Deutscher Bundestag Drucksache 18/3025 18. Wahlperiode 31.10.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2918 – Reform der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 ein Gutachten zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen in Auftrag gegeben. Dieses wurde im Jahr 2008 vorgelegt (Braun, Nullmeier et al., Gutachten zur Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen, Bremen 2008). Darin empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter zum Beispiel, verpflichtende Urwahlen der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter in der sozialen Selbstverwaltung einzuführen . Im Schlussbericht des Sozialwahlbeauftragten der Bundesregierung über die Sozialversicherungswahlen 2011 sind ebenfalls umfangreiche Vorschläge zur Reform des Sozialwahlrechts und der sozialen Selbstverwaltung enthalten. Auch die fragestellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sich in einem Antrag aus dem Jahr 2012 („Soziale Bürgerrechte garantieren – Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken“, Bundestagsdrucksache 17/7032) für weitgehende Reformen der Sozialwahlen und der sozialen Selbstverwaltung ausgesprochen. Die Bundesregierung hat bislang hingegen keine eigenen Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen vorgelegt. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 haben CDU, CSU und SPD lediglich vereinbart, in der sozialen Selbstverwaltung unter anderem Direktwahlen und Online-Wahlen einzuführen und das „repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung“ zu verbessern. Konkretere Vorstellungen und Haltungen der Bundesregierung wurden bislang nicht öffentlich bekannt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3025 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der sozialen Selbstverwaltung und der Sozialwahlen vorlegen? 2. Bezüglich welcher Probleme sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei dem bisherigen Verfahren der Sozialwahlen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Als Schwerpunkte einer Modernisierung der Sozialwahlen sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode vor, dort, wo es sinnvoll und möglich ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung , die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen zu verbessern . Weitere Vorgabe ist, Online-Wahlen zu ermöglichen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Durch geeignete Maßnahmen soll zudem das Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert, die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter gestaltet, Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert und Freistellungsregelungen präzisiert werden. Die Einzelheiten der konkreten Ausgestaltung durch die Bundesregierung und die gesetzgeberische Umsetzung dieser Maßnahmen stehen noch nicht fest. Bei der gegenwärtigen Erarbeitung des Konzepts werden die Erkenntnisse aus den vergangenen Legislaturperioden und die Vorschläge des Bundeswahlbeauftragten, wie er sie beispielsweise in seinem Schlussbericht zu den Sozialwahlen 2011 vorgelegt hat, berücksichtigt. 3. Stellt die geringe Wahlbeteiligung an den Sozialwahlen nach Auffassung der Bundesregierung ein Problem dar? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Vorschläge hat die Bundesregierung, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen? Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen zu erhöhen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen . 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Versicherten mit den Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der sozialen Selbstverwaltung? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass fehlende Wahlen (so genannte Friedenswahlen) ein wesentlicher Faktor für eine etwaige Unzufriedenheit bei den Versicherten ist (vgl. die Einschätzung der Gutachterinnen und Gutachter des genannten Gutachtens aus dem Jahr 2008)? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wieso? 6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es ein Problem für die Legitimation der Sozialwahlen wie der sozialen Selbstverwaltung insgesamt ist, wenn laut dem Gutachten bei zahlreichen Sozialversicherungsträgern anstelle einer echten Wahl lediglich Friedenswahlen stattfinden? Wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3025 7. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen die im genannten Gutachten aus dem Jahr 2008 sowie durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Sozialwahlen 2012 empfohlenen Einführung verpflichtender Urwahlen der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung (SPV), und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag? Die Fragen 5 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Mitglieder der Vertreterversammlungen bzw. der Verwaltungsräte werden stets durch Wahlen ermittelt. Der Begriff „Friedenswahl“ wird zum Teil für die gesetzliche Variante verwendet, in der die vorgeschlagenen Bewerber als gewählt gelten, wenn aus einer Gruppe nur eine Vorschlagsliste zugelassen wurde oder auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Bewerber benannt wurden, als Mitglieder zu wählen sind. Die Bundesregierung strebt an, die Auswahlmöglichkeiten dort zu verbessern, wo es sinnvoll und möglich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 8. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen den Vorschlag im genannten Gutachten aus dem Jahr 2008, bei der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger die Anteile der Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter auf zwei Drittel zu erhöhen, und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, dem genannten Vorschlag zu folgen. Versicherte und Arbeitgeber sollten auch weiterhin gleichberechtigt in den Selbstverwaltungsorganen vertreten sein. 9. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Ausweitung der aktiven und passiven Wahlberechtigung auf alle Versicherten (also auch auf die Familienversicherten in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Hinterbliebenenrentnerinnen und Hinterbliebenenrentner in der Rentenversicherung), und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag? Die Bundesregierung sieht keine verfassungsrechtliche Vorgabe für den Gesetzgeber , die Wahlberechtigung auf nicht beitragszahlende Versicherte auszuweiten . Die Frage, ob eine solche Maßnahme gleichwohl als sinnvoll erachtet wird, ist im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Modernisierung der Sozialwahlen zu beantworten. 10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der laut dem Gutachten geringe Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien ein Problem ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt sie zu unternehmen, um den Frauenanteil zu erhöhen? 11. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Vorschrift, nach der das Geschlechterverhältnis auf den Vorschlagslisten für die Wahl von Selbstverwaltungsgremien dem Geschlech- terverhältnis der jeweiligen Versichertenschaft des Sozialversicherungs- Drucksache 18/3025 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode trägers entsprechen muss, und wie ist die Position der Bundesregierung zu diesem Vorschlag? 12. Wie ist die Position der Bundesregierung zu einer Einführung einer Frauenquote , wie es der Sozialwahlbeauftragte der Bundesregierung über die Sozialversicherungswahlen 2011 vorschlägt? 13. Welche sonstigen Vorschläge hat die Bundesregierung, um den Frauenanteil in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungen zu erhöhen? Die Fragen 10 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung will durch geeignete Maßnahmen erreichen, dass das repräsentative Verhältnis von Frauen und Männern in der Selbstverwaltung optimiert wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 14. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Regelung, die den Ausschluss der Wählbarkeit von Personen bei Sozialwahlen vorsieht, die bei einem anderen Versicherungsträger hauptamtlich bzw. hauptberuflich tätig sind, und wie ist die Position der Bundesregierung dazu? 15. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen eine Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeit von Gremienmitgliedern bei Sozialwahlen, und wie ist die Position der Bundesregierung dazu? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auch die Fragen der Wählbarkeit sind Gegenstand der Überlegungen der Bundesregierung zur Modernisierung der Sozialwahlen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 16. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche gegen die durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Sozialwahlen 2012 empfohlene Ausweitung der Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung (bitte die Reformempfehlungen zur GKV und die zur gesetzlichen Rentenversicherung getrennt bewerten), und wie ist die Position der Bundesregierung dazu? Ziel der Bundesregierung ist es, wie auch im Koalitionsvertrag niedergelegt, die Selbstverwaltung zu stärken. Wie dies umgesetzt werden soll, ist derzeit nicht entschieden. 17. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Mitgliedern der Selbstverwaltung (insbesondere im Hinblick auf Leistungsanbieter und Personen mit regelmäßigen Geschäftsbeziehungen zum Versicherungsträger)? Zu der Frage der Vermeidung von Interessenkonflikten bei Mitgliedern der Selbstverwaltung wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3025 18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Zusammensetzung der Wahlberechtigten für die Sozialwahlen im Hinblick auf ihren Status als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und freiwillig Versicherte (bitte getrennt nach Krankenund Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen stellt die Anzahl der Wahlberechtigten auf der Versichertenseite im Zusammenhang mit den jeweiligen Sozialwahlen fest. Die entsprechenden Zahlen teilen ihm die Versicherungsträger mit. Die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitgeber wird nicht erhoben . Auch die Gruppe der „freiwillig Versicherten“ wird nicht erfasst. In Bezug auf die Sozialwahlen 1999, 2005 und 2011 teilte der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen zu den Wahlberechtigten bei durchgeführten Wahlen auf der Versichertenseite folgende Zahlen mit: 19. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt des derzeit in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung tätigen Personenkreises (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? Zum Altersdurchschnitt der Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Geschlechtsverteilung in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? Auf der Basis der Ergebnisse der Sozialwahlen des Jahres 2011 hat der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen in seinem Schlussbericht eine Aufstellung veröffentlicht, die die Geschlechterverteilung bei jedem einzelnen Versicherungsträger dokumentiert: 1999 2005 2011 Rentenversicherungsträger 26 615 263* 28 919 521* 29 006 677* Ersatzkassen 17 650 428* 15 233 054* 18 130 079* Betriebskrankenkassen 85 038* 18 238* 31 627* Allgemeine Ortskrankenkassen 869 572* 0* 0* Innungskrankenkassen 0* 0* 0* Berufsgenossenschaften 1 690 000* 0* 2 493 735* Unfallkassen 0* 0* 0* Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 0* 0* 0* * Es erfolgte keine Wahl mit Wahlhandlung. Drucksache 18/3025 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Mitglieder in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung zugleich mehrere Wahlmandate in Selbstverwaltungsgremien innehaben (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Mitglieder in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung zugleich auch hauptberuflich bzw. hauptamtlich bei anderen Sozialversicherungsträgern tätig sind (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? 23. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt der Anteil derjenigen Mitglieder in Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung, die seit mehr als zwei Wahlperioden Mitglied desselben Gremiums sind (bitte getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gremien Frauenanteil in Prozent Männeranteil in Prozent Verwaltungsräte der Allgemeinen Ortskrankenkassen 19,8 80,2 Verwaltungsräte der Innungskrankenkassen 11,2 88,8 Verwaltungsräte der Ersatzkassen 27,0 73,0 Verwaltungsräte der Betriebskrankenkassen 15,3 84,7 Vertreterversammlungen Rentenversicherungsträger 16,9 83,1 Ehrenamtliche Vorstände Rentenversicherungsträger 12,1 87,9 Vertreterversammlungen Berufsgenossenschaften 15,2 84,8 Ehrenamtliche Vorstände Berufsgenossenschaften 15,3 84,7 Vertreterversammlungen Unfallkassen 27,5 72,5 Ehrenamtliche Vorstände Unfallkassen 23,3 76,7 Vertreterversammlungen Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften 18,1 81,9 Ehrenamtliche Vorstände Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften 12,6 87,4 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3025 24. Welchen prozentualen Anteil hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Wahlen mit Wahlhandlungen auf der Versichertenseite seit dem Jahr 1993 an den gesamten Wahlen zur Selbstverwaltung der Sozialversicherung (bitte jeweils nach Wahljahren und getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten , Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen teilte den prozentualen Anteil der Versicherungsträger, die auf der Versichertenseite eine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt haben, mit: ● 1993 2,1 Prozent, ● 1999 2,7 Prozent, ● 2005 2,1 Prozent, ● 2011 4,4 Prozent. Außerdem fand in den Jahren 2005 und 2011 bei jeweils einer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte eine Wahl mit Wahlhandlung statt. Die absoluten Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Die geringen Prozentzahlen relativieren sich in der Bedeutung, weil sich an den Wahlen mit Wahlhandlungen große Versicherungsträger beteiligt haben. Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen schätzt, dass sich bei den Sozialwahlen 2011 ungefähr die Hälfte aller Sozialversicherten zumindest an einer Sozialwahl beteiligen konnte. 25. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Listen, die im Falle von Wahlhandlungen an den Sozialwahlen teilnehmen (bitte jeweils nach Wahljahren und getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten , Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen)? Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen teilte für die Sozialwahlen in den Jahren 1993, 1999, 2005 sowie 2011 die Anzahl an Vorschlagslisten bei Wahlen mit Wahlhandlung bei den einzelnen Versicherungsträgern mit: Sozialwahlen 1993 Rentenversicherungsträger ● BfA 18 Vorschlagslisten, 1993 1999 2005 2011 Anzahl der Versicherungsträger bei denen Sozialwahlen durchgeführt wurden. über 1 300 548 340 206 Wahlen mit Wahlhandlungen auf der Versichertenseite 27 215 347 349 – davon Krankenkassen 23 213 346 347 – davon Rentenversicherungsträger 21 221 341 341 – davon Berufsgenossenschaften 23 221 – 341 Wahlen mit Wahlhandlung bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte – – 341 341 Drucksache 18/3025 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Krankenkassen ● Barmer Ersatzkasse 18 Vorschlagslisten, ● Techniker Krankenkasse 10 Vorschlagslisten, ● DAK 11 Vorschlagslisten, ● Handelskrankenkasse 16 Vorschlagslisten, ● Kaufmännische Krankenkasse 15 Vorschlagslisten, ● Hamburg Münchner Ersatzkasse 15 Vorschlagslisten, ● Hanseatische Ersatzkasse 15 Vorschlagslisten, ● AOK Essen 14 Vorschlagslisten, ● AOK Mülheim an der Ruhr 13 Vorschlagslisten, ● AOK Lindau 12 Vorschlagslisten, ● BKK Altenloh, Brinck & Co. 12 Vorschlagslisten, ● BKK der Allianz 13 Vorschlagslisten, ● BKK Landschaftsverband Rheinland 14 Vorschlagslisten, ● BKK Vereinigte Glaswerke Aachen 12 Vorschlagslisten, ● BKK Essener Verkehrs AG 12 Vorschlagslisten, ● BKK Niederrheinische Licht- und Kraftw.AG 12 Vorschlagslisten, ● BKK Deutsche Aerospace Airbus Bremen 14 Vorschlagslisten, ● BKK Krauss Maffei 12 Vorschlagslisten, ● BKK der HASTRA 13 Vorschlagslisten, ● BKK Mannesmann-Röhren-Werke AG 12 Vorschlagslisten, ● IKK Oberhausen 12 Vorschlagslisten, ● IKK Baden-Baden 12 Vorschlagslisten, ● IKK Ostharz 12 Vorschlagslisten, Berufsgenossenschaften ● Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft 14 Vorschlagslisten, ● Edel- und Unedelmetall-BG 14 Vorschlagslisten, ● Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 16 Vorschlagslisten. Sozialwahlen 1999 Rentenversicherungsträger ● BfA 22 Vorschlagslisten, Krankenkassen ● Barmer Ersatzkasse 18 Vorschlagslisten, ● Techniker Krankenkasse 10 Vorschlagslisten, ● DAK 10 Vorschlagslisten, ● KKH 14 Vorschlagslisten, ● Hamburg Münchner Krankenkasse 14 Vorschlagslisten, ● Hanseatische Krankenkasse 15 Vorschlagslisten, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3025 ● AOK Rheinland-Pfalz 12 Vorschlagslisten, ● BKK Goetze & Partner 12 Vorschlagslisten, ● Daimler Benz BKK 15 Vorschlagslisten, ● BKK Ostwestfalen-Lippe/Drabert-Direkt 12 Vorschlagslisten, ● BKK d. Deutschen Krankenversicherung AG 12 Vorschlagslisten, ● Schwenninger BKK 12 Vorschlagslisten, ● BKK Rheinische Kalksteinwerke 13 Vorschlagslisten, Berufsgenossenschaften ● Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft 14 Vorschlagslisten. Sozialwahlen 2005 Rentenversicherungsträger ● BfA 14 Vorschlagslisten, Krankenkassen ● Barmer Ersatzkasse 15 Vorschlagslisten, ● Techniker Krankenkasse 17 Vorschlagslisten, ● DAK 16 Vorschlagslisten, ● KKH 13 Vorschlagslisten, ● Brose BKK 12 Vorschlagslisten, ● BKK exklusiv 12 Vorschlagslisten, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften ● LBG Mittel- und Ostdeutschland 14 Vorschlagslisten. Sozialwahlen 2011 Rentenversicherungsträger ● DRV Bund 14 Vorschlagslisten, Krankenkassen ● BARMER GEK 19 Vorschlagslisten, ● Techniker Krankenkasse 15 Vorschlagslisten, ● DAK 16 Vorschlagslisten, ● KKH-Allianz 13 Vorschlagslisten, ● hkk-Erste Gesundheit 15 Vorschlagslisten, ● Hypo Vereinsbank BKK 12 Vorschlagslisten, ● BKK Ernst & Young 13 Vorschlagslisten, Berufsgenossenschaften ● Berufsgenossenschaft Holz und Metall 14 Vorschlagslisten, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften ● LBG Mittel- und Ostdeutschland 15 Vorschlagslisten. Drucksache 18/3025 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Wie hat sich die Beteiligung an den Sozialwahlen seit dem Jahr 1993 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils nach Wahljahren und getrennt nach Kranken- und Pflegekassenarten, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung darstellen), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung? Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen teilte folgende Werte zur Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen in den Jahren 1993 bis 2011 mit: Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 1993 in Prozent 1999 in Prozent 2005 in Prozent 2011 in Prozent Gesamt 43,50 38,41 30,78 30,15 Rentenversicherungsträger 42,07 39,34 29,84 29,44 Krankenkassen 44,34 37,66 32,47 30,83 Berufsgenossenschaften 47,92 31,87 – 32,99 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften – – 54,72 62,99 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333