Deutscher Bundestag Drucksache 18/3127 18. Wahlperiode 10.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2830 – Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die steigende Lebenserwartung sowie der demographische Wandel stellen das System der gesetzlichen Altersversorgung vor große Herausforderungen. Einer deutlich verlängerten Rentenbezugsdauer sowie einer immer größeren Zahl an Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weniger erwerbstätige Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gegenüber. Um die Stabilität und Solidität der gesetzlichen Altersversorgung auch künftig zu gewährleisten, hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2007 für eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 bis zum Jahr 2029 entschieden. Diese Maßnahme dient zwar der Stabilisierung des Beitragsaufkommens und soll die Rentenhöhe sichern. Sie kommt aber für solche Beschäftigtengruppen einer Rentenkürzung gleich, die aus verschiedenen Gründen keine Chance haben, die neue Regelaltersgrenze zu erreichen . Dies kann insbesondere schwerbehinderte, (langzeit-)arbeitslose, erwerbsgeminderte und/oder leistungsgeminderte Personen betreffen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Bundesregierung verpflichtet, mit Beginn des Jahres 2010 alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen, der die Beschäftigungssituation Älterer darstellt sowie eine Einschätzung darüber abgibt , „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Eine solche „Überprüfungsklausel“ ist aber dann wertlos, wenn weder die Beschäftigungssituation hinreichend dargestellt, noch konkrete Kriterien der abzugebenden Einschätzung zugrunde gelegt werden. Um seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe gerecht werden zu können, muss dahingehend der noch in diesem Jahr vorzulegende Bericht der Bundesregierung im Vergleich zu seiDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nem Vorgängerbericht deutlich verbessert werden. Drucksache 18/3127 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung wird im zweiten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen und auf dieser Grundlage eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können. Der Bericht ist noch nicht vom Kabinett beschlossen. Einzelfragen zur Ausgestaltung des Berichts können daher noch nicht beantwortet werden. Darüber hinaus können solche Fragen nicht vollständig beantwortet werden, für die Datenauswertungen erforderlich sind, die mehr als die von den Fragestellern eingeräumte Zeit zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage erfordern. Die Bundesregierung wird den Bericht noch in diesem Jahr fristgemäß an die gesetzgebenden Körperschaften weiterleiten . Berichtspflicht 1. Kann und wird die Bundesregierung konkrete Kriterien definieren, anhand derer im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI entschieden werden kann, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 7 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2352)? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? 2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und welche Qualität diese Beschäftigungen haben, zum entscheidenden Kriterium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/3995)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Inwiefern wird eine überparteiliche und unabhängige Klärung über die Datengrundlagen des Berichts der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgen, und wie werden zivilgesellschaftliche Akteure in die Erstellung des Berichts einbezogen ? Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung des ersten Berichts zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zahlreiche externe Experten und zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt. Darüber hinaus hat der Sozialbeirat mit seinem Gutachten vom 24. November 2010 zum ersten Bericht Stellung genommen. Die Bundesregierung hat zudem die Erkenntnisse der Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 21. Februar 2011 zum ersten Bericht ausgewertet. Darüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in vier Fortschrittsreporten „Altersgerechte Arbeitswelt“ auf Grundlage der verfügbaren Daten und der empirischen Forschung mit zahlreichen Einzelfragen auseinandergesetzt . Die Bundesregierung erstellt ihren zweiten Bericht auf dieser um- fassenden Grundlage. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3127 4. Wie stellt sich die Einkommens- und Vermögenssituation der 60- bis 64-Jährigen unter Berücksichtigung der um Abschläge reduzierten Altersrente dar, und inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung diesen Zusammenhang darstellen? Entsprechend dem Auftrag gemäß § 154 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) wird im Bericht der Bundesregierung die Arbeitslage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht die der älteren Gesamtbevölkerung dargestellt. Dabei werden auch die Einkommens- und Vermögenssituation und die Zugänge in Altersrenten unter Berücksichtigung der mit Abschlägen belegten Renten einbezogen . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Werte zur Einkommenssituation der 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Komponenten des nominalen monatlichen Einkommens von 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 2011 (in Euro) *) Einschließlich des Mietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum. Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels. Die Privatvermögen nehmen in der Regel mit dem Alter zu, da Vermögensbildung ein langfristiger Prozess im Lebensverlauf ist und sich damit Unterschiede schon allein durch die verschiedenen Positionen der Haushalte im Lebens- und Familienzyklus ergeben. Dies spiegelt sich im vergleichsweise hohen Nettovermögen der 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wieder (vergleiche nachstehende Abbildung). Persönliches Erwerbseinkommen 2.489 Haushaltserwerbseinkommen 3.633 sonstige Einkommen*) 891 Haushaltsbruttoeinkommen 4.524 Steuern und Sozialabgaben 1.336 Haushaltsnettoeinkommen 3.189 Nettoäquivalenzeinkommen 2.076 Drucksache 18/3127 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Haushaltsvermögen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Altersgruppen, 2012 (in Tausend Euro) Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels. In der Vermögensbildung zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen Westund Ostdeutschland, was sich im Wesentlichen als Nachwirkung der deutschen Teilung erklärt. So hatten ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den neuen Ländern erst in einer späteren Lebensphase die Gelegenheit, unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft Vermögen zu bilden. Die Werte zur Vermögenssituation von 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den alten und den neuen Ländern können der nachfolgenden folgenden Tabelle entnommen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3127 Zusammensetzung des Haushaltsvermögens von 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den alten und den neuen Ländern, 2012 (in Prozent des Bruttovermögens) Geringfügige Abweichungen der Summen zu 100 Prozent sind durch Rundungen möglich. Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels. 5. Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung stärker, als dies nach Auffassung der Fragesteller der Vorgängerbericht der schwarz-gelben Bundesregierung aus dem Jahr 2010 getan hat, die arbeitsmarktpolitische Situation und die soziale Situation nach Qualifikationen, Berufsgruppen und gesundheitlichen Belastungen durch die Arbeit differenzieren? 6. Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung auf die besonderen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Risiken von Beschäftigten in besonders belasteten Tätigkeiten eingehen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Rente ab 67 und Beschäftigungssituation Älterer 7. Wie hat sich in den letzten Jahren die Bezugsdauer von Altersrenten entwickelt , und wie entwickelt sich diese in Zukunft (bitte nach Einkommensgruppen differenzieren)? Eine Differenzierung der Bezugsdauer von Altersrenten nach Einkommensgruppen der Bezieher ist nicht möglich. Nachstehend wird die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei Renten wegen Alters für die vergangenen Jahre differenziert nach Rentenarten dargestellt. Entsprechende Angaben zur künftigen Entwicklung der Bezugsdauer liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutschland Alte Länder Neue Länder Immobilien 71 72 63 Geldanlagen 13 13 14 Versicherungen, Bausparen 12 11 16 Sonstiges 4 4 7 Hypotheken, Schulden 15 16 14 Nettovermögen (in Tsd. Euro) 191 221 93 Drucksache 18/3127 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung wg. Arbeitslosigkeit wg. Altersteilzeit - arbeit 2007 16,69 19,73 - 11,15 12,13 10,52 10,83 4,11 - 14,92 2008 17,34 20,06 - 12,22 13,05 11,60 11,98 4,82 - 15,82 2009 17,60 20,20 - 13,09 13,63 12,39 12,80 5,55 - 16,21 2010 17,73 20,23 - 13,75 13,97 13,22 13,65 6,26 - 17,34 2011 17,55 20,11 - 13,98 13,98 13,61 14,43 6,57 - 17,82 2012 18,19 20,49 0,47 15,04 14,94 14,79 15,61 7,33 - 19,01 2013 18,45 20,65 0,99 15,59 15,55 15,61 16,49 8,19 - 19,20 2007 15,45 19,01 - 10,42 7,67 10,04 10,11 3,66 - 16,84 2008 15,81 19,39 - 11,02 8,53 10,95 11,03 4,54 - 17,46 2009 16,20 19,78 - 11,59 8,93 11,83 11,94 5,03 - 17,59 2010 16,52 20,09 - 12,26 9,29 12,68 12,80 5,85 - 18,55 2011 16,62 20,34 - 12,54 9,58 13,28 13,48 5,98 - 20,93 2012 17,29 20,87 0,44 13,46 10,30 14,41 14,60 7,25 - 20,53 2013 17,79 21,32 0,79 14,18 10,90 15,24 15,44 8,12 - 21,10 2007 16,48 19,51 - 11,07 11,79 10,39 10,62 4,07 - 15,36 2008 17,08 19,95 - 12,07 12,67 11,40 11,67 4,79 - 16,13 2009 17,35 20,13 - 12,89 13,21 12,21 12,52 5,49 - 16,50 2010 17,51 20,20 - 13,55 13,53 13,05 13,37 6,21 - 17,59 2011 17,38 20,15 - 13,79 13,54 13,51 14,11 6,51 - 18,48 2012 18,03 20,55 0,47 14,83 14,46 14,67 15,27 7,33 - 19,37 2013 18,33 20,76 0,97 15,40 15,07 15,49 16,14 8,18 - 19,59 Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Renten wegen Alters nach Rentenarten Männer Jahr Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* von Renten wegen Alters insgesamt Renten wegen Alters nach dem SGB VI Jahre Alte Bundesländer Regelaltersrenten Altersrenten für besonders langjährig Versicherte für langjährig Versi- cherte für schwerbehinderte Menschen wegen Arbeits- losigkeit o. nach Alters- teilzeitarbeit davon: für Frauen für langjährig unter Tage Beschäf- tigte -- Rentenbezugsdauer liegt im Bereich der AV - ursprüngliches Bundesgebiet - nicht vollständig vor. Hinweis: Statistisch nicht auswertbare Fälle wurden nicht in die Auswertung einbezogen. *) Ggf. einschließlich dem Rentenbezug einer vorhergehenden Rente. Neue Länder Deutschland Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3127 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 8. Welche Auswirkungen hat die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den Rentenbeitragssatz im Jahr 2030? Die Regelungen zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen gemäß dem RVAltersgrenzenanpassungsgesetz führen bis zum Jahr 2030 zu einer Entlastung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung von 0,5 Prozentpunkten und zu einem um 0,6 Prozentpunkte höheren Sicherungsniveau vor Steuern. 9. Was würde ein Aussetzen der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2018 für die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den Rentenbeitragssatz im Jahr 2030 bedeuten, und was hieße das für die jeweiligen gesetzlich festgelegten Beitragssatz- und Niveauziele im Jahr 2030? Würde die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen vorübergehend ausgesetzt, fiele der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung langfristig höher und das Sicherungsniveau vor Steuern geringer aus. Die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatzobergrenze und des Mindestsicherungsniveaus im Jahr 2030 wäre nicht gewährleistet. wg. Arbeitslosigkeit wg. Altersteilzeit - arbeit 2007 20,58 22,24 - 11,90 11,17 11,98 12,20 2,51 12,30 - 2008 21,21 22,66 - 13,02 11,94 12,94 13,17 2,58 13,74 - 2009 21,36 22,81 - 13,66 12,07 14,15 14,41 3,22 14,63 - 2010 21,54 23,03 - 14,70 12,46 15,07 15,41 3,23 15,46 - 2011 21,56 23,11 - 15,08 12,46 15,72 16,36 4,05 16,04 - 2012 21,89 23,39 0,33 15,75 13,14 16,61 17,32 4,38 17,06 - 2013 22,06 23,52 3,03 16,32 13,66 17,63 18,48 4,83 17,92 - 2007 23,77 26,03 - 7,50 8,78 10,65 10,73 3,27 10,37 - 2008 23,94 26,35 - 10,20 8,99 11,51 11,59 1,75 11,28 - 2009 24,06 26,70 - 10,67 9,77 12,57 12,69 1,65 11,94 - 2010 24,18 27,06 - 10,95 9,77 13,25 13,46 3,76 12,77 - 2011 24,11 27,38 - 10,20 10,45 14,24 14,37 3,15 13,37 - 2012 24,56 27,81 0,33 11,13 11,03 15,01 15,38 4,67 14,62 - 2013 24,75 28,14 0,00 11,46 11,88 16,08 16,40 5,38 15,56 - 2007 21,24 23,04 - 11,77 10,88 11,78 11,98 2,57 11,90 - 2008 21,80 23,45 - 12,92 11,49 12,70 12,90 2,52 13,15 - 2009 21,94 23,64 - 13,55 11,69 13,91 14,14 3,09 13,97 - 2010 22,09 23,87 - 14,55 11,98 14,76 15,07 3,31 14,80 - 2011 22,09 23,98 - 14,91 12,10 15,45 15,99 4,01 15,36 - 2012 22,43 24,27 0,33 15,58 12,77 16,33 16,97 4,42 16,46 - 2013 22,60 24,43 3,03 16,12 13,35 17,35 18,09 4,88 17,33 - Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Renten wegen Alters nach Rentenarten Frauen Jahr Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* von Renten wegen Alters insgesamt Renten wegen Alters nach dem SGB VI Regelaltersrenten Altersrenten für besonders langjährig Versicherte für langjährig Versi- cherte -- Rentenbezugsdauer liegt im Bereich der AV - ursprüngliches Bundesgebiet - nicht vollständig vor. für schwerbehinderte Menschen wegen Arbeits- losigkeit o. nach Alters- teilzeitarbeit davon: für Frauen für langjährig unter Tage Beschäf- tigte Jahre Alte Bundesländer Neue Länder Deutschland *) Ggf. einschließlich dem Rentenbezug einer vorhergehenden Rente. Hinweis: Statistisch nicht auswertbare Fälle wurden nicht in die Auswertung einbezogen. Drucksache 18/3127 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Situation der Älteren in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft? Im Rahmen des Gesundheitsmonitorings werden am Robert Koch-Institut (RKI) regelmäßig repräsentative Gesundheitssurveys für die deutsche Bevölkerung durchgeführt. Ein wichtiger Indikator für die gesundheitliche Lage der Bevölkerung ist die Selbsteinschätzung des eigenen Gesundheitszustandes. Für den Zeitraum 1998 bis 2012 können anhand dieser Daten auch zeitliche Entwicklungen für die Bevölkerung im Alter von 65 bis 70 Jahren betrachtet werden. Die Daten des RKI sprechen dabei für eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation in dieser Altersgruppe bei Männern wie bei Frauen. Während im Jahr 1998 nur 47,6 Prozent der Männer und 43,9 Prozent der Frauen in dieser Altersgruppe ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut eingeschätzt haben, liegt der entsprechende Anteil im Jahr 2012 bei 60,8 Prozent bzw. 63,3 Prozent. Von den anderer repräsentativen Datenquellen für Deutschland liegt mit dem Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die längste Zeitreihe vor. Seit 1994 werden im SOEP jährlich Angaben zur Selbsteinschätzung des Gesundheitszustandes erhoben. Diese Daten sprechen ebenfalls für eine signifikante Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung im Alter von 65 bis 70 Jahren im Zeitraum von 1994 bis 2012, auch ab dem Jahr 2007. Sowohl die Daten des Gesundheitsmonitorings am RKI als auch die des SOEP deuten für die gesamte Altersgruppe von 50 bis 64 Jahre auf eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation in den jeweiligen Beobachtungszeiträumen hin. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitiger Datenlage auch für die Zukunft keine Verschlechterung der gesundheitlichen Lage der 65- bis 70-Jährigen zu erwarten . 11. Wie hoch ist der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Alter von a) 60, b) 61, c) 62, d) 63 und e) 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen )? 12. Wie hat sich dieser Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Beschäftigungsquote – also der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Altersgruppe an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe – bei den 60- bis 64-Jährigen im Jahr 2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2011 bei 32,4 Prozent . 2007 wurde noch eine Beschäftigungsquote von 18,4 Prozent verzeichnet. Jahresangaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beziehen sich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Regel auf den 30. Juni eines Jahres. Die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ermittelten Bevölkerungszahlen beziehen sich auf den 31. Dezember eines Jahres. Wegen der unterschiedlichen statistischen Quellen und Stichtage sind die Beschäfti- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3127 gungsquoten für einzelne Altersjahre in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt. Beschäftigungsquoten nach Einzelalter sind in der statistischen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten. Weitere Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Beschäftigungsquoten der 60- bis unter 65-Jährigen Beschäftigungsquoten weisen den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der gleichaltrigen Bevölkerung aus. Die Bevölkerungsdaten beziehen sich auf den 31.Dezember des Vorjahres. Hinweis: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird ihre Berichterstattung zu den Beschäftigungsquoten voraussichtlich erst zum 27. November 2014 auf die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 umstellen können. Derzeit werden im Internetangebot der BA noch Beschäftigungsquoten bezogen auf die Bevölkerungszahlen auf Basis von Fortschreibungen früherer Zählungen ausgewiesen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 13. Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter , die in Vollzeit arbeiten? Vollzeitbeschäftigungsquoten sind in der statistischen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten. 14. Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter , wenn die Altersteilzeit, die überwiegend im sogenannten Blockmodell genommen wird, nicht berücksichtigt wird? Die Altersteilzeitbeschäftigten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit umfassen beim Blockzeitmodell sowohl Personen in der Freistellungsphase als auch in der Arbeitsphase. Eine separate Herausrechnung der Personen in der Freistellungsphase ist daher nicht möglich. 2007 18,4 22,9 14,1 19,0 16,5 2008 20,5 25,1 16,1 21,1 18,5 2009 23,5 28,3 18,9 23,8 22,4 2010 26,1 31,1 21,3 25,9 27,0 2011 27,6 32,8 22,6 27,2 29,4 2012 30,0 35,3 24,9 29,5 31,8 2013 32,4 37,3 27,9 31,8 34,7 Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Insgesamt Männer Frauen Drucksache 18/3127 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie entwickelt sich die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen vor dem Hintergrund, dass aufgrund der abschlagsfreien Rente ab 63 in den kommenden Jahren bis zu 50 000 Beschäftigte zusätzlich in Altersrente gehen? Angaben zur Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ab dem 1. Juli 2014 im Alter 63 abschlagsfrei in Rente gehen zu können, liegen noch nicht vor. 16. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60- bis 64-Jährigen würden benötigt , um eine Beschäftigungsquote für diese Altersgruppe von 50 Prozent zu erreichen? Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen ist von einer Vielzahl von Einflüssen geprägt. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60- bis 64-Jährigen benötigt würden, um eine Beschäftigungsquote für diese Altersgruppe von 50 Prozent zu erreichen, lässt sich nicht valide ermitteln. 17. Wie hoch ist die Erwerbstätigenquote der a) 60-, b) 61-, c) 62-, d) 63- und e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)? 18. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt ? 19. Wie hoch ist die Erwerbsquote der a) 60-, b) 61-, c) 62-, d) 63- und e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)? 20. Wie hat sich die Erwerbsquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Fragen 17 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die angefragten Erwerbstätigen- und Erwerbsquoten sind in den beiden folgenden Tabellen aufgeführt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3127 Erwerbstätigenquoten 2007 bis 2013 nach Gebietsstand und Geschlecht Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Gebiet/ Geschlecht Altersgruppe 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Deutschland , Insgesamt 20 bis u. 65 J. 72,8 73,9 74,0 74,8 76,3 76,6 77,1 60 bis u. 65 J. 32,8 35,0 38,4 40,8 44,1 46,5 49,8 60 J. 46,7 48,8 51,8 54,3 58,9 62,4 66,9 61 J. 40,2 42,8 44,8 47,2 51,6 55,2 60,3 62 J. 34,6 36,3 38,9 40,8 45,0 46,7 50,6 63 J. 26,0 26,2 28,6 30,3 33,4 35,9 38,1 64 J. 19,1 21,3 22,3 24,3 27,2 29,1 31,3 Deutschland , Männer 20 bis u. 65 J. 78,9 80,0 79,4 79,9 81,4 81,8 81,8 60 bis u. 65 J. 41,0 43,0 46,7 48,9 52,1 54,6 57,4 60 J. 55,7 58,5 61,3 63,1 66,9 70,4 73,3 61 J. 49,3 52,0 54,1 56,5 60,8 64,1 68,3 62 J. 44,4 44,2 48,1 49,2 53,7 56,4 58,9 63 J. 32,8 33,3 35,6 37,1 40,6 43,6 46,2 64 J. 25,9 28,0 28,3 30,2 33,7 35,6 38,8 Deutschland , Frauen 20 bis u. 65 J. 66,6 67,7 68,6 69,5 71,1 71,5 72,3 60 bis u. 65 J. 24,8 27,2 30,4 32,9 36,3 38,7 42,7 60 J. 37,9 39,8 42,5 45,6 51,2 55,1 60,9 61 J. 31,3 33,8 35,8 37,9 42,9 46,8 53,0 62 J. 25,1 28,8 30,2 32,4 36,6 37,5 42,8 63 J. 19,5 19,5 21,9 24,0 26,4 28,5 30,4 64 J. 12,6 14,5 16,5 18,4 20,9 22,8 24,1 Alte Länder ohne Berlin, Insgesamt 20 bis u. 65 J. 73,7 74,7 74,6 75,2 76,7 77,1 77,5 60 bis u. 65 J. 34,4 36,3 39,5 41,4 44,8 47,1 50,4 60 J. 47,5 49,7 52,8 54,8 59,6 62,6 67,1 61 J. 41,6 43,5 45,7 48,5 52,8 56,1 61,1 62 J. 36,2 38,0 39,9 41,3 46,0 47,9 51,6 63 J. 27,7 27,5 29,9 30,9 34,1 37,0 39,2 64 J. 20,8 23,0 23,5 25,4 28,2 30,2 32,3 Neue Länder mit Berlin, Insgesamt 20 bis u. 65 J. 69,3 70,8 71,8 73,1 74,5 74,7 75,4 60 bis u. 65 J. 26,9 29,7 33,9 38,2 41,5 44,1 47,6 60 J. 42,9 45,0 48,3 52,6 56,7 62,0 66,2 61 J. 34,3 39,9 40,9 42,4 47,8 52,2 57,9 62 J. 29,5 29,3 34,7 37,8 41,1 42,5 47,1 63 J. 20,4 22,4 22,2 27,9 30,6 31,1 34,1 64 J. 13,3 15,1 18,8 19,8 22,8 23,8 27,5 Drucksache 18/3127 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erwerbstätigenquoten 2007 bis 2013 nach Gebietsstand und Geschlecht Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Gebiet/ Geschlecht Altersgruppe 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Deutschland , Insgesamt 20 bis u. 65 J. 79,6 79,8 80,2 80,4 80,9 81,0 81,3 60 bis u. 65 J. 36,1 37,8 41,5 44,2 47,2 49,6 53,1 60 J. 52,1 53,3 56,0 58,9 63,0 67,1 71,9 61 J. 44,4 46,7 48,7 51,4 55,7 58,8 64,7 62 J. 38,1 39,3 42,1 44,2 48,2 50,2 53,6 63 J. 28,4 28,2 31,1 32,7 35,9 38,1 40,5 64 J. 20,4 22,4 23,6 26,0 28,5 30,7 33,1 Deutschland , Männer 20 bis u. 65 J. 86,3 86,3 86,4 86,4 86,6 86,6 86,6 60 bis u. 65 J. 45,1 46,6 50,5 53,4 55,8 58,6 61,4 60 J. 61,6 64,1 66,0 69,1 71,5 75,9 78,6 61 J. 54,9 56,2 59,2 61,9 65,8 68,7 73,3 62 J. 48,9 48,0 51,9 53,4 57,9 61,2 63,0 63 J. 35,7 35,9 38,8 40,4 43,6 46,3 49,6 64 J. 27,6 29,6 30,2 32,5 35,2 37,4 40,9 Deutschland , Frauen 20 bis u. 65 J. 72,9 73,3 73,9 74,3 75,3 75,4 76,0 60 bis u. 65 J. 27,4 29,4 32,8 35,4 38,8 41,1 45,3 60 J. 42,8 43,2 46,2 48,8 54,6 58,7 65,5 61 J. 34,3 37,3 38,8 41,1 45,9 49,4 56,6 62 J. 27,4 30,8 32,8 35,0 38,8 39,6 45,1 63 J. 21,3 20,7 23,6 25,7 28,4 30,3 32,1 64 J. 13,6 15,3 17,2 19,5 22,1 24,3 25,5 Alte Länder ohne Berlin, Insgesamt 20 bis u. 65 J. 79,1 79,4 79,7 79,9 80,5 80,7 81,1 60 bis u. 65 J. 37,1 38,8 42,1 44,3 47,3 49,6 53,0 60 J. 51,8 53,6 56,1 58,3 62,8 66,3 70,8 61 J. 45,0 46,8 49,1 51,9 55,9 58,9 64,4 62 J. 38,9 40,5 42,6 44,4 48,6 50,6 54,1 63 J. 29,7 29,2 32,0 33,1 36,3 38,8 41,2 64 J. 22,2 24,0 24,4 26,8 29,3 31,7 33,7 Neue Länder mit Berlin, Insgesamt 20 bis u. 65 J. 81,8 81,7 82,2 82,4 82,5 82,1 82,4 60 bis u. 65 J. 32,3 34,0 39,1 44,1 46,8 49,6 53,6 60 J. 53,1 52,2 55,7 61,2 63,5 69,4 75,5 61 J. 42,7 46,1 47,2 49,8 54,9 58,7 65,3 62 J. 35,3 34,6 40,0 43,0 46,7 48,4 52,0 63 J. 23,5 25,0 27,0 30,9 34,1 35,3 38,2 64 J. 15,1 16,9 21,0 22,2 24,7 26,2 30,6 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3127 21. Wie hoch ist die Arbeitslosenquote der a) 60-, b) 61-, c) 62-, d) 63- und e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)? 22. Wie hat sich die Arbeitslosenquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Arbeitslosenquoten stehen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht für einzelne Altersjahre, sondern nur für Altersgruppen in Fünf-JahresSchritten zur Verfügung. Für das Jahr 2007 liegt zudem die Bezugsgröße für alle zivilen Erwerbspersonen nach soziodemografischen Merkmalen erst ab Mai 2007 vor. Um dennoch eine Arbeitslosenquote Älterer für 2007 ausweisen zu können, wird diese Bezugsgröße hilfsweise auch für die ersten vier Monate dieses Jahres verwendet; Vergleiche mit den anderen Jahren sind dadurch leicht eingeschränkt . Die Arbeitslosenquoten für 60- bis unter 65-Jährige und die Arbeitslosenquoten für alle Arbeitslosen weisen in den letzten Jahren eine gegenläufige Entwicklung auf. Während die Quote für alle Arbeitslosen der Jahre 2007 bis 2013 merklich von 9,0 Prozent auf 6,9 Prozent abnahm, stieg die Quote für Ältere im gleichen Zeitraum von 2,6 Prozent auf 8,4 Prozent. Damit lag die Arbeitslosenquote für 60- bis unter 65-Jährige im Jahr 2013 um 1,5 Prozentpunkte über derjenigen aller Arbeitslosen. Dies erklärt sich mit dem Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere. Nach den Regelungen der § 428 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 252 Absatz 8 SGB VI mussten 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und wurden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Ohne diese Sonderregelung wäre auch bei den 60- bis unter 65-Jährigen ein vergleichbarer Rückgang der Quote zu verzeichnen . Arbeitslosenquoten 2007 bis 2013 (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 9,0 9 2,6 2 7,4 7 2,5 2 15,0 1 2,9 2 2008 7,8 7 2,9 2 6,4 6 2,7 2 13,1 1 4,0 4 2009 8,1 8 5,3 5 6,9 6 4,7 4 13,0 1 8,0 8 2010 7,7 7 7,3 7 6,6 6 6,5 6 12,0 1 10,9 1 2011 7,1 7 8,1 8 6,0 6 7,1 7 11,3 1 12,4 1 2012 6,8 6 8,1 8 5,9 5 7,0 7 10,7 1 12,6 1 2013 6,9 6 8,4 8 6,0 6 7,2 7 10,3 1 12,8 1 Deutschland Zeitraum Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Drucksache 18/3127 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Arbeitslosenquoten 2007 bis 2013 (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen nach Geschlecht) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 23. Wie hoch ist a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe, b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen, c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen sowie d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11, 12, 17 bis 20 sowie 21 und 22 verwiesen . 24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Beschäftigungssituation der 60- bis 64-Jährigen differenziert nach Einkommensgruppen vor? Informationen über den Erwerbsstatus und das Einkommen von 60- bis 64-Jährigen lassen sich verschiedenen Quellen entnehmen. Angaben zum sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) liegen im Rahmen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Aus einer entsprechenden Sonderauswertung der BA anhand nichtrevidierter Angaben geht hervor, dass 54 Prozent der 60- bis 64-jährigen Vollzeitbeschäftigen zuletzt (31. Dezember 2013) ein Bruttomonatsentgelt von über 3 000 Euro erzielten . Entsprechend errechnet sich für diese Altersgruppe mit 3 124 Euro ein Medianentgelt , das merklich über 3 000 Euro liegt (altersgruppenübergreifender Medianwert: 2 960 Euro). Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Datenaufbereitung für die Beschäftigungsstatistik im August 2014 umfassend modernisiert. Dabei wurde eine verbesserte Modellierung der Daten vorgenommen und die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. In dieser revidierten Statistik ist das Merkmal „Entgelt“ jedoch noch nicht Bestandteil der Berichterstattung, die entsprechende Publikation „Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte“ wird voraussichtlich erst bis Mitte November 2014 revidiert. Auswertungen zu den Entgelten können demnach derzeit nur hilfsweise aus der nicht-revidierten Beschäftigungsstatistik Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre Insgesamt 60 - 64 Jahre 2007 9,0 9 2,6 2 8,5 8 2,5 2 9,5 9 2,8 2 2008 7,8 77 2,9 22 7,4 77 2,9 22 8,2 88 3,0 33 2009 8,1 88 5,3 55 8,3 88 5,4 55 7,9 77 5,1 55 2010 7,7 77 7,3 77 7,9 77 7,7 77 7,5 77 6,8 66 2011 7,1 77 8,1 88 7,1 77 8,6 88 7,0 77 7,4 77 2012 6,8 66 8,1 88 6,9 66 8,6 88 6,8 66 7,4 77 2013 6,9 66 8,4 88 7,0 77 8,7 88 6,7 66 7,9 77 Deutschland Zeitraum Insgesamt Insgesamt Männer Frauen zur Verfügung gestellt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3127 Aus dem Mikrozensus lassen sich zusätzliche Informationen über andere Einkommensarten , über das verfügbare Einkommen sowie über nicht (aktiv) versicherte Personen entnehmen, allerdings ist die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier unscharf. Nach dem Mikrozensus waren 2013 49,8 Prozent aller 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig (siehe auch Antwort zu Frage 17). In unteren Einkommensgruppen (gemessen am persönlichen Nettoeinkommen der Befragten) sind deutlich geringere Anteile Erwerbstätiger zu verzeichnen (der niedrigste Anteil tritt mit 23,4 Prozent in der Einkommensklasse von 500 bis unter 700 Euro auf), bei höheren Einkommen nimmt der Anteil Erwerbstätiger stetig zu, wie folgender Tabelle zu entnehmen ist: Erwerbsbeteiligung 60- bis 64-Jähriger nach Gruppen des persönlichen Nettoeinkommens 2013 (Euro je Monat) 1) Anteil Erwerbstätiger in der jeweiligen Einkommensgruppe Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2013 25. Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Altersrenten, und wie hat sich dieses seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufweisen)? Die Höhe des durchschnittlichen Rentenzugangsalters in Altersrenten sowie die Entwicklung seit 2007 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Einkommen von … bis unter … Euro Anteil Erwerbstätiger1) Gesamt 49,8 Unter 500 38,5 500 - 700 23,4 700 - 900 29,3 900 - 1.100 42,6 1.100 - 1.300 50,5 1.300 - 1.500 57,6 1.500 - 1.700 64,9 1.700 - 2.000 69,7 2.000 - 2.300 72,9 2.300 - 2.600 74,2 2.600 - 2.900 76,7 2.900 - 3.200 81,0 3.200 - 3.600 84,2 3.600 - 4.000 88,7 4.000 - 5.000 90,8 5.000 Euro oder mehr 92,1 Drucksache 18/3127 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durchschnittlilches Zugangsalter der Renten wegen Alters Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Diskrepanz zwischen dem mittleren Erwerbsaustrittsalter bestimmter Berufe und dem durchschnittlichen Rentenzugangsalter vor, und wie bewertet sie diese? Erwerbsaustritt und Rentenzugang hängen nicht unmittelbar zusammen. Die beiden Ereignisse fallen bei Rentenbeziehenden, die eine Nebentätigkeit ausüben , und bei Rentenzugängen aus Nichterwerbstätigkeit, auseinander. Aus Alter und Beruf beim Erwerbsaustritt lassen sich mithin keine hinreichend belastbaren Rückschlüsse auf das Rentenzugangsalter ziehen. Aussagen zu ausgeübten Tätigkeiten/Berufen anhand der Statistiken der Deutschen Rentenversicherung sind zudem nur mit einer Vielzahl von Einschränkungen möglich. Insbesondere ist dieses Merkmal statistisch untererfasst, da z. B. für einige Versicherte in den letzten Jahren vor dem Rentenzugang keine Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung vorliegen, aus denen die Informationen zu Berufen entnommen werden können. Darüber hinaus ist zu beachten , dass eine Situation zu einem bestimmten Stichtag bzw. in einem bestimmten Berichtsjahr dargestellt wird. Somit kann nur eine Aussage darüber getroffen werden, dass von den Rentenzugängen eines Jahres eine bestimmte Anzahl von Versicherten zuletzt in einem bestimmten Beruf gearbeitet hat. Da nur die aktuelle bzw. letzte ausgeübte Tätigkeit erfasst wird, können zudem Berufswechsel vor Rentenzugang nicht erfasst werden. Insofern können auch keine Aussagen darüber getroffen werden, ob der Rentenzugang aus dem „ursprünglichen“ Be- Jahr insgesamt Männer Frauen 2007 63,3 63,4 63,2 2008 63,3 63,5 63,2 2009 63,4 63,6 63,2 2010 63,8 63,9 63,6 2011 63,7 63,9 63,6 2012 64,1 64,1 64,1 2013 64,2 64,1 64,3 2007 62,3 62,9 61,6 2008 62,3 63,0 61,7 2009 62,3 63,1 61,6 2010 62,2 62,9 61,6 2011 62,2 63,0 61,6 2012 63,2 63,6 62,8 2013 63,6 63,7 63,4 2007 63,1 63,3 63,0 2008 63,2 63,4 63,0 2009 63,2 63,5 62,9 2010 63,5 63,8 63,3 2011 63,5 63,8 63,2 2012 64,0 64,0 63,9 2013 64,1 64,1 64,2 Alte Bundesländer Neue Länder Deutschland ruf eines Versicherten oder aus einem anderen Beruf erfolgt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3127 27. a) Wie ist der Versichertenstatus vor Rentenbeginn in Prozent aller Neuzugänge in Altersrente (nicht Regelaltersrente), und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2000 entwickelt? b) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner seit dem Jahr 2000, die direkt vor der Altersrente (nicht Regelaltersrente) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne Altersteilzeit nachgegangen sind? Die erbetenen Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 18/3127 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Renten wegen Alters: Versicherungsstatus am 31.12. im Jahr vor dem Leistungsfall Männer und Frauen - Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse in % an Insgesamt (Fallzahl) versicherungspflichtige Beschäftigung 1) Altersteilzeit/ Vorruhestand Leistungsempfang nach dem SGB III/AFG Leistungsempfang nach dem SGB II 2) Anrechnungszeit - versicherte 3) sonstige aktive Versicherungsverhältnisse 4) passive Versicherung 2000 682.692 26,6 3,3 18,5 x 5,5 9,8 36,3 2001 647.885 24,5 7,3 16,2 x 4,1 10,9 37,1 2002 616.023 23,3 9,2 14,6 x 3,2 11,5 38,2 2003 644.147 21,8 9,8 14,1 x 3,0 11,8 39,4 2004 644.939 19,8 9,9 14,2 x 2,9 11,5 41,8 2005 587.062 17,5 10,0 16,9 x 2,8 11,4 41,3 2006 590.647 17,4 12,0 10,9 5,0 2,9 9,7 42,1 2007 566.720 18,1 15,1 11,7 5,6 3,1 9,0 37,3 2008 577.162 18,0 14,8 12,7 5,7 3,4 8,6 36,7 2009 568.136 20,1 15,6 7,8 6,4 3,2 9,5 37,5 2010 545.251 21,3 15,8 6,8 7,0 2,0 9,1 38,1 2011 570.109 22,2 15,1 7,6 7,6 1,5 9,1 36,8 2012 516.981 23,4 13,8 7,7 1,2 7,4 10,4 36,1 2013 518.033 25,5 13,0 6,7 0,0 8,2 10,9 35,6 2000 165.347 20,9 2,7 55,7 x 7,0 6,0 7,7 2001 138.577 22,0 4,6 49,3 x 7,6 7,1 9,4 2002 123.975 22,3 7,5 44,3 x 7,5 7,6 10,9 2003 137.096 20,8 10,1 44,3 x 6,9 7,7 10,1 2004 134.119 19,3 11,7 42,7 x 7,1 7,8 11,5 2005 117.047 17,3 12,4 46,6 x 5,6 7,7 10,3 2006 103.683 18,7 15,2 27,2 10,5 6,1 6,7 15,7 2007 111.423 17,1 17,4 24,9 12,1 7,5 6,6 14,5 2008 110.520 16,9 16,6 26,8 11,9 7,9 6,6 13,4 2009 105.374 19,9 18,6 14,5 14,9 8,6 8,1 15,5 2010 107.848 21,7 18,9 13,1 14,9 6,2 8,0 17,2 2011 109.679 23,9 17,1 13,6 15,6 5,4 8,1 16,2 2012 96.879 26,7 18,0 14,7 2,5 13,0 9,0 16,0 2013 99.757 28,5 15,7 13,8 0,0 15,8 9,8 16,5 2000 848.039 25,5 3,2 25,7 x 5,8 9,0 30,7 2001 786.462 24,1 6,8 22,0 x 4,7 10,2 32,3 2002 739.998 23,2 8,9 19,6 x 4,0 10,8 33,6 2003 781.243 21,6 9,8 19,4 x 3,7 11,1 34,3 2004 779.058 19,8 10,2 19,1 x 3,6 10,8 36,6 2005 704.109 17,5 10,4 21,8 x 3,3 10,8 36,2 2006 694.330 17,6 12,4 13,4 5,8 3,4 9,2 38,2 2007 678.143 18,0 15,5 13,9 6,7 3,8 8,6 33,6 2008 687.682 17,8 15,1 15,0 6,7 4,1 8,3 32,9 2009 673.510 20,1 16,0 8,8 7,7 4,0 9,3 34,0 2010 653.099 21,4 16,3 7,8 8,3 2,7 8,9 34,6 2011 679.788 22,5 15,4 8,6 8,9 2,2 9,0 33,5 2012 613.860 23,9 14,5 8,8 1,4 8,3 10,2 32,9 2013 617.790 26,0 13,5 7,8 0,0 9,4 10,7 32,5 Hinw eis: Mehrfachnennungen möglich. Es erfolgt eine pauschale Korrektur der sonst. aktiven Beschäftigungsverh., damit die Addition aller Verhältnisse die ausgew iesene Fallzahl ergibt. 1) Ohne Altersteilzeitbeschäftigung; ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. 2) Von 2005 bis 2010 RV-pf lichtige Leistung nach dem SGB II, die w enigen Fälle mit Zugang ab 2012 sind Fälle mit Leistungsfall bis 2011 verbunden mit einer Statusangabe bis 2010. 3) Ab Zugang 2012 und mit Leistungsfall ab 2012 sind hier auch die Leistungsempfänger nach dem SGB II enthalten, sofern keine parallele Pflichtversicherung vorliegt. 4) Beispielsw eise: Handw erker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit Deutschland insgesamtJahr davon Versicherungsverhältnisse: Alte Bundesländer Neue Länder Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3127 Renten wegen Alters: Versicherungsstatus am 31.12. im Jahr vor dem Leistungsfall Männer - Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse in % an Insgesamt (Fallzahl) versicherungspflichtige Beschäftigung 1) Altersteilzeit/ Vorruhestand Leistungsempfang nach dem SGB III/AFG Leistungsempfang nach dem SGB II 2) Anrechnungszeit - versicherte 3) sonstige aktive Versicherungsverhältnisse 4) passive Versicherung 2000 324.660 26,9 5,7 27,4 x 5,8 7,4 26,8 2001 310.973 24,3 12,9 22,6 x 4,1 7,5 28,6 2002 297.377 24,4 15,6 19,6 x 2,9 8,1 29,5 2003 308.597 23,3 15,3 18,6 x 2,6 8,9 31,3 2004 303.731 21,3 14,4 18,7 x 2,5 8,7 34,3 2005 286.628 18,8 14,2 22,6 x 2,4 8,2 33,8 2006 283.996 18,3 16,3 13,9 6,8 2,7 6,5 35,5 2007 283.130 18,6 19,9 14,1 7,3 2,7 6,2 31,2 2008 282.271 18,3 19,4 14,5 7,2 3,0 6,2 31,4 2009 269.307 20,6 20,3 8,0 8,0 2,9 7,1 33,2 2010 253.395 21,1 19,9 7,2 8,1 2,4 6,6 34,7 2011 265.626 21,8 19,3 8,3 8,7 1,9 6,9 33,1 2012 253.200 23,6 17,7 8,7 1,3 8,5 8,4 31,8 2013 262.630 26,8 16,8 7,8 0,0 9,0 8,9 30,6 2000 76.935 16,7 4,2 64,3 x 3,7 5,1 6,1 2001 62.892 19,4 6,5 55,4 x 5,0 6,3 7,5 2002 58.112 21,2 9,6 48,0 x 5,4 7,0 8,7 2003 66.581 20,4 11,6 46,7 x 4,8 7,8 8,7 2004 66.760 18,8 11,6 46,2 x 5,0 7,9 10,6 2005 64.077 17,3 11,3 50,4 x 3,3 8,0 9,7 2006 54.973 19,2 13,1 31,1 10,7 3,6 6,5 15,7 2007 57.306 18,2 16,3 28,5 12,2 4,8 5,8 14,2 2008 54.449 18,4 15,2 28,6 12,5 5,2 6,0 14,1 2009 49.241 21,7 16,9 15,3 16,5 6,1 7,3 16,3 2010 46.551 22,2 16,6 14,5 16,9 6,1 7,4 16,4 2011 47.115 23,3 15,1 15,0 17,9 5,5 7,7 15,6 2012 50.590 25,9 14,8 15,3 2,5 14,6 9,5 17,3 2013 56.122 28,2 13,1 14,8 0,0 16,4 10,0 17,5 2000 401.595 24,9 5,4 34,5 0,0 5,4 7,0 22,8 2001 373.865 23,5 11,8 28,1 0,0 4,2 7,3 25,1 2002 355.489 23,9 14,6 24,3 0,0 3,3 7,9 26,1 2003 375.178 22,8 14,6 23,6 0,0 3,0 8,7 27,3 2004 370.491 20,9 13,9 23,7 0,0 2,9 8,5 30,0 2005 350.705 18,5 13,6 27,7 0,0 2,5 8,2 29,4 2006 338.969 18,5 15,8 16,7 7,4 2,9 6,5 32,3 2007 340.436 18,5 19,3 16,5 8,1 3,0 6,1 28,3 2008 336.720 18,3 18,7 16,8 8,1 3,4 6,2 28,6 2009 318.548 20,7 19,8 9,1 9,3 3,4 7,1 30,6 2010 299.946 21,3 19,3 8,4 9,5 2,9 6,7 31,9 2011 312.741 22,0 18,7 9,3 10,1 2,4 7,0 30,4 2012 303.790 24,0 17,2 9,8 1,5 9,6 8,6 29,3 2013 318.752 27,0 16,1 9,0 0,0 10,3 9,1 28,3 Hinw eis: Mehrfachnennungen möglich. Es erfolgt eine pauschale Korrektur der sonst. aktiven Beschäftigungsverh., damit die Addition aller Verhältnisse die ausgew iesene Fallzahl ergibt. 1) Ohne Altersteilzeitbeschäftigung; ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. 2) Von 2005 bis 2010 RV-pflichtige Leistung nach dem SGB II, die w enigen Fälle mit Zugang ab 2012 sind Fälle mit Leistungsfall bis 2011 verbunden mit einer Statusangabe bis 2010. 3) Ab Zugang 2012 und mit Leistungsfall ab 2012 sind hier auch die Leistungsempfänger nach dem SGB II enthalten, sofern keine parallele Pf lichtversicherung vorliegt. 4) Beispielsw eise: Handw erker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit Deutschland Jahr insgesamt davon Versicherungsverhältnisse: Alte Bundesländer Neue Länder Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Drucksache 18/3127 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Renten wegen Alters: Versicherungsstatus am 31.12. im Jahr vor dem Leistungsfall Frauen - Anteile ausgewählter Versicherungsverhältnisse in % an Insgesamt (Fallzahl) versicherungspflichtige Beschäftigung 1) Altersteilzeit/ Vorruhestand Leistungsempfang nach dem SGB III/AFG Leistungsempfang nach dem SGB II 2) Anrechnungszeit - versicherte 3) sonstige aktive Versicherungsverhältnisse 4) passive Versicherung 2000 358.032 26,3 1,1 10,4 x 5,3 12,0 45,0 2001 336.912 24,7 2,1 10,2 x 4,1 13,9 45,0 2002 318.646 22,3 3,2 9,9 x 3,6 14,7 46,3 2003 335.550 20,5 4,7 10,0 x 3,4 14,5 46,9 2004 341.208 18,5 5,8 10,2 x 3,2 14,0 48,4 2005 300.434 16,3 6,1 11,4 x 3,3 14,5 48,5 2006 306.651 16,5 7,9 8,2 3,3 3,1 12,6 48,3 2007 283.590 17,7 10,3 9,4 3,9 3,5 11,7 43,4 2008 294.891 17,7 10,4 11,0 4,3 3,8 11,0 41,8 2009 298.829 19,7 11,3 7,5 5,0 3,4 11,7 41,3 2010 291.856 21,4 12,2 6,4 5,9 1,6 11,4 40,9 2011 304.483 22,6 11,4 7,0 6,6 1,2 11,1 40,0 2012 263.781 23,1 10,1 6,7 1,1 6,3 12,4 40,2 2013 255.403 24,2 9,2 5,5 0,0 7,4 13,0 40,7 2000 88.412 24,6 1,5 48,1 x 10,0 6,8 9,1 2001 75.685 24,1 3,0 44,2 x 9,8 7,8 11,0 2002 65.863 23,4 5,6 41,0 x 9,3 8,0 12,7 2003 70.515 21,2 8,7 42,0 x 9,0 7,7 11,5 2004 67.359 19,9 11,7 39,2 x 9,2 7,7 12,4 2005 52.970 17,4 13,9 41,9 x 8,5 7,4 11,0 2006 48.710 18,1 17,5 22,8 10,3 8,8 6,9 15,6 2007 54.117 16,0 18,5 21,0 12,0 10,3 7,3 14,8 2008 56.071 15,4 18,0 25,1 11,3 10,5 7,2 12,6 2009 56.133 18,3 20,0 13,9 13,5 10,7 8,7 14,8 2010 61.297 21,3 20,7 12,0 13,5 6,3 8,4 17,9 2011 62.564 24,4 18,7 12,5 13,9 5,4 8,4 16,7 2012 46.289 27,6 21,6 14,1 2,3 11,3 8,5 14,6 2013 43.635 28,8 19,0 12,6 0,0 14,9 9,5 15,1 2000 446.444 26,0 1,2 17,9 x 6,2 10,9 37,9 2001 412.597 24,6 2,2 16,5 x 5,1 12,8 38,8 2002 384.509 22,5 3,6 15,2 x 4,6 13,5 40,6 2003 406.065 20,6 5,4 15,6 x 4,4 13,3 40,7 2004 408.567 18,8 6,8 15,0 x 4,2 12,9 42,5 2005 353.404 16,4 7,3 16,0 x 4,0 13,4 42,8 2006 355.361 16,8 9,2 10,2 4,3 3,9 11,8 43,8 2007 337.707 17,4 11,6 11,2 5,2 4,6 11,0 38,8 2008 350.962 17,3 11,7 13,3 5,4 4,8 10,4 37,1 2009 354.962 19,5 12,7 8,5 6,4 4,5 11,2 37,1 2010 353.153 21,4 13,7 7,4 7,3 2,4 10,9 36,9 2011 367.047 22,9 12,6 7,9 7,9 1,9 10,6 36,0 2012 310.070 23,8 11,8 7,8 1,2 7,0 11,8 36,4 2013 299.038 24,9 10,6 6,6 0,0 8,5 12,5 37,0 Hinw eis: Mehrfachnennungen möglich. Es erfolgt eine pauschale Korrektur der sonst. aktiven Beschäftigungsverh., damit die Addition aller Verhältnisse die ausgew iesene Fallzahl ergibt. 1) Ohne Altersteilzeitbeschäftigung; ab 2000 inkl. geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. 2) Von 2005 bis 2010 RV-pf lichtige Leistung nach dem SGB II, die w enigen Fälle mit Zugang ab 2012 sind Fälle mit Leistungsfall bis 2011 verbunden mit einer Statusangabe bis 2010. 3) Ab Zugang 2012 und mit Leistungsfall ab 2012 sind hier auch die Leistungsempfänger nach dem SGB II enthalten, sofern keine parallele Pflichtversicherung vorliegt. 4) Beispielsw eise: Handw erker, Pflegepersonen, Künstler, Publizisten, geringfügig Beschäftigte ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit Neue Länder Deutschland Jahr insgesamt davon Versicherungsverhältnisse: Alte Bundesländer Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3127 28. a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente gehen, b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Eurobeträgen ), und c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistikdaten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellten Zeit nicht erstellt werden. Spezielle Personengruppen 29. Welche Personen bzw. Gruppen haben nach Ansicht der Bundesregierung besondere Schwierigkeiten, ihre jeweiligen Erwerbsphasen bis zum Erreichen einer erhöhten Regelaltersgrenze zu verlängern? Schwierigkeiten, mit Ende der Erwerbsphase die Regelaltersgrenze zu erreichen , können Personen haben, die langzeitarbeitslos sind und mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen. Befunde der Wirkungsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, dass auf der individuellen Ebene eine Vielzahl an Hemmnissen den Übergang in Beschäftigung erschweren kann, insbesondere fehlende Bildungs- bzw. Ausbildungsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, eine lange Verweildauer im Leistungsbezug, Mutterschaft, ein Alter über 50 Lebensjahren, der Status als Zuwanderer oder die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache. Siebzig Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weisen mehr als eines dieser „Risikomerkmale“ auf. Die Wahrscheinlichkeit eines arbeitsvermittelten Abgangs aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende verringert sich mit der Kumulation der Risikomerkmale erheblich . 30. Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwischen ihrer letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente ? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistikdaten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellten Zeit nicht erstellt werden. 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Situation der Menschen mit Behinderungen, erwerbsgeminderten, arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft? Aussagen zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderungen, erwerbsgeminderten , arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen sind wegen der Heterogenität dieser Personengruppen und ihres jeweils vergleichsweise geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung mit größeren statistischen Unsicherheiten verbunden als Aussagen zur älteren Bevölkerung im Allgemeinen (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 10). Zudem können diese Personengruppen nicht in allen Studien gleichermaßen differenziert abgebildet werden. Drucksache 18/3127 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anhand verschiedener Erhebungen aus dem Gesundheitsmonitoring am Robert Koch-Institut (RKI) kann die Entwicklung der Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit für Menschen mit anerkannten Behinderungen oder Erwerbsminderungen unabhängig vom Schweregrad der Einschränkungen für Männer und Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren abgebildet werden. Diese Studien deuten darauf hin, dass sich die gesundheitliche Lage der Männer und Frauen mit anerkannten Behinderungen im Beobachtungszeitraum der Jahre 1998 bis 2012 nicht signifikant verändert hat. Für nichterwerbstätige Männer und Frauen gleichen Alters deuten die Daten aus dem Gesundheitsmonitoring aber auf eine tendenzielle Verschlechterung der gesundheitlichen Selbsteinschätzung der Jahre 1998 bis 2012 hin. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass sich die soziodemographische Zusammensetzung der Erwerbslosen im Beobachtungszeitraum sowohl durch konjunkturelle Effekte als auch durch eine insgesamt gestiegene Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung erheblich verändert hat. Die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ermöglichen die Analyse der Entwicklung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderungen und Nichterwerbstätigen im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2012. Demnach ist der Anteil der Personen mit gutem oder sehr gutem Gesundheitszustand bei Männern mit anerkannten Behinderungen im Alter von 50 bis 70 Jahren konstant geblieben, während er bei Frauen leicht zugenommen hat. Demgegenüber weist auch das SOEP eine Verschlechterung der gesundheitlichen Selbsteinschätzung von arbeitslosen Männern und Frauen aus. Aus den Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass die von ihr für ihre Versicherten erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit und damit auch die gesundheitliche Situation der betroffenen Versicherten nachhaltig verbessert haben. Innerhalb der ersten 24 Monate nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind immerhin 85 Prozent der Teilnehmer an dieser Maßnahme weiterhin erwerbsfähig und zahlen entweder lückenlos (70 Prozent) oder mit Unterbrechungen (15 Prozent) Beiträge zur Sozialversicherung. Die berufliche Wiedereingliederung der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, die im Jahr 2009 ihre Bildungsleistung abgeschlossen hatten, nahm im Verlauf der beiden folgenden Jahre zu: Waren im sechsten Monat nach Ende der Bildungsleistung 37 Prozent pflichtversichert beschäftigt, erhöhte sich dieser Anteil nach zwei Jahren auf rund 50 Prozent. 32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit Behinderungen im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe, Ein entsprechender Indikator ist in der statistischen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten. b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie Die Fragen 32b und 32c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Mikrozensus, der maßgeblichen Quelle zur Erfassung der Erwerbsbeteiligung , werden Fragen nach einer Behinderung nicht durchgehend gestellt. Im ak- tuellen Mikrozensus aus dem Jahr 2013, aus dem das Statistische Bundesamt erste Ergebnisse unlängst zugänglich machte, wurde das Merkmal zwar erho- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3127 ben, eine Sonderauswertung des Mikrozensus konnte im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist jedoch nicht abgeschlossen werden. Davor wurden Behinderungen zuletzt in den Jahren 2009 und 2005 abgefragt. Die Erwerbs- und Erwerbstätigenquoten aus diesen Jahren sowie die sich hieraus ergebenden Erwerbslosenquoten sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben. Erwerbs- und Erwerbstätigenquote 60- bis 64-Jähriger mit Behinderungen, 2005 und 2009 Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern getrennt aufweisen)? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Angaben zur Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen vor. 33. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Anhebung der Regelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre wieder rückgängig zu machen, und wenn nein, warum nicht? Schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge bis zum Jahr 1951 können eine vorzeitige Altersrente bereits ab Alter 60 und eine abschlagsfreie Rente ab Alter 63 beziehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Für jüngere Geburtsjahrgänge wird das Renteneintrittsalter – weitestgehend parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze – zwar stufenweise erhöht, jedoch können schwerbehinderte Menschen auch in Zukunft regelmäßig früher vorzeitig oder abschlagsfrei eine Altersrente beziehen als andere Versicherte unter vergleichbaren Bedingungen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft dabei alle Arten von Altersrenten gleichermaßen. Sie ist wegen der demografischen Entwicklung unabdingbar, wenn die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar bleiben soll. Erwerbstätigenquote 1) Erwerbsquote 2) Erwerbslosenquote 3) Insgesamt 2005 16,4 18,5 11,1 2009 23,1 25,0 7,8 Männer 2005 18,8 21,4 12,1 2009 26,9 29,2 7,8 Frauen 2005 13,0 14,4 9,1 2009 18,2 19,8 8,0 1) Anteil der Erwerbstätigen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. 2) Anteil der Erwerbspersonen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. 3) Anteil der Erwerbslosen mit Behinderungen an den Erwerbspersonen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. Drucksache 18/3127 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt aufweisen)? c) Wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre Erwerbsminderungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Die Fragen 34a und 34c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Sonderauswertungen von Statistikdaten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellten Zeit nicht erstellt werden. b) Wie viele dieser Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sind auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen ? Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung enthält keine Angaben darüber, ob Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen werden. In der Statistik des Statistischen Bundesamts für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden Informationen zum berücksichtigten Einkommen von Leistungsberechtigten nur hinsichtlich der Altersgruppen „18 bis unter 65 Jahren“ und „65 Jahre und älter“ sowie nach Geschlecht und der Art der Unterbringung differenziert ausgewiesen. Die Anzahl der in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistungsberechtigten Frauen und Männer in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Erwerbsminderung in den Jahren 2007 bis 2012 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember ) sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2013 liegen bislang noch keine Daten vor. Leistungsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Erwerbsminderung nach Geschlecht, 2007 bis 2012 Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 35. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente zumindest für Personen ab 60 Jahren, die vor Erhöhung der Regelaltersgrenze die maximalen Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente von 10,8 Prozent noch unterschritten haben, abzuschaffen , und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat die Absicherung von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) wurden Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt, durch folgende 2007 2008 2009 2010 2011 2012 männlich 51.886 54.038 55.124 59.272 68.342 77.375 weiblich 39.189 40.195 40.181 43.306 50.280 58.019 insgesamt 91.075 94.233 95.305 102.578 118.622 135.375 Maßnahmen besser abgesichert: Zum einen wurde die so genannte Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre verlängert. Zum anderen gibt es nun eine so ge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3127 nannte Günstigerprüfung. Danach werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern. Bei den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten wurden dagegen keine Änderungen vorgenommen. Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus vorzeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden können, entgegengewirkt werden. Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müsste wieder mit einem deutlich verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet werden, vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Renten wegen Erwerbsminderung darf es aber nicht sein, an die Stelle von vorzeitigen Altersrenten zu treten. Sie besteht vielmehr darin, den Versicherten Lohnersatz zu gewähren , wenn vor Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt. 36. a) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren sind arbeitslos (bitte nach Jahren und Dauer der Arbeitslosigkeit getrennt aufweisen)? Im Jahr 2013 waren in Deutschland rund 216 000 Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren als Arbeitslose registriert; im Jahr 2007 hatte ihre Zahl noch bei etwa 42 000 gelegen. Diese Entwicklung erklärt sich mit dem Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere (siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22). Weitere Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Durchschnitt des Jahres 2013 betrug die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit der 60- bis unter 65-jährigen rund 66 Wochen. Die höchste bisherige Dauer entfällt dabei mit 92 Wochen auf Personen im Alter von 60 Jahren. In den darauf folgenden Altersjahren nimmt die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit sukzessive ab. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden. davon 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 41.561 14.260 7.985 7.364 6.585 5.367 2008 47.231 15.496 12.067 7.552 6.777 5.339 2009 91.329 28.234 23.894 18.901 11.100 9.200 2010 137.655 43.683 34.048 28.609 19.841 11.474 2011 168.638 50.620 42.998 35.567 22.885 16.568 2012 188.360 54.102 47.939 43.199 25.530 17.590 2013 215.892 59.396 54.743 49.261 31.878 20.614 Deutschland 60 - 64 JahreRegion Zeitraum Drucksache 18/3127 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Wochen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit b) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen Leistungen nach dem SGB II und/oder Leistungen nach dem SGB III (bitte nach Jahren sowie Frauen und Männern getrennt aufweisen)? Im Jahr 2013 gab es insgesamt rund 450 000 Leistungsbezieher im Alter von 60 bis 64 Jahren; davon entfielen 131 000 auf den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und 325 00 auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Weitere Ergebnisse können den folgenden Tabellen entnommen werden. davon 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 79 7 114 1 98 9 95 9 97 9 108 1 2008 75 77 68 6 64 66 63 66 60 66 77 7 2009 65 66 49 44 46 44 47 44 46 44 53 55 2010 64 66 65 66 47 44 49 44 49 44 55 55 2011 66 66 72 77 60 66 53 55 51 55 58 55 2012 65 66 81 88 69 66 64 66 52 55 58 55 2013 66 66 92 99 80 88 73 77 62 66 58 55 Deutschland 60 - 64 Jahre Region Zeitraum Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/3127 Bezieher von Leistungen nach dem SGB III und SGB II nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 Die Gesamtzahl der Leistungsbezieher (Rechtskreise SGB III und SGB II) wurde um die Zahl der Parallelbezieher (gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und von Leistungen im SGB II-Bereich) bereinigt, um Doppelzählungen zu vermeiden. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit davon 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 362.454 106.233 77.202 76.581 61.653 40.785 2008 352.529 100.274 89.384 64.018 54.989 43.864 2009 363.000 103.872 90.340 76.862 49.457 42.469 2010 405.768 107.998 101.359 85.886 66.259 44.267 2011 431.333 103.216 102.805 96.571 70.485 58.256 2012 438.149 105.197 98.180 98.219 76.482 60.072 2013 450.243 107.163 104.515 95.851 76.402 66.312 2007 213.181 58.154 43.081 44.729 38.345 28.872 2008 199.207 53.806 49.428 36.172 31.543 28.258 2009 202.807 55.930 50.816 43.716 27.836 24.510 2010 227.781 58.119 57.063 49.913 37.792 24.895 2011 241.923 55.390 57.267 56.266 40.090 32.909 2012 243.693 55.451 54.744 56.999 43.017 33.481 2013 247.462 55.350 56.053 55.784 43.385 36.891 2007 149.273 48.079 34.121 31.852 23.308 11.912 2008 153.322 46.467 39.956 27.847 23.446 15.606 2009 160.193 47.942 39.524 33.146 21.622 17.959 2010 177.987 49.879 44.296 35.973 28.467 19.372 2011 189.410 47.826 45.538 40.305 30.395 25.347 2012 194.457 49.746 43.435 41.220 33.464 26.591 2013 202.781 51.813 48.461 40.067 33.018 29.421 Geschlecht Zeitraum Insgesamt Männer Frauen 60 - 64 Jahre Drucksache 18/3127 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Empfänger von Arbeitslosengeld nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 (ohne Bezieher von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit davon 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 161.706 45.369 34.318 37.574 28.643 15.803 2008 121.785 33.559 31.546 22.420 19.955 14.305 2009 102.805 29.724 27.250 22.382 12.867 10.582 2010 118.734 31.497 31.116 26.857 18.825 10.440 2011 126.361 29.841 31.631 30.038 20.311 14.540 2012 125.308 27.975 30.309 30.986 21.266 14.772 2013 131.447 28.082 31.278 31.670 23.648 16.769 2007 98.616 24.102 19.121 22.611 19.325 13.458 2008 70.280 16.766 17.223 13.113 12.287 10.891 2009 59.876 15.518 15.543 13.698 8.107 7.011 2010 71.809 17.025 18.344 17.278 12.273 6.889 2011 77.056 15.978 18.560 19.504 13.286 9.728 2012 76.322 15.070 17.711 20.105 13.785 9.650 2013 79.271 14.982 17.549 20.331 15.399 11.009 2007 63.090 21.267 15.197 14.964 9.318 2.345 2008 51.505 16.792 14.323 9.307 7.668 3.414 2009 42.929 14.206 11.707 8.684 4.760 3.572 2010 46.926 14.472 12.772 9.579 6.552 3.551 2011 49.305 13.863 13.071 10.534 7.025 4.812 2012 48.986 12.905 12.598 10.882 7.481 5.121 2013 52.176 13.100 13.729 11.339 8.249 5.760 Geschlecht Zeitraum Insgesamt Männer Frauen 60 - 64 Jahre Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/3127 Personen in Bedarfsgemeinschaften mit laufendem Leistungsbezug nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c) Wie viele Personen fallen derzeit noch unter die sogenannte 58er-Regelung nach § 53a SGB II? Gemäß § 53a Absatz 2 SGB II gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos. Für die Sonderregelungen für Ältere gemäß § 53a Absatz 2 SGB II werden im Jahresdurchschnitt 2013 127 000 Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren ausgewiesen. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden. davon 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 205.286 62.421 43.954 39.957 33.647 25.307 2008 234.509 68.022 58.898 42.228 35.501 29.860 2009 263.559 75.352 63.987 55.151 36.933 32.135 2010 290.655 77.741 71.190 59.725 47.900 34.100 2011 308.735 74.625 72.165 67.251 50.644 44.050 2012 317.552 78.719 69.131 68.233 55.790 45.678 2013 324.597 80.834 74.820 65.414 53.510 50.018 2007 117.444 34.969 24.609 22.743 19.450 15.672 2008 131.113 37.766 32.805 23.438 19.536 17.568 2009 144.897 41.069 35.789 30.431 19.945 17.664 2010 158.040 41.778 39.238 33.040 25.804 18.180 2011 166.915 40.063 39.243 37.157 27.067 23.385 2012 169.934 41.151 37.721 37.457 29.558 24.048 2013 171.320 41.248 39.350 36.159 28.407 26.157 2007 87.843 27.452 19.345 17.214 14.197 9.634 2008 103.396 30.255 26.093 18.790 15.965 12.293 2009 118.662 34.284 28.198 24.720 16.989 14.471 2010 132.615 35.963 31.952 26.684 22.095 15.920 2011 141.820 34.563 32.922 30.094 23.576 20.664 2012 147.618 37.569 31.410 30.777 26.232 21.631 2013 153.276 39.587 35.469 29.255 25.103 23.862 Geschlecht Zeitraum Insgesamt Männer Frauen 60 - 64 Jahre Drucksache 18/3127 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bestand an Personen mit Sonderregelungen für Ältere (§53a Abs. 2 SGB II) nach ausgewählten Altersjahren , 2009 bis 2013 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfängerinnen und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosigkeit in Altersrente zugehen? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistikdaten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellten Zeit nicht erstellt werden. e) Wie viele mindestens 63-jährige Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II werden jahresdurchschnittlich verpflichtet , eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen? Angaben hierzu liegen weder in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung noch in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vor. 37. a) Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitere Beschäftigungs - und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere (Langzeit-)Arbeitslose ? Zur Förderung der Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen und langzeitarbeitslosen Menschen steht mit den arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen nach dem SGB III und SGB II ein breites Spektrum an Förderleistungen zur Verfügung, mit dem individuellen und arbeitsmarktpolitisch notwendigem Förder - und Qualifizierungsbedarfen Rechnung getragen werden kann. Für Menschen mit Behinderung stehen zudem besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung, auf die bei Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Zusätzliche beschäftigungspolitische Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verstärken die Bemühungen der Bundesregierung für mehr Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung einschließlich älterer und langzeitarbeitsloser Menschen: ● Im Rahmen der Initiative Inklusion wird die Schaffung von 4 000 Arbeits- plätzen für ältere (über 50-jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen gefördert. ● Mit den maßgeblichen Arbeitsmarktpartnern wurde die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart. Die Initiative hat ein Mehr an betrieblichen Ausbildungen und ein Mehr an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zum Ziel. davon 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre keine Angabe 1 2 3 4 5 6 7 2009 9.058 3.057 2.134 1.842 1.094 931 - 2010 40.560 23.478 6.451 4.747 3.542 2.343 - 2011 84.418 35.237 23.707 7.762 5.367 4.387 7.959 2012 106.741 30.895 32.883 22.579 7.113 5.416 7.855 2013 126.575 29.306 34.514 34.766 19.321 7.509 1.158 Region Zeitraum 60 - 64 Jahre Deutschland Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/3127 Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des SGB-II-Eingliederungstitels ein ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auflegen. Gefördert werden bis zu 33 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es wird angestrebt, dass die Jobcenter im ersten Quartal 2015 mit der Umsetzung des ESF-Programms beginnen können . Davon können auch ältere Langzeitarbeitslose profitieren. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob über dieses ESF-Bundesprogramm weitere Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden sollen. Auch hiervon können gegebenenfalls ältere Langzeitarbeitslose profitieren. Zudem ist vorgesehen, die Ende dieses Jahres auslaufende Sonderregelung, nach der die Neueinstellung von älteren Arbeitsuchenden mit Vermittlungshemmnissen durch die Gewährung von Eingliederungszuschüssen an die Arbeitgeber bis zu längstens drei Jahre gefördert werden kann, bis Ende des Jahres 2019 zu verlängern. b) Plant die Bundesregierung auf die Verpflichtung, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen, sofern das 63. Lebensjahr vollendet ist und die Inanspruchnahme einer Rente keine Unbilligkeit darstellt, zu verzichten? Die im Rahmen der Fragestellung angeführte Verpflichtung wird derzeit im Rahmen der Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ ergebnisoffen geprüft (siehe hierzu auch Nummer III des Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Bundestagsdrucksache 18/1507). Zudem hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 2. Juli 2014 zu dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 18/589 einstimmig beschlossen, am 1. Dezember 2014 eine einstündige öffentliche Anhörung zu der Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten durchzuführen. Die Prüfung möglicher Handlungsalternativen wird demnach erst nach dieser Anhörung abgeschlossen werden können. c) Plant die Bundesregierung die Wiedereinführung des Rentenbeitrags für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II, und wenn nein, warum nicht? Die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für Beziehende von Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar 2011 aufgehoben. Seither werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt . Hierdurch werden Lücken in der Versicherungsbiografie vermieden und insbesondere bereits bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe aufrechterhalten. Eine Wiedereinführung der Rentenversicherungspflicht für Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, ist nicht geplant . Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich um ein Fürsorgesystem , dessen Leistungen dazu bestimmt sind, aktuell vorliegende Hilfebedürftigkeit zu beseitigen. Einem Fürsorgesystem kommt dagegen nicht die Funktion zu, Leistungen zu erbringen, um eine zu einem späteren Zeitpunkt eventuell eintretende Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Dies gilt auch mit Blick auf versicherungsrechtliche Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung . Drucksache 18/3127 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. a) Wie viele Personen erreichen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahrgang aufgrund hoher körperlicher und psychischer Belastungen nicht die Regelaltersgrenze? b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und gehören nicht zum Kreis der Menschen mit Behinderungen? c) Wie viele dieser Personen mit Leistungseinschränkungen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes höchstens sechs Stunden am Tag arbeiten können, können nach Kenntnis der Bundesregierung allein deshalb nicht von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, weil sie jünger als 63 Jahre alt sind? Die Fragen 38a bis 38c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. d) Welcher Gesetzesänderung bedürfte es, um die Teilrente für alle Beschäftigten mit Leistungseinschränkungen, das heißt auch Frauen, Personen unter 63 Jahren sowie Geringverdienern, attraktiv zu machen, sodass durch eine Verkürzung der Arbeitszeit die individuellen Erwerbsphasen verlängert werden können? Die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Ziel es ist, erste Vorschläge für flexiblere Übergänge in den Ruhestand zu erarbeiten. Die Bundesregierung kommt damit auch einer Entschließung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/1507) nach. Für das weitere Vorgehen sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten. 39. Plant die Bundesregierung eine arbeits- und sozialrechtliche Flankierung für Personen, die aufgrund einer Leistungseinschränkung in ihrem Beruf nicht mehr in Vollzeit weiterarbeiten können, gleichzeitig aber „zu gesund “ für eine Erwerbsminderungsrente sind, und wenn nein, warum nicht? Auf Grundlage der oben genannten Entschließung des Deutschen Bundestages prüft derzeit eine parlamentarische Arbeitsgruppe, wie flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand besser ausgestaltet werden können und wie eine Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiv ausgestaltet werden kann. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind abzuwarten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333