Deutscher Bundestag Drucksache 18/3024 18. Wahlperiode 31.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2771 – Errichtung eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die italienische Regierung schlägt laut einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Dokument vor, in Libyen oder Tunesien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit anzusiedeln. Ein Papier mit ersten Überlegungen wurde demnach an alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verschickt und wird dort geprüft. Der Polizeiposten soll dabei helfen, einen „Gürtel“ um den Mittelmeerraum und den Balkan zu ziehen. Auch an der EU-Außengrenze zur Türkei soll ein solches Zentrum mit Bulgarien und Griechenland entstehen. Soweit bekannt, ist hierfür der Grenzübergang Kapitan Andreevo im Gespräch, eine erste Vereinbarung hierzu wurde bereits unterzeichnet (www.press.mvr.bg/en/News/news131022_01.htm). Der Vorschlag zur Einrichtung eines weiteren Zentrums in der Maghreb-Region zielt laut dem EU-Dokument auf eine „Bekämpfung krimineller Aktivitäten“ und die Schaffung eines „effektiven Informationsnetzwerks“. Die Zentren könnten dann als „Antenne“ dienen, um Nachrichten über bestimmte Kriminalitätsphänomene auszutauschen. Genannt werden „Terrorismus, illegale Einwanderung, Menschenhandel und organisiertes Verbrechen“. Auch der gegenseitige Austausch von Erfahrungen und Praktiken soll darüber abgewickelt werden. Alle teilnehmenden Länder sollten Verbindungsbeamte entsenden. Auch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) und die kriminalpolizeiliche Agentur Europol würden eingebunden. Laut dem Papier seien die Länder des Maghreb besonders von kriminellen Verkehrs - und Handelsströmen betroffen. Kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“ verbündeten sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter. Manche hätten überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen. Auf diese Weise gelange immer mehr Kriminalität auch nach Südeuropa. Italien sei davon besonders betroffen. Das Zentrum in Libyen oder Tunesien soll nach dem Vorschlag Italiens zeitgleich mit dem Zentrum in Kapitan Andreevo entstehen. Beide ZenDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tren sollen dann Informationen mit zwei italienischen Kommandozentralen austauschen , die dafür in der Region Apulien und auf Sizilien errichtet werden. Das Papier bleibt unpräzise, welche weiteren italienischen Lagezentren genutzt werden sollen. Die Rede ist beispielsweise von einem „internationalen Kontroll- Drucksache 18/3024 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zentrum zur Polizeikooperation“, was auch die Zusammenarbeit der Kriminalpolizeien nahelegt. Italien würde dabei von seiner traditionell guten Polizeizusammenarbeit auf dem Balkan profitieren. Die italienischen Carabinieri waren beim Aufbau eines südosteuropäischen Polizeizentrums behilflich, das in Bukarest nach Vorbild des Europäischen Polizeiamtes (Europol) entstand (Bundestagsdrucksache 17/5133). 1. Was ist der Bundesregierung über das Zustandekommen eines Vorschlags der italienischen Regierung bekannt, wonach in Libyen oder Tunesien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit angesiedelt werden soll? In der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 12. September 2014 stellte die italienische Präsidentschaft ihre Initiative zur Einrichtung von Informationsaustausch -Zentren im Mittelmeerraum zur verbesserten Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität vor. Weitere Hintergründe zum Zustandekommen des Vorschlags sind der Bundesregierung nicht bekannt. 2. Wann haben welche Bundesbehörden erstmals von einem solchen Ansinnen Kenntnis erlangt? Das Bezugsdokument wurde am 9. September 2014 für die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung, an der das Bundesministerium des Innern (BMI) teilnimmt, vorgelegt. 3. Inwiefern und mit welchem Inhalt bzw. welchen Verabredungen wurde der Vorschlag auch auf dem Treffen des deutschen und italienischen Innenministers erörtert (Deutsche Welle, 2. September 2014)? Der Vorschlag wurde im Rahmen des Treffens des deutschen und italienischen Innenministers am 2. September 2014 in Berlin nicht erörtert. 4. Wann hat die Bundesregierung den Vorschlag offiziell erhalten, und wo bzw. auf welche Weise wird dieser nun behandelt? Das Bezugsdokument für die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 12. September 2014 wurde am 9. September 2014 vorgelegt. Aufgrund der sehr kurzfristigen Vorlage des Papiers wurde die Sitzung am 12. September 2014 von den Wort nehmenden Delegationen vor allem für Fragen im Hinblick auf die unklare Abgrenzung zu den bestehenden Instrumenten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genutzt. Der italienische Vorsitz erklärte, dies aufgreifen zu wollen und möglicherweise ein überarbeitetes Dokument vorzulegen. 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die darin aufgestellte Behauptung, die Länder des Maghreb seien besonders von kriminellen Verkehrs- und Handelsströmen betroffen, kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“ verbündeten sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter und manche hätten überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen? Einige Staaten des Maghreb befinden sich seit dem „Arabischen Frühling“ 2011 im Umbruch, was auch Auswirkungen auf die Struktur der Sicherheitsbehörden hat. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3024 Durch die Maghreb-Region verlaufen aufgrund der geografischen Lage Schleusungsrouten von afrikanischen Staaten der Subsahara-Region nach Europa, aber auch Drogenschmuggelrouten von Südamerika nach Europa. Die räumliche, geschichtliche und auch sprachliche Nähe zu Europa (insbesondere Frankreich, Spanien, Italien) sowie im Umbruch befindliche Sicherheitsbehörden begünstigen den kriminellen Waren- und Handelsverkehr zwischen Europa und dem Maghreb. Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen unterschiedliche (kriminelle ) Gruppierungen zusammenarbeiten. So wurden Rauschgifthändler in Algerien durch Terroristen bewaffnet, wodurch Strukturen des sogenannten Narcoterrorismus entstanden sind. In diesem Zuge hat sich die Bewegung MUJAO gegründet, deren Hauptaktivitäten einerseits Entführungen in Nordmali und andererseits die Sicherung von Transportrouten für Kokaintransfers aus Südamerika über Westafrika sind. Ob sich grundsätzlich immer mehr kriminelle Gruppen verbünden, kann aufgrund der vorliegenden Informationen allerdings nicht beurteilt werden. 6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Regierung in Rom aufgestellte Behauptung, besonders „Terrorismus, illegale Einwanderung, Menschenhandel und organisiertes Verbrechen“ seien ein Problem und sollten über das neue Zentrum bekämpft werden? Die Benennung der Problemfelder deckt sich mit den Erkenntnissen der Bundesregierung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Die Bekämpfung welcher „krimineller Aktivitäten“ im Maghreb ist aus Sicht der Bundesregierung besonders erforderlich? Einfluss auf die Sicherheitslage Europas und auf die Sicherheit westlicher Einrichtungen und Personen im Maghreb-Raum haben die Deliktsbereiche religiös motivierter Terrorismus, Rauschgiftkriminalität sowie die Irreguläre Migration und Schleusung (die Maghreb-Region ist insbesondere in diesem Jahr Ausgangspunkt von bereits weit über 100 000 Schleusungen in Richtung Europäische Union – EU). Sie sind darüber hinaus geeignet, die Sicherheitslage in den Staaten des Maghreb negativ zu beeinflussen und Demokratiebestrebungen zu gefährden. 8. Inwiefern hat sich die EU-Grenzagentur FRONTEX (auch der Verwaltungsrat ) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorschlag zur Errichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb befasst? Der FRONTEX-Verwaltungsrat hat sich mit dem genannten Vorschlag nicht befasst . Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Inwiefern war die Einrichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der EU-Polizeioperation EUBAM Libyen thematisiert worden? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 18/3024 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Maßnahmen von EUBAM Libyen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorübergehend oder endgültig unterbrochen, und wann soll über die Art und Weise einer Fortführung entschieden werden? Vor dem Hintergrund einer Verschlechterung der Sicherheitslage in Libyen wurde das Personal von EUBAM Libyen am 30. Juli 2014 aus Tripolis verlegt. Die Mitgliedstaaten der EU wollen in den kommenden Monaten über die weitere Tätigkeit von EUBAM Libyen entscheiden. 11. Wie viele „Ex-Kombattanten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Abbruch von EUBAM Libyen in staatliche Sicherheitsbehörden integriert worden, und um welche handelt es sich dabei? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1796 vom 20. Juni 2014 wird verwiesen. Weitergehende Informationen hierüber liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welchen Fortgang nahm das von der Bundesregierung geplante Ausbildungsprogramm für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei nach den neuerlichen Kämpfen in Libyen? Das Projekt ist zurzeit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Eine Ausbildung hat nicht stattgefunden. 13. Aus welchen Komponenten welcher Hersteller bestand der „Aufbau eines Grenzkontrollsystems zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr radioaktiver Stoffe“, für das die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 Gelder zur Verfügung gestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d)? Die Bundesregierung hat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Zeitraum 2012/2013 insgesamt 550 000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienten dazu, durch Schulungen, Beratungen und Workshops die verantwortlichen libyschen Behörden zu befähigen, die internationalen Regelwerke und Standards für effektive Grenzkontrollen zur Prävention illegaler Ausfuhren radioaktiver Materialien besser umsetzen zu können. Entsprechendes Gerät oder Material zum Einsatz von Grenzkontrollen wurde im Rahmen des Projekts nicht finanziert. 14. Auf welche Weise steht die Bundesregierung in Libyen weiterhin mit „Unternehmen , die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ in Kontakt (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d), und welche Verabredungen zu einer möglichen Evakuierung oder aber Fortführung der Produktion wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen? Die Bundesregierung steht über die deutsche Botschaft in Tripolis – derzeit vorübergehend von Tunis aus tätig – im Rahmen ihres konsularischen und Außenwirtschaftsförderungsauftrags mit den in der Vergangenheit in Libyen tätigen deutschen Unternehmen in Kontakt. Fragen nach einer Evakuierung bzw. Fortführung der Produktion stellen sich derzeit nicht. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3024 15. Über welche neueren Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich von „Ausbildungsmaßnahmen“ oder einem sonstigem Austausch von Angehörigen libyscher sowie US-Sicherheitsbehörden, die nach Angaben der Bundesregierung im US-Generalkonsulat in Frankfurt stattfanden und sich in mindestens einem Fall aus „Bediensteten des libyschen Innenministeriums , des Verteidigungsministeriums und der Zollbehörde“ zusammensetzte (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 28)? Der Bundesregierung liegen keine neueren Erkenntnisse vor. 16. Welche „Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes“ sowie „Grundlagen in den Bereichen Organisation und Planung sowie der Risikoanalyse “ wurden den libyschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Frankfurt vermittelt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden folgende Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes sowie Grundlagen in den Bereichen Organisation und Planung sowie der Risikoanalyse vermittelt: – Befragung und Vernehmung, – Durchführung von Grenzstreifen und -kontrollen, – Kontrolle von Fahrzeugen, – Verdeckte und offene Observation, – Kontrolle von Grenzübertrittsdokumenten vor dem Hintergrund des Erken- nens, verschiedener Fälschungsmöglichkeiten. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob der bereits vom Europäischen Auswärtigen Dienst im Rahmen von EUBAM Libyen besuchte Grenzübergang Ra’s Ajdir als möglicher Standort eines EU-Polizeipostens im Gespräch war oder ist (www.youtube.com/watch?v=CVEGejxJcXU)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 18. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die Grenzagentur FRONTEX und das Europol in den Standort eines EU-Polizeipostens eingebunden werden, und welche Erläuterungen der italienischen Regierung sind ihr hierzu bekannt? Der Bundesregierung liegen über eine Einbindung Europols und FRONTEX in den Standort eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/3024 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche zwei italienischen Kommandozentralen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, mit denen das Zentrum in Libyen oder Tunesien sowie das Zentrum in Kapitan Andreevo Informationen austauschen soll? 20. Inwiefern sind diese in der Region Apulien und auf Sizilien anvisierten Zentren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits existent? 21. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem weiteren „internationalen Kontrollzentrum zur Polizeikooperation“ in Italien gemeint, an das die Zentren angebunden werden könnten? Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Welche italienischen Lagezentren zur internationalen Zusammenarbeit der Kriminal- und Grenzpolizeien sowie des Zolls sind der Bundesregierung bekannt, und von welchen Polizeien bzw. Gendarmerien werden diese nach ihrer Kenntnis betrieben? Nach hiesigem Kenntnisstand ist Italien an vier gemeinsamen Zentren (oder vergleichbaren Einrichtungen) der Polizei- (und Zoll-)Zusammenarbeit beteiligt. Drei von diesen sind bilaterale Einrichtungen mit Frankreich (in Modane und Ventimiglia) und mit der Schweiz (in Chiasso). Eine Einrichtung wird trilateral (Italien, Österreich, Slowenien) in Thörl-Maglern betrieben. 23. Von welchen existierenden Regelungen könnte ein EU-Polizeiposten unter Mitarbeit von FRONTEX und Europol in Nordafrika rechtlich abgedeckt werden? Da die italienische Initiative zur Einrichtung von Informationsaustausch-Zentren im Mittelmeerraum zur verbesserten Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität insbesondere im Hinblick auf ihr Verhältnis zu den bestehenden Instrumenten der Zusammenarbeit überarbeitet werden soll, kann auch zu möglichen rechtlichen Grundlagen des Vorschlags noch nicht Stellung genommen werden. 24. Sofern nicht auf existierende Regelungen zurückgegriffen werden kann, was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Art von „Ad-hocVereinbarungen “ laut dem Vorschlag Italiens mit den Ländern abgeschlossen werden könnten, um ein solches Zentrum überhaupt einzurichten? Aus Sicht der Bundesregierung kann diese Frage erst nach Vorlage eines überarbeiteten Vorschlags beantwortet werden. 25. Was ist der Bundesregierung aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen, Berichten aus Brüssel oder ihrer Mitarbeit im FRONTEX-Verwaltungsrat über den neueren Stand der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens zwischen FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt (Bundestagsdrucksache 18/1316)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3024 26. Was ist der Bundesregierung über weitere operative oder strategische Abkommen von FRONTEX und Europol mit Tunesien oder Libyen bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Tunesien und Libyen sind nicht auf der Liste der Drittstaaten aufgeführt, mit denen Europol Abkommen schließen kann (Artikel 23, 26 Absatz 1 Buchstabe a des Ratsbeschlusses 2009/371/JI i. V. m. Ratsbeschluss 2009/935/JI). 27. Inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verhandelt , bzw. welche Positionen sind hierzu von den Regierungen in Tunis und Tripolis bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 28. Inwiefern bzw. weshalb ist die Bundesregierung der Ansicht, dass solche Abkommen überhaupt von Vorteil wären? Grundsätzlich dienen solche Abkommen der Verbesserung der Zusammenarbeit und sind geeignet, Vertrauen zu bilden bzw. zu vertiefen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 29. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung die Behandlung eines „Optionenpapiers zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements in der Sahelregion“ der Europäischen Union, das auf Anforderung des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zustande kam und Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Grenzmanagements im SahelSahara -Raum enthält (Bundestagsdrucksache 18/1316)? Das „Optionenpapier zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements in der Sahelregion “ wurde in den zuständigen europäischen Gremien beraten. Die in dem Dokument enthaltenen Erkenntnisse sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in einen Aktionsplan der EU eingehen. 30. Um welche Länder geht es dabei konkret? Der Bericht befasst sich mit den Ländern der Sahel-Sahara-Region. 31. Welche „Optionen“ werden im Papier aufgeführt, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, bzw. mit welchem Inhalt wird sie sich in die Diskussionen einbringen? Der Bericht enthält Anregungen, die in einem EU-Aktionsplan konkretisiert werden sollen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag unterstützt. 32. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag Italiens, wonach die EU und ihre Mitgliedstaaten militärische Aufklärungskapazitäten im Mittelmeer zur Suche nach Migranten einsetzen sollten und hierin auch NATO-Verbände eingebunden werden könnten (Ratsdok. 16394/13)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6d, 8, und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/270 Drucksache 18/3024 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vom 7. Januar 2014 sowie zu den Fragen 8, 16 und 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2923 vom 14. Oktober 2014 verwiesen. 33. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen bzw. Mitteilungen der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitgliedstaaten darüber bekannt, inwiefern Geflüchtete auch soziale Medien nutzen, um ihre Überfahrten zu erleichtern bzw. Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern aufzunehmen, und um welche Plattformen handelt es sich dabei? Aus Einreisebefragungen in Aufnahmeeinrichtungen ist bekannt, dass die Nutzung sozialer Medien, insbesondere Facebook und Twitter, für die Organisation von Einreisen und zur Kommunikation mit dem Herkunftsland eine immer stärkere Rolle spielen. Weitere Einzelheiten liegen hierzu nicht vor. 34. Was wurde von der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitgliedstaaten darüber mitgeteilt, inwiefern auch Anwendungen für Mobilgeräte (sogenannte Apps) existieren, um Überfahrten zu erleichtern bzw. Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern aufzunehmen? Durch EU-Mitgliedstaaten ist bekannt, dass sogenannte Apps von Schleusern existieren, mit denen Angebote von Booten und Informationen über Bedingungen in verschiedenen Zielländern abgerufen werden können. Weitergehende Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 35. Wie bewertet die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt entsprechender Aussagen? Diese Aussagen können nicht überprüft werden. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 36. Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines afrikanischen Polizeinetzwerks „Afripol“ bekannt, das Ermittlungskapazitäten unter anderem für die Bekämpfung unerwünschter Migration bereitstellen soll (www. thecitizen.co.tz, 20. Februar 2014)? Über eine Unterstützung der EU von Afripol liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 37. Welche Polizeien welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an „Afripol“ teil, und auf welche Weise wird das Netzwerk auch durch Bundesbehörden unterstützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union an Afripol, was bis auf Marokko den gesamten afrikanischen Kontinent umfasst. Durch welche jeweilige einzelstaatliche Polizeibehörde eine Teilnahme an Afripol im Sinne der Fragestellung erfolgt, ist hier nicht bekannt. Die Bundesregierung nutzte bei internationalen Konferenzen und bilateralen Gesprächen mit hochrangigen afrikanischen Polizeivertretern die Gelegenheit, auf die Bedeutung von regionalen polizeilichen Kooperationsbündnissen bei der internationalen Kriminalitätsbekämpfung hinzuweisen. So könnte Afripol in Zukunft als afrikanisches Pendant zu anderen Polizeiorganisationen wie Euro- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3024 pol, Ameripol und Aseanapol im Zusammenspiel mit Interpol entscheidend für die Weiterentwicklung und Harmonisierung der kriminalpolizeilichen Infrastruktur in Afrika beitragen. 38. Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines polizeilichen Informationssystems „WAPIS“ für Polizeien Westafrikas bekannt? Partner des von der EU finanzierten Projekts „WAPIS“ sollen das West African Police Chiefs Committee (WAPCCO), Interpol und CIVPOL sein. Es soll vorgesehen sein, das Informationssystem in drei Schritten aufzubauen. Zunächst sollen nationale Informationssysteme implementiert werden. In einem zweiten Schritt ist geplant, eine regionale Zentralstelle bei ECOWAS (Economic Community Of West African States) einzurichten, die die einzelnen Systeme verbindet. Abschließend soll das Netzwerk über das bei Interpol eingerichtete I-24/7-System mit den Interpol-Mitgliedsorganisationen verbunden werden. Als Pilotländer sollen zunächst Benin, Ghana, Mali, Mauretanien und Niger jeweils mit einem nationalen Polizeiinformationssystem ausgestattet werden, bevor eine überregionale Vernetzung auf ECOWAS-Ebene und die Einbeziehung weiterer westafrikanischer Staaten erfolgt. Diese aktuelle Pilotphase dauert bis Dezember 2015 an. Der Projektstart für die übrigen Staaten ist im Jahr 2016 vorgesehen. 39. Auf welche Weise war oder ist die Bundesregierung an den FRONTEXOperationen „Hermes“, „Aenas“ und „Triton“ beteiligt? Die Beteiligungen der Bundesregierung an den von FRONTEX koordinierten Operationen gestalten sich wie folgt: „Hermes“: Entsendung eines Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit dem Fähigkeitsprofil „Debriefer“ sowie Angebot für die Gestellung eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers. „Aeneas“: Entsendung eines Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit dem Fähigkeitsprofil „Debriefer“. „Triton“: Entsendung eines Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit Fähigkeitsprofil „Debriefer“ sowie Angebot für die Gestellung eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers. 40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der „Task Force Mittelmeer“ vorgeschlagene Priorität einer unverzüglichen Rückführung von ausreisepflichtigen Migranten inzwischen umgesetzt worden ist (www.neues-deutschland.de vom 30. September 2014 „EU will Flüchtlingsrettung einschränken“)? Die Europäische Kommission hat bei dem JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 keine Angaben über den Umsetzungsstand der von der „Task Force Mittelmeer“ ausgearbeiteten Maßnahmen gemacht. Die vom JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ bauen auf die Ergebnisse der „Task Force Mittelmeer“ auf und enthalten Initiativen für eine wirksame Rückführungspolitik. Benannt werden unter anderem die verstärkte Nutzung gemeinsamer Rückkehrmaßnahmen der EU und der Ausbau der Programme für unterstütze freiwillige Rückkehr, die von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NRO) geleitet werden. Drucksache 18/3024 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 41. Durch welche Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt , wie von der „Task Force Mittelmeer“ vorgeschlagen, zu verhindern, „dass tunesische Boote libyschen Schleusern zur Verfügung gestellt werden “ (Mitteilung der Europäischen Kommission COM/2013/0869 final)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 42. Mit welchen Regierungen afrikanischer Staaten arbeitet FRONTEX im Rahmen seiner „Africa Frontex Intelligence Community“ (AFIC) nach Kenntnis der Bundesregierung direkt zusammen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 43. Welche weiteren Informationen liegen der Bundesregierung mittlerweile vor, auf welche Art und in welchem Umfang der EAD, die Organe der GSVP sowie deren Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen in die AFIC eingebunden sind (Bundestagsdrucksache 18/1316)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. 44. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über eine AFIC-Konferenz in Warschau im Mai 2014 bekannt, wer bereitete diese vor, und welche Punkte wurden dort behandelt (Bundestagsdrucksache 18/1316)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014 verwiesen. Der Bericht über die AFIC-Konferenz 2014 liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung hat an dieser Konferenz nicht teilgenommen . 45. Welche Anstrengungen kann die Bundesregierung unternehmen, um den Fragestellern zu verdeutlichen, auf welche Weise und in welcher Qualität in AFIC-Berichten auch „diverses Kartenmaterial, Statistiken, Grafiken und Dokumentenmuster“ sowie „Schiffe und Boote, die für die illegale Migration im Mittelmeer genutzt werden“, enthalten sind bzw. in welcher Qualität diese abgebildet und/oder beschrieben sind (Bundestagsdrucksache 18/1316)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014 verwiesen. 46. Mit welcher Liste von „möglichen Prioritäten, die einer weiteren Erörterung durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen“, schließt der AFIC-Bericht 2013? Die Prioritätenfelder lauten wie folgt: – Lebensrettung auf See, – Terrorismusbekämpfung an den Regionalgrenzen Afrikas, – Verbesserung auf dem Gebiet der Erkennung von Urkundenfälschungen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3024 – Nicht abschließende Liste der wesentlichen Probleme im Grenzmanagement (unzureichende personelle und technische Ressourcen, verbreitete Korruption , politische Instabilität, Durchlässigkeit der Grenzen, unzureichende bilaterale und multilaterale Kooperation, unzureichende Rechtsmittel im Bereich der Strafverfolgung). Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014 verwiesen. 47. Auf welche Weise sollen diese Prioritäten darauf abzielen, „Maßnahmen zur Verhinderung von Todesfällen bei Schleusungen über das Mittelmeer zu optimieren, das Risiko von Terrorismus an den nationalen Grenzen in Afrika zu reduzieren und die Voraussetzungen zur Erkennung und Bekämpfung von Urkundendelikten zu verbessern“? Der AFIC-Bericht sagt aus, dass diese Prioritätenfelder einer weiteren Erörterung durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 48. Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung in einem AFIC-Bericht bereits davon die Rede, dass die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten eigene Polizeikapazitäten im Maghreb ansiedeln sollten oder könnten? Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnis. 49. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „Task Force Mittelmeer“ mit internationalen Organisationen, wie dem kriminalpolizeilichen Institut bei den Vereinten Nationen (UNODC), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) oder der Polizeiorganisation Interpol , zusammenarbeitet? Die Europäische Kommission hat als Ergebnis der „Task Force Mittelmeer“ am 4. Dezember 2013 eine Mitteilung vorgelegt (COM(2013) 869 final). Damit war die Arbeit der „Task Force Mittelmeer“ beendet. Die vom JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ bauen auf den Ergebnissen der „Task Force Mittelmeer“ auf. Zur wirksamen Umsetzung der im Bereich Maßnahmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten genannten Initiativen sind der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCR), das Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC), die Internationale Organisation für Migration (IOM) und andere internationale Organisationen leitend oder koordinierend tätig. 50. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Thema der unerwünschten Migration auch auf der Tagung „Police Chief Convention“ vom 25. September 2014 bei dem Europäischen Polizeiamt Europol behandelt wurde, und welche Verabredungen wurden getroffen? Bei der European Police Chiefs Convention bei Europol wurde am 25. September 2014 das Thema „Illegal Immigration“ behandelt. Hierzu wurde im Vorfeld der Convention eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Schlussfolgerungen und Empfehlungen ausgearbeitet hat. Die wesentlichen Empfehlungen lauteten: ● frühzeitiger und systematischer Austausch von lagerelevanten Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit den involvierten EU-Agenturen, wie Drucksache 18/3024 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Europol und FRONTEX, sowie eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen EU-Institutionen und Gremien, ● verstärkte Koordinierung und Steigerung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander, dies betrifft auch den Informationsaustausch zwischen den konsularischen Diensten und den Strafverfolgungsbehörden, ● Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel, ● Abschluss von bi- und multilateralen Abkommen mit Herkunfts- und Tran- sitstaaten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden bei der Convention in einem Vortrag vorgestellt. In den anschließenden Statements aus dem Plenum wurde insbesondere das Erfordernis einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit den involvierten EU-Agenturen betont. Darüber hinausgehende Verabredungen wurden nicht getroffen. 51. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur von der Regierung Österreichs eingebrachten „Safe lives“ (Kurier, 21. September 2014) hinsichtlich einer Quotenregelung zur Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU, neuen Programmen zu Resettlement bzw. Neuansiedlung und der Einrichtung von sicheren Fluchtkorridoren zur Vermeidung weiterer Toter? Die EU-Innenminister haben sich auf dem JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 mit Ratsschlussfolgerungen auf eine gemeinsame Strategie im Umgang mit den wachsenden Flüchtlingszahlen geeinigt. Zu der gemeinsamen Strategie gehören unter anderem auch Initiativen zur Neuansiedlung auf freiwilliger Grundlage in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Die Bundesregierung hält auch die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen zum Beispiel aus der Krisenregion Syrien für eine wichtige Maßnahme, um gefährliche Überfahrten möglichst zu verhindern. 52. Was spräche aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Vorschläge? Resettlement kann eine wichtige Maßnahme sein, um den Flüchtlingen in der EU eine dauerhafte Perspektive zu geben. Es bleibt abzuwarten, ob die Menge der zur Verfügung stehenden Plätze ausreichend ist, um die Migrationsströme hierdurch steuern zu können. 53. Wann und wo wird der Vorschlag Österreichs nach Kenntnis der Bundesregierung weiter beraten? „Save lifes“ enthält wichtige Überlegungen, die in die auf dem JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen eingeflossen sind. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333