Deutscher Bundestag Drucksache 18/2948 18. Wahlperiode 21.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2693 – Tiefseebohrungen vor der Küste der Kanarischen Inseln Lanzarote und Fuerteventura Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. August 2014 hat die spanische Regierung dem Ölunternehmen Repsol die Erlaubnis erteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre vor der Küste von Lanzarote und Fuerteventura nach Erdöl zu suchen. Dazu sollen Probebohrungen in einem Gebiet 60 Kilometer vor der Küste in bis zu 6 900 Metern Tiefe durchgeführt werden. Mit dieser Entscheidung setzt sich die spanische Regierung über den jahrelangen , vehementen Widerstand der kanarischen Bevölkerung gegen die Ölbohrung hinweg. Das Argument lautet, dass „ein Ölfund und die entsprechende Förderung des Rohstoffes für die spanischen Belange zu wichtig sind, denn man ist noch zu abhängig von diesem Rohstoff“ (Industrieminister José Manuel Soria López, www.infos-grancanaria.com/index.php?site=news&news_ID= 1618). Auf zahlreichen Demonstrationen und mit Unterschriftenlisten hat die lokale Bevölkerung wiederholt eindeutig ihre Ablehnung gegen die Ölbohrungen zum Ausdruck gebracht. Das kanarische Parlament und die Regionalregierungen, die Inselregierungen von Lanzarote und Fuerteventura mit all ihren Gemeinden sowie zahlreiche Umweltorganisationen haben sich ebenfalls gegen die Tiefseebohrungen ausgesprochen . Die spanische Regierung lehnt die Bitte der kanarischen Regierung nach einem Referendum als unrechtmäßig ab (www.kanarenexpress.com „Zentralregierung gibt grünes Licht für Repsol“). Es ist zu befürchten, dass hierdurch auch das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie beschädigt wird. Die Inseln Lanzarote und Fuerteventura sind nahezu zu 100 Prozent in ihrer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Trinkwasserversorgung durch die Meerwasserentsalzung abhängig. Bei einem Ölunfall könnten die Meerwasserentsalzungsanlagen betroffen sein und somit nicht mehr die erforderliche Menge an Trinkwasser für die Bevölkerung und die zehntausenden von Touristen auf beiden Inseln zur Verfügung stellen. Die Drucksache 18/2948 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Reparatur solcher Anlagen würde mindestens einen Monat dauern (www. insel-grancanaria.com/2014/02/24/kanaren-ol-katastrophe-wurde-wassernotverursachen ). Die Landwirtschaft und der Weinbau, die ebenfalls von der Wasserzufuhr abhängen, kämen zum Erliegen. Aufgrund seiner einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt hat die internationale UNESCO-Organisation für Kultur und Bildung die Inseln Lanzarote und Fuerteventura als Biosphärenreservat anerkannt. Etwa 5 000 Tier- und Pflanzenarten sind auf den Inseln endemisch. 30 Wal- und Delfinarten halten sich ständig in den kanarischen Gewässern auf. Um diese zu schützen, setzt sich unter anderem der WWF für ein Walschutzgebiet ein. Genau in diesem Gebiet sollen die Bohrungen niedergebracht werden. Die Haupteinnahmequelle der Kanaren ist der Fremdenverkehr. Jährlich kommen etwa 12 Millionen Touristen auf die Inseln. Die kanarische Regierung befürchtet , dass selbst ohne größeren Ölunfall das Image der Inselgruppe durch die Bohrungen Schaden nehmen könnte. Der Präsident der Inselregierung hält das Vorhaben der Ölbohrung für falsch. Er kündigte an, weiterhin juristisch dagegen vorzugehen und auf politischer wie auf gesellschaftlicher Ebene dagegen zu kämpfen (www.klimaretter.info/ protest/nachricht/16704-repsol-darf-vor-kanaren-bohren). Aus Protest gegen die geplante Erdölsuche vor den Kanaren hat die Regionalregierung der spanischen Inselgruppe Madrid mit einem Abbruch der offiziellen Beziehungen gedroht (www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/erdoelsuche-kanarendrohen -madrid-mit-abbruch-der-beziehungen_id_4061356.html). Die vorgesehenen Ölbohrungen vor der Küste von Lanzarote und Fuerteventura sind nicht nur eine spanische Angelegenheit. Sie betrifft mindestens die gesamte EU. In diesem Zusammenhang kommt der Bundesrepublik Deutschland durch die Beteiligung eines deutschen Unternehmens eine besondere Verantwortung zu. Das Unternehmen Repsol ist in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse keine spanische Gesellschaft. 65 Prozent des Kapitals sind in ausländischer Hand. Im Jahr 2003 hat die das Unternehmen Repsol 50 Prozent des kanarischen Geschäfts an zwei andere Erdölfirmen verkauft; 20 Prozent an den deutschen Konzern RWE AG und 30 Prozent an die australische WOOSIDE Energy. 1. Wie bewertet die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial von Tiefseebohrungen zur Ölexploration in einer Tiefe von 6 900 m oder tiefer? Tiefseebohrungen mit einer Gesamttiefe von 6 900 m (bei einer Wassertiefe von etwa 1 500 m im betreffenden Gebiet) sind international nicht unüblich. Konkrete Erfahrungen liegen in Deutschland diesbezüglich aber nicht vor, da die Wassertiefe in der Deutschen Nordsee 60 m nicht überschreitet. Bohrlochtiefen von ca. 4 000 bis 5 000 m werden aber auch in Deutschland ohne besondere Probleme regelmäßig erreicht. Das Risikopotenzial in größeren Wassertiefen könnte gegenüber der in Deutschland verwendeten „Flachwassertechnik“ erhöht sein, gilt aber in Fachkreisen als beherrschbar. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten, eine Leckage bei den Bohrungen in dieser Tiefe zu reparieren? Generell bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Möglichkeiten, Leckagen in dieser Tiefe zu reparieren. Die Entscheidung, welche Technik zur Abdichtung einer Leckage infrage kommt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich sind die Unternehmen verpflichtet, im Rahmen ihres Risikomanagements die denkbaren Fälle vorzuplanen und entsprechende Vorsorge zu treffen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2948 3. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer solchen Leckage und die Reparaturmöglichkeiten angesichts der Tatsache, dass ein solcher Unfall in 1 500 Metern Wassertiefe – im Fall der Ölbohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko – monatelang weder zu reparieren noch zu beherrschen war? Hierzu wird zunächst auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Der Unfall im Golf von Mexiko im Jahr 2010 hat zu einer Überprüfung der politischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit solcher Aktivitäten und letztlich zum Erlass der „Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG“ („EU-Offshore-Richtlinie“) geführt . 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen einer solchen Leckage auf die Tourismusbranche der betroffenen kanarischen Inseln ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die deutsche Firma RWE/DEA einzuwirken, sich aus dem Projekt zurückzuziehen, und wird sie diese nutzen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwaige Explorations- und ggf. spätere Produktionsaktivitäten unter Beachtung der sicherheitstechnischen Standards und Regeln sowie der maßgeblichen Umweltschutzregelungen Spaniens bzw. der EU erfolgen. Sie beabsichtigt keine Einflussnahme auf die betreffenden unternehmerischen Entscheidungen. 6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Ölkonzern Repsol auf seiner Internetseite 6 985 kleinere und größere Lecks in den Jahren von 2006 bis 2010 aufgelistet hat? Eine Bewertung der genannten Leckagen muss von der zuständigen spanischen Behörde erfolgen. Die Bundesregierung hat keine detaillierten Einblicke in die hierfür erforderlichen Unterlagen des Unternehmens. 7. Steht die Bundesregierung in dieser Angelegenheit in Kontakt mit der spanischen Regierung, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, wann wird sie die Problematik gegenüber der spanischen Regierung ansprechen? Die Bundesregierung steht in dieser Angelegenheit nicht in Kontakt mit der spanischen Regierung. Gespräche zu diesem Thema sind nicht geplant. 8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die spanische Regierung einzuwirken, die beschlossenen Probebohrungen nochmals zu überdenken , und wird sie diese nutzen? Der Energiemix ist Entscheidung der jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesregierung respektiert die souveräne Entscheidung des Königreiches Spanien. Drucksache 18/2948 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Entschließungen des Europäischen Parlaments „EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa“ und „Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten “ vom 7. Oktober 2010 bzw. 13. September 2011 die Kanaren nicht berücksichtigt werden, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Tatsache? Die Frage der Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gehört zu den Politikbereichen, in denen die Europäische Kommission das alleinige Initiativrecht hat. Die genannten Entschließungen des Europäischen Parlaments stellen die Sichtweise dar, die das Europäische Parlament der Kommission im Vorfeld der Kommissionsmitteilung vom 13. Oktober 2010 „Die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten – eine Herausforderung“ zu diesem Thema übermittelt hatte. Diese Entschließungen haben keine rechtlich bindende Wirkung für die Mitgliedstaaten. 10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass aufgrund der Tatsache, dass die Kanaren in den Entschließungen keine Berücksichtigung finden, auf europäischer Ebene ein Moratorium für Probebohrungen vor den Kanaren ausgesprochen werden sollte (bitte begründen)? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche neuen oder verschärften EU-Vorgaben zu Offshore-Öl- und Gasbohrungen gibt es seit dem Vorfall an der Ölbohrinsel „Deepwater Horizon “, und finden diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auch für das Meeresgebiet um die Kanaren Anwendung? Es wurde die „Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG“ („EU-Offshore-Richtlinie “) erlassen. Sie gilt auch für das Meeresgebiet um die Kanaren, muss aber noch in spanisches Recht umgesetzt werden. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Vorgaben für das Verhalten von Erdölförderunternehmen im Fall von Erdölaustritten bei Offshore-Förderanlagen, und wenn ja, welche? Neben der bereits in der Antwort zu Frage 11 genannten EU-Offshore-Richtlinie sind insbesondere die Vorgaben der „Richtlinie 92/91/EWG über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen durch Bohrungen Mineralien gewonnen werden“ zu beachten. 13. Welche Vorkehrungen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung demnach Betreiber von Ölbohrungen treffen, um mögliche Havarien durch Leckagen oder sonstige Meeresverschmutzungen zu vermeiden? Die Unternehmen müssen die in der EU-Offshore-Richtlinie niedergelegten Prinzipien und Handlungsanweisungen entsprechend der nationalen Umsetzung in den jeweiligen Mitgliedstaaten konsequent und nachweislich anwenden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2948 14. Sieht die Bundesregierung zwischen dem europäischen Ziel der Erreichung eines „guten Zustands der europäischen Meere bis 2020“ und weiterer Offshore-Öl- und Gasförderung, vor allem in tiefen Meeresregionen, einen Dissens, und wenn nein, wie begründet sie dies? Die Bundesregierung sieht zwischen dem europäischen Ziel der Erreichung eines „guten Zustands der europäischen Meere bis 2020“ und weiterer Offshore-Ölund Gasförderung, vor allem in tiefen Meeresregionen, keinen Dissens. Sie ist der Auffassung, dass die zu Fragen des Meeresumweltschutzes einschlägigen Vorgaben der EU-Offshore-Richtlinie, hier insbesondere Artikel 7 sowie Kapitel IV und VII, ausreichende Vorsorge zur Vermeidung von Meeresverschmutzungen , die die Zielerreichung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie behindern , treffen. 15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall der Ölbohrinsel „Deepwater Horizon“, und wie wird sie diese dem Koalitionsvertrag entsprechend in Deutschland, auf EU-Ebene sowie international umsetzen (vgl. S. 120 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „Dazu gehört […] klare Regeln für Tiefseebergbau und Öl- und Gasförderung aus großen Tiefen.“)? Für den Bereich der Öl- und Gasförderung im Offshore-Bereich wurde in Folge des „Deepwater Horizon“ Unfalles die EU-Offshore-Richtlinie erlassen, um vergleichbaren schweren Unfällen vorzubeugen bzw. diese ggf. in ihren Auswirkungen zu mindern. Die Bundesregierung achtet zudem bei der laufenden Erarbeitung der Abbauregeln für den internationalen Tiefseebergbau durch die Internationale Meeresbodenbehörde (IMB) im Einklang mit den Vorgaben des VN-Seerechtsübereinkommens auf die Festlegung hoher Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen . Dazu gehört, dass jeweils die beste verfügbare Technologie und die besten Umweltpraktiken zu nutzen sind. 16. Würde die Bundesregierung ein EU-Pilotprojekt „Klimaneutrale Kanaren bis 2030“ unterstützen und sich bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, entsprechende Mittel bereitzustellen, und welche Voraussetzungen müssten darin nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein? Der Bundesregierung sind keine Pläne für ein solches Pilotprojekt bekannt. 17. Erachtet die Bundesregierung die Haftungsregelungen der EU für das Betreiben von festen wie auch beweglichen Förderanlagen als ausreichend, und wenn nein, wird sie sich auf EU-Ebene für klarere Haftungsregeln starkmachen? Die Frage der Haftungsregelungen wird aus Sicht der Bundesregierung durch die entsprechenden Vorgaben der EU-Offshore-Richtlinie ausreichend erfasst. Im Übrigen sind die nach Artikel 39 der EU-Offshore-Richtlinie angekündigten Berichte der Europäischen Kommission abzuwarten. Drucksache 18/2948 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche verschärften Regelungen nach dem Ölunfall auf der „Deepwater Horizon“ 2010 im Golf von Mexiko hat die Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland erlassen bzw. sich auf EU-Ebene dafür eingesetzt ? Die Bundesregierung hat nach dem Unfall im Golf von Mexiko im Jahr 2010 keinen Bedarf gesehen, auf nationaler Ebene verschärfte einzelstaatliche Regelungen zu erlassen, sondern sich für den Erlass der EU-Offshore-Richtlinie eingesetzt . 19. Wird sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass der internationale Seegerichtshof und die UN-Meeresbodenbehörde (ISA) Möglichkeiten erhalten, die Umweltverträglichkeit von Tiefseebergbauvorhaben zu überprüfen und Klagemöglichkeiten gegen gefährliche Bergbauvorhaben zu erhalten? Der Zugang zu mineralischen Ressourcen im so genannten Gebiet, das heißt dem Meeresboden und Meeresuntergrund jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse, steht nach dem VN-Seerechtsübereinkommen bereits unter der Kontrolle der Internationalen Meeresbodenbehörde. Diese internationale Organisation, der alle Vertragsstaaten des VN-Seerechtsübereinkommens angehören, verwaltet diese Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit. Exploration und ein möglicher künftiger Abbau der Ressourcen darf nur im Rahmen von Lizenzverträgen mit der Internationalen Meeresbodenbehörde stattfinden, die strenge Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen vorsehen. Die Einhaltung wird von der Internationalen Meeresbodenbehörde überwacht. Bei Verstößen kann der Vertrag ausgesetzt oder beendet werden. Bei Streitigkeiten zwischen der Behörde und einem Lizenznehmer oder einem Vertragsstaat kann gemäß Artikel 187 des VN-Seerechtsübereinkommens die Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs angerufen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333