Deutscher Bundestag Drucksache 18/3236 18. Wahlperiode 18.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2868 – Maßnahmen der Polizeiorganisation Interpol gegen sogenannte ausländische Kämpfer Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die internationale Polizeiorganisation Interpol hat ein eigenes Programm gegen „ausländische Kämpfer“ begonnen (Pressemitteilung vom 25. September 2014). Die Maßnahmen orientieren sich demnach an der Resolution 2178 (2014), die von den Vereinten Nationen (VN) im September 2014 verabschiedet worden war. Die entsprechende Sitzung war unter dem Vorsitz des US-Präsidenten durchgeführt worden. Die Resolution unterstreicht die Rolle von Interpol hinsichtlich des „sicheren Kommunikationsnetzwerks“, der Nutzung seiner Datenbanken, seiner elektronischen Sammlung von gestohlenen Reisedokumenten „Stolen and Lost Travel Documents“ (SLTD) und weiterer „Anstrengungen gegen Terrorismus“ („counter-terrorism efforts“). Laut Interpol enthalte die Datensammlung schon jetzt 43 Millionen Einträge aus 167 Ländern . Gelobt wird in der Resolution auch eine Initiative von Interpol, unter dem Namen „I-Checkit“ zukünftig „Firmen der Transport-, Banken- und Tourismusindustrie “ Zugriff auf das SLTD-System zu ermöglichen. Das Register soll immer dann abgefragt werden, wenn ein Bankkonto eröffnet, ein Auto gemietet oder in ein Hotel eingecheckt wird. Vergangenes Jahr hatte Interpol bereits angekündigt , dass die Abfragen seiner Datenbanken etwa bei jedem Boarding von Flugzeugen verpflichtend werden sollen (Pressemitteilung vom 12. November 2013). Hierfür solle die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation einen entsprechenden Standard erstellen. Laut der VN-Resolution soll Interpol seine Anstrengungen gegen „ausländische terroristische Kämpfer“ („foreign terrorist fighters“) nun „intensivieren“. Die Organisation soll „nationale, regionale und internationale Maßnahmen“ ergreifen , darunter die Ausweitung von Benachrichtigungssystemen und die Verhinderung von Reisen bzw. Grenzübertritten. Laut der Pressemitteilung basiert das neue Interpol-Programm gegen „ausländische Kämpfer“ auf einer engen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zusammenarbeit mit dem US-Interpol-Zentralbüro in Washington. Hierfür sei eine Partnerschaft mit dem Nationalen Sicherheitsrat der USA, dem US-Justizministerium und dem US-Heimatschutzministerium begonnen worden. Worin die Kooperation genau besteht, bleibt unklar. Allerdings solle die Angelegen- Drucksache 18/3236 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode heit auf der Interpol-Generalversammlung Anfang November 2014 in Monaco behandelt werden. 1. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind aus Sicht bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von dem Phänomen „ausländische Kämpfer” betroffen? Eine Gewichtung der einzelnen europäischen Staaten im Hinblick auf deren Betroffenheit kann seitens der Bundesregierung nicht erfolgen. 2. Auf welche Art und Weise ist die internationale Polizeiorganisation Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt mit dem Phänomen „ausländische Kämpfer” befasst? Nach Kenntnis der Bundesregierung bietet das Interpolgeneralsekretariat (IPSG) den Mitgliedsländern verschiedene Möglichkeiten der Fahndungsausschreibung über sog. Buntecken und Fahndungsdurchgaben. Stand 20. Oktober 2014 sollen 820 Fahndungsdurchgaben und Buntecken von 32 Mitgliedsländern zu sog. ausländischen Kämpfern veröffentlicht worden sein. Ferner hat Interpol allgemein zur Terrorismusbekämpfung eine „Fusion Task Force“ mit sechs regionalen Projekten gegründet. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 verwiesen. Darüber hinaus existieren in Bezug auf mögliche ausländische Kämpfer in Afghanistan und Irak die Interpol-Projekte VENLIG und HAMAH. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 verwiesen, insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 17, 24 und 31 bis 43. Daneben bietet Interpol allgemein einen multilateralen Informationsaustausch über den gesicherten Interpol-Kommunikationsweg und im Rahmen von Tagungen und Arbeitstreffen. 3. Inwiefern sollen diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der VN-Resolution 2178 (2014) intensiviert werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt Interpol insbesondere die Zahl der Arbeitsgruppentreffen ihrer „Fusion Task Force“ zu erhöhen und eine verstärkte Teilnahme an internationalen Treffen zur Thematik sog. ausländischer Kämpfer, etwa bei Europol, VN, OSZE, NATO und EU. 4. Welche konkreten Maßnahmen sollen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung begonnen werden? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen Behörden daran teil? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeits- gruppen in diesem Zusammenhang. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3236 6. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen von Interpol bekannt, die Nutzung seiner elektronischen Sammlung von gestohlenen Reisedokumenten SLTD zu intensivieren? Seit Einrichtung der Datenbank „Automated Search Facilities Stolen and Lost Travel Documents“ (ASF-SLTD) ist Interpol fortlaufend bestrebt, sowohl die Qualität des Datenbestandes als auch die Zugriffszahlen durch die Mitgliedstaaten zu erhöhen. Hierzu wurden verschiedene Initiativen gestartet, beispielsweise verstärkte Schulungen sowie die Ausweitung des I-24/7-Kommunikationssystems , über das ein Zugriff auf die ASF-SLTD sichergestellt ist. Zusätzlich sucht die IKPO-Interpol verstärkt den Dialog mit politischen Entscheidungsgremien, um auf die sicherheits- und fahndungstechnische Bedeutung der Datenbank hinzuweisen . Der Rat für Justiz und Inneres hat am 9. Oktober 2014 Schlussfolgerungen des Rates zur verstärkten Nutzung der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD-Datenbank) verabschiedet. 7. Was ist der Bundesregierung über Ziel und Zweck der Initiative „I-Checkit“ bekannt, und wie soll dies umgesetzt werden? Im Rahmen des Projekts „I-Checkit“ von Interpol soll es ausgesuchten Unternehmen aus der Privatwirtschaft (z. B. Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Hotels und Banken) gestattet werden, die Ausweisnummer, Dokumentenart und einen Ländercode aus dem für die Buchung genutzten Ausweisdokument über eine gesicherte Schnittstelle mit der ASF-SLTD abzugleichen. Dadurch soll die Fahndung nach gestohlenen und als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten sowie nach Personen, die diese Dokumente für illegale Aktivitäten nutzen, intensiviert werden. Interpol hat nach der 82. Generalversammlung im Jahr 2013 eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Projekts gegründet, an der sich Deutschland nicht beteiligt hat. Die Arbeitsgruppe hat in drei Treffen Probleme identifiziert, den möglichen Fortgang des Projekts beschrieben und Empfehlungen erarbeitet, die auf der 83. Generalversammlung 2014 in eine Resolution eingegangen sind. Grundsätzlich sind zwei Verfahrensvarianten zur Umsetzung vorgesehen: Bei der ersten Variante wird im Trefferfall eine Nachricht an die betroffenen Nationalen Zentralbüros und das private Unternehmen generiert. Das Unternehmen soll sofort ein „grünes“, „gelbes“ oder „rotes Licht“ als Rückmeldung erhalten, je nachdem, ob die Ausweisnummer in der ASF-SLTD erfasst ist oder nicht. Das gelbe Licht soll bedeuten, dass eine Überprüfung nicht möglich war, z. B. aufgrund der Nichtteilnahme des Mitgliedslandes an dem Projekt. Bei der zweiten Variante erhalten nur die betroffenen Nationalen Zentralbüros, nicht aber das private Unternehmen, die Mitteilung, ob ein Treffer vorliegt oder nicht. Daneben soll es auch Mischvarianten geben, die den teilnehmenden Mitgliedsländern die Kontrolle über den Empfängerkreis und auch über den Datenbestand einräumen. Im Jahr 2014 hat es einen Testbetrieb mit der Fluggesellschaft Air Asia, zwei französischen Banken und Hotels in Montenegro und Monaco gegeben. Voraussichtlich wird sich im Anschluss an die 83. Generalversammlung eine einjährige Pilotphase anschließen. Auf der 84. Generalversammlung 2015 in Ruanda sollen dann schließlich die Ergebnisse der Pilotphase vorgestellt und über den Fortgang des Projekts entschieden werden. Der „Roll Out“ ist derzeit für das Jahr 2016 vorgesehen. Drucksache 18/3236 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang Interpol im Rahmen von „I-Checkit“ zukünftig privaten „Firmen der Transport -, Banken- und Tourismusindustrie“ Zugriff auf das SLTD-System ermöglichen will? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag , die Datenbank auch dann abzufragen, wenn ein Bankkonto eröffnet , ein Auto gemietet oder in ein Hotel eingecheckt wird? Die Bundesregierung steht dem Vorschlag kritisch gegenüber und hat sich infolgedessen zu keinem Zeitpunkt an dem Projekt „I-Checkit“ beteiligt. Der deutsche Datenbestand in der ASF-SLTD steht dem Projekt deshalb auch nicht zur Verfügung. 10. Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Maßnahme nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen? Die Datenverarbeitung durch das Generalsekretariat von Interpol und die Nationalen Zentralbüros der Mitgliedsländer richtet sich nach den Interpol-Statuten sowie Interpols „Rules on the Processing of Data“ (RPD), die auf der Webseite von Interpol öffentlich zugänglich sind (www.interpol.int/About-INTERPOL/ Legal-materials/Fundamental-texts). Daneben finden die jeweiligen nationalen Datenverarbeitungsvorschriften Anwendung. 11. Wie hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag positioniert, und wie wird sie ihn umsetzen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass Abfragen von Interpol -Datenbanken, etwa bei jedem Boarding von Flugzeugen, verpflichtend werden und die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation einen entsprechenden Standard erstellen soll? Der Bundesregierung ist bekannt, dass das „Facilitation Panel“ (FALP) der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) sich bei seinem achten Treffen vom 24. bis 28. November 2014 in Montréal mit zwei Ergänzungen von Annex 9 der „Standards and Recommended Practices“ befassen wird. Zum einen soll ein neuer Standard verabschiedet werden, wonach die Vertragsstaaten der ICAO zeitnah Informationen zu gestohlenen, verlorenen und für ungültig erklärten Dokumenten ihres Staates an Interpol für die Aufnahme in die ASF-SLTD übermitteln sollen. Zum anderen soll eine unverbindliche Empfehlung aufgenommen werden, wonach die Vertragsstaaten der ICAO beim Grenzübertritt die Reisedokumente gegen die ASF-SLTD prüfen sollen. 13. Inwiefern wurde diese Initiative mittlerweile begonnen, und wie wird die Bundesregierung diese umsetzen? Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 11 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3236 14. Auf welche Art und Weise soll Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung wie in der VN-Resolution vorgesehen seine Anstrengungen gegen „ausländische terroristische Kämpfer“ nun „intensivieren“? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 15. Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen Behörden daran teil? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 16. Was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen, wenn bei Interpol von einer Ausweitung von Benachrichtigungssystemen und einer Verhinderung von Reisen bzw. Grenzübertritten die Rede ist? Aus Sicht der Bundesregierung sind die verstärkte Nutzung der verschiedene Möglichkeiten der Fahndungsausschreibung über sog. Buntecken und Fahndungsdurchgaben , die Ausweitung des gesicherten I-24/7-Kommunikationssystems und eine verstärkte Nutzung der ASF-SLTD im Grenzabfertigungsbetrieb gemeint. 17. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung darunter zu verstehen, dass Interpol weitere „nationale, regionale und internationale Maßnahmen“ ergreifen wird? Grundsätzlich ist Interpol bestrebt, seine Dienstleistungen und Funktionen für die Mitgliedsländer fortlaufend auszubauen und möglichst vielen Polizeibehörden zur Verfügung zu stellen. Welche weitere „nationalen, regionalen und internationale Maßnahmen“ im konkreten Fall geplant sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 18. Was ist der Bundesregierung über die Rolle des US-Interpol-Zentralbüros in Washington, des Nationalen Sicherheitsrates der USA, des US-Justizministeriums und des US-Heimatschutzministeriums hinsichtlich weiterer „nationale[r], regionale[r] und internationale[r] Maßnahmen“ von Interpol gegen „ausländische Kämpfer“ bekannt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Rolle der genannten Stellen hinsichtlich weiterer „nationale[r], regionale[r] und internationale[r] Maßnahmen ” von Interpol gegen „ausländische Kämpfer“. 19. Auf welche Art und Weise kam diese Kooperation nach Kenntnis der Bundesregierung zustande? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der in der Fragestellung erwähnten Kooperation. Drucksache 18/3236 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen Behörden daran teil? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen in diesem Zusammenhang. 21. Wie waren bzw. sind Bundesbehörden hieran beteiligt? Bundesbehörden waren bzw. sind nicht beteiligt. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 22. Was ist der Bundesregierung über die Praxis so genannter Last-GateChecks von US-Behörden an deutschen Flughäfen bekannt, und auf welcher Rechtsgrundlage finden diese aus ihrer Sicht statt (DER SPIEGEL, 29. September 2014)? Die Tätigkeit der Bediensteten der US Customs and Border Protection (CBP) bezieht sich nicht auf die Luftsicherheitskontrollen. Die CBP-Bediensteten beraten am Flughafen Frankfurt/Main die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen in grenzpolizeilicher Hinsicht. Sie nehmen dabei keine hoheitlichen Befugnisse auf deutschem Hoheitsgebiet wahr. Diese stehen im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle am Flughafen Frankfurt am Main nur den Mitarbeitern der Bundespolizei zu und werden auch nur von dort wahrgenommen. 23. Inwieweit bzw. auf welche Weise haben sich Bundesbehörden erneut mit dem Vorschlag der US-Regierung befasst, US-Einreisekontrollen bereits auf deutschem Hoheitsgebiet durchzuführen (Bundestagdrucksache 18/ 2472)? Vorgelagerte US-Einreisekontrollen hat die Luftfahrtbranche mittlerweile kritisch hinterfragt. Im Hinblick auf den Sachstand und die Position der Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2472 vom 3. September 2014 verwiesen. 24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche konkreten Punkte hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ auf der Interpol-Generalversammlung Anfang November 2014 in Monaco behandelt bzw. beschlossen werden sollen? Auf der 83. Interpol-Generalversammlung vom 3. bis 7. November 2014 in Monaco werden keine Resolutionen zum Thema „ausländischer Kämpfer“ verabschiedet . Unter TOP 6.1 wird zu dem Thema „Foreign Fighters“ ein Vertreter aus Mali einen Vortrag zu „Terrorist activity in the Sahel region and the regional and international efforts to contain the threat“ halten und ein Vertreter von Interpol einen Vortrag zu „Countering terrorist networks“. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3236 25. Auf welche Art und Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die im von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichen Ratsdokument 13416/14 genannten Prioritätsbereiche „EU-PNR“ und „Kontrollen an Außengrenzen“, wie gefordert, beschleunigt umgesetzt werden? Eine baldige Stellungnahme des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu dem Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission „über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“ von Februar 2011 (EU-PNR-Richtlinienentwurf) würde es ermöglichen, zeitnah den sog. Trilog zwischen dem Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über den Richtlinienentwurf zu beginnen. Der Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien bei Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen richtet sich insbesondere nach Maßgabe von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15. März 2006 (Schengener Grenzkodex ). In diesem Rahmen kann die Kontrollintensität lageangepasst durch einen Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien erhöht werden. Vor dem Hintergrund grenzkontrollfreier Binnengrenzen und im Einklang mit dem geltenden Recht der Europäischen Union wird eine Harmonisierung des Abgleichs von Personen und Sachen mit Dateien bei Grenzkontrollen an den Außengrenzen der Schengenstaaten auf EU-Ebene erörtert. 26. Wie wird sich die Bundesregierung, wie in dem Dokument gefordert, dazu positionieren? Die Bundesregierung würde eine baldige Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Richtlinien-Entwurf begrüßen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen keine Bedenken dagegen, dass einzelne Mitgliedstaaten Abgeordnete des Europäischen Parlaments über ihre Einschätzung zu einem EU-PNR-System unterrichten. Speziell zu den Fragen unter I.1. des Ratsdokuments 13416/14 hat sich die Bundesregierung nicht positioniert. Die Bundesregierung setzt sich für eine harmonisierte Anwendung des Schengener Grenzkodex im Hinblick auf den Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen ein, um die Ausreise von potenziellen radikalisierten Islamisten und deren Rückkehr – auch über andere Schengenstaaten – zu verhindern. 27. Von welchen Schlussfolgerungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Dokument hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ die Rede, die demnach unter Beteiligung des Bundesministers des Innern in Mailand zustande gekommen sind? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 24 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2210 vom 25. Juli 2014 verwiesen. Drucksache 18/3236 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Anstrengungen unternimmt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im Ratsdokument 13416/14 geschildert , um eine „terroristische Nutzung des Internet“ durch eine Kooperation mit Internetkonzernen zu verhindern, und welche weiteren „Empfehlungen “ sind ihr dazu bereits bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Konflikt mit der bestehenden Rechtsprechung, wonach an den EU-Außengrenzen lediglich stichprobenartig kontrolliert werden darf, die im Ratsdokument 13416/14 anvisierte Ausweitung von Kontrollen dies aber unterlaufen könnte? Die Durchführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen richtet sich nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15. März 2006 (Schengener Grenzkodex). Danach ist bei allen Reisenden bei Grenzkontrollen eine Mindestkontrolle vorzunehmen. Diese besteht aus der Feststellung der Identität, Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Reisedokuments und lässt einen Abgleich des Reisedokumentes mit Sachfahndungsdateien zu. Ein Abgleich von Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, mit Dateien ist auf nichtsystematische Weise zulässig. Insofern gilt es, im Rahmen dieser rechtlichen Bestimmungen die Kontrollintensität lageangepasst durch einen Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien schengenweit zu erhöhen. Etwaige Rechtsänderungen beim Recht der Europäischen Union obliegen der Europäischen Kommission, die insoweit das Initiativrecht hat. 30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Zahl von Ausschreibungen im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung bzw. verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 auf die einzelnen Monate des Jahres verteilt? Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Gesamtzahl der im bisherigen Verlauf des Jahres 2014 im SIS vorgenommenen Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II – Ratsbeschluss vor. Den durch die Europäische Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) erstellten SIS-Statistiken lässt sich lediglich die monatliche Bestandszahl der SIS-Ausschreibungen zu Personen und Sachen nach Artikel 36 SIS II – Ratsbeschluss (zur verdeckten und gezielten Kontrolle) entnehmen . 31. Inwiefern ist es möglich, Ausschreibungen von Bundesbehörden nach Artikel 36 ebenfalls für die einzelnen Monate des Jahres 2014 darzustellen? Auf Grundlage von statistischen Daten des Informationssystems der deutschen Polizei (INPOL) lassen sich lediglich die monatlichen Bestandszahlen der SISAusschreibungen von Bundesbehörden nach Artikel 36 SIS II – Ratsbeschluss zu Personen (analoge Daten zu Sachen liegen nicht vor) wie folgt darstellen: 01.01.2014 548 01.02.2014 557 01.03.2014 562 01.04.2014 554 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3236 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2070 verwiesen. 32. Welche eigenen Studien werden von Bundesbehörden hinsichtlich des Phänomens „ausländischer Kämpfer“ angefertigt, und welche jeweiligen Problemstellungen werden untersucht? Jegliche Ausarbeitung zum Phänomen erfolgt zielgerichtet im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung . Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf die als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – Geheim“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – Geheim“ eingestuft und gesondert übermittelt .* 33. Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ („foreign fighters“) bzw. deren Grenzübertritten austauschen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 wird verwiesen. Ein neuer Sachstand hat sich hierzu nicht ergeben. 01.05.2014 557 01.06.2014 566 01.07.2014 570 01.08.2014 606 01.09.2014 634 01.10.2014 710 * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 18/3236 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Welche neueren Anstrengungen der EU, der USA oder von Interpol sind der Bundesregierung bekannt, um die Türkei zur Zusammenarbeit hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ zu bewegen, und welche gemeinsamen Maßnahmen wurden vereinbart? 35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union für welche Maßnahmen Gelder von der Europäischen Kommission für die „strategische Kommunikation“ hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ erhalten (Ratsdokument 13416/14)? Die Fragen 34 und 35 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „Drittstaaten“ auf welche Weise bereits an dem Focal Point „Travellers“ bei Europol teilnehmen bzw. bei welchen dies beabsichtigt ist (Ratsdokument 13416/14)? Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen aktuell Australien, Norwegen und die Schweiz als assoziierter Drittstaat am Focal Point „Travellers“ teil. Serbien, Mazedonien sowie die Behörde „US Customs and Border Protection“ (CBP) beabsichtigen eine Teilnahme. 37. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung vom Abschluss eines Abkommens zwischen Europol und der EU-Grenzagentur FRONTEX zum Tausch von Personendaten? Der Abschluss eines Abkommens zur operativen Zusammenarbeit zwischen Europol und FRONTEX würde durch zusätzliche Informationen aus Gemeinsamen Operationen von FRONTEX, die in die Analysetätigkeit von Europol einfließen , zu einer Stärkung der Strafverfolgung, etwa im Bereich des Menschenschmuggels führen. Umgekehrt könnte FRONTEX von den einsatzbezogenen Analysen von Europol mit Blick auf seine eigenen Risikoanalysen profitieren. 38. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mitgliedstaaten bereits „multinationale ad hoc Teams“ zu „ausländischen Kämpfern“ eingerichtet haben (Ratsdokument 13416/14)? 39. Welche besonders spezialisierten Kontaktstellen („counter-terrorism contact points specialised in the phenomenon of foreign fighters“) sind hiervon aus Sicht der Bundesregierung gemeint, und welche deutsche Behörde wäre hierunter zu verstehen? Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 40. Auf welche Art und Weise könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung, wie gefordert, ihre Kooperation mit Interpol intensivieren (Ratsdokument 13416/14)? Zwischen Europol und Interpol besteht seit dem Jahr 2001 ein Abkommen zur operativen Zusammenarbeit. Im Juli 2013 haben Europol und Interpol einen „Joint Annual Action Plan“ für die Jahre 2013 und 2014 verabschiedet, um ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. In Betracht kommen etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit der Daten, eine Ausdehnung der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3236 Zusammenarbeit auf weitere Bereiche, etwa durch Assoziierung von Interpol zu weiteren Focal Points bei Europol, und eine bessere Koordinierung bei der einsatzbezogenen Unterstützung. 41. Auf welche Art und Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das EUPolizeinetzwerk AirPol hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ tätig werden ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Europäische Kommission eingeladen , während der Tagung des Rates der Europäischen Union im Dezember 2014 zu berichten, wie die Arbeit des EU-Netzwerks AirPol in diesem Kontext eingebunden werden kann. Die Bundesregierung wird entsprechende Vorschläge im Anschluss bewerten. 42. Mit welchen neueren Anstrengungen ist der Europäische Auswärtige Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst? Der Europäische Auswärtige Dienst hat mit den EU-Mitgliedstaaten ein Strategiepapier zur Problematik der „ausländischen Kämpfer“ abgestimmt, das am 14. Oktober von der Anti-Terror-Rats-Arbeitsgruppe („COTER“) konsentiert und am 20. Oktober vom Rat für Außenbeziehungen indossiert wurde. Es folgt einem umfassenden Ansatz, der die zahlreichen internen wie externen Aspekte zusammenfasst und konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Die Strategie berücksichtigt , dass der Kampf gegen die Terrororganisation ISIS langfristig nur dann erfolgreich sein kann, wenn ihm eine umfassende politische Lösung des Konflikts zugrunde liegt, an der alle regionalen Akteure beteiligt sind. Der Rat für Außenbeziehungen hat am 20. Oktober entsprechende Schlussfolgerungen angenommen. 43. Mit welchen neueren Anstrengungen ist der EU-Antiterrorkoordinator nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst? Die Bundesregierung hat hierzu keine detaillierten Erkenntnisse. Der EU-Antiterrorkoordinator begleitet das Phänomen „ausländische Kämpfer“ jedoch sehr eng und ist intensiv mit dem Thema befasst. 44. Mit welchen neueren Anstrengungen ist die europäische Polizeibehörde Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst? Am 29. April 2014 hat Europol den Auswerteschwerpunkt (Focal Point) „Travellers “ als Teil der Arbeitsdatei zu Analysezwecken (AWF) „Counter Terrorism “ eröffnet, um den Informationsaustausch zu Reisen von sog. ausländischen Kämpfern in Jihadgebiete zu intensivieren. 45. Welche Firmen und welche Innenminister bzw. Staatssekretäre welcher Staaten nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem von der „British Broadcasting Corporation“ (7. Oktober 2014) als „anti-extremist meeting“ bezeichneten Treffen in Luxemburg teil? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der vorliegenden Frage auf das „Ministerial Dinner“ Bezug genommen wird, welches am 8. Oktober 2014 in Drucksache 18/3236 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Luxemburg auf Einladung der italienischen Ratspräsidentschaft und Kommissarin Cecilia Malmström stattfand. Der Bundesregierung liegt als Gast dieses Abendessens keine Teilnehmerliste zu diesem Treffen vor. Für die Bundesregierung hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Günter Krings, teilgenommen. 46. Wozu diente das Treffen? Im Rahmen der Diskussion sollten folgende Themen angesprochen werden: – Die Herausforderungen, die aus der Nutzung des Internets durch Terroristen erwachsen, sowie mögliche Antworten/Gegenmaßnahmen: Werkzeuge und Methoden, um auf terroristische Online-Aktivitäten zu reagieren, insbesondere konkrete Initiativen zur Entwicklung von Gegenentwürfen (counternarratives ); freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierung (z. B. Kennzeichnung und Berichtsverfahren, Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. Sonder-/ Schwerpunkt-Büros/Ansprechstellen, Ermittlungsverfahren). – Internetbezogene Sicherheitsaufgaben im Kontext der Beziehungen zu Großunternehmen der Internet-Branche, unter Berücksichtigung notwendiger Verfahrensanforderungen und der Grundrechte. – Maßnahmen zur Vertrauensbildung und Schaffung von Transparenz. 47. Welche Beschlüsse oder sonstigen Verabredungen haben die Teilnehmenden getroffen, bzw., soweit es sich lediglich um einen Meinungsaustausch handelte, was waren dessen besonderen Inhalte? Es wurden keine Beschlüsse oder konkreten Verabredungen getroffen. Gegenstand des Meinungsaustauschs waren die Möglichkeiten der Verhinderung der Nutzung des Internets für Aktivitäten von Terrororganisationen. Angesprochen wurde die Möglichkeiten der Verhinderung der Verbreitung von Hinrichtungsbildern für Propagandazwecke und die Nutzung von Accounts in sozialen Netzwerken durch Terrororganisationen. 48. Welche Beschlüsse oder sonstigen Verabredungen haben die EU-Innenminister nach Kenntnis der Bundesregierung auf ihrem jüngsten Treffen am 8. Oktober 2014 in Luxemburg hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ gefasst, bzw. welche sonstigen Schritte wurden verabredet? In der Diskussion um die Problematik der sog. Foreign Fighters im Rahmen des JI-Rats, der am 9. Oktober 2014 stattfand, wurden die Bedeutung und Dringlichkeit des Themas sowie die Erforderlichkeit schneller und effektiver Maßnahmen betont. Der JI-Rat im Dezember soll sich erneut mit dem Thema befassen. 49. Wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an dem „EU-US Justice and Home Affairs Senior Officials Meeting“ am 17. und 18. September 2014 in Rom teil? An den EU-US Senior Officials Meetings nehmen regelmäßig auf der einen Seite hochrangige Beamte aus den Justiz- und Innenressorts der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft , der Europäischen Kommission (GD Inneres und GD Justiz), des Europäischen Auswärtigen Dienstes und auf der anderen Seite der US-Administration teil. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3236 50. Welche Themen standen auf der Tagesordnung? Es standen die Themen Mobilität, Migration, Grenzen, Cyber-Kriminalität, Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption , Sicherstellung von Korruptionserlösen, Datenschutz, justizielle Kooperation , Opferschutzrechte, Drogen-Bekämpfung und die Vorstellung der Agenda der kommenden EU-Ratspräsidentschaft auf der Tagesordnung. 51. Welche Beschlüsse oder Verabredungen haben die Teilnehmenden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ und „Luftfahrtsicherheit“ getroffen, bzw. welche sonstigen Schritte wurden verabredet? Zum Thema „ausländische Kämpfer“ stellten beide Seiten ihre aktuellen Bemühungen bei der Gefahrenabwehr durch ausländische Kämpfer vor, vor allem ihre Strategien gegen Radikalisierung und Rekrutierung. Diese erfordert eine intensive Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Weitere Bereiche der Bekämpfung sind die Beobachtung von Finanzflüssen, Kapazitätsaufbau und Kommunikationsmaßnahmen gegen Strukturen der „Foreign Fighters“. Beide Seiten haben sich ihrer weiteren Zusammenarbeit in den Bereichen des Grenzschutzes und der Terrorismusbekämpfung versichert u. a. auch mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und über Interpol. Beide Seiten wollen in Zukunft ihre Erfahrungen in diesen Bereichen weiterhin austauschen und aufeinander abstimmen. Zum Thema „Luftfahrtsicherheit“ betonten beide Seiten ihre bisherige sehr gute Zusammenarbeit im Bereich der Aufspürung von Sprengstoffen. Zum Thema „EU-Passenger Name Record“ (EU-PNR) wurde von EU-Seite die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, mit dem neu gewählten Europäischen Parlament eventuell eine baldige Einigung mit dem Rat voranbringen zu können. Im Übrigen wurde der Sachstand in den einzelnen Themenbereichen referiert und die gemeinsamen Herausforderungen herausgestellt (Migration, Terrorismus , Bedrohungen im Cyber-Raum, etc.), vor denen beide Seiten stehen. Konkrete Beschlüsse werden auf Ebene von Senior Officials Meetings nicht getroffen , sie dienen in der Regel der Vorbereitung von EU-US Ministertreffen. 52. Mit welchen neueren Anstrengungen sind die Vereinten Nationen (insbesondere das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung – UNODC) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst? UNODC unterstützt Polizei und Sicherheitskräfte besonders in den arabischen Ländern mit Trainingsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. September 2014 VN-Sicherheitsratsresolution 2178 (2014) einstimmig verabschiedet, die die internationalen Bemühungen zur Auseinandersetzung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ verstärken soll. Kernbereich der Resolution ist der verbesserte Informationsaustausch zwischen den VN-Mitgliedstaaten, insbesondere zur Unterbindung von Reisen von „ausländischen Kämpfern“ in Konfliktgebiete, sowie die bessere Vernetzung der verschiedenen Organisationen mit dem und innerhalb des VNSystems . Drucksache 18/3236 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 53. Welche konkreten Ergebnisse zeitigten nach Kenntnis der Bundesregierung die Konferenzen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „gewalttätigem Extremismus“ im September 2014 in Abu Dhabi sowie in Paris, bzw. welche Verabredungen wurden getroffen? Durch die Fragestellung wird nicht deutlich, auf welche Konferenzen die Fragesteller tatsächlich abzielen. Sollte die am 15. September 2014 auf Einladung der Staatspräsidenten Iraks, Fouad Massoum, und Frankreichs, François Hollande, einberufene Konferenz zu „Frieden und Sicherheit im Irak“ gemeint sein, so hatte diese zum Ziel, die neue Regierung, die Stabilität und die Einheit Iraks politisch zu unterstützen. Das Konferenzergebnis ergibt sich aus den vom französischen Außenministerium veröffentlichten Schlussfolgerungen, siehe dazu www.diplomatie.gouv.fr/en/ country-files/iraq-304/events-2526/article/international-conference-on-peace. Außerdem könnte das dritte Plenartreffen der Arbeitsgruppe „Countering Violent Extremism“ des Global Counterterrorism Forums (GCTF) gemeint sein, das am 4. September 2014 in Abu Dhabi stattfand. Die Plenartreffen dienen in der Regel dazu, laufende und geplante Aktivitäten der Arbeitsgruppe zu erörtern. Gesamtherstellung: H. 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