Deutscher Bundestag Drucksache 18/3211 18. Wahlperiode 14.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2997 – Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei Großstaudammprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Weltbank, die weltweit führende Entwicklungsinstitution, überarbeitet gleichzeitig ihre Umwelt- und Sozialstandards, auch bekannt als „Safeguards “. Diese Standards beinhalten bindende Umwelt- und Sozialauflagen, die es Bürgern und Gemeinden erlauben, die Weltbank für ihre Umsetzung zur Verantwortung zu ziehen. Der kritische und weitreichende Einfluss, den die Safeguards auf das Leben von Millionen von Menschen in Entwicklungsländern haben, kann kaum übertrieben werden. Die Safeguards sind Umwelt- und Sozialstandards, die, wenn sie gut gestaltet sind und ihre Implementierung ständig überwacht wird, zu einer verbesserten vorherigen Beurteilung, einem partizipativeren Planungsprozess und besseren Resultaten für eine große Zahl meist bitterarmer Menschen führen können. Zudem haben die Weltbankstandards eine globale Bedeutung. Sie dienen als Richtschnur für die Politikrichtlinien anderer öffentlicher und privater Finanzinstitutionen. Die Reform dieser Standards (Safeguard Review) wird großen Einfluss auf zukünftige Investitionen haben u. a. in große Infrastrukturprojekte und muss insbesondere von den Mitgliedern mit hohen Kapitalanteilen kritisch begleitet werden. Je nach Finanzierungsträger auf der bi- und multilateralen Ebene sind verschiedene Ministerien für die Entscheidung über die Finanzierung zuständig . Dies wirft die Frage nach einer kohärenten Entscheidungsfindung unter Einbeziehung des notwendigen Sachverstands auf. Derzeit scheint sich insbesondere im Bau neuer Großstaudämme ein Aufschwung abzuzeichnen, nachdem die Zahl der Bauvorhaben im letzten Jahrzehnt etwas zurückgegangen war. Entwicklungsbanken und viele Regierungen sehen im Bau von Großstaudämmen einen klimafreundlichen Weg, die wachsende Nachfrage nach Energie in den Ländern des Globalen Südens zu decken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aber im Gegensatz zu kleineren Wasserkraftprojekten (micro hydro) und anderen dezentralen Quellen erneuerbarer Energie sind große und mittelgroße Staudämme weiterhin mit vielfältigen ökologischen, sozialen und auch ökonomischen Gefahren verbunden. Zudem können große Staudämme und die sich Drucksache 18/3211 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode daraus speisenden zentralen Stromnetze große Teile der Bevölkerung in Afrika und Asien, welche bisher keinen Stromzugang haben, nicht auf ökonomisch sinnvolle Weise erreichen. Dezentrale erneuerbare Energieprojekte, welche nicht auf zentralisierte Stromnetze angewiesen sind, sind dagegen kostengünstiger . Die Internationale Energieagentur empfahl im Jahr 2011, dass 60 Prozent der Mittel zur Erreichung des Ziels des universellen Energiezugangs von 2010 bis 2030 in dezentrale erneuerbare Energieträger investiert werden sollten. Die Annahme, dass Großstaudämme eine Antwort auf den Klimawandel darstellen , ist zudem längst infrage gestellt. Neben Methanausstoß und Flächenverbrauch werden durch globale Erwärmung verursachte Reduzierungen von hydrologischen Strömungen, wie zunehmende Dürren und Überschwemmungen , die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Energie- und Wasserversorgung durch Mega-Staudämme in Zweifel gezogen. Unterhalb von Dämmen sind oft ganze Regionen ausgetrocknet und Fischpopulationen verschwunden. Großstaudämme führen zudem zu größeren Problemen flussabwärts bei der Anpassung an den Klimawandel. Nach Berichten der Vereinten Nationen haben Megadämme zu großen Verlusten an Artenvielfalt in den Süßwassersystemen der Welt geführt (Global Biodiversity Outlook 3, Mai 2010). Zwischen 10 000 und 20 000 in Süßwasser lebende Arten sind bereits ausgestorben oder stark bedroht. Auch die sozialen Kosten sind enorm: Der Bericht der World Commission on Dams (WDC) aus dem Jahr 2000 sprach von Zwangsumsiedlungen von 40 bis 80 Millionen Menschen . Zudem sind flussabwärts lebende Menschen, insbesondere arme ländliche Bevölkerungsgruppen, negativ betroffen. Nicht zuletzt stehen die Megaprojekte in der Kritik, weil sie nicht wirtschaftlich sind: Eine Oxford Studie aus dem Jahr 2014 belegt erneut, dass, selbst wenn Umwelt- und Sozialkosten ausgeklammert werden, alleine die Baukosten von Mega-Staudämmen zu hoch sind, um sie als ökonomisch sinnvoll zu beurteilen (Atif Ansar et al., Energy Policy 2014). Die World Commission on Dams (Weltstaudammkommission – WCD) hat in einem ausführlichen Multi-Stakeholder-Prozess-Standards für Wasserkraftprojekte definiert (www.unep.org/dams/WCD/report/WCD_DAMS%20report. pdf). Deutschland hat sich an der Erarbeitung der Standards aktiv beteiligt und im Jahr 2001 verpflichtet, diese Standards anzuwenden und einzuhalten (www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/energie/erneuerbare_energien/ wasser/index.html). Die WCD empfiehlt einen neuen Prozess der Entscheidungsfindung, der auf Prinzipien von Effizienz, partizipatorischen Prozessen bei der Entscheidung, Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht basiert. Außerdem fordert die WCD, dass keine Staudämme ohne die erwiesene Akzeptanz der betroffenen Bevölkerungen und der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) von indigenen Gruppen gebaut werden sollen. Weiterhin empfiehlt die WCD, dass weitreichende, partizipative Evaluierungen der Wasser- und Energieversorgung der Bevölkerungen und der verschiedenen Optionen, diese Versorgungen zu gewährleisten, vor dem Bau eines Staudamms durchgeführt werden müssen. 1. Wie bringt die Bundesregierung sich in den Prozess zur Reform der Umwelt - und Sozialstandards (Safeguard Review) der Weltbank ein, und mit welchen Positionen? Wann ist mit einem nächsten Zwischenergebnis zu rechnen, und wann mit einer endgültigen Einigung auf die neuen Standards (bitte genaue weitere Planung darlegen)? Die Bundesregierung begleitet die Reform der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank sehr eng. Über das deutsche Büro in der Weltbankgruppe (Office of the Executive Director for Germany – GEDO) ist die Bundesregierung konti- nuierlich vor Ort involviert und bringt sich darüber hinaus über Stellungnahmen, Studien sowie Veranstaltungen und bilaterale Treffen in die Diskussion ein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3211 Die Bundesregierung hat im Verlauf des Überarbeitungsprozesses verschiedene Schwerpunkte identifiziert. Übergreifend verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Umwelt- und Sozialstandards der Bank zu verbessern und zu modernisieren. Die Rolle der Bank als Setzer globaler Standards in diesem Bereich soll bewahrt und gestärkt werden. Deutsche Kernanliegen sind: Themen, die bisher nicht von den bestehenden Safeguard Policies abgedeckt wurden, sollten einbezogen werden. Es ist das Ziel der Bundesregierung, insbesondere Menschenrechte, Landrechte sowie die Minderung des bzw. Anpassung an den Klimawandel verstärkt zu verankern. Die Bundesregierung legt einen starken Fokus auf die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des Safeguards-Systems bspw. durch verbessertes Monitoring und Überwachung der Anwendung der Safeguards sowie die Stärkung von (lokalen) Beschwerdemechanismen. Die überarbeiteten Safeguards sollen einen wichtigen Beitrag zur besseren Nachhaltigkeit von Projekten leisten. Bei der Stärkung und ggf. Nutzung der Systeme der Partnerländer sollte die Weltbank in Kooperation mit anderen Akteuren einen graduellen Ansatz verfolgen , durch den die relevanten Partnersysteme und -institutionen analysiert, gezielt gestärkt und ggf. schrittweise genutzt werden. Die Bundesregierung tritt für einen möglichst transparenten, thematisch offenen und inklusiv ausgerichteten Konsultationsprozess ein, damit die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank auch künftig als globaler Standard dienen können. Direkt betroffene Bevölkerungsgruppen sollten genauso involviert werden wie Partnerländer und die Zivilgesellschaft. Als erstes Zwischenergebnis hat die Weltbank am 30. Juli 2014 einen Entwurf für die überarbeiteten Umwelt- und Sozialstandards vorgestellt und damit die zweite Phase des Überarbeitungsprozesses begonnen. Auf der Basis dieses Entwurfs erfolgen derzeit breit angelegte Konsultationen. Ein überarbeiteter zweiter Entwurf soll nach derzeitigem Planungsstand Anfang 2015 dem Entwicklungsausschuss des Weltbank-Aufsichtsrats vorgelegt werden. Genaue Details zum zeitlichen Ablauf können Sie der Website der Weltbank entnehmen: http:// consultations.worldbank.org/consultation/review-and-update-world-banksafeguard -policies. Auch die Bundesregierung partizipiert aktiv an den Konsultationen. Gemeinsam mit der Weltbank organisiert die Bundesregierung breit angelegte, zweitägige Multi-Stakeholder-Konsultationen zu den überarbeiteten Umwelt- und Sozialstandards und speziell zu den Themen Menschenrechte und Landrechte. Die Konsultationen finden am 12. und 13. November 2014 in Berlin statt. 2. Inwiefern setzt die Bundesregierung sich für eine deutliche Verbesserung der Safeguards in dem Sinne ein, dass die Weltbank weiterhin selbst für die transparente Einhaltung der Standards verantwortlich zeichnet, sowie für vorheriges Risikomanagement, Monitoring und Evaluierung und nicht das Managementsystem der Klienten? Mit welchen thematischen Schwerpunkten treibt die Bundesregierung eine Ausweitung der Abdeckung durch die Safeguards auf zusätzliche Themenfelder , wie beispielsweise Arbeitsbedingungen und Land- und Ressourcenkonflikte , voran? Welche Anreizstrukturen für eine bessere Einhaltung der Standards hält die Bundesregierung in Zukunft für angemessen? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass ein aktives Risikomanagement durch das Management der Bank und ihre Mitarbeiter gewährleistet wird. Dies Drucksache 18/3211 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode beinhaltet auch eine angemessene Identifikation der sozialen und ökologischen Risiken im Vorfeld der Investition. Zudem begrüßt die Bundesregierung grundsätzlich eine stärkere Nutzung der Systeme der Partnerländer. Dies stellt eine wichtige Säule der internationalen Übereinkommen zur Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit dar (siehe auch Antwort zu Frage 1). Die Bundesregierung misst zudem einer klaren Aufteilung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen der Bank und ihren Klienten sowie einer verbesserten Überwachung der Implementierung der Safeguards große Bedeutung bei. Es ist das Ziel der Bundesregierung, insbesondere das Thema Menschenrechte sowie den Schutz von Landrechten und die Minderung des bzw. Anpassung an den Klimawandel verstärkt im System der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank zu verankern (siehe auch Antwort zu Frage 1). Die Bundesregierung setzt sich insbesondere für interne Trainings, angemessene Anreizstrukturen, eine ausreichende Ressourcenausstattung und eine aktive Projektbegleitung durch die Weltbankmitarbeiter ein, um eine adäquate Implementierung der Standards sicherzustellen. 3. Wie begutachtet die Bundesregierung Staudammprojekte, die ihr in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur Finanzierung angetragen werden? Für Staudammprojekte, die gemäß der Schwerpunktsetzung in der bilateralen EZ für eine Förderung in Frage kommen, beauftragt die Bundesregierung eine Machbarkeitsstudie durch eine Durchführungsorganisation der deutschen EZ. a) Welche Kriterien nimmt die Bundesregierung zur Begutachtung? Inwiefern hat sie die Empfehlungen der WCD konkretisiert? Bei der Beurteilung von Staudammprojekten gelten in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die Empfehlungen der Weltstaudammkommission (WCD) aus dem Jahr 2000 als Richtschnur. Seit der Veröffentlichung der WCDEmpfehlungen hat eine Reihe internationaler Folgeprozesse dazu beigetragen, diese Zielvorstellungen stärker zu operationalisieren und im Dialog mit WCDKritikern die Nachhaltigkeitskriterien bei Wasserkraftprojekten weiter zu konkretisieren und somit besser handhabbar zu machen. Das vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) angeführte „Dams and Development Project (DDP)“ hat Orientierungshilfen für die Umsetzung der WCD-Empfehlungen entwickelt. Die Bundesregierung hat das DDP v. a. durch die Begleitung von Dialogforen aller an Dammprojekten beteiligten und davon betroffenen Akteure unterstützt, u. a. im südlichen Afrika, in Ghana, Togo und Nepal. Unter Führung des Internationalen Wasserkraftverbandes (IHA), des Worldwide Fund for Nature (WWF) und The Nature Conservancy (TNC) hat in den letzten Jahren ein internationaler Prozess, getragen von verschiedenen Regierungen aus Entwicklungs- und Industrieländern (darunter auch die Bundesregierung), der Weltbank, privaten Banken, Vertretern der Industrie und sozial- und umweltorientierten NRO, das Nachhaltigkeitsprotokoll für Wasserkraft (Hydropower Sustainability Assessment Protocol – HSAP) entwickelt. Dieses Protokoll greift die von WCD empfohlenen Nachhaltigkeitskriterien auf, erweitert sie durch Erfahrungswerte aus der Praxis und stellt einen Orientierungsrahmen dar anhand dessen Stärken und Schwächen bezüglich der Nachhaltigkeit eines Projektes be- wertet werden können. Das Protokoll dient gegenwärtig – neben den Empfehlungen der WCD – der deutschen EZ als Leitlinie und ist Grundlage für die Be- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3211 gutachtung eines Staudammprojektes. Durch den Beteiligungsansatz trägt das Protokoll zu einer weitreichenden Akzeptanz von Nachhaltigkeitsstandards bei Wasserkraftprojekten bei. b) Welche Bundesministerien werden in welcher Form in die Entscheidungsprozesse einbezogen, wenn die KfW Bankengruppe oder die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in ein Staudammprojekt involviert sind? Es gibt keinen gesonderten Abstimmungsmechanismus des BMZ mit anderen Ressorts für die Genehmigung von Staudammprojekten. In der Finanziellen Zusammenarbeit variiert die Beteiligung der Ressorts je nach FZ-Instrument, Finanzvolumen und Risikobewertung der KfW. 4. Wie begutachtet die Bundesregierung Staudammprojekte, über deren Finanzierung ihre Vertreter in multilateralen Entwicklungsorganisationen (Weltbank-Gruppe, European Banc for Reconstruction and Development – EBRD –, Europäische Investitionsbank – EIB –, Asian Development Bank – AsDB –, African Development Bank – AfDB – etc.) mit entscheiden ? a) Zieht das bei der EBRD und EIB federführende Bundesministerium der Finanzen (BMF) regelmäßig den Sachverstand des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und der jeweiligen Fachreferate für die Entscheidungsfindung hinzu? Die für die EBRD und EIB zuständigen Referate im Bundesministerium der Finanzen beteiligen vor jeder Sitzung des EBRD-Direktoriums bzw. des EIB-Verwaltungsrates die fachlich betroffenen Ressorts der Bundesregierung und ziehen hierdurch den dortigen Sachverstand für die Entscheidungsfindung hinzu. b) Zieht das bei der Weltbank-Gruppe sowie der AsDB und AfDB federführende BMZ den Sachverstand des BMUB und gegebenenfalls des BMF für die Entscheidungsfindung hinzu? c) Welche Fachreferate im BMZ sind neben den für die jeweilige Entwicklungsbank zuständigen Referaten regelmäßig in die Begutachtung und Entscheidungsfindung für Staudammprojekte einbezogen? Die Fragen 4b und 4c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . An der Prüfung von Staudammprojekten sind in der Regel neben den für Entwicklungsbanken zuständigen Referaten die relevanten Regional- und Sektorreferate des BMZ beteiligt. Bei Regional- und Länderstrategien sowie bei Projektanträgen der multilateralen und regionalen Entwicklungsbanken werden das AA und die Auslandsvertretungen nach Maßgabe der zwischen dem AA und BMZ abgestimmten Leitlinien beteiligt. Darüber hinaus werden bei der Entscheidungsfindung fallabhängig Institutionen-, Regional- oder Sektorreferate anderer Ressorts einbezogen. Drucksache 18/3211 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welchen Staudammprojekten mit einem Volumen größer als 300 Mio. Euro hat die Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis heute in den multilateralen Entwicklungsbanken zugestimmt? Was waren jeweils die ausschlaggebenden Gründe für die Zustimmung (bitte nach Jahr, Projekt, Bank und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)? Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) Projekt Land Exekutivrats- beschluss (Jahr/dt. Votum) AsDB Beteiligung in Mio. Euro GesamtProjekt - kosten in Mio. Euro Greater Mekong Subregion: Nam Theun 2 Hydroelectric Laos 2005 Zustimmung 16 1.160 Nam Theun 2 Power Company Limited Laos 2005 Zustimmung 80 Sanchuan Clean Energy Development Co. Ltd (Small Hydropower Development Project) China 2009 Zustimmung 162 469 Patrind Hydropower Project Pakistan 2011 Zustimmung 77 317 Himachal Pradesh Clean Energy Development Investment Program䇲 Tranche 4 Indien 2012 Zustimmung 252 600 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3211 Hunan Xiangjiang Inland Waterway Transport Project (Hydropower Component) China 2012 Zustimmung 120 314 Tanahu Hydropower Project Nepal 2013 Zustimmung 120 404 Adjaristsqali Hydropower Project Georgien 2014 Zustimmung 72 345 Nam Ngiep 1 Power company Limited (Nam Ngiep 1 Hydropower Project) Laos 2014 Zustimmung 177 784 Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) Projekt Land Exekutivrats-beschluss* IDB Beteili- gung in Mio. Euro GesamtProjekt - kosten in Mio. Euro Tocoma Hydroelectric Power Plant Venezuela 2005 Zustimmung 600 3.400 Manuel Piar (Tocoma) Dam Supplemental Financing Venezuela 2009 Enthaltung 640 Rehabilitation of Units 1 to 6 of Powerhouse I Simón Bolivar Hydroelectric Plant Venezuela 2010 Zustimmung 560 1.000 Power Sector Development Program 2012-2016 (Reventazon Hydroelectric Project); Reventazon Hydroelectric Power Project Costa Rica 2012 Zustimmung 360 k.A. Alto Maipo Hydroelectric Power Project Chile 2013 Zustimmung 160 1.600 Drucksache 18/3211 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gründe für die Zustimmung in den REBs Alle Projekte leisten zentrale Beiträge zur Schließung der Elektrizitätsversorgungslücken über erneuerbare Energien. Die „Energy Gap“ wird von der Mehrzahl der ausleihenden Länder als zentrales Entwicklungshindernis gesehen. Zu den Projekten fanden in den Banken intensive Prüfungs- und Diskussionsprozesse unter Anwendung der jeweils gültigen Safeguards-Systeme statt. DEU stimmt in den regionalen Entwicklungsbanken nicht alleine ab, sondern im Verbund mit den anderen Mitgliedsländern der jeweiligen deutschen Stimmrechtsgruppe . Bei den Projekten, denen unsere Stimmrechtsgruppen zugestimmt haben , geschah dies – nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile – entweder einstimmig oder im Verbund mit anderen europäischen Mitgliedsstaaten. European Bank of Reconstruction and Development (EBRD) & Europäische Investitionsbank (EIB) Porce III Hydroelectric Power Plant Kolumbien 2005 Zustimmung 160 730 Chaglla Hydroelectric Power Project Peru 2011 Zustimmung 120 961 Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) Projekt Land Exekutivrats-beschluss* AfDB Beteiligung in Mio. Euro Gesamtsamt - projektkosten in Mio. Euro Bujagali Hydro Power Project Uganda 2007 Zustimmung 132 629 The Inga Hydro-Power Stations (1 & 2) and Kinshasa Distribution Network Rehabilitation /Upgrade Demokratische Republik Kongo 2007 Zustimmung 42 355 Lom Pangar Hydroelectric Project Kamerun 2011 Zustimmung 53 312 Die Bundesregierung hat in den Jahren 2005 bis heute in der EBRD und EIB folgenden Staudammprojekten mit einem Volumen größer als 300 Mio. Euro zugestimmt : Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3211 Bujagali Hydroelectric, Uganda (2007) Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines Staudamms und eines Wasserkraftwerks mit einer Kapazität von 250 MW am Nil. Die Gesamtkosten des Projekts sind auf 786 Mio. US-Dollar veranschlagt. Die EIB trägt zu dem Projekt mit einem Darlehen in Höhe von 130 Mio. US-Dollar aus Mitteln der Investitionsfazilität bei. Weitere Darlehen werden von der IFC (16,5 Prozent), der AfDB (14 Prozent), von Proparco, FMO, DEG und KfW (insgesamt 19,1 Prozent ) gewährt. Die Bundesregierung hat dem Projekt zugestimmt, da das Kraftwerk für die wirtschaftliche Entwicklung in Uganda dringend benötigt wird und die zur Entscheidung stehende Variante des Kraftwerks diejenige mit den noch geringsten Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt verbundene ist, nicht zuletzt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und der Gewinnung erneuerbarer Energie. Barrage Réservoir de Lom Pangar, Kamerun (2012) Das Projekt betrifft den Bau eines Staudamms im Flusslauf des Sanaga, eines Wasserkraftwerks und einer Hochspannungs-Übertragungsleitung zur Elektrifizierung ländlicher Gebiete im Osten des Landes. Die Gesamtkosten des Projekts sind auf 306 Mio. Euro veranschlagt. Die EIB trägt zu dem Projekt mit einem Darlehen in Höhe von 30 Mio. Euro aus Mitteln der Investitionsfazilität bei. Das Projekt wird von der Weltbank (32 Prozent), der Agence Française de Développement (19 Prozent), der Afrikanischen Entwicklungsbank (7 Prozent), der Banque de Développement des Etats d’Afrique Centrale (4 Prozent) und dem Staat Kamerun (28 Prozent) kofinanziert. Die Bundesregierung hat dem Projekt zugestimmt, da die EIB die Ergebnisse einer eingehenden Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung in den Finanzierungsvertrag aufgenommen hat, die Weltbank ein besonders enges Monitoring des Projekts durchführt und eine umfangreiche Komponente für technische Hilfe (10 Prozent) bereitgestellt wird. Zur Sicherstellung der langfristigen Nutzung dieser Infrastruktur ist zudem ein zielgerichtetes Human Capacity Development vorgesehen. Tanahu Hydropower, Nepal (2013) Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines 140-MW-Pumpspeicherkraftwerks Tanahu am Oberlauf des Flusses Seti in Zentralnepal. Die Gesamtkosten des Projekts sind auf 390,4 Mio. Euro veranschlagt. Die EIB trägt zu dem Projekt mit einem Darlehen aus eigenen Mitteln in Höhe von 55 Mio. Euro bei. Es handelt sich um das erste Darlehen der EIB an Nepal. Das Projekt wird es ermöglichen , die Spitzennachfrage nach Strom in Nepal während der trockenen Wintermonate auf nachhaltige Weise zu decken und eine Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu ermöglichen. Shuakhevi HPP, Georgien (2014) Die Bank beteiligt sich mit einem Darlehen in Höhe von 90 Mio. Euro an der Finanzierung des Neubaus eines 185-MW-Wasserkraftwerks in Georgien. Das gesamte Projektvolumen liegt bei 307 Mio. Euro. An der Finanzierung sind auch IFC und Asian Development Bank beteiligt. Die Projektgesellschaft zur Errichtung des Damms wird durch ein indisches und ein norwegisches Energieunternehmen mit einer Beteiligung von jeweils 40 Prozent kontrolliert. Der IFC Infraventures Fonds hält 20 Prozent der Anteile der Projektgesellschaft. Die Bundesregierung hat dem Projekt zugestimmt, da es im Einklang mit der Energiesektorstrategie der EBRD und der Länderstrategie Georgien steht. Alpaslan II Dam Hydro Project, Türkei (2014) Die EBRD beteiligt sich mit einem Darlehen von bis zu 550 Mio. Türkischen Lira (rund 197 Mio. Euro) an der Finanzierung eines Staudammneubaus mit einem Drucksache 18/3211 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 280-MW-Wasserkraftwerk. Das gesamte Projektvolumen liegt bei 1,69 Mrd. Türkischen Lira (rund 605 Mio. Euro). Die Projektgesellschaft wird mittelbar je zur Hälfte von einer türkischen und einer schwedischen Holdinggesellschaft kontrolliert. Mit einer 15-jährigen Laufzeit ist das EBRD-Darlehen die bisher langfristigste Kreditvergabe in türkischer Landeswährung und soll so ein Beispiel für andere Finanzinstitutionen setzen. Der Betrieb des Wasserkraftwerks soll die türkischen CO2-Emissionen um jährlich rund 600 000 t reduzieren. Weltbank Aufgrund der Anzahl der Staudammprojekte der Weltbank wird auf eine Darstellung der Vorhaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage verzichtet. Stattdessen verweist die Bundesregierung auf die Website der Bank (www.worldbank. org/projects), über die sich die größten Staudammprojekte der Weltbank übersichtlich (mit Jahr, Projektbeschreibung, Bank und Finanzierungsvolumen) darstellen lassen. Die entsprechenden Projekt- und Board-Dokumente sind ebenfalls online einzusehen. Die Staudammprojekte der Weltbank, denen die Bundesregierung über ihre Vertretung in der Weltbank zugestimmt hat, leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung der Partnerländer und somit zur Schließung einer Energieversorgungslücke , die in den meisten Fällen ein großes Hindernis zur nachhaltigen Entwicklung darstellt. An der Prüfung von Staudammprojekten sind in der Regel neben den für Entwicklungsbanken zuständigen Referaten die relevanten Regional- und Sektorreferate des BMZ beteiligt. Bei Projektanträgen der Weltbank werden das AA und die Auslandsvertretungen nach Maßgabe der zwischen dem AA und BMZ abgestimmten Leitlinien beteiligt. Darüber hinaus werden bei der Entscheidungsfindung fallabhängig Institutionen-, Regional- oder Sektorreferate anderer Ressorts einbezogen. 6. An welchen Projekten im Bereich Wasserkraft und mit welchen Summen haben sich die KfW IPEX Bank, die KfW DEG und die KfW Entwicklungsbank im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2013 durch Beratung oder Finanzierung beteiligt, und welche Projekte befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren (bitte nach Jahr, Projekt, Träger und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)? KfW Entwicklungsbank: Bitte entnehmen Sie die Antwort den beigefügten Aufstellungen (xls-Datei). Die KfW IPEX-Bank hält derzeit fünf Finanzierungen für Staudamm-Projekte zur Gewinnung von Energie (Wasserkraftwerke) in ihrem Bestand. Die Projekte liegen in der Türkei, Mosambik, Südafrika und Chile. Den Eigenmittelfinanzierungen der DEG liegen privatwirtschaftliche Verträge zugrunde. Daher kann aufgrund von Datenschutzrichtlinien keine Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Projektträgern erfolgen. Die DEG hat im Zeitraum 2009 bis 2013 sechs große (Definition nach WCD) Wasserkraftprojekte i. H. v. 93 Mio. Euro mit Eigenmitteln finanziert. Darüber hinaus hat die DEG in dem besagten Zeitraum 19 kleine Wasserkraftprojekte i. H. v. 110 Mio. Euro mit Eigenmitteln finanziert. Neun Vorhaben mit DEG-Eigenmitteln von insgesamt ca. 140 Mio. Euro befinden sich momentan in Vorbereitungs- und Genehmigungsverfahren. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur eine Indikation sein kann, da sich die Zahl der Projekte und die Finanzierungssumme wesentlich im Verlauf der Prüfung ändern können. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3211 7. Für welche Projekte im Bereich Wasserkraft und mit welchen Summen hat die Bundesregierung Hermes-Garantien im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2014 vergeben, und welche Projekte befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren (bitte nach Jahr, Projekt, Träger und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)? Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) sichern Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure gegen wirtschaftlich und politisch bedingte Forderungsausfälle ab. Hermesdeckungen sichern keine Projekte im Ausland ab oder finanzieren solche. Im Zeitraum 2009 bis 2014 hat die Bundesregierung im Bereich Wasserkraft Exportkreditgarantien für elf Geschäfte übernommen, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind. Hinweis: Bei sog. Kategorie A Projekten sehen die OECD-Umwelt- und Sozialleitlinien eine Veröffentlichung von projektbezogenen Umwelt- und Sozialinformationen vor. Bei den drei in der Tabelle aufgeführten Kategorie-A-Projekten sind deshalb die Weblinks zu weitergehenden Projektinformationen angegeben. Bei den anderen Projekten konnte eine Zustimmung des Exporteurs zur Veröffentlichung weiterer Informationen innerhalb der für die Beantwortung von schriftlichen Fragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden. Zu Anträgen, für die noch keine abschließende Deckungszusage erteilt ist, sind keine Angaben möglich, da unklar ist, ob die zugrunde liegenden Exportgeschäfte tatsächlich realisiert werden. Jahr Land Projekt Deckungsvolumen in Mio. Euro 2009 Gabun Vorbereitungen (Genehmigungen/Gutachten) für ein Laufwasserkraftwerkes 10,70 2011 Bosnien-Herzegowina Rehabilitierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 1,50 2011 Südafrika Neubau eines Pumpspeicherkraftwerks (www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/ a-projekte_2009.html#suedafrika) 28,79 2012 Ägypten Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks 32,12 2012 Kolumbien Bau des Wasserkraftwerks Sogamoso (www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/ a-projekte_2011.html#kolumbien) 50,03 2013 Angola Rehabilitierung und Erweiterung des Wasserkraftwerks Cambambe II (www.agaportal.de/pages/aga/projektinformationen/ a-projekte_2013.html#angola) 118,73 2013 Kongo, DR Rehabilitierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 62,23 2014 Pakistan Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks 63,55 2014 Liberia Rehabilitierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 43,77 2014 Malawi Modernisierung eines bestehenden Wasserkraftwerks 25,00 2014 Indien Erweiterung eines bestehenden Pumpspeicherkraftwerks 14,39 Drucksache 18/3211 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Vertreter in den multilateralen Entwicklungsbanken ihr Abstimmungsverhalten an der vom BMZ in den Sektorkonzepten 143 „Wasser“ und 145 „Nachhaltige Energie für Entwicklung “ festgelegten Selbstverpflichtung ausrichten, die besagt, dass Staudammprojekte die Empfehlungen der WCD erfüllen müssen? Die Vertreter der Bundesregierung in multilateralen Entwicklungsbanken erhalten in der Regel von den zuständigen Arbeitseinheiten eine fachlich-inhaltliche Stellungnahme bei der Erstellung von Sektorkonzepten oder Vorhaben der Entwicklungsbanken , die in die Abstimmungsrunden des jeweiligen Board of Directors einfließen. So unterstützte die Bundesregierung z. B. bei der Erstellung des Worldbank Energy Direction Papers im Jahr 2013 die Aufnahme der Empfehlungen der WCD für die Umsetzung großer Staudammprojekte durch die Weltbankgruppe. Dieses Verfahren findet auch bei der individuellen Bewertung und Begutachtung von Staudammprojekten der jeweiligen Entwicklungsbanken Anwendung; insoweit fließen die Empfehlungen der Weltstaudammkommission bei jeder Stellungnahme der Bundesregierung in die Bewertung und Begutachtung von Staudammprojekten ein. 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die KfW IPEX Bank, die KfW DEG, die KfW Entwicklungsbank und Hermes-Exportkreditgarantien sich in ihren Entscheidungen an der vom BMZ in den Sektorkonzepten 143 „Wasser “ und 145 „Nachhaltige Energie für Entwicklung“ festgelegten Selbstverpflichtung ausrichten, die besagt, dass Staudammprojekte die Empfehlungen der WCD erfüllen müssen? Die Sektorkonzepte des BMZ haben eine bindende Wirkung für alle Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Wir können daher sicherstellen, dass sie in Vorhaben der KfW-Entwicklungsbank sowie in Vorhaben der DEG, in denen Haushaltsmittel verwendet werden, Anwendung finden . Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank nimmt Bezug auf die WCD Empfehlungen als Prüfstandard bei Staudämmen (vgl. Antwort zu Frage 3). Im Rahmen der unternehmerischen EZ der DEG, die sich durch direkte Finanzierung von oder Beteiligung an privaten Unternehmen auszeichnet, berücksichtigen DEG-interne Verfahren der Projektauswahl und -prüfung international anerkannte soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards. Darüber hinaus unterliegt die DEG, als Tochter der KfW Bankengruppe, den für die gesamte Bankengruppe geltenden Nachhaltigkeitsrichtlinien. Für DEG-Maßnahmen, die ohne Haushaltsmittel in eigener Verantwortung finanziert werden, dienen die Strategiepapiere des BMZ als Anregung und Orientierung. Die DEG prüft alle Investitionen und Beteiligungen nach den Umwelt- und Sozialstandards der International Finance Corporation (IFC) von 2012 und den materiellen Vorgaben der diese interpretierenden „Environmental, Health and Safety Sector Guidelines “ der Weltbankgruppe in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie nach relevanten Konventionen der International Labour Organisation (ILO). Darüber hinaus können Maßstäbe aus dem Umweltrecht der Europäischen Union herangezogen werden. Die DEG setzt mit der Anwendung der IFC Performance Standards alle für den Privatsektor relevanten Empfehlungen der WCD um und adressiert die WCD-Empfehlungen in Prüfungen und bei der Entwicklung der Umwelt- und Sozialrisikomanagement-Systeme. Die KfW IPEX-Bank unterliegt als Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe ebenfalls den für die gesamte Bankengruppe geltenden Nachhaltigkeitsricht- linien. Bei Vorhaben der KfW-IPEX, die aufgrund von Volumen und/oder Risikobewertung einer Zustimmung im KfW Risiko- und Kreditausschuss bedürfen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3211 wird ebenfalls eine Anwendung der Sektorkonzepte hinterfragt. Sie haben dort jedoch keine bindende Wirkung. Die KfW IPEX-Bank hat in ihrer Nachhaltigkeitsrichtlinie , welche die Equator Principles integriert, die WCD Empfehlungen als freiwilligen Prüfstandard aufgenommen. Die Bundesregierung überprüft zur Hermesdeckung beantragte Exportgeschäfte gemäß den Vorgaben der OECD-Umwelt- und Sozialleitlinien (Common Approaches ). Diese Leitlinien gelten für alle staatlichen Exportkreditagenturen in den OECD-Ländern und stellen somit ein international abgestimmtes Verfahren der Umwelt- und Sozialprüfung sicher. Die Leitlinien schreiben vor, dass die Projekte, für die die jeweiligen Exporte bestimmt sind und die in den Anwendungsbereich der OECD-Leitlinien fallen, den nationalen Standards des Bestellerlandes sowie den einschlägigen Weltbankstandards entsprechen müssen. 10. Wie stellt sich die Bundesregierung zur Empfehlung der Internationalen Energieagentur, wonach 60 Prozent der Mittel zur Verschaffung des universellen Energiezugangs vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2030 in dezentrale erneuerbare Energietraeger investiert werden sollten? Wie verteilen sich die Mittel, die die Bundesregierung (BMZ, KfW Bankengruppe , KfW DEG, Hermes-Garantien) seit dem Jahr 2010 vergeben hat, auf zentralisierte bzw. dezentrale Energieprojekte? Ist die Bundesregierung bereit, sich innerhalb der multilateralen Entwicklungsbanken und des Green Climate Fonds für eine Verschiebung der Mittel zugunsten dezentraler Energieprojekte für die Armutsbekämpfung einzusetzen? Antwort Teil 1 Die IEA hat seinerzeit eine grobe Abschätzung vorgenommen und grundsätzliche Möglichkeiten untersucht, universellen Energiezugang durch dezentrale Stromnetze („Inselnetze“ oder „Minigrids“ – netzunabhängige Systeme) zu erreichen . Auch für die Bundesregierung ist dies ein zentrales Anliegen und wird entsprechend gefördert. Beim wichtigen Thema Energiezugang ist das BMZ sehr stark engagiert und hat im Jahr 2012 im Rahmen der Sustainable Energy for All-Initiative zugesagt, die Partner dabei zu unterstützen, 100 Millionen Menschen mit nachhaltiger Energie zu versorgen (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/ archiv/2012/juni/20120611_jahresthema/index.html). Die im Rahmen der Initiative vorgesehene Verdopplung von erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 wird von der Bundesregierung unterstützt und angesichts der zunehmenden Wirtschaftlichkeit und Kostenreduktion von EE-Technologien als realistisch angesehen. In diesem Zusammenhang arbeiten das BMWi sowie das BMUB eng mit IRENA zusammen und begleiten Maßnahmen für einen globalen Einsatz von und Zugang zu nachhaltiger Energie, bspw. durch die REThinking Initiative, das Global Renewable Energy Islands Network und die Lighthouse Initiative. Über die FZ wurden spezielle Programme zur Förderung von netzunabhängigen /Inselsystemen aufgelegt. Über die Deutsche Klima und Technologie Initiative (DKTI) fördern BMZ und BMUB z. B. in Kenia gezielt netzunabhängige Systeme zur ländlichen Elektrifizierung. Im Rahmen der multinationalen Energising Development Partnership unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit der Schweiz, Norwegen, den Niederlanden, Großbritannien und Australien unter deutscher Federführung das weltweit erfolgreichste Energiezugangsprogramm . Das Programm fördert die Nutzung von erneuerbaren Energien zur ländlichen Elektrifizierung, die Substitution klimabelastender Technologien Drucksache 18/3211 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (z. B. Kerosinlampen) und die Effizienzsteigerung biomasse-basierter thermischer Systeme (verbesserte Herde, Biogasanlagen). Um netzunabhängige Systeme erfolgreich und nachhaltig aufbauen und betreiben zu können, ist es notwendig, neben finanziellen Zusagen auch an den rechtlichen Rahmenbedingungen, Regulierung, Technologietransfer, Kostendeckung, Subventionen , Businessmodellen und der Rolle privater Investoren und Betreiber, sowie an beruflicher Bildung etc. zu arbeiten. Dies ist derzeit Bestandteil von TZ-Vorhaben in über 20 Ländern. Hinzu kommen DevelopPPP-Vorhaben mit deutschen Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien, beispielsweise in Uganda. Auch Vorhaben der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) – beauftragt vom BMUB – fördern explizit dezentrale Energieprojekte. So wurde z. B. mit einer Reihe von Partnerorganisationen ein regionales Programm auf den Galapagosinseln aufgelegt, das eine Energieversorgung auf Basis von 100 Prozent erneuerbaren Energien ermöglicht. In Indien hat das Vorhaben RESRA (Renewable Energy Supply in Rural Areas) an einer Reihe von dezentralen Orten ohne Anbindung an das Elektrizitätsnetz die Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien aufgebaut, und damit eine wirtschaftliche Entwicklung mit lokalen Unternehmen ermöglicht. Das BMWi unterstützt mit dem Projektentwicklungsprogramm (PEP) im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energie ebenfalls gezielt dezentrale Systeme. Antwort Teil 2 Die Aufschlüsselung des Energieportfolios erfolgt nach einer auf OECD-Ebene zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmten Kodierung, den sog. Creditor Reporting System Codes (CRS-Codes). Diese CRS-Codes sehen keine Differenzierung nach zentralen bzw. dezentralen Energieprojekten vor, so dass wir zu der entsprechenden Mittelaufteilung keine Aussage treffen können. Wie bereits oben beantwortet, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Themen Energiezugang und dezentrale Ansätze bei der Energieversorgung zur Bekämpfung der weltweiten Energiearmut sowie des Klimaschutzes auch in die Gremien der Entwicklungsbanken einzubringen. Der Einsatz zum Ausbau erneuerbarer Energien war ein zentrales Element der deutschen Position zur Verabschiedung des neuen Worldbank Energy Direction Papers im Jahr 2013. Zwischen den Jahren 2007 und 2012 verdreifachte sich das erneuerbare EnergienPortfolio der Weltbank und der IFC. Seit dem Jahr 2011 hat die WBG weder den Neubau noch die Rehabilitierung von Kohlekraftwerken finanziert. Die Weltbankgruppe hat im Jahr 2013 ca. 10 Mrd. US-Dollar für Klimaanpassung und Emissionsminderung ausgegeben. Die Weltbank unterstützt als Mitinitiator der Sustainable Energy for all Initiative den Ansatz, den Ausbau Erneuerbaren Energien mit dem Zugang zu Energie für alle zu verbinden. Der Green Climate Fund (GCF) wird im Rahmen seines Mandats transformative Projekte zur Minderung des und zur Anpassung an den Klimawandel auch im Energiebereich fördern. Dabei kommen je nach dem Kontext des Landes sowohl zentrale als auch dezentrale Ansätze der Energieversorgung in Betracht. Die Wahl des Ansatzes ist Aufgabe der jeweiligen Länder, die beim GCF Förderanträge stellen. Für die Auswahl der förderungswürdigen Projektanträge ist entscheidend , inwiefern die Projekte den Investitionskriterien des Fonds entsprechend . Hierzu gehören neben dem Beitrag zur Emissionsminderung beispielsweise auch das Potenzial des jeweiligen Vorhabens, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3211 11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Fall des Wasserkraftprojekts Pando Monte-Lirio in Panama, an dessen Finanzierung die KfW DEG gemeinsam mit der International Finance Cooperation (IFC) und der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) beteiligt ist? a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der Beschwerdestelle ICIM der IDB vom August 2012, dass Pando Monte-Lirio gegen die Standards der IDB verstößt (www.idbdocs.iadb.org/wsdocs/ getdocument.aspx?docnum= 37223932) und in dem u. a. festgestellt wird, dass zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung keine Umweltund Sozialstudie vorlag, dass die Umwelt- und Sozialmanagementpläne unzureichend sind und dass bis heute keine umfassende Studie zu den kumulativen und ökologischen Folgen vorliegt? b) Wie verhält sich die KfW DEG zu den im Bericht genannten Punkten? c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die KfW DEG in Zukunft sorgfältiger prüft und Standards auch eingehalten werden? Die Fragen 11 und 11a bis 11c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Projektgesellschaft Electron Investment S.A. entwickelt in Panama zwei kaskadenartig angeordnete Laufwasserkraftwerke, Pando und Monte Lirio, mit einer Kapazität von zusammen 84 MW. Das Projekt befindet sich am Fluss Chiriqui Viejo in West-Panama, an dem noch 17 weitere Wasserkonzessionen für Energieproduktion vergeben wurden. Die budgetierte Gesamtinvestition für das Projekt beträgt 293 Mio. US-Dollar. Das langfristige Darlehen i. H. v. 183 Mio. US-Dollar wurde hauptsächlich von Entwicklungsbanken (IFC, IaDB, CAF und DEG) zur Verfügung gestellt, die DEG investierte 25 Mio. US-Dollar. Die IFC ist bei der Finanzierung federführend. Anfang des Jahres 2010 wurde eine Beschwerde beim Compliance Advisor Ombudsman (CAO) der IFC sowie beim Independent Consultation and Investigation Mechanism (ICIM) der IaDB eingereicht. In der Beschwerde wurde ein genereller Stopp der Bauarbeiten bei allen Projekten im Wassereinzugsgebiet des Flusses Chiriqui Viejo gefordert, u. a. wegen Defiziten in der regionalen Planung (keine ausreichende Bewertung kumulativer Auswirkungen). Die Ombudsmann -Institutionen konnten die Streitigkeiten zwischen den Akteuren in einem Dialogprozess nicht schlichten. Der CAO hat im Anschluss geprüft, ob es einen Anlass für einen weitergehenden Compliance-Audit gab. Die Analyse ergab, dass die IFC – bei der Finanzierung federführend – die wesentlichen Bedenken, die durch die Beschwerdesteller bezüglich des Projekts hervorgebracht wurden, im Rahmen ihrer Prüfung identifiziert und bewertet hat. Ebenfalls wurde durch die IFC der Beitrag des Projekts zu potentiellen kumulativen Auswirkungen von zukünftiger Entwicklung identifiziert und auf Basis der damals vorliegenden Informationen bewertet . Der CAO kam zu dem Ergebnis, dass der Compliance-Audit als nicht für notwendig erachtet wurde. Durch ICIM fand ebenfalls eine Compliance Bewertung durch ein Panel statt mit der Erstellung eines Aktionsplans, einem sog. Corrective Action Plan (CAP) als Ergebnis. CAO- und ICIM- Prozess sind abgeschlossen . Die Financiers haben das Beschwerdeverfahren zum Anlass genommen, sowohl auf Projektebene als auch auf Ebene des Flusseinzugsgebiets verstärkt aktiv zu werden: – Für das Wasserkraftwerk wurden zusätzlich ökologische Studien erstellt so- wie auf dieser Grundlage ein „Ecological Flow Management Plan“ erarbeitet. Die Umsetzung dieses Managementplans sowie weiterer Aktionspläne, wie dem mit der Projektgesellschaft vertraglich vereinbarten „Environmental and Drucksache 18/3211 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Social Action Plan“ (ESAP) und dem im Rahmen des ICIM Prozesses erstellten CAP, wird von den Darlehensgebern eng überwacht und sichergestellt. – Die IaDB unterstützte die nationale Umweltbehörde Panamas ANAM als zuständige Umweltbehörde bei der Implementierung eines adäquaten institutionellen Rahmens für das Management der Gesamtauswirkungen der Hydrokonzessionen am Fluss Chiriqui Viejo. Dazu gehört auch die Erstellung des behördlichen Managementplans für das Wassereinzugsgebiet des Flusses mit einer Gesamtausdehnung von ca. 1 400 km2 mit dem Ziel, das Wassereinzugsgebiet zu managen und dessen Ressourcen langfristig zu erhalten. Dazu stellte IaDB u. a. TA-Mittel (Technical Assistance) bereit. – Die DEG entwickelte und unterstützte zudem die Umsetzung einer „Watershed Management Initiative“ mit TA-Mitteln. Diese Initiative hatte zum Ziel, den Austausch von Know-how und für das Wassereinzugsgebiet relevanter Daten zwischen privatwirtschaftlich betriebenen Wasserkraftwerken und anderen Stakeholdern wie ANAM am Fluss Chiriqui Viejo zu stärken und eine bessere Abstimmung zu erreichen, auch im Zusammenhang mit der Erstellung des Managementplans für das Wassereinzugsgebiet des Flusses. Der Managementplan für das Wassereinzugsgebiet des Flusses wurde mittlerweile von dem Institut CATIE (Lateinamerikanisches Institut für Agrarforschung in den Tropen mit Sitz in Costa Rica) erstellt und liegt ANAM zur Genehmigung vor. Durch den Dialog mit ANAM und CATIE sowie die Kommentierung des Managementplans im Rahmen seiner Erstellung hat die Watershed Management Initiative auch dazu beigetragen, dass kumulative und ökologische Auswirkungen von Wasserkraftwerken in Verbindung mit der Ableitung von Mitigationsmaßnahmen im integrierten Managementprozess des Wassereinzugsgebiets eine bessere Berücksichtigung finden. Hierbei sei auch auf die Publikation der IFC zu dieser Thematik hingewiesen – das Good Practice Handbook – Cumulative Impact Assessment and Management: Guidance for the Private Sector in Emerging Markets (August 2013) –, in der das Projekt Pando und Monte Lirio als ein Praxisbeispiel im Umgang mit kumulativen Risiken beschrieben wird (siehe Seite 50, Box 141). Mit Unterstützung der Bundesregierung hat die DEG weiterhin, dem Beispiel von Weltbank und IDB folgend und gemeinsam mit der niederländischen Entwicklungsbank FMO, Anfang des Jahres 2014 einen unabhängigen Beschwerdemechanismus eingerichtet. Er soll sicherstellen, dass Einzelpersonen, Unternehmen , Organisationen und andere Parteien, die sich durch von der DEG finanzierte oder geplante Vorhaben negativ betroffen sehen, gehört werden und Beschwerden einreichen können. Zur Frage der Prüfung von Umwelt- und Sozialstandards wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der KfW IPEX Bank vom Januar 2014 zu ihrer Beteiligung an der Finanzierung des Wasserkraftwerks Alto Maipo in Chile (www.kfw-ipex-bank.de/International -financing/KfW-IPEX-Bank/Presse/News/Newsdetails_182336.html), die aufgrund von offenen Fragen zur Lizenzvergabe und Verdacht auf Korrup- 1 www.ifc.org/wps/wcm/connect/topics_ext_content/ifc_external_corporate_site/ifc+sustainability/ learning+and+adapting/knowledge+products/publications/publications_handbook_ cumulativeimpactassessment Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3211 tion bereits Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses war, der dafür plädierte, die Verträge zu annullieren? Hat die KfW IPEX Bank vor ihrer Finanzierungszusage den Ausgang der Klagen gegen das Genehmigungsverfahren (www.brettonwoodsproject.org/2013/09/art-573402/) geprüft? Wie stellt die KfW IPEX Bank sicher, dass bei der Lizenzvergabe für Alto Maipo Korruption keine Rolle gespielt hat? Die KfW IPEX-Bank hat sich im Dezember 2013 zusammen mit multilateralen und internationalen Banken an der Finanzierung des Laufwasserkraftwerks Alto Maipo beteiligt. Das Projekt wurde im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses u. a. einer umfänglichen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung unterzogen . Die Einhaltung der Umwelt- und Sozialrichtlinien wird auch während der Kreditlaufzeit geprüft. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass auch vier Jahre nach der offiziellen Feststellung des Anspruchs die Betroffenen der Menschenrechtsverletzungen beim Bau des von der Weltbank finanzierten ChixoyDamms in Guatemala keine Entschädigungen erhalten haben (The Guardian vom 17. Januar 2014 „Guatemala’s indigenous communities boosted by landmark reparations bill“, www.ci-romero.de „Der Kampf um Wiedergutmachung verlangt langen Atem“)? a) Welchen Einfluss hat die andauernde Verzögerung der Entschädigungszahlungen auf die deutsche Position hinsichtlich neuer Finanzierungen für Guatemala? Am 14. Oktober hat die guatemaltekische Regierung mit den Betroffenen eine Einigung über Entschädigungszahlungen in Höhe von 154 Mio. US-Dollar getroffen . Dieser Einigungsprozess hat 35 Jahre in Anspruch genommen. In dem Prozess hatten neben der US-Regierung auch die Weltbank und regionale Entwicklungsbanken die Regierung von Guatemala zu einer Einigung gedrängt. b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen? Die Bundesregierung hat die Weltbank und die Regionalbanken in deren Vorgehen unterstützt. Darüber hinaus hat sie das Nationale Dialogsystem des guatemaltekischen Präsidenten gefördert, welches die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass eine konstruktive Aushandlung des Entschädigungsabkommens zustande kommen konnte. 14. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Ruhidji-Wasserkraft-Projekt in Tansania, das von der Weltbank finanziert werden soll? a) Hat die Bundesregierung bei der Prüfung des Projekts auch nach anderen Alternativen als Kohle gefragt? Wurde in diesem Zusammenhang das Potenzial für Wind- und Solarenergie bzw. Geothermie in Tansania überprüft? b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Auswirkungen des Dammprojekts auf die durch die „Ramsar-Konvention“ geschützten Kilombero Wetlands, die unterhalb des Damms liegen und laut den Projektunterlagen der Weltbank (wwwwds .worldbank.org/external/default/WDSContentServer/WDSP/IB/ 2011/07/06/000003596_20110707125514/Rendered/PDF/ Integrated0Saf00Sheet0Concept0Stage.pdf) eventuell negativ betroffen sein könnten? Drucksache 18/3211 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der laut Weltbankunterlagen schrittweisen Entwicklung von Umsiedlungsplänen, zum Teil auch nach der Bewilligung? Eine Weltbank-Finanzierung des Ruhidji Wasserkraft-Projekts in Tansania ist bislang weder geprüft noch beschlossen worden. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen, ob es überhaupt zu einer Finanzierungszusage kommen wird. Die Bundesregierung unterstützt daher weder das Vorhaben noch kann sie irgendwelche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ziehen. Sollte sich das Vorhaben in den kommenden Jahren konkretisieren, wird die Bundesregierung als Anteilseigner der Weltbank nach den üblichen und etablierten Verfahren in die Entscheidung über das Vorhaben eingebunden. Ein wichtiger entscheidungsrelevanter Punkt ist dabei insbesondere auch die Beachtung von Umwelt- und Sozialbestimmungen, die bei derartigen Vorhaben zu berücksichtigen sind. 15. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Projekt der georgischen Firma JSC Dariali Energy und dem Shuakhevi Wasserkraftprojekt der Adjaristsqali Georgia LLC (AGL), an dem die EBRD mit 92 Mio. und 63,7 Mio. Euro beteiligt ist (www.gtai.de vom 2. April 2014 „Shuakhevi HPP“)? a) Hat sich die Bundesregierung in der EBRD dafür ausgesprochen? Die Projekte wurden im Direktorium der EBRD im April (Shuakhevi) bzw. Mai 2014 (Dariali) mit Zustimmung des deutschen Direktors jeweils ohne Gegenstimmen gebilligt. b) Wie wird nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt, dass die erheblichen Risiken von Erdbeben und Erdrutschen den Damm nicht beschädigen (www.bankwatch.org vom 12. Februar 2014 „Georgian hydro projects are a test case for the EBRD’s good governance policies “ sowie EBRD annual meeting issue paper, Mai 2014)? Das Management der EBRD hat auf Anfrage erläutert, dass bei beiden Projekten im Zuge der Projektvorbereitung umfangreiche geologische Studien, einschließlich der Prüfung der Erdbeben- und Erdrutschrisiken, durchgeführt wurden. Im Fall des Staudamms Shuakhevi wurde die Projektgestaltung angepasst, um besonders risikoreiche Zonen zu vermeiden, und es wurden bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Erdrutschen vorgesehen. Die Prüfung der Umweltauswirkungen steht nach Aussage der Bank im Einklang mit internationaler „best practice“ und den Anforderungen der Leitlinien von Weltbank und EBRD. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. c) Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Falle von Shuakhevi keine geologischen Untersuchungen getätigt wurden? Auf die Antwort zu Frage 15b wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3211 d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Weigerung der AGL, der Bevölkerung vor Ort im Falle eines durch die Konstruktionsarbeiten verursachten Schadens Entschädigungen zuzusichern? Wenn diese Weigerung bei der Projektentscheidung bekannt war, wie hat diese Einfluss auf das Stimmverhalten gehabt? Das Management der EBRD hat auf Anfrage erläutert, dass die AGL eine Garantie für alle in der Umgebung betroffenen Gruppen übernommen hat, die eine vollständige Entschädigung für alle projektbezogenen Schäden vorsieht. 16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das Staudammprojekt Boskov Most von ELEM Macedonian Power Plants, für dessen Umsetzung die EBRD im Jahr 2011 bereits 80 Mio. Euro bereit stellte (www.dieklima -allianz.de, April 2013 „KfW und Kohlefinanzierung – klimaschädliche Geschäfte einer ,grünen‘ Staatsbank“)? Welche alternativen Möglichkeiten für die regenerative Gewinnung von Elektrizität wurden geprüft, und welche Gründe führten nach Kenntnis der Bundesregierung letztendlich zur Auswahl des Wasserkraftprojekts? Das Projekt wurde im Direktorium der EBRD im November 2011 mit Zustimmung des deutschen Direktors ohne Gegenstimmen gebilligt. Die Bank stellte der staatlichen Energiegesellschaft ELEM ein Darlehen über 65 Mio. Euro zur Finanzierung des Baus des Boskov Most Wasserkraftwerks zur Verfügung; die verbleibenden 19 Mio. Euro zum Bau des Kraftwerks wurden von der Energiegesellschaft aufgebracht. Das Projekt hat eine herausragende Bedeutung für die mazedonische Regierung vor dem Hintergrund der Abhängigkeit des Landes von Energieimporten. Im Hinblick auf die Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Gewinnung von Elektrizität aus regenerativen Quellen hat die Bank in den Jahren 2011/2012 eine Studie finanziert („FYR Macedonia: Technical and Economic Review of Low Carbon Alternatives for Power Capacity Increase“). Diese kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Entwicklung regenerativer Energie im Wesentlichen auf dem Potenzial der Wasserkraft beruht. Diese Erkenntnis steht im Einklang mit der nationalen Strategie zur Nutzung regenerativen Energiequellen bis zum Jahr 2020, in der das Projekt Boskov Most als eines der prioritären Vorhaben eingestuft ist. 17. Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, der Projektentwicklung für den Staudammkomplex Inga 3 in der Demokratischen Republik Kongo zuzustimmen? Wie bringt die Bundesregierung diese Zustimmung in Einklang mit der oben genannten Selbstverpflichtung auf die WCD-Standards? Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung auf die Armutsreduzierung in der Demokratischen Republik Kongo und einen verbesserten Zugang zu Energie für breite Bevölkerungsschichten ein unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der erzeugte Strom hauptsächlich in den Export nach Südafrika gehen sollte? Nur etwa 14 Prozent der afrikanischen Bevölkerung hat Zugang zu elektrischer Energie, in der DRC sind es nur 10 Prozent. Der Mangel an einer verlässlichen Energieversorgung ist eine der wichtigsten Ursachen für die geringe wirtschaftliche Entwicklung des Kontinentes und mangelhafte Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft. Die bestehende Energieproduktion basiert weitgehend auf der Nutzung von fossilen Brennstoffen. Das geplante Staudamm Projekt INGA 3 hat das Potenzial, auf der Basis einer erneuerbaren Energie- Drucksache 18/3211 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode quelle die kurz- und mittelfristig absorbierbare Nachfrage nach elektrischer Energie in der DR Kongo zu decken und darüber hinaus die knapp versorgten Energiemärkte im südlichen Afrika zu bedienen. Es stellt damit zudem eine Quelle für Deviseneinnahmen dar. Die geplante Kooperation mit Südafrika würde auch dazu beitragen, dass der Energiemix der RSA signifikant durch eine klimafreundliche Quelle erneuerbarer Energie ergänzt werden kann. Angesichts dieser Tatsachen stimmt die Bundesregierung zu, dass das geplante Projekt geprüft und weiter entwickelt wird. Diese Zustimmung wurde der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank als potentiellen Projektpartnern des Vorhabens gegeben. Die Projektentwicklung umfasst die Prüfung der wirtschaftlichen , technischen und institutionellen Machbarkeit und schließt die Einhaltung der sozialen und ökologischen Standards ein. Sowohl die Weltbank als auch die Afrikanische Entwicklungsbank verfügen über einschlägige „Safeguards -Systeme“, die von der internationalen Gebergemeinschaft mit verabschiedet worden sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3211 Drucksache 18/3211 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333