Deutscher Bundestag Drucksache 18/2924 18. Wahlperiode 14.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2638 – Anteil befristet Beschäftigter an außeruniversitären Forschungseinrichtungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die ausufernde Befristungspraxis an den Hochschulen hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Der Bundesbericht für den Wissenschaftlichen Nachwuchs (BuWiN) 2013 rechnet vor, dass an den Universitäten 89,7 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Angestelltenverhältnis befristet beschäftigt sind; viele von ihnen haben Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Über den Anteil befristeter Beschäftigter beim wissenschaftlichen Nachwuchs an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist hingegen weniger bekannt . Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) nennt in ihrem aktuellen Bericht zur Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung (Heft 34) einen Befristungsanteil von 52,1 Prozent des männlichen und 58,7 Prozent des weiblichen Personals an den gemeinsam von Bund und Ländern geförderten Forschungseinrichtungen. Darüber hinausgehende Zahlen sind nicht verfügbar. Auch die GWK beklagt daher, dass das Statistische Bundesamt für die Forschungseinrichtungen bislang keine Daten vorlegt, die nach Befristung und Hierarchiestufen unterscheiden. Zudem fehlen Informationen zu den Befristungsanteilen an den einzelnen Instituten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen . Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in den Fragen 1 bis 10 erbetenen Daten zu Anzahlen und Anteilen von befristet Beschäftigten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUFe) liegen in der geforderten Spezifikation und dem hohen Grad an Aufschlüsselung nicht vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung misst einer soliden Datenbasis für das wissenschaftliche Personal hohe Bedeutung bei. Die amtliche Statistik hierzu wird anlassbezogen aktualisiert, mit dem Ziel steuerungsrelevante Daten zu erhalten und gleichzeitig Drucksache 18/2924 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ein angemessenes Verhältnis von Erhebungsaufwand und Nutzen zu wahren. Im Mai 2013 wurde aus diesem Grund das Finanz- und Personalstatistikgesetz zur besseren Erfassung des Personals an den außeruniversitären Einrichtungen ergänzt . Die korrespondierende Erhebung der Personalstatistik der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen der Fachserie 14, Reihe 3.6 (Finanzen und Steuern, Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen, und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung ) wurde modifiziert und an diejenige der Hochschulen (Fachserie 11, Reihe 4.4) angeglichen. In diesem Rahmen wurde auch die Berichterstattung über die Befristung von Arbeitsverhältnissen präzisiert. Mit diesen Daten werden u. a. auch Teilaspekte der Frage 5 adressiert. Die Abfragen werden im Jahr 2014 zum ersten Mal nach den modifizierten Vorgaben für das Bezugsjahr 2013 durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Mai 2015 publiziert werden. In der Fachserie 14 Reihe 3.6 wird das Personal als Vollzeitäquivalenz ausgewiesen. Weitere Informationen (allerdings nicht in der gewünschten Spezifikation) sind dem aktuellen GWK-Bericht zur Chancengleichheit 2013, dessen in Kürze erwarteter Aktualisierung für 2014, sowie einer exemplarischen Untersuchung der Befristungen bei der Helmholtz-Gemeinschaft (Stellungnahme der HelmholtzGemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. vorgelegt zur Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Deutschen Bundestag zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ am 12. Juni 2013, Ausschussdrucksache 17(18)400 b) zu entnehmen. 1. Wie ist der Anteil befristet Beschäftigter sowie unbefristet Beschäftigter unter den hauptberuflich Beschäftigten bei der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorie sowie nach Geschlecht und Teilzeit- bzw. Vollzeitstellen aufschlüsseln und auf Personen, nicht Vollzeitäquivalenten, beziehen)? Aktuelle Angaben in den gewünschten Formaten liegen nicht vor. 2. Wie ist der Anteil befristet sowie unbefristet Beschäftigter unter den hauptberuflich Beschäftigten bei den einzelnen Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach einzelnen Instituten, Personalkategorien sowie nach Geschlecht aufschlüsseln und auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente, beziehen)? Personaldaten für die Fachserie 14, Reihe 3.6 werden durch das Statistische Bundesamt aggregiert auf der Ebene der Forschungsorganisationen ausgewie- sen. Eine Veröffentlichung von Personaldaten auf der Ebene der 255 Institute/ Zentren der Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2924 Gesellschaft und Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz ist aus Gründen des Datenschutzes (gemäß § 16 des Bundesstatistikgesetzes) grundsätzlich nicht möglich. 3. Wie ist der Anteil befristet sowie unbefristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bei der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. im Hinblick auf Qualifikationsstufe und Beschäftigungsdauer (bitte nach Geschlecht und den Kategorien „Nicht promoviert und unter 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Nicht promoviert und über 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und unter 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“ „Promoviert und über 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt “ aufschlüsseln und auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente, beziehen )? Diese Merkmalsausprägungen sind nicht Teil der amtlichen Statistik. 4. Wie ist der Anteil befristet und unbefristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bei den einzelnen Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. im Hinblick auf Qualifikationsstufe und Beschäftigungsdauer (bitte nach Instituten, Geschlecht sowie den Kategorien „Nicht promoviert und unter 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Nicht promoviert und über 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und unter 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und über 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“ aufschlüsseln und auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente , beziehen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie ist der Anteil befristet sowie unbefristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bei der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. im Hinblick auf die unterschiedlichen Fächergruppen (bitte neben den Fächergruppen auch nach Personalkategorie sowie Geschlecht aufschlüsseln und auf Personen, nicht Vollzeitäquivalente, beziehen)? Drucksache 18/2924 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine individuenbezogene Zuordnung von Personal zu Fächergruppen wurde bei der Abfrage des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2014 zum ersten Mal erhoben , die Daten werden frühestens im Mai 2015 verfügbar sein. 6. Wie verhielten sich die Anteile hinsichtlich der Befristungsdauer der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bei der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zum zuletzt erfassten Stichtag (z. B. dem 1. Januar 2014), und welche Finanzierungquelle lag den Verträgen zugrunde (bitte nach Befristungsdauer „unter 6 Monaten“, „unter 1 Jahr“, „unter 3 Jahren“ sowie „darüber“, Drittmittel - bzw. Haushaltsmittelfinanzierung, ebenso wie nach Personalkategorie sowie Geschlecht aufschlüsseln)? Befristungsdauer in dieser Kategorisierung sowie die Finanzierungsquellen für Personalstellen sind nicht Teil der amtlichen Statistik. 7. Wie viele befristete Stellen wurden in den letzten fünf Jahren von den Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. ausgeschrieben (bitte nach Personalkategorien und zeitlichem Verlauf aufschlüsseln und in Personen, nicht Vollzeitäquivalenten, angeben)? 8. Wie viele unbefristete Stellen wurden in den letzten fünf Jahren von den Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. ausgeschrieben (bitte nach Personalkategorien und zeitlichem Verlauf aufschlüsseln und in Personen, nicht Vollzeitäquivalenten, angeben)? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz vom 5. Dezember 2012 wurde die Autonomie der Wissenschaftsorganisationen auch im Personalbereich weiter gestärkt . Die Organisationen planen ihren Personalbestand eigenverantwortlich. Damit liegt auch die Verantwortung für Stellenausschreibungen bei den Forschungsorganisationen . Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl befristeter oder unbefristeter Stellenausschreibungen vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2924 9. Wie ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zum Anteil an Vollzeitbeschäftigten in den Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorien, Geschlecht sowie den Kategorien „Nicht promoviert und unter 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Nicht promoviert und über 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und unter 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und über 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“)? 10. Wie viele der Teilzeitbeschäftigten haben einen Stellenumfang von bis zu zehn Wochenstunden, bis zu 20 Wochenstunden, bis zu 30 Wochenstunden , mehr als 30 Wochenstunden in den Instituten der a) Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., b) Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., c) Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., d) Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (bitte nach Personalkategorien, Geschlecht sowie den Kategorien „Nicht promoviert und unter 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Nicht promoviert und über 6 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und unter 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“, „Promoviert und über 12 Jahren in der Wissenschaft beschäftigt“)? Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in den Fragen 9 bis 10 erbetenen Merkmalsausprägungen sind nicht Teil der amtlichen Statistik. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Beschäftigungsverhältnisse an den öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen hinsichtlich a) der Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems, b) der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, c) der Attraktivität und Planbarkeit einer Karriere im deutschen Wissenschaftssystem , d) der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland? Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftssystems ist hoch. Deutschland steigert z. B. kontinuierlich seine Publikationleistung und leistet den viertgrößten Beitrag zur Publikationsleistung der Welt. Der Quantitätszuwachs geht einher mit hoher Qualität: die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen publizieren zunehmend in international anerkannten Zeitschriften und werden – gemessen mit diversen Indikatoren – häufig zitiert. Auch gehört Deutschland nach dem „Innovation Union Scoreboard“ der Europäischen Union im Jahr 2014 als einziger der großen Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union in die Spitzengruppe der Innovationsführer, zusammen mit Dänemark , Finnland und Schweden. In diese Bewertung gehen u. a. Promotionen Drucksache 18/2924 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und der Anteil von Doktoranden mit Herkunft außerhalb Europas ein. Diese Kennzahlen geben Hinweise auf die hohe Attraktivität Deutschlands als Wissenschaftsnation . Gerade die außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben einen hohen Anteil aus Mitarbeitern aus dem Ausland (17 Prozent, Quelle: Destatis Fachserie 11, Reihe 3.6). Nach Auffassung der Bundesregierung sind Befristungen in der Phase der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sinnvoll und notwendig, weil nur so die Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses auch der nachwachsenden Altersgruppen, für eine begrenzte Zeit im Hochschul- bzw. Forschungsbereich tätig zu sein, gewahrt werden können. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung nach Beendigung des Studiums unentbehrlich. Dies schließt eine unbefristete Beschäftigungsmöglichkeit in der Qualifikationsphase aus, ebenso eine gesetzliche „Übernahmegarantie“ nach erfolgreichem Abschluss der wissenschaftlichen Qualifizierung. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Befristungen im Wissenschaftssystem ist allerdings eine wichtige Voraussetzung dafür, die Attraktivität von „Wissenschaft als Beruf“ zu bewahren (siehe auch Antwort zu Frage 14). Die öffentlich geförderten Wissenschaftseinrichtungen messen der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhebliche Bedeutung bei. Sie haben dafür in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen. Nähere Informationen zu organisationsspezifischen Maßnahmen können den jährlich durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) veröffentlichten Monitoring-Berichten zum Pakt für Forschung und Innovation (PFI) entnommen werden. Bund und Länder haben in den Verhandlungen zur institutionellen Förderung der Wissenschaftseinrichtungen diese Entwicklung maßgeblich unterstützt und vorangetrieben. 12. Inwiefern sieht die Bundesregierung beim geringen Frauenanteil an den Führungsebenen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (15,8 Prozent laut des aktuellen GWK-Berichts zur Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung) einen Zusammenhang zu den Beschäftigungsverhältnissen an den Einrichtungen? Die Bundesregierung sieht keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil in Führungspositionen und den Beschäftigungsverhältnissen bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bei Überlegungen zur Frauenförderung wird im Allgemeinen argumentiert, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse frauen- und familienfreundlicher seien als befristete. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben einen im öffentlich finanzierten Wissenschaftssystem überdurchschnittlichen Anteil an unbefristeten Arbeitsverhältnissen . 13. Welche der oben angefragten sowie zusätzlichen Daten plant die Bundesregierung in künftigen Bundesberichten für den Wissenschaftlichen Nachwuchs aufzunehmen, regelmäßig zu ermitteln, zu dokumentieren, und auf diese Weise transparent zu machen? Das unabhängige wissenschaftliche Konsortium, das den Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 (BuWiN) erstellt, plant, im BuWiN 2017 im Wesentlichen öffentlich verfügbare Daten zu verwenden. Eigene Datenerhebungen sind nicht geplant. Es ist vorgesehen, die verfügbaren Personalstatistiken und Sekundärdaten (z. B. Absolventenstudien), dort, wo es sinnvoll und möglich ist, für die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen separat auszuwerten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2924 14. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu senken, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung sieht eine zentrale Herausforderung darin, planbare und verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen. Erforderlich ist hierfür ein zügig einsetzender, tendenziell flächendeckender Veränderungsprozess, der zu einer substantiellen Weiterentwicklung der Personalstruktur an den Wissenschaftseinrichtungen führt. Die Bundesregierung sieht hier zuvörderst die Forschungseinrichtungen in ihrer Rolle als Arbeitgeber zum Handeln gefordert. Deren Bemühungen sollen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode vereinbart, durch eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes flankiert werden. Im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation sind die am Pakt beteiligten Wissenschaftsorganisationen aufgefordert, zusätzliche Anstrengungen bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu unternehmen, um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen oder zu halten. Sie sollen attraktive, international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten gewährleisten und organisationsspezifische Personalentwicklungskonzepte einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen eines übergreifenden Arbeitsmarktes etablieren; das umfasst unter anderem die Aspekte früher wissenschaftlicher Selbständigkeit, tenure track, verantwortlichen Umgang mit Befristungen, diversity management und die Ausbildung nichtwissenschaftlichen Personals. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333