Deutscher Bundestag Drucksache 18/3097 18. Wahlperiode 06.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2957 – Gewaltbereiter Salafismus Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor dem Hintergrund der Angriffe der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf kurdische Siedlungsgebiete im Irak und Syrien kam es auch in der Bundesrepublik Deutschland zu Übergriffen aus dem djihadistischen Milieu auf vermeintlich Ungläubige sowie zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Salafisten und kurdischen bzw. jesidischen Demonstrantinnen und Demonstranten . Im Hamburger Stadtteil St. Georg attackierten am 7. Oktober 2014 rund 400 mit Macheten, Messern, Baseballschlägern und Eisenstangen bewaffnete Angreifer, von denen zahlreiche dem salafistischen Milieu angehörten, ein kurdisches Kulturzentrum und verletzten zahlreiche Personen zum Teil schwer. Laut „SPIEGEL ONLINE“ hatten sich die Salafisten via Facebook zu dem Angriff verabredet. Auch in Celle kam es zu Auseinandersetzungen zwischen tschetschenischen Muslimen und Jesidinnen und Jesiden, die gegen die Angriffe des IS demonstrierten (www.spiegel.de/politik/deutschland/demonstration-gegenis -gewalt-zwischen-kurden-und-salafisten-a-995972.html). Aus mehreren Aufnahmelagern für Asylbewerber, etwa in Hamburg und BerlinMarienfelde , wurden zudem Übergriffe von Djihadisten auf christliche und jesidische Flüchtlinge bekannt. Bei den Angreifern soll es sich sowohl um Flüchtlinge als auch von außerhalb des Flüchtlingslagers hinzugekommene Personen gehandelt haben (www.tagesspiegel.de/berlin/fluechtlingsheim-inberlin -marienfelde-gewalt-unter-fluechtlingen-eskaliert/10311006.html; http:// archiv.jungewelt.de/2014/09-16/040.php; http://archiv.jungewelt.de/2014/08-15/ 044.php). Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, verurteilte Gewaltaktionen am Rande kurdischer Demonstrationen in Deutschland. Er verstehe, dass Menschen „aufgewühlt sind von den Bildern aus Syrien und Irak“, erklärte der Bundesinnenminister am Rande des EU-Innenministertreffens in Luxemburg. „Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn solche Aktionen gewalttätig enden.“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nach Auffassung der Fragesteller sieht der Bundesinnenminister offensichtlich die Verantwortung für die gewaltsamen Auseinandersetzungen primär bei den gegen die Massaker des IS in Syrien und dem Irak protestierenden Kurdinnen und Kurden und nicht bei den zum Teil bewaffneten salafistischen Angreifern. Drucksache 18/3097 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es lägen vermehrt Hinweise darauf vor, „dass es vor allem in kurdischen und jesidischen Kreisen, teilweise aber auch in schiitischen Gruppen, eine wachsende Bereitschaft gibt, mit Gewalt gegen erkannte Salafisten vorzugehen“, heißt es in einem „SPIEGEL ONLINE“ vorliegenden Schriftstück, das nach einem Treffen zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen erstellt wurde. Der „Hass“ auf IS-Sympathisanten könne sich „jederzeit durch Handgreiflichkeiten entladen“, ohne dass es dazu weiterer Provokationen bedürfe, wird darin behauptet (www.spiegel.de/politik/ deutschland/kurden-in-deutschland-behoerden-fuerchten-attacken-aufsalafisten -a-997016.html). Vor einer Eskalation der angespannten Situation zwischen Kurden und Islamisten in der Bundesrepublik Deutschland warnt das Bundeskriminalamt (BKA) in einer „SPIEGEL ONLINE“ vorliegenden vertraulichen Lageeinschätzung, die mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz abgestimmt wurde. Eine Einnahme Kobanis „mit denkbaren Massakern an der Bevölkerung“ stelle „unter Gefährdungsgesichtspunkten betrachtet“ für Deutschland die nächste Eskalationsstufe dar. Bilder und Berichte solcher Gräueltaten könnten massive Reaktionen in der kurdischen Szene insbesondere unter jungen PKK-Anhängerinnen und PKKAnhängern auslösen, bei denen bereits jetzt eine „starke Emotionalisierung“ festzustellen sei. 1. Wie viele und welche gewaltsamen Zusammenstöße von Angehörigen des salafistischen bzw. djihadistischen Milieus und politischen oder religiösen Gegnerinnen und Gegnern in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang des Jahres 2013 sind der Bundesregierung bekannt? a) Was waren jeweils die Hintergründe dieser Auseinandersetzungen? b) Welche Gruppierungen waren an den Zusammenstößen jeweils beteiligt ? c) Von welcher Seite gingen die Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils aus? Die Fragen 1 und 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Über Zusammenstöße von Angehörigen des salafistischen/djihadistischen Milieus und politischen oder religiösen Gegnern in der Bundesrepublik Deutschland wird keine abschließende Statistik geführt. Im Einzelnen wurden seit 2013 folgende gewaltsame Zusammenstöße bekannt: ● In Mönchengladbach versuchten am 8. Februar 2014 200 Hooligans, den Kundgebungsort der Salafisten zu stürmen. Unter diese Gruppe hatten sich ca. 20 Anhänger der „German Defence League“ (GDL) gemischt. Aus den Reihen der Hooligans kam es zu Flaschenwürfen in Richtung der Salafisten, zur Zündung von Pyrotechnik sowie zu körperlichen Auseinandersetzungen mit den eingesetzten Polizeibeamten. ● In Mannheim/Baden-Württemberg nahmen am 23. März 2014 ca. 200 Personen aus der Hooligan-Szene an Störungen gegen eine Veranstaltung eines salafistischen Predigers teil. Bei massiven Störversuchen wurden fünf Polizisten leicht verletzt. ● In Berlin kamen am 6. August 2014 rund 450 Teilnehmer zu einer Kundgebung zum Thema „Massaker gegen die Yeziden“ zusammen. Hierbei wurde ein Iraker von ca. 60 Teilnehmern angegriffen. Der Iraker hatte eine irakische Flagge mit der arabischen Aufschrift „Allahu Akbar“ gezeigt. Als er in ein Hotel flüchtete, konnte die Menge nur durch Polizeibeamte mit einfacher körperlicher Gewalt und dem Einsatz von Reizgas daran gehindert werden, in das Hotel einzudringen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3097 ● In Herford/Nordrhein-Westfalen kam es am 6. August 2014 zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Jesiden und Tschetschenen unter Einsatz von Flaschen und einem Messer. Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit über ein aufgestelltes Plakat anlässlich der angemeldeten Veranstaltung am 8. August 2014. Im weiteren Verlauf versammelten sich mindestens 300 Personen in der Innenstadt zu weiteren Spontanversammlungen, wobei an verschiedenen Örtlichkeiten Sachbeschädigungen und zwei gefährliche Körperverletzungen mit Stöcken und Messern begangen wurden. Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen wurden Schlagwerkzeuge und eine geladene Schusswaffe aufgefunden. Zwischenzeitlich befürchteten die Salafisten Übergriffe durch Versammlungsteilnehmer auf eine Moschee, weshalb sich dort eine größere Gruppe mit Schlagwergzeugen versammelte. ● Am 7. August 2014 wurde im Nachgang zu einer störungsfreien Versammlung in Hannover/Niedersachsen mit dem Motto: „Stoppt den Völkermord gegen die Jesiden“ durch verbleibende Teilnehmer eine 22-jährige weibliche Person in Begleitung von zwei männlichen Personen muslimischen Glaubens angetroffen. Die anwesenden Jesiden griffen diese tätlich an. Dabei wurde eine Person verletzt. Bei Eintreffen eines Funkstreifenwagens erfolgten aggressive Reaktionen und ein Versuch, den Funkstreifenwagen, in dem die weibliche Person mit ihren Begleitern zum Schutz aufgenommen worden waren , durch Schaukelbewegungen umzukippen. Nachdem die drei Personen zum Schutz in ein Dienstgebäude der Polizei verbracht worden waren, versuchten ca. 70 bis 80 Personen das Polizeigebäude zu stürmen, was nur mit einer Polizeikette unterbunden werden konnte. ● Am Abend des 9. August 2014 kam es in Bremen zunächst in einem türkischen Imbiss zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen vermeintlichen Jesiden und Salafisten, wobei eine männliche Person aufseiten der Salafisten einen Armbruch davontrug. Wenige Stunden später, am frühen Morgen des 10. August 2014, griffen fünf Männer einen auf dem Gehweg stehenden Mann mit einer Axt, einer Machete und einem Schlagstock an. Das Opfer, das dem islamistischen Personenspektrum zugeordnet werden kann, wurde hierbei schwer verletzt. Die Täter sind der jesidischen Glaubensgemeinschaft zuzuordnen. ● Am 10. August 2014 kam es in Berlin im Vorfeld eines Aufzuges unter dem Motto „Angriffe der IS-Banden auf die Bevölkerung im Nord-Irak“ zur Provokation der Teilnehmer seitens einer Personengruppe durch das Zeigen der schwarzen IS-Flagge, was zu Drohgebärden, Flaschenwürfen, Tritten und Schlägen gegen diese Gruppe führte. ● Am 10. August 2014 haben in Hannover unbekannte Täter einen vom äußeren Erscheinungsbild der salafistischen Szene zuzuordnenden 40-jährigen serbischen Staatsangehörigen angegriffen, bedrohten ihn mit einem Messer und traten ihn in den Bereich der Rippen. ● Am 31. August 2013 fand eine Kundgebung mit Aufzug zum Thema „Solidarität mit Rojava“ in der Stuttgarter Innenstadt statt, es nahmen ca. 150 bis 200 Personen teil. Am Ort der Abschlusskundgebung kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Kurden und sog. Muslimbrüdern, die kurz zuvor eine Demo abgehalten hatten. Die kurdischen Versammlungsteilnehmer waren aufgebracht und wollten einem in diesem Zusammenhang festgenommenen Kurden zu Hilfe kommen. Daher wurde eine Polizeikette errichtet, um die Personen fernzuhalten. Im Rahmen des Abdrängens der Kurden wurde einem Polizeibeamten von einem unbekannten Teilnehmer mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wodurch er leicht verletzt wurde. Drucksache 18/3097 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ● Am 6. und 7. Oktober 2014 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in Celle/Niedersachsen, wo beim Aufeinandertreffen von Kurden bzw. Jesiden und Muslimen insgesamt 14 Personen verletzt wurden. Zunächst führten verbale Streitigkeiten zwischen kurdisch- und tschetschenisch stämmigen Personengruppen mit aktuellem politischem Bezug (Konflikt Nordirak) in kürzester Zeit zur Mobilisierung von 70 Kurden und 30 Tschetschenen und zu erheblichen körperlichen Auseinandersetzungen mit Eisenstangen, Messern und Verwendung eines Teleskopschlagstockes. Zu diesem Zeitpunkt wurden fünf Verletzte gezählt, eine weitere Eskalierung konnte zunächst durch energisches polizeiliches Einschreiten verhindert werden. Wiederkehrende Ansammlungen von Personengruppen beider Lager (20 bis 30 Personen ) mit erheblicher Emotionalität führten in der Folgezeit trotz polizeilicher Präsenz erneut zu Schlägereien. Am Folgetag, dem 7. Oktober 2014, erfolgten erneut ganztägig und fortlaufend Mobilisierungen von Kleingruppen der muslimischen und jesidischen Bevölkerung, wobei eine erhebliche Emotionalität festgestellt wurde. Die Polizei stellte in örtlicher Nähe zueinander etwa 250 bis 300 Jesiden und 200 Muslime (davon 60 Personen bewaffnet mit Schlagwerkzeugen) fest, darüber hinaus lagen Hinweise auf weitere, starke landes- und bundesweite Mobilisierungen beider Lager vor. Die Polizei erwirkte durch deeskalierende Gespräche unter Teilnahme des Oberbürgermeisters mit Vertretern beider Lager eine Lageberuhigung. In der Zeit vom 7. Oktober 2014, 18 Uhr, bis 8. Oktober 2014, 2 Uhr, wurden seitens der Polizei fortlaufende Mobilisierungen von Kleingruppen der muslimischen und jesidischen Bevölkerung und wechselseitige Versuche, eine Konfrontation mit der Gegenseite zu erreichen, festgestellt. Hierbei kam es zu überörtlichen Anreisen von Tschetschenen, wobei rund 60 Personen muslimischer Herkunft mit Schlagwerkzeugen (Baseballschläger, Äxte) bewaffnet in die Nähe der jesidischen Gruppierung von etwa 500 Personen gelangten . 200 Kurden versuchten anschließend, die polizeiliche Absperrung zu durchbrechen, und bewarfen die Polizisten mit Steinen. Beim erneuten Schlichtungsgespräch wurden deeskalierende Maßnahmen vereinbart. Weitergehende Versuche der beiden Gruppierungen, eine Konfrontation herbeizuführen , konnten nur durch polizeiliche Maßnahmen verhindert werden. Später kam es zum gezielten Zulaufen auf Absperrkräfte durch Jesiden. Anschließend wurde eine Gruppe von ca. 450 Jesiden, vermummt und bewaffnet mit Holzlatten und Steinen, in Gewahrsam genommen. ● Am 7. Oktober 2014 kam es im Bereich der Hamburger Innenstadt zu einer angemeldeten Kurdendemonstration, Motto: „Schluss mit dem Massaker in Kobani!“, mit ca. 500 Teilnehmern. Im Anschluss an weitere Spontanversammlungen kam es in den Nachtstunden im Bereich Hamburg-St. Georg zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen ca. 400 Kurden und 400 salafistisch geprägten Personen. Die Auseinandersetzungen waren von einer hohen Emotionalität und Aggressivität geprägt. So wurden unter anderem auch Messer, Macheten, Stangen und Wurfgegenstände eingesetzt. 14 Personen (Kurden) erlitten leichte bis schwere Verletzungen, darunter mehrere Stichverletzungen sowie Verdacht auf Hirnblutungen infolge Schlagverletzung . ● Nach einem störungsfrei verlaufenen Aufzug am 8. Oktober 2014 mit in der Spitze bis zu 1 400 Teilnehmern (überwiegend Kurden) in Hamburg begaben sich diverse ehemalige Versammlungsteilnehmer in den Bereich Hauptbahnhof , vermutlich um hier salafistisch geprägte Personen anzutreffen und anzugreifen . Durch eine hohe Polizeipräsenz konnten diverse Personengruppen überwiegend aus dem kurdischen Spektrum überprüft werden. Hierbei wur- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3097 den Hieb- und Stoßwaffen sowie Pfeffersprays und eine scharfe Schusswaffe incl. Munition sichergestellt. ● Am 24. Oktober 2014 kam es im Rahmen einer jesidischen Versammlung in Düsseldorf zu einem versuchten Tötungsdelikt. Mutmaßlicher Auslöser waren Provokationen, woraufhin ein bislang unbekannter Versammlungsteilnehmer einer Person mittels eines Messers in den Rücken stach. Das Opfer ist außer Lebensgefahr. d) Inwieweit spielte der Bürgerkrieg in Syrien bei den genannten Auseinandersetzungen eine Rolle? Höhepunkte der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sympathisanten des sog. Islamischen Staates (IS) und (schwerpunktmäßig) Kurden des jesidischen Glaubens sind im August 2014 nach dem Angriff des IS auf die Jesiden im Nordirak sowie nach dem Angriff des sog. IS auf die syrische Stadt Kobane im Oktober 2014 zu verzeichnen. Ein Großteil der Auseinandersetzungen fand im Anschluss an Kundgebungen oder Veranstaltungen mit Bezug zum Bürgerkrieg in Syrien und dem Vorrücken des sog. IS im Irak statt. 2. In welchen und wie vielen Flüchtlingsunterkünften und Asylbewerberaufnahmelagern in der Bundesrepublik Deutschland kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2013 zu Auseinandersetzungen, Gewalttaten und Bedrohungen unter Beteiligung von Angehörigen der salafistischen und djihadistischen Szene? a) Was war jeweils der Auslöser für diese Auseinandersetzungen? b) Inwieweit waren Personen von außerhalb der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte und Aufnahmelager in den Auseinandersetzungen verwickelt? c) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen diesen Auseinandersetzungen und dem Bürgerkrieg in Syrien und dem Irak, und wenn ja, welchen? d) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Angehörige der salafistischen und djihadistischen Szene als Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste bei Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften eingesetzt werden? e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Vorfällen unter Beteiligung von Angehörigen des salafistischen und djihadistischen Milieus, um zukünftige Auseinandersetzungen verschiedener Asylbewerber- und Flüchtlingsgruppen zu vermeiden und die Sicherheit der nach Deutschland geflüchteten Personen vor Übergriffen von salafistischer bzw. djihadistischer Seite herzustellen? Die Fragen 2 und 2a bis 2e werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Der Schutz der in Deutschland aufhältigen Asylbewerber und Flüchtlinge vor solchen Auseinandersetzungen und die Verfolgung entsprechender Straftaten obliegt den Polizei- und Justizbehörden der Länder. Bei den der Bundesregierung bekanntgewordenen Straftaten gegen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge konnten keine überwiegend salafistische bzw. djihadistische Tatmotivation festgestellt werden. Drucksache 18/3097 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Inwieweit sind der Bundesregierung vor dem Hintergrund des syrischen Bürgerkrieges getätigte Aufrufe aus dem salafistischen und djihadistischen Milieu in der Bundesrepublik Deutschland zu Gewalttaten gegen vermeintliche Ungläubige – insbesondere Aleviten, Schiiten und Jesiden sowie generell Kurden – bekannt? Im Zusammenhang mit den seit einigen Monaten geführten Kämpfen der terroristischen Milizen des sog. IS gegen Jesiden und Kurden kam es zu vielfältigen Reaktionen aus dem salafistischen und djihadistischen Milieu in Deutschland. Insbesondere die offenen und teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Salafisten und Jesiden in Deutschland wurden in den sozialen Netzwerken vielfach diskutiert. Vonseiten der Salafisten wird das Vorgehen des sog. IS gerechtfertigt und die Schuld auf die Jesiden geschoben. Vereinzelt wurden dabei auch Aufrufe festgestellt, gewalttätig gegen die Jesiden oder Kurden vorzugehen. Zudem ist in sozialen Netzwerken eine zunehmende Ablehnung von Schiiten und Aleviten festzustellen, die sich auch in – teilweise hitzig und emotional geführten – Diskussionen niederschlägt. 4. Sind der Bundesregierung Aufrufe von IS-Anhängern im Nahen Osten bekannt , auch in Europa oder Deutschland gewaltsam gegen vermeintliche Ungläubige vorzugehen, und wenn ja, welche? Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang mit den jüngsten Gewalttaten aus dem Salafistenmilieu in Deutschland? In zahlreichen, auch deutschsprachigen Propagandaveröffentlichungen wird dazu aufgerufen, gegen die vermeintlich „Ungläubigen“ vorzugehen und diese zu bekämpfen. Dabei werden zum Teil konkrete Vorschläge für mögliche Angriffsszenarien gemacht. So rief der Sprecher des sog. IS, Mohammad alAdnani , in einer Rede am 21. September 2014 alle Muslime dazu auf, Anschläge gegen Staatsbürger der Länder, die sich an der Bekämpfung des sog. IS beteiligen , zu verüben. Ein weiteres Beispiel ist das englischsprachige Online-Magazin DABIQ des sog. IS, das in seiner vierten Ausgabe Muslime zu Anschlägen in ihren Herkunftsländern aufruft. Dabei wird auch Deutschland als Anschlagsziel neben Staaten wie den USA, Großbritannien und Frankreich erwähnt. Weiterhin enthalten die offiziellen Veröffentlichungen des sog. IS meist Aufrufe an die Muslime im Westen, auszuwandern und sich der terroristischen Gruppierung des sog. IS anzuschließen. Zudem werden die Konflikte zwischen salafistischen und jesidischen/kurdischen Personengruppen vereinzelt auch in Botschaften von Anhängern des sog. IS in Syrien/Irak thematisiert. So rufen in einer am 10. Oktober 2014 festgestellten Videoveröffentlichung vier deutschsprachige vermummte Personen, die sich vermutlich in Syrien aufhalten, zu Gewalttaten gegen Jesiden auf: „Bekämpft sie so, wie sie euch bekämpfen. Geht auf die Straße. Nehmt auch Messer. Attackiert diese Jesiden. Diese Kuffar, wie sie euch attackieren.“ Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Ist die Aussage vom Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière, bezüglich der Gewaltaktionen am Rande kurdischer Demonstrationen in Deutschland , er verstehe, dass Menschen „aufgewühlt sind von den Bildern aus Syrien und Irak“, habe aber „kein Verständnis dafür, wenn solche Aktionen gewalttätig enden“, so zu verstehen, dass der Bundesinnenminister den mehr- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3097 heitlich kurdischen IS-Gegnerinnen und IS-Gegnern auf diesen Demonstrationen die Schuld an gewalttätigen Auseinandersetzungen gibt? a) Wenn ja, wie kommt der Bundesinnenminister zu dieser Einschätzung? b) Wenn nein, meint der Bundesinnenminister, die Salafisten seien von Bildern aus Syrien und dem Irak aufgewühlt? Die Fragen 5, 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Die Aussage bezieht sich auf beide Gruppen. Die Gewalt im Rahmen der Auseinandersetzungen ging sowohl von kurdischen Gegnern des sog. IS als auch von Salafisten bzw. anderen Demonstrationsgegnern aus. 6. Inwiefern trifft eine Meldung von „SPIEGEL ONLINE“ zu, wonach das BKA in einer vertraulichen Lageeinschätzung vor einer Eskalation der angespannten Situation zwischen Kurden und Islamisten in der Bundesrepublik Deutschland warnt? In einer Lageeinschätzung des Bundeskriminalamtes wurde für den Fall der Einnahme Kobanes durch die Milizen des sog. IS eine „nächste Eskalationsstufe“ hinsichtlich der (reaktiven) Ereignisse in der Bundesrepublik Deutschland prognostiziert . a) Worauf gründet sich eine entsprechende Einschätzung? Die Einschätzung basiert auf der Beobachtung und Bewertung der Entwicklung der Vorfälle um die Stadt Kobane und deren Auswirkungen bzw. der Reaktionen darauf in Deutschland. b) Welche konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit erkennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Derzeit liegen keine Informationen vor, die auf „konkrete Gefahren“ hindeuten. c) Trifft es zu, dass nach Lageeinschätzung des BKA eine Einnahme Kobanis durch den IS „mit denkbaren Massakern an der Bevölkerung“ für Deutschland „unter Gefährdungsgesichtspunkten betrachtet“ die nächste Eskalationsstufe darstelle, und wenn ja, von welchen konkreten Gefährdungsszenarien durch welchen konkreten Personenkreis geht die Bundesregierung in diesem Fall aus? Die Darstellung ist zutreffend, beschreibt allerdings eine mögliche Fortentwicklung des aktuellen Geschehens, auch aufgrund des bestehenden Konfrontationsverhältnisses der widerstreitenden Parteien. Die Äußerungen auf relevanten Internetseiten und -foren sowie in Veröffentlichungen des sog. IS und seiner Sympathisanten zeigen, dass es auch im deutschsprachigen Raum Unterstützer gibt, die sich dem sog. IS ideologisch verbunden fühlen und dies auch in ihrer Wortwahl und der Verbreitung von Bildmaterial der Brutalität zum Ausdruck bringen. Die jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des sog. IS und Jesiden bzw. Gegnern des sog. IS im Bundesgebiet zeigen, wie unmittelbar der Konflikt im Irak auch im Inland wahrgenommen und bewertet wird. Mithin kann daher die Lage in und um Kobane und deren demonstrative Auswirkungen auf Deutschland als Anlass für gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anhängern und Gegnern des sog. IS genommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 6b verwiesen. Drucksache 18/3097 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes in Nordrhein-Westfalen „dass es vor allem in kurdischen und jesidischen Kreisen, teilweise aber auch in schiitischen Gruppen, eine wachsende Bereitschaft gibt, mit Gewalt gegen erkannte Salafisten vorzugehen“? a) Welche konkreten Hinweise auf geplante Gewalttaten aus den genannten Gruppierungen gegen Angehörige des salafistischen Milieus liegen der Bundesregierung vor? b) Welche gewaltsamen Übergriffe aus den genannten Gruppierungen auf Salafisten sind der Bundesregierung bekannt geworden? Unabhängig von Dokumenten einzelner Länder bzw. Landesbehörden sieht auch die Bundesregierung eine Bereitschaft in kurdischen und jesidischen Kreisen , teilweise aber auch in schiitischen Gruppen, mit Gewalt gegen erkannte Salafisten vorzugehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 6 verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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