Deutscher Bundestag Drucksache 18/2971 18. Wahlperiode 23.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2720 – Einsetzung eines deutschen Brigadegenerals als Chief of Staff der US Army Europe Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 4. August 2014 trat Brigadegeneral Markus Laubenthal seinen Dienst als Stabschef/Chief of Staff der US Army Europe (USAREUR) an. Die Bundeswehr hebt hervor, Brigadegeneral Markus Laubenthal sei damit „die ,rechte Hand‘ des Kommandierenden Generals der US-Landstreitkräfte in Europa“. Die Verwendung eines Bundeswehroffiziers in einer hohen Führungsfunktion wie der des Stabschefs bei den US-amerikanischen Streitkräften ist ein Novum. Dem Kommando sind mehr als 37 000 in Europa stationierte US-amerikanische Heeressoldaten unterstellt. Brigadegeneral Markus Laubenthal wird neben der Organisation der Stabsarbeit verantwortlich sein für die Leitung der Soldatinnen und Soldaten des Stabes sowie für die Abstimmung zwischen dem Kommando und den unterstellten Bereichen. Den Kommandeur der US Army Europe soll er „bei der Integration in die NATO und bei anderen Partnern des USAREUR“ unterstützen (www.deutschesheer.de/portal/poc/heer?uri=ci:bw.heer.aktuell. nachrichten.jahr2014.august2014&de.conet.contentintegrator.portlet.current.id =01DB050000000001|9NFCVW498DIBR, www.bundeswehr-journal.de/2014/ bald-ein-us-general-auf-deutschem-dienstposten/#more-3910). Die Bundeswehr bemüht sich, abzuwiegeln: „Die Führung und Verantwortung der Auslandseinsätze der amerikanischen Landstreitkräfte obliegt anderen Dienststellen der US-Streitkräfte (CENTCOM/EUCOM/AFRICOM).“ USAREUR aber wird bezeichnet als „das Werkzeug des Pentagon an der Nahtstelle zu Osteuropa“ (http://augengeradeaus.net/2014/03/u-s-army-in-europawill -bundeswehr-offizier-als-chef-des-stabes/) und ist beispielsweise zuständig für das zuletzt noch im September 2014 von einigen NATO-Staaten in und mit der Ukraine abgehaltene Manöver Rapid Trident sowie die weiteren militärischen Aktivitäten der USA in der Region, im Baltikum und in Polen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/2971 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Auf wessen Initiative ist die Verwendung von Brigadegeneral Markus Laubenthal als Chief of Staff USAREUR nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen zurückzuführen? Brigadegeneral Markus Laubenthal wurde durch die Personalführung (Abteilung Personal des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg) als für diese Aufgabe geeignet und verfügbar identifiziert. 2. Wer kommandierte Brigadegeneral Markus Laubenthal auf welcher Rechtsgrundlage ab, um seine Verwendung als Chief of Staff USAREUR zu ermöglichen ? Rechtsgrundlage bildet die Vereinbarung vom 30. Juli 2014 zwischen dem BMVg der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über die Entsendung von Personal des deutschen Verteidigungsbereichs zum Heer der Vereinigten Staaten von Amerika. Eine Versetzungsverfügung wurde durch BMVg, Abteilung Personal, erstellt. 3. Wer war aufseiten der Bundesregierung und nachgeordneter Stellen in den Entscheidungs- und Auswahlprozess eingebunden? Personalentscheidungen für Generale/Admirale werden durch die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, auf Vorschlag der Abteilung Personal und im Einvernehmen mit dem zuständigen Inspekteur (hier: des Heeres), dem Generalinspekteur und dem für Personal zuständigen beamteten Staatssekretär getroffen. 4. Wer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen von wem bezüglich der Entscheidungsfindung insoweit konsultiert? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Was ist die Rechtsgrundlage der Verwendung eines Bundeswehrsoldaten als Chief of Staff der US-Armee? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. In welcher Form ist dieser Einsatz von Brigadegeneral Markus Laubenthal als Chief of Staff USAREUR orientiert an einem nach Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/ NYvBCsIwEET_aDeBIurN0ouCoF603tI2hJVuUtZNvfjxJgdn4B3mMfjE0 uhWCk4pRTfjA_uR9sMHBl4DvFKWsgJTpLd6ocx4r5_Jw5ii10r1Uakwi NMksCTRuZosUgzQhL2xXWus-cd-d-fT9nrZNE13bG-4MB9-sj8Q9w!!/) am 30. Juli 2014 unterzeichneten Rahmenabkommen zwischen dem deutschen und dem US-Verteidigungsministerium? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2971 7. Welche maßgeblichen Vorgaben enthält dieses Rahmenabkommen (bitte dezidiert – insbesondere über die Angaben auf der Website des Bundesministeriums der Verteidigung hinaus – darlegen und das Rahmenabkommen beifügen)? Die in der Antwort zu Frage 2 genannte Vereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen der Entsendung von Bundeswehrpersonal zu Einrichtungen des Heeres der USA fest. Die Vereinbarung enthält unter anderem Regelungen zu Pflichten und Zuständigkeiten , zu finanziellen Aspekten, zur Sicherheit, zum Berichtswesen sowie zu sonstigen technischen und administrativen Angelegenheiten. Sie sieht vor, dass das entsandte Bundeswehrpersonal an Übungen, Einsätzen oder zivil-militärischen Maßnahmen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung beider Vertragsparteien teilnehmen darf. Zudem darf die aufnehmende Vertragspartei das entsandte Bundeswehrpersonal nicht an Dienstorten einsetzen , an denen unmittelbare Kampfhandlungen stattfinden oder zu erwarten sind. Das entsandte Personal unterliegt der Weisungsbefugnis und Führung des jeweiligen US-Vorgesetzten, während die Disziplinarbefugnis in nationaler Verantwortung verbleibt. Von einer Versendung der Vereinbarung wird abgesehen. 8. In welcher Weise und in welchem Ausmaß ist Brigadegeneral Markus Laubenthal nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen in die Befehlshierarchie von USAREUR integriert? Als Chief of Staff Headquarters USAREUR ist Brigadegeneral Markus Laubenthal dem Kommandierenden General USAREUR bzw. dessen Vertreter direkt unterstellt. Er nimmt die in seiner Dienstpostenbeschreibung aufgeführten Pflichten sowie damit zusammenhängende, von seinem US-Vorgesetzten erteilte und gemäß der in der Antwort zu Frage 2 genannten Vereinbarung vorgesehenen und zulässigen Aufgaben wahr. 9. Inwieweit besitzt Brigadegeneral Markus Laubenthal nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen Befehlsgewalt über USKräfte ? Brigadegeneral Markus Laubenthal besitzt zur Wahrnehmung seines Aufgabenbereichs als Chief of Staff Headquarters USAREUR Weisungsbefugnis gegenüber allen Angehörigen dieses Stabes. Er besitzt keine über diese Weisungsbefugnis hinausgehende Befehlsgewalt über US-Kräfte. 10. Inwieweit ist Brigadegeneral Markus Laubenthal nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen US-Stellen unterstellt oder berichtet an US-Stellen (bitte jeweils angeben, welche US-Stellen betroffen sind)? Brigadegeneral Markus Laubenthal ist dem Kommandierenden General USAREUR unterstellt und unterliegt seiner oder der Weisungsbefugnis und operativen Führung dessen Vertreters. Die Disziplinarbefugnis liegt in nationaler Verantwortung. Drucksache 18/2971 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Brigadegeneral Markus Laubenthal berichtet dem Kommandierenden General USAREUR oder dessen vorgesehenem Vertreter in allen führungsrelevanten Angelegenheiten, die sich aus seinem Aufgabenbereich als Chief of Staff Headquarters USAREUR ergeben. 11. Inwieweit ist Brigadegeneral Markus Laubenthal weiterhin deutschen Stellen unterstellt oder berichtet an deutsche Stellen (bitte jeweils angeben , welche deutschen Stellen betroffen sind)? Brigadegeneral Markus Laubenthal ist truppendienstlich dem Kommandeur Multinationale Korps/Militärische Grundorganisation im Kommando Heer unterstellt. Er berichtet diesem, sofern notwendig, in allen truppendienstlichen Angelegenheiten. 12. Welchen Status hat Brigadegeneral Markus Laubenthal in den deutschen Streitkräften in der Zeit seiner Verwendung als Chief of Staff USAREUR? Brigadegeneral Markus Laubenthal befindet sich auch als Chief of Staff USAREUR im Status als Soldat im Sinne des Soldatengesetzes. 13. Welche Erwartungen verbinden die Bundesregierung und nachgeordnete Stellen mit der Verwendung von Brigadegeneral Markus Laubenthal als Chief of Staff USAREUR? Seitens der Bundesregierung wurde das Angebot aufgrund der sicherheits- und militärpolitischen Bedeutung und zur Festigung der bilateralen militärischen Beziehungen angenommen. 14. Welche Erwartungen verbinden die Bundesregierung und nachgeordnete Stellen bzgl. aus der Verwendung von Brigadegeneral Markus Laubenthal als Chief of Staff USAREUR zu erlangenden Erkenntnissen, insbesondere mit Blick auf die von dem ehemaligen Generalinspekteur der Bundeswehr und Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses, General a. D. Klaus Naumann, in einem Interview mit dem „Deutschlandradio Kultur“ (www. deutschlandradiokultur.de/us-armee-deutscher-kommandiert-us-soldaten. 1008.de.html?dram:article_id=293557) geäußerte Vorstellung, diese Verwendung vermittle deutschen Stellen einen verbesserten Einblick in Überlegungen der US-Streitkräfte? Die Position wird Brigadegeneral Markus Laubenthal, im Rahmen der ihm unter den geltenden nationalen US-Vorschriften zugänglich gemachten Informationen , Einblicke in die Tätigkeitsfelder von USAREUR ermöglichen. 15. Welche Risikoabwägung erfolgte seitens der Bundesregierung und nachgeordneter Stellen für den Fall und mit Blick darauf, dass Brigadegeneral Markus Laubenthal als Chief of Staff USAREUR Entscheidungen zu treffen haben könnte, die potenziell oder tatsächlich den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen? Es gibt derzeit keine Indikatoren, wonach Brigadegeneral Markus Laubenthal in der Funktion als Chef des Stabes USAREUR Entscheidungen zu treffen hätte, die potenziell oder tatsächlich den Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2971 16. Welche Vorkehrungen wurden seitens der Bundesregierung und nachgeordneter Stellen für den Fall eines Loyalitätskonflikts von Brigadegeneral Markus Laubenthal getroffen? Hierfür sind keine speziellen Vorkehrungen erforderlich, da derzeit keine solchen Konflikte zu erwarten sind. Brigadegeneral Markus Laubenthal kann im Übrigen jederzeit aus seiner Verwendung herausgelöst werden. 17. Welche Regelung greift ein für den Fall einer Kollision der Pflichten von Brigadegeneral Markus Laubenthal als deutscher Staatsbürger und/oder Bundeswehrangehöriger einerseits und als Chief of Staff USAREUR andererseits , z. B. (aber nicht ausschließlich) mit Blick auf die Entwicklung in der Ukraine oder mit Blick auf die Situation in der Ukraine bezogene Aktivitäten der USA oder anderer NATO-Staaten? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Welche Regelung greift nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nachgeordneter Stellen ein für den Fall, dass Brigadegeneral Markus Laubenthal als Chief of Staff USAREUR Kenntnis erlangt von rechtswidrigen bzw. völkerrechtswidrigen Vorgängen oder Planungen? a) Welche Meldepflichten hat Brigadegeneral Markus Laubenthal in diesem Fall? b) Welche weiteren Aktivitäten hat er aufgrund welcher gesetzlichen bzw. vertraglichen Regelung zu ergreifen (bitte insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache beantworten, dass eine nach in den USA vertretener Rechtsauffassung unilaterale „präemptive“ oder „präventive Verteidigung“ nach Grundgesetz und Völkerrecht ggf. unter dem Aspekt des verbotenen Angriffskriegs kritisch zu betrachten ist)? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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