-ingrossbritannien -untersucht/33146)? Der Cockpit-Stimmenrekorder, der die letzten 30 Minuten des Gespräches zwischen den ukrainischen Fluglotsen und der Crew des Fluges MH17 aufnahm, wurde am Absturzort gefunden und ausgewertet. Das Gespräch der Flugüberwachung mit der Crew von MH17 ist Gegenstand des niederländischen Zwischenberichts , der keine Hinweise auf Manipulation des Mitschnitts enthält (es wird auf die Seiten 9 und 15 des Zwischenberichts verwiesen). 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) von und über detaillierte Satellitenbilder von der verdächtigen Raketenabschuss -Batterie, von welcher die Rakete auf Flug MH17 abgefeuert sein soll, über die US-Geheimdienste verfügen sollen (www.zeit.de/politik/ ausland/2014-07/abschuss-kampfjet-ukraine-russland)? Drucksache 18/2920 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Zwischenbericht enthält keine Hinweise über die Herkunft der von außen in das Flugzeug eingedrungenen Objekte. Zur Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu den möglichen Ursachen des Absturzes des Fluges MH17 wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) von und über detaillierte Satellitenbilder von der verdächtigen Raketenabschuss -Batterie, von welcher die Rakete auf Flug MH17 abgefeuert sein soll, über die die ukrainische Regierung verfügen will (www. handelsblatt.com/politik/international/mh17-ungluecksstelle-uno-fordernungehinderten -zugang-fuer-experten-team/10232152.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen (auch nachrichtendienstlich ) bestätigen, dass die ukrainische Armee (156. Fla-Raketenregiment ) im Raum des umkämpften Donezk insgesamt 27 Flugabwehr -Raketensysteme vom Typ Buk im Vorfeld der Katastrophe um Flug MH17 in Stellung gebracht haben soll (de.ria.ru/security_and_military/ 20140718/269043652.html)? Die ukrainischen Streitkräfte hatten in der Ostukraine Luftverteidigungssysteme des Typs BUK M1 disloziert. Die genaue Anzahl ist der Bundesregierung nicht bekannt. 8. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlich) ausschließen, dass dem Chef des 156. Fla-Raketenregiments befohlen worden war, am 17. Juli eine Übung abzuhalten, bei der es um die Deckung der Bodengruppierung in einem Vorort von Donezk ging einschließlich der Aufgaben , das Beobachten von Zielen zu trainieren und die ganze Reihenfolge der Begleitung und der Vernichtung von Zielen mit einer Rakete vom Typ Buk-M1 im Trainingsmodus auszuführen, wobei zwar keine Raketenstarts vorgesehen gewesen seien, den Chefs der Batterien aber die Schlüssel zu den Startanlagen ausgehändigt worden wären (de.ria.ru/politics/20140725/ 269105594.html)? 9. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlich) ausschließen, dass zur Teilnahme an der Übung zwei Kampfjets des Typs Su-25 vom Luftwaffenstützpunkt der 229. Brigade der taktischen Fliegerkräfte Kulbakino in Nikolajew nach Dnipropetrowsk geschickt worden sind (de.ria.ru/politics/20140725/269105594.html)? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu den möglichen Ursachen des Absturzes des Fluges MH17 wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen. 10. Kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen (auch nachrichtendienstlich ) ausschließen, dass die malaysische Maschine des Fluges MH17 im Bereich von fünf Flugabwehrsystemen geflogen ist und dass ein ukrainischer Flugabwehr-Radar am Tag des Absturzes unweit vom Ab- sturzort in Betrieb gewesen sei (bei diesem soll es sich um die Radarsta- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2920 tion Kupol, die zu einem Buk-M1-Raketensystem im Raum Styla, 30 km südlich von Donezk gehandelt haben, www.n-tv.de/politik/JazenjukSeparatisten -behindern-Helfer-article13235166.html)? Zur Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu den möglichen Ursachen des Absturzes des Fluges MH17 wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen. 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es unter „Berücksichtigung der Verlegung zusätzlicher Mittel und Kräfte der ukrainischen Luftabwehr in den Osten der Ukraine […] bei der Überprüfung der Kampfbereitschaft der Anlagen [aufgrund] mangelnden beruflichen Könnens des Personals zu einem versehentlichen Start einer Rakete gekommen sein“ könnte, die den Flug MH17 getroffen hat (www.tagesspiegel.de/politik/newstickerzu -flug-mh17-von-malaysia-airlines-obama-fordert-waffenruhe-bkaschickt -experten-in-die-ukraine/10219058.html)? Zur Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu den möglichen Ursachen des Absturzes des Fluges MH17 wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Bericht des USamerikanischen Investigationsjournalisten Robert Parry – unter anderem durch seine AP- und Newsweek-Investigationen zur Iran-Contra-Affäre und Drogenschmuggel in die USA aus dem Jahr 1985 bekannt –, wonach er von „verlässlichen Informanten“ aus US-Geheimdienstkreisen erfahren habe, dass detaillierte Satellitenbilder von der inkriminierten Raketenabschuss -Batterie vorhanden sein sollen, von welcher der Flug MH17 abgeschossen worden sein soll, und die unter der Kontrolle von Soldaten der ukrainischen Regierungsarmee gewesen sein soll, was ihre ukrainische Uniformen nahelegen würde (consortiumnews.com/2014/07/20/what-didus -spy-satellites-see-in-ukraine/)? Zur Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu den möglichen Ursachen des Absturzes des Fluges MH17 wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen. 13. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen (auch nachrichtendienstlichen ) ausschließen, dass die vom ukrainischen Geheimdienst präsentierten angeblich abgehörten Telefongespräche, die die Separatisten und Russland bezüglich der Katastrophe um Flug MH17 belasten, manipuliert wurden oder gar nicht den Flug MH17 betrafen vor dem Hintergrund , dass ein vermeintliches vom ukrainischen Geheimdienst SBU veröffentlichtes Beweisvideo mit den Rebellen, die sich über das abgestürzte Flugzeug unterhalten, möglicherweise laut Metadaten einen Tag vor dem Abschuss entstanden sein soll (www.tagesspiegel.de/politik/usa-undrussland -im-streit-um-mh17-die-positionen-russlands/10231390-2.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen. Drucksache 18/2920 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass jemand, der ein System wie die Buk-Batterie bedienen kann, auch ein ziviles Flugzeug von einer feindlichen Maschine relativ problemlos unterscheiden kann, da die Abwehrstellung „zivile Flugzeuge normalerweise mit Hilfe der so genannten Freund-Feind-Erkennung, auch bekannt als IFF (Identification Friend or Foe), erkennen“ kann, da jedes zivile Linienflugzeug einen IFF-Transponder hat und es selbst ohne IFF-Antwort für die BukMannschaft deutliche Anzeichen gegeben hätte, dass es sich um eine zivile Maschine handelte, so dass ein Unfall durch einen Bedienungsfehler unwahrscheinlich sei (www.spiegel.de/wissenschaft/technik/malaysianairlines -mh17-experten-glauben-an-abschuss-aus-versehen-durch-buk-a- 981754.html)? Zivile Luftfahrzeuge verfügen in der Regel nicht über ein militärisches IFF-System . Das zum Einsatz kommende Transponder-Signal ziviler Luftfahrzeuge überträgt lediglich einen Code, welcher die Höhe und die Position des Luftfahrzeuges beinhaltet. Eine Abfrage der Freund/Feind-Kennung ist hiermit technisch nicht realisierbar. 15. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Aussage des Schweizers Alexander Hug (stellvertretender Chef der Beobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – OSZE – in der Ukraine) bestätigen, dass die Verzögerungen beim Zugang zum Absturzort aus Sicherheitsgründen zustande kamen, den Beobachtern aber „24 Stunden nach dem Absturz, als wir dann vor Ort waren, die Sicherheit durch die Rebellen soweit garantiert [wurde], wie sie das garantieren konnten. Aber ich nehme auch an, dass die Überlegungen in Sachen Sicherheit auch ein Beweggrund für die Experten waren, nicht schnell und unüberlegt sich nach dem Osten der Donezk-Region zu verschieben“ (www.deutschlandfunk.de/osze-in-der-ukraine-dickicht-vonkommandanten -und.694.de.html?dram:article_id=292571)? Der Zugang zur Unfallstelle hängt allein von der Entscheidung des verantwortlichen Untersuchungsführers ab, der die Lage an der Unfallstelle insgesamt beurteilen muss. Verantwortlich für die Untersuchung des Flugunfalls der MH17 ist die niederländische Untersuchungsbehörde. Die Teilnehmer an der Untersuchung können im Rahmen festgelegter Rechte unter der Kontrolle des Untersuchungsführers an der Untersuchung teilnehmen (Es wird verwiesen auf das ICAO-Abkommen (International Civil Aviation Organisation ), Anhang 13, Punkt 5.25). 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstlich), dass es nach Schätzung von Alexander Hug bei den „Separatisten“ etwa sechs größere Gruppen und zudem diverse kleinere Gruppen gibt, die in der Donezk- und der Lugansk-Region operieren, die „eine mehr oder weniger geradlinige Führungslinie zu den politischen Führern [haben], die aber nicht immer hält und vielfach auch die Befehle dann nicht immer runterkommen auf das Feld“, also zu generalisierend häufig von „den Separatisten “ gesprochen wird (www.deutschlandfunk.de/osze-in-der-ukrainedickicht -von-kommandanten-und.694.de.html?dram:article_id=292571)? Die genannten Einschätzungen sind der Bundesregierung bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2920 17. Inwieweit plant die Bundesregierung eine Beteiligung an der um sechs Monate verlängerten OSZE-Beobachtermission in der Ukraine, deren Mandat ursprünglich am 20. September 2014 ausgelaufen wäre (www. handelsblatt.com/politik/international/nachrichtenblog-neue-sanktionengegen -russland/10232370.html), und sofern sie eine Beteiligung vorsieht, in welcher Form soll diese Beteiligung stattfinden? Seit Beginn der OSZE-Beobachtermission in der Ukraine unterstützt die Bundesregierung diese sowohl finanziell als auch durch die Sekundierung von Personal . Derzeit befinden sich 18 deutsche Sekundierte in der Mission. Weitere Bewerber sind von Deutschland nominiert. Insgesamt beläuft sich der finanzielle Beitrag Deutschlands bislang auf rund 2,5 Mio. Euro. Einer Anfrage des Schweizer OSZE-Vorsitzenden, Bundespräsident Didier Burkhalter, folgend prüft die Bundesregierung derzeit, ob und in welchem Umfang eine weitere Unterstützung der Beobachtermission möglich ist. Im Fokus steht dabei die Bereitstellung luftgestützter Beobachtungsmittel. 18. Inwieweit gibt es seitens der ukrainischen Regierung bzw. des ukrainischen Präsidenten Anfragen bezüglich weiterer, außerhalb der OSZE-Mission in der Ukraine durchzuführender, bilateraler militärischer Missionen, beispielsweise unter Leitung der Bundeswehr, die, wie die vormalige, unter Beteiligung des Bundeswehroberst Axel Schneider unter anderem Erkenntnisse über das militärische Potenzial der Ukraine herausfinden sollen (www.spiegel.de/politik/deutschland/osze-geiseln-gauweiler-kritisiertbundeswehrsoldaten -aus-ukraine-a-967385.html)? Wenn ja, von wem, und zu welchem Zweck? Die Regierung der Ukraine hat in allgemeiner Form gebeten, weitere Inspektionen nach den Bestimmungen des Wiener Dokuments auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchzuführen. Diese Inspektionen sollen zur weiteren Deeskalation der Lage in der Ukraine beitragen. Eine aktive deutsche Beteiligung ist aktuell nicht vorgesehen. Entsprechende Planungen anderer Staaten sind gegenwärtig nicht bekannt. 19. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei der Feststellung, dass keiner der deutschen Militärbeobachter inoffiziell oder offiziell, direkt oder indirekt für den Bundesnachrichtendienst (BND) oder den Militärischen Abschirmdienst (MAD) tätig gewesen ist (www.sueddeutsche.de/politik/ spionageverdacht-osze-gesandte-mit-naehe-zum-bnd-1.1949899)? Die deutschen Militärbeobachter sind bzw. waren Angehörige des Zentrums für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw). Das Zentrum ist truppendienstlich Teil der Streitkräftebasis und fachlich dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) direkt unterstellt. Es führt seine Rüstungskontroll- und vertrauensbildenden Maßnahmen im Auftrag des BMVg und des Auswärtigen Amts durch. Die Angehörigen des ZVBw sind weder offiziell noch inoffiziell Angehörige des BND und sind auch nicht für diesen tätig. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 46 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 18/1434 vom 16. Mai 2014 verwiesen. Drucksache 18/2920 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Inwieweit trifft es zu, dass die drei deutschen Militärbeobachter für das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) tätig waren bzw. sind, das sich auf dem Bundeswehrstützpunkt im nordrhein-westfälischen Geilenkirchen befindet, wo es auch eine Außenstelle des BND gibt (www.sueddeutsche.de/politik/spionageverdacht-osze-gesandte-mitnaehe -zum-bnd-1.1949899)? Es ist zutreffend, dass die drei deutschen Militärbeobachter für das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr tätig waren bzw. sind. Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Oberst Axel Schneider Leiter der Abteilung G2 der 1. Panzerdivision des Heeres war bzw. ist? Wenn ja, von wann bis wann hatte er diese Stellung inne? Oberst i. G. Schneider war von Dezember 2010 bis Dezember 2012 Leiter der G2-Abteilung der 1. Panzerdivision. 22. Mit welchen Aufgaben war Bundeswehroberst Axel Schneider bisher wann und in welchen Ländern im Rahmen welcher konkreten Missionen im Einsatz (bitte entsprechend getrennt auflisten)? Oberst i. G. Schneider war im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit im ZVBw von September 2013 bis Mai 2014 zu mehrtägigen Überprüfungsbesuchen in Georgien, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan, Schweden und der Ukraine eingesetzt. Darüber hinaus war Oberst i. G. Schneider bislang zweimal im Rahmen von ISAF in Afghanistan eingesetzt (2006 und 2011). 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über weitere derartige bilaterale militärische Missionen in der Ukraine seitens anderer NATO-Staaten wie besagte, an der neben den drei deutschen Offizieren je ein Militärbeobachter aus der Tschechischen Republik, Dänemark, Polen, Schweden sowie fünf ukrainische Soldaten teilgenommen haben (www.zeit.de/ politik/2014-05/ukraine-osze-fragen)? Im Zeitraum März bis Anfang Juni 2014 fanden insgesamt acht aufeinanderfolgende Inspektionen nach dem Wiener Dokument in der Ukraine statt, die aufgrund einer Einladung der Ukraine an die OSZE-Staaten zustande kamen. Sie wurden von den OSZE-Staaten, die der Einladung der Ukraine folgten, untereinander zeitlich so koordiniert, dass in dem oben genannten Zeitraum auf ukrainischem Hoheitsgebiet eine durchgängige Präsenz von Beobachtern und Inspektoren auf der Grundlage der Bestimmungen des Wiener Dokuments gewährleistet war. Die Inspektionsgruppen waren durchgängig multinational besetzt . Außer der Bundesrepublik Deutschland leiteten Dänemark, Polen, die Niederlande , Kanada, das Vereinigte Königreich, Schweden und die USA diese Inspektionen . Alle Inspektionen wurden gemäß den Bestimmungen des Wiener Dokuments durch Vertreter der Ukraine begleitet, die für die logistische Unterstützung und die Sicherheit der ausländischen Inspektoren zuständig waren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2920 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die kanadische Militärmission sowie über deren Auftrag, Beobachtungsgebiet und personellen Umfang (www.zeit.de/politik/2014-05/ukraine-osze-fragen)? Eine von Kanada geleitete Inspektion nach dem Wiener Dokument erfolgte vom 1. bis 10. Mai 2014. Wie bei allen anderen vereinbarten Inspektionen hatten die Inspektoren den Auftrag, durch unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung zu einem objektiven Lagebild beizutragen und damit einen Beitrag zur Deeskalation zu leisten. Das Inspektionsgebiet erstreckte sich auf die Gebiete um Odessa und Dnepropetrowsk. Dem Inspektionsteam gehörten drei Inspektoren aus Kanada sowie je ein Inspektor aus Frankreich, Moldau und den USA an. 25. Inwieweit gibt es in der Bundesregierung Überlegungen zu einer UN-Mission in der Ost-Ukraine, wie insbesondere von der die Regierung tragenden Fraktion der CDU/CSU gefordert (www.spiegel.de/politik/ausland/ malaysia-airlines-mh17-cdu-will-blauhelmeinsatz-in-der-ukraine-a- 981883.html)? 26. Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung eine einseitige Entwaffnung der „Separatisten“ durch eine UN-Mission ein gewaltfreies Miteinander der Konfliktparteien gewährleisten (www.huffingtonpost.de/ roderich-kiesewetter/die-tragoedie-von-mh17-zwingt-uns-zum-handeln_ b_5612532.html), wenn die weitgehend aus der extremen Rechten und Hooligans bestehenden und operierenden paramilitärischen Freiwilligenbataillone (Neue Zürcher Zeitung vom 15. September 2014, „Bei den rechtsextremen Hütern Mariupols“) und die Nationalgarde nicht entwaffnet werden? 27. Inwieweit muss nach Kenntnis der Bundesregierung eine Blauhelmmission in der Ukraine nach Kapitel VI und VII vom UN-Sicherheitsrat beschlossen werden, wobei eine Kapitel-VI-Mission nur mit Zustimmung auch beider Konfliktparteien erfolgen kann, und ist dafür nicht eine Friedensvereinbarung zwischen den „prorussischen Separatisten“ und der ukrainischen Regierung oder zumindest ein Waffenstillstand, der von beiden Seiten getragen wird, die wichtigste Voraussetzung? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Option einer Friedensmission der Vereinten Nationen wird im VN-Sicherheitsrat , der hierüber entscheiden müsste und dem Deutschland derzeit nicht angehört , nicht diskutiert. Der OSZE kommt in der Ostukraine weiterhin die zentrale Rolle als Vermittler und Beobachter der Lage zu. 28. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EUMission im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik “ (GSVP) zur Sicherheitssektorreform in der Ukraine, wie vom Rat für Auswärtige Beziehungen am 23. Juni 2014 beschlossen, nicht allein auf die dauerhafte Unterstützung der Ukraine mit dem Ziel ausgerichtet ist, die innere Situation des Landes zu stabilisieren, sondern ganz im Sinne der in einem Brief des damaligen Außenministers Andrij Deschtschyzja an die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik , Catherine Ashton, vom 8. Mai 2014 formulierten Erwartung, Drucksache 18/2920 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einer vermeintlichen russischen Aggression entgegentreten zu können (www.statewatch.org/news/2014/jun/eu-council-crisis-managementukraine .pdf)? Die zivile nichtexekutive GSVP-Mission wird die zuständigen ukrainischen Sicherheitsakteure bei der Ausarbeitung einer neuen Sicherheitsstrategie und deren Umsetzung unterstützen. Dabei liegt der Blick auf umfassenden und stringenten Reformvorhaben mit dem Ziel der Schaffung rechtsstaatlicher Sicherheitsakteure . Ziel der Mission ist es zudem, Vertrauen der Bevölkerung in die zivilen Sicherheitskräfte herzustellen. 29. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung zwar der Umfang der GSVP-Mission mit 40 „strategischen Beratern“, die in Kiew stationiert sein werden, angegeben, aber auch eine Erweiterung durchaus in Erwägung gezogen wird, sofern die Mission ihre Präsenz auf andere Regionen wie vorgesehen ausweiten wird (www.statewatch.org/news/2014/jun/eucouncil -crisis-management-ukraine.pdf)? Das Missionsgebiet ist die Ukraine. Die Mission wird damit beginnen, im Hauptquartier in Kiew strategische Berater einzusetzen. Sofern es die Umstände erlauben, ist eine Präsenz in den Regionen möglich. Dies ist Gegenstand operativer Planung im Lichte der Situation vor Ort. 30. Inwieweit bestehen inzwischen Vorstellungen zum Umfang der deutschen polizeilichen Beteiligung an der GSVP-Mission, nachdem die Bundesregierung ihre Bereitschaft, sich auch mit deutschem polizeilichen Personal zu beteiligen, erklärt hat (Antwort auf die Mündliche Frage 7, Plenarprotokoll 18/45)? Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sich an der zivilen GSVP-Mission in der Ukraine mit bis zu 20 Beamtinnen und Beamten der Bundes- und Landespolizei zu beteiligen. 31. Inwieweit bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Festlegung, dass sich die EU-Mission nicht auf Bereiche der Reform des Verteidigungssektors erstreckt (Artikel 49), allerdings betont wird, dass besonders die Koordination mit Akteuren die sich mit anderen Aspekten des Sicherheitssektors (Verteidigung) befassen, von zentraler Bedeutung sei (Artikel 52) (www.statewatch.org/news/2014/jun/eu-council-crisis-managementukraine .pdf), dass sowohl die ukrainische Nationalgarde als auch die dem Innenministerium de facto unterstehenden paramilitärischen Freiwilligenbataillone einbezogen werden sollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2327 vom 12. August 2014 verwiesen. 32. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die genehmigte Einfuhr der 10 000 halbautomatischen SKS-Simonov-Gewehre im Jahr 2012 nach Deutschland, nach deren genehmigten Ausfuhr nach Kanada (9 000 Stück) und in die Tschechische Republik (1 000 Stück) ebenso wie die im April 2013 mit Genehmigung eingeführten 6 000 SKS-Gewehre, die ebenfalls wieder mit Genehmigung der Bundesregierung ausgeführt wurden – 5 000 nach Kanada, 1 000 in die Schweiz – (Bundestagsdrucksache 18/1752), nicht wie im Falle der Waffenlieferungen der Waffenfirma Sig Sauer GmbH & Co. KG illegal an Dritte weitergeliefert wurden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2920 (www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/article130124229/NeueDurchsuchungen -bei-Waffenfirma-Sig-Sauer.html)? a) Inwieweit hat die Bundesregierung nicht nur vor Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr dieser Waffen alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und bewertet, sondern auch nach der Ausfuhr aus eigener Initiative die Einhaltung von Endverbleibserklärungen überprüft? b) Liegen der Bundesregierung nach wie vor keine Anhaltspunkte bzw. (nachrichtendienstliche) Informationen dafür vor, dass die betreffenden Waffen von diesen Empfängerländern nach Syrien weitergeleitet wurden? c) Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte bzw. (nachrichtendienstliche ) Informationen dafür vor, dass die betreffenden Waffen von diesen Empfängerländern an andere Drittstaaten weitergeleitet wurden? Die Fragen 32a bis 32c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die betreffenden, aus Deutschland ausgeführten halbautomatischen Gewehre des Typs SKS Simonov aus den Empfängerländern nach Syrien oder in andere Drittstaaten weitergeleitet worden wären. Die Bundesregierung hat vor der Erteilung der Genehmigung alle Möglichkeiten für eigene Erkenntnisse im Rahmen der Antragsprüfung ausgeschöpft. Sie hat keine Veranlassung gesehen, die Ausfuhr nach Kanada, in die Tschechische Republik und in die Schweiz, zu untersagen. Das deutsche System der Exportkontrolle für Rüstungsgüter dient der Sicherung des Endverbleibs der exportierten Rüstungsgüter. Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigung entspricht dem in Europa üblichen System . Durch die Ex-ante-Prüfung wird von vornherein gesichert, dass Rüstungsgüter nicht an Empfänger geliefert werden, bei denen die Gefahr besteht, dass die Güter umgeleitet werden. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die Bundesregierung prüft gleichwohl das gegenwärtige System der Endverbleibskontrolle im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten, auch vor dem Hintergrund entsprechender Diskussionen in einschlägigen internationalen Foren . 33. Inwieweit hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Erteilung der Exportgenehmigung für SKS-Simonov-Gewehre mit einer regelmäßigen Berichterstattungspflicht des Empfängerlandes über den Bestand bzw. den Verbleib der gelieferten Waffen zu verknüpfen? Eine derartige Berichterstattungspflicht ist im Exportgenehmigungsverfahren aufgrund des darin enthaltenen Reexportverbots weder üblich noch zielführend. Die Waffen waren zum Weiterverkauf auf dem Zivilmarkt der betreffenden Empfängerländer vorgesehen. Drucksache 18/2920 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Welche geeigneten Dokumente, wie Endverbleibserklärung, weitergehende Erläuterungen des Empfängers zum beabsichtigten Verwendungszweck , technische Unterlagen oder Internationale Einfuhrbescheinigungen (International Import Certificates), hat sich die Bundesregierung im Einzelnen vom Endempfänger der SKS-Gewehre vorlegen lassen? Im Rahmen des Ausfuhrgenehmigungsverfahren wurden seitens der Antragsteller jeweils Endverbleibserklärungen der Empfänger und Internationale Einfuhrbescheinigungen (International Import Certificates) vorgelegt. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung vor der erstmaligen Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung davon überzeugt, dass die Einfuhr dieses Waffentyps mit dem Waffenrecht des betreffenden Empfängerlandes vereinbar war und dort keine Bedenken gegen die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung bestanden. 35. Inwieweit hat die Bundesregierung die Ausfuhr der SKS-Gewehre nur unter der Auflage genehmigt, dass die gelieferten Waffen nicht an bestimmte Regionen weitergeliefert werden dürfen? Die Genehmigungen wurden jeweils unter der Bedingung des Endverbleibs im Lande (d. h. Kanada, Schweiz und Tschechische Republik) erteilt. 36. Inwieweit hat die Bundesregierung versucht, Erkenntnisse mittels nachrichtendienstlichem Aufkommen, einem Informationsaustausch mit den betreffenden Regierungen sowie aufgrund der bei den exportierenden Unternehmen durchgeführten Betriebsprüfungen darüber zu gewinnen, ob die der Genehmigung zugrunde liegenden Informationen bzgl. der SKSGewehre zutreffend waren? Im Rahmen des Ausfuhrgenehmigungsverfahrens wurden vor Erteilung der ersten Ausfuhrgenehmigung die Botschaften Kanadas und der Tschechischen Republik konsultiert, die keine Einwände gegen das jeweilige Ausfuhrvorhaben erhoben. Eine aktuelle Internetrecherche hat ergeben, dass Waffen des Typs SKS Simonov weiterhin auf dem kanadischen und schweizerischen Zivilmarkt erhältlich sind. 37. Inwieweit sind die deutschen Botschaften in den betreffenden Empfängerländern gebeten worden, Kontakt mit dem jeweiligen Außenministerium aufzunehmen, um die Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen bezüglich der SKS-Gewehre zu prüfen? Wie in der Antwort zu Frage 36 dargestellt, hat es Kontakte mit der kanadischen und der tschechischen Botschaft im Hinblick auf die Zulässigkeit der Einfuhr dieser Waffen in die betreffenden Länder gegeben. Darüber hinaus hat es keine weiteren Kontakte gegeben. 38. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Zusagen der EU an die Ukraine, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer bereits ab Januar 2015 die Möglichkeit bekommen, ohne Visa in die EU zu reisen, wie der ukrainische Präsident Petro Poroschenko am 7. Juni 2014 vor der Werchowna Rada in seiner Antrittsrede verlauten ließ (ukrainenachrichten .de/antrittsrede-des-ukrainischen-praesidenten-petroporoschenko _4016_politik)? Eine derartige Zusage seitens der EU an die Ukraine hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegeben. Die Ukraine durchläuft derzeit ein Verfahren Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2920 der Europäischen Union zur Visaliberalisierung. Dies orientiert sich an Prüfkriterien , die die Ukraine erfüllen muss. Noch sind diese Kriterien nicht erfüllt. 39. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Zusagen der EU an die Ukraine, dass das Assoziierungsabkommen nur ein erster Schritt zur vollwertigen Mitgliedschaft der Ukraine in der EU ist, wie der ukrainische Präsident Petro Poroschenko am 7. Juni 2014 vor der Werchowna Rada in seiner Antrittsrede verlauten ließ (ukrainenachrichten .de/antrittsrede-des-ukrainischen-praesidenten-petroporoschenko _4016_politik)? Die Europäische Union hat der Ukraine keine Zusage mit Blick auf eine EUMitgliedschaft gegeben. Zwar bekräftigt der Rat der Europäischen Union in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Februar 2014, dass das Assoziierungsabkommen nicht das Endziel der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine ist. Eine Mitgliedschaftsperspektive wird aber explizit nicht genannt. 40. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der im „Bericht über die Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität. 2012-2013“ vom 21. Februar 2014 gemachten Feststellung, die Ukraine habe „kein Interesse an der Einrichtung einer Mobilitätspartnerschaft mit der EU geäußert“, aber abhängig „von den Entwicklungen in der Ukraine könnte dies jedoch in den kommenden Monaten als Option in Betracht gezogen werden“ (www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/01/33/EU_ 13333/ imfname_10441503.pdf), etwas im Zuge des bestehenden Verfahrens des Visadialogs geändert? Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Visadialogen und Mobilitätspartnerschaften . Die Einrichtung einer Mobilitätspartnerschaft könnte seitens der Europäischen Kommission geprüft werden, sollte die ukrainische Regierung dies wünschen. Ein solches Anliegen ist bislang nach Kenntnis der Bundesregierung von ukrainischer Seite nicht kommuniziert worden. Die Beteiligung von EU-Mitgliedstaaten an Mobilitätspartnerschaften erfolgt auf freiwilliger Basis. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333