Deutscher Bundestag Drucksache 18/2993 18. Wahlperiode 28.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2713 – Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der zivilen Konfliktbearbeitung kommt eine Schlüsselrolle bei der Friedensförderung und dem Friedenserhalt zu. Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung leisten einen bedeutenden Beitrag zur Verhütung und Eindämmung von Gewalteskalation. Angesichts der wachsenden Zahl von Krisen, die zu gewaltförmiger Eskalation führen können oder bereits in Gewalt eskaliert sind, ist der Beitrag Deutschlands zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung nach Auffassung der Fragesteller beschämend gering. So fließen in den Haushaltstitel zur „Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“ nicht einmal 3 Prozent der Gesamtmittel ein. Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Strukturen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung zu stärken und weiterzuentwickeln . Informationen darüber, ob und was die Bundesregierung dafür konkret unternimmt, bleibt die Bundesregierung bislang jedoch schuldig. 1. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um die deutschen Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention zu stärken und weiterzuentwickeln (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und aufgewendeten Haushaltsmitteln auflisten)? Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 die besondere Bedeutung der zivilen Krisenprävention hervorgehoben und sich dazu bekannt, die Strukturen der zivilen Krisenprävention zu stärken und weiter zu entwickeln. Die Bundesregierung hat dazu seit Beginn dieser Legislaturperiode u. a. folDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gende Maßnahmen ergriffen bzw. geplant: Das existierende Instrumentarium der einzelnen Ressorts zur Analyse und Früherkennung von Konflikten wird besser miteinander abgeglichen. Die Förderung des Rechtsstaatsaufbaus in fragilen und Post-Konflikt-Staaten wird ausgebaut. Zur Förderung von Reformen Drucksache 18/2993 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode des Sicherheitssektors wurde innerhalb der Bundesregierung eine Handlungsanleitung abgestimmt, die als konzeptionelle Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich dienen wird. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen verbessern. Um eine laufende Abstimmung und strategische Steuerung zu allen Aspekten der Krisenprävention, des Krisenmanagements und der Stabilisierung fragiler Staaten auf hoher Ebene sicherzustellen, wird die Bundesregierung künftig die bereits bestehenden Gremien zu diesem Zweck nutzen. Ein ressortgemeinsames Ausbildungsseminar zum Thema „Ressortübergreifende Zusammenarbeit in fragilen Staaten“ wurde erstmalig durchgeführt. Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) wurde im Jahr 2014 finanziell und personell um jeweils rund 30 Prozent aufgestockt. Die Bundesregierung unterstreicht damit die hohe und weiter wachsende Bedeutung von zivilem Personal in internationalen Friedensmissionen. Die Bundesregierung wird den Trägern des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) bis 2017 pro Jahr voraussichtlich ca. 17 Prozent mehr an finanziellen Mitteln zur Verfügung stellen und unterstreicht damit die wachsende Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in der zivilen Konfliktbearbeitung. 2. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um die Stärkung und Weiterentwicklung der Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention in der Europäischen Union (EU), den Vereinten Nationen (VN) und gegebenenfalls weiteren internationalen Organisationen zu unterstützen (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und aufgewendeten Haushaltsmitteln auflisten)? Die Bundesregierung misst der Stärkung multilateraler Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention hohe Bedeutung bei. Sie setzt sich innerhalb der Europäischen Union für die Weiterentwicklung und Konkretisierung des Umfassenden Ansatzes der EU (comprehensive approach) und im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union für den Ausbau ziviler Fähigkeiten ein. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, über die Europäische Union und andere Regionalorganisationen, wie z. B. die Afrikanische Union, Strukturen in Regionalorganisationen und Partnerländern so zu stärken, dass krisenhaften Entwicklungen stärker vorgebeugt werden kann und die Partner durch Ausbildung, Beratung und Ausstattung in die Lage versetzt werden, wirksamer auf Krisen zu reagieren und diese zu bewältigen. Dazu nutzt sie eine Vielzahl von Instrumenten . Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv am Überprüfungsprozess der „Peacekeeping “- und „Peace-building“-Architektur der Vereinten Nationen, die in den Jahren 2014 und 2015 ansteht. Ziel ist eine Stärkung der friedenserhaltenden und friedenskonsolidierenden Instrumente der Vereinten Nationen. 3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen oder geplant, um die Krisenfrüherkennungskapazitäten entsprechend der Empfehlungen des VN-Aktionsplans „Rights Up Front“ in Deutschland und der EU, der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und anderer internationaler und regionaler Akteure zu verbessern Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2993 (bitte nach jeweiliger Organisation bzw. Akteur und unter Bezugnahme der einzelnen Empfehlungen auflisten)? Der Aktionsplan des VN-Generalsekretärs „Rights Up Front“ vom November 2013 ist eine VN-interne Strategie, die den Menschenrechtsschutz als zentrales Element im VN-System kohärent durchsetzen soll. VN-weit wurde dazu inzwischen ein Arbeitsstab eingerichtet. Die Koordinierung für die Umsetzung des Aktionsplans liegt beim VN-Generalsekretariat in New York. Auch das Büro des VN-Menschenrechtsbeauftragten in Genf hat spezielle Verantwortlichkeiten übernommen (u. a. die Schulung von VN-Personal im Menschenrechtsbereich, die Koordinierung von Länderanalysen und -strategien im VN-System, die Entsendung von Menschenrechtsexperten und -expertinnen in Krisenländer, den Aufbau eines Informationssystems, das Daten zu Menschenrechtsverletzungen VN-weit zusammenträgt). Diese Maßnahmen befinden sich in der Aufbauphase und werden von der Bundesregierung politisch unterstützt. Operative Anforderungen an die Mitgliedsstaaten der VN werden zu gegebener Zeit geprüft. 4. Welche Unterstützungsleistungen zum Aufbau von EU-Instrumenten zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode geleistet (bitte unter Auflistung der einzelnen Maßnahmen, der finanziellen und personellen Aufwendungen)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Mit welchen Maßnahmen und welchem finanziellen Volumen wurde die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung durch die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ausgeweitet? Um seitens der Bundesregierung die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung auszuweiten, wurde das Forschungsfeld im Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Agendaprozess „Zukunft sichern und gestalten – sozialwissenschaftliche Forschung zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen “ eingebunden. Auf Grundlage des Agendaprozesses werden derzeit die thematischen Schwerpunkte für die künftige Förderung des BMBF im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften entwickelt. Zu jedem Schwerpunkt werden Förderbekanntmachungen ausgeschrieben, die sich auch an die Friedensund Konfliktforschung richten sollen. Mit dem Anlaufen erster Projekte ist im Haushaltsjahr 2015 zu rechnen. 6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. durch sie finanzierte Akteure in welchen Regionen bzw. Staaten seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen, a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen , Krisenprävention und gewaltfreie Konfliktbearbeitung sind wichtige Ziele der Bundesregierung und zentrale Aufgaben der Vereinten Nationen. Die modernen Krisen- und Konfliktszenarien, bei denen innerstaatliche Konflikte und die Probleme fragiler Staaten eine zunehmend größere Rolle spielen, stellen die Vereinten Nationen vor neue Herausforderungen. Die Bundesregierung unterstützt die Stärkung der Fähigkeiten der Vereinten Nationen, gewaltsame Konflikte schon im Vorfeld ihres Entstehens zu verhindern und nach Konflikten im Rahmen einer effektiven Friedenskonsolidierung ihr Wiederaufflammen zu verhindern. Drucksache 18/2993 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Daneben unterstützt die Bundesregierung die krisenpräventiven und friedensschaffenden Instrumente von Regionalorganisationen. So beteiligt sich Deutschland etwa am Aufbau von Strukturen der „African Peace and Security Architecture “ (APSA) der Afrikanischen Union (AU) oder fördert den Aufbau von Konfliktfrühwarnsystemen bei den Organisationen AU, ECOWAS (Economic Community of West African States), EAC (East African Community) und SADC (Southern African Development Community). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen. b) um den unbewaffneten Schutz (ziviles Peacekeeping) von durch Gewalt bedrohten Bevölkerungen zu gewährleisten, Der Schutz von Zivilisten ist eine Kernaufgabe von Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Um diesen effektiv zu gewährleisten, müssen die dafür verantwortlichen VN-Kräfte über die notwendigen Mittel verfügen, was auch die Möglichkeit des Einsatzes von Waffengewalt mit einschließen muss. Deutschland trägt als viertgrößter Beitragszahler zum Haushalt der Friedensmissionen maßgeblich zur Finanzierung der VN-Friedensmissionen bei. Der deutsche Beitragssatz zum VN-Peacekeeping-Haushalt beträgt in den Jahren 2013 bis 2015 7,141 Prozent. Deutschland beteiligt sich zudem aktiv mit zivilem und militärischem Personal an verschiedenen VN-Friedensmissionen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. c) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern, Dialogprozesse zwischen Konfliktparteien oder zwischen einzelnen Bevölkerungsteilen erzeugen Vertrauen und sind ein erster Schritt in Richtung gewaltfreier Konfliktbearbeitung und friedlicher Entwicklung. Ihre Unterstützung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der krisenpräventiven und friedenskonsolidierenden Politik der Bundesregierung. Die inhaltliche Bandbreite von Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Dialogprozessen ist groß. Sie reicht von der Unterstützung von lokalen Mediatoren , bzw. lokalen Organisationen, die Mediation oder Fazilitation betreiben , über die Unterstützung staatlicher und internationaler Vermittlungs- und Dialogbemühungen bis hin zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppen, die sich für einen Dialog zwischen Konfliktparteien einsetzen. Viele Dialogprozesse erfordern einen vertraulichen Rahmen und die Zusicherung an die beteiligten Parteien, über die Einbindung und Unterstützung des Prozesses Vertraulichkeit zu bewahren. Die Bundesregierung unterstützt über den Peacebuilding Fund der Vereinten Nationen Dialogprozesse zwischen verfeindeten Gruppen in West- und Zentralafrika . Sie fördert zudem die überregional angelegte Friedens- und Vermittlungsinitiative der Nichtregierungsorganisation Sant’Egidio e. V. Diese setzt sich dafür ein, relevante politische, soziale und kulturelle Gruppen aus verschiedenen Staaten in Mediationsgesprächen zusammen zu bringen und nachhaltigen Dialog zu etablieren. Schwerpunktländer der von Deutschland im Jahr 2014 geförderten Aktivitäten von Sant’Egidio waren die Demokratische Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik, Senegal, Mosambik und Burundi. In Mali unterstützt die Bundesregierung über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) die malische Kommission für Dialog, Wahrheit und Versöhnung und das im Jahr 2013 neu geschaffene Versöhnungsministerium. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2993 Im Jemen unterstützt die Bundesregierung über die Berghof Foundation den nationalen Dialog, durch den es verschiedenen gesellschaftlich und politisch relevanten Akteuren ermöglicht wurde, aktiv am Aufbau der zukünftigen institutionellen , verfassungsrechtlichen und politischen Strukturen mitzuarbeiten. Im Sudan fördert die Bundesregierung durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) Versöhnungs- und Dialogprozesse auf zivilgesellschaftlicher Ebene. Weitere Maßnahmen, die den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Gruppen der Bevölkerung unterstützen, finden in Peru, Indonesien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Tunesien, Niger, Libanon und Mosambik statt. d) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken? Die Bundesregierung unterstützt u. a. über die Träger des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) eine große Anzahl von friedenserhaltenden, deeskalierenden Maßnahmen in Afrika, Asien, Lateinamerika, im Nahen Osten und westlichen Balkan. Die Maßnahmen reichen von friedlicher Konfliktbearbeitung mit Sicherheitskräften über die Stärkung lokaler Friedenskapazitäten bis hin zu Dialogmaßnahmen in besonders von Gewalt betroffenen Gebieten. Diese Maßnahmen werden mehrjährig umgesetzt. 7. Welche Aktivitäten haben die Bundesregierung und aus Bundeshaushaltsmitteln finanzierte Organisationen seit Beginn dieser Legislaturperiode im Bereich der internationalen Konfliktmediation unternommen (bitte einzeln unter Angabe der durchführenden Institution bzw. Organisation auflisten)? Im Rahmen des von der Bundesregierung verfolgten Ansatzes, außenpolitisch früher, entschiedener und substanzieller zu handeln, hat die Bundesregierung sich das Ziel gesetzt, ihre Aktivitäten im Bereich Friedensmediation zu verstärken . Sie hat hierzu die Netzwerkbildung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren (Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Instituten) ausgebaut und plant gemeinsam mit diesen spezialisierten Einrichtungen eine Reihe von Maßnahmen, um die Akteure besser zu vernetzen. Am 25. November 2014 soll im Auswärtigen Amt eine Konferenz „Deutschland als Vermittler? Friedensmediation und Mediation Support in der deutschen Außenpolitik“ stattfinden. Die Konferenz wird vom Auswärtigen Amt zusammen mit spezialisierten Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Instituten durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen. 8. Für welche Staaten, in denen in den letzten zehn Jahren krisenpräventive Maßnahmen durchgeführt oder gefördert wurden, wurden gleichzeitig Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern vergeben (bitte unter Angabe des Jahres, der jeweiligen zivilen Maßnahmen und deren personellem und finanziellem Umfang, des Rüstungsgutes, der Stückzahl und dem Genehmigungswert)? Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2004 krisenpräventive Maßnahmen in 79 Staaten durchgeführt oder gefördert (siehe Anlage). Der personelle und finanzielle Umfang der einzelnen Maßnahmen wird von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst. Eine detaillierte Auflistung der Genehmigungen zur Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern in die jeweiligen Länder findet sich in den jährlichen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung, zu finden auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Drucksache 18/2993 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der aktuelle Bericht ist abrufbar unter: www.bmwi.de/DE/Mediathek/ publikationen,did=641648.html. Darüber hinaus sind die Rüstungsexportberichte auch als Bundestagsdrucksache verfügbar. 9. Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes im Einsatz, und wie viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren und durchschnittlicher Entsendedauer aufschlüsseln)? Derzeit sind 216 Fachkräfte im Zivilen Friedensdienst (ZFD) weltweit im Einsatz . In den vergangenen zehn Jahren waren jeweils zum Ende des Jahres im Einsatz: 2005: 122, 2006: 122, 2007: 133, 2008: 171, 2009: 215, 2010: 250, 2011: 264, 2012: 241 und 2013: 221 Fachkräfte im Zivilen Friedensdienst. Die durchschnittliche Entsendedauer wird statistisch nicht erfasst. 10. Wie viele Friedensfachkräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch wie viele Organisationen in Deutschland ausgebildet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? „Fachkraft im Zivilen Friedensdienst“ ist kein Ausbildungsberuf. Alle ZFDFachkräfte müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Berufserfahrung mitbringen. Entsprechend dem Anforderungsprofil der jeweiligen Einsatzstelle im Partnerland erhalten die Fachkräfte eine fachspezifische Weiterbildung . Eine statistische Erfassung der Weiterbildungen erfolgt nicht. Die Vorbereitungskurse für zivile Experten in Friedensmissionen des Zentrums für internationale Friedenseinsätze (ZIF) hatten seit dem Jahr 2004 folgende Teilnehmerzahlen: Jahr Anzahl 2004 181 Personen 2005 199 Personen 2006 179 Personen 2007 185 Personen 2008 262 Personen 2009 230 Personen 2010 284 Personen 2011 228 Personen 2012 407 Personen 2013 350 Personen 2014 (bis 30.9.) 349 Personen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2993 Die Zahl der Kursteilnehmer ist nicht mit der Gesamtzahl ausgebildeter ziviler Experten identisch, da einzelne Teilnehmer an verschiedenen Kursen, z. B. an Grund- und Aufbaukursen, teilgenommen haben. Die Gesamtzahl der durch das ZIF vorbereiteten zivilen Experten betrug zum 31. Dezember 2013 1 643 Personen . 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand der Ausbildungskapazitäten und -finanzierung von Friedensfachkräften in Deutschland? Zu den Ausbildungskapazitäten des ZIF und des ZFD wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Werden nach Auffassung der Bundesregierung dem Bedarf entsprechend ausreichend viele Friedensfachkräfte ausgebildet? Nach Auffassung der Bundesregierung werden dem Bedarf entsprechend ausreichend viele Friedensfachkräfte ausgebildet bzw. auf ihren Einsatz vorbereitet. Dies schließt nicht aus, dass neue Situationen und neue Krisenlagen zusätzlichen besonderen Bedarf generieren, der im Einzelfall nicht sofort gedeckt werden kann. b) Können alle Projektstellen zeitnah mit qualifiziertem Personal besetzt werden, bzw. hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Projekte aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht fortgesetzt bzw. Projektmittel nicht abgerufen werden können? Der überwiegende Teil der Stellen im Zivilen Friedensdienst kann nach Kenntnis der Bundesregierung zeitnah mit qualifizierten Bewerbern besetzt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung können Fälle auftreten, in denen aufgrund fehlender personeller Kapazitäten (z. B. bei besonders spezialisierten Stellenprofilen oder an Standorten mit besonders schwierigen Lebensbedingungen) Projektstellen nicht besetzt werden können. In diesen Fällen werden die frei werdenden Mittel für dringende Bedarfe in anderen ZFD-Projekten eingesetzt. c) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften dem Bedarf entsprechend zu gewährleisten , und aufgrund welcher Kriterien ermittelt sie den Bedarf? Die Kriterien werden von den aufnehmenden Organisationen und deren jeweiligen Anforderungsprofilen festgelegt. Das von der Bundesregierung institutionell geförderte ZIF bildet jährlich in mehreren Lehrgängen eine ausreichende Anzahl von Interessenten der erforderlichen Berufsfelder aus und fort und nimmt sie in seinen Expertenpool auf für einen möglichen späteren Einsatz in Reaktion auf konkrete Stellenausschreibungen der aufnehmenden Organisationen . Die Bundesregierung fördert die notwendigen vorbereitenden und einsatzbegleitenden Qualifizierungen von Fachkräften im Zivilen Friedensdienst. Diese werden von den ZFD-Trägerorganisationen in eigener Verantwortung bedarfsgerecht gestaltet. Drucksache 18/2993 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie viele Projektanträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung mit welchem jeweiligen finanziellen und personellen Volumen sind in den letzten zehn Jahren jährlich in welchen Bundesministerien eingegangen? a) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? b) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen Zeitraum bewilligt, wie viele abgelehnt (aufgelistet nach Programmen: beantragt in Euro, bewilligt in Euro, abgelehnt in Euro)? c) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert? d) Wie viele der Anträge kamen von deutschen, und wie viele von ausländischen Organisationen (bitte die Länder auflisten)? Die Fragen 12 und 12a, 12b und 12d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Angaben werden von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst . Zu Frage 12c wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2859 vom 8. Oktober 2014 verwiesen. 13. Aus welchen Haushaltstiteln welcher Ministerien werden Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung der Bundesregierung finanziert bzw. Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Bereich gefördert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2859 vom 8. Oktober 2014 verwiesen . 14. In welcher Weise stellt die Bundesregierung die Anwendung des „Do-noharm “-Ansatzes, der eine negative Wirkung von Projekten auf bestehende Konflikte verhindern soll, sicher? a) Bei welchen Haushaltstiteln, aus denen Projektanträge finanziert werden , wird die Berücksichtigung des „Do-no-harm“-Ansatzes von der Bundesregierung überprüft, und in welcher Weise? b) Bei welchen Haushaltstiteln, aus denen Maßnahmen der Bundesregierung finanziert werden, wird die Berücksichtigung des „Do-no-harm“- Ansatzes überprüft, und in welcher Weise? Die Fragen 14, 14a und 14b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unternimmt alle Anstrengungen, negative Wirkungen von Projekten auf bestehende Konflikte zu vermeiden, u. a. durch eine umfassende Konfliktanalyse vor Beginn eines Projekts. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen , die aus Kapitel 05 01 Titel 687 34 sowie Kapitel 23 01 finanziert werden. Für Maßnahmen aus Kapitel 23 01 Titel 866 11, 896 11, 896 01, 896 03 ist es auf der Grundlage des Strategiepapiers „Entwicklung für Frieden und Sicherheit (2013)“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verpflichtend, bei der Gestaltung und Umsetzung von Vorhaben eine „Do-No-Harm“-Überprüfung im Rahmen des „Peace and Conflict Assessment“ durchzuführen. Dies muss sich in den Programmvorschlägen, in der Bericht- erstattung und bei Prüfungen widerspiegeln. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führt dazu künftig Stich- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2993 proben auf Durchführungsebene durch. Das Monitoring der Durchführorganisationen nimmt ebenfalls nicht intendierte negative Wirkungen in den Blick. 15. Ist es zutreffend, dass nicht alle Projekte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Krisen- bzw. Konfliktregionen den „Do-no-harm“-Ansatz anwenden? Wenn ja, a) nach welchen Kriterien wird über die Anwendung bzw. Nichtanwendung des „Do-no-harm“-Ansatzes entschieden, b) wie wird die Anwendung des Ansatzes geprüft und evaluiert, c) gibt es Aus- oder Fortbildungsangebote zum „Do-no-harm“-Ansatz, und wie viele Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der GIZ nehmen jährlich daran teil? Die Fragen 15 und 15a bis 15c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der „Do-No-Harm Ansatz“ wird in allen Projekten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Krisen- und Konfliktregionen angewendet. 16. Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung im Ausland in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)? a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils? b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten die Projekte jeweils ? c) Wie wurden die Projekte evaluiert? Die Fragen 16 und 16a bis 16c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen folgende Rückmeldungen von Trägerorganisationen vor: Im Zivilen Friedensdienst wurden seit dem Jahr 2005 insgesamt 66 Projekte in den Themenbereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Traumaund Versöhnungsarbeit in 39 Partnerländern gefördert. In diesen Projekten mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 134 Mio. Euro wurden insgesamt 450 Fachkräfte eingesetzt. Für den ZFD wurde im Jahr 2011 eine umfassende und unabhängige Evaluierung abgeschlossen. Darüber hinaus wurden von den ZFD-Trägerorganisationen regelmäßig interne und auch externe Evaluierungen der Projekte vor Ort durchgeführt. 17. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen Versöhnung, Traumaarbeit (insbesondere für Opfer sexualisierter Gewalt) und Dialog auszubauen, und was unternimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)? Die Bundesregierung misst Projekten in den Bereichen Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog besondere Bedeutung bei. Das Auswärtige Amt finanziert daher derzeit entsprechende Maßnahmen u. a. im Jemen, im Irak, in der Demokratischen Republik Kongo und in Palästina. Drucksache 18/2993 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der vierte Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurde dem Deutschen Bundestag im Mai 2014 übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/1003). Der Bericht enthält u. a. Details zu deutschen Projekten zum Schutz vor sexueller Gewalt bzw. zur Unterstützung von Opfern in Höhe von 45,9 Mio. Euro innerhalb der letzten drei Jahre. Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende im Bericht erwähnte Aktivitäten und Projekte erwähnt, die die Unterstützung traumatisierter Opferzeugen und die Traumabewältigung zum Gegenstand haben: – ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Projekt mit medica mondiale in Afghanistan zur Unterstützung traumatisierter Frauen und Kinder; – Vorbereitungskurse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, zur Vernehmung traumatisierter Opferzeugen in Vorbereitung auf Einsätze in Ruanda und in der Demokratischen Republik Kongo im Rahmen der dort geführten Ermittlungsverfahren; – ein vom Auswärtigen Amt (AA) in Zusammenarbeit mit Amica e. V. gefördertes Projekt zur Unterstützung beim Aufbau von Zentren in Libyen, in denen Betroffene psychosoziale Angebote zur Traumabewältigung in Anspruch nehmen können. Zusätzlich werden libysche Sozialarbeiterinnen, Ärztinnen und Ärzte und Psychologinnen im Umgang mit traumatisierten Menschen und Gewaltopfern geschult. Das BMZ ist u. a. über den ZFD in zahlreichen Ländern aktiv. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das BMZ im Sinne des Ownership-Prinzips nachfrageorientiert arbeitet. Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit den Partnerländern werden gemeinsam mit den Regierungen dieser Länder festgelegt. 18. Wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)? a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils? b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten die Projekte jeweils ? c) Wie wurden die Projekte evaluiert? Die Fragen 18 und 18a bis 18c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Angaben werden von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst . Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2922 vom 14. Oktober 2014 verwiesen. 19. Wie viele Projekte zum Schutz, zur Aus- und Weiterbildung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte nach Ländern und unter Angabe von Projektinhalt, der Projektlaufzeit sowie finanziellem und personellem Volumen auflisten)? Die Bundesregierung achtet bei der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte darauf, dass ein wesentlicher Anteil der Finanzierungen dem Schutz sowie der Aus- und Weiterbildung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zugute kommt. Da sich im Einzelfall Abgrenzungen zu anderen, verwandten Förderfeldern und Personengruppen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2993 nicht immer exakt ziehen lassen, führt die Bundesregierung keine diesbezügliche Statistik. Eine näherungsweise Auswertung der vom Auswärtigen Amt geförderten Menschenrechtsprojekte der vergangenen beiden Jahre hat ergeben, dass im Jahr 2013 zwischen 18 und 25 Prozent und im Jahr 2014 zwischen 19 und 34 Prozent der Projektmittel für die in der Frage genannten Projektziele aufgewendet wurden. In den Jahren davor dürfte sich der Anteil in einer ähnlichen Größenordnung bewegt haben. Seit dem Jahr 2005 wurden insgesamt 20 Projekte des Zivilen Friedensdienstes im Themenbereich Schutzbegleitung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in sechs Partnerländern gefördert. In diesen Projekten mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 8,1 Mio. Euro wurden insgesamt 33 Fachkräfte eingesetzt. Darüber hinausgehende Daten werden von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst. 20. Mit welchen Maßnahmen und nach welchem Verfahren prüft und stellt die Bundesregierung die Umsetzung der „Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ in allen staatlichen Institutionen und in den von der Bundesregierung geförderten Projekten sicher? Die deutschen Auslandsvertretungen sind gehalten, die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen und die Leitlinien in ihrer Menschenrechtsarbeit zu beachten. Eine vom Auswärtigen Amt erstellte interne Handreichung für Auslandsvertretungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern liefert hierzu konkrete Erläuterungen und Anregungen. Die EU-Leitlinien sind zudem Bestandteil des menschenrechtlichen Fortbildungsprogramms im Auswärtigen Amt. Seit dem Jahr 2011 ist der Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik verbindlich. Im Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ ist die gezielte Förderung von Menschenrechtsverteidigern als eine Aufgabe der deutschen Entwicklungspolitik verankert. Die Bundesregierung ist zudem in ständigem Austausch mit der Zivilgesellschaft , um die Umsetzung der Leitlinien zu fördern. a) In welchem Umfang wurden entsprechend der Leitlinien spezielle humanitäre Visa für den vorübergehenden Schutz ausgestellt und Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger eingerichtet ? Die Leitlinien sehen als Maßnahme zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern durch EU-Mitgliedstaaten u. a. die Ausstellung sog. Notvisa vor, ein Begriff, der dem europäischen und nationalen Aufenthaltsrecht fremd ist. Hierzu wurden von der EU keine Durchführungsbestimmungen erlassen. Es gibt im nationalen oder europäischen Recht keine spezielle Kategorie humanitärer Visa für den vorübergehenden Schutz. Bei Vorliegen der jeweiligen Erteilungsvoraussetzungen werden Menschenrechtsverteidigern Visa zum kurzfristigen oder längerfristigen Aufenthalt ausgestellt. Eine dauerhafte Aufnahme aus dem Ausland ist gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes möglich. Es erfolgt keine separate statistische Erfassung der an Menschenrechtsverteidiger ausgestellten Visa. b) Wie viele Asylanträge mit Bezug auf Menschenrechtsarbeit haben deutsche Botschaften bzw. Vertretungen im Ausland in den letzten zwei Jahren erhalten, und wie viele davon wurden positiv, wie viele negativ mit welcher Begründung beschieden (bitte nach Ländern auflisten )? Die Stellung eines Asylantrages ist gemäß § 13 des Asylverfahrensgesetzes nur bei Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. an der Grenze möglich. Drucksache 18/2993 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei deutschen Auslandsvertretungen kann die Aufnahme aus dem Ausland gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes beantragt werden. Das Auswärtige Amt schlägt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes dem Bundesministerium des Innern Personen zur Aufnahme vor. Es wird dabei statistisch nicht erfasst, welche Anträge einen Bezug zur Menschenrechtsarbeit aufweisen. 21. Welche konkreten Aufgaben hat der Beauftragte für Zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amts, über welche Kapazitäten und Befugnisse verfügt er, spricht er lediglich Empfehlungen aus oder kann er auch Maßnahmen einleiten, und wem gegenüber legt er regelmäßige Berichte über seine Arbeit vor (bitte unter Angabe von konkreten Beispielen aus den letzten zwei Jahren)? Die Beauftragte für Zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amts ist stets einer der beiden Beauftragten (entspricht Unterabteilungsleitern in anderen Ressorts) in der Abteilung Vereinte Nationen und Globale Fragen des Auswärtigen Amts, mit den Kapazitäten und Befugnissen, die sich aus dieser Funktion ergeben. Das für die Bearbeitung des Politikfeldes zuständige Referat VN02 arbeitet ihr in dieser Funktion zu, sie kann aber auch andere Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts um Beiträge bitten. Die Beauftragte ist aufgrund ihrer Funktion Vorsitzende des Ressortkreises Zivile Krisenprävention, veranlasst also die Einladungen zu den regelmäßigen Sitzungen und leitet sie. Sie ist außerdem Gastgeberin der regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen des Beirats zivile Krisenprävention mit dem Ressortkreis im Auswärtigen Amt. Auch über den Beirat hinaus gehört der Austausch mit der interessierten Zivilgesellschaft zu den wichtigsten Aufgaben der Beauftragten. Wegen der großen Bedeutung von zivilgesellschaftlicher Einbindung und politischer Koordinierung in diesem Politikfeld entwickelt die Beauftragte Ideen und Maßnahmen gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie etwa seit Mitte des Jahres 2013 im Bereich Mediation, oder leitet im Ressortkreis die Abstimmung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Bereich, z. B. zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von Justiz- und Polizeipersonal in internationalen Friedensmissionen . 22. Welche konkreten Aufgaben hat das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts, über welche Befugnisse verfügt es im Hinblick auf Krisenreaktionsmaßnahmen , und wem gegenüber legt die Leitung regelmäßige Berichte über die Arbeit des Krisenreaktionszentrums vor (bitte unter Angabe von konkreten Beispielen aus den letzten zwei Jahren)? Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts (KRZ) ist innerhalb der Bundesregierung für das operative Management von Krisen im Ausland zuständig , bei denen deutsche Interessen berührt sind. Dabei geht es einerseits um Schutz und Beistand für deutsche und europäische Staatsangehörige bis hin zu deren Evakuierung aus unmittelbarer Gefahr, andererseits aber auch um die Aufrechterhaltung einer diplomatischen und politischen Präsenz Deutschlands auch in schwierigem Umfeld. Das Spektrum von Krisenszenarien im Ausland innerhalb der letzten zwei Jahre umfasste u. a. ● konsularische Großschadensereignisse (z. B. Flugzeugabstürze), ● Terrorbedrohungen und Anschläge (z. B. im Irak, Jemen, Afghanistan), ● Entführungen, Geiselnahmen, ● politische und militärische Krisen (z. B. in Ägypten und Südsudan), ● Naturkatastrophen (z. B. Wirbelsturm Hayan auf den Philippinen), Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2993 ● technologische Krisen (z. B. Reaktorunfall Fukushima), ● Epidemien (z. B. Ebola). Das Krisenreaktionszentrum ist ein Stabsreferat im Leitungsbereich des Auswärtigen Amts und damit unmittelbar der Hausleitung unterstellt. Seine Aufgaben umfassen neben dem operativen Krisenmanagement auch die Bereiche Krisenvorsorge, Reise- und Sicherheitshinweise und Bürgerinformation. 23. Über welche Ausstattung (personell, finanziell) verfügen die einzelnen Bundesministerien, um ressortübergreifend frühzeitig krisenhafte Entwicklungen zu erkennen (bitte für jedes Bundesministerium einzeln auflisten )? Im Auswärtigen Amt befassen sich zahlreiche Mitarbeiter insbesondere der zuständigen Regionalabteilungen (Länder- und Fachreferate) sowie der Abteilung Vereinte Nationen und Globale Fragen mit der frühzeitigen Erkennung krisenhafter Entwicklungen im Rahmen der zivilen Krisenprävention. In der Politischen Abteilung 3 des Auswärtigen Amts wurde zum 1. Oktober 2014 eine eigene Arbeitseinheit eingerichtet, die sich grundsätzlich mit Problemen fragiler Staaten sowie mit der politischen Steuerung von Stabilisierungsprojekten beschäftigen soll. Zu den künftigen Aufgaben dieser Arbeitseinheit sollen auch die Zusammenführung und Koordinierung von Beiträgen der Länder - und Fachreferate zur Krisenfrüherkennung sowie deren Abstimmung mit den übrigen betroffenen Ressorts der Bundesregierung gehören. Das BMZ verfügt über eine jährlich erstellte Krisenfrühwarnung, die Partnerländer identifiziert, die von Konflikt, Fragilität und Gewalt geprägt sind und für die besondere Vorgaben beim entwicklungspolitischen Engagement gelten. Die Ergebnisse der BMZ-Krisenfrühwarnung werden im Ressortkreis geteilt. Das BMI verfügt lediglich in den Grundsatzreferaten der Abteilungen B, ÖS und KM sowie im Referat GII1 über Strukturen für eine Krisenfrüherkennung. Auch im Bundesministerium der Verteidigung befassen sich Mitarbeiter vornehmlich der Politischen Abteilung sowie der Abteilung Strategie und Einsatz mit der frühzeitigen Erkennung krisenhafter Entwicklungen. Darüber hinaus befasst sich der Ressortkreis Zivile Krisenprävention regelmäßig mit Fragen der Krisenfrüherkennung. 24. Für welche Staaten bzw. Regionen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund welcher Kriterien ressortübergreifende Task Forces der Krisenprävention gebildet? In den letzten fünf Jahren wurden aufgrund des unmittelbaren und erhöhten Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bundesregierung Task Forces zu den Ländern Sudan, Syrien und Jemen sowie für den Sahel gebildet. a) Welche Ressorts sind daran beteiligt, und wie häufig treten sie zusammen ? An der Task Force Sudan waren AA, BMZ, BMVg, BMI, BMJ, BMF und BMWi beteiligt. Die Task Force Sudan wurde im November 2011 aufgelöst. An der Task Force Syrien sind beteiligt: AA, Bundeskanzleramt, BMVg, BMZ, BMJ, BMI und BMBF. Die Task Force tritt alle zwei Wochen zusammen. Drucksache 18/2993 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An der Task Force Jemen sind beteiligt: AA, BMZ, BMI, Bundeskanzleramt und BMVg. Die Task Force tritt in unregelmäßigen Abständen und bei Bedarf zusammen . An der Task Force Sahel sind beteiligt: AA, BMZ, BMVg, BMU, BND, Bundeskanzleramt , BMF und BMI. Die Task Force tritt in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf zusammen. b) In welcher Form sind zivilgesellschaftliche Gruppen bzw. Akteure beteiligt ? An der Task Force Sudan waren an einzelnen Terminen auf Einladung wissenschaftliche Einrichtungen beteiligt (Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP –, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik – DIE). An der Task Force Syrien sind zivilgesellschaftliche Gruppen bzw. Akteure indirekt über die zuständigen Referate und Ressorts beteiligt, die mit zivilgesellschaftlichen Gruppen in Kontakt stehen. Eine Sicherheitsüberprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Task Force, da überwiegend Informationen der Einstufung VS – Nur für den Dienstgebrauch diskutiert werden. An der Task Force Jemen sind Durchführungsorganisationen und andere zivilgesellschaftliche Akteure wie u. a. das Deutsche Rote Kreuz und die Berghof Foundation beteiligt. An der Task Force Sahel sind keine zivilgesellschaftlichen Gruppen bzw. Akteure beteiligt. c) Welche finanziellen Kapazitäten zur Krisenreaktion stehen den Task Forces kurzfristig zur Krisenreaktion zur Verfügung? Die Task Forces verfügen über keine eigenen Haushaltsmittel. Die Umsetzung beschlossener Maßnahmen erfolgt durch die Fachreferate der jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Haushaltsansätze. d) Was haben die bisherigen Task Forces gemacht, wurde deren Tätigkeit evaluiert, und mit welchem Ergebnis? Die Task Forces zu Sudan, Syrien, Jemen und Sahel koordinieren bzw. koordinierten grundsätzlich die politischen, materiellen, humanitären und entwicklungspolitischen Maßnahmen Deutschlands sowohl gegenüber ihren jeweiligen Zielländern als auch im Kontext der internationalen Zusammenarbeit. Diese Koordinierung ist bzw. war erfolgreich. Die Leitlinien für fragile Staaten enthalten den Auftrag, das Kernelement der ressortübergreifenden Task Forces nach Jahresfrist auf Wirksamkeit der Koordinierung und Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen. Ziel der Überprüfung ist die Optimierung des Instruments Task Force hinsichtlich seiner Operationalisierung (Koordinierungsleistung, organisatorische Rahmenbedingungen etc.). Dazu wurden von AA, BMZ und BMVg gemeinschaftlich Fragebögen erstellt, die von den an den drei aktuell bestehenden Task Forces beteiligten Ressorts ausgefüllt wurden. Das grundsätzliche Feedback zu den Task Forces war durchweg positiv. Unabhängig von der Ressortzugehörigkeit und der jeweiligen Task Force wird das neue ressortübergreifende Strukturelement als Bereicherung gesehen. Dies trifft besonders für die gemeinsame Konflikt- und Lageanalyse, Informationsaustausch und ressortübergreifende Abstimmung zu. Zufriedenstellend wird die Leistung der Task Forces bei Zielsetzung und Strategieformulierung bewertet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2993 25. Zieht die Bundesregierung eine Expertise aus der Friedens- und Konfliktforschung bei der Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung hinzu, und falls ja, welche Institute, Think Tanks oder einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden von welchem Bundesministerium in welcher Form zurate gezogen? Die Bundesregierung nutzt die Expertise aus der Friedens- und Konfliktforschung in vielfältiger Weise, u. a. über die im Beirat Zivile Krisenprävention vertretenen Organisationen und Experten. Darüber hinaus greift die Bundesregierung auf die Expertise u. a. der Stiftung Wissenschaft und Politik, des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, des German Institute of Global and Area Studies, des Instituts für Entwicklung und Frieden, des Bonn International Center for Conversion, der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik und zahlreicher internationaler Forschungsinstitute zurück, sowohl in Form wissenschaftlicher Publikationen als auch im Rahmen von Expertengesprächen. 26. Wie oft hat der Ressortkreis zum Aktionsplan Zivile Krisenprävention seit Beginn dieser Legislaturperiode getagt, wann fanden die Treffen statt, wer hat daran teilgenommen, und was waren die Themen der Treffen? Der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ tagte unter Vorsitz des Auswärtigen Amts seit Beginn der 18. Legislaturperiode dreimal. Auf einer Sondersitzung am 12. November 2013 befasste sich der Ressortkreis mit den unterschiedlichen Instrumenten der Krisenfrühwarnung der einzelnen Ressorts mit dem Ziel einer verstärkten ressortübergreifenden Zusammenarbeit in der Krisenfrühwarnung. Am 18. März 2014 standen neben den Haushaltsmitteln des AA für zivile Krisenprävention in der 18. Legislaturperiode sowie dem Stellenwert der zivilen Krisenprävention im Koalitionsvertrag die Themen Krisenfrühwarnung, ressortübergreifende Handlungsanleitung zum Thema Sicherheitssektorreform sowie Entwicklungen im Unterausschuss und Beirat Zivile Krisenprävention auf der Tagesordnung. Die 54. Ressortkreis-Sitzung am 6. Oktober 2014 behandelte die Verbesserung von Rahmenbedingungen zur Entsendung von Polizisten, Richtern und Staatsanwälten in internationalen Polizeimissionen, eine verstärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit bezüglich Krisenfrühwarnung sowie die Verabschiedung der ressortübergreifenden Handlungsanleitung zum Thema Sicherheitssektorreform . Darüber hinaus wurde über die Ausrichtung eines Workshops zum Thema „Ressortübergreifende Zusammenarbeit in fragilen Staaten“ am 16./17. Oktober 2014 in Berlin sowie über die Aktivitäten im Beirat Zivile Krisenprävention informiert . An allen drei Ressortkreissitzungen nahmen Vertreter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Bundespresseamts und des Bundeskanzleramts teil. Drucksache 18/2993 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Für welche Länder hat die Bundesregierung seit Januar 2014 Länderberichte von Menschenrechtsorganisationen erhalten, in welchen Fällen hat sie aus den Berichten Handlungsbedarf abgeleitet, und worin bestand bzw. besteht dieser konkret (bitte unter Nennung der jeweiligen Maßnahmen)? Die Bundesregierung erhält regelmäßig Berichte von Nichtregierungsorganisationen zu spezifischen Ländersituationen, ohne dass sie hierzu eine Statistik führt. Diese Informationen fließen, ebenso wie z. B. die Berichte der deutschen Auslandsvertretungen, in die jeweilige Lagebeurteilung, die Gestaltung der bilateralen Beziehungen und weitere Aspekte der deutschen Außenpolitik mit ein. Insbesondere im Kontext des Allgemeinen Staatenüberprüfungsverfahrens vor dem VN-Menschenrechtsrat sind die von Nichtregierungsorganisationen vorab erhaltenen Informationen sehr hilfreich und finden oft Eingang in die Beiträge Deutschlands zur jeweiligen Staatenüberprüfung. Beispiele für weitere Maßnahmen auf der Grundlage derartiger Informationen sind Gespräche mit den Autoren der Länderberichte, Weisungen an die deutsche Auslandsvertretung im betroffenen Land, zu den im Länderbericht aufgeworfenen Fragestellungen zu berichten, Demarchen bei der Regierung des betroffenen Landes, sowie die Erörterung der jeweiligen Thematik in den EU-Foren (z. B. in der Ratsarbeitsgruppe COHOM). 28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode in Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ergriffen? Welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen zur Umsetzung der Teilbereiche a) Prävention, b) Vorbereitung von Einsätzen, Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung , c) Beteiligung, d) Schutz, e) Wiedereingliederung und Wiederaufbau und f) Strafverfolgung? Zu den Fragen 28 und 28a bis 28f wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 29. An welchen internationalen multidimensionalen Einsätzen im Rahmen der VN, EU, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und NATO beteiligt sich Deutschland derzeit finanziell und/oder personell, und wie hoch ist der jeweilige zivile und militärische personelle und finanzielle Anteil (zivile Kräfte unterschieden nach Polizei und anderen Kräften)? Deutschland beteiligt sich 1. mit 2 724 Soldatinnen und Soldaten an NATO-geführten Missionen: ISAF/ Afghanistan: 1 707 Soldatinnen und Soldaten, 1 BMVg-Zivilbediensteter, 1 sekundierte Kraft des AA; AFTUR/Türkei: 254; keine zivilen Kräfte beteiligt ; OAE: 180 Soldatinnen und Soldaten, keine zivilen Kräfte.; KFOR/ Kosovo: 763 Soldatinnen und Soldaten, 2. mit 183 Soldatinnen und Soldaten und 25 Polizistinnen und Polizisten an VN-geführten Missionen: UNAMA (Afghanistan): 2 Soldaten (unbewaffnete Militärbeobachter); MINURSO (Westsahara): 3 Soldaten (unbewaffnete Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2993 Militärbeobachter); UNAMID (Darfur/Sudan): 10 Soldaten, 5 Polizisten; UNIFIL (Libanon): 148 Soldaten, 1 Zivilbediensteter des BMVg; UNMIL (Liberia): 5 Polizisten; UNMISS (Südsudan): 14 Soldaten, 7 Polizisten, 4 Experten (Sonderberater); MINUSMA (Mali): 6 Soldaten, 8 Polizisten. Deutschland trägt 7,141 Prozent der Gesamtkosten des Haushalts für friedenserhaltende Maßnahmen der Vereinten Nationen. Andere zivile Kräfte als Polizisten rekrutieren die Vereinten Nationen in der Regel direkt, 3. mit 785 Deutschen an folgenden Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU: EUNAVFOR Atalanta (510), EUTM Somalia (5), EUCAP Nestor (12), EUSEC RD Congo (2), EUCAP Sahel Niger (3), EUTM Mali (110), EUFOR RCA (4), EUBAM Libyen (3), EUPOL Afghanistan (37), EUPOL COPPS (7), EULEX Kosovo (84), EUMM Georgien (8). Für eine Aufschlüsselung nach Polizistinnen und Polizisten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2286 vom 5. August 2014 verwiesen. Zusätzlich zu den jeweiligen Mehrkosten für deutsches Personal beteiligt sich Deutschland finanziell über den deutschen Beitrag zu den Gemeinkosten im Rahmen des ATHENA-Mechanismus an den militärischen Missionen sowie über den deutschen Beitrag zum GASP-Haushalt an den zivilen Missionen . Eine statistische Auswertung in der angeforderten Form liegt der Bundesregierung nicht vor. 4. Deutschland sekundiert gegenwärtig 53 Personen zur OSZE (ausschließlich Personal in ziviler Funktion). Der Anteil Deutschlands am allgemeinen Budget der OSZE beträgt 9,35 Prozent, am Budget der Feldmissionen 12,06 Prozent . 30. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis zwischen Militär, nichtpolizeilichem und polizeilichem Personal in den Auslandseinsätzen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Mission und unter Angabe der Gesamtzahlen auflisten)? In VN-Missionen blieb das jeweilige prozentuale Verhältnis im genannten Zeitraum nahezu konstant. Zum Vergleich: Im Oktober 2009 befanden sich 282 Soldatinnen und Soldaten sowie 19 Polizisten in VN-geführten Missionen. Die Bundesregierung legt großen Wert auf die zivile Komponente des Krisenmanagements und auf entsprechendes personelles Engagement im Rahmen der GSVP. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Im NATO-Rahmen stagniert der zivile Anteil in den letzten fünf Jahren auf gleichbleibend niedrigem Niveau (unregelmäßige Entsendung von einzelnen BMVg- bzw. AA-Bediensteten bzw. Sekundierung einzelner politischer Einsatzberater ). Dies liegt insbesondere daran, dass die NATO-Einsätze in der Regel nicht multidimensional angelegt sind. Sekundierungen zur OSZE bestehen aktuell nur aus Personal in ziviler Funktion. In den Jahren 2012 bis 2014 war ein Offizier der Bundeswehr zur OSZE -Mission Moldau abgestellt. 31. Wie bewertet die Bundesregierung die zivilen (nichtpolizeilichen), die polizeilichen und die militärischen Komponenten der laufenden VN- und EU-Missionen im Hinblick auf a) deren verhältnismäßige Zusammensetzung, Drucksache 18/2993 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) die Gewichtung der Aufgabenbereiche (zivil, polizeilich, militärisch) und c) die Weisungsbefugnisse bzw. Hierarchien innerhalb der Mission? Die Fragen 31a bis 31c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Zusammensetzung, Gewichtung der Aufgabenbereiche und Weisungsbefugnisse bzw. Hierarchien innerhalb von GSVP-Missionen richten sich nach dem entsprechenden Missionsmandat. Dies wird von der Bundesregierung einvernehmlich mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten in Abhängigkeit der Lage und Bedürfnisse vor Ort verhandelt und gemeinsam festgelegt. Dies gilt analog für Mission der Vereinten Nationen, deren Mandat sich aus den Resolutionen des Sicherheitsrats ergibt. Dieser mandatiert in der Regel den genauen Umfang der militärischen und polizeilichen Stärke der Mission. Der Bedarf an zivilem Personal zur Umsetzung der entsprechenden Mandatsaufgaben wird durch Evaluierung des Sekretariats der Vereinten Nationen ermittelt. Die Leitung einer Friedensmission der Vereinten Nationen obliegt dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (SRSG). Dem SRSG untersteht der Oberkommandierende der Streitkräfte der Mission (Force Commander ). Der SRSG ist dem Generalsekretär berichtspflichtig. Diese Struktur hat sich bewährt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2993 Anlage 1 Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2713), Frage 8 Krisenpräventive Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2004 bis 2014 (Stand 10.10.2014) Drucksache 18/2993 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333