Deutscher Bundestag Drucksache 18/3011 18. Wahlperiode 30.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold (Havelland), Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2682 – Aktueller Stand des Projekts Deutsche Digitale Bibliothek Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) soll als zentrales Portal Zugang zu digitalisierten Kulturgütern aus 30 000 Bibliotheken, Museen und Archiven bieten . Die technische Infrastruktur wurde aus Mitteln des Konjunkturpaketes II aufgebaut. Am 31. März 2014 ging die DDB mit einer ersten Vollversion des Portals online, rund anderthalb Jahre nach dem Start der Beta-Version. Bisher haben sich 2 200 Einrichtungen bei der DDB registriert, 130 dieser Einrichtungen haben Daten an die DDB geliefert. Insgesamt sind über 9,2 Millionen digitale Objekte recherchierbar, davon sind ca. 3,4 Millionen Erschließungsdaten von Objekten, die auf noch nicht digitalisierte Inhalte in den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen verweisen (Stand September 2014). Die jährlichen Zuwendungen von 2,6 Mio. Euro durch Bund und Länder sind bisher nur bis 2015 gesichert. Grundlage für einen Beschluss über eine Anschlussfinanzierung bildet die im März 2014 vorgenommene Evaluation bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, dem technischen Koordinator und beim Fachinformationszentrum Karlsruhe, dem technischen Betreiber der DDB. Die bisherigen Mittel umfassen lediglich den Betrieb der technischen Infrastruktur des Dachportals. Zukünftig sind der technische Betrieb, Nutzerservice und das Serviceportal, der weitere Ausbau der DDB und die Langzeitarchivierung finanziell zu sichern. Die eigentliche Digitalisierung soll von Bibliotheken , Museen und Archiven gegebenenfalls in Kooperation mit privaten Partnern, wie Google Inc., getragen werden. Die Angebote der DDB sollen auch der deutsche Beitrag zur europäischen Plattform Europeana sein. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag im Jahr 2012 die damalige Bundesregierung aufgefordert, ihre Aktivitäten zur Digitalisierung des Kulturerbes zu intensivieren (Bundestagsdrucksache 17/6315). EntDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sprechende Anträge in den Haushaltsverhandlungen wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung zur DDB und kündigt eine mit Ländern und Kommunen abgestimmte Digitalisierungstrategie an. In der im August 2014 vorgelegten Digitalen Agenda wieder- Drucksache 18/3011 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode holt die Bundesregierung dieses Bekenntnis und die Absicht, eine übergreifende Digitalisierungsstrategie zu entwickeln (www.bmwi.de). Sowohl das Kompetenznetzwerk DDB als auch der Deutsche Bibliotheksverband befürworten die zeitnahe Umsetzung einer Digitalisierungstrategie. 1. Plant die Bundesregierung nach Ablauf des bisherigen Finanzierungsrahmens Ende 2015, die DDB dauerhaft zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher prozentualen Beteiligung des Bundes? 2. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftig anfallenden Kosten des Betriebs der technischen Plattform der DDB, der Weiterentwicklung und des Ausbaus der DDB in technischer und fachlicher Hinsicht, des Betriebs eines Nutzerservices der DDB und die Kosten für eine Langzeitarchivierung der Daten ein? 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des Gutachtens zur Zwischenevaluierung DDB, die DDB in eine Organisationsform mit eigener Rechtspersönlichkeit zu überführen und das operative Geschäft an einem Standort unter einer verantwortlichen Leitung zu bündeln? Hat die DDB inzwischen die Adressdaten der ca. 30 000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen erfasst und festgestellt, welche dieser Einrichtungen ein verbindliches Interesse daran haben, Daten an die DDB zu liefern, welche digitalen Bestände bei diesen Einrichtungen insgesamt bereits vorhanden sind und wie sie in die DDB integriert werden können? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die DDB ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Alle Aktivitäten der DDB und sämtliche Entscheidungen über Fortentwicklung und Finanzierungsrahmen werden daher von Bund und Ländern gemeinsam betrieben bzw. getroffen. Grundlage der Entscheidungen über Fortentwicklung und künftigen Finanzrahmen wird die Zwischenevaluierung der DDB sein, die auf der Grundlage des von den Fragestellern angesprochenen Gutachtens von den Gremien der DDB (Kompetenznetzwerk, Vorstand und Kuratorium), der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und der BKM durchgeführt wird. Mit dem Abschluss des Evaluierungsverfahrens ist nach derzeitigem Sachstand voraussichtlich im Frühjahr 2015 zu rechnen. Für das Jahr 2016 streben die BKM und die Länder eine Fortführung der jeweils hälftigen Finanzierung der DDB in der bisherigen Höhe von 2,6 Mio. Euro an, um die Zwischenevaluierung mit der gebotenen Sorgfalt durchführen zu können. Dies steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsaufstellung , insbesondere der Etatisierung der Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber . 4. Wie viele der bisher registrierten Einrichtungen sind als Datenlieferanten aktiv (bitte nach Sparten, Menge und Art der gelieferten Daten aufschlüsseln ), und welchen Anteil der gelieferten Daten machen Erschließungsdaten aus? Folgende nach Sparten geordneten Datenlieferanten sind derzeit (Stand: 6. Oktober 2014) in der DDB aktiv: Datenlieferanten Anzahl Archive 37 Bibliotheken 14 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3011 Objekte in der Deutschen Digitalen Bibliothek nach Sparten: Objekte in der Deutschen Digitalen Bibliothek nach Medientyp: 5. Vor dem Hintergrund, dass laut dem Gutachten zur Zwischenevaluierung DDB derzeit zahlreiche der registrierten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen auf den Import ihres Materials warten, welche Einrichtungen warten derzeit, und warum kommt es zu diesen Wartezeiten? Die Wartezeiten beruhen im Wesentlichen darauf, dass derzeit noch mehr digitale Bestände zur Verfügung stehen als die DDB kurzfristig verarbeiten kann. Dies wiederum ist durch das aufwendige technische Mapping- und Ingestverfahren – Anpassung der Metadaten auf das Datenformat der DDB und Import der Datenbestände in die DDB – bedingt, das notwendig ist, um die einzelnen Bestände in die DDB zu integrieren. Dieses ist im Einzelnen in der Antwort zu Frage 6 beschrieben. Da dieses Verfahren permanent beschleunigt wird, ist mittelfristig damit zu rechnen, dass die Wartezeiten für interessierte Einrichtungen deutlich reduziert werden oder gar entfallen können. Nachdem im dritten Quartal 2014 wegen des bevorstehenden Launchs des Denkmalpflege 3 Forschungseinrichtungen 16 Mediatheken 4 Museen 76 Spartenübergreifende Einrichtungen 4 gesamt 154 Sparten Anzahl Archiv 5,39 Mio. Bibliothek 2,54 Mio. Mediathek 1,21 Mio. Forschung 550 000 Museum 190 000 Denkmalpflege 30 000 gesamt 9,91 Mio. Medientyp Anzahl Ohne (reine Erschließungsdaten) 5,01 Mio. Text 2,69 Mio. Bild 2,19 Mio. Audio 11 600 Video 1 500 Datenlieferanten Anzahl Archivportals D (siehe Antwort zu Frage 13) hauptsächlich Materialien aus der Archivsparte in die DDB geladen wurden, sieht die Planung für das vierte Quar- Drucksache 18/3011 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tal vor allem die Einspielung von Sammlungen digitaler Objekte aus Bibliotheken und Museen vor. Aus dem Bibliotheksbereich sind folgende Bestände für den Ingest bis Ende 2014 vorgesehen: – Judaica der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main, – Historische Drucke der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, – Digitale Sammlungen der Martin-Opitz-Bibliothek, – Handschriften, Urkunden und Druckschriften der Universitätsbibliothek Heidelberg, – Sammlungen (Bibliotheca Electoralis) der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena, – Digitale Sammlungen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Vorbehaltlich des Abschlusses der erforderlichen Vorarbeiten (Mapping, Datentransformation, Tests etc.) sind ferner vorgesehen: – Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (dilibri), – Badische Landesbibliothek Karlsruhe, – Universitätsbibliothek Leipzig, – Universität zu Köln, Universitäts- und Stadtbibliothek, – Universitätsbibliothek Mannheim, – Bibliothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte, – Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau, – Universitätsbibliothek Tübingen. Aus dem Museumsbereich sind folgende Bestände vorgesehen: – Goethehaus Frankfurt am Main, – Schlossmuseum Jever, – Geomuseum Münster, – Architekturmuseum Frankfurt am Main, – Museumsdorf Cloppenburg. Aus dem Bereich der Denkmalpflege kommt ebenfalls ein Datengeber hinzu: – Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum. Darüber hinaus sind für diverse bereits in die DDB geladene Sammlungen Aktualisierungen geplant, mit denen auch eine Erhöhung der nachgewiesenen Objektzahlen einhergeht. 6. Wie viele der bisher bei der DDB registrierten Einrichtungen verfügen über die entsprechenden technischen Voraussetzungen, um die technischen Anforderungen für die zu liefernden Daten entsprechend des gültigen Kooperationsvertrages (Standardformat) zu erfüllen? Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da alle gelieferten Daten zunächst durch die Servicestelle und die Fachstellen der DDB umfangreich aufbe- reitet werden müssen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3011 Die Aufbereitung der gelieferten Metadaten und Binärdateien erfolgt in mehreren Schritten: Metadaten, die komplexe Hierarchien aufweisen, werden gegebenenfalls in Einheiten aufgeteilt, die später je ein digitales Objekt in der DDB bilden werden. In der sich anschließenden Metadatentransformation findet eine Datennormalisierung statt, bei der die in einem der von der DDB definierten Eingangsformate vorliegenden Originalmetadaten nach den vom konzeptionellen Mapping festgelegten Regeln in das interne Datenformat der DDB (EDM) überführt werden. Hier finden auch die Anreicherung und Verknüpfung der Metadaten statt. In die Transformation können über eine PlugIn-Architektur Skripte zur Qualitätssicherung, Datenbereinigung und statistischen Auswertung, z. B. zur Abschätzung von Umfang und Dauer von Transformations- und Ingestvorgängen , eingebunden werden. Im Ingest werden unter anderem die Suchindizes aufgebaut, eindeutige Identifikatoren für die erzeugten digitalen Objekte vergeben und die zugehörigen Metadaten und Binärdateien im Archiv abgelegt. Dieser gesamte Prozess wird im Rahmen des Datenclearings anhand von Testdaten in der Regel mehrfach durchlaufen, von der Servicestelle und der verantwortlichen Fachstelle geprüft und nach Absprache mit dem Datenlieferanten abgenommen . Schließlich werden der Prozess für die Echtdaten im Produktionssystem durchlaufen und so die Daten im Portal und über die Datenschnittstellen verfügbar gemacht. Diese Arbeiten werden allein durch die DDB durchgeführt und können nicht bei den Einrichtungen erfolgen, weil dort die hierfür notwendigen Kapazitäten und die Expertise nicht zur Verfügung stehen. 7. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Informationen über Daten nicht veralten, und welche Möglichkeiten der Datenaktualisierung und Löschungen von Daten bestehen derzeit bei der DDB? Es finden regelmäßige Datenaktualisierungen statt (erneut im vierten Quartal 2014, siehe Antwort zu Frage 5). Löschungen werden auf Anforderung der Einrichtungen vorgenommen und sollen nur im Ausnahmefall erfolgen (nach Maßgabe rechtlicher Anforderungen etc.). Die Aktualisierung ist ein regulärer Prozess innerhalb der DDB, der hinsichtlich seiner Performanz permanent optimiert wird. Eine wesentliche Rolle spielen dabei persistente Identifikatoren (Merkmale eines Datensatzes, der die Auffindbarkeit ermöglicht) für die Objektinformationen und automatisiert abrufbare Schnittstellen aufseiten der Datenprovider . 8. Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die an die DDB datenliefernden Institutionen und die in der DDB greifbaren Inhalte spartengerecht zu vermehren, so dass die DDB im Vergleich mit kommerziellen Anbietern für Nutzer deutlich an Attraktivität gewinnt? Mit der zunehmenden Zahl von Datenlieferanten wächst das Spektrum an Werkzeugen und Erfahrung, die in der Folge den Einspielprozess beschleunigen. Die Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen haben ein hohes Interesse an der Integration von Daten. Erste Beratungen finden in der Regel durch die Fachstellen oder direkt durch die Servicestelle statt. Die entsprechenden Prozesse werden kontinuierlich verbessert. In der bisherigen Arbeit der DDB hat sich die Zusammenarbeit mit so genannten Aggregatoren bewährt, daher sollen die Datenlieferungen in Zukunft verstärkt über solche Aggregatoren stattfinden und nicht mehr wir bisher über die einzelnen Einrichtungen. Durch die konsequente Nutzung von Aggregatorstrukturen, insbesondere für die Einbindung kleinerer und mittlerer Kultureinrichtungen, kann der Datenfluss in die DDB wesentlich beschleunigt werden, weil formatspezifische Prozesse ausgelagert werden und die Drucksache 18/3011 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Komplexität der zu behandelnden Datenformate aufseiten des technischen Betreibers deutlich sinkt. 9. Wann wird die Bundesregierung eine umfassende Strategie für die Digitalisierung , Zugänglichmachung und Langzeitarchivierung des kulturellen Erbes, erarbeitet mit den Ländern, sowie die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellen, wie in der Digitalen Agenda der Bundesregierung angekündigt wurde? Mit der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 hat die Bundesregierung beschlossen, eine übergreifende Strategie und Aktionspläne mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur Digitalisierung von Kulturgütern (unter anderem Kino- und Filmdigitalisierung) sowie zur langfristigen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern in digitaler Form zu entwickeln und die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für die Behandlung dieser Punkte wird sich die Bundesregierung an dem durch den Geltungszeitraum der Agenda gesteckten Rahmen orientieren. Hinsichtlich der Digitalisierung des nationalen Filmerbes steht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereits im unmittelbaren Austausch mit dem Kinematheksverbund, dem Verband technischer Betriebe für Film und Fernsehen (VTFF) und der Filmförderungsanstalt (FFA), um eine umfassende Strategie für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes zu erarbeiten . Im Mai 2014 fand ein Runder Tisch statt, in welchem hierfür die ersten Grundlagen erarbeitet wurden. Notwendig ist eine Beteiligung der Länder, da es sich bei der Digitalisierung des Filmerbes um eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern handelt. Zunächst wird eine Kostenschätzung erstellt, die voraussichtlich Ende des Jahres 2014 vorliegen wird. In der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien darauf verständigt, das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen und dabei digitale Nutzungspraktiken zu berücksichtigen. Ziel muss weiterhin ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch die Archivierung und Online-Nutzung von Beständen von Kultureinrichtungen im Blick. 10. Hat die Bundesregierung mit den Ländern bereits Gespräche geführt und Absprachen zur Erarbeitung einer nationalen Digitalisierungsstrategie für das kulturelle Erbe getroffen? Wenn ja, welche? Bezüglich der Digitalisierung des Filmerbes wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Im Rahmen der darin genannten Gespräche werden auch Informationen für die Erarbeitung einer nationalen Digitalisierungsstrategie gewonnen. 11. Plant die Bundesregierung ein eigenes finanzielles Engagement bei der Digitalisierung des Kulturerbes über die bisherige Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) hinaus? Die Digitalisierung des Kulturerbes ist eine Daueraufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen betrifft. Viele Kultureinrichtungen digitalisieren im Rahmen ihrer grundsätzlichen Aufgabenerfüllung und der bestehenden haushalterischen Möglichkeiten. Dies gilt auch für durch den Bund dauerhaft geför- derte Einrichtungen. Daneben engagiert sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln. Bereits im Jahr 2013 wurden diverse zusätzliche Digitalisierungsprojekte mit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3011 einem Gesamtvolumen von 5 Mio. Euro finanziert. Die Abwicklung erfolgte aus haushaltstechnischen Gründen sowie aufgrund ihres besonderen Sachverstands über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Sie hat 3 Mio. Euro an von BKM ausgewählte Kultureinrichtungen ausgekehrt und 2 Mio. Euro für die Digitalisierung von Exponaten für das bei ihr angesiedelte virtuelle Museum „Künste im Exil“ verwendet, das im Herbst letzten Jahres freigeschaltet worden ist. Die BKM engagiert sich seit dem Jahr 2012 ferner mit zusätzlichen Mitteln für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes. Im Haushaltsjahr 2012 wurden dem Bundesarchiv 230 000 Euro sowie der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und die DEFA-Stiftung jeweils 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, um Filme ihrer Bestände zu digitalisieren. Im Jahr 2013 erhielten die Stiftung Deutsche Kinemathek 200 000 Euro, das Deutsche Filminstitut 100 000 Euro, die DEFAStiftung 250 000 Euro und die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung 250 000 Euro für die Digitalisierung von Filmen des nationalen Filmerbes aus den Mitteln der Digitalisierungsoffensive. Für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich Filmerbe sind im Jahr 2014 weiter Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro eingeplant. 12. Hat das Kompetenznetzwerk DDB einen Masterplan insbesondere zur Digitalisierung der Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts und zur Erarbeitung gemeinsamer Standards für Anwendungen und Langzeitarchivierung erarbeitet, und in welcher Form wurde das neu beschlossene Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke hier einbezogen? Das 19. und 20 Jahrhundert sind die mit großem Abstand produktionsreichsten Jahrhunderte im deutschen Publikationsmarkt. Das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke eröffnet hier das Potenzial zur Lizenzierung von Werken bis zum Erscheinungsjahr 1965 für die Digitalisierung und öffentliche Bereitstellung . Die Geschäftsstelle der DDB und der technische Projektkoordinator Deutsche Nationalbibliothek (DNB) waren und sind neben anderen Einrichtungen und Verbänden in die operative Planung und Umsetzung des Gesetzes einbezogen , so etwa beim Aufbau der Datenbank beim Deutschen Marken- und Patentamt (DMPA). Derzeit richtet die DNB zusammen mit den Verwertungsgesellschaften ein technisches Verfahren ein, das auf den bestehenden Metadatenstrukturen aufsetzt und die sichere Identifikation von Titeln und Autoren erlauben wird. Ein Masterplan für die Digitalisierung der Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts liegt bislang nicht vor und ist angesichts der großen Mengen und der Komplexität einer Koordination der Digitalisierungsleistungen auf allen Ebenen des Föderalismus eine nur mit begrenztem Wert zu leistende Aufgabe. Zu bedenken ist auch, dass es im Kontext der DDB nicht nur um die Digitalisierung von Büchern, sondern auch von Archivalien, Museumsobjekten, Tonträgern, Filmen etc. geht. Die Sicherung der Langzeitverfügbarkeit digitaler Objekte ist eine Herausforderung , die unterschiedliche Kompetenzen und in hohem Maße auch sparten- bzw. objektspezifisches Wissen erfordert. Insofern ist sie nur kooperativ im Verbund zu leisten. Ein Kompetenznetzwerk, das sich der Koordinationsaufgabe entsprechender Aktivitäten spartenübergreifend widmet, ist z. B. das Projekt „nestor“, dessen Geschäftsstelle bei der DNB angesiedelt ist. Insofern besteht für die DDB kein Bedarf, selbst auf diesem Feld aktiv zu werden. Drucksache 18/3011 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Nutzergruppen nutzen derzeit die Angebote der DDB, und welches sind die konkreten Zielgruppen der DDB? Derzeit wird die DDB sowohl von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen als auch von der breiten Öffentlichkeit und dem Bildungssektor genutzt. Ein weiteres wichtiges Segment ist der Bereich Wissenschaft/Forschung. Im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens und mit der zunehmenden Konsolidierung des technischen Standes der DDB und ihrer Inhalte wird die konkretere Einbindung weiterer Zielgruppen möglich, indem spezielle Angebote generiert werden können, die sich aus der DDB ableiten. Ein Beispiel dafür ist das Archivportal D, ein Teilprojekt der DDB, das Ende September 2014 der Öffentlichkeit übergeben wurde. Weitere Angebote, die allerdings stark von den zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängen, werden sich insbesondere auf den Bildungsbereich beziehen. 14. Wie viele Besucher hatte seit der Onlinestellung der Vollversion am 31. März 2014 die Homepage der DDB, und auf welche Staaten verteilen sich diese Zugriffe? Vom 31. März bis zum 6. Oktober 2014 wurde die DDB ca. 460 000-mal besucht , pro Tag durchschnittlich 2 420-mal. Die Anzahl der unterschiedlichen Benutzer lag in diesem Zeitraum bei durchschnittlich 2 250 pro Tag. Hinzu kommen seit dem 24. September 2014 die Besucher des Archivportal D. Die Besucher verteilen sich auf folgende Länder: Deutschland 81 Prozent, Ausland 19 Prozent, davon: USA 6,2 Prozent, Frankreich 1,4 Prozent, Russland 1,1 Prozent , Polen 1,0 Prozent, Italien und Spanien je 0,9 Prozent. 15. Wie viele Dienste nutzen aktuell das API (application programming interface ), und wie viele Anfragen werden hier pro Tag gezählt? Eine Bestimmung der Anzahl der Dienste, die das API der DDB nutzen, ist nicht möglich. Die Nutzung des API erfordert zwar die Beantragung eines Zugriffsschlüssels , ob dieser aber nur aus Interesse, für Versuche oder aber für das Angebot eines Dienstes genutzt wird, ist nicht verlässlich festzustellen. Im Zeitraum März bis August 2014 erfolgten pro Tag durchschnittlich 3 534 Zugriffe über das API (ohne Zugriffe durch Mitarbeiter der DDB-Geschäftsstelle, dem technischen Koordinator (DNB), dem technischen Betreiber (FIZ Karlsruhe) und Fraunhofer IAIS als einem der Software-Entwickler), insgesamt also etwas über 650 000. Beispiele für bekannte Dienste, die das API der DDB nutzen, sind eine Anwendung zur kartenbasierten Darstellung und Eingrenzung von Suchtreffern, grafische Visualisierungen der DDB-Inhalte und ihrer semantischen Zusammenhänge sowie das Archivportal D, ein durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstütztes Vorhaben. Mit dem Archivportal D (www. archivportal-d.de) werden eine archivspezifische Sicht auf die Inhalte der DDB und ein übergreifender Nachweis von Materialien aus deutschen Archiven realisiert. Es stellt eine reine API-Anwendung der DDB dar und nutzt die im Backendsystem der DDB gespeicherten Inhalte. 16. Wie viele Nutzer der DDB haben sich aktuell für einen API-Key registrieren lassen? Insgesamt wurden bisher 146 Zugriffsschlüssel vergeben, darunter auch ca. zehn für interne Anwendungen, d. h. diese Zugriffsschlüssel wurden an Mitarbeiter Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3011 von der DDB-Geschäftsstelle, dem technischen Koordinator DNB, dem technischen Betreiber Fachinformationszentrum (FIZ) Karlsruhe und Fraunhofer IAIS als einem der Software-Entwickler vergeben. 17. Welche und wie viele Datenlieferanten haben aus rechtlichen Gründen der Datenweitergabe über das API widersprochen? Bisher haben nur einige wenige Einrichtungen der Datenwiedergabe über das API aus rechtlichen Gründen widersprochen. Es sind dies die an die DDB Daten liefernden Museen aus dem d:CULT Verbund Düsseldorf sowie die Staatlichen Museen zu Berlin. Diese liefern umfangreiche Metadaten an die DDB, welche neben den Erschließungsinformationen auch Beschreibungsinformationen enthalten . Die Rechtslage an den Beschreibungsinformationen ist unklar und durch die Einrichtungen nicht zu klären, weswegen die Daten nicht mit einer CC0- Lizenz lizensiert werden können und in der Folge auch nicht über eine nur bedingungsfrei verfügbare (CC0-lizensierte) datenausgebende API zur Verfügung gestellt werden können. 18. Plant die Bundesregierung, ein Geschäftsmodell für die API-Nutzung zu entwickeln, um DDB-Inhalte attraktiv für eine kommerzielle Nachnutzung zu machen? Die API öffnet die Daten und Funktionen der DDB für dezentrale Entwicklungen Dritter. Über die Schnittstelle werden ausschließlich Daten weitergegeben, die CC0-lizensiert sind, d. h. deren Verwendung keinerlei Einschränkungen unterliegt . Damit verfolgt die DDB das Ziel, die Daten soweit wie möglich für eine Nachnutzung zur Verfügung zu stellen und fördert so die Entstehung neuer Anwendungen auf der Grundlage der Daten in der DDB sowie die Verbreitung der Kenntnis über Kulturgut aus Deutschland. Inwieweit daraus Geschäftsmodelle auch für kommerzielle Nachnutzungen abgeleitet werden können, wird im Rahmen der Fortentwicklung der DDB zu prüfen sein. 19. Wie viele Nutzer haben sich aktuell einen persönlichen DDB-Account angelegt ? Zurzeit verfügen 490 Nutzer über einen persönlichen DDB-Account. 20. Welchen an der DDB beteiligten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wurde die vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelte Software für Wasserzeichen zur Verfügung gestellt? Die Software steht allen Einrichtungen zur Verfügung. 21. Wurde die vom Fraunhofer SIT entwickelte Software für Wasserzeichen in die Software der DDB integriert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Die Software wurde bisher nicht in die Software der DDB integriert, da die DDB selbst keine Inhalte hostet, sondern lediglich gering aufgelöste Voransichten, so genannte Previews, darstellt. Daher ist eine Integration technisch nicht erforder- lich; ein Angebot in hochauflösender Qualität erfolgt grundsätzlich über die an- Drucksache 18/3011 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bietende Einrichtung. Diese kann die Software für Wasserzeichen unmittelbar nutzen. 22. Wie will die Bundesregierung die Barrierefreiheit des Angebotes der DDB sicherstellen, plant sie z. B. Audioprogramme zur Teilhabe für Blinde finanziell ein, sollen im Rahmen der Digitalisierung schriftlicher Werke Audiofunktionen bereitgestellt werden, oder werden bei den audiovisuellen Werken Untertitelung bzw. Gebärdensprache berücksichtigt? Das DDB-Portal ist von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) auf Barrierefreiheit hin untersucht worden. Grundlage der Evaluation war der aktuelle Anforderungskatalog der dafür einschlägigen BITV 2.0. Im Ergebnis erhielten alle Bereiche des Portals Bewertungen deutlich über 90 Punkten und einen Durchschnittswert von 93 Punkten. Das Portal ist damit auch für blinde und sehbehinderte Nutzer sehr gut geeignet. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind im Rahmen der Evaluierung zu prüfen. 23. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um dem Optimierungsbedarf , den das Gutachten zur Zwischenevaluierung DDB feststellt, bei den bisher vorhandenen Suchfunktionen der DDB, gerade im Vergleich zu kommerziellen Anbietern, nachzukommen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 24. In welcher Art und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, die Suchmaschinenverfügbarkeit der DDB zu verbessern, und wie sollen zukünftig soziale Netzwerke besser einbezogen werden, nachdem laut dem Zwischenbericht der DDB mehr als 60 Prozent der Nutzer über Suchmaschinen auf die Seiten der DDB kommen und soziale Netzwerke hingegen kaum eine Rolle spielen? Die Suchmaschinenverfügbarkeit der DDB ist grundsätzlich gegeben. Das zeigt sich auch daran, dass ein Großteil der Nutzer der DDB über Suchmaschinen auf das Portal der DDB gelangt. Es ist vorgesehen, die Suchmaschinenoptimierung weiter voranzutreiben. Dies erfolgt mit einfach umzusetzenden Maßnahmen noch 2014, weitere Schritte sind ab Anfang 2015 vorgesehen. Seit dem zweiten Quartal 2014 ist die DDB in den sozialen Netzwerken aktiv: Auf Twitter unter @ddbkultur. Im vierten Quartal 2014 startet die DDB zusätzlich ihre sich bereits in Vorbereitung befindende Facebook-Präsenz. 25. Plant die Bundesregierung die Erstellung einer fundierten Nutzungsanalyse der DDB? Vertiefte Nutzungsanalysen der DDB unter Beachtung der strengen Datenschutzvorgaben sind für die Zukunft vorgesehen. Wie sie ausgestaltet und realisiert werden können, ist im Rahmen des laufenden Evaluierungsverfahrens zu klären. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3011 26. Plant die Bundesregierung zeitnah den tatsächlichen jährlichen Finanzierungsbedarf der Digitalisierungsarbeit und Zugänglichmachung der Kultur - und Wissenschaftseinrichtungen zu ermitteln, da die bisher öffentlich diskutierten Zahlen auf Modellberechnungen des Deutschen Bibliotheksverbandes (geschätzter Mehrbedarf von 10 Mio. Euro im Jahr) und Prognosen des Fraunhofer-Instituts (insgesamt geschätzter Bedarf von ca. 30 Mio. Euro) beruhen? Die Digitale Agenda 2014 bis 2017 bietet einen geeigneten Rahmen, um eine allgemeine Prüfung der Aufwände für die Digitalisierung der Bestände von Kultur - und Wissenschaftseinrichtungen vorzunehmen. Bei dem in der Antwort zu Frage 9 erwähnten Runden Tisch zum Thema Digitalisierung Filmerbe im Mai 2014 hat die Filmförderungsanstalt (FFA) die Aufgabe übernommen, eine differenzierte Kostenschätzung zur Ermittlung des notwendigen Kostenrahmens für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes bis Ende des Jahres 2014 einzuholen . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 27. Warum steht der aktuell gültige Kooperationsvertrag nicht öffentlich einsehbar auf den Seiten der DDB, sondern muss bei der Geschäftsstelle angefordert werden? Anfang Oktober 2014 wurde der Kooperationsvertrag zeitgleich mit der Veröffentlichung der Informationsbroschüre „Eine gute Grundlage. Rechtliche Voraussetzungen der Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek“ auch zum Download auf der Webseite bereitgestellt. 28. Ist der Kooperationsvertrag kompatibel mit dem Europeana Data Exchange Agreement, insbesondere im Hinblick auf die Nachnutzbarkeit von Metadaten durch Dritte auf der Grundlage der Lizenz CC0? Der Kooperationsvertrag ist mit dem Europeana Data Exchange Agreement kompatibel. Da die Europeana ausschließlich Daten mit einer CC0-Lizenz akzeptiert – während die DDB darüber hinausgehend auch Daten zugänglich macht, die nicht CC0-lizensiert sind –, übergibt die DDB auch ausschließlich solche Daten. 29. Mit welchen Einrichtungen, Firmen und Personen bestehen derzeit vertragliche Vereinbarungen mit der DDB zur Einräumung von Rechten (nach Absatz 2.6 der Kooperationsvereinbarung) zur gewerblichen Nutzung der Digitalisate und bereitgestellten Derivate? Da die Einrichtungen ihre Inhalte selbst vermarkten, bestehen seitens der DDB keine vertraglichen Vereinbarungen zur gewerblichen Nutzung von digitalen Objekten. 30. Welche Einnahmen sind mit der gewerblichen Nutzung von Objekten der DDB bereits erzielt worden bzw. welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung für die Zukunft? Da die DDB bislang nicht kommerziell tätig geworden ist, sind insoweit auch keine Einnahmen erzielt worden. Welche Einnahmen gegebenenfalls in Zukunft möglich sein könnten, hängt von der konzeptionellen Fortentwicklung der DDB ab, die Gegenstand des laufenden Evaluierungsverfahrens ist. Drucksache 18/3011 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. Welche Einrichtungen haben bisher gegenüber der DDB von der (in Absatz 5.2.2 des Kooperationsvertrages) fixierten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gewerbliche Nutzung von Digitalisaten und Derivaten zu untersagen oder von Einzelfallzustimmungen abhängig zu machen? Der Kooperationsvertrag sieht bisher keine gewerbliche Nutzung von Digitalisaten oder Derivaten durch die DDB vor. Ziffer 5.2.2. des Vertrages regelt die der DDB durch den Kooperationspartner/Datenlieferanden einzuräumenden Rechte an den Metadaten. Der DDB sind diese Daten grundsätzlich CC0-lizensiert zu überlassen. In wenigen berechtigten Ausnahmefällen (siehe Antwort zu Frage 17), können die Kooperationspartner/Datenlieferanten diesem Grundsatz widersprechen. 32. Von welchen Marktpreisen für die Nutzung nach (Absätze 2.3 und 2.6 des Kooperationsvertrages) geht die Bundesregierung derzeit für übliche Nutzungsfälle aus und gibt es dazu Preistabellen oder sonstige schriftlich fixierte Erwartungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 33. Wie viele Datensätze hat die DDB bereits an die Europeana geliefert im Vergleich zu anderen europäischen Ländern? Aus deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen werden derzeit ca. 3,7 Millionen Objekte in der Europeana nachgewiesen. Deutschland belegt damit nach Frankreich (ca. 3,9 Millionen Objekte) und vor den Niederlanden (ca. 3,5 Millionen), Spanien (ca. 3,0 Millionen) und Schweden (ca. 2,9 Millionen) den zweiten Platz. Obwohl die DDB seit Längerem technisch in der Lage ist, Daten an die Europeana zu liefern, kommt bislang nur ein Teil der deutschen Nachweise über den Weg der DDB zu Europeana. Dies hat unterschiedliche Gründe: – Vor allem sollen Duplikate in der Europeana verhindert werden, die durch die Lieferung von Sammlungen entstehen, die bereits über einen anderen – sparten - bzw. themenspezifischen Aggregator – dorthin gelangt sind. Deutsche Einrichtungen liefern schon länger Daten an die Europeana, als die DDB überhaupt Daten verfügbar hat, und sie sind vertraglich über die zugrundeliegenden EU-Projekte zur Direktlieferung verpflichtet. – Ferner hat die Europeana technische Probleme mit der Annahme von Inhalten aus der DDB, die sich aus der hohen Anzahl der Objekte ergeben, die die DDB bereitstellt. Hier wird derzeit an einer zügigen Lösung gearbeitet. 34. Welche Partnerschaften oder Drittmitteleinwerbungen, z. B. in Form von Mäzenen, Sponsoren und privaten Spenden, die bereits in der Planungsphase der DDB überlegt und vorverhandelt wurden, konnten bisher abgeschlossen oder eingeworben werden? Wenn es nicht zu Partnerschaften oder Drittmitteleinwerbung kam, warum kamen bisher keine Partnerschaften zustande bzw. konnten keine Drittmittel aquiriert werden? Konzeption und Aufbau der DDB waren hochkomplexe und schwierige Aufgaben , die alle Akteure bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gefordert haben. Derzeit werden die Verantwortlichen zudem durch das laufende Evaluierungs- verfahren zusätzlich belastet. Da die zur Verfügung stehenden Arbeitskapazitäten auf das Ziel konzentriert werden mussten, die Lauffähigkeit der DDB als Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3011 performantes, ausbaufähiges System zu erreichen und zu gewährleisten, konnte für die Einwerbung von Spenden oder Drittmitteln bislang noch kein Konzept entwickelt werden. 35. Existiert eine Strategie zur Priorisierung und Abstimmung der Digitalisierungstätigkeit von öffentlichen Einrichtungen mit privaten Kooperationspartnern ? Die Möglichkeiten von Kooperationen der DDB und der mit ihr verbundenen Einrichtungen mit privaten Partnern werden im Rahmen des laufenden Evaluierungsverfahrens erwogen. 36. Plant die Bundesregierung, Inhalte der E-Book-Plattform libreka.de in die DDB zu integrieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333