Deutscher Bundestag Drucksache 18/2923 18. Wahlperiode 16.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2573 – Das Ende der Operation Mare Nostrum und die steigende Zahl ertrunkener Flüchtlinge im Mittelmeer Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Reaktion auf die schrecklichen Ereignisse im Mittelmeer im Oktober 2013, als zunächst 367 Flüchtlinge vor der Insel Lampedusa und wenige Tage später etwa 200 weitere Flüchtlinge vor Malta ertrunken waren, richtete die italienische Regierung die Operation „Mare Nostrum“ ein. Mit Schiffen, Hubschraubern und Flugzeugen des italienischen Militärs und der Grenzschutzbehörde wurde die „Straße von Sizilien“ bis an die Küste Libyens überwacht und Flüchtlingsboote schon früh bei einer akut drohenden Notsituation aufgebracht und die Insassen in Italien angelandet. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur „AFP“ sind nach Angaben des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Beginn des Jahres dennoch etwa 2 000 Migrantinnen und Migranten bei der Überfahrt umgekommen, unter ihnen auch viele Frauen und Kinder, zuletzt ertranken mutmaßlich 250 Menschen direkt vor der libyschen Küste (AFP vom 26. August 2014). Insgesamt sind seit Jahresbeginn über 100 000 Flüchtlinge in Italien angekommen. Die italienische Regierung hat deshalb immer wieder gefordert, mit der Überwachung des Mittelmeers und der Rettung und Versorgung der Flüchtlinge von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht alleine gelassen zu werden. Am 27. August 2014 verständigten sich der italienische Innenminister Angelino Alfano und die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström auf die Einrichtung einer Operation „Frontex Plus“, die „Mare Nostrum“ ablösen soll. Die Bundesregierung erklärt demgegenüber, „Mare Nostrum“ solle nach ihrer Kenntnis „nicht durch eine FRONTEX-koordinierte Einsatzmaßnahme ersetzt werden“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2481 vom August 2014). Cecilia Malmström selbst stellte in Frage, dass „Frontex Plus“ den Umfang von „Mare Nostrum “ erreichen würde. Bislang ist allerdings vollkommen unklar, ob es „FronDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tex Plus“ jemals geben wird, weil es weder verbindliche Zusagen von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Beteiligung an der Operation gibt, noch die notwendigen Finanzmittel bereitstehen (dpa, 27. August 2014 – „Neue EU-Mission soll Italien beim Umgang mit Flüchtlingen helfen“). Auch gibt es Meldungen, nach denen „Frontex Plus“ sich auf die Hoheitsgewässer Italiens beschränken wird – die internationalen Gewässer vor Sizilien also nicht Drucksache 18/2923 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode weiter überwacht werden, wo in den letzten Monaten viele Menschen gerettet wurden (La Stampa vom 25. August 2014, „Intensa Roma-Bruxelles. ,Stop a Mare Nostrum‘ “). Nach einem Treffen des deutschen Bundesministers des Innern , Dr. Thomas de Maizière, mit seinem italienischen Kollegen am 2. September 2014 in Berlin hieß es, der Bundesinnenminister habe Hilfe zugesichert, zugleich aber verlangt, dass die italienischen Behörden alle ankommenden Flüchtlinge registrieren, wie es die Dublin-III-Verordnung vorsieht. Nach einer Analyse der Nachrichtenagentur „AP“ hätten die italienischen Behörden im ersten Halbjahr 2014 bei mehr als einem Viertel der angekommenen Flüchtlinge keine Fingerabdrücke genommen: Trotz 56 700 neu gekommenen Flüchtlingen seien nur etwa 43 000 Datensätze an das Eurodac-System übermittelt worden (DIE WELT vom 2. September 2014: „Wie Italien Flüchtlinge nach Deutschland umleitet“). Eine Erklärung hierfür könnte jedoch auch sein, dass die italienischen Behörden aufgrund der Vielzahl der aufgenommenen Flüchtlinge rein technisch nicht dazu in der Lage waren, alle Fingerabdrücke zu erfassen, bevor die Schutzsuchenden ihre Flucht in Europa fortsetzen. An den Kernproblemen der EU-Asylpolitik – die Abschottung und das nach Auffassung der Fragesteller ungerechte und unmenschliche Dublin-System – wollen der Bundesminister des Innern und italienische Innenminister jedoch nichts ändern. Stattdessen werden Ansätze verfolgt, die seit Jahren und Jahrzehnten betrieben werden und letztlich erfolglos geblieben sind: Der Kampf der EU gegen Schleuser müsse verstärkt und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Flüchtlinge intensiviert werden. Im Mittelpunkt der Kritik von Dr. Thomas de Maizière und seinen Kollegen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union am italienischen Vorgehen steht aber vor allem, dass Italien Asylsuchende in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterreisen lasse, obwohl es für die Durchführung der Asylverfahren zuständig sei (dpa, 2. September 2014, „Maizière kündigt Konzept der EU-Innenminister zu Bootsflüchtlingen an“). Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL e. V. forderte in einer Pressemitteilung, angesichts der zunehmenden Gewalt in Libyen und der immer instabileren Lage dort, die Seenotrettung in bisherigem Umfang aufrechtzuerhalten und für Schutzsuchende, die sich derzeit noch im Transit in Libyen aufhalten, die gefährliche Überfahrt nach Europa zu ersparen und für sie ein Rettungsprogramm zu starten (Pressemitteilung vom 27. August 2014). 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl der Bootsflüchtlinge , die in diesem Jahr im Mittelmeer und insbesondere in der Straße von Sizilien ihr Leben verloren haben, und kann sie bestätigen, dass ihre Zahl seit Mai 2014 wieder deutlich angestiegen ist (siehe Meldung vom 16. Juli 2014 auf http://ffm-online.org)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Zahl der Todesopfer mit dem stark zunehmenden Migrationsdruck über das Mittelmeer gestiegen. Berichte des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bestätigen diese Entwicklung. Die EU-Agentur FRONTEX berichtete über 143 bestätigte Todesopfer im Zeitraum von Januar bis August 2014. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/927 vom 26. März 2014 verwiesen. 2. Wie viele Bootsflüchtlinge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operation „Mare Nostrum“ gerettet? Der Bundesregierung liegen zur italienischen Marineoperation „Mare Nostrum“ keine statistischen Ehebungen vor. Laut Auskunft der italienischen Regierung sind im Rahmen der Operation „Mare Nostrum“ im Zeitraum Januar bis Septem- ber 2014 ca. 116 000 Migranten festgestellt worden. Wie viele dieser Personen aus Seenotsituationen gerettet wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2923 3. Hat sich die Regierung Italiens seit Oktober 2013 mit der Bitte an die Bundesregierung gewandt, sie in irgend einer Art und Weise bei der Rettung und Aufnahme von Bootsflüchtlingen zu unterstützen, welche Unterstützung hat die italienische Regierung konkret angefragt, und was war die Reaktion der Bundesregierung? Die italienische Regierung informierte im November 2013 das Auswärtige Amt durch ihre Botschaft in Berlin im Rahmen einer Demarchenaktion über die Operation „Mare Nostrum“ und warb um Unterstützung. Konkrete Petita waren damit allerdings nicht verbunden. Zur grenzpolizeilichen Unterstützung der zuständigen italienischen Behörden wurden am 27. und 28. August 2014 erstmals Unterstützungsanfragen seitens FRONTEX an alle EU-Mitgliedstaaten und Schengen assoziierten Staaten versandt. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Unterstützungsersuchen zu entsprechen und verfügbare Einsatzmittel und -personal anzubieten. 4. Welche Formen der Unterstützung hat Italien nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit „Mare Nostrum“ erhalten ? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Republik Slowenien ein Patrouillenboot für die italienische Operation „Mare Nostrum“ zur Verfügung gestellt. Weitere Unterstützungsmaßnahmen seitens anderer EU-Staaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Lage von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in Libyen, und wie hat sich die Lage in diesem Jahr entwickelt? Nach VN-Berichten gibt es in Libyen derzeit ca. 140 000 Binnenvertriebene sowie ca. 37 000 als Flüchtlinge und Asylsuchende registrierte Personen aus Syrien, den palästinensischen Gebieten, Eritrea und dem Irak. An der Küste zwischen Misrata und der ägyptischen Küste sollen sich außerdem über 100 000 syrische Flüchtlinge aufhalten. Die Lage der Flüchtlinge soll infolge der allgemeinen Verschlechterung der Lebensbedingungen (wachsende Versorgungsnotlage, Zerstörung öffentlicher Infrastruktur, unzureichende medizinische Versorgung) aufgrund der seit Juli 2014 anhaltenden Unruhen und Kämpfe in unterschiedlichen Landesteilen Libyens kritisch sein. Es bestehe keine Möglichkeit, in Libyen Asyl zu beantragen. Illegale Migranten sollen teilweise willkürlich festgenommen und oft auf unabsehbare Zeit unter teils sehr schlechten Bedingungen festgehalten oder willkürlich in Drittstaaten abgeschoben. Ein legaler Zugang zum Arbeitsmarkt sei kaum möglich. 6. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das UNHCR sich am 14. Juli 2014 vollständig oder teilweise aus Libyen zurückgezogen hat, was waren ggf. die Gründe für diesen Rückzug, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus diesem Vorgang? Aufgrund der sich im Juli 2014 stetig verstärkenden Kämpfe bewaffneter Milizen in verschiedenen Teilen Libyens, insbesondere auch um den Internationalen Flughafen in Tripolis, sowie die dadurch stark angespannte Sicherheitslage haben Mitte bzw. Ende Juli 2014 viele diplomatische Vertretungen und internatio- nale Organisationen (inkl. VN, IKRK, EU) ihr entsandtes Personal temporär aus Drucksache 18/2923 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Libyen evakuiert. Seitdem operieren sie v. a. von Tunis aus (so auch Deutschland ). Einzelne Dienstreisen und Missionen wurden jedoch weiterhin durchgeführt (UNHCR, IOM). So hat der UNHCR am 16. August 2014 eine erste Hilfslieferung (Medikamente, Decken etc.) zur Unterstützung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen von Tunesien nach Libyen geschickt. Am 18. September 2014 konnte ein Konvoi des libyschen Roten Halbmonds und des Internationalen Roten Kreuzes erstmals medizinische Hilfsgüter ins Warshefana-Gebiet bringen. In den Folgetagen wurden auch Hilfslieferungen (Lebensmittel- und Hygiene-Kits) von UNHCR/UN World Food Programme nach Zintan, Gharyan und Tarhuna durchgeführt. 7. Von welchen italienischen Kommandozentralen oder Leitstellen wird „Mare Nostrum“ nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit koordiniert, und welche Vorschläge der italienischen Regierung bzw. von Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) oder der Europäischen Kommission sind ihr diesbezüglich zu „Frontex Plus“ bekannt? Erkenntnisse zu konkreten Führungs- und Koordinierungsstrukturen der militärischen Operation „Mare Nostrum“ liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich die Kommandozentrale der italienischen Operation „Mare Nostrum“ auf dem Schiff „San Giusto“ der italienischen Marine. Diese arbeitet mit dem nationalen „Maritime Rescue Coordination Centre“ der italienischen Küstenwache in Rom und dem SAR-Zentrum der Aeronautica Militare in Practica di Mare zusammen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Ein FRONTEX-koordinierter Einsatz wird grundsätzlich von dem Mitgliedstaat geleitet, auf dessen Hoheitsgebiet er stattfindet. Italien leitet daher den derzeitigen grenzpolizeilichen Einsatz „Hermes“ im Zentralen Mittelmeer. Der derzeit in Planung befindliche Einsatz „Triton“ wird nach Kenntnis der Bundesregierung unter italienischer Leitung im November 2014 beginnen. Wo sich die Leitstelle für „Triton“ befinden wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 8. Was ist der Bundesregierung mittlerweile (unter anderem aus dem Gespräch mit dem italienischen Innenminister in Berlin) dazu bekannt, wo und in welchem Umfang Italien bei „Mare Nostrum“ Drohnen einsetzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Wie ist es gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, entgegen anderslautenden Medienberichten über einen „Wechsel von der Operation Mare Nostrum zu Frontex Plus“ (jetzt.de vom 3. September 2014) solle „Mare Nostrum “ nach ihrer Kenntnis „nicht durch eine FRONTEX-koordinierte Einsatzmaßnahme ersetzt werden“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2481 vom August 2014)? FRONTEX-koordinierte grenzpolizeiliche Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen nationalen und europarechtlichen Bestimmungen. Sie beziehen sich auf die Überwachung und Kontrolle des Grenzüberschreitenden Verkehrs an den EU-Außengrenzen. Die eingesetzten Einsatzkräfte sind speziell hierfür aus- und fortgebildet. Die eingesetzten Einsatzmittel entsprechen dem polizeilichen Bedarf. Darüber hinaus werden lagerelevante Informationen ausgewertet und Strafverfolgungsmaßnahmen der zuständigen Mitgliedstaaten initiiert beziehungsweise unterstützt. Insofern unterscheiden sich Grenzüberwachungsein- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2923 sätze von den Seenotrettungseinsätzen der italienischen Behörden. Hierfür haben FRONTEX und die beteiligten EU-Staaten haben weder das Mandat noch die erforderlichen Ressourcen. Dies wurde durch die Europäische Kommission am 7. Oktober 2014 in einer Pressemitteilung explizit dargestellt. 10. Was ist der Bundesregierung über die zwischen dem italienischen Innenminister Angelino Alfano und der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström verabredeten Eckpunkte einer Operation „Frontex Plus“ im Einzelnen bekannt , insbesondere hinsichtlich des Einsatzraumes, der benötigten Einsatzmittel und der benötigten zusätzlichen Finanzmittel für FRONTEX zur Durchführung einer solchen Operation? Der Arbeitstitel „Frontex Plus“ bezog sich zunächst auf die Anpassung der FRONTEX-koordinierten Operationen „Hermes“ und „Aeneas“. Die FRONTEXkoordinierte Operation „Hermes“ im Zentralen Mittelmeer wurde bis November 2014 verlängert und hinsichtlich ihres Einsatzraums und eingesetzter Mittel angepasst. Sie umfasst nunmehr auch Einsatzmittel und Einsatzkräfte der Operation „Aeneas“, welche am 30. September 2014 beendet wurde. Diesbezüglich wurden am 27. und 28. August 2014 erstmals Unterstützungsanfragen seitens FRONTEX an alle EU-Mitgliedstaaten und Schengen assoziierten Staaten versandt und die Verfügbarkeit eines zusätzlichen Flugzeugs und eines Einsatzschiffs abgefragt. Der Einsatzplan der im Anschluss geplanten FRONTEX-koordinierten Operation „Triton“ ist der Bundesregierung noch nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen die erwarteten Einsatzkosten ca. 2,9 Mio. EUR pro Monat betragen. Die Europäische Kommission hat hierfür zusätzliche Finanzmittel in Aussicht gestellt. Durch die EU-Agentur FRONTEX wurde bisher die Verfügbarkeit von zwei Flugzeugen, drei Einsatzschiffen und quantitativ nicht bezifferten Einsatzhubschraubern angefragt. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen, den Einsatzraum in Richtung östliches Mittelmeer auszudehnen, a) im Hinblick auf die Zonen, die für die Überfahrt von Ägypten nach Griechenland und Italien genutzt werden, b) angesichts der wieder steigenden Zahl der Einreisen Asylsuchender nach Griechenland über die Agäis (www.ekathimerini.com, „Greece seeks extra EI aid to protect sea borders“)? Solche Überlegungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 12. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn der italienische Innenminister Angelino Alfano „Frontex Plus“ als eine Kombination aus den FRONTEX-Missionen „Hermes“ im zentralen und „Aeneas“ im östlichen Mittelmeer beschreibt, die laut Medienberichten „um einen Zerstörungsauftrag für die Boote der ‚Händler des Todes‘“ erweitert werden soll (n-tv vom 6. September 2014)? Hinsichtlich eines „Zerstörungsauftrags für Boote“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Was ist der Bundesregierung über Ankündigungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Beteiligung an einer Operation „Frontex plus“ bekannt, und in welchem Umfang, und wie wollen sich welche Mitgliedstaaten beteiligen oder haben bereits verbindliche Zusagen gemacht? Drucksache 18/2923 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Innenminister Frankreichs, Spaniens, Großbritanniens, Polens und Deutschlands haben in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommissarin Cecilia Malmström ihre Bereitschaft zu einer noch intensiveren Unterstützung Italiens und der FRONTEX-koordinierten Einsätze im zentralen Mittelmeer bekundet. Zum konkreten Beteiligungsumfang anderer EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen bekannt, weitere EUAgenturen an „Frontex Plus“ zu beteiligen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind das Europäisches Polizeiamt (Europol ), die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und die Europäische Grundrechteagentur (FRA) an der gegenwärtigen Operation „Hermes“ beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 15. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen bekannt, auch Drittstaaten in die Operation einzubeziehen, um welche Drittstaaten und welche Art der Einbeziehung handelt es sich dabei, und welche Angaben kann die Bundesregierung machen, wer solche Überlegungen getätigt hat? Solche Überlegungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 16. Auf welche Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass trotz einer Beistellung militärischer Kapazitäten bzw. dem Militär unterstehenden Gendarmerien und Küstenwachen durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Drittstaaten der zivile Charakter von „Frontex Plus“ gewahrt bleibt? Im Sinne des EU-Schengen-Katalogs über Außengrenzkontrollen, Rückkehr und Rückübernahme ist die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehres an den EU-Außengrenzen eine zivil-polizeiliche Aufgabe. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 (FRONTEX-Verordnung) müssen alle in FRONTEX-koordinierte Aktivitäten eingesetzten Beamten alle grenzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) wahrnehmen können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 17. Sofern hierzu bislang keine Absprachen getroffen wurden, wie wird sich die Bundesregierung in dieser Frage positionieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Hat sich der FRONTEX-Verwaltungsrat bereits mit dem Vorhaben zur Einrichtung einer Operation „Frontex plus“ befasst, und welche Ergebnisse hatte diese Befassung gegebenenfalls? Die Agentur FRONTEX hat dem FRONTEX-Verwaltungsrat in enger Abstimmung mit Italien und der Europäischen Kommission in der Sitzung am 24. und 25. September 2014 in Rom zum aktuellen Planungsstand der künftigen FRON- TEX-koordinierten Operation „Triton“ vorgetragen. Danach soll die Operation Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2923 „Triton“ voraussichtlich im November 2014 beginnen. Die derzeitige Operation „Hermes“ soll dann beendet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 19. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, das FRONTEX-Konsultativforum zu Menschenrechtsfragen vor der Festlegung der operativen Ziele und des Einsatzplanes für „Frontex plus“ zu konsultieren, und wird die Bundesregierung solch eine Konsultation vorschlagen (bitte begründen )? Das Konsultationsforum berät den Exekutivdirektor der EU-Agentur FRONTEX und den FRONTEX Verwaltungsrat bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Grundrechtsstrategie, des Verhaltenskodex und der gemeinsamen Lehrpläne. Die Grundrechtsstrategie und der Verhaltenskodex sind elementare Grundlage und Richtschnur für die Planung und Durchführung FRONTEX-koordinierter Einsätze. Eine darüber hinausgehende Konsultation des Forums ist nach der FRONTEXVerordnung nicht vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine solche vorzuschlagen. Der unabhängige Grundrechtebeauftragte der Agentur trägt explizit zum Mechanismus für die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte bei. Er ist nach Kenntnis der Bundesregierung an der Planung FRONTEX-koordinierter Einsätze beteiligt. Der Grundrechtebeauftragte der Agentur arbeitet eng mit dem Konsultationsforum zusammen und berichtet diesem unmittelbar. 20. Welche eigenen konkreten Unterstützungsangebote hat der Bundesinnenminister gegenüber seinem italienischen Amtskollegen oder die Bundesregierung gegenüber EU-Institutionen bzw. FRONTEX gemacht, und welche davon gelten auch unabhängig von der Durchführung einer Operation „Frontex plus“ und werden zu welchem Zeitpunkt umgesetzt? Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière hat gegenüber dem italienischen Innenminister zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierung bereit ist, sich an der FRONTEX-koordinierten Operation „Triton“ zu beteiligen und Italien auch bilateral zu unterstützen. Diese Unterstützungsbereitschaft wurde auch gegenüber EU-Kommissarin Cecilia Malmström signalisiert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 21 verwiesen. 21. Welches Gerät und Personal von Bundespolizei und ggf. weiteren Behörden stehen derzeit zur Verfügung, um sich an einer Operation „Frontex Plus“ im Mittelmeer oder an weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Italien zu beteiligen , und inwiefern plant die Bundesregierung eine Aufstockung dieser Ressourcen? Für FRONTEX-koordinierte Unterstützungseinsätze stehen Einsatzkräfte der EUMitgliedstaaten mit verschiedensten Qualifikationen im sogenannten EBGT(European Border Guard Team)-Pool und die im TEP (Technical Equipment Pool) registrierten Einsatzmittel zur Verfügung. Sie können durch FRONTEX im Rahmen des festgestellten Bedarfs bei Verfügbarkeit abgerufen werden. Vor dem Hintergrund der Situation an den südlichen Außengrenzen Italiens hat die Bundespolizei gegenüber FRONTEX nochmals explizit darauf hingewiesen, dass sie bei Bedarf Willens und in der Lage wäre, einen seeflugtauglichen Poli- Drucksache 18/2923 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zeihubschrauber mit besonderer Ausstattung zur Unterstützung bei Seenotfällen (Seilwinde, Rettungstaucher, Rettungswesten, selbstaufblasende Schlauchboote zum Abwurf etc.) zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 10 verwiesen. 22. Was sollten aus Sicht der Bundesregierung die operativen Schwerpunkte der Operation „Frontex plus“ sein, und welche Maßnahmen sollten begleitend zu dieser Operation durch Italien, die EU und ihre Mitgliedstaaten ergriffen werden? Operativer Schwerpunkt des FRONTEX-koordinierten Einsatzes „Triton“ sollte aus Sicht der Bundesregierung die Unterstützung Italiens bei der Überwachung seiner Seeaußengrenze sein. In diesem Zusammenhang sollte der Einsatz auch über Kapazitäten zur Rettung von Menschen aus Seenot verfügen. Darüber hinaus sollte der Einsatz zwingend zur Überführung von Schleuserorganisationen beitragen. 23. Welche weiteren FRONTEX-Operationen mit welchen operativen Schwerpunkten und unter Beteiligung welcher Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden derzeit wo im Mittelmeer statt, und inwieweit sind diese Operationen geeignet, bei entsprechender Aufstockung die Überwachung des Seeraums zwischen Italien und Libyen zu übernehmen? Zur Überwachung der Seeaußengrenzen findet derzeit der FRONTEX-koordinierte Einsatz „Indalo“ in Spanien und der Einsatz „Poseidon Sea“ in Griechenland statt. Beide Einsätze haben keine räumlichen Bezüge zu Einsätzen in Italien . Eine Übernahme der Grenzüberwachung im Mittelmeer durch FRONTEX lässt das Mandat der Agentur nicht zu. Der Schutz der europäischen Außengrenzen ist Aufgabe des betreffenden Mitgliedstaats. FRONTEX kann hierbei lediglich koordinierend und unterstützend tätig werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 24. Inwieweit kommt insbesondere eine stärkere gemeinsame Überwachung des Mittelmeerraums zwischen den EU- und den afrikanischen Küstengewässern zur Verbesserung der Seenotrettung unter dem Dach des Europäisches Grenzüberwachungssystems (Eurosur) als begleitende Maßnahme in Frage, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Verbesserung der Seenotrettung bzw. Ausgleichsmaßnahmen zum Wegfall von „Mare Nostrum“ in dieser Hinsicht? Das europäische Grenzüberwachungssystem EUROSUR führt die Informationen nationaler Stellen der EU-Mitgliedstaaten aus der Grenzüberwachung zusammen . Es unterstützt und beschleunigt damit die Erstellung eines ganzheitlichen Lagebildes . Durch einen schnelleren Austausch von Lageinformationen und den Einsatz von zusätzlicher Detektionstechnik unterstützt EUROSUR auch Suchund Rettungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Seenotrettung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 25. Gehört auch die Eröffnung eines mobilen Büros von Europol im Süden Italiens zu den begleitenden Maßnahmen zur „Frontex Plus“, wie bereits während der Fluchtbewegungen 2011 aus Libyen (vgl. Antwort der Bun- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2923 desregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum und die Reaktionen von Bundesregierung und Europäischer Union“, Bundestagsdrucksache 17/5380), wer hat ggf. einen solchen oder ähnlichen Vorschlag unterbreitet, und wie ist die Haltung der Bundesregierung bzw. der EU-Institutionen dazu? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Planungen eines mobilen Büros von Europol im Süden Italiens vor. 26. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Taskforce Mittelmeer“ mit „Mare Nostrum“ und „Frontex Plus“ befasst? Zu den von der Task Force Mittelmeer identifizierten Handlungsfeldern gehört u. a. eine Verstärkung und lageangepasste Weiterentwicklung der FRONTEXkoordinierten Grenzüberwachung unter Priorisierung des Zentralen Mittelmeers und die Verstärkung von Maßnahmen zur Schleusungsbekämpfung. Die Task Force Mittelmeer hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht mit der italienischen Marineoperation „Mare Nostrum“ und konkreten FRONTEX-koordinierten Einsätzen befasst. 27. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit „Mare Nostrum “ und „Frontex Plus“ befasst? Der EAD befasst sich fortlaufend mit der politischen Lösungsfindung für die Bewältigung der Flüchtlingsströme im Mittelmeer, auch unter Berücksichtigung existierender Operationen der Mitgliedstaaten und grenzpolizeilicher Optionen. Der EASO-Verwaltungsrat hat sich bislang regelmäßig mit der aktuellen Migrationssituation im Mittelmeer beschäftigt, jedoch nicht mit „Mare Nostrum“. Zwischen der EMSA und Frontex besteht seit 2013 eine Kooperation. Die allgemeine Unterstützung durch die Agentur bezieht sich auf die Übermittlung von Schiffspositionen aus verschiedenen Informationssystemen und Informationen aus satellitengestützter Erdbeobachtung. Weitere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 28. Inwiefern und mit welchem Ergebnis haben die an der „Task Force Mittelmeer “ beteiligten Akteurinnen und Akteure nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile geprüft, welche Ressourcen sie für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung stellen können (Bundestagsdrucksache 18/270)? Die Auswertung und Beratung über die Umsetzung der von der „Task Force Mittelmeer “ vorgeschlagenen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Ressourcen die an der Task Force Mittelmeer beteiligten Akteurinnen und Akteure für die entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung stellen können. Die Europäische Kommission wird auf dem nächsten JI-Rat zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen der „Task Force Mittelmeer“ berichten. Drucksache 18/2923 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Was ergab die hierzu angekündigte Auswertung durch die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/270)? Die Bundesregierung bewertet insbesondere die von der „Task Force Mittelmeer “ in den Aktionsbereichen „Zusammenarbeit mit Herkunfts-/Transitstaaten , Flüchtlingsschutz in der Region, Bekämpfung der Schleuserkriminalität, angemessener Außengrenzschutz und Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten “ dargelegten Maßnahmen als wichtig. Dies gilt gerade für die Mobilitätspartnerschaften mit Tunesien und Marokko, für die Verwirklichung der Ziele des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität und für die Errichtung stabiler Asyl- und Migrationssysteme in den Mitgliedstaaten. 30. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der italienischen Regierung an die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik übermittelten „Optionen für ein verstärktes Engagement der Europäischen Union auch im Bereich der Bekämpfung von Schleuserkriminalität im Mittelmeerraum“ vom EAD geprüft (Bundestagsdrucksache 18/270)? Das Schreiben der italienischen Regierung vom 24. Oktober 2013 wurde durch den EAD bei der Erarbeitung des in Ratsdokument Nr. 16394/13 enthaltenen Optionenpapiers berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/270 vom 7. Januar 2014 sowie auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 31. Was ergab die inhaltliche Abstimmung zwischen dem Auswärtigem Amt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung hinsichtlich des Ratsdokuments 16394/13, das von der Bundesregierung als „Optionenpapier“ bezeichnet wird (Bundestagsdrucksache 18/270) und ein militärisches Engagement der EU zur Unterstützung der Migrationskontrolle im Mittelmeer vorschlägt? Das EU-Ratsdokument Nr. 16394/13 wurde in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union diskutiert. Für die Option einer militärischen Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie zunächst von einigen Mitgliedstaaten gefordert worden war, fand sich keine ausreichende Unterstützung. Auch die Bundesregierung äußerte sich dazu kritisch . a) Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen des Vorschlags von militärischen Mitteln für die Migrationskontrolle geprüft? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/270 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. b) Inwiefern gibt es hierzu mittlerweile eine Beschlussfassung im EURahmen ? c) Sofern keine Beschlussfassung erfolgte, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2923 d) Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in Gremien der EU oder der NATO erörtert, wie die „Standing NATO Maritime Group 2“ in entsprechende Maßnahmen eingebunden werden könnte? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Auf welche Weise, mit welchen Kräften und welcher Ausrüstung wurden die „maritimen Frontex-koordinierten ‚Joint Operations‘ “ nach Kenntnis der Bundesregierung „intensiviert“, bzw. auf welche Weise befindet sich diese „bereits in der praktischen Umsetzung“ (Bundestagsdrucksache 18/270)? Nach Kenntnis der Bunderegierung wurden die FRONTEX-koordinierten Einsätze zur Seegrenzüberwachung in Italien und Griechenland hinsichtlich ihrer Einsatzdauer verlängert und eingesetzte Ressourcen verstärkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 33. Mit welchen Eckpunkten und Lösungsvorschlägen geht das Bundesministerium des Innern nach Kenntnis der Bundesregierung in die Gespräche mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Rat für Justiz und Inneres der EU zur Lösung für das Flüchtlingsproblem im Mittelmeerraum ? Die Eckpunkte ergeben sich aus der Gemeinsamen Initiative der Innenminister von Frankreich, Spanien, Großbritannien, Polen und Deutschland vom 9. September 2014 für eine europäische Antwort auf den steigenden Migrationszustrom über das Mittelmeer. Sie entsprechen den Punkten, die der Bundesminister des Innern in seiner Haushaltsrede vor dem Deutschen Bundestag genannt hat. Es handelt sich hierbei um die ● Bessere Überwachung der Außengrenzen und Migrationsströme der EU; ● Konsequente Anwendung der Dublin- und Eurodac-Verordnungen; ● Umsetzung einer koordinierten, gemeinsamen Rückführungspolitik; ● Einrichtung eines beschleunigten Prüfverfahrens für Asylanträge in den Fäl- len, in denen das Bestehen eines Rechts auf Asyl recht klar ist; ● Temporäre Verteilung anerkannter Flüchtlinge in andere Mitgliedstaaten, zur Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten – auf freiwilliger Basis und in Anrechnung der Lasten, die die Mitgliedstaaten bereits schultern; ● Verstärkte Bekämpfung von Schleusungskriminalität; ● Verstärkte Zusammenarbeit der Europäischen Union mit von Migrationsfra- gen betroffenen Transit- und Herkunftsstaaten. 34. Inwieweit gehört zu den konzeptionellen Überlegungen des Bundesinnenministeriums und nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-Innenkommissarin und weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen Union die konkrete Stärkung und Unterstützung des italienischen Asylsystems, beispielsweise über das EASO oder mithilfe der EU-Fonds, und was ist diesbezüglich bereits erbracht worden? Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die Beschlüsse und Standards zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem von Mitte 2013 rasch und gleichwertig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt und angewendet wer- Drucksache 18/2923 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den. Das gilt auch für Italien. Italien hat mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im Jahr 2013 eine spezielle Unterstützung zur Verbesserung des Asylsystems vereinbart. An der Durchführung von EASO-Maßnahmen sind unterstützungsbezogen auch Mitarbeiter der Mitgliedstaaten beteiligt . Italien stehen aus dem EU-Fonds Asyl. Migration, Integration und Rückkehr (AMIF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 über 310 Mio. Euro zur Verfügung. 35. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Organisation Pro Asyl e. V. an die EU, ein Rettungsprogramm für die in Libyen gestrandeten Flüchtlinge zu starten, um ihnen die Überfahrt über das Mittelmeer zu ersparen, und wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage und Sicherheit von Flüchtlingen in Libyen angesichts der zerfallenden Staatsstrukturen und Kämpfe dort? Die Bundesregierung verfolgt zurzeit keine solche Überlegung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. 36. Welche anderen Maßnahmen werden von der Bundesregierung durchgeführt , unterstützt oder sind bislang geplant, um die Lage von Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan in Libyen signifikant zu verbessern , auch angesichts des Umstandes, dass sie in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union überwiegend Flüchtlingsschutz erhalten würden? Die Bundesregierung prüft, inwieweit humanitäre Hilfsmaßnahmen in Libyen und den Nachbarländern gefördert werden können. Entscheidende Grundlage hierfür ist ein VN-Flash-Appeal, der am 19. September 2014 durch die VN in Tunis vorgestellt wurde. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Schutz der Zivilbevölkerung, Basisgesundheitsversorgung, Nahrungsmittelhilfe und Rehabilitation von Basis-Infrastruktur. Über den Finanzierungsschlüssel der EU ist Deutschland 2014 mit gut 20 Prozent an den Humanitären Maßnahmen der EU und damit auch an Maßnahmen in Libyen beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl der in diesem Jahr in Italien angekommenen Asylsuchenden und zur Zahl der in EURODAC registrierten Asylsuchenden, und kann sie die Angaben der Tageszeitung „Die Welt“ vom 2. September 2014 („Wie Italien Flüchtlinge nach Deutschland umleitet“) bestätigen, dass Italien im ersten Halbjahr 2014 56 700 Fingerabdrücke hätte speichern müssen, tatsächlich aber nur etwa 43 000 gespeichert habe, wie kann eine etwaige Differenz erklärt werden, und welche weiteren oder aktuelleren Erkenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zur Zahl der in diesem Jahr in Italien angekommenen Asylsuchenden. Nach den offiziellen Eurostat-Statistiken haben in Italien von Januar bis August 2014 25 080 Personen erstmalig Asyl beantragt. Zu den Angaben der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 2. September 2014 liegen der Bundesregierung keine näheren Angaben vor. 38. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen fachkundiger Beamter hat die Bundesregierung zur Zahl der Asylsuchenden, die in Deutschland nach einem unerlaubten Grenzübertritt festgestellt wurden und mutmaßlich über Italien in die EU gelangt sind, für die sich aber über EURODAC kein entsprechender Treffer ergab? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2923 Die Zahl der Asylsuchenden, die in Deutschland nach einem unerlaubten Grenzübertritt festgestellt wurden und mutmaßlich über Italien in die Europäische Union gelangt sind, für die sich aber über EURODAC kein entsprechender Treffer ergab, lässt sich statistisch nicht erfassen. Im Zeitraum von Januar bis August 2014 erfasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fast 100 000 Asylerstanträge. Die Bundespolizei registrierte in diesem Zeitraum mehr als 31 500 unerlaubte Einreisen, hiervon fast 6 000 von eritreischen Staatsangehörigen. 39. Mit welchen Gründen will die Bundesregierung am formalen Zuständigkeitssystem der Dublin-III-Verordnung festhalten, auch wenn dieses System nach Auffassung der Fragesteller in der Praxis weitgehend wirkungslos ist (Überstellungsquote Deutschlands gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im ersten Halbjahr 2014: 17,6 Prozent, Italien: 7 Prozent; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2471, Frage 5i), entweder weil sich Schutzsuchende offenkundig nicht davon abhalten lassen, sich in andere als die zuständigen EU-Staaten zu begeben oder weil die Staaten an den Außengrenzen durch ein hohes Aufkommen an Schutzsuchenden real überfordert sind? Das Dublin-Verfahren, mit dem der für das Asylverfahren zuständige Mitgliedstaat in der Europäischen Union bestimmt wird, ist weiterhin ein Kernbestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Schon aus Verwaltungsgründen (erster Anlaufpunkt) ist es erforderlich, für die Behandlung Schutzsuchenden einen zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen. Das hohe Aufkommen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen z. B. infolge von Krisensituationen und mögliche Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Beherrschung einer solchen Situation stellen ein eingerichtetes Regelungssystem nicht per se in Frage. 40. Mit welchen Gründen hält die Bundesregierung die Strategie weiterhin für aussichtsreich, durch einen Ausbau des libyschen Grenzschutzes und den Aufbau eines Asylsystems in Libyen den Transit von schutzsuchenden Menschen in Richtung Europa einzudämmen, wie weit sind diese Bemühungen bislang gediehen, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ergeben sich daraus? Die Europäische Union verfolgt mit dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität außerhalb der Europäischen Union eine ausgewogene Strategie in den Handlungsfeldern legale Migration, illegale Migration, Flüchtlingsschutz sowie Migration und Entwicklung. Hierzu gehören grundsätzlich auch Maßnahmen zum Aufbau eines funktionierenden Grenzschutzes und von internationalen Standards genügenden Asylsystemen in Drittstaaten. Es geht dabei auch darum, Fluchtursachen in Herkunftsstaaten und Transitstaaten zu bekämpfen und im Interesse von Schutzsuchenden den Schutz in der Region zu verbessern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333