Deutscher Bundestag Drucksache 18/322 18. Wahlperiode 21.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/227 – Novellierung des Düngerechts zur Reduzierung von Nährstoffüberschüssen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obwohl es in den vergangenen Jahrzehnten beachtliche Fortschritte gegeben hat, sind die Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen und die damit verbundene Nährstoffauswaschung noch immer problematisch. Die negativen Auswirkungen betreffen besonders Oberflächen- und Grundwasser, die terrestrische und aquatische Biodiversität und das Klima. Phosphat und Nitrat tragen zur Eutrophierung der Gewässer bei. Dadurch werden europäische Schutzziele, beispielsweise ein guter Umweltzustand der Ostsee bis zum Jahr 2020, gefährdet. Gerade die Belastung der Küstengewässer ist laut dem Nitratbericht 2012 Deutschlands deutlich gestiegen. Von den im Jahr 2008 gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bewerteten 44 deutschen Küstenwasserkörpern der Ostsee verfehlen alle bis auf einen aufgrund von Eutrophierungseffekten den guten ökologischen Zustand (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMU – und Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – BMELV, 2012). Die Landwirtschaft stellt hierbei zwar nicht den einzigen, aber den bedeutendsten Eintragspfad für Stickstoff dar. Sauerstoffarme „Todeszonen“ sind in der Ostsee keine Seltenheit mehr. Sie werden durch Nährstoffeintragungen verursacht und durch steigende Wassertemperaturen begünstigt. Die Überdüngung fördert das Wachstum von Algen. In den tiefen Wasserschichten werden deren Reste unter Sauerstoffverbrauch zersetzt. So entstehen sauerstoffarme, lebensfeindliche Bereiche. Eine Bewertung des ökologischen Zustands der gesamten Ostsee hat gezeigt, dass die Eutrophierung eines der größten ökologischen Probleme auch der deutschen Ostsee ist. Die Folgen sind Algenmassenentwicklungen, Sauerstoffmangel, Fischsterben, Rückgang von Seegraswiesen und Beeinträchtigung bodenlebender Tiere. Darüber hinaus führt eine überhöhte Düngemittelzufuhr zu einem Ungleichgewicht im Nähstoffhaushalt des Bodens. Folgen davon sind veränderte ZusamDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mensetzungen bzw. Verschiebungen der Artengemeinschaften und ein Verlust an Biodiversität. Die Erreichung der Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie wird durch Nährstoffeinträge gefährdet. Drucksache 18/322 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Insbesondere in viehdichten Regionen stellt die Überdüngung ein großes Problem dar. Die Kapazitätsgrenze der Bodennährstoffspeicherung ist in einigen Regionen bereits erreicht. Zu hohe Viehbestände zählen zu den Hauptverursachern der Umweltbelastungen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie formulierte die Bundesregierung das Ziel, den Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz für Deutschland auf 80 kg N/ha zu reduzieren. Im Dreijahresdurchschnitt der Jahre 2009 bis 2011 konnte zwar eine Reduktion gegenüber den Jahren 1990 bis 1992 (130 kg N/ha) erreicht werden, trotzdem liegt der Überschuss noch immer bei 97 kg N/ha und damit deutlich über dem von der Bundesregierung angestrebten Nachhaltigkeitsziel. Die Reduktion der Salden ist auch auf die Abnahme der Tierbestände Ostdeutschlands zurückzuführen. Besonders hohe Stickstoffsalden sind in den Tierhaltungszentren Nordwestdeutschlands zu beobachten. Im Sommer 2013 veröffentlichten die Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen beim BMELV sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) eine gemeinsame Kurzstellungnahme zum Thema. Sie stellten in ihrem Papier „Novellierung der Düngeverordnung: Nährstoffüberschüsse wirksam begrenzen“ im August 2013 fest, dass das Düngerecht geändert , Regelungen zu Nährstoffvergleichen verbessert, Änderungen im Düngungsmanagement vorgenommen und düngerechtliche Vorschriften besser durchgesetzt bzw. kontrolliert werden müssen. Die Beiräte betonten: „Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen“ könne „wesentlich zur Erreichung der von der Bundesregierung gesetzten Umweltziele im Agrarbereich“ beigetragen werden. Das zentrale Steuerungsinstrument zur Sicherstellung der guten fachlichen Praxis und zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen sei die Düngeverordnung (DüV – Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen). Die DüV wurde im Jahr 2012 durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) überprüft. Dabei wurde ein erheblicher Änderungsbedarf festgestellt. Auch die Europäische Union mahnte Änderungsbedarf an und formulierte über die der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinausgehende Forderungen. 1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung insgesamt aus der genannten Kurzstellungnahme der drei Beiräte? Unter Leitung des Thünen-Instituts hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) die Düngeverordnung (DüV) evaluiert und das Ergebnis der Überprüfung in einem Abschlussbericht dokumentiert. Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die auf Grundlage dieses Abschlussberichtes erarbeitete Kurzstellungnahme der drei Beiräte die Arbeit der BLAG in wesentlichen Punkten bestätigt. 2. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass das Düngerecht (Düngegesetz und Düngeverordnung) auf Bundesebene geändert werden muss (bitte begründen)? Die Bundesregierung stimmt dieser Aussage grundsätzlich zu. Nach den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG ist Deutschland verpflichtet, die Düngeverordnung, als wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie mindestens in vierjährigen Abständen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Evaluierung durch die BLAG gehört zu dieser Überprüfung. Die Überprüfung des geltenden deutschen Aktionsprogramms dauert noch an und die sich hieraus ergebenden notwendigen Anpassungen des Düngerechts werden derzeit vorbereitet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/322 3. Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Düngerechts in den Deutschen Bundestag einbringen, und wenn ja, mit welchem Ziel und wann? Wenn nein, warum nicht? Auf der Grundlage des in der Antwort zu Frage 1 genannten Abschlussberichts zur Evaluierung Düngeverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Arbeitsentwurf für die Änderung der geltenden Düngeverordnung erstellt und führt dazu derzeit Abstimmungsgespräche mit den Ländern sowie Vertretern der betroffenen Berufsstände. BMEL beabsichtigt , die Düngeverordnung bis Ende des Jahres 2014 zu novellieren. 4. Wird die Bundesregierung eine Stickstoffüberschussabgabe einführen, und falls ja, wie soll diese ausgestaltet sein (bitte begründen)? Wenn nein, warum nicht? Eine Stickstoffabgabe wurde in den zurückliegenden Jahren im Rahmen von Maßnahmen zur Verminderung von Umweltbelastungen in die Überlegungen einbezogen. Die Bundesregierung hält allerdings ordnungspolitische Maßnahmen wie die Düngeverordnung für effizienter. Eine Stickstoffabgabe wäre aus Sicht der Bundesregierung zudem nur auf EU-Ebene erwägenswert. Inwieweit diese auf EU-Ebene realisierbar wäre, kann die Bundesregierung derzeit nicht beurteilen. Gegenwärtig hat die Bundesregierung deshalb weder die Absicht, eine Abgabe auf Stickstoffdünger noch eine mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbundene Sonderabgabe auf Nährstoffüberschüsse einzuführen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des SRU, auch den Handel mit Wasserqualitätsrechten zur Stärkung einer integrativen Nährstoffpolitik zu erwägen (Umweltgutachten 2008, SRU)? Welche Nachteile könnten dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen? Die Anwendung eines Systems eines Handels von Wasserqualitätsrechten wird aus Sicht der Bundesregierung nicht als zielführend erachtet. Zum einen werden Emissionen durch nationale ordnungsrechtliche Instrumente, wie die Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen, zum anderen wird insbesondere der Immissionsansatz durch die Anwendung eines integrierten Bewirtschaftungsansatzes und die Umsetzung des zugrundeliegenden Verursacherprinzips nach Wasserrahmenrichtlinie in grenzübergreifenden Flussgebieten als praktikable Bewirtschaftungseinheit abgedeckt. 6. Wie bewertet die Bundesregierung den in der genannten Kurzstellungnahme formulierten Vorschlag, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um alle relevanten Nährstoffströme in einer Hoftorbilanz erfassen zu können? Der Vorschlag zur Einführung der Hoftor-Bilanzierungsmethode für den Nährstoffvergleich beruht auf einer Forderung der Beiräte, die bereits verschiedentlich vorgetragen wurde. Eine Hoftorbilanz kann zur Darstellung eines gesamtbetrieblichen Nährstoffstatus dienen. Sie ist aber nicht hinreichend düngungsspezifisch und wird gerade bei Betrieben mit Viehhaltung von zu vielen Faktoren beeinflusst, die keinen Bezug zur Düngung haben. Drucksache 18/322 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie sollte nach Meinung der Bundesregierung eine technisch-administrative Umsetzung der Hoftorbilanzierung erfolgen, und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten wären dazu geeignet? Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich mit der Antwort zu Frage 6. 8. Wie bewertet die Bundesregierung den Änderungsbedarf im Düngungsmanagement zur Reduktion von Nährstoffverlusten aus der Anwendung organischer Düngemittel? Das Düngungsmanagement kann erheblich zur Reduktion von Nährstoffen aus der Anwendung organischer Düngemittel beitragen. Insofern ist eine ständige Optimierung angezeigt. 9. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung Änderungsbedarf zu Kontrollund Sanktionierungsvorschriften in der Düngeverordnung (bitte begründen )? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 10. Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung Hemmnisse bei der Umsetzung der Düngeverordnung auf der institutionellen, rechtlichen und Akteursebene? Besteht eventuell ein Mangel im Vollzug? Die Umsetzung der Düngeverordnung erfolgt durch die nach landesrechtlichen Vorschriften zuständigen Stellen. Es wird geprüft, inwiefern bei der Novellierung der Düngeverordnung der Vollzug durch verschiedene Konkretisierungen erleichtert werden kann. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den konkreten Beitrag der Düngeverordnung zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie? Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die vorgesehenen Änderungen der Düngeverordnung mittel- bis langfristig mit einer Verringerung des Nitrateintrages in die Gewässer zu rechnen ist. Die Novelle wird zur Erreichung der Gewässerschutzziele beitragen. 12. Hält die Bundesregierung weiterhin die Erstellung eines Gesamtbilanzüberschusses für sinnvoll, obwohl in der genannten Kurzstellungnahme darauf verwiesen wird, dass dadurch die regionale Verteilung der Nährstoffbelastung und die starken regionalen Unterschiede nivelliert werden (bitte begründen)? Obwohl die Ermittlung der regionalen Verteilung des Nährstoffanfalles aufschlussreiche Informationen liefern kann, hält die Bundesregierung zunächst an der Erstellung eines Gesamtbilanzüberschusses fest. Konkreter Handlungsbedarf bei ggf. vorhandenen Nährstoffüberschüssen ergibt sich allerdings letztlich immer auf der einzelbetrieblichen Ebene. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/322 13. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Fraktion der SPD in ihrem Antrag „Düngemittel novellieren“ (Bundestagsdrucksache 17/ 10115), die Stickstoffüberschüsse auf 50 kg/ha und Jahr zu begrenzen (bitte begründen)? Hält die Bundesregierung diese Zahl für angemessen, bzw. welches andere Reduktionsziel strebt sie für welchen Zeitraum an? Die Bundesregierung prüft derzeitig die Frage der Begrenzung der Stickstoffüberschüsse im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung. 14. Sollte nach Meinung der Bundesregierung die im Düngegesetz geregelte Definition der Düngung nach guter fachlicher Praxis so erweitert werden, dass alle in § 1 genannten Ziele erreicht werden können, also auch die Vorbeugung vor oder Abwendung von Gefahren für den Naturhaushalt (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird diese Frage zu gegebener Zeit prüfen. 15. Besteht nach Meinung der Bundesregierung die Notwendigkeit, die Düngebedarfsermittlung zu ändern (bitte begründen)? Im Evaluierungsbericht der BLAG wurde ein Verbesserungsbedarf bei der Düngebedarfsermittlung festgestellt und verschiedene Änderungsoptionen vorgeschlagen . Die Bundesregierung wird die Vorschläge bei der Überarbeitung der Düngeverordnung berücksichtigen. 16. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen Bedarf, die Abstandsregelungen zu Gewässern zu überarbeiten, um Nährstoffeinträge in die Gewässer wirksam zu reduzieren (bitte begründen)? Wie können festgelegte Abstände wirksam kontrolliert werden? Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass § 38 (Gewässerrandstreifen ) des Wasserhaushaltgesetzes Düngung aus dem Anwendungsverbot herausnimmt, die Möglichkeit, Düngung entweder ganz oder in besonderen Gebieten generell in das Anwendungsverbot aufzunehmen? Die bestehenden Abstandsregelungen sollen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung weiterentwickelt und ggf. verschärft werden. Die Kontrolle der Regelungen erfolgt durch die nach landesrechtlichen Vorschriften zuständigen Vollzugsbehörden. Die Einführung eines vollständigen Anwendungsverbotes oder eines Anwendungsverbotes in besonderen Gebieten ist nicht beabsichtigt . 17. Sollten nach Meinung der Bundesregierung Änderungen der Sperrfristen zur Ausbringung von organischem Dünger und der Mindestlagerkapazitäten erfolgen? Eine Änderung der Sperrfrist soll in der Novelle der Düngeverordnung vorgesehen werden. Die Mindestlagerkapazitäten werden auf Grundlage landesrechtlicher Vorschriften von den Ländern geregelt. Drucksache 18/322 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welchen Änderungs- und/oder Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung in den Bereichen Ausbringungstechnik und Einarbeitung von organischen Düngemitteln? Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung soll vorgesehen werden, dass nach Ablauf von Übergangsfristen nur noch emissionsarme Ausbringungstechniken zulässig sind. 19. Sollte sich nach Meinung der Bundesregierung die Obergrenze für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern nur auf solche aus tierischer Herkunft beschränken oder sollten alle organischen Dünger, also auch Gärreste pflanzlicher Herkunft aus Biogasanlagen und Bioabfälle, einbezogen werden (bitte begründen)? Ein Ergebnis der Evaluation der Düngeverordnung durch die BLAG war es, künftig auch die Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die standortspezifische Obergrenze einzubeziehen. Die Bundesregierung wird dies bei der Überarbeitung der Düngeverordnung berücksichtigen. 20. Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung Erleichterungen bei Kontrollen und Sanktionen geben, um die Wirksamkeit der Düngeverordnung zu verbessern (bitte begründen)? Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu kostenpflichtigen Beratungen und behördlichen Anordnungen nach wiederholten und hohen Überschreitungen? Sollte die Einhaltung der Vorschriften unabhängig von Cross-Compliance -Kontrollen überprüft werden? Wesentliche Vorschriften der Düngeverordnung werden im Rahmen von Cross Compliance kontrolliert, soweit sie sich auf den Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln beziehen. Die Cross-Compliance-Vorschriften haben sich bewährt und sollen im Rahmen der Agrarreform weitgehend unverändert übernommen werden. Neben den Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance sind auch Fachrechtskontrollen notwendig, insbesondere auch da der Einsatz anderer Düngemittel – wie z. B. von phosphathaltigen Düngemitteln – grundsätzlich nicht dem Cross-Compliance-Regime unterliegt. Sofern ab dem Jahr 2015 in Deutschland davon Gebrauch gemacht werden sollte, Kleinerzeuger von Cross Compliance auszunehmen, würde hier die Kontrolle im Rahmen des Fachrechts erfolgen. Im Übrigen greift Cross Compliance nur bei den Antragstellern auf Direktzahlungen und einigen Zahlungen der zweiten Säule. Cross Compliance deckt somit viel, aber nicht alles ab. Um die Einhaltung und sachgemäße Umsetzung der Düngeverordnung sicherzustellen , sollen in der Novelle der Düngeverordnung entsprechende Änderungen vorgesehen werden. 21. Plant die Bundesregierung einen Ausstieg aus der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken? Falls ja, wie wird dieser ausgestaltet, und mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung? Der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode sieht vor, dass die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beendet und die in Klärschlämmen ent- haltenen Nährstoffe zurückgewonnen werden sollen; hierbei steht vor allem die Rückgewinnung von Phosphor im Vordergrund. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/322 Einzelheiten hierzu sollen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte sowie des Entwicklungsstands der Verfahren zur Phosphorrückgewinnung festgelegt werden. 22. Wie wird sie in diesem Zusammenhang die Rückgewinnung von Phosphor und anderen Nährstoffen befördern? Welche Phosphorrückgewinnungstechniken sind der Bundesregierung bekannt , welche sind praktikabel, um bioverfügbaren Phosphor auf die Äcker zu bringen, und welche werden durch Forschungsmittel des Bundes (mit) entwickelt? Zu den Fördermöglichkeiten für Verfahren zur Phosphorrückgewinnung und zum Stand der Entwicklung von Technologien zur Phosphorrückgewinnung hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Phosphatversorgung der Landwirtschaft sowie Strategien und Maßnahmen zur Förderung des Phosphatrecyclings“ (Bundestagsdrucksache 17/11264) Stellung genommen. Zur Beantwortung der Frage wird insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 dieser Anfrage verwiesen. Die bisherigen Ergebnisse lassen erkennen, dass eine weitere Fokussierung von Forschungsvorhaben auf die Gewinnung gut pflanzenverfügbarer Recyclingphosphate erforderlich ist. 23. Ist der Bundesregierung ein grundsätzlicher Unterschied zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft im Bereich der Nährstoffüberschüsse und der Gewässereutrophierung bekannt, und worin besteht dieser? Ziel der ökologischen Wirtschaftsweise ist es, über die Belebung des Bodens die Umsetzung der organischen Substanz und die Mobilisierung von Nährstoffen aus dem Boden zu fördern sowie die biologische Aktivität des Bodens zu erhalten . Dieses erfolgt z. B. durch Einarbeitung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft aus der ökologischen tierischen Erzeugung oder durch Einarbeitung von organischem Material, das im ökologisch wirtschaftenden Betrieb gewonnen wurde. Der ökologische Landbau stellt somit die Versorgung der Pflanzen weitgehend über den natürlichen Nährstoffkreislauf im Boden sicher. Der ökologische Landbau verfolgt das Ziel, die Nährstoffkreisläufe weitgehend zu schließen, wodurch Nährstoffüberschüsse vermieden werden sollen. Die Nährstoffsalden ökologisch bewirtschafteter Betriebe liegen im Allgemeinen unter den Salden konventionell bewirtschafteter Betriebe. Einzelbetrieblich erreichen intensiv bewirtschaftete Ökobetriebe aber durchaus auch Bilanzsalden , die mit denen konventioneller Betriebe vergleichbar sind. Die Umweltbelastung hängt weniger von der Bewirtschaftungsform als vom Düngungsmanagement im Einzelbetrieb ab. 24. Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass ökologisch wirtschaftende Agrarbetriebe Planungssicherheit bekommen, wenn im Zuge der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Kürzungen für die Ökolandbauförderung absehbar sind, obschon der Ökolandbau zu- Drucksache 18/322 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode verlässiges Instrument zur Senkung des Stickstoffüberschusses bzw. zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist? 25. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Fördermittel für den Ökolandbau steigen oder zumindest gleich hoch bleiben? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik stellt in Artikel 43 Absatz 11 klar, dass Betriebsinhaber, die die Regelungen der EG-Ökoverordnung erfüllen, automatisch Anspruch auf die Zahlung der sog. Greeningprämie haben. Die Verordnung (EU) Nr. 1305/ 2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) schreibt in Artikel 29 vor, dass bei der Berechnung der Prämie für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus die Mitgliedstaaten den Betrag abziehen müssen, der erforderlich ist, damit keine Doppelfinanzierung der Greeninganforderungen (in gleicher Weise ist diese Bestimmung auch bei der Prämienberechnung für Agrarumweltmaßnahmen anzuwenden) erfolgt. Für die Prämienkalkulation dürfen folglich nur die zusätzlichen Kosten und/oder entgangenen Einnahmen, die über die obligatorischen Greeninganforderungen hinausgehen, berücksichtigt werden. Welcher Effekt hieraus für die Prämienhöhe resultiert, werden die konkreten Prämienkalkulationen ergeben. 26. Sind der Bundesregierung Folgen der Überdüngung für die Biodiversität im und auf dem Boden sowie die Entwicklung von Treibhausgasen bekannt , und wenn ja, welche sind das? Die Biodiversität im Medium Boden ist von vielen Faktoren abhängig und in seinen Wirkungszusammenhängen noch vielfach unbekannt, so dass keine allgemeinen Aussagen zur Wirkung der Düngung auf die Biodiversität im Boden getroffen werden können. Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung zur Düngung und Biodiversität mit dem Rechenschaftsbericht 2013 zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Bundestagsdrucksache 17/13390 vom 25. April 2013) dargelegt. Die Entwicklung der Treibhausgase wird im jährlichen Nationalen Inventarbericht der Bundesregierung beschrieben. Im Jahr 2011 wurden 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid(CO2)-Äquivalente direkt als Stickoxid (N2O) aus der Düngung mit Mineraldüngern und Wirtschaftsdüngern in Deutschland emittiert. Durch Stickstoffauswaschung und atmosphärische Stickstoffeinträge in Ökosysteme emittierten weitere 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als N2O, die indirekt aus der Düngung und den Ammoniak(NH3-)Verlusten aus der Landwirtschaft stammen. Damit sind im Jahr 2011 knapp 30 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente direkt oder indirekt mit der landwirtschaftlichen Düngung verbunden . Die düngungsbedingten N2O-Emissionen lagen im Jahr 2011 um 13 Prozent unter den Werten von 1990. Die Stickstoff(N)-Mineraldüngung unterliegt in Abhängigkeit sich verändernder Marktbedingungen stärkeren Schwankungen , weist aber eine abnehmende Tendenz auf. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/322 27. Welche Forschungsvorhaben unterstützt die Bundesregierung hinsichtlich der Optimierung der Anwendung von Düngemitteln bzw. der ökologischen und betriebswirtschaftlichen Folgen von Überdüngung? Das BMEL unterstützt Strategien zur Optimierung der Düngung unter Umweltund ökonomischen Gesichtspunkten sowie zum Schutz vor Überdüngung (einschließlich durch Düngung entstehende Treibhausgase/Klimawirkungen etc.) in Höhe von ca. 10 Mio. Euro. Eine Auflistung der Forschungsvorhaben ist diesem Schreiben angefügt und umfasst in zeitlicher Hinsicht Projekte, die in den Jahren 2013 oder 2014 begonnen, fortgesetzt oder beendet wurden bzw. werden. 28. Wie bewertet die Bundesregierung den in der Kurzstellungnahme geäußerten Vorschlag, in die Agrarinvestitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Programme zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Düngemittel aufzunehmen ? Die Bundesregierung befürwortet diesen Vorschlag grundsätzlich. 29. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den in der Kurzstellungnahme formulierten Vorschlag zur Ausschöpfung der Möglichkeit , Mittel aus der ersten in die zweite Säule der GAP umzuschichten? Auf der Sonderagrarministerkonferenz am 4. November 2013 haben sich die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur nationalen Umsetzung der Agrarreform einvernehmlich für eine Umschichtung von der ersten in die zweite Säule ab dem Jahr 2015 ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund bereitet das BMEL in Abstimmung mit Bund und Ländern einen Gesetzentwurf vor. 30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Abschlussbericht der BLAG zur Evaluierung der Düngeverordnung vom November 2012 hinsichtlich notwendiger rechtlicher Änderungen, insbesondere vor dem Hintergrund des Hinweises der BLAG, dass „diese Vorschläge nicht als einzelne, für sich stehende Änderungsoptionen angesehen werden dürfen. In vielen Fällen hängt die Wirkung der einzelnen Änderungsoptionen aufgrund von Wechselwirkungen von der gleichzeitigen Umsetzung anderer Änderungen ab.“? Die Bundesregierung befürwortet die Vorschläge der BLAG grundsätzlich und erarbeitet auf Grundlage dieser Vorschläge eine Novelle der Düngeverordnung. 31. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der hohen Anzahl neu geplanter, sehr großer Stallanlagen zur Geflügelund Schweinehaltung vor allem in Ostdeutschland im Kontext der Viehbestandsentwicklung im Hinblick auf das Ziel der Reduktion der Stickstoffüberschüsse (Nachhaltigkeitsstrategie) und im Bezug auf eutrophierende Emissionen sowie Treibhausgase aus der Landwirtschaft? Größere Stallanlagen können im Grundsatz die umweltrelevanten Vorgaben genauso einhalten, wie kleinere Anlagen. Dies ist von den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder in jedem Einzelfall zu prüfen und sicherzustellen. Drucksache 18/322 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Wie viel Effizienz bei der Verwendung von mineralischem und Wirtschaftsdünger kann nach Meinung der Bundesregierung im Landwirtschaftsbereich erreicht werden? Welche technischen Minderungsmaßnahmen gibt es dazu? Die erreichbare Effizienz der Anwendung von Pflanzennährstoffen über Düngemittel ist zunächst vom jeweiligen Nährstoff abhängig. Insofern hält es die Bundesregierung nicht für zielführend, ein allgemein gültiges Effizienzkriterium über alle Arten von Düngemitteln hinweg zu definieren. 33. Inwieweit kann mineralischer Dünger nach Meinung der Bundesregierung durch Wirtschaftsdünger ersetzt/substituiert werden? Die Bedeutung der organischen Düngung und der Humusreproduktion liegt neben der Nährstoffwirkung in der komplexen Beeinflussung wichtiger Bodeneigenschaften und -funktionen. Aufgrund der vielfältigen Wirkungen ist eine standortangepasste organische Düngung und Humusersatzwirtschaft in landwirtschaftlichen Betrieben eine wesentliche Grundlage für die Sicherung einer nachhaltigen pflanzlichen Produktion. Da die Nährstoffgehalte organischer Dünger erheblich schwanken und teilweise schwerer verfügbare Phosphat- und Stickstoff-Bindungsformen enthalten, die z. T. erst in den Folgejahren pflanzenverfügbar werden, werden mit Blick auf eine standortangepasste und am Bedarf der Pflanzen ausgerichtete Düngung häufig auch schnellwirkende mineralische Düngemittel eingesetzt. Weiterhin spricht die Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Aufkommen organischer Dünger sehr unterschiedlich verteilt ist, gegen eine vollständige Substitution der mineralischen Dünger durch Wirtschaftsdünger. In Regionen mit intensiver und teilweise flächenunabhängiger Tierhaltung ist der Anfall von Wirtschaftsdüngern sehr hoch, während es in viehlosen und viehschwachen Regionen anderseits Flächen gibt, in denen kaum Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung zur Verfügung stehen und seit Jahren eine Abnahme der pflanzenverfügbaren Phosphat-Vorräte zu beobachten ist. Die mineralische Düngung kann daher aus Sicht der Bundesregierung nur in begrenztem Umfang ersetzt werden. Anzustreben ist jedoch weiterhin ein gezielter Einsatz von organischen Düngern und eine hohe Ausnutzung der enthaltenen Nährstoffe, um Nährstoffüberhänge zu reduzieren und Kosten beim Mineraldünger einzusparen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/322 Tabelle 1: Forschungsvorhaben des BMELV im Bereich Düngung FKZ Thema Laufzeit- beginn Laufzeit- ende BMEL Anteil 06OE160 Klimawirkung und Nachhaltigkeit ökologischer Betriebssysteme - Untersuchung in einem Netzwerk von Pilotbetrieben 12.11.2008 30.06.2014 1.388.024,57 € 06OE353 Klimawirkungen und Nachhaltigkeit ökologischer Betriebssysteme - Untersuchungen in einem Netzwerk von Pilotbetrieben 01.12.2008 30.06.2014 228.394,61 € 06OE197 Ertragssicherung und Behangsoptimierung im ökologischen Kernobstanbau 15.04.2009 31.12.2013 341.896,58 € 10OE104 Sicherung des Ertragspotentials von Luzerne Kleegrasbeständen durch Verbesserung des aktuellen Schwefelversorgungszustandes ökologisch bewirtschafteter Flächen - Situation und Bedeutung unter Praxisbedingungen 01.10.2011 30.09.2014 291.861,14 € 11NA022 Phosphorrecycling mittels Kombination von NiederTemperatur -Konvertierung und thermochemischem Aufschluss von biogenen Reststoffen 01.11.2013 31.10.2016 125.478,00 € 11NA023 Phosphorrecycling mittels Kombination von NiederTemperatur -Konvertierung und thermochemischem Aufschluss von biogenen Reststoffen 01.11.2013 31.10.2016 180.541,76 € 11NA061 Sicherung der Humusversorgung mit Grün- und Strohdüngung (HumuGS) 04.04.2013 31.05.2016 181.120,50 € 11OE001 Einfluss von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die Struktur und Funktion der Bodenmikroflora 01.09.2011 31.08.2014 123.841,95 € 11OE002 Reduced tillage and green manures for sustainable organic cropping systems 01.09.2011 31.08.2014 145.371,00 € 11OE034 Organische Handelsdüngemittel tierischer und pflanzlicher Herkunft für den ökologischen Landbau - Charakterisierung und Empfehlungen für die Praxis 01.08.2011 31.07.2013 168.026,60 € 11OE080 - 11OE085 Steigerung der Wertschöpfung ökologisch angebauter Marktfrüchte durch Optimierung des Managements der Bodenfruchtbarkeit 01.01.2012 31.12.2013 780.892,77 € Anlage 1 Drucksache 18/322 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 FKZ Thema Laufzeitbeginn Laufzeitende BMEL Anteil 11OE087 - 11OE089 Optimierungsstrategien zum Anbau von Körnerleguminosen mit temporären Mulch- und Direktsaatverfahren 05.06.2013 04.02.2016 420.106,05 € 11OE109 Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, aus dem ökologischen Landbau stammenden stickstoffreichen Düngemittels für den ökologischen Gemüsebau 01.03.2013 29.02.2016 171.424,80 € 11OE110 Wirkung verschiedener Verfahren der Schwefeldüngung auf Ertragsleistung und Vorfruchtwert von Körnerleguminosen im ökologischen Landbau 27.03.2012 31.12.2014 239.172,30 € 11OE111 Wirkung verschiedener Verfahren der Schwefeldüngung auf Ertragsleistung und Vorfruchtwert von Körnerleguminosen im ökologischen Landbau 27.03.2012 31.12.2014 142.394,00 € 12OE008 Rolle des Phosphors als Steuerungsgröße des Stickstoffertrages und der Phytodiversität ökologisch bewirtschafteter Dauergrünlandbestände 01.09.2013 31.12.2016 119.223,58 € Summe 5.047.770,21 €