Deutscher Bundestag Drucksache 18/2981 18. Wahlperiode 27.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2800 – Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Stromzählern Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Ziel gesetzt, bereits 2014 „verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher auf den Weg [zu] bringen“. Gegenstand des Paketes sollen Festlegungen hoher technischer Standards zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, bereichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikation sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein. Doch bisher ist in diesem Bereich kaum etwas geschehen . Neben den zahlreichen offenen Datenschutz- und Sicherheitsfragen führt dies dazu, dass eine ganze Industriebranche nicht weiß, nach welchen Standards sie intelligente Zähler produzieren soll. 1. Wird es zu einer Verschiebung der „Nicht-vom-Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI)“ zugelassenen Messsysteme kommen, die laut § 21e Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nur noch bis zum 31. Dezember 2014 eingebaut werden dürfen, vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt weder BSI-konforme Messsysteme noch intelligente Zähler bzw. Basiszähler zur Verfügung stehen werden (www.spiegel.de vom 30. September 2014 „Energiewende: Dumm gelaufen mit den intelligenten Netzen“), und wenn ja, bis zu welchem Datum? 2. Bleibt im Falle einer Verschiebung der Einbaumöglichkeit von nicht BSIkonformen Messsystemen die bestehende Formulierung erhalten, oder sind weitere inhaltliche Änderungen zu dieser Regelung geplant? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Falls ja, wie sollen diese konkret aussehen? 3. Falls ein Einbau eines intelligenten Messsystems grundsätzlich verpflichtend ist, wie beispielsweise im Fall eines neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossenen Gebäudes gemäß § 21c Absatz 1 Buchstabe a EnWG, und dies nach Auslaufen der Bestandsschutzfrist des § 21e Absatz 5 erfolgt, Drucksache 18/2981 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gleichzeitig aber noch keine BSI-zertifizierten Smart Meter Gateways vorliegen, teilt die Bundesregierung dann die Einschätzung, dass ab dem Moment der erfolgten Zertifizierung und der damit indizierten technischen Möglichkeit i. S. d. § 21c Absatz 1 EnWG eine sofortige Pflicht ausgelöst wird, die eingebauten Messsysteme unverzüglich auszutauschen ? 4. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme der Aufgabe der Gatewayadminstration? Teilt die Bundesregierung die in der Branche wiederholt artikulierte Einschätzung , dass damit vor dem Jahr 2018 keinesfalls zu rechnen sein wird? Welche Zwischenschritte insbesondere bei der Zertifizierung durch das BSI sind für die Inbetriebnahme noch erforderlich? Wie sieht der Zeitplan für die Einführung einer Marktkommunikation und entsprechender Nachrichtenformate aus? 5. Vor dem Hintergrund, dass nach § 21e Absatz 5 Nummer 2 EnWG der Bestandsschutz der bis 31. Dezember 2014 eingebauten Messsysteme von der Zustimmung des Anschlussnutzers und des nicht erfolgten Widerrufs des Anschlussnutzers abhängig ist, wer trägt die Umbaukosten im Falle eines Widerrufs, und welche formellen und materiellen Voraussetzungen sollen für diesen Widerruf gelten? 6. Plant die Bundesregierung eine Verschiebung des Schwellenwerts in § 21c EnWG, wonach ab einem Jahresverbrauchswert bei Strom von 6 000 kWh, intelligente Messsysteme vom Messstellenbetreiber zu verbauen sind, und wenn ja, auf welchen Wert wird diese Einbaugrenze festgelegt? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie würde sich die Anhebung der Einbaugrenze auf die Anzahl der Einbauverpflichtungsfälle auswirken, und welche Kostensteigerungen aufgrund ausbleibender Skaleneffekte erwartet die Bundesregierung dadurch? 8. Wie schätzt die Bundesregierung die europarechtliche Vereinbarkeit einer erheblichen Veränderung der festgeschriebenen Einbauverpflichtungen ein, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Binnenmarktrichtlinie 2009/72/EG Anhang 1 Nummer 2 und der Tatsache, dass in der EnWG-Novelle 2011 in der Gesetzesbegründung für die Einbaugrenze ab 6 000 kWh „Untersuchungen einen signifikanten individuellen wie gesamtwirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen“, der durch die Kosten-Nutzen -Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Jahr 2013 bestätigt wurde? 9. Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch im Jahr 2014 einen gesetzlichen Rahmen für die „Rollout“-Verordnung vorlegen , und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? 10. Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch im Jahr 2014 einen gesetzlichen Rahmen für die „Datenkommunikations“- Verordnung vorlegen, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? 11. Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, noch im Jahr 2014 einen gesetzlichen Rahmen für die „Lastmanagement“-Verordnung vorlegen, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? 12. Bis wann wird das BSI ein vom EnWG gefordertes Zertifizierungsverfahren vorlegen, mit dem die vorgeschriebene Interoperabilität (die Sicherstellung , dass jeder intelligente Stromzähler mit jedem Stromversorger kommunizieren kann) der Geräte getestet und zertifiziert werden kann? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2981 13. Bis wann wird das BSI ein Zertifizierungsverfahren für ein von den Gutachtern der vom BMWi veröffentlichten Studie „Moderne Verteilnetze für Deutschland“ gefordertes Schaltsystem (CLS/Steuerbox) vorlegen, mit dem ein Erzeugungsmanagement durchgeführt werden kann, um so die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren, und wie soll dieses Schaltsystem konkret ausgestaltet sein? 14. Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung, auch für Verbraucher unter 100 000 kWh ein Bilanzierungsverfahren festzulegen, dass die in § 12 der Stromnetzzugangsverordnung vorgesehene Zählerstandsgangbilanzierung ausgestaltet? 15. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der erwartete Energieeinspareffekt durch intelligente Messsysteme, und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei? 16. Welchen konkreten Einfluss hat der verstärkte Einsatz intelligenter Messsysteme aus Sicht der Bundesregierung auf den Netzausbau im Strombereich ? 17. Hält die Bundesregierung den verstärkten Einsatz von intelligenten Messsystemen auch für Fernwärme und Erdgas für sinnvoll, und wie begründet sie ihre Auffassung? Die Fragen 1 bis 17 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet mit Hochdruck an einem Entwurf für ein „Verordnungspaket intelligente Netze“ mit dem Schwerpunkt intelligente Messsysteme und Zähler. Von den Verordnungsermächtigungen in § 21i EnWG soll dabei umfangreich Gebrauch gemacht werden. Antworten auf die Fragen, auch auf solche, die Zeitpläne und den Aufgabenbereich nachgeordneter Behörden betreffen, werden sich aus den Verordnungsentwürfen und den begleitenden Veröffentlichungen ergeben. In den Verordnungsentwürfen soll im Nachgang zur Energiewendegesetzgebung der Ansatz der Bundesregierung, das intelligente Messsystem über modulare Erweiterungen als sichere Plattform für eine Vielzahl von Anwendungen abseits der reinen Fernauslese von Stromverbrauchsdaten aufzustellen, weiterverfolgt und zugleich Raum für mehr Wettbewerb auf Basis des Schutzprofil geschützten Smart Meter Gateways als sicherer Infrastruktur gegeben werden. Beispielhaft genannt werden können Möglichkeiten zur Anbindung von Erzeugungsanlagen und Lasten in Niederspannung, zum Einspeise- und Lastmanagement, zur spartenübergreifenden Auslese von Verbrauchswerten und zur Integration des Heizwärmebereichs . Die maßgeblichen Regelungen des Verordnungspakets bedürfen im Übrigen auch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Was mögliche Verzögerungen beim Einbau von intelligenten Messsystemen und Zählern anbetrifft, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Sorgfalt vor Eile gehen sollte, wenn es um die Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität geht. Fristenregelungen werden deshalb soweit erforderlich maßvoll und im grundsätzlichen Interesse einer Modernisierung angepasst . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333