Deutscher Bundestag Drucksache 18/2983 18. Wahlperiode 27.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thomas Gambke, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2798 – Tischlerinnen in Deutschland – Hürden in Ausbildung und Beruf Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Fachkräftemangel hat das Handwerk längst erreicht und so klagen die Betriebe verstärkt über Probleme bei der Besetzung offener Stellen. Trotzdem wird das Potenzial, das Frauen für diese Berufe mitbringen, noch zu selten genutzt . Das Ergebnis: Der Frauenanteil im Handwerk beträgt nur etwa 25 Prozent . Besonders im Tischlerhandwerk sind Frauen mit einem Anteil von etwa 3 Prozent (vgl. Berufe im Spiegel der Statistik des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung, www.bisds.infosys.iab.de/bisds/result?beruf=BO501) immer noch selten. Die wenigen Frauen, die als Tischlerinnen tätig sind oder sein wollen, haben nach wie vor häufig mit Vorbehalten zu kämpfen. Aus diesem Grund tauschen sich Tischlerinnen aus ganz Deutschland jährlich beim selbst organisierten bundesweiten Tischlerinnentreffen aus und setzen sich dafür ein, bestehende Hürden am Arbeitsmarkt abzubauen. Ein Thema, das dabei immer wieder problematisiert wird, sind die Regelungen zum Mutterschutz in der Holzverarbeitungsbranche. Aufgrund der hohen Belastungen für die werdende Mutter (Staub, Lärm, schweres Heben etc.), gilt meist ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Während Arbeitnehmerinnen für diese Zeit Ausgleichszahlungen von ihrem Arbeitgeber erhalten, gelten die Mutterschutzregelungen für Selbständige nicht. Sie müssen sich auf andere Weise für berufliche Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft absichern. Dies stellt auch deshalb ein besonderes Problem dar, weil sich verhältnismäßig viele Tischlerinnen für die Selbständigkeit entscheiden, um überhaupt den erlernten Beruf ausüben zu können. Denn eine Beschäftigung zu finden, ist für Frauen in diesem Bereich nach wie vor schwierig. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Personen beginnen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich eine Ausbildung als Tischlerin oder Tischler (bitte Jahreszahlen ab 2003 angeben und für Frauen und Männer getrennt ausweisen)? Drucksache 18/2983 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die anliegende Tabelle gibt Auskunft über neu abgeschlossene bzw. begonnene Ausbildungsverträge ab dem Berichtsjahr 2003. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Bei Frage 1 ist zu beachten: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge sind nicht gleichzusetzten mit begonnenen Ausbildungsverträgen , diese Größe kann erst seit der Revision der Berufsbildungsstatistik (2007) ausgewiesen werden. Bis zum Jahr 2007 waren die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge jene Verträge, die im Berichtsjahr begonnen wurden und am 31. Dezember des Berichtsjahres noch bestanden. Seit dem Berichtsjahr 2007 werden hier alle Verträge gezählt, die im Berichtsjahr begonnen und bis zum 31. Dezember des Berichtsjahres nicht gelöst wurden. Begonnene Verträge sind alle Verträge die im Berichtsjahr neu abgeschlossen werden. * Quelle: DHKT 2. Wie viele Auszubildende im Tischlerhandwerk haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 ihre Ausbildung innerhalb a) des ersten Jahres, b) innerhalb des zweiten Jahres oder c) innerhalb des dritten Jahres abgebrochen? Die anliegende Tabelle gibt Auskunft über Vertragslösungen von Ausbildungsverträgen ab dem Berichtsjahr 2003. Berichtsjahr Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Begonnene Ausbildungsverträge Insgesamt Männer Frauen Insgesamt Männer Frauen 2003 10 470 9 714 756 2004 10 080 9 360 720 2005 9 450 8 688 765 2006 9 750 8 982 768 2007 9 858 9 024 834 10 410 9 531 879 2008 9 111 8 256 855 9 645 8 733 912 2009 8 532 7 752 780 9 093 8 250 843 2010 8 271 7 479 792 8 823 7 986 837 2011 8 172 7 410 762 8 823 7 992 831 2012 7 980 7 149 831 8 556 7 671 885 2013* 7 684 6 869 815 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2983 Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Siehe Anmerkungen unter Frage 3! * Quelle: DHKT 3. Wie viele der Personen aus den Fragen 2a bis 2c waren nach Kenntnis der Bundesregierung Frauen (bitte jeweils in absoluten Zahlen und anteilig an allen Frauen in dem jeweiligen Ausbildungsjahrgang angeben)? Die anliegende Tabelle gibt Auskunft über Vertragslösungen der von Frauen gelösten Ausbildungsverträgen. Berichtsjahr Vertragslösungen Vertragslösungen nach Ausbildungsjahren Insgesamt Männer Frauen 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen 2003 2 949 2 700 252 849 1 239 864 2004 2 520 2 334 189 777 1 005 741 2005 2 205 2 004 201 771 831 603 2006 2 202 1 920 282 888 762 552 2007 2008 2 325 2 127 198 780 63 1 002 93 546 45 2009 2 271 2 070 201 786 69 921 93 567 39 2010 2 283 2 091 192 816 72 918 90 549 33 2011 2 391 2 154 237 873 84 1 026 108 495 45 2012 2 295 2 067 228 843 66 948 123 504 39 2013* 2 359 2 093 266 880 877 602 Berichtsjahr Vertragslösungen nach Ausbildungsjahren Anteil der von Frauen gelösten Ausbildungsverträgen an allen Ausbildungsverträgen von Frauen im entsprechenden Aus- bildungjahr in Prozent 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. AusbildungsjahrInsgesamt Frauen Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen 2003 849 1 239 864 2004 777 1 005 741 2005 771 831 603 2006 888 762 552 2007 2008 780 63 1 002 93 546 45 15,0 11,8 6,5 Drucksache 18/2983 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Bei den Fragen 2 und 3 ist zu beachten: Das BIBB analysiert vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Analysen werden jährlich im Datenreport zum Berufsbildungsbericht veröffentlicht (www.bibb.de/dokumente/pdf/BIBB_Datenreport_2014.pdf). Es ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil der vorzeitigen Vertragslösungen nicht um Ausbildungsabbrüche handelt; sondern um Ausbildungsbetriebs- und/oder Berufswechsel. Ein Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Siehe hierzu auch Uhly, Alexandra: Weiterhin hohe Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 41 (2012) 2, S. 4 f. www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/bwp/ show/id/6861. Siehe auch: www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/pdf/a21_dazubi_indikatoren-vertragsloesungen-undnicht -erfolgreich-beendete-ausbildung_juli-2013.pdf und www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/pdf/a21_ dazubi_methodenpapier_abbruchquote_jan-2014.pdf. Vertragslösungen nach Ausbildungsjahren und Geschlecht können erst seit dem Jahr 2007 ausgewiesen werden. Im Jahr 2007 wurden aufgrund erheblicher Meldeprobleme die Lösungen nicht ausgewiesen. 4. Wie viele Auszubildende haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2003 ihre Ausbildung im Tischlerhandwerk und anderen holzverarbeitenden Berufen mit der Gesellen- bzw. Gesellinnenprüfung abgeschlossen , und wie viele von ihnen waren Frauen? Die anliegenden Tabellen geben Auskunft über erfolgreich bestandene Prüfungen insgesamt sowie von Frauen. Gesellenprüfungen im Tischler-Handwerk 2009 786 69 921 93 567 39 17,4 12,8 5,1 2010 816 72 918 90 549 33 17,3 13,8 4,6 2011 873 84 1 026 108 495 45 23,9 15,1 6,9 2012 843 66 948 123 504 39 16,1 18,8 5,4 Jahr Gesamt Männer Frauen Bestandene Prü-fungen, gesamt Bestandene Prüfungen , Männer Bestandene Prüfungen , Frauen 2005 10 311 9 663 648 7 922 7 363 559 2006 9 375 8 792 583 6 959 6 471 488 2007 9 217 8 571 646 7 242 6 683 559 2008 9 066 8 408 658 7 543 6 952 591 2009 8 613 7 938 675 7 156 6 550 606 Berichtsjahr Vertragslösungen nach Ausbildungsjahren Anteil der von Frauen gelösten Ausbildungsverträgen an allen Ausbildungsverträgen von Frauen im entsprechenden Aus- bildungjahr in Prozent 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. AusbildungsjahrInsgesamt Frauen Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen 2010 8 955 8 204 751 7 433 6 749 684 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2983 Quelle: DHKT Weitere holzverarbeitende Berufe im Handwerk: Bestandene Gesellenprüfungen 2013 * Quelle: DHKT Weitere holzverarbeitende Berufe aus dem Bereich Industrie und Handel, die im Handwerk ausgebildet werden: Quelle: DHKT 2011 7 890 7 192 698 6 651 6 019 632 2012 7 152 6 530 622 6 123 5 559 564 2013 7 273 6 569 704 6 284 5 630 654 Ausbildungsberuf Insgesamt Frauen Frauenanteil Bootsbauer/-in* 74 6 8,1 % Böttcher/-in 1 0 0 Bürsten- und Pinselmacher/-in* 4 3 75 % Drechsler/-in (Elfenbeinschnitzer/-in) 2 0 0 Fachkraft – Holz- und Bautenschutzarbeiten* 13 0 0 Flechtwerkgestalter/-in 2 1 50 % Holz- und Bautenschützer/-in* 23 3 13,0 % Holzbildhauer/-in 26 17 65,4 % Holzblasinstrumentenmacher/-in* 12 8 66,7 % Holzspielzeugmacher/-in* 1 0 0 Orgel- und Harmoniumbauer/-in* 27 3 11,1 % Parkettleger/-in 161 5 3,1 % Raumausstatter/-in* 596 333 55,9 % Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/-in 141 8 5,7 % Vergolder/-in 9 7 77,8 % Zimmerer/Zimmerin* 2683 45 1,7 % Ausbildungsberufe Insgesamt Frauen Frauenanteil Fachkraft – Möbel-, Küchen- und Umzugsservice 5 0 0 Holzbearbeitungsmechaniker/-in 0 0 0 Holzmechaniker/-in 4 0 0 Leichtflugzeugbauer/-in 4 0 0 Verfahrensmechaniker/-in – Beschichtungstechnik 5 0 0 Jahr Gesamt Männer Frauen Bestandene Prü-fungen, gesamt Bestandene Prüfungen , Männer Bestandene Prüfungen , Frauen Drucksache 18/2983 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Noten der angehenden Tischlerinnen während ihrer Ausbildung und bei der Gesellen- bzw. Gesellinnenprüfung im Vergleich zu den männlichen Auszubildenden? In Bezug auf den Notenspiegel liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Erfolgsquoten der Teilnehmer im Tischlerhandwerk können getrennt nach Männern und Frauen nachfolgender Tabelle entnommen werden. Quelle: DHKT 6. Wie viele Tischlerinnen und Tischler arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte Zahlen getrennt für Frauen und Männer angeben)? Für Angaben über Tischlereien können die Ergebnisse der Handwerkszählung herangezogen werden. Die Handwerkszählung steht ab dem Berichtsjahr 2008 jährlich zur Verfügung. Die aktuellsten Ergebnisse liegen aus dem Berichtsjahr 2011 vor. Im Jahr 2011 waren in Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen Gewerbes „Tischler“ (HwO Anlage A Gewerbezweig 27) in Deutschland 204 706 Personen beschäftigt. Darunter waren 151 122 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 18 929 geringfügig entlohnte Beschäftigte. Die Ergebnisse lassen sich aus methodischen Gründen nicht nach Männern und Frauen unterscheiden. Ergänzend können hierfür die Angaben des Mikrozensus 2011, die aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden (Stichprobe/Selbstauskunft der Befragten) jedoch nicht direkt mit den Angaben der Handwerkszählung verglichen werden können, herangezogen werden. Demnach betrug der Anteil der Frauen 3 Prozent . Jahr Teilnehmer Bestandene Prüfungen Erfolgsquote Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 2003 13 407 12 535 872 10 264 9 543 721 76,6% 76,1% 82,7% 2004 11 959 11 199 760 9 239 8 584 655 77,3% 76,6% 86,2% 2005 10 311 9 663 648 7 922 7 363 559 76,8% 76,2% 86,3% 2006 9 375 8 792 583 6 959 6 471 488 74,2% 73,6% 83,7% 2007 9 217 8 571 646 7 242 6 683 559 78,6% 78,0% 86,5% 2008 9 066 8 408 658 7 543 6 952 591 83,2% 82,7% 89,8% 2009 8 613 7 938 675 7 156 6 550 606 83,1% 82,5% 89,8% 2010 8 955 8 204 751 7 433 6 749 684 83,0% 82,3% 91,1% 2011 7 890 7 192 698 6 651 6 019 632 84,3% 83,7% 90,5% 2012 7 152 6 530 622 6 123 5 559 564 85,6% 85,1% 90,7% 2013 7 273 6 569 704 6 284 5 630 654 86,4% 85,7% 92,9% Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2983 Quelle: Statistisches Bundesamt, Handwerkszählung. Handwerksunternehmen: Nur Unternehmen (einschließlich der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Berichtsjahr. Tätige Personen: Stand am 31. Dezember des Berichtsjahres; einschließlich tätiger Unternehmer (geschätzt ). 7. Wie lange arbeiten Tischlerinnen und Tischler nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesem Beruf (bitte Zahlen getrennt für Männer und Frauen angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die Dauer der Tätigkeit einer Tischlerin bzw. eines Tischlers (selbständig oder abhängig beschäftigt) im Beruf kann weder aus den Ergebnissen der Handwerkszählung noch aus denen des Mikrozensus ermittelt werden. Auch eine Auswertung anhand der Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich. Handwerksunternehmen , Tätige Personen - Deutschland Drucksache 18/2983 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie viele Frauen und wie viele Männer absolvieren nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich ihre Meister- bzw. Meisterinnenprüfung im Tischlerhandwerk (bitte Jahreszahlen ab 2003 angeben und für Frauen und Männer getrennt ausweisen), und wie haben sich diese Zahlen seit der Abschaffung der Pflichtgesellenjahre zur Meisterprüfung entwickelt (bitte getrennt für Frauen und Männer angeben)? Die Entwicklung der bestandenen Meisterprüfungen im Tischler-Handwerk lässt sich nachfolgender Tabelle entnehmen: Quelle: DHKT Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (3. HwO-Novelle) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934) wurde das Erfordernis einer mehrjährigen Berufstätigkeit als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung abgeschafft. Die nach der 3. HwO-Novelle (ab 1. Januar 2004) weiterhin sinkenden Meisterprüfungen im Tischler-Handwerk lassen keine Rückschlüsse in Bezug auf die Abschaffung der mehrjährigen Berufstätigkeit für die Ablegung der Meisterprüfungen zu. 9. Wie viele Tischlereien in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Frauen geführt, und wie hat sich diese Zahl seit 2003 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual an allen Tischlereien in Deutschland angeben)? Hierzu liegen keine Daten vor. Jahr Gesamt Männer Frauen 1998 2 921 2 840 81 1999 2 302 2 234 68 2000 2 028 1 955 73 2001 2 104 2 028 76 2002 1 779 1 723 56 2003 1 732 1 675 57 2004 1 614 1 551 63 2005 1 292 1 238 54 2006 1 204 1 155 49 2007 1 115 1 067 48 2008 955 915 40 2009 1 068 1 035 33 2010 1 167 1 120 47 2011 1 115 1 062 53 2012 1 093 1 035 58 2013 1 084 1 036 48 Veränderung 1998 bis 2003 –40,7% –41,0% –29,6% Veränderung 2004 bis 2013 –32,8% –33,2% –23,8% Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2983 10. Wie viele Tischlereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von den jetzigen Inhaberinnen und Inhabern von deren Eltern übernommen worden (bitte Zahlen für von Frauen und Männern geführten Betrieben getrennt ausweisen)? Hierzu liegen keine Daten vor. 11. Wie werden partnerschaftlich geführte Betriebe erfasst? Partnerschaftlich geführte Betriebe werden nicht gesondert erfasst. 12. Wie viele Betriebsneugründungen von Tischlereien gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 jährlich, und wie viele dieser Neugründungen wurden von Frauen getätigt? Die Betriebszugänge im Tischlerhandwerk können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Quelle: DHKT Von den Betriebszugängen sind nach Berechnungen der Handwerksorganisation etwa 78 Prozent den Neugründungen zuzurechnen. Gründungen durch Frauen werden nicht gesondert erfasst. Darüber hinausgehende Aufschlüsselungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Tischlereien im Durchschnitt angestellt? Zur Beantwortung dieser Frage können die Ergebnisse der Handwerkszählung herangezogen werden. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Demnach waren im Jahr 2011 in Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen Gewerbes „Tischler“ (HwO Anlage A Gewerbezweig 27) in Deutschland durchschnittlich sechs Personen beschäftigt. Jahr Betriebe Endbestand 31.12. Betriebe Zugänge 1.1. - 31.12. 2004 42376 2839 2005 42516 2557 2006 42564 2163 2007 42322 1853 2008 41943 1739 2009 41671 1580 2010 41531 1635 2011 41289 1491 2012 40881 1321 2013 40385 1267 Tischler Drucksache 18/2983 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie viele selbständige Tischlerinnen und Tischler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 entwickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor. 15. Wie viele Tischlerinnen und Tischler sind nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte Solo-Selbständige, und wie hat sich ihre Zahl seit 2003 entwickelt (bitte Zahlen für Frauen und Männer getrennt angeben)? Nach einer Studie des Deutschen Handwerksinstituts (ifh) gab es im Jahr 1995 6 120 Tischlereien, die von Solo-Selbständigen betrieben wurden. Im Jahr 2010 waren es 22 950 Tischlereien. Zahlen getrennt nach Frauen und Männern liegen nicht vor. Bezogen auf das Handwerk zeigt die nachfolgende Grafik die Entwicklung insgesamt : Quelle: Universität Göttingen (ifh) 16. Wie viele werdende Mütter mussten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 jährlich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder völlig mit der Arbeit als Tischlerin aussetzen, und wie viele von ihnen haben infolge dessen den Tischlerinnenberuf vollständig aufgegeben? Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden). Eine statistische Erfassung von Beschäftigungsbeschränkungen und Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz erfolgt seitens der Bundesländer nicht. i i ä Gö i (ifh)i i ä Gö i (ifh) 36,6% 33,2% 24,4% 17,7% 13,7% 38,4% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 1949 1956 1968 1976 1994 2010 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2983 17. In wie vielen Fällen wurden seit 2003 jährlich Ausgleichszahlungen durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse der werdenden Mutter beantragt? Die Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme des Landesverbandes BKK Mitte, der für ca. 90 Betriebskrankenkassen das Umlageverfahren durchführt) an Arbeitgeber im Rahmen des sog. U2-Umlageverfahrens nach § 1 Absatz 2 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) betrug jährlich: Da das Gesetz erst im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, liegen keine Zahlen aus den Jahren 2003 und 2004 vor. 18. Inwieweit hält die Bundesregierung die Regelungen zum Mutterschutz in der Holzverarbeitungsbranche für sinnvoll? Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen . Es gilt auch für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte. Das Mutterschutzgesetz gilt für diese Frauen gleichermaßen unabhängig von einer bestimmten Berufsbranche. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen , bei denen sie schädlichen Auswirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Nach den geltenden Mutterschutzregelungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz zu erstellen. Ergibt diese Beurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerin gefährdet ist und dass Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, ist vom Arbeitgeber zunächst die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls der Arbeitszeiten zu prüfen. Ist dies nicht möglich, ist im zweiten Schritt ein Arbeitsplatzwechsel zu prüfen. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder zumutbar ist, dürfen werdende oder stillende Mütter solange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutz ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist (Beschäftigungsverbot). Diese – von den Mutterschutzregelungen – vorgesehenen Maßnahmen ermöglichen und verpflichten den Arbeitgeber eine Entscheidung unter Berücksichtigung des Standes der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen. 2005 206 602 372 Euro 2006 766 841 127 Euro 2007 791 306 085 Euro 2008 1 030 071 864 Euro 2009 1 263 227 880 Euro 2010 1 528 234 721 Euro 2011 1 756 354 827 Euro 2012 2 039 326 796 Euro 2013 2 361 655 639 Euro Drucksache 18/2983 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Mutterschutzregelungen gelten für die Unternehmerin eines Handwerksbetriebes? Wie schon in der Antwort zu Frage 18 ausgeführt, gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) für alle Frauen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Insofern kommt es darauf an, in welchem arbeitsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis die Unternehmerin zum Unternehmen steht. Sofern das Mutterschutzgesetz aufgrund der Selbständigkeit der Unternehmerin nicht anwendbar ist, besteht für sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld zu versichern. In diesem Fall hat die (werdende) Mutter während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Entbindung und mindestens 14 Wochen – bei Früh- und Mehrlingsgeburten 18 Wochen – nach der Entbindung) Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe des Krankengeldes. 20. Welche Möglichkeiten bestehen für Selbständige in der Holzverarbeitung, sich für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern? Generell haben Frauen, die selbständig tätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, die Möglichkeit, den Anspruch auf Krankengeld und somit auch auf Mutterschaftsgeld abzusichern. Darüber hinaus bietet das Elterngeld einen angemessenen Schutz vor Einkommensausfällen und bietet auch für selbständig tätige Frauen ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld die Möglichkeit, nach der Geburt des Kindes die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren. 21. Wie viele gesetzliche Krankenkassen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung einen Krankengeld-Wahltarif für Selbständige an, der Mutterschaftsgeld einschließt, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Krankengeldabsicherungen? Gemäß § 53 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Krankenkassen in ihren Satzungen Krankengeld-Wahltarife für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige anzubieten. Dementsprechend sind alle gesetzlichen Krankenkassen gehalten, einen Krankengeldwahltarif anzubieten. Eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld wiederum löst grundsätzlich nach § 13 Absatz 1 des MuSchG i. V. m. § 24i Absatz 1 SGB V einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus. Die betreffenden Satzungsregelungen sind durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden zu genehmigen. Diese Genehmigungsverfahren finden jeweils ohne Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) statt. Insofern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über Höhe der durchschnittlichen Krankengeldabsicherung vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Mitglieder die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Höhen haben. 22. Sind der Bundesregierung Initiativen der Handwerkskammern bekannt, um Selbständige in der Holzverarbeitung für den Fall beruflicher Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Mutterschaft finanziell abzusichern , und wenn ja, welche sind dies? Nach dem gesetzlichen Auftrag des § 91 der Handwerksordnung gehört es nicht zu den Aufgaben der Handwerkskammern, finanzielle Unterstützung für Selb- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2983 ständige bei beruflicher Unterbrechung durch Schwangerschaft und Mutterschaft zu leisten. Viele Handwerkskammern bieten aber ein Karrierecoaching für Berufsrückkehrerinnen und Elternzeitnehmende sowie generell Informationsveranstaltungen und Beratungen für Gründerinnen an. Rund 20 Handwerkskammern haben sich ab dem Jahr 2011 an der Roadshow des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Meine Zukunft: Chefin im Handwerk“ beteiligt. Handwerkskammern beteiligen sich auch an Gründungstagen oder Ausbildungsmessen sowie am bundesweiten Aktionstag „Unternehmensnachfolge durch Frauen“. 23. Wie werden Selbständige nach Kenntnis der Bundesregierung über diese Möglichkeiten informiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Wie dort erläutert, bieten viele Handwerkskammern Beratungen gezielt für weibliche Selbständige sowie auch Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Best Practice-Beispiele können u. a. der Broschüre des BMFSFJ „5. Bilanz Chancengleichheit“ vom Juni 2013 entnommen werden. 24. Sieht die Bundesregierung Lücken bei den derzeitigen Möglichkeiten zur Absicherung beruflicher Unterbrechung durch Schwangerschaft für Selbständige ? Wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Lücken zu schließen? Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem BMFSFJ „Frauen gründen – Gründerinnen und Unternehmerinnen in Deutschland stärken“ wurde vereinbart, dass eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten wird, wie für Selbständige während der Schwangerschaft und Stillzeit bessere Bedingungen geschaffen werden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333