Deutscher Bundestag Drucksache 18/3128 18. Wahlperiode 10.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2968 – Tierschutz- und Verbraucherschutzaspekte beim Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen und Produkten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers geht mit schwerwiegendem Tierleid und einem erheblichen „Verbrauch an Leben“ einher . Ziel dieser biotechnologischen Methode der Vervielfältigung von Einzeltieren ist eine noch stärkere Ausrichtung auf extreme Hochleistung. Doch die meisten Klone sterben bereits im Mutterleib oder kurz nach der Geburt aufgrund von Fehlbildungen. Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sterben bei Rindern 85 bis 94 Prozent, bei Schweinen sogar rund 94 Prozent der eingesetzten geklonten Embryos (www.efsa. europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm). Auch die Ersatzmuttertiere werden dadurch erheblich beeinträchtigt. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2013 zwei Vorschläge zur Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten in der EU vorgelegt . Es handelt sich dabei um den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden“ (COM(2013) 892 final, http://dipbt.bundestag.de/dip21/ brd/2013/0814-13.pdf) und den „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren“ (COM(2013) 893 final, http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0815-13.pdf). Mit diesen Vorschlägen soll sowohl das Klonen der genannten Tiere zu landwirtschaftlichen Zwecken in der EU als auch der Import von Klontieren und deren Produkte für fünf Jahre verboten werden. So erfreulich es ist, dass die Europäische Kommission dieser Technologie wenigstens vorläufige Grenzen setzen will, so lückenhaft sind die Vorschläge: Geflügel und nichtlandwirtschaftliche Klontiere wie Sportpferde werden ebenso Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wenig angesprochen wie die Produkte der Klontiere, soweit es sich nicht um Lebensmittel handelt. So dürfte Zuchtmaterial (Eizellen, Sperma, Embryonen) weiterhin ohne Beschränkung oder Kennzeichnung gehandelt werden. Drucksache 18/3128 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Entsprechend werden auch die Nachkommen der Klontiere in beiden Vorschlägen komplett ausgeklammert. Doch genau diese Nachkommen sind von größter Bedeutung für die Nutzung und Verbreitung der Technologie. Bei den Klontieren selbst handelt es sich üblicherweise um wertvolle Zuchttiere, deren Zuchtmaterial das wirtschaftlich interessante Produkt darstellt. Dieses dürfte nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission weiterhin importiert und ohne Kennzeichnung in der europäischen Nutztierzucht eingesetzt werden. Die für die Lebensmittelerzeugung relevanten Klontiernachkommen der ersten Generation und weiteren Generationen würden weiterhin bewusst innerhalb der Europäischen Union geduldet. Damit würde das Klonen über den Import von Zuchtmaterial Einzug in die europäische Nutztierzucht und Lebensmittelwirtschaft halten. Ebenso wäre es weiterhin ohne Beschränkung möglich, von Nachkommen von Klonen gewonnene Lebensmittel, wie Fleisch oder Milch, in die EU zu importieren. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bliebe dies alles aber verborgen, da auch eine Kennzeichnung der Lebensmittel von Nachkommen von Klontieren nicht vorgesehen ist. Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2014 gefordert, „Regelungen zu treffen, die das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Nachkommen von Klontieren verbieten“ und „für ein Verbot des Inverkehrbringens und des Imports von Samen und Eizellen von Klontieren“ einzutreten (http://dipbt.bundestag.de/ dip21/brd/2013/0814-1-13.pdf). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung lehnt das Klonen zur Nahrungsmittelproduktion aus Gründen des Tierschutzes, aber darüber hinausgehend auch aus ethischen Gründen ab. Die Europäische Kommission hat ihre im Dezember 2013 vorgelegten Vorschläge zur Regulierung des Umgangs mit Klontieren und deren Produkten in der EU auf bestimmte Tierarten oder Lebensmittel, die von diesen Tierarten stammen, beschränkt. Nur in diesen Fällen hält sie eine Anwendung aus tierschutzethischen Gründen bzw. aus Gründen des moralischen Schutzbedürfnisses der Verbraucher für begründet. Die Anwendung wird nach Auffassung der Europäischen Kommission nochmals durch die Möglichkeit, Fragen der Lebensmittelsicherheit auszuschließen, beschränkt. Hierzu wird in der Begründung und Folgenabschätzung zu den Vorschlägen Stellung genommen. Grundsätzlich ist die Kommission in ihrer Regelungsfreiheit – so wie auch die Mitgliedstaaten – durch die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des Welthandelsabkommens beschränkt. Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge auf der Grundlage entsprechender Wünsche des Europaparlamentes bzw. auch der Mitgliedstaaten entwickelt . Diese sahen erhebliche Schwierigkeiten in der Anwendung und Durchsetzbarkeit eines Verbotes nur durch einzelne Mitgliedstaaten und hielten eine einheitliche Regelung eines Importverbots auf europäischer Ebene für notwendig , um effektiv und zielführend zu wirken. Dies soll auch im Rahmen des Freihandelsabkommens mit den USA und Kanada (TTIP/CETA-Verhandlungen) berücksichtigt werden. Diese Verhandlungen werden federführend von der Europäischen Kommission geführt und sollten deshalb auch im europäischen Rahmen intern von europäischen Regelungen flankiert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Kommissionsvorschläge grundsätzlich begrüßt. Sie hat wiederholt deutlich gemacht, dass im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsgrundlage bzw. eine entsprechende Kontrollmöglichkeit standardisierte Kontrollverfahren und -methoden vorausgesetzt und damit auch eine Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden müssen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3128 Fragen der amtlichen Kontrolle mit Außenwirkung können jedoch durch die einzelnen Mitgliedsstaaten nur unzureichend gelöst werden. Aus diesem Grund ist die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsform einer Richtlinie, die diese Bereiche offen lässt und sie den Mitgliedstaaten überlässt, nach Auffassung der Bundesregierung keine Lösung. Im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung wäre vielmehr die Rechtsform einer Verordnung, die im Wesentlichen Kontrollverfahren und -methoden festlegt, zweckmäßig und geeignet. Tierschutz 1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Herstellung und den züchterischen Einsatz von Klontieren unter tierschutzethischen Gesichtspunkten ? Die Koalitionspartner haben in ihrem Koalitionsvertrag unter der Überschrift Ethik und Landwirtschaft ausgeführt, dass sie auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch eintreten. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen für die Umsetzung des Koalitionsvertrages ein und begrüßt daher grundsätzlich die Vorschläge der Europäischen Kommission. 2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der Klontiere vor, die erst im letzten Trächtigkeitsdrittel bzw. nach der Geburt versterben? Hierüber werden keine Statistiken geführt, so dass der Bundesregierung keine Informationen vorliegen. 3. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das „Large Offspring Syndrome “, bei dem das Klontier bei der Geburt eine übernatürliche Größe aufweist und auch Plazenta und innere Organe vergrößert sind? Können sich aus solchen übergroßen Jungtieren so genannte normale Klontiere entwickeln, die zum Zuchteinsatz kommen? Das Auftreten ist zufällig und ist nicht mit der Genexpression oder einer spezifischen Pathophysiologie verbunden. Deshalb wird vielfach auch der neue Begriff „Abnormal Offspring Syndrom“ verwendet. Der Anteil an Tieren, die aufgrund dieser Veränderungen im Zusammenhang mit der Geburt verstarben, ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen und wird nach aktuellen Zahlen bei ca. 10 Prozent angesetzt. Es ist inzwischen gesichert, dass sich aus den übergroßen Jungtieren normale adulte Tiere entwickeln, die z. B. beim Rind nach etwa sechs Monaten nicht von konventionell produzierten Tieren zu unterscheiden sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie positioniert sich die Bundesregierung auf Grundlage der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA festgestellten Sterblichkeit der Klonembryos, Klonföten und Klonjungtiere von 85 bis 94 Prozent bei Rindern und rund 94 Prozent bei Schweinen und vor dem Hintergrund der Aussage ebendieser Behörde, dass bisher keine bedeutenden Fortschritte bezüglich dieser Zahlen erzielt werden konnten („So far, no major break- throughs have been reported on improved overall cloning procedures that would result in an increase of the SCNT cloning efficiency calculated as the Drucksache 18/3128 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode number of live offspring as a proportion of the number of transferred embryos.“, www.efsa. europa.eu/en/efsajournal/pub/2794.htm), zu der auf fünf Jahre befristeten Gültigkeit des Klonverbots in Vorschlag COM(2013) 892? Bei genauer Prüfung der Vorschläge wird erkennbar, dass die Befristung nicht termingebunden ist, sie bezieht sich lediglich auf die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten . 5. a) Welche Rückschlüsse lassen die offenbar vorhandenen genetischen und physiologischen Besonderheiten der Klontiere auf die Frage der „Normalität “ oder Gesundheit von Klontieren im Vergleich zu durch natürliche Fortpflanzung entstandenen Tieren zu (www.gov.uk/government/ publications/detecting-cloned-animals-and-their-offspring-in-the-foodchain )? Die Biologie der Fortpflanzung schließt bereits natürlicherweise eine deutliche Varianz ein, die eben gerade für die Zuchtauswahl genutzt wird. Diese Varianz ist somit ggf. als „normal“ zu bezeichnen. Obwohl einige Berichte zur Pathologie von Klonnachkommen vorliegen, hat eine kritische Analyse der vorhandenen Literatur ergeben, dass die meisten Klontiere gesund sind und sich normal entwickeln. Im Hinblick auf die Physiologie betonen die European Food Safety Authority (EFSA) und die Europäischen Kommission, dass die Lebensmittelsicherheit bei von Klontieren gewonnenen Erzeugnissen gewährleistet ist. b) Wie ordnet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Aussage von Ian Wilmut, dem „Vater“ von Dolly, dem ersten Klonschaf, ein, es sei infrage zu stellen, ob irgendein Klon ganz normal ist („The widespread problems associated with clones have led to questions as to whether any clone is entirely normal“, www.nzherald.co.nz/nz/news/ article.cfm?c_id=1& objectid=3004242)? Diese Aussage von Sir Ian Wilmut stammt aus der Anfangsphase des Klonens. Inzwischen ist die Entwicklung vorangeschritten und es gibt sowohl aufgrund technischer Weiterentwicklung als auch aufgrund des vertieften Verständnisses der zugrunde liegenden Biologie deutliche Verbesserungen der Technologie. 6. Welche Auswirkungen hat das „Large Offspring Syndrome“ auf die Ersatzmuttertiere ? Welche weiteren gesundheitlichen Risiken und besonderen Belastungen ergeben sich aus dem Klonen für die Ersatzmuttertiere? Da bei allen Säugern die Gewichtszunahme in den letzten Tagen der Trächtigkeit unabhängig von der Fertilisierung, besonders ausgeprägt ist, wird ein sorgfältiges Geburtsmanagement durchgeführt und rechtzeitig eine Geburt eingeleitet, um diese starken Zunahmen zum Ende der Trächtigkeit zu vermeiden. In Einzelfällen wurden Klonkälber durch Kaiserschnitt geboren. Dies gilt aber auch für natürliche Geburten, wo bei besonders großen Nachkommen, ähnliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3128 7. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klonens auf die Klontiere selbst vor? b) Welche Forschungsarbeiten sind der Bundesregierung bekannt, die plausibel widerlegen, dass sich durch den Einsatz von Klontieren in der Zucht aufgrund epigenetischer bzw. genregulatorischer Effekte konstitutionelle Schwächen in einer Zuchtlinie etablieren können, die die Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Langlebigkeit der Nachkommen der Klontiere negativ beeinflussen, was aber durch die nutzungsbedingt kurze Lebensdauer landwirtschaftlicher Nutztiere zunächst unbemerkt bleiben könnte? c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko, dass durch den Einsatz von Klontieren in der Zucht der Genpool der betroffenen Rassen bzw. Linien insgesamt verarmt und sich konstitutionelle Schwächen etablieren können, die die Widerstandsfähigkeit gegen existierende oder neu auftretende Tierseuchen, die Anpassungsfähigkeit an geänderte klimatische und andere Umweltbedingungen im Zuge des Klimawandels und die Langlebigkeit der Nachkommen der Klontiere negativ beeinflussen ? Die Fragen 7a bis 7c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Alle der Bundesregierung vorliegenden Informationen zeigen, dass es keine längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Klonens auf die Klontiere selbst gibt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Es gibt keine Anzeichen, dass die Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Langlebigkeit der Nachkommen von Klontieren negativ beeinflusst wird. Das Klonen wird zurzeit bestenfalls bei sehr wertvollen Zuchttieren in Erwägung gezogen. Bei der derzeit sehr geringen Zahl der Klone und dem immer noch sehr hohen Anteil an genetischer Variabilität wird kein erhöhtes Risiko für die Einschränkung des Genpools gesehen, insbesondere da neue molekularbiologische Verfahren zur Verfügung stehen, mit denen die genetische Variabilität auch vorab analysiert werden kann und damit entsprechende Zuchtmaßnahmen eingeleitet werden können. 8. Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass Geflügel vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst wird? Geflügel weist eine andere Reproduktionsbiologie auf als Säugetiere. Es gibt nur sehr vereinzelte wissenschaftliche Berichte zur Entwicklung des Klonens beim Geflügel. Danach ist es bisher nicht möglich, die unbefruchtete Eizelle so zu gewinnen , dass sie im Labor gehalten und für Manipulationszwecke verwendet werden kann. Da ein Klonen somit derzeit nicht möglich ist, erübrigt sich ein Verbot. 9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit das dem Klonen nah verwandte „Metacloning“ bei Geflügel weiter erforscht wird bzw. bereits zum Einsatz kommt (siehe Berichte aus dem Jahr 2001 unter www.newscientist.com/article/dn1159-cloned-chickens-on-the-menu.html #.VC0arj_wpqA, www.heise.de/tp/artikel/11/11611/1.html)? Das hier beschriebene Verfahren des Metaclonings führt im Ergebnis nicht zu geklonten Nachkommen im Sinne der Definition des Klonens (Erzeugung identischer Individuen). Der Bundesregierung sind entsprechende Forschungspro- jekte nicht bekannt. Drucksache 18/3128 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Inwieweit sieht die Bundesregierung beim vorliegenden Kommissionsvorschlag , der die Vermarktung von Zuchtmaterial von Klonen sowie von Produkten von Klonnachkommen ausklammert, angesichts der Tatsache, dass ohne Klone keine Klonnachkommen erzeugt werden können, die Schlussfolgerungen der Europäischen Gruppe für Ethik in den Wissenschaften und in den neuen Technologien (EGE) in ihrem Bericht (EGE 2008) berücksichtigt, dass „in Anbetracht des derzeit durch das Klonen hervorgerufenen Tierleids und der Gesundheitsbeeinträchtigungen der Ersatzmütter sowie der geklonten Tiere die EGE Zweifel hegt, ob das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelerzeugung ethisch gerechtfertigt ist“ und dass sie „keine überzeugenden Argumente für die Rechtfertigung der Nahrungserzeugung aus Klonen und ihren Nachkommen sehe“ (siehe: www.ec.europa.eu/bepa/european-group-ethics/docs/publications/ opinion23_en.pdf)? Auch dieses Gutachten basiert auf Erfahrungen aus frühen Erfahrungen mit der Klontechnik. 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bereits Nachkommen von Klontieren Eingang in die deutsche Nutztierzucht und Lebensmittelproduktion gefunden haben? Die Bundesregierung kann dies (für die Vergangenheit) nicht ausschließen, verweist in diesem Zusammenhang auf die Aussage der EFSA, dass die Lebensmittelsicherheit nicht betroffen ist. Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97. Sie könnten somit in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, sofern die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Eine spezifische Kennzeichnungspflicht besteht nicht. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren, ist in Deutschland Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder. 12. Hat die Bundesregierung seit der Antwort auf die Schriftliche Frage 87 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf Bundestagsdrucksache 18/1378 Anstrengungen unternommen, sich Informationen bezüglich der (ungekennzeichneten ) Vermarktung von Klonsperma auf dem deutschen Markt zu beschaffen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat wiederholt Kontakt mit den Ländern und Verbänden zu dieser Frage gehabt. Insbesondere aufgrund der fehlenden Nachweismöglichkeiten konnten keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden. 13. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass Landwirtinnen und Landwirten, die auf die Klontechnologie verzichten möchten oder müssen, z. B. weil sie nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus arbeiten, in Zukunft erkennen können, ob die Zuchtmaterialien oder Zuchttiere, die sie kaufen, von Klonen oder deren Nachkommen (ab)stammen ? Die Bundesregierung hat gegenüber dem Rat und der Europäischen Kommission wiederholt eine Kennzeichnungsregelung gefordert. Diese muss WTOkompatibel (WTO – World Trade Organization) sein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3128 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob – wie im Jahr 2008 vom US Department of Agriculture angekündigt – in den USA inzwischen Regelungen im Rahmen des National Organic Programm NOP für den ökologischen Landbau getroffen wurden, um Klontiere und deren Nachkommen aus der ökologischen Nutztierzucht fernzuhalten (www.usda.gov/wps/portal/usda/ usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true&contentidonly =true)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 15. a) Liegen bei Nachkommen von Klontieren aus Sicht der Bundesregierung „eventuelle genetische Besonderheiten“ im Sinne des Vorschlags für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union“ (COM(2014) 5 final) vor? Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Hinweise auf genetische Besonderheiten von Klontieren und deren Nachkommen. b) In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Klontieren und deren Nachkommen, einschließlich des Zuchtmaterials und auch über die zweite Nachkommengeneration hinaus, in dieser Verordnung verankert wird? Die Bundesregierung hat bereits gegenüber dem Rat und der Europäischen Kommission eine WTO-kompatible Regelung gefordert. 16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der weltweiten Verbreitung und Regulierung von Klontieren in der Nutztierzucht vor (bitte nach Staat, beteiligten Firmen bzw. Institutionen, Verbreitung bei den verschiedenen Tierarten, Zulassungs-, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsvorschriften aufschlüsseln), insbesondere in den USA? Der Bundesregierung liegen hierzu die Ergebnisse der Folgenabschätzung der Kommission zu den Richtlinienvorschlägen zum Klonen von Nutztieren weltweit vor. 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Meldungen, dass Neuseeland nach 13 Jahren bereits im Jahr 2011 die Klonforschung bei landwirtschaftlichen Nutztieren eingestellt hat, weil 90 Prozent der Tiere starben und die Überlebenden deutliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigten (www.stuff.co.nz/national/4681283/Animal-death-tollends -cloning-trials)? Bei der betreffenden Meldung handelt es sich um eine Fehlinformation. Die Klonforschung wird in Neuseeland weitergeführt, indem dort genetisch veränderte Tiere mit Hilfe des Klonens hergestellt und geprüft werden. Ein Beispiel aus der jüngeren Zeit sind Tiere, die allergenfreie Milch durch Ausschaltung des β-Lactoglobulin-Gens produzieren. Drucksache 18/3128 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens von Sportpferden, insbesondere auch innerhalb der EU, vor? Die Bundesregierung hat Kenntnis über Pferde, die in Frankreich, Belgien, Nord- und Südamerika, Brasilien und Südkorea geklont wurden. Die Verbreitung des Klonens von Sportpferden ist bekannt, es gibt einzelne Fälle wie z. B. Dressurpferd „Poetin“ und das Springpferd „ET“. Ein Großteil der erfolgreichen Sportpferde sind Wallache, die nur über das Klonen vermehrt werden können. Es handelt sich ausschließlich um Einzelfälle. Eine französische Firma (Cryozootech) bietet das Klonen von Sportpferden kommerziell an. b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu, dass Sportpferde vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst werden? c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Positionierung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN, die das Klonen von Sportpferden noch letztes Jahr „als ethisch problematisch und züchterisch nicht sinnvoll und notwendig“ abgelehnt hat (siehe www.zeit.de/wissen/2013-12/geklonte-sportpferde-zucht)? Die Fragen 18b und 18c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung sollten Tierarten, deren Erzeugnisse für die Lebensmittelkette bestimmt sind, grundsätzlich von den Vorschlägen erfasst werden . 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zuverlässig zu vermeiden , dass nichtlandwirtschaftliche Klonpferde und deren Nachkommen im Falle der Schlachtung in die Lebensmittelkette gelangen? Auf die Antworten zu den Fragen 18b und 18c sowie zu Frage 22 wird verwiesen . 20. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens bei Heimtieren vor? Im Jahr 2005 wurde in Korea erstmalig ein Hund („Snoopy“) geklont. Im Großraum Seoul gibt es mehrere Arbeitsgruppen, die routinemäßig und mit relativ hohen Erfolgsraten Hunde klonen. An der National University Seoul (SNU) wird eine große Zahl an Hunden für das Klonen gehalten. In Korea werden Hunde mit besonderem Geruchssinn im Regierungsauftrag geklont. Aktuellen Informationen zufolge muss die SNU in diesem Jahr 15 Hunde für das Verteidigungsministerium für das Erschnüffeln von Sprengstoff sowie 20 Drogenspürhunde für den Zoll liefern. b) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass dieses Jahr Großbritanniens erster Klonhund geboren wurde und das Klonen von Hunden für Privatpersonen bereits kommerziell im Internet angeboten wird, zu der Begrenzung des Vorschlags COM(2013) 892 auf landwirtschaftliche Nutztiere, und hält sie eine Ausweitung des Regelungsgegenstands für notwendig (siehe www.spiegel.de/wissenschaft/ natur/geklonter-hund-koreanische-firma-will-dackelklone-verkaufena -963584.html, http://myfriendagain.com/)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3128 In der Systematik der Vorschläge der Europäischen Kommission können Hunde nicht eingebunden werden. Bei Einbindung von Heimtieren würde eine rasche Lösung zusätzlich erschwert. 21. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens bei Wild- bzw. Zootieren vor? Der Bundesregierung ist bekannt, dass bisher ca. 20 Säugetierspezies, von der Maus bis zum Wasserbüffel oder Rothirsch, geklont wurden. b) Inwieweit hält die Bundesregierung beispielsweise das Klonen von Hirschen mit besonders großen Geweihen als Jagdobjekte für ethisch vertretbar? Das Klonen von Hirschen als Jagdobjekt und möglicher Lebensmittellieferant wird abgelehnt. c) Hält die Bundesregierung das experimentelle Klonen von bedrohten Tierarten, deren natürlicher Lebensraum verloren gegangen ist, für geeignet zur Arterhaltung bzw. als angemessen, um die Art weiter in Zoos halten zu können? Für die Bundesregierung ist es vorrangig, natürliche Lebensräume von Wildtieren wiederherzustellen. Das Klonen von Wildtieren führt zur Verarmung des Genpools und damit zur Gefahr der Inzucht. Das experimentelle Klonen von bedrohten Tierarten ist nach Ansicht der Bundesregierung kein Instrument zur Erhaltung der Biodiversität. Der Bildungsauftrag von Zoos könnte auch mit geklonten Tieren erfüllt werden; diese Tiere wären allerdings für künftige Wiederaussiedlungen ungeeignet. d) Wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dazu, dass Zoo- und Wildtiere vom Vorschlag COM(2013) 892 nicht erfasst werden (siehe: www.vetmed.tamu.edu/news/press-releases/cvmresearchers -first-to-clone-white-tailed-deer#.VC08wT_wrMw, http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/89470575; www.scientificamerican.com/article/cloning-endangered-animals/)? Auf Antwort zu Frage 21b wird verwiesen. Verbraucherschutz 22. a) Inwieweit kann die Bundesregierung Meldungen, nach denen bereits Produkte von Klontieren oder deren Nachkommen ohne Kennzeichnung in die deutsche bzw. europäische Lebensmittelkette gelangt sein könnten bzw. gelangt sind, widerlegen (www.testbiotech.org/node/ 381, www.taz. de/!56621/)? b) Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus hinsichtlich des Verbraucherschutzes und des Rechts der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Transparenz ab? Die Fragen 22a und 22b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten müssen Lebensmittel von geklonten Tieren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzun- gen in der Europäischen Union zugelassen werden. Bisher wurde kein Antrag Drucksache 18/3128 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dafür gestellt und dementsprechend auch keine Zulassung erteilt. Lebensmittel von geklonten Tieren sind daher in der Europäischen Union nicht verkehrsfähig. Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97. Sie könnten somit in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, sofern die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Eine spezifische Kennzeichnungspflicht besteht nicht. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu kontrollieren, ist in Deutschland Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder. Die von der Bundesregierung geforderte Kennzeichnungsregelung dient dem Ziel der Transparenz. 23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich der (ungekennzeichneten ) Vermarktung von Produkten von Klonen oder deren Nachkommen auf dem deutschen bzw. europäischen Markt, insbesondere unter Berücksichtigung des Abkommens über Einfuhrquoten von so genanntem High Quality Beef aus den USA, das speziell für den EU-Markt „wachstumshormonfrei“ erzeugt und seit dem Jahr 2009 zollfrei in großen Mengen in die EU importiert werden darf (20 000 Tonnen pro Jahr von August 2009 bis August 2012, 45 000 Tonnen pro Jahr seit August 2012) sowie des derzeit gültigen Abkommens zwischen der EU und Kanada über Importe von ebenfalls wachstumshormonfrei erzeugtem Rindfleisch in die EU (siehe Memorandum of Understanding WT/DS26/28 zur stufenweisen Beilegung des Handelsstreits zwischen der EU und den USA über Einfuhren von „Hormonfleisch“ vom 30. September 2009)? 24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor zum Verbleib der 31 schottischen, von einer Klon-Kuh abstammenden Milchkühe, die laut Medienberichten nach Portugal vermarktet wurden, nachdem der britische Einzelhandel eine Vermarktung der Milch dieser Kühe abgelehnt hatte (www.dailymail.co.uk/news/article-2126343/Farmer-ditches-plan-clonemilk -sells-cows-Frankenstein-outcry.html)? Die Fragen 23 und 24 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen zu den genannten Sachverhalten keine spezifischen Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 25. Kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre uneingeschränkte Aussage bestätigen, „eine Vermarktung von Lebensmitteln geklonter Tiere“ fände „in der Europäischen Union derzeit nicht statt“ (Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 26. a) Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene „Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch“ konkret umzusetzen ? Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene konkret für dieses Ziel einsetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3128 b) Inwieweit leitet die Bundesregierung daraus eine Aufforderung ab, auch für andere Produkte der Nachkommen geklonter Tiere, z. B. Milch, eine Kennzeichnungspflicht anzustreben, bzw. strebt sie diese an? An eine Kennzeichnungspflicht sind Mindestanforderungen zu stellen, die z. B. bei Milch, in der Regel nicht eingehalten werden können. c) Was hat sie bisher, vor allem in den Gremien der EU und im Kontakt mit ähnlich gesinnten Nachbarstaaten, konkret getan, um diese Ziele zu erreichen? Die Bundesregierung hat wiederholt in Besprechungen mit den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und Ratspräsidentschaft ihre Ziele konkret vertreten . 27. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der deutschen und europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher zum Klonen von Tieren und zu Lebensmitteln von Klontieren und deren Nachkommen ein? Liegen dazu aktuelle Daten vor? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Daten und demgegenüber aus den Ergebnissen aus anderen Ländern, z. B. zu einer Umfrage der kanadischen Regierung 2010, bei der nur 16 Prozent der Befragten Klonen als „akzeptable“ Technologie bezeichneten (www.canada.com/health/Most+Canadians+leery+cloned+ animals/3628765/story.html)? In einer Eurobarometer-Umfrage zu Biotechnologie drückten EU-Bürger Vorbehalte gegenüber dem Klonen zur Lebensmittelproduktion aus. Es zeigte sich aber auch, dass 50 Prozent der Befragten irrtümlicherweise davon ausgehen, dass mit dem Klon eine genetische Veränderung einhergeht. 28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erkennen können sollten, ob die tierischen Produkte, die sie kaufen, mit Hilfe der Klontechnologie entstanden sind, um eine Kaufentscheidung unter ethischen Gesichtspunkten treffen zu können? Wie begründet sie diese Auffassung? Die von der Bundesregierung geforderte Kennzeichnungsregelung – siehe Antwort zu Frage 26a – dient diesem Ziel. 29. Wäre die Einführung eines nationalen Verkaufsverbots bzw. einer nationalen Kennzeichnungspflicht mit EU-Recht vereinbar, falls keine entsprechende Regelung auf EU-Ebene festgeschrieben wird? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drucksache 18/3128 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung eine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung vom ursprünglichen Klontier bis zum Produkt der Nachkommen späterer Generationen umsetzen (bitte ggf. nach Tierart bzw. Produkt aufschlüsseln)? Wie könnte ein zentrales Klontierregister dieses Anliegen unterstützen? Innerhalb der Europäischen Union sind zum Zweck der Rückverfolgbarkeit aus Sicht der Bundesregierung europäisch einheitliche Kennzeichnungs- und Kontrollmethoden erforderlich. Bereits innerhalb eines Mitgliedstaates ist die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der ursprünglichen Klontiere und deren Nachkommen eine große wissenschaftliche und logistisch aufwändige Herausforderung . Zukünftig könnten möglicherweise Verfahren entwickelt werden, die auf einem Nachweis spezifischer epigenetischer Veränderungen basieren. 31. Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren erzielt, potenzielle Biomarker , wie die Länge der Telomere, epigenetische Abweichungen, Genund Proteinexpression, zur Erkennung von Klontieren zu definieren? Wie hat die Bundesregierung oder die EU entsprechende Forschungsarbeiten unterstützt? Der Bundesregierung liegen Kenntnisse über entsprechende Forschungsarbeiten vor aus denen hervorgeht, dass die Telomerenlänge kein probates Mittel zur Kennzeichnung von Klonen ist, da nachgewiesen wurde, dass die Telomerenlänge der Spenderchromosomen während der Embryonalentwicklung wieder auf die ursprüngliche Länge angepasst wird. 32. Wie könnte eine Rückverfolgbarkeit gemeinsam mit den Staaten, in denen Klontiere bereits im Zuchteinsatz sind, erarbeitet und umgesetzt werden? Welche Rolle könnten dabei Rückverfolgbarkeitssysteme bei Rindern spielen, die bereits vor dem Hintergrund der Tierseuche BSE aufgebaut wurden? Welche Rolle könnte dabei die für das Jahr 2015 geplante Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Schweine in Kanada spielen, während in den USA weiterhin Widerstände gegen die Einführung eines solchen Systems die Oberhand haben (www.pigprogress.net/Pork-Processing/General/ 2014/10/Traceability-in-Canada-is-just-a-matter-of-seconds-1574051W/ ?cmpid=NLC|pigprogress|2014-10-01|Traceability_in_Canada_is_just_ a_matter_of_seconds)? Nach bisherigem Kenntnisstand setzt eine Rückverfolgbarkeit bis in Drittstaaten ein entsprechendes Kennzeichnungs-, Erfassungs- und Kontrollsystem in allen Drittstaaten voraus. Hierzu müsste die Europäische Kommission im Verhandlungswege eine Einigung mit den Drittstaaten herbeiführen. 33. a) Ist der Bundesregierung bekannt, was aus den im Jahr 2008 vom US Department of Agriculture benannten Plänen der Nutztierindustrie geworden ist, in den USA ein Rückverfolgbarkeitssystem für Klontiere und deren Nachkommen einzuführen (www.usda.gov/wps/portal/usda/ usdamediafb?contentid=2008/01/0011.xml&printable=true& contentidonly=true)? Nach Angaben der Food and Drug Administration (FDA) wurde das Programm aufgegeben, weil sich die Bevölkerung nicht für das Programm interessiert habe. In Anbetracht des hohen Alters dieser Tiere sei auch nicht davon auszugehen, dass sie anschließend noch als Lebensmittel verwendet worden sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3128 b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob das „voluntary moratorium“ für die Vermarktung von Lebensmitteln von Klontieren in den USA immer noch Bestand hat? Mit welcher Rechtfertigung wurde es in Bezug auf die Lebensmittel von Nachkommen von Klontieren nach dem Jahr 2008 aufgegeben? In den USA und anderen Ländern ist aufgrund der Studien der FDA akzeptiert worden, dass Lebensmittel aus Klontieren aus wissenschaftlicher Sicht kein Risiko für den Verbraucher darstellen. 34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Klonen von landwirtschaftlichen Nutztieren weltweit und auch in den USA noch keine weite Verbreitung gefunden hat und überall erhebliche Vorbehalte bei der Bevölkerung gegenüber dieser Technologie bestehen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung? Die Angaben in der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission lassen keine eindeutige Bewertung zu. Erhebliche Vorbehalte seitens der Bevölkerung in den USA sind hier nicht bekannt. 35. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Institutionen der wenigen Länder, in denen landwirtschaftliche Nutztiere bereits in nennenswertem Umfang geklont werden, und zu denen laut der Webseite der US Food and Drug Administration auch Deutschland gehört (www.fda.gov/ AnimalVeterinary/SafetyHealth/AnimalCloning/ucm055516.htm), die Tendenz haben, den Eindruck zu erwecken, Klonen wäre woanders bereits eine etablierte Technologie, im eigenen Land dagegen noch kaum verbreitet und deshalb für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Thema, aus handelsrechtlichen Gründen aber kaum mehr in seiner Ausbreitung zu begrenzen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Einschätzung? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Intention anderer Regierungen im Hinblick auf deren Aussagen zur Verbreitung des Klonens. Freihandel – CETA, TTIP, WTO 36. Wäre die Einführung eines nationalen oder EU-Verkaufsverbots bzw. einer nationalen oder EU-Kennzeichnungspflicht mit den Bestimmungen in dem am 2. Oktober 2014 von der EU und Kanada vorgestellten Freihandelsabkommen CETA vereinbar? Welche möglichen Konsequenzen hätte CETA angesichts der auf über 80 000 Tonnen kanadisches Rindfleisch erhöhten zollfreien Exportquote auf den Import und die Vermarktung von Klonprodukten und die Erzeugnisse von Klonnachkommen in der EU, insbesondere unter Berücksichtigung der in CETA enthaltenen Investorenschutzklausel ISDS? Das CETA-Abkommen behindert die im Rahmen der WTO-bestehende Regelungsfreiheit der Bundesregierung nicht. Die Konsequenzen für den Handel richten sich nach der konkreten Ausgestaltung einer Regelung. Der Vorschlag der Europäischen Kommission bezieht sich auf die Klone selbst und die Produkte hieraus, besondere Auswirkungen auf den Handel mit Rindfleisch aus Kanada werden von der Bundesregierung nicht gesehen. Die Investitionsschutzklausel bezieht sich allein auf den Schutz kanadischer Investitionen in der Euro- päischen Union. Exportchancen sind davon nicht erfasst. Drucksache 18/3128 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Bedeutet die Aussage, Klonen sei in Kanada noch im Versuchsstadium und Klontiere und deren Produkte noch nicht zur Vermarktung zugelassen (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage „Agrar-, umwelt- und verbraucherpolitische Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit Kanada“ auf Bundestagsdrucksache 18/584, Frage 30), dass derzeit auch keine Produkte von Nachkommen von Klonen , z. B. aus den USA, in Kanada vermarktet werden? Oder dürfen diese ohne Zulassung bzw. Kennzeichnung importiert werden ? Welche Auswirkungen sind durch CETA zu erwarten? Die Aussage bezieht sich auf Klone und deren Produkte. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang Fleisch von Klonnachkommen aus den USA in Kanada vermarktet wird. 38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung des Klonens von Nutztieren in den USA vor? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von etwa 600 Klontieren im Jahr 2008 bis heute verändert (www.usda.gov/wps/ portal/usda/usdahome?contentidonly=true&contentid=2008/01/0012.xml)? Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. 39. War der Umgang mit Klontieren, deren Nachkommen oder Produkten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Thema bei den Verhandlungen zu CETA, zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP oder in Bezug auf Streitigkeiten der Welthandelsorganisation WTO – sowohl in Bezug auf bilaterale bzw. multilaterale Gremien oder (informelle) Gespräche als auch in Bezug auf Gremien oder (informelle) Gespräche innerhalb der EU? Ist dadurch nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitpunkt der Veröffentlichung oder der Inhalt der vorliegenden Vorschläge beeinflusst worden? Wenn ja, in welcher Weise? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Gespräche die Europäische Kommission zum Klonen geführt hat. Die Bundesregierung hat verschiedentlich bilaterale Gespräche, z. B. mit den USA, zum Thema Klonen geführt. Insbesondere auch nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrages, wurde die Bundesregierung auf die Absicht, das Inverkehrbringen bzw. die Kennzeichnung von Klonen und ihren Nachkommen zu regeln, angesprochen. Die Entscheidungen des Europäischen Parlaments zu Klonen sowie Vorschläge der Europäischen Kommission dazu sind öffentlich bekannt. Außerdem wurden die Verordnungsvorschläge bei der WTO notifiziert. Sie wurden sowohl in bilateralen Gesprächen der Bundesregierung als auch in multilateralen Gremien von betroffenen Ländern thematisiert. Laut WTO-Übereinkommen, ist die Europäische Kommission verpflichtet, mögliche Handelsauswirkungen bei den Überlegungen zu Rechtssetzungsvorschlägen mit einzubeziehen und diese nicht mehr handelsbeschränkend als notwendig zu formulieren. Die Bundesregierung geht auf dieser Grundlage davon aus, dass die Europäische Kommission bei der Formulierung des Vorschlages mögliche Auswirkungen auf den Handel mit berücksichtigt hat. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3128 40. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die Europäische Kommission fürchtet, „dass Verbote oder die Forderung nach Kennzeichnung der Produkte gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnten“ (www.spiegel.de/wissenschaft/ medizin/neuer-eu-vorstoss-klonfleisch-handel-soll-doch-verboten-werdena -930988.html)? Alle handelsbezogenen Regelungen müssen den völkerrechtlich verpflichtenden Grundsätzen der Welthandelsorganisation entsprechen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Europäische Kommission mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt hat und nur solche Regelungen vorschlägt, die ihrer Auffassung nach WTO-konform sind. 41. Wurden die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission bei der WTO notifiziert? Wenn ja, welche Rückmeldungen anderer WTO-Mitglieder gingen in der Folge ein? Die Vorschläge der Europäischen Union zum Verbot des Klonens sowie zur Vermarktung von Lebensmitteln aus Klonen wurden am 12. März 2014 als TBTMaßnahmen bei der WTO notifiziert. Die USA, Kanada, Australien und Argentinien haben sich hierzu geäußert. Einzelheiten können unter http://ec.europa.eu/ enterprise/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail&Country_ID=EU&num=197 &dspLang=en&basdatedeb=01/01/2014&basdatefin=23/10/2014&baspays =EU&basnotifnum=&basnotifnum2=&bastypepays=ANY&baskeywords=und http://ec.europa.eu/enterprise/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail&Country_ ID=EU&num=198&dspLang=en&basdatedeb=01/01/2014&basdatefin=23/10/ 2014&baspays=EU&basnotifnum=&basnotifnum2=&bastypepays=ANY& baskeywords=abgerufen werden. 42. Ist nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer restriktiveren Regelung als derzeit vorgeschlagen mit Interventionen einzelner Handelspartner der EU, insbesondere auch von Argentinien, zu rechnen (bitte Handelspartner und mögliche Intervention spezifizieren)? Da Klontiere vor allem auch in der Hochleistungszucht als Vatertiere eingesetzt werden und Sperma weltweit gehandelt wird, zugleich eine Unterscheidbarkeit von Klonnachkommen und Nachkommen konventionell gezüchteter Tiere nicht möglich ist, könnte eine restriktive Regelung, die Klonnachkommen erfassen würde, Rindfleischimporte aus allen Lieferländern betreffen. Rindfleisch wird derzeit in nennenswertem Umfang aus Brasilien, Argentinien, USA und Uruguay eingeführt. Es wäre mit Interventionen (bilaterale Beschwerden, Kritik in den Fachausschüssen der WTO, Konsultationen im Rahmen der Streitschlichtung bis hin zur Klage bei der WTO) zu rechnen. Dies gilt umso mehr, je weiter der Umfang der Handelsbeschränkungen gezogen wird. Drucksache 18/3128 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Inwieweit kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die Europäische Kommission fürchtet, dass eine Kennzeichnungspflicht „eine Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA erschweren könnte“ (www.welt.de/wirtschaft/article 122963615/EU-Buergern-wird-unbemerkt-Klon-Fleisch-verkauft.html)? Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen. 44. a) Auf wessen Initiative hin kam es zu der gemeinsamen Veranstaltung „The Impact of Biotechnology on Future Animal Breeding“ des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) und des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (USDA) im Berliner Kongresszentrum ICC anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2013? b) Wer gab auf deutscher Seite die Genehmigung zur Durchführung der gemeinsamen Veranstaltung? c) Wie kam es zu der gemeinsamen Pressemitteilung unter dem Titel „New Animal Breeding Technologies Contribute to Food Security“? Die Fragen 44a bis 44c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die gemeinsame Veranstaltung ist durch eine Initiative des USDA über die amerikanische Botschaft in Berlin, dem Institut für Nutztiergenetik des FriedrichLoeffler -Instituts in Mariensee und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zustande gekommen. Die Durchführung wurde mit BMEL, die gemeinsame Pressemitteilung zwischen den Partnern abgestimmt. Insbesondere auf Initiative des BMEL wurde der international renommierte Tierethiker und Wissenschaftler Prof. Peter Sandoe von der Universität in Kopenhagen eingeladen, der in seinem Vortrag eine ethische und sozialkritische Bewertung der Technologie vorgenommen hat. d) Teilt die Bundesregierung die in der Pressemitteilung wiedergegebene Einschätzung, dass das Klonen und die gentechnische Veränderung von Nutztieren einen bedeutenden Beitrag zu einer effizienten, vielfältigen , gezielten und nachhaltigen Produktion („that new animal breeding technologies could make a significant contribution to an efficient, diversified, targeted and sustainable production“) vor dem Hintergrund des Welternährungsproblems leisten können und lediglich die Frage der öffentlichen Akzeptanz durch geeignete Kommunikation noch gelöst werden muss? Wenn ja, auf welcher Grundlage gelangt sie zu dieser Einschätzung? Die Forschung zum Klonen und die gentechnische Veränderung von Nutztieren eröffnet möglicherweise neue Optionen für die Bewältigung zukünftiger Aufgaben in der tierischen Nahrungsmittelproduktion. Es ist daher notwendig und verantwortbar , die angewandten Techniken wissenschaftlich weiterzuentwickeln. e) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Berliner Repräsentanz des USDA, dass die persönlichen ethischen und emotionalen Vorbehalte der Deutschen eine systematische Betrachtung der Chancen und Risiken des Klonens behindern könnten („It is generally accepted that future public policy debates in Germany about animal cloning will be skewed toward personal ethical and emotional considerations . These may well overshadow a more systematic consideration of risks and benefits.”)? Auf welche Weise wird sie diese Vorbehalte in ihrer politischen Arbeit und im Rahmen bilateraler und multilateraler Gespräche über Biotech- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3128 nologie in der Tierzucht angemessen berücksichtigen (www.avantea.it/ fileadmin/user_upload/servizi/2013_-_01_-_24_-_Agenda.pdf, www.usda-mideurope.com/detail.php?iid=39&id=4, www.usdamideurope .com/uploads/file/News_Release%5B1%5D.pdf, http://gain.fas.usda.gov/Recent%20GAIN%20Publications/ Agricultural%20Biotechnology%20Annual_Berlin_Germany_6-17- 2013.pdf)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesetzgebungsverfahren 45. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der Europäischen Kommission, beide Vorschläge als Richtlinien, die einer Umsetzung in die nationale Gesetzgebung bedürfen, statt als Verordnungen, die direkte Wirkung haben, zu formulieren? Aus Sicht der Bundesregierung sind EU-weit einheitliche Regelungen zu treffen , die gewährleisten, dass ein Verbot des Klonens als Zuchttechnik kaum Umsetzungsspielraum offen lässt. Soweit es jedoch um Importe in die Europäische Union geht, sollten dafür an allen Außengrenzen dieselben Regelungen gelten. Zudem hat die Bundesregierung wiederholt deutlich gemacht, dass im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsgrundlage bzw. eine entsprechende Kontrollmöglichkeit standardisierte Kontrollverfahren und -methoden vorausgesetzt und damit auch eine Durchsetzbarkeit in den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden muss. Fragen der amtlichen Kontrolle mit Außenwirkung können aber von einem einzelnen Mitgliedsstaat nur unzureichend gelöst werden. Eine Richtlinie , wie von der Kommission vorgeschlagen, die diese Bereiche offen lässt und sie den Mitgliedsstaaten überlässt, ist deshalb nach Auffassung der Bundesregierung keine Lösung. Eine Richtlinie soll lediglich eine Rechtsangleichung herbeiführen, vorliegend ist jedoch eine Rechtsvereinheitlichung erforderlich, welche durch eine Verordnung erreicht werden kann. Insgesamt ist daher die Rechtsform einer Verordnung der gegenüber einer Richtlinie zweckmäßigere und geeignetere Weg. Eine solche Verordnung müsste ganz wesentlich auch Kontrollverfahren und -methoden festlegen. Eine Entscheidung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht erfolgt. 46. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Entscheidung der Europäischen Kommission, COM(2013) 893 (Inverkehrbringen) als „Richtlinie des Rates“ zu formulieren, was bedeutet, dass zum einen der Europäische Rat einstimmig entscheiden muss und zum anderen das Europäische Parlament ohne Möglichkeit der inhaltlichen Beteiligung zustimmen muss? Die Bundesregierung unterstützt eine Beteiligung des Europäischen Parlaments bei beiden Vorschlägen. b) Wie realistisch ist es vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund des vorläufigen Scheiterns der EU-Klongesetzgebung 2011 und der Ankündigung Großbritanniens, jegliche EU-Klongesetzgebung abzulehnen (www.gov.uk/government/policies/making-the-food-and-farmingindustry -more-competitive-while-protecting-the-environment/ supporting-pages/cloning-of-farmed-animals), dass es zum einen überhaupt zu einer Annahme des Vorschlags kommt und zum anderen in diesen auch noch Verbesserungsvorschläge der Mitgliedstaaten, z. B. eine Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch, einfließen? Bei dem aktuellen Stand des Verfahrens kann dies nicht abgeschätzt werden. Drucksache 18/3128 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es trotz dieser Vorzeichen zu einer raschen und wirkungsvollen Regulierung des Inverkehrbringens von Klonprodukten kommt? Die Bundesregierung unterstützt eine rasche Regulierung durch eine klare Positionierung . 47. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der bevorstehenden Neufassung der Novel-Food-Verordnung voraussichtlich eine zusätzliche Regelungslücke entstehen würde, da die Produkte von Klontieren dann nicht mehr (von der Zulassungspflicht) erfasst wären, mit einer parallelen Verabschiedung des Richtlinienvorschlags COM(2013) 893 final aber nicht zu rechnen ist, ganz besonders nicht vor dem Hintergrund der dann noch notwendigen nationalen Umsetzung dieser Richtlinie? b) Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche zusätzliche Regelungslücke nicht entsteht? Die Fragen 47a und 47b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich bei den Beratungen über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel dafür eingesetzt, dass im Hinblick auf die Zulassungspflicht für Lebensmittel von geklonten Tieren keine Regelungslücke entsteht. Um dies sicherzustellen, hat sie vorgeschlagen, dass die Ausnahmeregelung, wonach Lebensmittel von geklonten Tieren von der Verordnung über neuartige Lebensmittel nicht erfasst werden, in der Richtlinie zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren getroffen wird. Dies würde bedeuten, dass die Zulassungspflicht für Lebensmittel von geklonten Tieren in der Verordnung über neuartige Lebensmittel so lange gültig bleibt, bis die vorgesehene Richtlinie zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren anzuwenden ist. Dieser Vorschlag wurde von den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unterstützt . 48. a) Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrats vom 14. Februar 2014 (Bundesratsdrucksache 814/1/ 13) im weiteren Verfahren zu berücksichtigen? b) Teilt sie die Forderungen des Bundesrats, das Inverkehrbringen von Lebensmitteln der Nachkommen von Klontieren sowie den Import von Zuchtmaterialien und Nachkommen von Klontieren nach Möglichkeit zu verbieten, und andernfalls eine Kennzeichnung vorzuschreiben? Die Fragen 48a und 48b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich unter Berücksichtigung der Position des Bundesrates gegenüber der Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele ein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3128 49. In welche vorbereitenden EU-Gremien ist die Bundesregierung derzeit in Bezug auf die genannten Vorschläge zur Regulierung des Klonens eingebunden ? Welche Positionen hat sie dabei wann, und in welchen Gremien bisher vertreten ? Welche weiteren Termine sind bereits bekannt oder in Planung? Wie möchte sich die Bundesregierung dort in Zukunft einbringen? Die Bundesregierung ist in den Ratsgremien vertreten. Auf die Antworten zu den Fragen 26a bis 26c wird verwiesen. Vonseiten der italienischen Ratspräsidentschaft sind derzeit keine Termine für eine weitere Befassung in der Ratsarbeitsgruppe bekannt. 50. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Kennzeichnung bzw. Rückverfolgbarkeit bzw. Registrierung von Klontieren und deren Nachkommen und Zuchtmaterialien (auch) im EU-Tierzuchtrecht verankert wird (Vorschlag COM(2014) 5 final und Vorschlag COM(2014) 4 final, siehe auch Frage 11)? Die Bundesregierung hat sich für eine WTO-konforme Regelung dieser Punkte in der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe eingesetzt. 51. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung „im Ministerrat deutlich gemacht“, dass sie – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – „für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch“ eintritt und „eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch“ anstrebt (Bundestagsdrucksache 18/2100, Antwort zu Frage 87)? Die Bundesregierung hat dieses Bestreben im März 2014 gegenüber der griechischen Ratspräsidentschaft deutlich gemacht. 52. Was ist der Bundesregierung über die Positionen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zum Klonen und zum Tierzuchtrecht bekannt? Befand bzw. befindet sie sich mit anderen Mitgliedstaaten im Austausch? Wenn ja, zu welchen Aspekten? Bei dem aktuellen Verfahrensstand auf Arbeitsgruppenebene sind die Positionen der Mitgliedstaaten noch nicht abschließend vorgetragen. 53. In welcher Funktion, und mit welcher inhaltlichen Empfehlung hat der Leiter des Instituts für Nutztiergenetik am Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Prof. Dr. Heiner Niemann, die Europäische Kommission (laut Recherchen des Südwestfunks – SWR) zur Frage der Kennzeichnung von Klonprodukten beraten (www.swr.de/odysso/zukunft-derlandwirtschaft -klonfleisch-als-gefaehrlicher-tueroeffner/-/id=1046894/ nid=1046894/did= 10808556/umyjo1/index.html)? Prof. Heiner Niemann, Leiter des Instituts für Nutztiergenetik des FLI, war Mit- glied der Expertengruppe der EFSA, die das Fachgutachten zum Klonen geschrieben hat. Er hat an allen drei Stellungnahmen mitgewirkt. Nur in diesem Drucksache 18/3128 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zusammenhang ist diese Äußerung des „Südwestdeutschen Rundfunks“ zu verstehen . Er hat darüber hinaus keine Beratungsfunktion bei der Europäischen Kommission. 54. Welche Verbände bzw. Lobbyorganisationen haben sich bisher in welcher Weise gegenüber der Bundesregierung in Bezug auf die Vorschläge der Europäischen Kommission positioniert? Es haben sich einzelne Bundesverbände aus den Bereichen Lebensmittel, Tierschutz , Verbraucherschutz und Wirtschaft geäußert und sich unterschiedlich, teilweise gegensätzlich, positioniert. 55. Sind der Bundesregierung Äußerungen der Ernährungsindustrie bzw. des Einzelhandels zu der Thematik bekannt? Auch Verbände des genannten Bereichs – siehe Antwort zu Frage 54 – haben Stellungnahmen zu den Vorschlägen abgegeben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333