Deutscher Bundestag Drucksache 18/2978 18. Wahlperiode 24.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2772 – Maßnahmen der Bundesregierung gegen Lebensmittelverschwendung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesregierung werden jedes Jahr von Industrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten elf Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Hinzu kommen weitere Lebensmittelverluste in der Landwirtschaft . Unabhängige Schätzungen gehen sogar davon aus, dass vom Acker bis zum Teller insgesamt die Hälfte der Lebensmittel verloren gehen (Wortprotokoll 17/68, Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23. April 2012 zum Thema Lebensmittelverschwendung ). Damit werden auch große Mengen an Wasser, Energie, Dünger, Futter und Arbeitskraft, die in die Erzeugung geflossen sind, verschwendet. Im Oktober 2012 wurde die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag beauftragt , konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Lebensmittelverluste wirksam zu reduzieren (Bundestagsdrucksache 17/10987). Zudem hat die Fraktion DIE LINKE. mit dem Antrag „Die Ursachen der Vernichtung und Verschwendung von Lebensmitteln wirksam bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 17/10989) auf wichtige Ursachen und Herausforderungen bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung hingewiesen. Auf europäischer Ebene erwägt die Europäische Kommission Maßnahmen, um der Lebensmittelverschwendung zu begegnen (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle […] vom 2. Juli 2014). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Wertschätzung für unsere Lebensmittel zu steigern, gehört seit Jahren zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Mit der Fokussierung auf die Wegwerfproblematik, also die NichtWertschätzung von Lebensmitteln, durch die Initiative Zu gut für die Tonne ist Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eine thematische Zuspitzung und somit auch eine bessere Wahrnehmung durch Medien und Öffentlichkeit erreicht worden. Die Zuspitzung auf dieses Thema mit klar formulierten Botschaften „Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, werfen wir weg. Du kannst das ändern.“ in Verbindung mit den „traurigen“ und gleichzeitig wertigen Lebensmitteln als emotional ansprechende Botschafter hat Drucksache 18/2978 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich als erfolgreich erwiesen. Die Initiative des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde im November 2012 mit dem „Politikaward 2012“ vom Fachmagazin politik&kommunikation als beste Kampagne im Bereich von öffentlichen Institutionen ausgezeichnet. Die Aufmerksamkeit für das Thema und die Initiative Zu gut für die Tonne ist seitdem ungebrochen. Seit dem Start im März 2012 ● wurden zahlreiche Informationsmaterialien an Verbraucher und Multiplika- toren verteilt ● wurde die App über 600 000-mal heruntergeladen ● berichten zahlreiche Medien regelmäßig über die Initiative und nutzen die Verbrauchertipps ● fanden Aktionstage gemeinsam mit Slow Food Deutschland e. V. und dem Bundesverband Deutsche Tafel e. V. in neun Städten statt ● wurde über die Studentenwerke in Mensen und Wohnheimen informiert ● gab es gemeinsame Aktionen mit den LandFrauen und dem Handel. Die Initiative wird in den nächsten drei Jahren fortgesetzt. Da in den privaten Haushalten der größte Teil der Lebensmittelabfälle anfällt, werden diese auch in Zukunft im Fokus der Initiative stehen. Je intensiver sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Thema auseinandersetzen, desto wahrscheinlicher wird eine tatsächliche Verhaltensänderung. Bereits ein halbes Jahr nach dem Start der Initiative gaben 50 Prozent an von der Initiative gehört zu haben (siehe die Antwort zu Frage 11). Auf den bisherigen Erfolg der Initiative wird aufgebaut . Da Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, wird die Initiative auch künftig mit Partnern aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Bei allen Partnern ist ein starkes Eigeninteresse an der Vermeidung von Lebensmittelabfällen erkennbar. So wird regelmäßig in Fachmagazinen und auf Tagungen über Best-Practice-Beispiele berichtet. Viele Mensen und Krankenhäuser gehen neue Wege, versorgen sich regional, führen Feedback-Systeme ein, um besser auf die Bedürfnisse reagieren zu können – mit teilweise erstaunlichen Ergebnissen. Mit dem für das nächste Jahr vorgesehenen Wettbewerb „Zu gut für die Tonne – Auszeichnung für Ideen gegen Lebensmittelverschwendung “ sollen alle Partner zusätzlich motiviert und gute Beispiele aus allen Bereichen der Gesellschaft gesammelt und bekannt gemacht werden. Das BMEL möchte mit seiner Initiative gegen Lebensmittelverschwendung vor allem eins erreichen: Das Bewusstsein für die Wertschätzung von Lebensmitteln zu schärfen. Denn was man achtet, wirft man nicht achtlos weg. Dabei sind auch künftig alle Akteure gefordert, in ihrem Bereich Verantwortung zu übernehmen. 1. Welche einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung entlang der Lebensmittelkette jeweils eingeleitet bzw. umgesetzt, um das Ziel zu erreichen , die Lebensmittelverluste bis 2020 zu halbieren a) in der Landwirtschaft, b) in der Lebensmittelindustrie, c) im Groß- und Einzelhandel, d) im Lebensmittelhandwerk, e) bei Lagerung und Transport, f) in der Gastronomie, g) bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2978 Die Fragen 1a bis 1g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Initiative Zu gut für die Tonne des BMEL wurde 2012 ins Leben gerufen. Grundlage war die Studie der Universität Stuttgart „Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland“. Die Wissenschaftler haben ermittelt, dass der größte Teil der genusstauglichen Lebensmittelabfälle in den privaten Haushalten entsteht. Die Initiative zielt daher in erster Linie auf Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um nachhaltige Verhaltensänderungen zu erreichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein längerer Zeitraum benötigt wird, um Verhaltensänderungen zu erreichen. Die Initiative Zu gut für die Tonne wird daher in den nächsten drei Jahren fortgesetzt. Im nächsten Jahr sollen repräsentative Zahlen durch Haushaltsbefragungen ermittelt werden. Die Befragung soll so gestaltet werden, dass sie wiederholbar ist und vergleichbare Zahlen liefern kann. Mit den anderen Beteiligten wurden und werden sowohl auf Minister- als auch auf Fachebene Gespräche geführt. Dabei war ein hohes Eigeninteresse zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen erkennbar. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung , für die einzelnen Bereiche Maßnahmen festzulegen. 2. In welchem Maße (jeweils in Tonnen und Prozent am Gesamtdurchsatz) wurden seit dem Jahr 2012 Lebensmittelverluste durch Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung im Einzelnen reduziert a) in der Landwirtschaft, b) in der Lebensmittelindustrie, c) im Groß- und Einzelhandel, d) im Lebensmittelhandwerk, e) bei Lagerung und Transport, f) in der Gastronomie, g) bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern? Die Fragen 2a bis 2g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Ermittlung der tatsächlichen Lebensmittelabfallmengen wäre mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden. 3. Welche einzelnen Vereinbarungen für branchenbezogenen Zielmarken zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen wurden bisher von der Bundesregierung mit der Wirtschaft getroffen, wie wird das Erreichen der Zielmarken kontrolliert, und wann fanden dazu jeweils Treffen statt (bitte jeweils Art und Ziel der Vereinbarung, Ort und Datum der Treffen, Name des Branchenverbandes bzw. Unternehmens, Name der Verhandlungspartner und Teilnehmer der Bundesregierung angeben)? Es wurden keine branchenbezogenen Zielmarken zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen vereinbart. Die Akteure unterstützen das Ziel, genusstaugliche Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die einzelnen Branchen handeln in eigener Verantwortung. So gelingt es beispielsweise dem Handel immer besser, seine Wareneinkaufssysteme zu optimieren. Und zwar so gut, dass die ersten Tafeln einen Rückgang von Lebensmittelspenden feststellen. Viele Handelsketten neh- men zudem davon Abstand, so genannte Vorverkaufsbäckereien vertraglich da- Drucksache 18/2978 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ran zu binden, bis zum Ladenschluss das komplette Sortiment an Backwaren vorzuhalten. 4. Wo und wie häufig werden von der Bundesregierung die besten Erfolge bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen in der Lebensmittelbranche veröffentlicht ? Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet und kann daher nicht einzelne Beispiele, über die er Kenntnis erhält, veröffentlichen. Er muss allen Beteiligten diskriminierungs - und bedingungsfrei den Zugang ermöglichen. Das kann beispielsweise im Rahmen eines offenen Wettbewerbs geschehen. Das BMEL plant daher im nächsten Jahr im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne einen Wettbewerb „Zu gut für die Tonne – Auszeichnung für Ideen gegen Lebensmittelverschwendung “. Die besten Ideen werden im Herbst 2015 ausgezeichnet und veröffentlicht. Schon jetzt besteht für Initiativen die Möglichkeit, dem BMEL ihre Erfolge bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen mitzuteilen. Sie werden dann unter der Rubrik BEISPIELHAFT auf dem Internetportal www.zugutfuerdietonne.de eingestellt. Das BMEL hat im November 2013 gemeinsam mit dem Projektträger Jülich einen Workshop mit Kommunen, die sich besonders für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung einsetzen, durchgeführt. Ergebnis des Workshops ist ein Leitfaden, den interessierte Kommunen nutzen können. 5. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Lebensmittelverluste in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen einschließlich von Minderungsstrategien, Zielmarken und Veröffentlichungspflichten einfließen? Die Bundesregierung empfiehlt allen Unternehmen einen umfassenden und ehrlichen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, macht aber keine inhaltlichen Vorgaben . Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass ein umfassender Nachhaltigkeitsbericht Vorteile im Wettbewerb bringt, weil auch immer mehr Verbraucher sich für die Art und Weise der Herstellung von Produkten und den Umgang mit Verschwendung interessieren. 6. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Lebensmittelverluste weiter zu reduzieren, und wie sollen künftig genauere Daten zu Lebensmittelabfällen, insbesondere in den Bereichen der Lebensmittelwirtschaft und in der Landwirtschaft, erhoben werden? Einen herausragenden Forschungsbedarf zur Minderung von Lebensmittelverlusten in den Industrienationen, wie beispielsweise Deutschland, sieht die Bundesregierung im Konsumentenverhalten. Zu dieser Einschätzung kommt auch der Bioökonomierat in seinem Konzept „Lebensmittelkonsum, Ernährung & Gesundheit“ und beschreibt den Forschungsbedarf folgendermaßen: „Um ein besseres Verständnis jener Mechanismen zu erhalten, die Verbraucherentscheidungen im Sektor Lebensmittel, Ernährung und Gesundheit maßgeblich prägen, ist Konsum- und Verhaltensforschung mit ihren sozioökonomischen und kulturwissenschaftlichen Ansätzen zu intensivieren und als ein übergeordneter Forschungsschwerpunkt zu formulieren“. Zudem wird weiterer Forschungsbedarf bei der Entwicklung und Optimierung von innovativen Verarbeitungs- und Produktionstechnologien zur Steigerung der Effizienz in der Lebensmittelproduktion sowie bei Lagerung und dem Transport wahrgenommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2978 Für Entwicklungsländer, beispielsweise die Regionen in Afrika, ist die Minderung der Lebensmittelverluste eng mit der Reduktion der Nachernteverluste verbunden. Durch Nachernteverluste gehen 20 bis 60 Prozent der in Ostafrika produzierten Lebensmittel verloren, was erheblich zu einer Verschärfung der Ernährungssituation in den jeweiligen Regionen beiträgt. Daher sieht die Bundesregierung einen weiteren Bedarf an Forschung bei der Handhabung und Verarbeitung von Lebensmittel auf kleinbäuerlichem Niveau, Transport, Lagerung sowie Weiterverarbeitung und Marktzugang (siehe auch Antwort zu Frage 18). 7. Welche Dialogprozesse mit Landwirten, Herstellern, Handel, Verbrauchern, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Tafeln sowie Umwelt- und Sozialverbänden wurden bisher eingeleitet bzw. geführt, um Lebensmittelverschwendung einzudämmen, und welche Ergebnisse wurden dabei bisher erzielt ? Das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im März 2012 mit einer Fachkonferenz die Initiative Zu gut für die Tonne ins Leben gerufen. Auf dieser Konferenz haben Experten aus Industrie , Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschützer, Vertreter von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen über Möglichkeiten zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung beraten. Es wurde Einigkeit darüber erzielt, dass Lebensmittelverschwendung sowohl aus ökologischer und ökonomischer Sicht als auch aus ethischer Verantwortung nicht akzeptabel ist und dass alle Akteure gefordert sind, in ihrem Bereich Verantwortung zu übernehmen . In diesem Sinne hat das BMEL sowohl auf Minister- als auch auf Fachebene zahlreiche Gespräche mit den Beteiligten geführt. Diese werden fortgesetzt mit dem Ziel, Erfahrungen auszuwerten und über weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu beraten. 8. Wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher von der Bundesregierung verstärkt über den Zweck des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) informiert , und für welche einzelnen Produkte, die lange haltbar sind, soll das MHD wegfallen? Das BMEL informiert Verbraucher über die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums und dessen Unterscheidung vom Verbrauchsdatum durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die von Internetangeboten über gedruckte Medien bis hin zur mündlichen Information, beispielsweise im Rahmen von Messen, Ausstellungen und Aktionstagen reichen. Das BMEL hat das Max Rubner-Institut um eine Bewertung von auf europäischer Ebene vorgeschlagenen Lebensmitteln gebeten, die von der Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums befreit werden sollen. Da es sich beim Mindesthaltbarkeitsdatum um ein Datum handelt, in das die qualitativen Eigenschaften eines Lebensmittels einfließen, kommen nur solche Produkte für die Diskussion um eine Befreiung von der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums infrage, bei denen der Wegfall der Datumsangabe keinen Informationsverlust für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Qualität und damit Verunsicherung hervorruft. Dies gilt beispielsweise für Krabbenchips oder gezuckerte Kondensmilch. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Auswertung des Max Rubner-Instituts in die Diskussion auf EU-Ebene einbringen. 9. Unterstützt die Bundesregierung die verpflichtende Angabe des Herstellungsdatums auf der Lebensmittelverpackung, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/2978 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Mindesthaltbarkeitsdatum stellt für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Kriterium zur Begutachtung der Qualität eines Lebensmittels dar, das Verbrauchsdatum gibt Informationen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines Lebensmittels. Das Herstellungsdatum berücksichtigt keinen dieser Parameter, zudem erforderte es eine vertiefte Kenntnis in Bezug auf Qualität und Haltbarkeit von Lebensmitteln, sollte es an die Stelle des Mindesthaltbarkeits- oder des Verbrauchsdatums treten, da aus dem Herstellungsdatum nicht ohne weiteres auf die Haltbarkeit eines Lebensmittels geschlossen werden kann. Das gleichzeitige Anbringen mehrerer Daten auf einem Lebensmittel, etwa eines Herstellungsund eines Mindesthaltbarkeitsdatums, wird von der Bundesregierung aufgrund der Gefahr einer Verwechslung bzw. Fehlinterpretation durch die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso kritisch gesehen wie von den EU-Mitgliedstaaten. 10. Inwieweit wurden Handels- und Qualitätsnormen und andere Regelungen der Wirtschaft hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Entstehung von Abfällen von der Bundesregierung untersucht, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, auch in Hinblick auf alternative Vermarktungs - und Verkaufswege? Staatliche nationale Handelsklassen bestehen nicht mehr. Die EU-Vermarktungsnormen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation neu gefasst. Bei den Verhandlungen hat sich Deutschland erfolgreich für eine möglichst schlanke Regelung eingesetzt, gleichwohl gibt es weiterhin gemeinschaftsrechtlich definierte Handelsklassen. Neben dem Verkauf der Produkte über den Lebensmitteleinzelhandel hat sich in Deutschland die Direktvermarktung etabliert, d. h. der Verkauf durch den Erzeuger. Auf die vertragliche Ausgestaltung von Liefer- oder Geschäftsbeziehungen der Wirtschaft hat die Bundesregierung keinen Einfluss. 11. In welchem Umfang konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Menge an Lebensmittelabfällen durch die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ reduziert werden (in Tonnen und Prozent am Gesamtdurchsatz, aufgeschlüsselt nach Lebensmittelgruppen ), und wie misst die Bundesregierung die Wirksamkeit der Kampagne? Die Wirksamkeit der Kampagne wurde im November 2012 mit einer Umfrage des Forsa Instituts ermittelt. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und werden hier kurz zusammengefasst: 95 Prozent der Deutschen unterstützen das Ziel der Bundesregierung, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Jeder Zweite hatte bereits von der Initiative gehört. Davon hat jeder Vierte angegeben, in den vergangenen Monaten sein Verhalten geändert zu haben. Zur Bekanntheit der Kampagne wird derzeit erneut eine Umfrage durchgeführt. Die Initiative Zu gut für die Tonne zielt auf Verhaltensänderungen. Um diese messbar darstellen zu können, werden aktuelle belastbare Zahlen für die Privathaushalte benötigt. Das BMEL plant daher 2015 eine Verbraucherbefragung, um genauere Zahlen aus den Privathaushalten ermitteln zu können. Diese Befragung soll zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, um Verhaltensänderungen nachweisen zu können. 12. Durch welche einzelnen Maßnahmen wird die regionale Produktion und Vermarktung von Lebensmitteln von der Bundesregierung gefördert, um einen relevanten Beitrag zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu leisten? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2978 Durch den Kauf regionaler Produkte können die regionalen Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Um dem Verbraucher die Auswahl von regionalen Produkten zu erleichtern, wurde seit 2012 auf Initiative des BMEL das Regionalfenster entwickelt. Es ist ein freiwilliges Deklarationsfeld, mit dem regionale Produkte klar und transparent gekennzeichnet werden können. Der Verbraucher hat die Möglichkeit regionale Produkte eindeutig zu erkennen. Es wird von dem privaten Verein „Regionalfenster e. V.“ getragen. Seit Januar 2014 bietet der Lebensmitteleinzelhandel mit dem Regionalfenster gekennzeichnete Produkte an, derzeit sind es ca. 2 400. Der Bund unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten (Diversifizierung). Dabei kann auch die Direktvermarktung gefördert werden. Die GAK-Maßnahmen werden zu 60 Prozent durch Bundesmittel finanziert. 13. Durch welche einzelnen Aktivitäten hat sich der Bund bei den Ländern für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung eingesetzt? Die Bundesländer haben zum Teil eigene Initiativen ins Leben gerufen (siehe auch die Antwort zu Frage 20). Auf Agrarministerkonferenzen wurde das Thema Wertschätzung von Lebensmitteln mehrmals besprochen. Der Bund bietet den Ländern Unterstützung im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne an und hat dies noch mal auf einer Sitzung der Ernährungsreferenten der Länder im September 2014 bekräftigt. Informationsmaterialien der Initiative können kostenlos angefordert und genutzt werden. 14. Mit welchen konkreten Initiativen bzw. Vorschlägen unterstützt Deutschland Maßnahmen der Europäischen Kommission gegen die Lebensmittelverschwendung , und inwieweit unterstützt sie den Vorschlag von EUKommissar Tonio Borg, die Datenangaben auf Lebensmitteln zu vereinfachen ? Die Bundesregierung begrüßt das Vorhaben der EU, genusstaugliche Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Mit den im Rahmen der BMEL-Initiative Zu gut für die Tonne ergriffenen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Verschwendung von Lebensmitteln zu minimieren. In Bezug auf die Datumsangaben auf Lebensmitteln siehe Antwort zu Frage 8. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung auf EU- und UN-Ebene im Codex Alimentarius aktiv in den Gremien mit, die sich mit Fragen der Datumsangaben beschäftigen. So hat Deutschland in den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission für den Vorschlag geworben, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, der den für die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums verantwortlichen Lebensmittelunternehmen die Wahl eines geeigneten Datums erleichtert und auch Kriterien für Ausnahmen von der Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums festlegt. 15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission hinsichtlich des Ziels, Lebensmittelabfälle im Zeitraum von 2017 bis 2025 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren, und beabsichtigt sie dennoch am durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Ziel festzuhalten? Das Ziel der Europäischen Kommission, die Vermeidung von Lebensmittelabfällen voranzubringen, wird begrüßt. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Drucksache 18/2978 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ist nicht nur aus Umweltschutzsicht, sondern auch aus ethischer Sicht ein wichtiges Ziel und sollte gefördert werden. Nach den in Deutschland gesammelten Erfahrungen sind als realistische Maßnahmen im Bereich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen weniger rechtlich verbindliche Ge- oder Verbote eines bestimmten Produktions- oder Konsumverhaltens, sondern vielmehr Informationen , Aufklärungsaktionen, Beratung, Sensibilisierung, Stakeholder-Dialoge und Forschung in Betracht zu ziehen. Da keine tragfähigen Methoden zur Datenermittlung vorliegen und auch vonseiten der Europäischen Kommission keine Ausführungen zur Datengrundlage und deren Ermittlung gemacht werden, fehlt für die Bestimmung eines EU-weit verbindlichen quantitativen Ziels bislang die notwendige sachliche Rechtfertigung. Die Einführung eines quantitativen Ziels zur Lebensmittelabfallvermeidung von 30 Prozent kann daher in der vorliegenden Form nicht mitgetragen werden. 16. Hält die Bunderegierung die Definition im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für richtig, wonach Lebensmittel für die Tierfütterung voll umfänglich vom Abfallbegriff ausgenommen werden sollen, auch wenn sie für den menschlichen Verzehr vorgesehen waren, und welche einzelnen Lebensmittel umfasst die Ausnahme von Lebensmittel, die „zur Verteilung versandt werden“? Die seitens der Europäischen Kommission vorgeschlagene und noch in der Beratung befindliche Definition der „Lebensmittelabfälle“ bedarf nach Auffassung der Bundesregierung, u. a. hinsichtlich der Abgrenzung zu den Vorschriften des Rechts der Tierischen Nebenprodukte, einer Überarbeitung. Unbeschadet der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Definition des Begriffes „Lebensmittelabfälle“ stellt sie in Erwägungsgrund 25 des Richtlinienvorschlages klar, dass auch bei Lebensmittelabfällen die Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 98/2008/EG) gelten sollte und Lebensmittelspenden und die Verwendung von ehemaligen Lebensmitteln als Tierfutter Priorität u. a. vor der Kompostierung oder energetischen Verwertung hat. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kommission in ihrem Vorschlag mit „Lebensmittel, die zur Verteilung versandt werden“ (in der englischen Fassung : „food sent for redistribution“) u. a. nicht mehr kommerziell verwertbare Lebensmittel meint, die gemeinnützige Organisationen vom Handel oder der Gastronomie einsammeln und an Bedürftige abgeben. 17. Wann wird der Evaluierungsbericht zu Strategien und Maßnahmen bezüglich der Minderung von Lebensmittelabfällen veröffentlicht? Die Initiative Zu gut für die Tonne zielt auf Aufklärung und Verhaltensänderung. Um Verhaltensänderungen messbar darstellen zu können, werden aktuelle belastbare Zahlen für Privathaushalte benötigt. Das BMEL plant daher 2015 eine Verbraucherbefragung, die zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden kann, um Verhaltensänderungen nachweisen zu können. 18. Bis wann wird die Bundesregierung genauere bzw. aktuelle Daten, insbesondere aus den Bereichen der Lebensmittelwirtschaft und der Landwirtschaft , zu den Mengen und Gründen für die Entstehung von Lebensmittelabfällen erheben? Falls keine weitere Datenerhebung vorgesehen ist, warum nicht? Die Studie der Universität Stuttgart „Ermittlung der weggeworfenen Lebensmit- telmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmit- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2978 teln in Deutschland“ wurde im Frühjahr 2012 vorgelegt. Sie enthält auch Zahlen aus dem Bereich der Lebensmittelwirtschaft und benennt Gründe für das Entstehen von Lebensmittelabfällen. Für die Landwirtschaft wurden von den Bundesforschungsanstalten des BMEL vier repräsentative Beispielkulturen ausgewählt : Weizen (Druschfrucht), Kartoffel (Hackfrucht), Äpfel als repräsentative Obstart und Möhren als Gemüse. Diese Kulturen zählen in ihrem Segment zu den wichtigsten Anbauprodukten. Die Nachernteverluste liegen zwischen 3 Prozent (Weizen) und 11 Prozent (Tafeläpfel) und sind dank guter Erntetechnik und moderner Transport- und Lagerbedingungen im internationalen Vergleich relativ gering. Die Wissenschaftler haben als Lebensmittel auf der Erzeugerstufe das Erntegut betrachtet, das unwiederbringlich aus der agrarischen Nutzung ausscheidet (Verderb, Totalverlust). Es gibt in der landwirtschaftlichen Produktion aber auch unvermeidbare Verluste vor der Ernte. Nicht geerntete Produkte werden in keiner Statistik erfasst und mit Stichproben lassen sich keine repräsentativen Ergebnisse erzielen. Das BMEL sieht hier keinen weiteren Forschungsbedarf . 19. In welchen öffentlichen Einrichtungen des Bundes werden Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen umgesetzt, wie werden hierbei die anfallenden Abfallmengen erfasst, und in welchem Maße konnten dabei jeweils Lebensmittelverluste vermieden werden? Die damalige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner hat 2012 in einem Schreiben an ihre Kolleginnen und Kollegen auf die Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen hingewiesen und empfohlen, verschiedene Portionsgrößen in den Kantinen anzubieten, um dem Bedürfnis nach abwechslungsreicher Ernährung nachzukommen und Lebensmittelabfälle vermeiden zu helfen. In vielen Kantinen werden mittlerweile verschiedene Portionsgrößen angeboten, um dem gewachsenen Bedürfnis nach abwechslungsreicher Ernährung nachzukommen. Weder die getroffenen Maßnahmen noch deren Resultate können mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand erfasst und ausgewertet werden. 20. Welche Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen in öffentlichen Einrichtungen einzelner Länder oder Kommunen sind der Bundesregierung bekannt, wann und mit wem hat sie dazu Gespräche geführt, und welche Minderungsziele bzw. Erfolge zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten sind dazu bekannt? Im März 2012 berieten Experten aus Industrie, Handel, Gastronomie und Landwirtschaft sowie Verbraucherschützer, Vertreter von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf Einladung des Bundesernährungsministeriums auf einer Fachkonferenz in Berlin über Strategien gegen Lebensmittelverschwendung . In vielen Ländern und Kommunen gibt es Aktivitäten und Projekte gegen Lebensmittelverschwendung. So hat sich beispielsweise der größte kommunale Klinikbetreiber in Deutschland, Vivantes, am bundesweiten Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung beteiligt. Dem Konzern gelang es, die Summe der Lebensmittelabfälle bei der Versorgung der Patienten innerhalb von zwölf Monaten um bis zu 10 Prozent zu reduzieren, zum Beispiel mit Hilfe detaillierter Patientenbefragungen und flexiblen Sortimentangeboten auf den Stationen anstelle von fertig angerichteten Tabletts. Viele Bundesländer haben eigene Initiativen ins Leben gerufen. So gibt es in Schleswig-Holstein eine Initiative gegen Lebensmittelverschwendung „bewusst einkaufen kann jeder“, in Nordrhein-Westfalen „Nachhaltig konsumieren – Wertschätzung von Lebensmitteln fördern“, in Rheinland-Pfalz „Aktiv gegen Drucksache 18/2978 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lebensmittelverschwendung“. Bayern hat mit dem Kompetenzzentrum Ernährung eine Institution geschaffen, die sich umfassend der Thematik widmet und Berlin veranstaltet jährlich Wertewochen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Bundesregierung begrüßt die Aktivitäten in den Ländern und Kommunen, hat jedoch keine Kenntnis über alle Projekte öffentlicher Einrichtungen in Ländern und Kommunen. Diese zu beschaffen, wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, ohne dass dadurch der Sache gedient wäre. 21. Welche Maßnahmen oder Überlegungen gibt es beim Bund bzw. in Absprache mit den Ländern, um das Thema Lebensmittelverluste in Schulen bei der Verpflegung und im Unterricht, z.B. durch Einbindung in Lehrpläne oder Schulkonzepte, umzusetzen, und inwieweit hält die Bundesregierung eine Erfassung der Lebensmittelabfälle und deren Ursachen in Schulen und Kindertageseinrichtungen für sinnvoll? Für die Bildungsarbeit in Schulen und Kindertagesstätten sind laut Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am 27. April 2012 wurde über die Wertschätzung von Lebensmittel diskutiert. Im Auftrag der AMK wurde gegenüber dem Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz angeregt, das Thema Lebensmittelverschwendung verstärkt in den Schulen zu behandeln. Im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne hat das BMEL auch Materialien (Flyer, Ausstellung, Bastelbogen) entwickelt, die für die Bildungsarbeit an Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt werden können. Das BMEL hat im Schuljahr 2012/2013 seinen jährlichen Schülerwettbewerb Echt Kuh-L zum Thema Lebensmittel – Zu gut für die Tonne durchgeführt. Schülerinnen der dritten bis zehnten Klassen waren aufgefordert, sich kreativ mit dem Thema Lebensmittelverschwendung auseinanderzusetzen. Die Initiative Zu gut für die Tonne war zudem auf der didacta 2013 und 2014 vertreten, die Thematik stieß auf großes Interesse der Lehrkräfte. Das BMEL beabsichtigt, im kommenden Jahr im Rahmen der Initiative Lehrmaterialien für Grundschulen und die Sekundarstufe 1 zu entwickeln. 22. Mit welchen einzelnen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Vermeidung von Lebensmittelverlusten in Entwicklungsländern, deren Erzeugnisse in Deutschland in den Handel kommen, und was sind dabei die strategischen Ziele und Minderungsmarken? Die Bundesregierung unterstützt verschiedene konkrete Aktivitäten in 15 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zur Verminderung von Verlusten, ohne dass diese notwendigerweise Exportprodukte einschließen. ● In Ghana werden im Rahmen der Wertschöpfungsketten Mais, Früchte und Gemüse Trocknungsverfahren, Verarbeitung und Lagermöglichkeiten eingeführt . Es werden des Weiteren Schädlinge, wie Fruchtfliegen und die PapayaSchmierlaus , bekämpft. Zusammen mit der Ghana Standards Authority werden Nachernteschutzmaßnahmen und Verfahrensregeln für den Transport von Früchten und Gemüse entwickelt. In Bezug auf Mais wird die Aflatoxinbildung verhindert. Nachernteverluste betragen in Ghana bis zu 37 Prozent. ● In Benin wurde im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Projektes das Ziel gesetzt, Nachernteverluste in der Wertschöpfungskette Reis auf unter 5 Prozent zu verringern. Dazu werden einerseits didaktische Materialien entwickelt und Schulungen durchgeführt, andererseits werden Entspelzungsmaschinen zur Verarbeitung von Reis modernisiert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2978 ● In Burkina Faso werden zur Unterstützung der Wertschöpfungsketten Reis und Sesam Weiterbildungsangebote bezüglich der Verarbeitung, Lagerung, Hygiene und Qualität angeboten. Parallel dazu werden Lagermöglichkeiten aufgebaut. ● In Vietnam werden die Wertschöpfungsketten Reis und Nüsse durch Schulung zu Produktion, Verarbeitung und Vermarktung unterstützt. Im Bereich Nachernteschutz wird in Kooperation mit dem internationalen Forschungsinstitut IRRI die Trocknung, Lagerung und die Verwendung von hermetischen Getreidesäcken gefördert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333