Deutscher Bundestag Drucksache 18/3101 18. Wahlperiode 03.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2886 – Stand und Perspektiven schulischer Inklusion Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Inklusion ist ein Menschenrecht. Als solches basiert Inklusion auf dem Wert menschlicher Vielfalt und der Unterschiedlichkeit von Menschen. Inklusion bedeutet lebenslange volle, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller Menschen. Inklusion erfordert daher einen Paradigmenwechsel: Infrastrukturen müssen so verändert und ausgestaltet werden, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von Anfang an Rechnung tragen und so allen Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Nicht die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung müssen sich bestehenden Strukturen anpassen, vielmehr müssen bestehende Strukturen im Sinne von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung verändert werden. Durch Unterzeichnung und Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention ) vom 26. März 2009 haben Bund und Länder sich u. a. dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Diese Unterzeichnung bedeutet für die Staaten und ihre Institutionen die Verpflichtung , den Rechtsanspruch auf ein inklusives Bildungssystem anzuerkennen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit dieser Rechtsanspruch auch wahrgenommen werden kann. Gerade für den Bildungsbereich ist dies aufgrund der zersplitterten Zuständigkeiten eine ambitionierte Aufgabe. Bund, Länder und Gemeinden können sie nur gemeinsam stemmen. Die derzeitige verfassungsrechtliche Lage verhindert eine Beteiligung des Bundes an der notwendigen Umgestaltung im Bildungsbereich. Da die Bundesregierung derzeit eine Veränderung des Grundgesetzes nur für den Hochschulbereich anstrebt, bleiben Fragen, wie der Bund angesichts dessen trotzdem seiner Verantwortung gerecht werden kann. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 29. Oktober 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/3101 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit der Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2009 hinsichtlich eines inklusiven Bildungssystems konkret eingeleitet, unterstützt und mitgetragen? Die Bundesregierung hat sich in ihrer Politik für Menschen mit Behinderungen zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bekannt – eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen , wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen Lebensbereichen teilhaben können. Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Pflege auswärtiger Beziehungen gemäß Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) unterzeichnet. Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags durch den Bund führt nicht zu einer innerstaatlichen Kompetenz des Bundes zur Umsetzung des Vertrages. Die innerstaatliche Umsetzung richtet sich nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung. Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern, damit auch für inklusive Bildung. Aufgrund dieser innerstaatlichen Kompetenzverteilung wurden die Länder vor Unterzeichnung des Abkommens entsprechend des Lindauer Abkommens beteiligt und haben über den Bundesrat der UN-BRK zugestimmt. Entsprechend ihrer Kompetenz für inklusive Bildung ist es daher in erster Linie die Aufgabe der Länder, die mit ihrer Zustimmung unterzeichnete UN-BRK im schulischen Kontext umzusetzen. Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBRK beschlossen. Mit ihm unterstützt die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind jeweils die zuständigen Bundesministerien verantwortlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übernimmt als staatliche Anlaufstelle („Focal Point“) für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland die Verantwortung für die Umsetzung der ressortübergreifenden Maßnahmen insbesondere zur Bewusstseinsbildung und koordiniert als staatliche Anlaufstelle den regelmäßigen Erfahrungsaustausch innerhalb der Bundesregierung. Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird derzeit wissenschaftlich evaluiert und in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Kontext auch das Handlungsfeld inklusive Bildung eine wichtige Rolle spielen wird. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung ihre verfassungsrechtlich mögliche Beteiligung bei der Umsetzung inklusiver Bildung zum Beispiel durch die Förderung der Bildungsforschung wahr; so bereitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) derzeit einen neuen Schwerpunkt im Bereich „Inklusion im Bildungssystem“ in der empirischen Bildungsforschung vor. Auch im Kontext der mit den Ländern vereinbarten Qualitätsoffensive Lehrerbildung , die unter anderem auf die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion zielt, fördert das BMBF die Umsetzung von Inklusion in den Schulen. Um über die Inklusion der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine breite Diskussion zu ermöglichen, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten beispielsweise auch Konferenzen zur inklusiven Bildung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3101 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche konkreten bildungspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den einzelnen Bundesländern bisher vorgenommen wurden? Neben den von den Ländern veröffentlichten Aktions- bzw. Maßnahmenplänen zur Umsetzung der UN-BRK stellt unter anderem die jährlich aktualisierte Übersicht der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) über die Umsetzung der inklusiven Bildung in den Ländern eine zentrale Informationsquelle dar. 3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der jüngst vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichten „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements“ (BiLieF-Studie) (bitte ggf. nach Ressorts und Maßnahmen aufschlüsseln)? Bei dem Projekt „Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements“ (BiLieF) handelt es sich um ein laufendes Vorhaben , das noch bis Juli 2015 durch das BMBF gefördert wird. Aufgrund dessen liegen derzeit auch noch keine Endergebnisse des Vorhabens vor. Für die Veröffentlichung der (Zwischen-)Ergebnisse zeichnet der Zuwendungsempfänger verantwortlich. Aufgrund der bisherigen Daten und der differenten Einflussfaktoren auf die schulische Kompetenz und psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen können derzeit keine grundsätzlichen Absagen an einzelne Modelle sonderpädagogischer Förderung gegeben werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt zeigt sich in den Ergebnissen weder, dass Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen nur in der Förderschule optimal in ihrer kognitiven und/oder psychosozialen Entwicklung unterstützt werden können, noch dass inklusive Modelle sonderpädagogischer Förderung substantielle Entwicklungsfortschritte ermöglichen. Ziel des Projekts ist es, erste Einblicke in differentielle Fördersettings für Kinder mit speziellem Förderbedarf zu ermöglichen und damit aufzuzeigen, wie Kinder in diesen unterschiedlichen Lehr-Lernsettings bestmöglich gefördert werden können. 4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Diagnosen über die Gewährung von sonderpädagogischer Förderung aufgrund unterschiedlicher rechtlicher und disziplinärer Grundlagen in den einzelnen Bundesländern stark divergieren und beispielsweise eine „Lernbehinderung“ im Bundesland A nicht automatisch auch eine „Lernbehinderung “ im Bundesland B sein muss (Bildungsberichterstattung 2014, S. 162)? Die Diagnose sonderpädagogischer Förderung und die Gewährung entsprechender Fördermaßnahmen obliegt allein den für den schulischen Bildungsbereich verantwortlichen Ländern. 5. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie hoch der Bedarf an finanziellen Mitteln für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich schulischer Inklusion in Deutschland ist (bitte nach Bundesländern, Bereichen und bisherigen Kostenträgern aufschlüsseln)? Die Umsetzung der UN-BRK hinsichtlich schulischer Inklusion in Deutschland fällt in die Zuständigkeit der für den schulischen Bereich verantwortlichen Länder. Der Bundesregierung liegen keine Angaben über dafür benötigte finanzielle Mittel vor. Drucksache 18/3101 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkrete finanzielle Summe für die Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im schulischen Kontext aufgewendet werden muss? Die Schaffung von räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der UN-BRK im schulischen Kontext fällt in die Zuständigkeit der Schulträger. Der Bundesregierung liegen keine Angaben über benötigte finanzielle Mittel vor. 7. Welche Projekte mit Bezug zu Inklusion im schulischen Kontext haben oder werden derzeit (und seit wann) in welchen Programmen und mit welchen finanziellen Mitteln durch das BMBF oder weitere Ministerien gefördert? In der nachfolgenden Tabelle werden die durch das BMBF, das BMAS, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Vorhaben mit Bezug zu Inklusion im schulischen Kontext aufgeführt. Hinzuweisen ist darauf, dass die Förderung inklusiver Bildung bei einigen der aufgeführten Projekte eines der zu erreichenden Ziele neben anderen darstellt. Die angegebene Fördersumme bezieht sich jeweils auf das Gesamtvorhaben. Bundesministerium Titel des Projekts Laufzeit Fördersumme in Euro BMBF Bielefelder Längsschnittstudie zum Lernen in inklusiven und exklusiven Förderarrangements (BiLieF) 2012–2015 1,08 Mio. BMBF Ki.SSES-Proluba – Kinder mit spezifischen Sprachentwicklungsstörungen – eine prospektive Längsschnittstudie bei unterschiedlichen Bildungsangeboten 2011–2015 0,34 Mio. BMBF Qualitätsoffensive Lehrerbildung 2014–2024 (Förderung der Pro- jekte ab 2015) 500 Mio. BMAS „Vereint für gemeinsame Bildung“ – Nationale Konferenz zu Artikel 24 UN-BRK 6. /7. Mai 2009 0,23 Mio. BMAS Konferenz „einfach machen: von Bildung über Ausbildung in Arbeit“ 7. Dezember 2011 0,19 Mio. BMAS Konferenz „Inklusion in Bildung und Beruf“ der Konrad-Adenauer-Stiftung 30. November 2012 0,006 Mio. BMAS Nationale Konferenz zur inklusiven Bildung „Inklusion gestalten – gemeinsam. kompetent. professionell“ 17./18. Juni 2013 0,42 Mio. BMAS Gipfel „Inklusion, die Zukunft der Bildung“ der Deutschen UNESCO-Kommission 19./20. März 2014 0,06 Mio. BMAS Fachkonferenz „Inklusive Bildung“ im Rahmen der Inklusionstage 2014 26. November 2014 noch in Vorbereitung BMG Gesundheitsuntersuchung in Grundschulen 2013–2016 1,4 Mio. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3101 Über die in der tabellarischen Übersicht genannten Projekte hinaus wird die Förderung inklusiver Bildung auch durch das Auswärtige Amt (AA) an den Deutschen Auslandsschulen (DAS) sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an den Schulen im Ausland für die Kinder von Bundeswehrangehörigen unterstützt. BMZ-geförderte Vorhaben staatlicher Träger: BMZ Inklusive Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit – Angewandte Forschung zur Inklusiven Gestaltung von Bildungssystemen (Land: Guatemala, Malawi) 2013–2016 2,4 Mio. BMZ Bildung für das Leben und die Beschäftigung (Land: Guatemala) 2013–2016 5,25 Mio. BMZ TVET Teacher Education Programme“ (Land: Laos) 2012–2016 4,15 Mio. BMZ Verbesserung der Grundbildung in Malawi 2010–2014 10,6 Mio. BMZ Förderung der beruflichen Bildung (Land: Namibia ) 2012–2017 10 Mio. BMZ Unterstützung der Berufsbildungsreform (Land: Pakistan) 2010–2016 10,8 Mio. BMZ-geförderte Vorhaben nichtstaatlicher Träger: BMZ Inklusive Bildung für behinderte und/oder benachteiligte Kinder im Landkreis Graango (Land: Burkina Faso) seit 2012 k.A. (*) BMZ Inklusive Berufsausbildung für körperbehinderte und sozial benachteiligte Jugendliche in Südghana (Land: Ghana) seit 2012 k.A. (*) BMZ Eine Schule für Menschen mit Behinderung (Land: Indien) seit 2012 k.A. (*) BMZ Sekundarbildung für blinde und sehbehinderte Jugendliche Katilu (Land: Kenia) seit 2012 k.A. (*) BMZ Neubau eines Schulgebäudes für den integrativen Unterricht von Kindern mit Behinderungen in AkSu (Land: Kirgistan) seit 2012 k.A. (*) BMZ Errichtung eines Wohnheims für Mädchen an der St. Francis Schule für Taube und Blinde in Ahilejime “ (Land: Nigeria) seit 2012 k.A. (*) BMZ Schulische und soziale Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Süden Perus seit 2012 k.A. (*) BMZ Neubau von zwei behindertengerechten Werkstätten zur Berufsausbildung in Musoma, Tansania (Aufstockung) seit 2012 k.A. (*) (*) Für die durch das BMZ geförderten Projekte nichtstaatlicher Träger konnten die Angaben zu Laufzeiten und Fördersummen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengestellt werden. Drucksache 18/3101 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei den DAS handelt es sich um Privatschulen, die neben den innerdeutschen Empfehlungen auch den rechtlichen Bestimmungen des Gastlands zum Thema Inklusion unterliegen. In der Praxis führt dies dazu, dass Inklusion an den DAS in unterschiedlichem Maße realisiert werden kann. Bund und Länder sind im Rahmen ihrer Schulaufsicht an den DAS bestrebt, die Umsetzung der innerdeutschen Empfehlungen und Standards zum Thema „Inklusion“ auch an den DAS zu gewährleisten. Deshalb hat Inklusion auch Eingang in das Auslandsschulgesetz gefunden. So wird in § 9 Absatz 1 Satz 7 die Erwartung an die Schulen gerichtet, eine Konzeption zum Auf- und Ausbau von inklusivem Unterricht zu entwickeln sowie regelmäßig über die weitere Entwicklung im Bereich Inklusion zu berichten. Zur Umsetzung dessen ist in Nummer 18.6 der Verwaltungsvorschriften des AA zum Auslandsschulgesetz eine zusätzliche finanzielle Förderung für den Bereich Inklusion festgeschrieben. Die spezifische Förderung von Inklusionsmaßnahmen an DAS befindet sich gegenwärtig noch im Aufbau. Daher wurden hierfür bisher noch keine gesonderten Projektmittel budgetiert. 116 der gegenwärtig 141 DAS haben bislang sonderpädagogische Maßnahmen ohne eine explizite Förderung des AA hierfür durchgeführt (Baumaßnahmen nachstehend gesondert thematisiert). Davon bieten 104 Schulen (75 Prozent) ausschließlich Fördermaßnahmen u. a. im Bereich von Lese-, Rechtschreib- und Lernschwäche, Dyskalkulie, ADHS oder Asperger-Syndrom an. An zwölf Schulen (9 Prozent) werden Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und geistigen Behinderungen beschult. Insgesamt gaben 23 Schulen an, dass sie Fachpersonal für Inklusionsmaßnahmen, auch in Vollzeit, beschäftigen. Darüber hinaus gab es Fortbildungen etc. für die Schulen und Lehrkräfte. Das AA fördert aus Mitteln des allgemeinen Schulbautitels bauliche Maßnahmen an DAS, die u. a. eine barrierefreie Umgestaltung der Schulliegenschaft ermöglichen . Derzeit erhalten die DS Paris und die DS Washington einen barrierefreien Zugang. Bei laufenden und zukünftig geplanten Schulneubauprojekten ist Barrierefreiheit Bestandteil des Gesamtbaukonzepts. Die genauen Summen lassen sich dabei schwer einschätzen, da sie standortabhängig und Teil von Gesamtbaumaßnahmen sind. Als Beispiel sind die Maßnahmen an der DS Paris mit 100 Tsd. Euro veranschlagt. Das AA und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) haben 2014 einen Wettbewerb zum Thema Inklusion unter der Schirmherrschaft von MdB Ulla Schmidt (Aachen) ins Leben gerufen, in dem die DAS gelungene Inklusionsmaßnahmen präsentieren können. Die Preisverleihung wird im Rahmen der nächsten Schulleitertagung im Januar 2015 im AA stattfinden. Das Preisgeld beträgt 17 500 Euro, weiterhin sind ca. 15 000 Euro für die Übernahme der Kosten für die Preisträgerveranstaltung in Berlin veranschlagt. Das BMVg trägt sieben Schulen im Ausland für die Kinder von Bundeswehrangehörigen . Die dort erlangten Abschlüsse und Berechtigungen werden auf der Grundlage einer Grundsatzvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) den nordrhein-westfälischen gleichgestellt. Schulrechtliche Grundlage für den Betrieb der Auslandsschulen der Bundeswehr (ASBw) sind somit die Regelungen des Landes NRW, die in analoger Form Anwendung finden. Als Folge der Änderungen durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde an den ASBw inklusiver Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen, die sich aus den Besonderheiten der ASBw und den jeweiligen Standorten ergeben, ermöglicht. Im Ausland fehlen in der Regel außerschulische deutschsprachige Fördereinrichtungen und Fördernetzwerke, die mit den Einrichtungen im Inland vergleichbar wären. So sind zum Beispiel deutschsprachige Logopäden und Verhaltenstherapeuten höchstens in Ausnahmefällen vorhanden, Jugendämter, deutsche Gesundheitsbehörden etc. überhaupt nicht. Die für die ASBw einschlägige Analogfassung des Schulgesetzes für das Land Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3101 NRW, die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW herausgegeben wurde, enthält bei § 2 Absatz 5 die folgende Regelung nebst Verwaltungsvorschrift: „(5) Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Die gemeinsame Unterrichtung von Menschen mit und ohne Behinderung (inklusive Bildung) erfolgt an den Auslandsstandorten der Bundeswehr in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Ein Kind kann dann an eine ASBw aufgenommen werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass es im Rahmen individueller Förderung im Klassenverband erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann und wenn für eine angemessene Förderung keine außerschulischen Einrichtungen und Institutionen erforderlich sind, die am Auslandsstandort nicht verfügbar sind. Die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers mit Behinderung geschieht im Rahmen von Einzelfallentscheidungen und bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde der Bundeswehr. Sie kann im Interesse einer gesicherten Förderung des Kindes auf Probe geschehen. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme besteht nicht.“ Die an ASBw durch Inklusion entstehenden Kosten sind gegenwärtig nicht zu beziffern, da mit der Umsetzung erst zum Beginn des Schuljahrs 2014/2015 begonnen wurde und somit noch keine entsprechenden Erfahrungen vorliegen. 8. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Aus-, Fortund Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern hinsichtlich der Anforderungen von schulischer Inklusion auszurichten, und welche finanziellen Mittel stehen dafür bereit? Die von Bund und Ländern beschlossene „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ hat es sich unter anderem auch zum Ziel gesetzt, die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion voranzutreiben. Der Bund stellt für diese Initiative zur Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung in all ihren Phasen bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung und unterstützt damit die für diesen Bereich zuständigen Länder. Überdies wird erwartet, dass die Verstärkung der Forschungsförderung im Bereich „Inklusion im Bildungssystem“ zur Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie der pädagogischen Fachkräfte beiträgt. 9. Wie stellt die Bundesregierung hinsichtlich der von ihr initiierten Qualitätsoffensive Lehrerbildung sicher, dass „einzelne, punktuelle Fortbildungsinitiativen zu ,Inklusion‘ […]“ nicht „kontraproduktiv wirken und Deprofessionalisierungstendenzen Vorschub leisten, wenn sie nicht in ein Gesamtkonzept der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingebunden sind“ (Bildungsberichterstattung 2014, S. 193)? 10. Sind an der Qualitätsoffensive Lehrerbildung auch Menschen mit Behinderungen – als Expertinnen und Experten in eigener Sache – beteiligt, oder ist dies geplant? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die erste Bewilligungsrunde der ersten Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ müssen die lehramtsausbildenden Hochschulen bis zum 14. November 2014 ihre Antragsskizzen einreichen. Danach beginnt der Begutachtungsprozess unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter. Drucksache 18/3101 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Auswahlgremium entscheidet auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten über die Förderwürdigkeit der einzelnen Vorhaben. Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter ist abhängig von den bis zum 14. November 2014 eingehenden Antragsskizzen. 11. Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dem Forschungsschwerpunkt „Diagnostik und Intervention bei Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ (2010 bis 2013) ziehen, und hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob, und wenn ja, in welcher Weise, die Ergebnisse aus diesem Forschungsschwerpunkt Eingang in die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefunden haben? Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes werden empirisch ausgerichtete Forschungsvorhaben gefördert, welche dazu beitragen, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die von Störungen im Bereich des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens betroffen sind, eine individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und evidenzbasierte Förderung zu ermöglich. Die unten aufgeführten Ergebnisse stellen eine beispielhafte Auswahl aus 19 vom BMBF geförderten Forschungsvorhaben (Förderzeitraum: 2010 bis 2013) nach übergreifenden Kriterien dar. Dabei ist in Bezug auf die Diskussion um ein inklusives Bildungssystem grundlegend zu berücksichtigen, dass es sich bei den „umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ um eine sogenannte Teilleistungsstörung und nicht um eine „Behinderung“ handelt. Während es für letztere einen sonderpädagogischen Förderbedarf gibt, gilt dies für erstere nicht. Personen mit Teilleistungsstörungen werden bereits jetzt grundsätzlich „inklusiv“ beschult. Zentrale Ergebnisse: – Früherkennung und -intervention: Durch längsschnittliche Studien zur Ent- wicklung schulischer Fertigkeiten wurden wichtige Erkenntnisse für die Früherkennung von Entwicklungsstörungen gewonnen. So wurde z. B. durch die Untersuchung sogenannter Vorläuferfertigkeiten bei Kindern im Vorhaben „MatheSchrift“ das enge Zusammenwirken der schriftsprachlichen und mathematischen Entwicklung belegt. Die Ergebnisse zeigen, dass es bereits ein bis zwei Jahre vor Schuleintritt möglich ist, Rechen- und LeseRechtschreibschwierigkeiten zuverlässig zu diagnostizieren und entsprechend zu intervenieren. Dazu gehört u. a., die Inhalte früher (schrift-)sprachlicher und mathematischer Fördermaßnahmen aufeinander abzustimmen. – Instrumentenentwicklung: Im Vorhaben CODY (Computergestütztes Dyskalkulietestverfahren und -training) wurde ein computergestütztes Diagnoseinstrument und Trainingsprogramm für Kinder mit Rechenschwäche im Grundschulalter entwickelt und veröffentlicht. Dies ermöglicht die verbesserte individuelle Förderung von Kindern mit Rechenstörungen in der Grundschule . Im Projekt „Lautarium“ wurde erfolgreich ein computerbasiertes phonologisches Trainingsprogramms zur Prävention und Behandlung der Lese-Rechtschreibstörung entwickelt, mit dessen Hilfe leseschwache Kinder ihre phonologischen und schriftsprachlichen Leistungen deutlich verbessern können. Das Programm bietet den Vorteil eines Einsatzes sowohl in der Schule als auch im Elternhaus. – Diagnostik: Im Bereich der Diagnostik wurden im Projekt RABE (Differentialdiagnostische Relevanz des Arbeitsgedächtnisses bei Kindern mit Lernstörungen ) durch die Untersuchung von Defiziten im Arbeitsgedächtnis wichtige Erkenntnisse zur Differenzierung zwischen Lesestörung und Rechtschreibstörung gewonnen. Auf dieser Grundlage kann zukünftig gezielter und individueller bei den entsprechenden Teilleistungsstörungen interveniert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3101 Einbezug in die Lehreraus- und Weiterbildung: Die vom BMBF finanzierte Koordinierungsstelle des Forschungsschwerpunktes organisiert und bündelt Maßnahmen zum Transfer und zur Verbreitung der Forschungsergebnisse über die Wissenschaftscommunity hinaus. Ihr wesentlicher Adressatenkreis sind dabei Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Zu ihren zentralen Maßnahmen zählt z. B. die Veröffentlichung einer Broschüre mit den Ergebnissen der geförderten Projekte (September 2014). Dies trägt maßgeblich zur Dissemination der Ergebnisse auch in die Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals bei. Auch die Projektleiter der Forschungsprojekte selbst lassen die Erkenntnisse in die von ihnen durchgeführten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Lehrkräften oder Erzieherinnen und Erziehern einfließen . Zudem werden Anwenderinnen und Anwendern die Ergebnisse auf zentralen Fachtagungen wie der „Didacta“ oder dem Bundeskongress des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V. vorgestellt. 12. Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus dem Projekt „Aufmerksamkeit macht Schule. Entwicklung und Evaluation einer Fortbildung für pädagogische Mitarbeiter an offenen Ganztagsschulen“ im Forschungsschwerpunkt „Qualifizierung des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen“ (2010 bis 2013) ziehen, und hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob die Ergebnisse aus diesem Projekt in irgendeiner Art und Weise Einzug in die Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung gefunden haben? Ziel des Vorhabens in der ersten Förderphase (Juni 2009 bis August 2012) war die Entwicklung und Evaluation einer Qualifizierungsmaßnahme für das pädagogische Personal (Erzieherinnen, Erzieher, Studierende, Sozialpädagoginnen, Sozialpädagogen oder auch vereinzelt Eltern), das an Offenen Ganztagsschulen (OGS; nur Grundschulen) in der Lernzeitbetreuung tätig ist. Unter dem Label „KIDS“ (Konzentration in der Schule) wurden dazu zwei Trainings entwickelt: Das Basistraining „KIDS Basis“ dient dem Ziel, während der Lernzeit an OGS über Beziehungsaufbau, klare Arbeitsregeln und positive Konsequenzen für konzentriertes Verhalten das Arbeitsverhalten aller Kinder zu verbessern. Die Fortbildung zu „KIDS Basis“ ist grundsätzlich an das gesamte pädagogische Personal von OGS adressiert. Das Zusatztraining „KIDS Zusatz“ richtet sich an Grundschulkinder mit Aufmerksamkeitsproblemen, die durch ein Screening als solche identifiziert sind. Es beinhaltet ein spezielles Aufmerksamkeitstraining, das diesen Kindern über acht Wochen hinweg angeboten wird. Die Fortbildung zu „KIDS Zusatz“ ist darauf ausgerichtet, einen Teil des pädagogischen Personals an OGS dazu zu qualifizieren, das Aufmerksamkeitstraining durchzuführen . Zentrale Erkenntnisse: Das Basistraining ist in der Lage, bei Kindern mit Aufmerksamkeitsproblemen damit verbundene Verhaltensauffälligkeiten wie Unaufmerksamkeit während der Lernzeit deutlich zu reduzieren, während das Zusatztraining zu keiner weiteren Leistungsverbesserung geführt hat. Einbezug in die Lehreraus- und Weiterbildung: Das Projekt hat an unterschiedlichen Stellen einen Transfer der Ergebnisse in die Praxis realisiert: Im Jahr 2013 wurde der Fachtag „Idealer Ganztag“ durch die Diakonie Düsseldorf als größtem lokalem Träger für OGS veranstaltet; in diesem Rahmen wurden die Projektergebnisse vorgestellt und disseminiert. Zudem bot die enge Kooperation mit den zehn am Projekt beteiligten Schulen die Möglichkeit der direkten Wissensvermittlung an das Lehrpersonal. Für den Rhein- Drucksache 18/3101 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kreis Neuss fand im März 2013 ein Fachtag „Inklusion“ des Kompetenzteams für die Lehrerbildung statt, an dem die Projektergebnisse adressatengerecht vermittelt wurden. Zudem wurden von Seiten der Fachhochschule (FH) Düsseldorf Fortbildungen für OGS-Mitarbeitende angeboten, die zahlreich nachgefragt wurden. Weiterhin wurde von Seiten der Projektleitung das im Projekt entwickelte „Basistraining“ an der FH Düsseldorf in den Fachbereichen „Sozialarbeit “ und „Pädagogik der Kindheit“ als fester Bestandteil nachhaltig in die Lehre integriert. In einer zweiten Förderphase Laufzeit von Oktober 2012 bis September 2015) wird auf der Grundlage des im ersten Förderzeitraums entwickelten Basistrainings „KIDS Basis“ eine Weiterbildungsmaßnahme für Grundschullehrer entwickelt und evaluiert. Ziel des Anschlussvorhabens ist es, die Belastung der Lehrkräfte , die mit aufmerksamkeitsgestörten Schülerinnen und Schülern umgehen müssen, zu senken und die berufliche Kompetenz im Hinblick auf diese spezielle Schülergruppe zu erweitern. Es soll eine zweitägige Weiterbildungsmaßnahme für Grundschullehrkräfte zu expansiven Verhaltensproblemen entwickelt und evaluiert werden. Danach können einzelne Lehrkräfte oder - teams an einem intensiveren Coaching teilnehmen, bei dem spezifische Strategien zum Umgang mit expansivem Verhalten vermittelt und auf ein konkretes Kind angewendet werden. Da sich das Anschlussprojekt noch in der Bearbeitung befindet, sind bisher noch keine tragfähigen Ergebnisse in die Lehrerausund weiterbildung geflossen. Erste vorläufige Analysen weisen jedoch auf eine Wirksamkeit des Lehrercoachings hin. 13. Haben die Bundesländer an die Bundesregierung die Erwartung gerichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die schulische Inklusion in den einzelnen Ländern zu unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind im Gespräch, wann soll über sie entschieden werden, und wann sollen sie beginnen? 14. Haben die Bundesländer die Erwartung an die Bundesregierung gerichtet, bestimmte Forschungsprojekte zum Aspekt schulische Inklusion zu initiieren ? Wenn ja, um welche Forschungsprojekte handelt es sich, und zieht die Bundesregierung in Betracht, dieser Erwartung nachzukommen? Wenn nein, warum nicht? Gibt es im Rahmen der Bildungsforschung Vorhaben in der Förderung des BMBF, die sich mit der Frage befassen, wie ein inklusives Bildungssystem zu schaffen ist? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Umsetzung der schulischen Inklusion obliegt allein den hierfür zuständigen Ländern. Im Kontext der Vorbereitung der geplanten Forschungsförderung durch das BMBF im Bereich „Inklusion im Bildungssystem“ werden auch die Länder beteiligt. Zur Frage der aktuell durch das BMBF geförderten Forschungsvorhaben im Bereich inklusiver Bildung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3101 15. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass im Bereich der Kindertagesbetreuung mehr als zwei Drittel der Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut, gebildet und erzogen werden, dieser Anteil über die Schule hinweg bis hinein in die berufliche Bildung aber zunehmend abnimmt, für Menschen mit Behinderung also mit zunehmendem Alter „weniger inklusive Angebote des Lernens vorgesehen sind“ (Bildungsberichterstattung 2014, S. 175)? In der Kindertagesbetreuung hat die Betreuung von Kindern mit und ohne eine Behinderung in gemeinsamen Gruppen eine jahrzehntelange Tradition. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 wurde der Inklusionsansatz zudem bundesgesetzlich verankert (§ 22a Absatz 4 SGB VIII). Auch der mit finanzieller Unterstützung des Bundes vorangetriebene Betreuungsausbau hat zur Ausweitung der Angebote inklusiver Kitas beigetragen. Was die berufliche Bildung anbelangt, ist eine qualifizierte Ausbildung im dualen System die beste Basis für den Start ins Berufsleben. Damit es hier zu Verbesserungen kommt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Potenziale, aber auch die Unterstützungs- und Förderbedarfe beim Übergang von der Schule in Ausbildung bzw. Beschäftigung rechtzeitig erkannt werden. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die berufliche Orientierung von jungen Menschen mit Behinderung, die im Rahmen der Initiative Inklusion voran gebracht wird und die perspektivisch als Regelangebot in den Schulen erfolgen soll. Indem frühzeitig alle in Betracht kommenden Alternativen für den Berufsweg geprüft werden, wird die wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven Übergang gelegt. Damit verstärkt Übergänge in betriebliche Ausbildung erfolgen können, kommt es in erster Linie darauf an, dass es mehr Arbeitgeber gibt, die bereit sind, Jugendlichen mit Behinderungen eine Chance zu geben. Die Bundesregierung hat daher im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK Maßnahmen auf den Weg gebracht, um bei Arbeitgebern die Bereitschaft dazu zu erhöhen. Mit der Initiative Inklusion wird die Inklusionskompetenz bei den Kammern der Wirtschaft als maßgeblicher Ansprechpartner für die Betriebe ausgebaut. Eine weitere Maßnahme ist die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung, in deren Mittelpunkt die verstärkte Sensibilisierung von Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung steht. 16. Welche Faktoren sind nach Einschätzung der Bundesregierung dafür verantwortlich , dass nur etwa 10 Prozent der Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen, die die Schule mit einem Abschluss beenden, einen mittleren oder höheren Schulabschluss erlangen (Bildungsberichterstattung 2014, S. 325), während dieser Anteil bei allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern bei etwa 80 Prozent liegt? Zu den einzelnen Faktoren, die dafür verantwortlich sind, dass die Quote der Absolventinnen und Absolventen von Förderschulen mit einem mittleren bzw. höheren Schulabschluss gegenüber derjenigen der Abgängerinnen und Abgängern allgemeiner Schulen differiert, liegen der Bundesregierung bislang keine ausreichenden Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333