Deutscher Bundestag Drucksache 18/2982 18. Wahlperiode 27.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2697 – Drohnen der Bundeswehr in der Ukraine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswehr will die Beobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ostukraine mit eigenen Drohnen unterstützen (www.bundeswehr.de vom 16. September 2014). Zur Überwachung der Waffenruhe könnte die von der Bundeswehr seit langem genutzte Drohne „LUNA“ („Luftgestütze Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung“) eingesetzt werden. Ein 14-köpfiges „Erkundungsteam“ der Bundeswehr soll nach Angaben der Bundeswehr in die Ukraine aufbrechen, um gemeinsam mit einem französischen Team entsprechende Möglichkeiten auszuloten; aus Frankreich seien ebenfalls Drohnenexperten bzw. -expertinnen angereist. Der Militärblog „Augen geradeaus“ spricht hingegen davon, dass die Bundeswehr größere Drohnen des Typs „Heron“ einsetzen könnte (24. September 2014). Eine Quelle für die Information wird nicht genannt. Auch sei unklar, ob es sich dabei um Drohnen handelt, die derzeit in Afghanistan fliegen. Der Verlegung von Drohnen waren nach Angaben der Bundeswehr Gespräche zwischen Bundeskanzleramt, Auswärtigem Amt, Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), den „französischen Partnern“ und der OSZE vorausgegangen . In Deutschland würden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Unterstützung der OSZE-Mission geprüft. Inwiefern dies auch den Einsatz der Drohnen umfasst, erläutert die Meldung nicht. Vorher war bekannt geworden, dass die OSZE selbst unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen wird. Nach Angaben der „WIENER ZEITUNG“ (2. September 2014) handelt es sich dabei um „Camcopter S-100“ der Firma Schiebel aus Österreich. Der Lieferung war eine Ausschreibung vorausgegangen, die im Juli 2014 endete. Der Vertrag wurde schließlich am 13. August 2014 unterschrieben . Um wie viele Drohnen es sich handelt und welche Kosten entstehen, teilten die Firma Schiebel und die OSZE aber nicht mit. Die „Camcopter“ sollen ab Oktober 2014 einsatzbereit sein. Russlands Außenminister Sergej Lawrow Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. hatte den Drohneneinsatz in der Ostukraine laut staatlichen Agenturen grundsätzlich gutgeheißen. Damals war aber noch nicht von Drohnen der Bundeswehr die Rede (www.german. ruvr.ru, 18. August 2014). Drucksache 18/2982 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch die deutsche Marine hatte seit 2008 geplant, bis zu sechs „Camcopter“ anzuschaffen. Letztes Jahr hatte sich die Bundeswehr aber angeblich endgültig von dem Plan verabschiedet (Bundestagsdrucksache 18/2684). Nach unbestätigten Berichten (www.gorizontrostov.ru/en/bpla1.html) will auch das russische Militär „Camcopter“ kaufen; angeblich soll das Gerät von russischen Firmen in Lizenz produziert werden. 1. Auf welche Weise kam der Vorschlag zustande, die Beobachtungsmission der OSZE in der Ostukraine mit Drohnen der Bundeswehr zu unterstützen, und wer hatte ihn wo zuerst eingebracht? Die OSZE hatte sich im Rahmen der Lageentwicklung im Osten der Ukraine und der damit verbundenen Ausweitung des Auftrages der „Special Monitoring Mission“ (SMM) der OSZE entschlossen, zur Ergänzung der Beobachtungsfähigkeit der Monitore am Boden zusätzlich Drohnen einzusetzen. Daher hat die OSZE am 18. Juli 2014 eine Ausschreibung zur Beschaffung von Drohnen veröffentlicht . Die Lage im Osten der Ukraine hat sich in der Folgezeit weiter zugespitzt. Die Kontaktgruppe (OSZE, Ukraine, Russland, Separatisten) einigte sich am 5. September 2014 in Minsk auf einen Waffenstillstand. Der OSZE wurde dabei die Rolle der Überwachung des Waffenstillstands zugewiesen. Das nun durch die OSZE intensiv abzudeckende Gebiet konnte nicht mehr durch die im Rahmen der in der Folge der Ausschreibung bei der Firma Schiebel beauftragten Drohnen abgedeckt werden. Daher bemühte sich der Vorsitzende der OSZE, kurzfristig weitere Drohnenfähigkeiten von den Mitgliedsstaaten als Unterstützung zu erhalten. Deutschland und Frankreich sind grundsätzlich übereingekommen, die OSZE bei der Überwachung eines Waffenstillstands in der Ukraine zu unterstützen . In der Folge wurde das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gebeten , eine mögliche Unterstützung der SMM bei der Überwachung des Waffenstillstands mit Drohnen und dem hierzu erforderlichen Personal der Bundeswehr in der Ukraine zu prüfen. 2. Wie haben sich die „französischen Partner“ und die OSZE hierzu positioniert , und welche Einschränkungen wurden von ihnen gemacht? Die OSZE hat zum Einsatz der Drohnen der Firma Schiebel die Einsatzkonzepte erstellt. Der Einsatz dieser erfolgt nach dem Betreiber-Modell. Die OSZE legte diese Konzepte auch für mögliche deutsche oder französische Beiträge zu Grunde. Der Drohneneinsatz soll demnach nach dem Konzept „Plug and Play“ erfolgen, d. h. die vollständige Kostenübernahme durch die bereitstellende Nation , die eigenständige Koordination des Ex- bzw. Imports in die Ukraine inklusive der Dislozierung im Einsatzraum, die erforderlichen Genehmigungen (z. B. Funk, Fluggenehmigungen), die Selbstversorgung (Unterkunft, Verpflegung, Sanitätsversorgung), die durchhaltefähige Eigenversorgung mit allen Betriebsstoffen und Elektrizität sowie die Mobilität. Frankreich hat seinerseits die Möglichkeiten für die Unterstützung der OSZE durch eigene Drohnen geprüft. 3. Wie viele Drohnen der Bundeswehr sollen in der Ukraine operieren, wo würden sie stationiert, und wer wäre für ihren Flug (einschließlich Starts und Landungen) verantwortlich? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 37 der Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 8. Oktober 2014 gemäß Plenarprotokoll 18/56 wird verwiesen. Darüber hinaus ist ein Einsatz von Drohnen der Bundeswehr im Rahmen der SMM der OSZE noch nicht abschließend entschieden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2982 4. Wie würden sich die Bundeswehr-Drohnen von jenen Drohnen unterscheiden (etwa durch Ort von Stationierung und Einsatz, Einsatzziele, Steuerung durch zivile oder militärische Behörden), die von der OSZE selbst beschafft werden? Die SMM plant im Rahmen ihres Mandats derzeit den Einsatz ihrer Drohnen im Einsatzraum Mariupol durch die zivile Firma Schiebel. Die Einsatzziele sollen kurzfristig im Einzelfall durch die SMM festgelegt werden. 5. Unter welchem Hoheitszeichen könnten die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr aus Sicht der Bundesregierung operieren? Hierzu wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung getroffen. 6. Von wo und von wem würden die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr nach jetzigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung gesteuert? Dies ist derzeit noch nicht abschließend entschieden worden. 7. Wie soll die Integration der Bundeswehr-Drohnen in den ukrainischen Luftraum erfolgen, und welche Abteilungen der Flugsicherung sind dann nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich? Für den Flugbetrieb im ukrainischen Luftraum sind die regionalen (zivilen oder militärischen) ukrainischen Luftverkehrskontrollbehörden bzw. Flugsicherungsbehörden zuständig. Alle Luftraumnutzer müssen sich mit diesen koordinieren . 8. Welche Gespräche haben hierzu wann und mit welchen ukrainischen Ministerien stattgefunden (bitte auch benennen, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der Nationalgarde, der nach Presseberichten Rechtsradikale angehören, oder Angehörige rechtsradikaler Gruppen anderer Ministerien anwesend waren)? Es gab bislang keine Gespräche hierzu auf ministerieller Ebene. 9. Inwiefern und zu welchem Zweck waren auch Angehörige der Rüstungskonzerne EMT und Airbus Space & Defence bei den Gesprächen anwesend? 10. Wurde bei den Gesprächen auch erwähnt, dass die „LUNA“-Drohnen bei der Bundeswehr signifikant hohe Absturzraten aufweisen (FAZ, 22. Juni 2013)? 11. Wurde bei den Gesprächen auch erwähnt, dass alle bei der Bundeswehr eingesetzten „Heron“-Drohnen in Afghanistan bereits Totalschäden erlitten haben und ersetzt werden mussten (www.welt.de, 11. November 2013)? Drucksache 18/2982 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie haben die ukrainischen Behörden auf die Mitteilungen zu hohen Absturzraten der Drohnen reagiert, und welche Vorkehrungen oder Verabredungen zur Vermeidung von Personenschäden wurden getroffen? Die Fragen 9 bis 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 13. Inwiefern sollen die Drohnen für den Einsatz in der Ukraine auch mit Sensorik des Fraunhofer-Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ausgerüstet werden? 14. Inwieweit und mit welchen Funktionalitäten wird auch Technik zur sog. Bewegtzielerkennung und Mustererkennung eingesetzt? 15. Inwieweit können mit den Anwendungen auch Personen oder Fahrzeuge markiert und dann verfolgt („getrackt“) werden? 16. Inwieweit können Flug- oder Fahrzeuge des ukrainischen oder russischen Militärs mithilfe des Systems zur Mustererkennung automatisch erkannt oder bestimmten Kategorien zugeordnet werden? 17. Welche weiteren Systeme der bildgebenden Sensorik werden an die Drohnen montiert? 18. Welche sonstigen Sensoren werden in die Drohnen (auch zeitweise) eingerüstet , und um welche Anwendungen welcher Hersteller handelt es sich genau? 19. Wo könnten aus Sicht der Bundesregierung von den Bundeswehr-Drohnen erhobene Informationen verarbeitet werden? Die Fragen 13 bis 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 20. Welchen Einheiten gehörte das 14-köpfige „Erkundungsteam“ der Bundeswehr an, und inwiefern fanden sich darunter Luftfahrzeugfernführerinnen bzw. Luftfahrzeugfernführer? Das Erkundungsteam setzte sich aus Angehörigen der nachfolgenden Dienststellen zusammen: ● Bundesministerium der Verteidigung, ● Einsatzführungskommando der Bundeswehr, ● Kommando Heer, ● Luftlandeaufklärungskompanie 310, ● Führungsunterstützungskommando der Bundeswehr, ● Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst, ● Sanitätsstaffel Mechernich, ● Logistikkommando der Bundeswehr, ● Logistik Zentrum der Bundeswehr. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2982 Ein Luftfahrzeugfernführer bzw. eine Luftfahrzeugfernführerin befand sich nicht in dem Erkundungsteam. 21. Auf welche Weise arbeiten die Bundeswehrangehörigen mit französischen „Drohnen-Experten“ zusammen? Die Erkundung im Sinne eines Fact Finding im Zeitraum vom 16. bis 20. September 2014 wurde phasenweise gemeinsam mit Angehörigen der französischen Streitkräfte durchgeführt. Darüber hinaus findet ein Informationsaustausch zwischen dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr und dem französischen Centre de Planification et de Conduite des Opérations statt. 22. Inwiefern gehören zur Prüfung der „Möglichkeiten“ zur Unterstützung der OSZE-Mission auch rechtliche Aspekte zur Nutzung der Drohnen? Die rechtlichen Aspekte zur Nutzung der Drohnen werden im Rahmen der Untersuchung der Möglichkeiten zur Unterstützung der OSZE-Mission, sofern sie einschlägig sind, geprüft. 23. Inwiefern könnten die Bundeswehr-Drohnen aus Sicht der Bundesregierung in Abstimmung mit den OSZE-Drohnen operieren? Diese Frage ist derzeit Gegenstand der Abstimmung mit der OSZE. 24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Drohnen des Typs „Camcopter“ von der OSZE beschafft werden und welche Kosten dafür entstehen? Die OSZE wird nach Kenntnis der Bundesregierung vier Drohnen vom Typ „Camcopter“ beschaffen. Hierfür sollen nach derzeitiger Kenntnis im ersten Monat Kosten in der Höhe von ca. 2,7 Mio Euro und in den Folgemonaten Kosten in Höhe von ca. jeweils 1,4 Mio Euro entstehen. 25. Von welchen Einheiten werden die OSZE-Drohnen des Typs „Camcopter“ nach Kenntnis der Bundesregierung gesteuert, und in welchen Lagezentren werden erhobene Informationen verarbeitet? Die Drohneneinsätze werden von der SMM geplant. Die Auswertung der Bilder erfolgt vor Ort durch das SMM-Team und Mitarbeiter der Firma Schiebel. 26. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch das russische Militär „Camcopter“ kaufen und/oder die Geräte von russischen Firmen in Lizenz produzieren lassen will? Die russischen Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits früher eigene in Lizenz hergestellte „Camcopter“-ähnliche Drohnenkapazitäten eingesetzt (u. a. zur Absicherung der Olympischen Spiele 2014 in Sotschi). Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Drucksache 18/2982 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Gesprächen mit ukrainischen oder russischen Behörden zur Position Russlands hinsichtlich der Nutzung von Drohnen durch die OSZE in der Ostukraine bekannt? Die russische und die ukrainische Regierung sind nach eigenen Aussagen grundsätzlich an dem Einsatz von Überwachungsdrohnen zur Beobachtung des Waffenstillstandsgebiets interessiert. 28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des russischen Außenministers Sergej Lawrow, der den OSZE-Drohneneinsatz in der Ostukraine laut staatlichen Agenturen grundsätzlich gutgeheißen hatte? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die russische Regierung auf der Grundlage der Verpflichtungen aus dem Minsker Protokoll vom 5. September 2014 und des Minsker Memorandums vom 19. September 2014 sowie vor dem Hintergrund der öffentlichen Äußerungen von Regierungsvertretern einen Einsatz von Überwachungsdrohnen zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen konstruktiv begleiten wird. 29. Inwiefern ist hier aus Sicht der Bundesregierung auch der Einsatz von Bundeswehr-Drohnen gemeint? 30. Sofern dies aus ihrer Sicht hiervon nicht abgedeckt ist, inwiefern legt die Bundesregierung auf die russische Haltung hierzu Wert? Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. 31. Aus welchem Grund hat sich die Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2013 endgültig von dem Plan verabschiedet, selbst „Camcopter“ zu beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/2684)? Die Bundeswehr hatte sich entschlossen, im Vorhaben „System zur Abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes Vertical TakeOff and Landing (VTOL)“ wegen der Notwendigkeit zur Reduzierung erkannter technischer und wirtschaftlicher Risiken (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 34) bei der Projektierung des Camcopters S-100 neu anzusetzen. Weitere Gründe waren die Notwendigkeit zur trennscharfen Überarbeitung der funktionalen Forderungen nach dem Verzicht des Heeres auf die Nutzung des Systems und ein für die Bedarfsdeckung geändertes Marktumfeld. 32. Welche „Aktivitäten“ hatte die Marine bis dahin zur Beschaffung der „Camcopter S-100“ entfaltet? Die Marine hat mit Blick auf eine Beschaffung von unbemannten Systemen in einer teilstreitkraftübergreifenden Kooperation das entsprechende Dokument „Abschließende Funktionale Forderungen/Realisierungsgenehmigung“ erarbeitet . Nach dessen Schlusszeichnung hat sich eine Arbeitsgemeinschaft für unbemannte Systeme der Marine mit den Planungen zum Betrieb und den Fragen der Infrastruktur befasst. Begleitend ist im Jahr 2008 eine Erprobung des Systems Camcopter S-100 auf See an Bord einer Korvette der Klasse 130 (K130) erfolgt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2982 33. Welchen Stückpreis hatte der Hersteller für die „Camcopter“ angegeben, und welche weiteren Produkte oder Dienstleistungen hätten davon erfasst werden sollen? Bedingt durch die Entscheidung zum Abbruch des Projektes vor dem Beginn der Projektierungsaktivitäten ist eine Stückpreisfestlegung nicht erfolgt. 34. Inwiefern hat das BMVg Risiken hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit der „Camcopter“ gesehen, und worin bestanden diese? In der Vorbereitung einer möglichen Projektierung wurden die Zulassungsfähigkeit des marktverfügbaren Camcopters sowie die Systemauslegung der Marinevariante geprüft. Die Bewertung ergab ein nicht akzeptables zeitliches, technisches und finanzielles Risiko für den Zulassungsprozess. Die vorliegenden zulassungsrelevanten Unterlagen waren für eine Musterzulassung unzureichend. 35. Welche Schritte zur Prüfung der Zulassungsfähigkeit der „Camcopter“ hatte das BMVg bereits unternommen? Im Vorfeld wurden die grundsätzlichen Aspekte hinsichtlich der Zulassung derartiger Systeme auf seegehenden Einheiten untersucht. 36. Inwiefern existiert aus Sicht der Bundesregierung überhaupt eine „Fähigkeitslücke “ bei der Marine, die demnach durch senkrecht startende VTOLDrohnen abgedeckt werden müsste? Die Korvetten K130 wurden so ausgeplant, dass die Fähigkeiten des Systems durch ein unbemanntes Flugsystem als integraler Bestandteil vervollständigt werden. Wegen der baulichen Rahmenbedingungen der Korvetten kommt nur ein kleines und deswegen unbemanntes System zur Schließung der Fähigkeitslücke in Betracht. Eine Entscheidung dazu, mit welcher technischen Lösung diese Fähigkeitslücke geschlossen werden soll, ist noch nicht getroffen worden. Eine VTOL-Komponente ist dabei eine der betrachteten Lösungsalternativen. 37. Inwiefern ist die Bundeswehr dennoch weiterhin daran interessiert, senkrechtstartende VTOL-Drohnen oder sogenannte Tilt-Wing-Drohnen zu beschaffen? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 38. Mit welchen Aktivitäten sind die Teilstreitkräfte des Bundes im Rahmen dieser Beschaffung befasst? Die Teilstreitkräfte sind nach den Bestimmungen des CPM (nov.) (Customer Product Management/novelliert) in die Projektarbeit eingebunden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333