Deutscher Bundestag Drucksache 18/3132 18. Wahlperiode 11.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2869 – Zivile Konflikttransformation in Mali Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Putsch in Mali im März 2012 ist das Land tief gespalten. Diese Spaltung konnte auch durch die Bildung einer neuen zivilen Regierung im Sommer 2013 nicht überwunden werden. Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen gibt es seit vielen Jahren. Im Norden des Landes flammen immer wieder Kämpfe auf. Daran sind auch verschiedene dschihadistische Kräfte und Söldner aus Libyen beteiligt (www.tagesschau.de vom 19. März 2012 „Wo Gaddafi noch Fans hat“). Seit der Militärintervention zunächst Frankreichs, dann der ECOWAS (Economic Community Of West African States) und letztlich der UN (United Nations) sind bis heute internationale Truppen unter dem UN-Mandat MINUSMA (Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) in Mali präsent. Um weitere und zukünftige gewalttätige Entwicklungen zu verhindern, ist es erforderlich, Aussöhnungsprozesse zu unterstützen, den Dialog zwischen den wichtigsten Konfliktpartnern und der Zivilgesellschaft zu etablieren und konkrete Konflikte gewaltfrei zu bearbeiten. In Mali gibt es eine Tradition zivilgesellschaftlicher Lösungen interner Konflikte. Zu erinnern ist hier u. a. an die berühmte Waffenverbrennung von Timbuktu, die „flamme de la paix“, in der im Jahr 1996 auf Initiative zivilgesellschaftlicher Akteure der damalige Bürgerkrieg zwischen malischer Armee und Tuareg-Rebellen beendet werden konnte. 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung (das Auswärtige Amt – AA –, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ –, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi –, das Bundesministerium der Verteidigung – BMVg –) bzw. durch sie finanzierte Akteure in Mali vor Beginn der Krise 2012 ergriffen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen , Das Auswärtige Amt finanziert seit dem Jahr 2007 die Durchführung von Trainingskursen zu einem breiten Spektrum des Bereichs Friedenserhaltung, einschließlich Menschenrechtsthemen, am Ausbildungszentrum École de Maintien Drucksache 18/3132 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode de la Paix (EMP) der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Diese dienen der Vorbereitung westafrikanischer Polizisten auf den Einsatz in VNund AU-Friedensmissionen, einschließlich der ECOWAS-Mission AFISMA und der VN-Mission MINUSMA seit dem Jahr 2013. Die Meuterei niedrigrangiger Armeeangehöriger, die sich zum Putsch gegen Präsident Amadou Toumani Touré am 21. März 2012 entwickelte, war spontan und wenige Wochen vor den für den 29. April 2012 geplanten Präsidentschaftswahlen nicht vorherzusehen. b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern, Das AA hat die Kommission der Afrikanischen Union beim Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit dem „African Union Border Programme“ (AUBP) unterstützt, u. a. hinsichtlich der malischen Grenzen zu Burkina Faso und Senegal. Das Projekt umfasst auch die Förderung grenzübergreifender Kooperationen , darunter gemeinsame vertrauensbildende Maßnahmen auf kommunaler Ebene. c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken? Die Bundesregierung hat sowohl die Durchführung von Wahlen in Mali unterstützt als auch zivilgesellschaftliche Akteure, u. a. in Zusammenarbeit mit den politischen Stiftungen. Die Entwicklungszusammenarbeit in Mali trug vor der Krise und trägt auch weiterhin mit den drei Schwerpunkten – Gute Regierungsführung/Dezentralisierung , Landwirtschaft und Trinkwasser/Abwasser – zur Lösung von wichtigen friedensrelevanten Fragen des Landes und zur Minderung von Konflikten in Mali bei. Die Unterstützung der Dezentralisierung, eine der wichtigsten Staatsreformen in Mali, hat zum ausdrücklichen Ziel, eine bessere demokratische Teilhabe und soziale wie wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Land zu fördern. Diese sind wichtige Voraussetzungen für eine friedliche und stabile Entwicklung. Seit dem Jahr 2003 unterstützt das „Programm Kommunalförderung“ (PACT) mit dem Instrumentarium der „Lokalen Konventionen“ die friedliche Regelung teilweise gewaltsamer Nutzungskonflikte zwischen konkurrierenden Bevölkerungsgruppen , insbesondere Ackerbauern und Viehhaltern. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert bereits seit dem Jahr 1994 das Programm IPRODI („Irrigation de proximité“, Bewässerungslandwirtschaft, vormals „Programm Mali Nord“) im Binnendelta des Nigerflusses in der Region Timbuktu und dem nördlichen Teil der Region Mopti. Das Programm wendet sich bewusst an verschiedene Ethnien und schafft darüber einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Weitere friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen sind die Förderung von mobilen Schulen für Nomaden und, im Rahmen von Bildungsvorhaben über private Träger, die Förderung des Dialogs zivilgesellschaftlicher Akteure und zwischen Angehörigen unterschiedlicher ethnischer Gruppen. 2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. durch sie finanzierte Akteure in Mali nach Beginn der Krise im Jahr 2012 ergriffen, a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeu- gen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3132 Das AA finanziert auch nach der Krise im Jahr 2012 weiterhin die Durchführung von Trainingskursen zu einem breiten Spektrum der Friedenserhaltung, einschließlich Menschenrechtsthemen, an der École de Maintien de la Paix (EMP) zur Vorbereitung westafrikanischer Polizisten auf den Einsatz in VN- und AU-Friedensmissionen, einschließlich der ECOWAS-Mission AFISMA und der VN-Mission MINUSMA. Die Bundesregierung hat in verschiedenen Gesprächen mit der malischen Übergangsregierung die Gefahr von Gewalttaten und Racheakten thematisiert. b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern, In Mali unterstützt die Bundesregierung über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) die malische Kommission für Dialog, Wahrheit und Versöhnung und das 2013 neu geschaffene Versöhnungsministerium. c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken? Das AA finanziert Projekte im Mediensektor, u. a. zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsteilen und zur Erhöhung der Konfliktsensibilität. Dazu zählte im Jahr 2013 das Projekt „Radio Studio Tamani“ zu den Parlamentswahlen und im Jahr 2014 ein Projekt, das die Fernsehübertragung der Sendung „Le Grand Dialogue“ ermöglichte, die eine Dialogplattform für Vertreter unterschiedlicher politischer und ethnischer Herkunft darstellt. Nach dem Putsch im März 2012 hat die Bundesregierung die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der malischen Regierung suspendiert. Bevölkerungsnahe Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Ernährungssicherung, wurden fortgesetzt. Die Wiederaufnahme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Mali fand schrittweise gemäß den Fortschritten im Transitionsprozess statt. Die Maßnahmen in den Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit wurden fortgeführt und ausgebaut nachdem sich die demokratisch gewählte malische Regierung nach einem Konsultationsprozess zwischen der Bundesregierung und der malischen Seite im Jahr 2013 explizit für die Beibehaltung der drei Schwerpunkte entschieden hatte. Auf Programmebene wird mit dem Ansatz der „Kommunalen Debatte“ im Schwerpunkt „Gute Regierungsführung und Dezentralisierung“ der Dialog zwischen Konfliktparteien gefördert. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 15b verwiesen. Ab 2012 hat die Bundesregierung Vorhaben privater Träger zur Wiederbelebung basisdemokratischer Prozesse und zur Stärkung junger Erwachsener für aktive gesellschaftliche Beteiligung gefördert, um Gewalttaten vorzubeugen. Hierdurch sollte auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit zurück gewonnen werden sowie Voraussetzungen für einen offenen Dialog zwischen Institutionen, Basisorganisationen, politischen Parteien und organisiertem Gemeinwesen geschaffen werden. Das BMZ hat Anfang dieses Jahres eine Sonderinitiative zur Bekämpfung von Fluchtursachen und zur Reintegration von Flüchtlingen eingeleitet. Die drei Maßnahmen, die für Mali daraus finanziert werden, haben neben dem Wiederaufbau der Infrastruktur und der Reintegration von Rückkehrern in die nördlichen Regionen Malis auch die gesellschaftliche Aussöhnung und Vorbeugung neuer gewaltsamer Konflikte zum Ziel. Drucksache 18/3132 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie hoch waren die Ausgaben Deutschlands für die militärische Unterstützung der Militärmission MINUSMA seit Beginn der Mission (bitte nach Jahren und Verwendungsart aufschlüsseln)? Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA, finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08, betrugen seit Beginn der Mission bis zum Stichtag 30. September 2014 rund 9,4 Mio. Euro. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: 4. Wie hoch waren die Ausgaben für die Entsendung deutscher Soldaten zur Unterstützung der European Training Mission in Mali (EUTM Mali) (bitte nach Jahren und Verwendungsart aufschlüsseln)? Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUTM Mali, finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08, betrugen seit Beginn der Mission bis zum Stichtag 30. September 2014 rund 20,2 Mio. Euro. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: 5. Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in Mali im Einsatz, und wie viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, Projektanzahl und Projektlaufzeit und Personal aufschlüsseln)? Derzeit sind in Mali keine Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) im Einsatz. In den Jahren 2006 bis 2011 war eine ZFD-Fachkraft in Mali im Rahmen eines überregionalen Projekts für gewaltfreie Konfliktbearbeitung und Friedensförderung mit einer Gesamtlaufzeit von 2005 bis 2014 im Einsatz. Seit Anfang 2012 werden die Aktivitäten des ZFD in Mali von einer ZFD-Fachkraft in Burkina Faso betreut. 6. Wie viele Projektanträge für den Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Mali mit welchem jeweiligen finanziellen und personel- 2013 2014 (Stand: 30. September 2014) Personalausgaben 0,8 1,3 Verwaltungsausgaben 2,8 4,1 Erhaltung Wehrmaterial - 0,4 (Angaben in Mio. €) 2013 2014 (Stand: 30. September 2014) Personalausgaben 1,7 3,0 Verwaltungsausgaben 2,7 4,4 Erhaltung Wehrmaterial 0,4 0,5 Militärische Beschaffungen 0,6 0,9 Deutscher Beitrag zu den gemeinsamen Kosten für EU- geführte Militäreinsätze 4,3 1,7 (Angaben in Mio. €) len Volumen sind in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) jährlich in welchen Bundesministerien eingegangen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3132 a) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen Zeitraum bewilligt, wie viele abgelehnt, und mit welcher Begründung? Im Jahr 2012 wurden vier Anträge im Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Mali aus Mitteln des Auswärtigen Amts in Höhe von insgesamt 873 500 Euro bewilligt. Im Jahr 2013 wurden zehn Anträge in Höhe von insgesamt 8 297 141 Euro und 2014 sechs Anträge in Höhe von insgesamt 2 083 042 Euro bewilligt. Im Zeitraum 2012 bis 2014 wurden insgesamt 31 Projekte mit Bezug zu ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Mali aus Mitteln des BMZ in Höhe von insgesamt 39,7 Mio. Euro umgesetzt. Die abgelehnten Anträge werden von der Bundesregierung statistisch nicht erfasst . b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert? Die durch das AA geförderten Maßnahmen wurden aus Kapitel 05 01 Titel 687 34 (bis 2014 Kapitel 05 02 Titel 687 74) „Unterstützung von Internationalen Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“ und Kapitel 05 01 Titel 687 48 (bis 2014 Kapitel 05 02 Titel 687 88) „Afrika-Initiative im Rahmen der deutschen G8-Präsidentschaft“ finanziert. Die durch das BMZ geförderten Maßnahmen wurden aus Kapitel 23 01 Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“, Titel 866 01 „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit“, Kapitel 23 02 Titel 687 76 „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“, Titel 687 08 „Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe“, Titel 896 04 „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ und Kapitel 23 10 Titel 896 32 „Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ finanziert . 7. Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung in Mali in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts )? a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils? Das AA unterstützt die malische Regierung bei der Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses. Es wird auf die Antwort zu Frage 15c verwiesen. Das AA finanziert zwei Projekte zur Unterstützung bei der Professionalisierung und Entwicklung eines nachhaltigen Reformkonzeptes für den malischen Staatssender ORTM (Laufzeiten: 2013; 2014 bis 2015). Das AA unterstützte im Jahr 2013 den Radiosender Radio Studio Tamani (zum Projektinhalt wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen). Im Dezember 2012 fand im Rahmen einer Besucherreise für westafrikanische Imame im Auswärtigen Amt ein Workshop zu innersunnitischen Konflikten statt, der auch die Situation in Mali behandelte. Ein Teilnehmer kam aus Mali. Im Bereich Traumaarbeit mit im Konflikt sexuell missbrauchten Frauen im Norden Malis wurde durch das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) mit Mitteln des Auswärtigen Amtes die Nichtregierungsorganisation Sini Sanuman mit einer Laufzeit von 1. Juli bis 31. Dezember 2014 in Höhe von 58 859,83 Euro gefördert. Drucksache 18/3132 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Bereich des Kulturerhalt-Programmes des Auswärtigen Amts wurden in Mali in den letzten fünf Jahren fünf Projekte gefördert, die den interkulturellen Dialog berühren. Es handelt sich um folgende Projekte: ● Zweite Auflage der Dokumentation „Architektur der Dogon – Traditioneller Lehmbau in Mali“, in deutscher und französischer Sprache, zur Bewahrung des traditionellen Erbes der Dogon und der Förderung von Ethno-Tourismus (22 417 Euro, Januar bis Dezember 2011), ● Erstellung einer CD mit traditioneller Musik der Wassulunke, Sarakolle und Khassonke zur Verteilung an malische Radiostationen, öffentliche Institutionen , Universitäten (4 700 Euro, November bis Dezember 2011), ● Filmdokumentation über die Inthronisierung des Neuen Hogon der Dogon, dem Oberpriester der Dogon-Religion zur Bewahrung des alten malischen Kulturerbes (10 000 Euro, Juli bis Dezember 2011), ● Publikation einer Broschüre über Märchen, Legenden, Sprichwörtern und Rätseln der Bwa im Kreis Tominian/Mali in Französisch und Bomu, geeignet für den Schulunterricht zur Alphabetisierung von Erwachsenen (6 828 Euro, Februar bis Dezember 2013), ● Rettung der Handschriften aus Timbuktu, laufendes Projekt seit 2013, derzeitige Höhe von 600 701 Euro. Das BMZ hat Anfang dieses Jahres eine Sonderinitiative zur Bekämpfung von Fluchtursachen und zur Reintegration von Flüchtlingen aufgesetzt. Im Rahmen dieser Initiative werden auch drei Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen in Mali für die Jahre 2014 bis 2017 finanziert. Alle drei Maßnahmen haben neben dem Wiederaufbau der sozialen, physischen und produktiven Infrastruktur und der Reintegration von Rückkehrern in die nördlichen Regionen Malis auch die gesellschaftliche Aussöhnung und Vorbeugung neuer gewaltsamer Konflikte zum Ziel. Es sind für das Jahr 2014 drei Anträge für entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe eingereicht und bewilligt worden (Care Deutschland/Luxemburg, Laufzeit Oktober 2014 bis April 2018; Deutscher Caritasverband Laufzeit September 2014 bis Juni 2017; Plan International /Arche Nova, Laufzeit September 2014 bis Juli 2017). Es wird des Weiteren auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie? Die Unterstützung bei der Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses hat ein Volumen von 2,2 Mio. Euro. Die Förderung der Professionalisierung des malischen Staatssenders ORTM hat ein Volumen von ca. 300 000 Euro. Die Förderung von Radio Studio Tamani hat ein Volumen von ca. 87 000 Euro. Die Förderung von Care Deutschland/Luxemburg umfasst ein Volumen von 5 Mio. Euro. Der Deutsche Caritasverband wird mit einem Gesamtbetrag von 2 Mio. Euro gefördert . Plan International mit Arche Nova wird mit einem Gesamtbetrag von 2,03 Mio. Euro gefördert. Detaillierte Angaben zum personellen Umfang werden von der Bundesregierung nicht erfasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3132 c) Wie wurden die Projekte evaluiert? Es findet eine begleitende interne Erfolgskontrolle sowie nach Beendigung des Projekts eine abschließende Erfolgskontrolle statt. 8. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen Versöhnung , Traumaarbeit und Dialog in Mali auszubauen, und was unternimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)? Der Bedarf an Projekten im Bereich Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog wird anhalten, da sie zur Umsetzung eines künftigen Friedensschlusses beitragen können. Die Verlängerung der Unterstützung des malischen Versöhnungsministeriums und der ihm jetzt nachgeordneten Wahrheitskommission bei der Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses über die aktuelle Projektlaufzeit hinaus ist in Planung. Dabei wird eine enge Abstimmung mit anderen in diesen Bereichen tätigen Gebern und malischen Stellen angestrebt. Die Bundesregierung setzt ihr Programm der Entwicklungszusammenarbeit mit Mali weiterhin mit konfliktsensiblem Ansatz um. Vordringlichstes Projekt im Rahmen des Kulturerhalt-Programmes des Auswärtigen Amts ist der Erhalt und die wissenschaftliche Bereitstellung der vor der Gefahr der Zerstörung durch islamistische Rebellen 2012/2013 nach Bamako geretteten Handschriften aus Timbuktu. Damit wird auch ein Beitrag zur Versöhnung und Überwindung der Folgen der Herrschaft terroristischer Gruppen im Norden Malis geleistet. Kurz vor ihrer Flucht vor den französischen und malischen Truppen setzten terroristische Kräfte die wichtigste Bibliothek von Timbuktu (Ahmed Baba Institut) in Brand und zerstörten einen Teil der wertvollen Handschriften. Dank malischer Eigeninitiative unter Leitung von Dr. Abdel Kader Haidara (Träger Deutscher Afrika-Preis 2014) konnte ein Großteil der Handschriften nach Bamako gebracht und damit gerettet werden. Die Handschriften lagern derzeit unter suboptimalen Bedingungen in Bamako und sind durch das im Vergleich zu Timbuktu feuchte Klima von Schimmel und Schädlingen bedroht. Eine unmittelbare Rückführung der Schriften nach Timbuktu ist jedoch aufgrund der weiterhin volatilen Sicherheitslage derzeit nicht angezeigt. Die Handschriften sollen daher vorerst in Bamako verbleiben, wo sie konserviert , restauriert, archiviert und digitalisiert werden. Da die Handschriften ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Identität Malis sind, kann ihre Erhaltung neben der wissenschaftlichen Bedeutung der Zugänglichkeit der Schriften auch zur Stärkung einer gesamtmalischen Identität beitragen und somit den Aussöhnungsprozess begleiten. Im Juni 2014 fand im Auswärtigen Amt eine internationale Konferenz zur Rettung der Handschriften statt, bei der sich das Auswärtige Amt verpflichtet hat, für das Jahr 2014 500 000 Euro für ihren Erhalt bereitzustellen. Daneben beteiligen sich die deutsche Zivilgesellschaft (GerdaHenkel -Stiftung, Jutta-Vogel-Stiftung) und internationale Geber wie z. B. die Ford-Foundation sowie die Regierungen Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz an den Rettungsmaßnahmen. Weitere Förderungen sind aus heutiger Sicht notwendig, um den Erhalt und die Konservierung der Handschriften abzuschließen . 9. Wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen hat die Bundesregierung in Mali in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)? a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils? b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie? c) Wie wurden die Projekte evaluiert? Drucksache 18/3132 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 9 und 9a bis 9c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das vom AA geförderte Projekt zur Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses in Mali strebt an, der Beteiligung der malischen Frauen am Dialogund Versöhnungsprozess und allgemein bei der nationalen Konfliktbewältigung besonderes Gewicht zu geben. Das dabei unterstützte Ministerium für Versöhnung bezieht gezielt Frauen in die lokalen Versöhnungsgespräche ein. Zum finanziellen Umfang des Projekts wird auf die Frage 7b verwiesen. Eine Evaluierung hat noch nicht stattgefunden, da es sich um ein laufendes Projekt handelt. Die Stärkung der Rolle von Frauen in der malischen Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Mali. Aus den Mitteln des Haushalts 2015 beabsichtigt das BMZ im Rahmen der Sonderinitiative Flüchtlinge ein Vorhaben der Organisation der Vereinten Nationen UN Women mit 3 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 zu unterstützen, das eine stärkere Beteiligung von Frauen an Friedensverhandlungen und bei der Konfliktbewältigung u. a. auch in Mali zum Ziel hat. 10. Welche Mechanismen der Früherkennung von Krisen sind in Mali seitens der Europäischen Union (EU) und Deutschlands installiert? a) In welcher Weise funktioniert das EU-Pilotprojekt eines Early Warning Systems in Westafrika in Mali konkret? Das EU-Pilotprojekt eines Early Warning Systems deckt den Sahelraum ab. Es werden Datenbanken und Informationen, auf die die Europäische Union Zugriff hat, ausgewertet. Da die Auswertung im Abstand von sechs Monaten erfolgt, können kurzfristige krisenhafte Entwicklungen nicht aufgenommen werden. b) Welche Hinweise für eine Krisenerkennung kamen in den Monaten vor Ausbruch der Krise im Frühjahr 2012 aus dem ressorteigenen Frühwarnsystem des BMZ? Welche aus den Institutionen des AA und der deutschen Botschaft in Bamako? Auf Basis der jährlich erstellten Krisenfrühwarnung zählt Mali für das BMZ seit Jahren zur Gruppe der fragilen, von Konflikt und Gewalt betroffenen Ländern, für die es besondere Vorgaben auf Steuerungs- und Durchführungsebene zur konfliktsensiblen Vorhabengestaltung gibt. Die Anfang 2012 erstellte Krisenfrühwarnung enthielt Hinweise auf die zunehmende Konfliktsituation im Norden des Landes. Die Botschaft Bamako berichtete regelmäßig über die politische und sicherheitspolitische Lage in Mali. Der Putsch und seine Folgen im Norden Malis waren in den Monaten vor Ausbruch der Krise jedoch nicht vorhersehbar. c) In welcher Weise wurde das Krisenreaktionszentrum des AA im Frühjahr 2012 und davor aktiv, bzw. wie wurde es informiert, und wie und an welche Stellen hat es die Informationen über eine bevorstehende gewaltförmige Eskalation der Krise weitergegeben? Welche Schlüsse wurden seitens der Bundesregierung daraus gezogen, und welche Aktivitäten dagegen begonnen? Im Auswärtigen Amt wurde ein Krisenstab eingerichtet. Die mit der Lage in Mali befassten Ressorts und Institutionen der Bundesregierung waren im Krisenstab vertreten, wurden dadurch über die Lageentwicklung unterrichtet und nahmen an den Beratungen teil. Der Krisenstab hat u. a. Entscheidungen über die Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise getroffen und die Krisenstu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3132 fen angepasst, die für den Aufenthalt des staatlichen entsandten Personals einschlägig sind. d) Wie schätzte die Bundesregierung zum Jahreswechsel 2011/2012 die Gefahr von Massengewalt in Mali ein? Zum Jahreswechsel 2011/2012 schätzte die Bundesregierung die Gefahr ansteigender Gewalt als möglich, die Gefahr von schweren gewalttätigen Auseinandersetzungen in Mali als eher gering ein. 11. In welcher Form reagierten die EU und Deutschland auf die in Frage 10 aufgeführten Krisenerkennungen? Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der malischen Regierung wurde direkt nach dem Putsch am 22. März 2012 zunächst bis auf bevölkerungsnahe Maßnahmen, die insbesondere der Ernährungssicherung dienen, suspendiert und im Rahmen der Transition schrittweise wieder aufgenommen. Die Tätigkeit der Bundeswehrberatergruppe des Bundesministeriums der Verteidigung und das Ausstattungshilfeprogramm wurden unterbrochen. Humanitäre Hilfsmaßnahmen wurden eingeleitet. Die EU-Sahel-Strategie von 2011 dient als Grundlage des Handelns der Europäischen Union. Die Bundesregierung beteiligte sich an den Maßnahmen der Europäischen Union. Der entwicklungspolitische Dialog hat Themen der Konfliktprävention und -bearbeitung aufgenommen. 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Arbeit der „Groupe de suivi/International Support Group“, die die Unterstützung der internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, ECOWAS, Afrikanische Union, EU) und der bilateralen Akteure mit der malischen Regierung koordiniert? Die „Groupe de suivi/International Support Group“ begleitete die Transformation in Mali bis zu den Parlamentswahlen im Dezember 2013. Insgesamt fanden sechs Treffen statt, das letzte am 2. November 2013. 13. Ist die Bundesregierung weiterhin bei diesen Treffen vertreten? Falls ja, welches sind die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Bundesregierung in dieser Gruppe? Die Bundesregierung war bei den Treffen vertreten. Die Treffen fanden im Konferenzformat statt. Es gab keine Aufgabenverteilung. Deutschland hatte im Jahr 2013 die Rolle des Sprechers der Geberländer inne und gab in dieser Funktion abgestimmte Erklärungen ab. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die auf Bundestagsdrucksache 17/14070 genannte „Kommission für Dialog und Versöhnung“ (Antwort zu Frage 27), die für zwei Jahre eingesetzt wurde, weiterhin aktiv ist? Wenn ja, welches sind deren Aktivitäten? Wie und mit welchen Mitteln arbeitet die Kommission? Gibt es einen Bericht über die Arbeit der Kommission (wenn ja, bitte der Antwort auf diese Kleine Anfrage beilegen)? Die im März 2013 gegründete „Kommission für „Dialog und Versöhnung“ wurde mit dem Gesetz vom 20. März 2014 in „Kommission für Wahrheit, Ge- Drucksache 18/3132 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rechtigkeit und Versöhnung“ umbenannt und erhielt damit einen neuen Arbeitsschwerpunkt . Die neuen Mitglieder der Kommission sind noch nicht benannt worden. Der Bundesregierung liegt kein Bericht über die Arbeit der Kommission vor. 15. Hat die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 17/13015 beschriebenen geplanten Projekte zur Aussöhnung in Mali in konkrete Projekte umgesetzt? a) In welcher Form und mit welcher finanziellen Ausstattung wurde und wird die Arbeit mit kommunalen Gebietskörperschaften fortgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a)? Die Zusammenarbeit mit kommunalen Gebietskörperschaften wurde mittels des „Programms Kommunalförderung“ („Programme d’Appui aux Communautés Territoriales“ – PACT) durch die GIZ umgesetzt und durch das „Programm Kommunalentwicklung und Dezentralisierung“ (PACT III, Umfang: 15 Mio. Euro) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – fortgesetzt. b) Welche konkreten Projekte begleitete und begleitet die Bundesregierung „insbesondere auf Gemeindeebene in ausgewählten Projektregionen , um den lokalen Dialog zur Versöhnung durch die Unterstützung der sogenannten kommunalen Debatte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a; bitte auflisten und finanziellen Beitrag Deutschlands je Projekt angeben)? Mit dem Ansatz der „Kommunalen Debatte“ wird der Versöhnungsdialog in (bis zu) 25 Kommunen in ehemals umkämpften Gebieten begleitet. Dabei werden Konfliktursachen und dringende Bedarfe der Bevölkerung ermittelt und von den verschiedenen Gruppen gemeinsam identifizierte Investitionsprojekte finanziert . Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät und begleitet den lokalen Dialog (Umfang: 1,4 Mio. Euro, Laufzeit: 2013 bis 2014), über die KfW werden die im Prozess identifizierten kommunalen Investitionsvorhaben finanziert (Umfang: bis zu 3,5 Mio. Euro – aus den Vorhaben PACT III und PACT IV). c) In welcher Form unterstützt „Deutschland die malische Regierung beim Aufbau eines langfristigen und stabilen Friedens durch ein Dialogprojekt “ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a)? Welches ist dieses Dialogprojekt? Welche Aufgaben kommen ihm zu? Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung aus Mitteln der zivilen Krisenprävention bei der Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses. Das Projekt „Unterstützung des Dialog- und Versöhnungsprozesses in Mali“ dient insbesondere der institutionellen Stärkung des malischen Versöhnungsministeriums und der Professionalisierung der Kommission für Dialog, Wahrheit und Versöhnung. Dadurch soll der Dialog zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen erleichtert und ein Beitrag zur Identifizierung von vertrauensbildenden Maßnahmen mit Flüchtlingen und Binnenvertriebenen geleistet werden. d) Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 den Bürgerdialog in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Fra- ge 1d)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3132 Neben dem „Kommunalen Dialog“ in Postkonfliktgebieten wird im Rahmen der technischen Zusammenarbeit landesweit das Instrument der „Öffentlichen Rechenschaftslegung “ im Rahmen des „Programms Kommunalförderung und Dezentralisierung “ unterstützt. Teile der Gesamtsumme von 17,9 Mio. Euro werden für den Bürgerdialog verwendet. Auf die Antworten zu den Fragen 15b und 16 verwiesen. 16. Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Förderung von effizientem und transparentem Verwaltungshandeln in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)? Mit dem „Programm Kommunalförderung und Dezentralisierung“ unterstützt die Bundesregierung effizientes und transparentes Verwaltungshandeln in Mali über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit einer Gesamtsumme von 17 929 320 Euro (Laufzeit: 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2014). Darüber hinaus setzt die GIZ eine Kofinanzierung der Europäischen Union in Höhe von 6 Mio. Euro um. Ergänzend zur Beratung wird im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit in den nationalen Transfermechanismus für kommunale Investitionen eingezahlt. Dieser finanziert von den demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften priorisierte soziale und wirtschaftliche Infrastruktur und liefert Impulse für die Entwicklung der kommunalen Bauherrenschaft . Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen. 17. Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Vergrößerung der Finanzbasis der territorialen Gebietskörperschaften in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)? Die Bundesregierung setzt seit 2013 ein Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit zur Vergrößerung der Finanzbasis ausgewählter Gebietskörperschaften um (Umfang 8 Mio. Euro). Weitere 25 Mio. Euro wurden der malischen Regierung in den Jahren 2013 und 2014 für die Finanzierung kommunaler Investitionen über einen nationalen Transfermechanismus zugesagt. Komplementäre Beiträge zur Stärkung der Finanzkraft der Gebietskörperschaften leisten Beratungsansätze der Vorhaben „Programm Kommunalförderung und Dezentralisierung“ (Mobilisierung interner Fiskalressourcen) und „Verbesserung der Rohstoffgovernance“ (Erhöhung kommunaler Einnahmen aus dem Rohstoffabbau) im Rahmen der technischen Zusammenarbeit. 18. Wie genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt des Deutschen Caritas Verbandes zur Durchführung von „Cash-for-WorkMaßnahmen “, das über einen Zeitraum von elf Monaten in zehn ländlichen Gemeinden in den Regionen Kayes, Koulikoro, Ségou und Mopti mit dem Ziel, besonders vulnerablen Haushalten Mittel zur Überlebenssicherung zur Verfügung zu stellen, geplant war, umgesetzt? In welcher Höhe unterstützte die Bundesregierung dieses Projekt in den Jahren 2013 und 2014? Ist das Projekt nach der Laufzeit von elf Monaten beendet worden, oder gibt es ein Nachfolgeprojekt? Insgesamt wurde das Projekt mit 1,35 Mio. Euro gefördert. Hiervon entfällt die Förderung komplett auf das Haushaltsjahr 2014. Da das Projekt noch nicht be- Drucksache 18/3132 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode endet ist und somit auch noch kein Abschlussbericht vorliegt, kann zu einem möglichen Nachfolgeprojekt aktuell keine Aussage getroffen werden. 19. Welche genauen Aufgaben verfolgt der Trust Fund „Peace and Security in Mali“, den die Bundesregierung gemäß eigener Angaben im Jahr 2013 mit 2 Mio. Euro unterstützte? Sind diese Gelder zunächst an die DFS (UN Department of Field Support) oder direkt nach Mali gegangen? Der „Trust Fund in Support of Peace and Security in Mali“, eingerichtet durch VN-Sicherheitsratsresolution 2085 (2012), leistet Unterstützung für Unternehmungen unter Federführung der malischen Seite im Bereich Frieden und Sicherheit in Mali. Insbesondere soll der Trust Fund der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und nationalen Einheit Malis dienen, einschließlich des Abhaltens friedlicher, glaubwürdiger und inklusiver Wahlen. Weiterhin soll der Trust Fund den malischen Institutionen in kritischen Bereichen wie Rechtstaatlichkeit , Menschenrechte und Sicherheitssektorreform Hilfe leisten sowie die Ausbildung, Unterstützung und Beratung der malischen „Defense and Security Forces“ fördern, darunter auch in den Bereichen Menschenrechte und Humanitäres Völkerrecht. Die Bundesregierung unterstützte den Trust Fund durch eine Zahlung an das UN Department of Field Support. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung auch im Jahr 2014 Gelder für diesen Posten bereitgestellt? Und inwieweit beabsichtigt sie, dies auch im Haushalt 2015 fortzuführen? Die Bundesregierung hat den „Trust Fund in Support of Peace and Security in Mali“ 2013 einmalig mit einer Summe in Höhe von 2 Mio. Euro unterstützt und verfolgt derzeit keine Pläne für eine weitere finanzielle Unterstützung. 21. Mit welchen konkreten Projekten unterstützt die Bundesregierung mit staatlichen Geldern der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Schwerpunktes Dezentralisierung und gute Regierungsführung die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH genannte Unterstützung der Dezentralisierung durch „Beratung der Dezentralisierungsbehörden und durch Förderung der nationalen Kommunalverwaltungsschule bei Management und Ausbildungsbetrieb“ (www. giz.de/de/weltweit/334.html)? Der Bau des neuen Gebäudes des Kommunalen Aus- und Fortbildungszentrums in Bamako wurde durch finanzielle Zusammenarbeit im Umfang von 5 Mio. Euro unterstützt. Die Unterstützung durch die technische Zusammenarbeit erfolgt durch das „Programm Kommunalförderung und Dezentralisierung“. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Aktivitäten, eine „Concertation nationale“ – eine Art Vollversammlung aller gesellschaftlichen Gruppen – einzuberufen, die auf einer breiten demokratischen Basis in Mali über die alten Eliten hinaus grundsätzliche politische Entschlüsse zur Verteilung der Ressourcen innerhalb der Gesellschaft, zu entwicklungspolitischen Weichenstellungen, wie auch zu zukünftigen Wahlen diskutieren und verabschieden soll (www.maliweb.net vom 12. April 2014)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3132 In Mali haben in den vergangenen Jahren anstelle der ursprünglich geplanten „Concertation nationale“ auf regionaler und nationaler Ebene verschiedene Konferenzen der gesellschaftlichen Gruppen stattgefunden. Vom 21. bis 23. Oktober 2013 fanden die „Generalstände zur Dezentralisierung“ („Etats généraux de la décentralisation“) statt, gefolgt von einer Konferenzreihe zur Frage des Nordens Malis (Assises du Nord). Bereits im Juni 2011 fand ein „Forum zur Bilanzierung der Dezentralisierung“ und im November 2012 ein „Forum über die Dezentralisierung als Ausweg aus der Krise“ statt. 23. Unterstützt die Bundesregierung die Position, dass Dialoge in Mali traditionelle Formen der interethnischen zivilen Konfliktbearbeitung, wie u. a. die Notwendigkeit, auf Konsensbeschlüsse hinzuarbeiten, berücksichtigen sollten, wie in der Analyse der Friedenskooperative gefordert (www. friedenskooperative.de/gifs/dossier6.pdf)? Wenn ja, in welchen Projekten werden diese Kriterien angelegt? Die Bundesregierung unterstützt die Position, dass Dialoge in Mali traditionelle Formen der interethnischen zivilen Konfliktbearbeitung, wie u. a. der Wunsch Konsensbeschlüsse zu erreichen, berücksichtigen sollten. Dieses Kriterium wird zum Beispiel bei der Unterstützung des malischen Ministeriums für Versöhnung angelegt. Auch die von der Entwicklungszusammenarbeit geförderte „Kommunale Debatte“ berücksichtigt traditionelle Formen der interethnischen Konfliktbearbeitung . Der Dialog verbindet die von lokalen Autoritäten und überlieferten Rechtssystemen geprägten Dorfgemeinschaften und die demokratisch legitimierte Institution der Gemeinde. Gemeinsam wird nach konkreten Lösungen gesucht , denen sich auch langjährig verfeindete lokale Gruppen im Interesse eines stabilen Friedens anschließen können. Es wird auf die Antwort zu Frage 15b verwiesen . Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333