Deutscher Bundestag Drucksache 18/3009 18. Wahlperiode 30.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2867 – Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung ausländischer Kämpfer im Konflikt in der Ostukraine und die Rolle neofaschistischer Kampfverbände Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Ostukraine-Konflikt ist das Ausmaß der Beteiligung russischer Kämpfer und der Unterstützung mit militärischem Material durch Russland umstritten. Nach Meldungen verschiedener europäischer Zeitungen kämpfen aber auch Staatsangehörige verschiedener europäischer Staaten aufseiten Kiews im Konflikt um die Ostukraine. Unter ihnen sind viele Neonazis, die in ihren Herkunftsländern bereits in neonazistischen oder neofaschistischen Organisationen Mitglied waren bzw. noch sind. Nicht selten sind es Menschen mit Kampferfahrung, die entweder bereits in Kriegen mitkämpften oder eine militärische Ausbildung hatten. Diese Kämpfer schlossen sich u. a. den Bataillonen „Ajdar“ oder „Azow“ an und sollen laut der österreichischen Zeitung „Die Presse“ unter Berufung auf deutsche Geheimdienste (http://diepresse. com/home/politik/aussenpolitik/3865847/Tschetschenen-aus-Osterreich-alsKaempfer -in-der-Ostukraine) auch an militärischer Ausbildung beteiligt sein. Die Bataillone befinden sich im Rahmen der sog. Anti-Terror-Operation im Einsatz in der Ostukraine. Auch das „heute journal“ des ZDF vom 8. September 2014 berichtete über das Bataillon „Azow“. Dabei war deren offen faschistische Symbolik klar zu erkennen . Die beiden genannten Bataillone wurden immer wieder in Verbindung mit den in der Region verübten Gräueltaten gebracht, wie zuletzt bei der Entdeckung eines Massengrabes in der Nähe von Donezk (www.heise.de/tp/ artikel/42/42890/1.html). Beispielsweise klagte die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ in einem Bericht (www.amnesty.org/en/library/ asset/EUR50/040/2014/en/e6776c69-fe66-4924-bfc0-d15c9539c667/eur5004 02014en.pdf) über die vom Bataillon „Ajdar“ begangenen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung. Die österreichische Zeitung „Die Presse“ berichtete weiterhin (http://diepresse. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. com vom 5. September 2014 „Tschetschenen aus Österreich als Kämpfer in der Ostukraine“), dass auch österreichische Staatsangehörige mit tschetschenischem Hintergrund an der Operation im Osten der Ukraine beteiligt sind. Drucksache 18/3009 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang russischer Kämpfer in der Ukraine auf beiden Seiten, wie viele von diesen stammen aus militärischen oder paramilitärischen Formationen Russlands, und auf welche Fakten, Berichte und Quellen stützt die Bundesregierung diese Erkenntnisse? Am 27. August 2014 veröffentlichte die NATO umfangreiches Dokumentationsmaterial , das den Einsatz von mindestens 1 000 russischen Soldaten in der OstUkraine festhält. Darüber hinaus hat die ukrainische Regierung beispielsweise am 26. August 2014 die Verhaftung von zehn russischen Soldaten der Militäreinheit Nr. 71211 des Regiments Nr. 331 der 98. Division auf ukrainischem Territorium nahe des Dorfes Dzerkalne im Gebiet Donezk bekannt gegeben. Ferner sind der Bundesregierung Aussagen von Separatisten und russischen Soldaten zum Einsatz russischer Soldaten bekannt. Die russische Regierung bestreitet weiterhin, dass russische Streitkräfte auf Befehl der Regierung in der Ukraine tätig sind. Jedoch haben zwischenzeitlich auch einzelne russische Stellen die Anwesenheit russischer Soldaten in der Ost-Ukraine zugegeben. Am 5. September 2014 hat Russland die Minsker Vereinbarung unterzeichnet, die den Abzug von illegalen bewaffneten Einheiten, militärischem Gerät sowie Kämpfern und Söldnern aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine vorsieht. Es wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. vom 9. September 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2521 verwiesen. Aus diesen Erkenntnissen lässt sich die genaue Anzahl russischer Kämpfer in der Ukraine, insbesondere solcher, die nicht aus militärischen Formationen stammen, nicht ableiten. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über russische Lieferungen von Waffen und anderer militärischen Ausrüstungen an die aufständischen Kämpfer in der Ostukraine, und auf welche Fakten, Berichte und Quellen stützt sie diese Erkenntnisse? Das am 27. August 2014 veröffentlichte Dokumentationsmaterial der NATO zeigt auch die Anwesenheit von Artilleriegeschützen der russischen Streitkräfte in der Ukraine. Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes (BND) sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Bundesnachrichtendienstgestzes (BNDG) besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung dieser Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des BND erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachen-Anweisung (VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich “ eingestuft.* Die Antwort zu Frage 2 kann nicht offen erfolgen, die entsprechenden Informationen sind als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3009 Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Sie werden in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung von nichtukrainischen Staatsangehörigen im Konflikt in der Ostukraine, insbesondere in den Bataillonen „Azow“ und „Ajdar“, vor, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fälle der Beteiligung ausländischer Kämpfer in den genannten Bataillonen (bitte nach Anzahl und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen sich ein schwedischer und ein französischer Staatsbürger auf Seiten ukrainischer Freiwilligenverbände an dem Konflikt beteiligen. Beide sind neben der Teilnahme an Kämpfen auch für die Rekrutierung und Ausbildung ausländischer Freiwilliger zuständig. Zu weiteren nichtukrainischen Freiwilligen und deren Nationalitäten liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen über die Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger in den genannten Bataillonen? Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kann nicht davon ausgegangen werden, dass ausländische Kämpfer in den genannten Bataillonen eine bedeutsame Rolle spielen. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aufrufe und Bestrebungen rechtsextremer bzw. neofaschistischer Organisationen und Netzwerke in Europa zur Unterstützung der ukrainischen Einheiten im Konflikt in der Ostukraine? Nach vorliegenden Erkenntnissen sollen deutsche Rechtsextremisten vereinzelt mit Angehörigen der ukrainischen „Wotanjugend“, die offensichtlich das Bataillon „Asow“ unterstützt, zusammengetroffen sein. Darüber hinaus sollen Teile der deutschen rechtsextremistischen Szene rechtsextreme Kämpfer innerhalb der ukrainischen Regierungstruppen von Deutschland aus, beispielsweise mit Spendenaufrufen, unterstützen. 6. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den im Minsk-Memorandum vom 19. September 2014 vereinbarten Abzug ausländischer militarisierter Formationen, Kämpfer und Söldner vom ukrainischen Territorium unter der Überwachung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)? Die Bundesregierung betont in Gesprächen mit allen Beteiligten regelmäßig die entscheidende Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen . * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/3009 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Maßnahmen der ukrainischen Regierung, um ausländische Kämpfer in ihren militärischen und paramilitärischen Einheiten ausfindig zu machen und ihren Abzug aus der Ukraine sicherzustellen, und welche Informationen hat sie über entsprechende Maßnahmen und Stellungnahmen der OSZE? Zu einschlägigen Maßnahmen der ukrainischen Regierung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es ist nicht Teil des Mandats der OSZE, ausländische Kämpfer in den militärischen Einheiten der Ukraine ausfindig zu machen und ihren Abzug aus der Ukraine sicherzustellen. 8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es sich bei den Bataillonen „Azow“ und „Ajdar“ um neofaschistische Organisationen handelt, und wie begründet sie ihre Einschätzung? Von Anführern des Bataillons „Asow“ sind rassistische und antidemokratische Äußerungen belegt, ferner verwendet das Bataillon nationalsozialistischen Symbolen nachempfundene Fahnen und Abzeichen. Es kann daher von einer rechtsextremen Haltung des Bataillons ausgegangen werden. Ähnliche Aussagen von Vertretern des Bataillons „Ajdar“ sind der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im „heute journal“ des ZDF vom 8. September 2014 dokumentierten Verwendung nationalsozialistischer Symbolik durch Einheiten des Bataillons „Azow“? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis des Ausschusses für Gleichheit und Nichtdiskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über den wachsenden Trend der Glorifizierung von Organisationen der Waffen-SS, wie der SS-Division Galizien (vgl. http://assembly. coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=21146&lang=en), und welche Informationen hat sie über entsprechende Entwicklungen in der Ukraine? Die Bundesregierung begrüßt, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf ihrer diesjährigen Herbstsitzung entschlossene Maßnahmen gegen Erscheinungen von Neo-Nazismus in Europa debattiert hat und dazu am 30. September 2014 eine substantielle Entschließung und Empfehlung verabschiedet wurden. Der in der Frage angesprochene Änderungsantrag des Ausschusses für Gleichheit und Nicht-Diskriminierung zu dieser Entschließung, in dem von einem wachsenden Trend der Glorifizierung von Organisationen der Waffen-SS die Rede ist, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der Parlamentarischen Versammlung abgelehnt. Der Bundesregierung sind Berichte über Gedenkveranstaltungen von ukrainischen Veteranen der Division Galizien bekannt. Nach Einschätzung der Bundesregierung lässt sich auf der Grundlage dieser Berichte nicht konstatieren, dass es in der Ukraine einen wachsenden Trend der Glorifizierung von Organisationen der Waffen-SS gibt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3009 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Verwendung der Wolfsrune, des Truppenkennzeichens der SS-Panzer-Division „Das Reich“, durch das Bataillon „Azow“? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 12. Welche Informationen und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über durch das Bataillon „Ajdar“ begangene Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen vor, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von „Amnesty International“ bezüglich der vom Bataillon „Ajdar“ begangenen Kriegsverbrechen (www.amnesty.org/en/library/ asset/EUR50/040/2014/en/e6776c69-fe66-4924-bfc0-d15c9539c667/eur 500402014en.pdf)? Der Bundesregierung sind der Bericht von Amnesty International sowie Presseberichte über Straftaten und Menschenrechtsverletzungen durch das Bataillon „Ajdar“ bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die ukrainische Staatsanwaltschaft hierzu Ermittlungsverfahren eingeleitet. 13. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Erkenntnissen und Medienberichten über die Bataillone „Azow“ und „Ajdar“ gezogen? Die Bundesregierung hat gegenüber ukrainischen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft, ihre Besorgnis über Aktivitäten des Bataillons „Asow“ und die von diesem Bataillon öffentlich gezeigte Symbolik zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung hat im Übrigen gegenüber der ukrainischen Regierung wiederholt betont, dass auch bei Maßnahmen, die das legitime Ziel der Sicherung der territorialen Integrität der Ukraine bezwecken, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss. 14. Wie groß schätzt die Bundesregierung den politischen Einfluss der rechtsextremen bzw. neofaschistischen paramilitärischen Verbände in der Ukraine ein, die unter anderem mit Umstellungen des Parlaments Druck ausüben? Die Entscheidungen der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Parlaments lassen keinerlei rechtsextreme Tendenzen erkennen, so dass es aus Sicht der Bundesregierung keinen Anlass gibt, von einem nennenswerten Einfluss derartiger Verbände auszugehen. 15. Inwiefern sind der Bundesregierung Informationen über den Einsatz rechtsextremer Formationen für Einschüchterungen und körperliche Angriffe im laufenden Wahlkampf bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 18/3009 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Auf den Wahllisten welcher Parteien zur Parlamentswahl am 26. Oktober 2014 befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anführer so genannter Freiwilligenbataillone oder rechtsextremer Gruppierungen? Kommandeure und Kämpfer von Freiwilligenverbänden befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Wahllisten der Parteien Volksfront (Juri Beresa, Anführer des Bataillons „Dnipro-1“; Andri Teteruk, Anführer des Bataillons „Myrotworez“; Jewhen Dejdej, Anführer des Bataillons „Kyjiw-1“), Vaterlandspartei (Ihor Luzenko, Bataillon „Asow“), Selbsthilfe (Semen Sementschenko, Anführer des Bataillons „Donbas“; Pawlo Kischkar, „Donbas“), Radikale Partei (Serhi Melnytschuk, Anführer des Bataillons Ajdar“; Andri Filonenko, Anführer des – mittlerweile aufgelösten – Bataillons „Schachtarsk“; Artem Witko, Bataillon „Luhansk-1“), Freiheit (Oleksi Mirhorodsky, Bataillon „Sitsch“) und Rechter Sektor (Oleh Mikaz, Oleh Stempizky, Oleksandr Zis, Dmytro Bibtschenko, alle Bataillon „Prawy Sektor“). Erkenntnisse zu Anführern rechtsextremer Gruppierungen auf Wahllisten liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Stellen die rechtsextremen bzw. neofaschistischen Kampfverbände nach Ansicht der Bundesregierung eine potentielle Bedrohung für die Amtsträgerinnen und Amtsträger der Ukraine dar, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den entsprechenden Drohungen, beispielsweise von Semen Sementschenko (www.bernerzeitung.ch/ausland/europa/Poroschenkobefiehlt -Grossoffensive-in-der-Ostukraine/story/30670077)? Der Bundesregierung sind Berichte über Äußerungen von Kommandeuren von Freiwilligenverbänden bekannt, die die Strategie der Regierung zur Beilegung des Konflikts im Osten des Landes kritisieren. Inwieweit hiervon eine konkrete Gefahr für Amtsträgerinnen oder Amtsträger der Ukraine ausgehen könnte, kann die Bundesregierung nicht abschließend beurteilen. 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Bataillon Donbass ? a) Teilt sie die Einschätzung der Fragesteller, dass es sich um einen rechtsextremen Kampfverband handelt? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Auszeichnung des „Kommandeurs “ des Bataillons, Semen Sementschenko, mit dem BogdanChmelnizki -Orden dritter Klasse durch Arsenij Jazenjuk, nachdem er in Kämpfen in Donezk verwundet wurde (http://kp.ua/politics/468271- yatsenuik-nahradyl-kombata-semenchenko-ordenom), und inwiefern hat sie sich öffentlich oder in den bilateralen Beziehungen zur ukrainischen Regierung dazu verhalten? Die Fragen 18a und 18b werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bataillon „Donbass“ des ukrainischen Innenministeriums, welches als Miliz der Nationalgarde aufgestellt wurde, hat eine Soll-Stärke von ca. 800 Mann. Die Stärke betrug im Juli 2014 ca. 120 Mann. Einsatzschwerpunkt dieses Bataillons ist der Oblast Donezk. Der Gründer ist Dmytro Jarosch aus der Partei „Rechter Sektor“, finanziert wird das Bataillon durch den Oligarchen Ihor Kolomojsky. Die Führung des Bataillons obliegt Semen Sementschenko. Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Kämpfer extreme Ansichten vertreten, liegen der Bundesregierung keine Hinweise vor, aufgrund derer das Bataillon als rechtsextrem bezeichnet werden müsste. Medienberichte über die Auszeichnung Semen Sementschenkos sind der Bundesregierung bekannt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3009 19. Inwiefern sieht die Bundesregierung das staatliche Gewaltmonopol in der Ukraine durch nichtstaatliche (para-)militärische Formationen bedroht? Das staatliche Gewaltmonopol wird durch separatistische paramilitärische Verbände in der Ost-Ukraine verletzt. Formationen, die dem Verteidigungs- oder Innenministerium unterstellt sind, verletzen das Gewaltmonopol nicht. 20. Inwiefern sieht die Bundesregierung das staatliche Gewaltmonopol in der Ukraine durch neue, staatlich anerkannte (para-)militärische Formationen bedroht, die potenziell zur Durchsetzung von Partikularinteressen eingesetzt werden könnten (vgl. www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/ products/aktuell/2014A52_kle_pst.pdf, S. 7)? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 21. Inwiefern hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Ukraine Kritik am Einsatz der genannten Bataillone zum Ausdruck gebracht, wann und in welcher Form ist dies gegebenenfalls geschehen, und welche Auswirkungen hat diese Kritik auf die Unterstützung der ukrainischen Regierung durch die Bundesregierung gehabt? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 22. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung ausländischer Söldner in der so genannten Anti-Terror-Operation im Osten der Ukraine? Der Bundesregierung liegen Einzelhinweise vor, nach welchen zahlreiche ausländische Söldner ihre Dienste im bewaffneten Konflikt in der Ost-Ukraine anbieten . Diese können jedoch nicht verifiziert werden. 23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Organisationen oder Einzelpersonen, die von Deutschland aus die beiden genannten Bataillone unterstützen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Organisationen oder Einzelpersonen, die sich in der Ukraine den beiden genannten Bataillonen angeschlossen haben (bitte nach Herkunftsländern auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Unterstützung der Bataillone aus Deutschland, und inwiefern erwägt sie diese Unterstützungsmöglichkeiten einzuschränken, zu erschweren oder zu untersagen? Für den Fall, dass die Bundesregierung Erkenntnisse über eine mögliche Ausreise von rechtsextremistischen Personen zur Teilnahme an Kampfhandlungen in der Ukraine oder sonstiger Unterstützung dortiger Kampfverbände erlangt, werden diese nach Möglichkeit für ausreiseverhindernde oder -erschwerende Maßnahmen genutzt. Drucksache 18/3009 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Maßnahmen der ukrainischen Regierung, die darauf abzielen, die humanitäre Situation im Donbass zu verbessern, wie es im Protokoll der Minsk-Vereinbarung vom 5. September 2014 festgelegt ist? Am 10. September 2014 wurde eine Staatsagentur zum Wiederaufbau des Donbass gegründet, die den Wiederaufbau in den durch die Kampfhandlungen betroffenen Gebieten koordinieren soll. Als prioritär gelten humanitäre Hilfe und winterfeste Häuser und dementsprechende Reparaturen. Ein entsprechendes Wiederaufbauprogramm wird ausgearbeitet. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über russische humanitäre Hilfe für die Menschen im Donbass, und in welchem Wert hat Russland bereits Hilfe zur Verfügung gestellt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aus Russland drei Lastwagenkonvois nach Luhansk und Donezk geschickt, die humanitäre Hilfsgüter, vor allem Grundnahrungsmittel, enthalten haben. Der Wert der Hilfsleistungen kann von der Bundesregierung nicht eingeschätzt werden. 28. Erwägt die Bundesregierung der Ukraine militärische Hilfe zu leisten? Wenn ja, welche? Derzeit ist nicht beabsichtigt, der Ukraine militärische Hilfe zu leisten. 29. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Lieferung von militärischer Aufklärungstechnik an ukrainische Einheiten im Ostukraine-Konflikt , zum Beispiel durch das Unternehmen T. R. (www.cyber-berkut.net/ traitors/0024.php)? Die Bundesregierung verfolgt in Bezug auf die Ukraine eine grundsätzlich restriktive Rüstungexportkontrollpolitik. Von der Lieferung militärischer Aufklärungstechnik durch das Unternehmen TR hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen an die Ukraine seit einschließlich dem Jahr 2013? Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen in die Ukraine erteilt. Im Jahr 2013 hat die Bundesregierung Genehmigungen für die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern in die Ukraine im Wert von rund 4,8 Mio. Euro erteilt. Im Zeitraum Januar bis September 2014 wurden Genehmigungen im Wert von rund 24 Mio. Euro erteilt. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um nichtletale und defensive Güter zum persönlichen Schutz von Soldaten. Gemäß den Angaben des VN-Waffenregisters für konventionelle Waffen hat die Ukraine im Jahr 2013 einen Revolver/eine Pistole und neun Gewehre aus der Tschechischen Republik, 200 Maschinenpistolen aus der Türkei, elf Gewehre und ein Scharfschützengewehr aus Großbritannien, 14 Revolver/Pistolen aus Österreich, fünf Revolver/Pistolen und fünf Gewehre aus den USA sowie aus China zwei Kampfpanzer vom Typ T-34 beschafft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333