Deutscher Bundestag Drucksache 18/2970 18. Wahlperiode 23.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2796 – Einführung neuer Indikatoren für Wohlstand und Lebensqualität Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Summe der in einer Volkswirtschaft geschaffenen Waren und Leistungen, ist als Wohlstandsmaß schon lange in der Kritik . In der letzten Legislaturperiode hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität vorgeschlagen, neue Indikatoren bzw. ein neues Indikatorensystem einzuführen, um die Berichterstattung über Stand und Entwicklung von Wohlstand und Lebensqualität zu verbessern. Der Mehrheitsvorschlag von Sachverständigen und Abgeordneten von CDU/ CSU, FDP und SPD sieht für drei Dimensionen eine Vielzahl von Leitindikatoren und sogenannten Warnlampen vor (Bundestagsdrucksache 17/13300). Abgeordnete und Sachverständige der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben alternativ in einem Minderheitsvotum vorgeschlagen, die Berichterstattung über vier Dimensionen durch je einen Indikator abzubilden. Die Vertreter der Fraktion DIE LINKE. haben eine Berichterstattung in drei Dimensionen mit je einem Indikator vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat auf ihrer Klausurtagung im Januar 2014 das Projekt „Gutes Leben – Lebensqualität in Deutschland“ beschlossen (vgl. Die WELT, 24. Januar 2014). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im August 2014 die Notwendigkeit neuer Indikatoren zur Messung von Lebensqualität bekräftigt (vgl. FAZ, 22. August 2014). Gleichzeitig scheint es, also ob das Projekt im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie im Bundeskanzleramt immer wieder verzögert wird. Erst im kommenden Jahr soll die erste Phase des Projekts „Gutes Leben“ beginnen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Kerstin Andreae auf Bundestagsdrucksache 18/1921). Damit bleibt fraglich, ob die Bundesregierung ernsthaft an einem neuen Indikatoren- und Berichtssystem über den Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland interessiert ist. Auch die Vorarbeit der Enquete-KomDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 22. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mission wird damit in Zweifel gezogen. 1. Wann plant die Bundesregierung die Einführung eines neuen Indikatorensystems zur Entwicklung von Wohlstand und Lebensqualität in der Bundesrepublik Deutschland? Drucksache 18/2970 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung plant das im Zuge der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ zu entwickelnde Indikatorensystem im Laufe der 18. Legislaturperiode vorzustellen. 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Mitglieder der Enquete-Kommission , dass durch die Etablierung eines Indikatorenmodells oder einer Wohlstandsberichterstattung Veränderungen in einzelnen Wohlstandsbereichen öffentlich und prominent diskutiert, Zielkonflikte deutlicher sichtbar und die gesellschaftliche Debatte darüber beflügelt werden, und erwartet die Bundesregierung noch einen weiteren Zusatznutzen, und falls ja, welchen ? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass durch die dialogische Entwicklung eines entsprechenden Indikatorensystems die gesellschaftliche Debatte zu Fragen der Lebensqualität angeregt werden kann. Die Bundesregierung geht des Weiteren davon aus, dass das Indikatorensystem zur Lebensqualität eine wichtige Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger, Medienvertreter und politische Entscheidungsträger sein wird. Regierungshandeln kann stärker an den Werten und Zielen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. 3. Wann und in welcher Weise wird das Parlament in die Erarbeitung des neuen Indikatorensystems einbezogen werden? Die Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ befindet sich derzeit sowohl hinsichtlich des Bürgerdialog-Prozesses als auch hinsichtlich der Entwicklung eines Indikatorensystems in der Konzeptions- und Vorbereitungsphase . Daher lässt sich diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. 4. Welche Bedeutung haben die Faktoren Kommunizierbarkeit, Transparenz und Verständlichkeit bei der Einführung eines solchen Indikatorensystems für die Bundesregierung? Die Bundesregierung misst den Faktoren Kommunizierbarkeit, Transparenz und Verständlichkeit bei der Entwicklung eines Indikatorensystems zur Lebensqualität in Deutschland große Bedeutung bei. Nur ein verständliches und transparentes Indikatorensystem kann die gesellschaftliche und politische Debatte im erwünschten Maß anregen. 5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EnqueteKommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität für ein neues Indikatorensystem (W3-Indikatoren-Modell) mit einer Vielzahl von verschiedenen Indikatoren und Warnlampen, und welche Vor- und welche Nachteile sieht sie in diesem Vorschlag? Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass die vielen unterschiedlichen Indikatoren untereinander in ihrer Korrelation nicht dargelegt sind und die Vielzahl der Indikatoren eine politische Kommunikation erschwert? 6. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Minderheitsvoten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. aus der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität für ein neues Indikatorensystem mit wenigen Dimensionen und Indikatoren, welche Vor- und welche Nachteile sieht sie in diesen Vorschlägen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2970 Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung wird den Auftrag des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD aufgreifen, ein Indikatoren- und Berichtssystem zur Lebensqualität in Deutschland zu entwickeln. Dabei wird ein breites Spektrum von Gutachten und Indikatorensystemen einbezogen, wie es unter anderem von der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft “ des Deutschen Bundestages angeführt wurde. Die Ergebnisse der Enquete-Kommission werden in den Bürgerdialog zur Lebensqualität, in die Entwicklung eines neuen Indikatoren- und Berichtssystems sowie in den ressortübergreifenden Aktionsplan einfließen. Vorliegende Indikatorenvorschläge – insbesondere der Enquete-Kommission – werden abschließend erst in diesem Zusammenhang bewertet. Gleichzeitig prüft die Bundesregierung derzeit, inwieweit die Indikatorenvorschläge der Enquete-Kommission im Hinblick auf die Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu bewerten sind, die schon seit zwölf Jahren Fragen des Wachstums, des Wohlstands und der Lebensqualität im Sinne der Nachhaltigkeit adressieren. 7. Wird die Bundesregierung sämtliche Vorschläge der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität für neue Indikatorensysteme in ihre Überlegungen für eine neue Berichterstattung für Wohlstand und Lebensqualität einbeziehen? Die Bundesregierung bezieht bei der Planung und Vorbereitung der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ den Bericht der EnqueteKommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ in seiner Gesamtheit ein. 8. Plant die Bundesregierung, die Erarbeitung des Indikatorensystems auszuschreiben ? Falls ja, wann soll dies geschehen und sind dafür zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Kraft welchen Auftrages oder welcher Weisung berichtete der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2013/2014 im Kapitel zwölf über „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, u. a. unter Bezugnahme auf das W3-Indikatoren -Modell der Enquete-Kommission Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität im Deutschen Bundestag der 17. Wahlperiode? 11. Wird der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung auch künftig über das W3-Indikatoren-Modell berichten? Die Fragen 9 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach § 3 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SachvRatG) ist der Sachverständigenrat in seiner Tätigkeit unabhängig. In seinen Gutachten stellt der Sach- verständigenrat nach § 2 SachvRatG die jeweilige gesamtwirtschaftliche Lage dar, analysiert deren absehbare Entwicklung und befasst sich unter anderem mit Drucksache 18/2970 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Möglichkeiten der Vermeidung von Fehlentwicklungen. Der Inhalt künftiger Jahresgutachten ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Kraft welchen Auftrages oder welcher Weisung berichtete das Statistische Bundesamt im Jahr 2013 zeitweise auf einer eigens dafür eingerichteten Website über das W3-Indikatoren-Modell der Enquete-Kommission? Das Statistische Bundesamt hat die Projektgruppe 2 der Enquete-Kommission zu Fragen der Verfügbarkeit statistischer Daten beraten. Vor diesem Hintergrund wurden zur Illustration die verfügbaren Daten zu den von der Enquete-Kommission vorgeschlagenen Indikatoren zusammengestellt und zeitweise auf einer Internetseite veröffentlicht. Da sich der Deutsche Bundestag noch nicht mit dem Schlussbericht der Enquete-Kommission befasst hatte und die Bunderegierung die Ergebnisse der Enquete-Kommission in die Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ einbeziehen will, hat das Statistische Bundesamt die Webseite bis auf Weiteres wieder aus dem Netz genommen. 12. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, einen eigenen Sachverständigenrat nach Vorbild des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu schaffen, um über Wohlstand und Lebensqualität zu berichten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 13. Plant die Bundesregierung einen eigenen schriftlichen Bericht über Wohlstand und Lebensqualität vergleichbar dem Jahreswirtschaftsbericht oder als neuen Bestandteil des Jahreswirtschaftsberichtes, oder sollen lediglich die Rohdaten neuer Indikatoren präsentiert und kommentiert werden? Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ einen eigenen schriftlichen Bericht vorzulegen. Über die Ausgestaltung dieses Berichts ist noch nicht entschieden. 14. Welches Bundesministerium wird den Bürgerdialog „Gutes Leben“ federführend koordinieren, und welches Bundesministerium wird federführend für die Erarbeitung neuer Indikatoren für Wohlstand und Lebensqualität verantwortlich sein? Die ressortübergreifende Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ wird sowohl hinsichtlich der Vorbereitung des Bürgerdialog-Prozesses als auch hinsichtlich der Entwicklung eines Indikatorensystems unter Federführung des Bundeskanzleramtes gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Inneren und dem Presseund Informationsamt der Bundesregierung gesteuert. 15. Wie wird die Bundesregierung das Ergebnis oder die Teilergebnisse der Zukunftsdialoge der Bundeskanzlerin 2008/2009 „ Deutschland eine Generation weiter: Wie werden wir leben? Wie wollen wir leben?“ und 2011/ 2012 „Dialog über Deutschlands Zukunft: Wie wollen wir zusammenleben ? Wovon wollen wir leben? Wie wollen wir lernen?“ umsetzen? Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt 2008/2009 und des Zukunftsdialogs 2011/ 2012 der Bundeskanzlerin haben auf unterschiedliche Weise Eingang in die Arbeit der Bundesregierung gefunden und sind generell in die Meinungsbildungs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2970 und Entscheidungsfindungsprozesse der Bundesregierung bei der Prüfung und Vorbereitung von Maßnahmen eingeflossen. Einzelheiten zur konkreten Umsetzung von Vorschlägen des Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin 2011/2012 entnehmen Sie bitte der Internetseite www.dialog-ueber-deutschland.de. Zudem haben die die Bundesregierung tragenden Parteien zahlreiche Vorschläge des Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin 2011/2012 in den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode aufgenommen, den die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen wird. 16. Welche Kosten sind im Bundeshaushalt durch die in Frage 15 erwähnten Zukunftsdialoge entstanden? Für die Zukunftswerkstatt 2008/2009 sind im Bundeshaushalt 2008 und 2009 Kosten in Höhe von 74 711,23 Euro entstanden. Für den Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 2011/2012 sind im Bundeshaushalt von 2011 bis 2013 Ausgaben in Höhe von 2 763 881,43 Euro entstanden. 17. Was war die Intention bzw. die Motivation für diese umfangreichen Expertendialoge ? Intention der Zukunftswerkstatt 2008/2009 war es, Vertreterinnen und Vertreter der Zukünfteforschung, wissenschaftlichen Fachdisziplinen, Praxis, Medien, Verwaltung und Politik unter der Fragestellung „Wie werden wir leben? Wie wollen wir leben?“ erstmals auf Bundesebene zielgerichtet miteinander ins Gespräch zu bringen. Ziel des sich anschließenden Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin 2011/2012 war es, eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Zukunft Deutschlands in den nächsten fünf bis zehn Jahren anzuregen und konkrete Handlungsvorschläge und Denkanstöße sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung für die politische Arbeit zu gewinnen. 18. Wie ordnet die Bundesregierung diese Expertendialoge gegenüber bereits laufenden fachübergreifenden Strategien ein, insbesondere zur Nachhaltigkeitsstrategie , zur Demografiestrategie und zur CSR-Strategie der Bundesregierung ? Auf der Basis des Koalitionsvertrages wird die seit 2002 bestehende nationale Nachhaltigkeitsstrategie fortgeführt. Der nächste Fortschrittsbericht zur Strategie ist für 2016 vorgesehen. Die Weiterentwicklung der Strategie erfolgte in der Vergangenheit immer unter Einbeziehung von Bürgerdialogen und der Beteiligung der Fachöffentlichkeit. Die Strategie umfasst alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt und Soziales). Sie basiert auf der Grundregel, dass jede Generation ihre Aufgaben selbst lösen muss und sie nicht den kommenden Generationen aufbürden darf. Ihre Indikatoren zu 21 Bereichen sind gegliedert zu den Themen Generationengerechtigkeit , Lebensqualität, Sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung. Die Strategie beschreibt nachhaltige Entwicklung als ein Leitprinzip der Politik der Bundesregierung, das als Ziel und Maßstab des Regierungshandelns auf nationaler , europäischer und internationaler Ebene bei Maßnahmen in allen Politikfeldern zu beachten ist. Hierzu enthält sie Institutionen wie etwa den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes, den Rat für Nachhaltige Entwicklung, sowie im Bundes- Drucksache 18/2970 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tag den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Regelmäßig findet eine Berichterstattung statt, dabei alle zwei Jahre durch Indikatorenberichte des Statistischen Bundesamtes. Die Strategie bildet Grundlage einer Gesetzesfolgenabschätzung zu Nachhaltigkeit für Vorschläge der Bundesregierung für Gesetz- und Verordnungsentwürfe. Zur Gestaltung des demografischen Wandels hat die Bundesregierung 2011 mit dem Demografiebericht und 2012 mit der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ die ressortübergreifgende Zusammenarbeit verstärkt. Mit der Demografiestrategie wurden zentrale Herausforderungen und Handlungsfelder für die Gestaltung des demografischen Wandels aufgezeigt und zugleich ein ebenenübergreifender Dialogprozess initiiert. Dabei werden im Rahmen von Arbeitsgruppen Lösungsansätze und -beiträge der verschiedenen Ebenen und Akteure erarbeitet und verabredet. Die Bundesregierung entwickelt die Demografiestrategie in der 18. Legislaturperiode weiter. Die Arbeitsgruppen erarbeiten auf der Grundlage fortentwickelter Arbeitsplanungen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels. Ergebnisse werden voraussichtlich im kommenden Jahr im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert. Bei Corporate Social Responsibility (CSR) geht es um Unternehmen sowie andere Organisationen und Institutionen, die freiwillig gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – und zwar über ihre rechtlichen Pflichten hinaus. Der von der Bundesregierung am 6. Oktober 2010 beschlossene „Aktionsplan CSR“ ist vor allem Basis für eine strategische Allianz zur Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Der Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin hat auch zu den genannten Themenbereichen Erkenntnisse ergeben, die den zuständigen Ressorts und Gremien zur Verfügung stehen. 19. Fließen die Ergebnisse der Expertendialoge als Input in die in Frage 18 genannten Strategien und Prozesse mit ein, oder ist eine weitere zusätzliche Strategie geplant? Wenn ja, zu welchem Zweck? Eine Einbeziehung von Ergebnissen der Dialoge ist grundsätzlich möglich. Ein Vorschlag des Zukunftsdialogs der Bundeskanzlerin 2011/2012 war ein Bürgerdialog zum Thema Lebensqualität. Dies war einer der Anstöße für die Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“. 20. Wie will die Bundesregierung den Bürgerdialog ihres Projektes „Gutes Leben“ konkret umsetzen (etwa per Onlinebefragung, Telefoninterview etc.)? Kern der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ sind Bürgerdialogveranstaltungen und ein Onlinebürgerdialog. 21. Welches Bundesministerium ist bereits in der Umsetzung des Projekts „Gutes Leben“ tätig und hat entweder ein Konzept für einen Bürgerdialog oder bereits konkrete Ergebnisse aus einem Bürgerdialog vorzuweisen (bitte mit Nennung der jeweiligen Themenschwerpunkte pro Ministerium )? Die Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ befindet sich in ihrer Gesamtheit in der Konzeptions- und Vorbereitungsphase, an der alle Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2970 Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beteiligt sind. Es liegen derzeit noch keine fertigen Bürgerdialog-Konzepte oder Bürgerdialog-Ergebnisse vor. 22. Welche Veranstaltungen haben in Zusammenhang mit diesem Bürgerdialog zum Projekt „Gutes Leben“ bereits stattgefunden oder sind in Planung ? Im Rahmen der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland “ haben über vorbereitende Sitzungen hinaus noch keine Veranstaltungen stattgefunden. Der geplante Bürgerdialog-Prozess soll mindestens 100 Bürgerdialog -Veranstaltungen umfassen. 23. Welche zivilgesellschaftlichen Gruppen sollen in den Bürgerdialog zum Projekt „Gutes Leben“ einbezogen werden, und auf welche Weise sollen sie ihren Beitrag leisten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 24. Welche zivilgesellschaftlichen Gruppen wurden in diesem Zusammenhang bereits konkret angesprochen? Bislang hat die Bundesregierung keine zivilgesellschaftlichen Gruppen in Bezug auf eine konkrete Mitarbeit im Rahmen des Bürgerdialog-Prozesses zur Lebensqualität in Deutschland angesprochen, ist jedoch derzeit in der Planung dieses Schrittes. 25. Wann soll der Bürgerdialog zum Projekt „Gutes Leben“ abgeschlossen werden, um potenzielle Ergebnisse in ein neues Indikatorensystem für Wohlstand und Lebensqualität einfließen zu lassen? Der Bürgerdialog-Prozess zur Lebensqualität in Deutschland wird terminlich so geplant, dass seine Ergebnisse im Laufe der 18. Legislaturperiode in ein entsprechendes Indikatorensystem einfließen können. 26. Plant die Bundesregierung die Erweiterung der Datenerfassung des Statistischen Bundesamtes, etwa im Bereich Umweltverbrauch oder bei der Erfassung von subjektiver Lebenszufriedenheit, um die Datengrundlage für ein Indikatorensystem für Wohlstand und Lebensqualität zu verbreitern? 27. In welcher Höhe und ab wann sind hierfür zusätzliche Haushaltsmittel notwendig ? Die Fragen 26 und 27 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ob und inwieweit die Datenerfassung für ein Indikatorensystem für Lebensqualität erweitert wird, hängt von den Ergebnissen der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“ ab. Der vorgesehene Bürgerdialog wird zeigen, was den Menschen in Deutschland in Sachen Lebensqualität wichtig ist. Im Anschluss wird geprüft, ob die Datenerfassung erweitert werden muss, um die Ergebnisse abzubilden, und inwieweit hierdurch Ausgaben entstehen. Drucksache 18/2970 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wann soll das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke ggf. entsprechend geändert werden? Die Bundesregierung plant für diese Wahlperiode eine Novellierung des Bundesstatistikgesetzes . Das Bundesstatistikgesetz regelt allgemeine organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen der Bundesstatistik; einzelne statistische Erhebungen werden jedoch nicht im Bundesstatistikgesetz, sondern in speziellen Statistikgesetzen angeordnet. Die geplante Novellierung des Bundesstatistikgesetzes steht insofern nicht im Zusammenhang mit der Regierungsstrategie „gut leben – Lebensqualität in Deutschland“. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333