Deutscher Bundestag Drucksache 18/3280 18. Wahlperiode 25.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3118 – Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In dem Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit beklagen zahlreiche Verbände und Träger einen enormen Preisdruck, der eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung infrage stellt und die Beschäftigten in prekäre, niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse zwingt. Anfang Oktober 2014 haben verschiedene Verbände und Gewerkschaften „Eckpunkte für eine qualitätsorientierte und sozial ausgewogene Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen “ vorgestellt, die eine sachgerechte und angemessene Vergabereform in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24 einfordert. 1. Wie haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die finanziellen Rahmenbedingungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung entwickelt, und wie bewertet sie insbesondere die derzeitige Vergabepolitik der Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich der Qualität der Maßnahmen sowie der Beschäftigungsbedingungen in der Branche? Die Bundesregierung begrüßt es, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) großen Wert darauf legt, über den Wettbewerb qualitativ gute Angebote zu erhalten, die im Innenverhältnis auch den Beschäftigten rechtskonforme Bedingungen gewährleisten . Die Arbeitsbedingungen werden allerdings in erster Linie zwischen dem Träger und seinem Personal festgelegt. Die BA kann hierauf nur insoweit Einfluss nehmen, dass der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn zu zahlen ist. Zu der kritisierten Lohnentwicklung in der Aus- und Weiterbildungsbranche liegen der BA keine Erkenntnisse vor, da die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern dieser Branche betroffen sind. Ein unmittelbarer Rückschluss von Angebotspreisen für ArbeitsmarktDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dienstleistungen auf bezahlte Gehälter ist nicht möglich. Im Rahmen der Angebotsabgabe sichern die Bieter zu, dass sie die rechtlichen Vorgaben (u. a. Mindestlohn ) einhalten. Drucksache 18/3280 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie haben sich seit Inkrafttreten des Mindestlohns in der nach dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III) geförderten Aus- und Weiterbildung die Preise für die ausgeschriebenen Maßnahmen im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 entwickelt (bitte die Antwort mit konkreten Daten aufgliedern nach bzw. für regionale Einkaufszentren und für die Maßnahmetypen, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperativ, Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf – kooperativ, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – integrativ , Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf – integrativ, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behindertenspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufseinstiegsbegleitung und Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sowie bei den Maßnahmen der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und der berufsvorbereitenden Bildunsmaßnahmen bitte nach gewerblich -technischen und nichtgewerblich-technischen Maßnahmen trennen und falls möglich ebenso nach Maßnahmen für Gruppen kleiner und größer als 15 Teilnehmer)? Eine Auswertung nach gewerblich-technisch und nichtgewerblich-technischen Maßnahmen ist nicht möglich. Die durchschnittlichen Monatskostensätze im Bereich der standardisierten Vergabemaßnahmen für Ausbildungsdienstleistungen haben sich im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 in einer Spanne von 4,8 Prozent bis 30 Prozent erhöht. Rückschlüsse auf die Entlohnung können daraus nicht gezogen werden. Zu berücksichtigen ist, dass ein erheblicher Teil der Maßnahmen über das Gutscheinverfahren abgewickelt wird (Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im SGB III, ein Teil der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III). Die Preise hierfür werden nicht wettbewerblich ermittelt. 3. Wie hat sich seit dem Jahr 2000 bis heute der Anteil der Personalkosten an der Finanzierungsstruktur von Arbeitsmarktdienstleistungen verändert (bitte, soweit möglich, jeweils Jahresdaten ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Aus- und Weiterbildungsbranche die Zahl der Beschäftigten entwickelt, und welche Aussagen lassen sich speziell für den Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen treffen (bitte Daten zur Beschäftigungsentwicklung seit dem Jahr 2000 bis heute, wenn möglich auch nach Art der Beschäftigung, insbesondere befristete bzw. unbefristete Arbeitsverhältnisse bzw. Honorarkräfte auflisten)? Vergleichbare Angaben zu sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten liegen auf Basis der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 ab dem Jahr 2007 vor. Danach hat in dem Wirtschaftsabschnitt „Erziehung und Unterricht “ die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland von Juni 2007 bis Juni 2013 von rund 996 700 auf knapp 1 123 700 und die Zahl der geringfügig Beschäftigten von rund 191 400 auf etwa 241 700 zugenommen . Beschäftigte, die mit der Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen beschäftigt sind, werden in der Wirtschaftsklassenordnung 2008 nicht explizit abgebildet . Sie dürften als Teilbereich der Wirtschaftsunterklasse „Berufliche Erwachsenenbildung “ erfasst werden. Die Beschäftigtenzahl dieser Wirtschaftsunterklasse hat in den Jahren von 2007 bis 2009 von rund 91 900 auf etwa 105 700 zugenommen und sich dann bis zum Jahr 2013 auf etwa 79 300 verringert . Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist im Gesamtzeitraum von rund 7 300 auf etwa 8 100 gestiegen. Die Angaben können der Tabelle 1 der Anlage Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3280 entnommen werden. Es ist in der Beschäftigungsstatistik nicht möglich, danach zu differenzieren, ob die Beschäftigung befristet oder unbefristet oder auf Basis eines Honorars ausgeübt wird. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das allgemeine Lohnniveau in der Aus- und Weiterbildungsbranche entwickelt, und welche Aussagen lassen sich speziell für den Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen treffen (bitte Daten zur Lohnentwicklung seit dem Jahr 2000 bis heute und zur Entwicklung der Zahl und des Anteils der Niedriglohnbeschäftigten auflisten)? In der Beschäftigungsstatistik sind jeweils für Ende Dezember eines Jahres Auswertungen zum sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt möglich, das alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung umfasst . Weil Entgelte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erfasst werden, wird nicht das arithmetische Mittel, sondern der Median ermittelt. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Auswertungen nach den Entgelten werden auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt, um so sinnvolle Vergleiche zwischen Wirtschaftszweigen zu ermöglichen und die Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden zu beeinträchtigen. Auch für diese Frage liegen vergleichbare Angaben ab Dezember 2007 vor. Der „untere Lohnbereich“ wird in Anlehnung an die Definition der OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) definiert, somit gilt als geringverdienend, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Diese Schwelle des unteren Lohnbereichs ist eine statistische Kennziffer der Entgeltverteilung , die keine Aussagen über die Lebenssituation oder gar Bedürftigkeit zulässt, da weder sonstige Einkommen noch der Haushaltskontext berücksichtigt sind. Bei der Interpretation der Werte ist zudem zu beachten, dass der untere Lohnbereich unabhängig von gegebenenfalls entgeltrelevanten Merkmalen wie beispielsweise der Qualifikation, Alter, Beruf oder Branche definiert wird. Das Medianentgelt im Wirtschaftsabschnitt „Erziehung und Unterricht“ ist von Dezember 2007 bis Dezember 2013 um 503 Euro oder 18 Prozent auf 3 331 Euro gestiegen. Die absolute Zahl der Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich hat sich um 18 600 oder 27 Prozent auf 49 100 und ihr Anteil an allen Vollzeitbeschäftigten von 14 Prozent auf 9,5 Prozent verringert. In der Wirtschaftsunterklasse „Berufliche Erwachsenenbildung“ ist das Medianentgelt um 441 Euro oder 21 Prozent auf 2 569 Euro gewachsen, während sich gleichzeitig die absolute Zahl der Beschäftigten im unteren Entgeltbereich um 54 Prozent auf 6 700 und ihr Anteil an allen Vollzeitbeschäftigten von 31,5 Prozent auf 17,7 Prozent verkleinert hat. Diese Entwicklung war deutlich günstiger als für alle Vollzeitbeschäftigten. Die Angaben sind in der Tabelle 2 der Anlage enthalten . Es ist nicht möglich, die Auswertungen auf den Teilbereich der Beschäftigten zu beschränken, die Arbeitsmarktdienstleistungen erbringen. Drucksache 18/3280 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl bzw. der Prozentsatz an Honorarkräften in der Branche der Aus- und Weiterbildung, und wie hat sich das Honorar für Lehrkräfte in nach SGB II bzw. SGB III geförderten Maßnahmen entwickelt? Die BA hat in ihren Vergabeunterlagen für Ausbildungsdienstleistungen definiert , dass dem Grundsatz der Kontinuität des Personals regelmäßig durch fest angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung zu tragen ist. Abweichend hiervon können die geforderten Personalkapazitäten z. B. bei der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – integratives Modell – für Lehrkräfte durch Honorarkräfte oder sonstiges Personal abgedeckt werden und müssen Ausbilder nur im ersten Maßnahmejahr zwingend fest angestellt sein. Für die weiteren in der Maßnahme einzusetzenden Professionen, Sozialpädagogen und Ausbilder, gilt diese Öffnung nicht. Der Umfang, der in Maßnahmen eingesetzten Honorarkräfte, wird durch die BA nicht erhoben bzw. ausgewertet. 7. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil von Beschäftigten, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen, und wie hoch sind die für den Bereich jährlich verausgabten Aufstockergelder? Angaben zu erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden nach Wirtschaftszweigen liegen nur für sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte vor. Im März des Jahres 2014 erzielten 19 300 Arbeitslosengeld -II-Beziehende Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen und 6 100 aus einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung in dem Wirtschaftsabschnitt Erziehung und Unterricht. Das waren 1,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und 4 Prozent aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten in diesem Wirtschaftsabschnitt. Die Anteilswerte fallen im Vergleich zu den anderen Branchen unterdurchschnittlich aus. Grundsicherungsleistungen für erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Beziehende fallen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft an, weil nicht nur erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Beziehende, sondern auch die Angehörigen, die mit in der Bedarfsgemeinschaft leben, Anspruch auf Leistungen haben. Im Jahr 2013 gab es jahresdurchschnittlich 19 300 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen und 6 100 mit mindestens einem ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehenden in dem Wirtschaftsabschnitt Erziehung und Unterricht. Die Zahlungsansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende für diese Bedarfsgemeinschaften beliefen sich im Jahr 2013 auf 146 Mio. Euro für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten und 62 Mio. Euro für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehenden. Die Angaben können den Tabellen 3 und 4 der Anlage entnommen werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zudem zu beachten, dass der gleichzeitige Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen nur für einen Teil der betroffenen Bedarfsgemeinschaften aus einem zu geringen Stundenlohn resultiert und deshalb nicht kausal in dem Sinne zu interpretieren ist, dass durch die Erwerbstätigkeit die berechneten Leistungen notwendig werden. Gründe für den gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen liegen vor allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft ). Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist davon auszugehen, dass der jeweilige Bedarf durch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit allein schon wegen der geringen Zahl der Arbeitsstunden nicht vollständig gedeckt werden kann und ergänzend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden müssen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3280 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des Mindestlohns in der Aus- und Weiterbildung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Bei ca. 13 Prozent der Dienstleistungsaufträge, die die Einkaufsorganisation der BA seit dem Jahr 2013 in diesem Bereich vergeben hat, haben die Vertragspartner (gilt bei Bietergemeinschaften für sämtliche Mitglieder) im Vergabeverfahren erklärt, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung zu fallen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Mindestlohns für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vor. 9. Wie viele Aus- und Weiterbildungseinrichtungen im Bereich SGB II bzw. SGB III hat der Zoll seit Inkrafttreten des Mindestlohnes überprüft, und wie viele Verstöße hat er festgestellt? Wie viele Bußgelder sind verhängt worden? Wie hoch waren die durchschnittlichen Bußgelder? Die statistischen Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung lassen eine Aussage zur Zahl der geprüften Einrichtungen nicht zu. Vielmehr sind nur Aussagen zu den in dieser Branche durchgeführten Prüfungen und Ermittlungen möglich. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/1219 verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß die Branche der Aus- und Weiterbildung durch den Mindestlohn erfasst wird (bitte entsprechende Zahlen zur Branchenabdeckung nennen)? Welche Erkenntnisse hat sie dazu, ob Unternehmen sich umstrukturiert haben , um den Mindestlohn zu umgehen, da dieser nur gezahlt werden muss, wenn das Unternehmen mindestens 50 Prozent der Aufträge im Bereich SGB II und SGB III abwickelt? Zum ersten Teil der Frage verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 8. Zum zweiten Teil liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen derart zu gestalten, dass das sozialversicherungspflichtige Normalarbeitsverhältnis als Standard in der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung etabliert wird und die Löhne der Beschäftigten an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angeglichen werden (bitte begründen )? Die Bundesregierung steht zur Tarifautonomie in Deutschland. Es ist Aufgabe der Tarifpartner, für faire und auskömmliche Entgelte der Beschäftigten zu sorgen . Öffentliche Auftraggeber können Vorgaben zur Entlohnung nur bei allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindestlöhnen vornehmen . Drucksache 18/3280 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Vergabe von Bildungsmaßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit über eine eigene Vergaberichtlinie zu regeln, bzw. eigenständige, ausdifferenzierte Regelungen zu schaffen, die genau auf die Besonderheiten der Arbeitsmarktdienstleistungen eingehen? Für soziale Dienstleistungen, zu denen auch die Ausbildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen der BA gehören, sehen die drei neuen EU-Vergaberichtlinien ein erleichtertes Vergabeverfahren vor. Das für die Umsetzung der EUVergaberichtlinie federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt auf der Fachebene mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der BA die Diskussion mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Sozialverbänden über mögliche Ausgestaltungen des Sonderregimes für soziale und andere besondere Dienstleistungen in Deutschland. In diesen Gesprächen wird erörtert, wie die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien und die neue Flexibilität für die Vergabe sozialer Dienstleistungen etwa für eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung arbeitsloser bzw. ausbildungsuchender Menschen angemessen genutzt werden könnte. 13. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Qualität der Angebote bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden und Entscheidungen über den Zuschlag nicht allein auf der Grundlage des Preises getroffen werden? Wie könnte dieser Aspekt in einer Neuregelung der Vergabe sichergestellt werden? Die Bundesregierung begrüßt es, dass die BA seit mehreren Jahren qualitativ hochwertige Arbeitsmarktdienstleistungen präferiert. Der Preis wird nur dann Zuschlagskriterium, wenn alle Qualitätsanforderungen erfüllt sind, was im Rahmen eines differenzierten Bewertungssystems durch Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. der gemeinsamen Einrichtung fachlich geprüft wird. 14. Läuft nach Auffassung der Bundesregierung die nach Einschätzung der Fragesteller derzeit hohe Standardisierung von Maßnahmen einer gegenüber den Betroffenen notwendigen individuellen Ausgestaltung von Maßnahmen entgegen, und wie begründet sie ihre Antwort? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller nicht. Die hohe Standardisierung betrifft insbesondere den Vergabeprozess. Mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung sind die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen vor Ort in hohem Maße flexibel und frei in der Maßnahmengestaltung . Bei den zu vergebenden Maßnahmen sind die inhaltlichen Festlegungen durch die Erfahrungen aus der Praxis so getroffen, dass der jeweilige Träger durch den Einsatz und die Kombination unterschiedlicher Module und Elemente auf den individuellen Bedarf der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers innerhalb der Maßnahme eingehen kann. Darüber hinaus haben die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen bei der Vergabe von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung die Möglichkeit, regionalspezifische, individuelle Vorgaben für die Maßnahmekonzepte der Träger zu machen, um Besonderheiten des lokalen Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3280 15. Wie hat sich die Zahl der „abschlussorientierten Maßnahmen“ im Bereich der öffentlich geförderten beruflichen Aus- und Weiterbildung seit dem Jahr 2000 entwickelt? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung ? Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, im Zuge von Neuregelungen bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen wieder stärker „abschlussorientierte Maßnahmen“ zu berücksichtigen und zu fördern (bitte begründen )? Im Zeitraum von 2000 bis 2013 wurden die höchsten Eintrittszahlen in abschlussorientierte berufliche Weiterbildung in den Jahren 2000 bis 2004 realisiert , mit Höchstwerten von 97 200 in den Jahren 2000 und 2002. Der niedrigste Wert wurde mit 17 600 Eintritten im Jahr 2005 verzeichnet. Derzeit nehmen die Eintrittszahlen wieder zu: Im Jahr 2013 gab es 65 900 Eintritte (2012: 54 600; 2011: 47 700). Die Spätstarter-Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der BA verfolgt u. a. das Ziel, verstärkt junge Erwachsene für eine abschlussbezogene Weiterbildung zu gewinnen. Angaben zu außerbetrieblicher Berufsausbildung liegen ab dem Jahr 2003 vor. Die Eintrittszahlen sind abhängig von den Integrationschancen der jungen Menschen am Ausbildungsmarkt. Im Jahr 2013 wurden 24 100 Eintritte in außerbetriebliche Berufsausbildung registriert . Die Angaben können der Tabelle 5 der Anlage entnommen werden. 16. Wie viele Träger bzw. Einrichtungen, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB II bzw. SGB III anbieten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der derzeitigen Vergabepraxis von Arbeitsmarktdienstleistungen nicht in der Lage, diese Maßnahmen kostendeckend durchzuführen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Den Bietern obliegt es im Rahmen ihrer Preiskalkulation, die Angebote sowohl auskömmlich als auch wirtschaftlich zu gestalten. 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele Träger seit dem Jahr 2000 wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aus dem Markt ausgeschieden sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Agenturen und Jobcenter sichergestellt, dass zwischengeschaltete Dienstleister, die die organisatorische und finanztechnische Gesamtkoordination erbringen, Zahlungen für die von den Trägern erbrachte Leistung rechtzeitig an die Träger weitergeben, und inwiefern kommt es hier in der Praxis zu Problemen ? Der BA sind derartige Fallgestaltungen nicht bekannt. Drucksache 18/3280 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welchen Inhalt und welchen verbindlichen Charakter haben die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III der Bundesagentur für Arbeit vom 29. November 2013 (bitte die Antwort auch darauf ausrichten, worin die Notwendigkeit der Reglementierung des Anteils der Maßnahme bei nicht zertifizierten Unterauftragnehmern besteht, insbesondere, wenn es sich dabei um den Anteil des Berufsschulunterrichts an nicht zertifizierten Berufsschulen handelt)? 20. Welche Träger der beruflichen Weiterbildung konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Umsetzung der Empfehlung des Beirates ab September 2014 keine Umschulungsmaßnahmen mehr anbieten? Die Fragen 19 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach § 182 Absatz 1 SGB III kann der Beirat Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen. Nach § 177 Absatz 2 Nummer 5 SGB III haben die fachkundigen Stellen bei ihren Prüfungen zu gewährleisten, dass die Empfehlungen des Beirates angewendet werden. Die Empfehlungen zur Zulassung tragen den Bedürfnissen der Praxis Rechnung, konkretisierende Vorgaben zu erhalten, wie die gesetzlichen Regelungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen umzusetzen sind. Diese Funktion erfüllen alle Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III. Der Beirat nach § 182 SGB III hat am 11. Juni 2013 die Empfehlung zur „Vergabe von Maßnahmen im Unterauftrag nach § 176 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 21 SGB III“ veröffentlicht. Diese Regelung hat nur Gültigkeit für Träger, die Maßnahmen des Fachbereiches 4 nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 der Akkreditierungs und Zulassungsverordnung (AZAV – Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung) durchführen wollen. Die Empfehlung des Beirates stellt sicher, dass in den Fällen, in denen maßgebliche Teile einer Maßnahme an einen Träger im Rahmen eines Unterauftrages weitervergeben werden, die Qualitätsanforderungen weiterhin gewahrt bleiben. Bei dieser Empfehlung handelt es sich um eine Neufassung der Empfehlung des Anerkennungsbeirates vom 11. November 2008 und ist somit keine neue Regelung im Zuge der Gesetzesänderungen mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zum 1. April 2012. Die von Berufsschulen im Rahmen einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (Maßnahme des Fachbereiches 3 nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 AZAV, Berufswahl und Berufsausbildung) wahrgenommenen Aufgaben sind nicht Bestandteil des an den Bildungsträger vergebenen Auftrags, sondern unterliegen den landesrechtlichen Entscheidungen zur Ausgestaltung des Berufsschulanteils an der dualen Berufsausbildung. Eine Zertifizierung für diese Aufgaben ist deshalb nicht erforderlich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3280 Empfänger: Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 10.11.2014 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Datenzentrum Statistik Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: Statistik-Datenzentrum@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-3632 Fax: 0911/179-908053 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung Alle übrigen Rechte vorbehalten. Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Zeitreihe http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Arbeitsmarkt in Zahlen, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügige Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Nürnberg, November 2014 Deutschland Impressum Kleine Anfrage DIE LINKE Arbeitsmarkt in Zahlen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügige Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (WZ 2008); Median und untere Entgeltbereich nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (WZ 2008) Anlage Drucksache 18/3280 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Be sc hä fti gu ng ss ta tis tik D eu ts ch la nd Ze itr ei he A uf gr un d ei ne r r üc kw irk en de n R ev is io n de r B es ch äf tig un gs st at is tik im A ug us t 2 01 4 kö nn en d ie se D at en v on z uv or v er öf fe nt lic ht en D at en a bw ei ch en . S ie he m et ho di sc he H in w ei se . Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e ge rin gf üg ig e Be sc hä fti gt e Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e ge rin gf üg ig e Be sc hä fti gt e Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e ge rin gf üg ig e Be sc hä fti gt e Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e ge rin gf üg ig e Be sc hä fti gt e Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e ge rin gf üg ig e Be sc hä fti gt e 1 2 3 4 13 14 15 16 17 18 30 .0 6. 07 27 .0 50 .4 51 7. 10 0. 19 0 99 6. 73 7 19 1. 38 2 18 3. 53 0 52 .1 43 91 .8 94 7. 29 1 1. 41 9 18 6 30 .0 6. 08 27 .6 95 .3 98 7. 24 5. 47 8 1. 02 7. 20 8 20 5. 12 9 19 2. 09 8 53 .9 86 98 .0 25 7. 68 7 79 2 21 1 30 .0 6. 09 27 .6 03 .2 81 7. 35 9. 60 9 1. 06 5. 78 3 21 7. 35 0 20 3. 41 2 55 .2 33 10 5. 74 2 7. 54 9 1. 11 2 23 7 30 .0 6. 10 27 .9 66 .6 01 7. 45 0. 19 4 1. 09 0. 21 1 22 2. 28 6 20 1. 15 7 54 .8 54 10 4. 79 8 7. 64 8 1. 22 8 24 7 30 .0 6. 11 28 .6 43 .5 83 7. 53 6. 79 0 1. 08 4. 50 3 22 6. 42 4 17 7. 71 1 54 .4 96 89 .8 60 7. 63 2 1. 01 7 25 0 30 .0 6. 12 29 .2 80 .0 34 7. 59 1. 38 4 1. 10 1. 15 5 23 0. 97 1 16 6. 67 5 55 .3 12 81 .0 49 7. 75 0 1. 02 1 26 1 30 .0 6. 13 29 .6 15 .6 80 7. 71 6. 10 4 1. 12 3. 65 0 24 1. 67 8 16 3. 78 1 57 .5 88 79 .2 90 8. 13 8 1. 07 7 26 3 E rs te llu ng sd at um : 1 0. 11 .2 01 4, D at en ze nt ru m S ta tis tik , A uf tra gs nu m m er S V B u nd G B © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Ta be lle 1 : S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig B es ch äf tig te in d em W irt sc ha fts ab sc hn itt E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht (W Z 20 08 ) In sg es am t P Er zi eh un g un d U nt er ric ht 85 5 So ns tig er U nt er ric ht da ru nt er 85 6 Er br in gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 85 59 2 Be ru fli ch e Er w ac hs en en bi ld un g St ic ht ag Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3280 B es ch äf tig un gs st at is tik D eu ts ch la nd Ze itr ei he ni ch t r ev id ie rt In sg es am t m it A ng ab e zu m E nt ge lt M ed ia n P er so ne n im un te re n E nt ge ltb er ei ch (D eu ts ch la nd ) A nt ei l i m u nt er en E nt ge ltb er ei ch (D eu ts ch la nd ) 1 2 3 4 5 In sg es am t 20 .5 70 .7 02 20 .2 17 .1 09 2. 59 2 4. 47 0. 50 6 22 ,1 P E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht 49 3. 49 9 48 4. 49 6 2. 82 8 67 .7 45 14 ,0 85 5 S on st ig er U nt er ric ht 95 .3 75 93 .2 96 2. 15 3 30 .6 36 32 ,8 85 59 2 B er uf lic he E rw ac hs en en bi ld un g 46 .8 27 46 .0 18 2. 12 8 14 .4 79 31 ,5 85 6 E rb rin gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 72 6 71 6 X X X In sg es am t 20 .7 46 .5 80 20 .3 35 .1 50 2. 65 2 4. 52 9. 75 8 22 ,3 P E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht 51 2. 81 3 50 1. 44 4 2. 84 3 76 .4 19 15 ,2 85 5 S on st ig er U nt er ric ht 10 3. 75 6 10 1. 13 5 2. 12 8 36 .5 27 36 ,1 85 59 2 B er uf lic he E rw ac hs en en bi ld un g 51 .6 30 50 .2 93 2. 08 6 17 .9 52 35 ,7 85 6 E rb rin gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 89 2 87 3 X X X In sg es am t 20 .4 48 .3 32 20 .0 26 .9 93 2. 67 6 4. 46 3. 97 9 22 ,3 P E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht 53 9. 10 7 52 7. 42 0 2. 89 3 78 .0 06 14 ,8 85 5 S on st ig er U nt er ric ht 10 9. 97 9 10 6. 82 4 2. 19 3 36 .1 44 33 ,8 85 59 2 B er uf lic he E rw ac hs en en bi ld un g 56 .5 35 54 .7 67 2. 15 3 17 .7 28 32 ,4 85 6 E rb rin gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 1. 04 3 1. 01 5 2. 41 7 20 8 20 ,5 In sg es am t 20 .8 49 .8 86 20 .4 98 .9 59 2. 70 2 4. 66 3. 74 1 22 ,8 P E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht 54 8. 99 0 53 8. 84 6 3. 00 5 74 .4 63 13 ,8 85 5 S on st ig er U nt er ric ht 10 4. 91 0 10 2. 70 3 2. 26 5 32 .4 17 31 ,6 85 59 2 B er uf lic he E rw ac hs en en bi ld un g 53 .4 67 52 .5 20 2. 24 7 14 .9 38 28 ,4 85 6 E rb rin gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 85 2 83 7 X X X In sg es am t 20 .1 69 .0 93 19 .9 19 .4 45 2. 88 9 4. 10 6. 24 7 20 ,6 P E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht 50 5. 43 3 50 0. 85 9 3. 24 1 48 .5 31 9, 7 85 5 S on st ig er U nt er ric ht 77 .1 24 76 .0 72 2. 50 2 18 .8 11 24 ,7 85 59 2 B er uf lic he E rw ac hs en en bi ld un g 38 .4 49 38 .0 03 2. 49 3 7. 41 0 19 ,5 85 6 E rb rin gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 63 3 62 5 X X X In sg es am t 20 .2 81 .7 13 20 .1 01 .6 59 2. 96 0 4. 10 5. 45 7 20 ,4 P E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht 52 0. 79 2 51 6. 94 1 3. 33 1 49 .1 39 9, 5 85 5 S on st ig er U nt er ric ht 76 .0 65 75 .3 60 2. 57 7 17 .5 73 23 ,3 85 59 2 B er uf lic he E rw ac hs en en bi ld un g 38 .1 41 37 .8 63 2. 56 9 6. 71 5 17 ,7 85 6 E rb rin gu ng v on D ie ns tle is tu ng en fü r d en U nt er ric ht 62 4 61 6 X X X E rs te llu ng sd at um : 1 0. 11 .2 01 4, D at en ze nt ru m S ta tis tik © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t 20 12 U m st el lu ng d es E rh eb un gs ve rfa hr en s, V er gl ei ch n ur e in ge sc hr än kt m ög lic h. X) A us m et ho di sc he n G rü nd en is t e in A us w ei s vo n so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig en B ru tto ar be its en tg el te n ni ch t s in nv ol l, w en n di e Za hl d er B es ch äf tig te n m it A ng ab e zu m E nt ge lt un te r 1 .0 00 li eg t. 31 .1 2. 13 S tic ht ag W Z 20 08 Ta be lle 2 : M ed ia ne nt ge lt un d un te re r E nt ge ltb er ei ch d es W irt sc ha fts ab sc hn itt s Er zi eh un g un d U nt er ric ht (W Z 20 08 ) 31 .1 2. 07 31 .1 2. 08 31 .1 2. 09 31 .1 2. 10 31 .1 2. 12 Drucksache 18/3280 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode G ru nd si ch er un g fü r A rb ei ts uc he nd e (S G B II ) D eu ts ch la nd M är z 20 14 da r. A LG II -B ez ie he r m it E in ko m m en a us E rw er bs tä tig ke it in V ol lz ei t ( oh ne A zu bi )- B es ch äf tig un g m it E in ko m m en a us E rw er bs tä tig ke it da r. m it E in ko m m en au s E rw er bs tä tig ke it ab so lu t ab so lu t ab so lu t in % (S p. 2 an S p. 1) ab so lu t ab so lu t in % (S p. 6 an S p. 5) 1 2 3 4 5 6 7 D eu ts ch la nd 29 .2 07 .7 18 57 6. 28 1 17 3. 42 0 2, 0 4. 03 7. 75 7 46 5. 56 0 11 ,5 La nd -, Fo rs tw irt sc ha ft un d Fi sc he re i A 22 4. 13 5 5. 01 9 2. 80 6 2, 2 63 .5 73 4. 68 0 7, 4 B er gb au , E ne rg ie - u . W as se rv er so rg ., E nt so rg un g B , D , E 54 0. 70 9 2. 77 2 1. 50 8 0, 5 16 .1 54 1. 48 1 9, 2 V er ar be ite nd es G ew er be C 6. 51 7. 73 2 34 .8 51 18 .7 31 0, 5 30 1. 20 7 18 .3 98 6, 1 B au ge w er be F 1. 63 2. 44 8 24 .9 77 10 .4 93 1, 5 13 9. 52 9 16 .9 98 12 ,2 H an de l, In st an dh al tu ng , R ep . v on K fz G 4. 15 8. 70 2 92 .8 55 24 .2 10 2, 2 79 9. 23 3 77 .6 62 9, 7 V er ke hr u nd L ag er ei H 1. 50 4. 44 0 40 .5 71 17 .4 54 2, 7 22 9. 82 7 40 .2 32 17 ,5 G as tg ew er be I 89 2. 86 8 70 .4 58 17 .8 28 7, 9 51 2. 35 4 90 .6 52 17 ,7 In fo rm at io n un d K om m un ik at io n J 91 9. 32 8 4. 88 0 1. 89 5 0, 5 10 4. 34 5 8. 11 8 7, 8 E rb r. vo n Fi na nz - u . V er si ch er un gs di en st l. K 99 9. 79 6 2. 21 1 54 3 0, 2 35 .2 72 1. 60 6 4, 6 A rb ei tn eh m er üb er la ss un g 78 2; 78 3 72 2. 92 2 38 .9 92 27 .3 50 5, 4 43 .6 01 4. 37 4 10 ,0 R ei ni gu ng sd ie ns te 81 2 46 0. 71 7 57 .7 56 6. 76 2 12 ,5 24 2. 87 8 46 .2 88 19 ,1 W irt sc ha ftl . D ie ns tle is t. (o hn e A N Ü , R ei ni gu ng sd .) L, M ,N (- 78 2, 78 3, 81 2) 2. 89 3. 24 7 49 .0 17 17 .1 77 1, 7 49 1. 51 4 56 .6 56 11 ,5 Ö ffe nt l. V er w ., V er te id ig un g, S oz .-v er s. , E xt .O rg a. O , U 1. 69 9. 68 4 10 .1 90 1. 47 8 0, 6 56 .7 20 3. 76 8 6, 6 E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht P 1. 14 2. 22 4 19 .3 05 1. 97 7 1, 7 15 4. 40 8 6. 11 9 4, 0 G es un dh ei ts - u nd S oz ia lw es en Q 3. 82 5. 38 4 77 .3 32 11 .9 32 2, 0 38 7. 73 9 30 .8 42 8, 0 so ns t. D ie ns tle is tu ng en , P riv at e H au sh al te R , S , T 1. 06 3. 06 9 44 .9 97 11 .2 68 4, 2 45 8. 98 9 57 .6 37 12 ,6 1) B es ch äf tig e im A lte r v on 1 5 bi s 64 J ah re n ac h W oh no rt in D eu ts ch la nd . © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t 2) D ie v or lie ge nd e A us w er tu ng b ei nh al te t D at en ü be r B es ch äf tig te in sg es am t u nd ü be r e rw er bs tä tig e A LG II -B ez ie he r a ls e in e Te ilm en ge d er B es ch äf tig te n. D ie B es ch äf tig un gs in fo rm at io ne n b ei nh al te n al le rd in gs n oc h ni ch t d ie D at en re vi si on d er B es ch äf tig un gs st at is tik a us d em A ug us t 2 01 4. D ad ur ch k om m t e s zu D iff er en ze n zu V er öf fe nt lic hu ng en d er re vi di er te n B es ch äf tig un gs st at is tik . D ie R ev is io n de r D at en ü be r B es ch äf tig te in ne rh al b de r S ta tis tik d er G ru nd si ch er un g fü r A rb ei ts uc he nd e na ch d em S G B II e rfo lg t i m e rs te n Q ua rta l 2 01 5. Ta be lle 3 : B es ch äf tig un g vo n er w er bs fä hi ge n Ar be its lo se ng el d II- B ez ie he r n ac h W irt sc ha fts zw ei ge n W Z 20 08 au sg ew äh lte R eg io ne n/ W irt sc ha fts zw ei ge W Z 20 08 S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig B es ch äf tig te A us sc hl ie ßl ic h ge rin gf üg ig B es ch äf tig te al le B es ch äf tig te n 1) 2) da r. A LG II -B ez ie he r A nt ei l be sc hä fti gt er A lg II -B ez ie he r m it E in ko m m en a us E rw er bs tä tig ke it an al le n B es ch äf tig te n al le B es ch äf tig te n 1) 2) A nt ei l be sc hä fti gt er A lg II -B ez ie he r m it E in ko m m en a us E rw er bs tä tig ke it an a lle n B es ch äf tig te n Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3280 G ru nd si ch er un g fü r A rb ei ts uc he nd e (S G B II ) D eu ts ch la nd Ja hr es w er te 2 01 3 Za hl d er B G Le is tu ng en im D ur ch sc hn itt in E ur o Le is tu ng en Ja hr es - su m m e in E ur o Za hl d er B G Le is tu ng en im D ur ch sc hn itt in E ur o Le is tu ng en Ja hr es - su m m e in E ur o Za hl d er B G Le is tu ng en im D ur ch sc hn itt in E ur o Le is tu ng en Ja hr es - su m m e in E ur o Za hl d er B G Le is tu ng en im D ur ch sc hn itt in E ur o Le is tu ng en Ja hr es - su m m e in E ur o Za hl d er B G Le is tu ng en im D ur ch sc hn itt in E ur o Le is tu ng en Ja hr es - su m m e in E ur o 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 55 0. 64 4 60 5 3. 99 9. 87 1. 58 6 21 2. 30 9 60 8 1. 54 8. 27 3. 24 4 18 0. 20 8 55 1 1. 19 1. 21 2. 01 3 35 1. 83 6 60 3 2. 54 6. 27 5. 24 2 44 7. 40 6 89 1 4. 78 3. 38 3. 24 2 La nd -, Fo rs tw irt sc ha ft un d Fi sc he re i A 5. 40 4 55 0 35 .6 57 .4 15 3. 37 7 52 7 21 .3 67 .1 33 3. 10 8 50 0 18 .6 56 .6 26 2. 04 0 58 7 14 .3 65 .0 43 4. 78 6 84 5 48 .5 15 .0 77 B er gb au , E ne rg ie - u . W as se rv er so rg ., E nt so rg un g B , D , E 2. 95 7 55 2 19 .6 02 .6 38 1. 80 7 53 0 11 .4 98 .3 68 1. 65 1 50 0 9. 90 6. 88 4 1. 15 2 58 8 8. 12 5. 02 5 1. 53 9 86 3 15 .9 46 .3 60 V er ar be ite nd es G ew er be C 34 .4 38 56 4 23 3. 13 3. 13 1 22 .4 30 55 4 14 8. 98 0. 05 8 18 .7 09 58 4 13 1. 19 9. 29 8 12 .1 06 58 4 84 .8 44 .5 98 18 .6 10 86 4 19 2. 96 8. 68 8 B au ge w er be F 25 .9 22 73 3 22 8. 03 0. 02 3 15 .0 84 69 6 12 5. 99 4. 84 7 11 .1 71 61 8 82 .8 31 .7 99 10 .8 76 78 5 10 2. 43 2. 02 0 17 .7 40 91 2 19 4. 19 5. 17 5 H an de l, In st an dh al tu ng , R ep . v on K fz G 91 .0 36 60 6 66 2. 44 6. 23 3 31 .6 96 62 7 23 8. 45 5. 38 2 24 .7 36 54 9 16 3. 06 1. 42 1 59 .8 48 59 6 42 7. 68 8. 70 6 77 .7 26 87 6 81 6. 65 8. 76 7 V er ke hr u nd L ag er ei H 39 .6 20 67 1 31 8. 81 3. 42 0 18 .6 39 62 5 13 9. 89 6. 54 3 17 .7 84 61 5 13 1. 19 9. 29 8 21 .0 60 71 0 17 9. 46 7. 38 5 38 .6 99 91 2 42 3. 43 9. 68 3 G as tg ew er be I 68 .9 67 69 0 57 1. 16 9. 78 9 20 .7 87 65 0 16 2. 21 1. 39 4 18 .8 85 62 5 14 1. 55 0. 16 2 48 .5 52 70 7 41 1. 92 0. 66 2 87 .2 54 94 9 99 3. 50 7. 93 0 In fo rm at io n un d K om m un ik at io n J 4. 95 6 59 8 35 .5 34 .5 23 2. 31 6 59 5 16 .5 45 .2 42 1. 96 3 56 0 13 .2 02 .1 22 2. 64 1 59 9 18 .9 95 .0 01 8. 68 0 89 7 93 .4 74 .1 27 E rb r. vo n Fi na nz - u . V er si ch er un gs di en st l. K 2. 24 4 56 2 15 .1 27 .6 54 71 3 58 8 5. 02 7. 96 8 57 3 52 9 3. 63 7. 30 8 1. 53 2 55 0 10 .1 05 .6 57 1. 67 5 86 1 17 .3 09 .8 12 A rb ei tn eh m er üb er la ss un g 78 2; 78 3 42 .1 36 54 7 27 6. 41 6. 23 6 30 .1 42 53 7 19 4. 40 0. 39 5 30 .0 25 53 6 19 3. 24 1. 29 8 12 .0 80 56 9 82 .5 22 .2 13 4. 47 1 87 1 46 .7 26 .8 61 R ei ni gu ng sd ie ns te 81 2 55 .7 77 64 4 43 0. 71 9. 79 3 7. 45 8 62 2 55 .6 36 .0 52 7. 26 2 61 5 53 .5 88 .2 54 48 .4 61 64 7 37 5. 98 5. 38 9 45 .2 18 90 8 49 2. 46 7. 14 5 W irt sc ha ftl . D ie ns tle is t. (o hn e A N Ü , R ei ni gu ng sd .) L, M ,N (- 78 2, 78 3, 81 2) 48 .3 18 57 8 33 5. 21 9. 83 9 19 .8 51 56 9 13 5. 54 6. 22 6 17 .4 87 52 5 11 0. 25 0. 73 7 28 .5 96 58 4 20 0. 47 3. 33 1 54 .4 76 90 2 58 9. 52 9. 57 2 Ö ffe nt l. V er w ., V er te id ig un g, S oz .-v er s. , E xt .O rg a. O , U 10 .4 94 48 0 60 .4 50 .5 68 1. 72 2 49 4 10 .2 01 .9 79 1. 42 6 45 0 7. 69 9. 53 2 8. 78 0 47 8 50 .3 12 .7 80 4. 00 9 78 2 37 .5 95 .5 87 E rz ie hu ng u nd U nt er ric ht P 19 .2 70 63 3 14 6. 41 1. 88 5 7. 25 6 84 7 73 .7 48 .9 94 2. 13 9 49 7 12 .7 54 .7 76 12 .0 58 50 4 72 .9 57 .9 38 6. 05 7 85 7 62 .2 86 .0 51 G es un dh ei ts - u nd S oz ia lw es en Q 74 .7 57 52 0 46 6. 18 9. 15 5 17 .3 05 59 7 12 3. 87 4. 19 5 12 .3 01 48 9 72 .1 62 .4 96 57 .6 40 49 7 34 3. 49 4. 87 6 31 .5 97 84 2 31 9. 12 0. 85 6 so ns t. D ie ns tle is tu ng en , P riv at e H au sh al te R , S , T 45 .5 03 58 4 31 8. 64 8. 04 5 15 .3 90 61 4 11 3. 46 4. 69 9 12 .1 71 50 9 74 .2 78 .8 49 30 .2 23 56 8 20 5. 96 6. 37 3 56 .4 18 88 8 60 1. 11 4. 83 7 1) O hn e A lg II- B ez ie he r m it E rw er bs ei nk om m en , f ür d ie k ei ne B es ch äf tig un gs m el du ng v or lie gt . © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Ta be lle 4 : B ed ar fs ge m ei ns ch af te n (B G ) m it er w er bs tä tig en A LG II- B ez ie he rn : B es ta nd u nd Z ah lu ng sa ns pr üc he a uf L ei st un ge n na ch B es ch äf tig un gs fo rm en u nd W irt sc ha fts zw ei ge n In sg es am t W irt sc ha fts zw ei g B ed ar fs ge m ei ns ch af te n m it m in de st en s ei ne m … 1) so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig be sc hä fti gt en A LG II- B ez ie he r so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig v ol lz ei tbe sc hä fti gt en A LG II- B ez ie he r so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig v ol lz ei t- be sc hä fti gt en A LG IIB ez ie he r (o hn e A us zu bi ld en de ) so zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig te ilz ei tbe sc hä fti gt en A LG II- B ez ie he r au ss ch lie ßl ic h ge rin gf üg ig be sc hä fti gt en A lg II -B ez ie he r Drucksache 18/3280 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fö rd er st at is tik Ta be lle 5 : T ei ln eh m er in a us ge w äh lte n ar be its m ar kt po lit is ch en M aß na hm en D eu ts ch la nd 20 00 - 20 13 , D at en st an d: O kt ob er 2 01 4 Zu ga ng (J ah re ss um m e) Be st an d (J ah re sd ur ch sc hn itt ) BA E Au ße rb et rie bl ic he Be ru fs au sb ild un g Fb W Fö rd er un g de r b er uf lic he n W ei te rb ild un g (in cl . a llg em ei ne r M aß na hm en z ur W ei te rb ild un g R eh a) da ru nt er (S pa lte 2 ) a bs ch lu ss or ie nt ie rt 2) BA E Au ße rb et rie bl ic he Be ru fs au sb ild un g Fb W Fö rd er un g de r b er uf lic he n W ei te rb ild un g (in cl . a llg em ei ne r M aß na hm en z ur W ei te rb ild un g R eh a) da ru nt er (S pa lte 2 ) a bs ch lu ss or ie nt ie rt 2) 1 2 3 4 5 6 20 00 - 52 2. 93 9 97 .1 81 - 35 7. 80 9 14 5. 13 7 20 01 - 44 1. 90 7 92 .2 17 - 35 0. 92 7 15 3. 31 4 20 02 - 45 4. 69 9 97 .2 46 - 33 9. 80 7 15 5. 55 0 20 03 76 .5 13 25 4. 71 8 71 .0 49 6. 24 2 25 6. 20 6 14 7. 41 7 20 04 31 .4 73 18 5. 04 1 43 .9 39 68 .5 81 18 0. 82 3 11 5. 83 9 20 05 30 .0 69 13 1. 52 1 17 .5 70 66 .3 85 11 4. 35 0 73 .6 26 20 06 39 .5 55 26 4. 54 6 21 .9 35 66 .1 34 12 4. 87 8 48 .2 62 20 07 54 .2 55 36 4. 24 7 29 .1 72 74 .1 63 13 1. 78 0 37 .6 02 20 08 43 .5 20 46 8. 11 6 33 .6 34 79 .8 46 15 5. 42 2 38 .6 44 20 09 45 .5 29 63 1. 88 2 51 .9 35 80 .6 32 20 3. 81 5 49 .0 43 20 10 40 .2 92 49 8. 47 3 64 .5 12 78 .2 92 19 7. 16 0 68 .0 10 20 11 31 .7 34 31 5. 10 3 47 .7 62 67 .7 89 17 0. 02 1 73 .9 56 20 12 27 .6 26 30 8. 40 2 54 .6 46 54 .0 13 14 0. 36 2 66 .1 47 20 13 24 .1 21 32 6. 44 9 65 .8 49 43 .5 38 14 7. 63 7 69 .1 95 E rs te llu ng sd at um : 1 0. 10 .2 01 4, D at en ze nt ru m S ta tis tik , A uf tra gs nu m m er 1 94 16 2 © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Be ric ht sj ah r 1 ) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3280 Förderstatistik Stand: 31.07. 2012 Zuordnungstabelle Weitere Informationen können den folgenden Publikationen entnommen werden: Qualitätsbericht Förderstatistik Glossar Förderstatistik Methodenbericht Handbuch XSozial-SGB II Förderstatistik Plausibilität XSozial Methodische Hinweise zur Förderstatistik Erhebungsgegenstand und begriffliche Abgrenzung Die Förderstatistik weist den Umfang von Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes nach. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die in einem Zeitraum oder an einem Zeitpunkt mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt. Eine Förderung, die im Rahmen der Förderstatistik nachgewiesen wird, liegt in der Regel vor, wenn für eine Person bzw. im Rahmen der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung eine Zahlung geleistet wird. Regionale Zuordnung Die Zuordnung zu regionalen Gliederungen bei Auswertungen erfolgt standardmässig adressscharf nach dem Wohnort (darüber hinaus können die Teilnehmerdaten auch nach den zuständigen Kostenträgern abgebildet werden). Art der Datengewinnung Die notwendigen Daten werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung gewonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende registrierten Personen. Grundlage für die Erstellung der Förderstatistiken ist einerseits die computergestützte Sachbearbeitung (COSACH), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und Träger im Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren wird in allen Arbeitsagenturen und in den in Form einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II organisierten Jobcentern eingesetzt. Zugelassene kommunale Träger nach § 6b SGB II (zkT) übermitteln einzelfallbezogene Daten aus ihren Geschäftsverfahren nach § 51b SGB II an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenübermittlung erfolgt über ein XML-Verfahren nach dem Datenaustauschstandard XSozial-BA-SGB II. Die darin enthaltenen Förderinformationen (Modul 13) werden seit Anfang 2006 von der Förderstatistik der BA aufbereitet. Weitere Grundlage sind Personendaten, Informationen zum Arbeitslosigkeitsstatus, Beschäftigungsstatus und Leistungsbezug, die durch integrierte Auswertungen mit Daten aus anderen Verfahren der BA-Statistik an die Förderdaten angefügt werden. Die Daten werden in Verantwortung der Statistik der BA in den zentralen statistischen IT-Verfahren aufbereitet. Als Basis für statistische Auswertungen entstehen Statistik-Informationen je Teilnahme. Zum Zweck der Vergleichbarkeit und gemeinsamen Darstellung von Förderdaten aus den Quellen XSozial und BA-Fachverfahren erfolgt die Kennzahlermittlung nach einheitlichen Vorgaben und es werden in den Auswertungssystemen der Förderstatistik einheitliche Systematiken verwendet. Letzteres gilt auch für die einheitliche Abbildung der Förderarten, was über eine Zuordnung sowohl der XSozial-Maßnahmeartschlüssel als auch der COSACH-Kennzeichnungen zur Förderart in die, in der Förderstatistik eingesetzten Systematik der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, erfolgt. Wartezeit und Hochrechnung Als Vollerhebung auf der Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit der Datensätze in der Regel gewährleistet. Die Erfassung der Daten in die operativen IT-Fachverfahren erfolgt nicht immer zeitnah, sondern mit teilweise erheblichen Verzögerungen, so dass von einer unvollzähligen Erhebungsgesamtheit am aktuellen Rand auszugehen ist. Die Förderstatistik der BA ist so konzipiert, dass endgültige Ergebnisse für einen Berichtszeitraum bzw. Stichtag erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben werden. Nacherfassungen innerhalb dieser Wartezeit fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ergebnisse für den aktuellen Berichtsmonat und die beiden Vormonate sind vorläufig und aufgrund der noch ausstehenden Nacherfassungen im Vergleich mit dem endgültigen Ergebnis untererfasst. Aufgrund der systematischen Untererfassung von Förderdaten am aktuellen Rand, der daraus resultierenden unvollzähligen Erhebungsgesamtheit und der Wartezeitregelung ist die zeitliche Vergleichbarkeit der vorläufigen statistischen Ergebnisse für die jeweils drei aktuellsten Berichtsmonate mit Ergebnissen früherer Berichtsmonate (Vormonats-/Vorjahresvergleich) grundsätzlich nicht gegeben. Um trotzdem am aktuellen Rand Eckwerte der Förderstatistik darstellen und Vergleichbarkeit mit endgültigen Vormonatsergebnissen erreichen zu können, wurde ein Algorithmus entwickelt, mit dessen Hilfe aus den vorläufigen Ergebnissen am aktuellen Rand hochgerechnete vergleichbare Werte bereitgestellt werden. Das Hochrechnungsverfahren basiert auf Erfahrungswerten über den Umfang der Nacherfassungen je Region und Maßnahmeart und kann nur für die Maßnahmearten Anwendung finden, für die ausreichend Erfahrungswerte vorliegen. Dem Algorithmus liegt das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert in der Vergangenheit zu Grunde. Er setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus einem Trendfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Durchschnitt der letzten 3 Monate enthält und einem Saisonfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Mittel des Vorjahres- und Vorvorjahresmonats enthält. Nach gleichem Prinzip werden für die beiden Monate vor dem aktuellen Berichtsmonat Hochrechnungsergebnisse aus dem Verhältnis endgültiges Ergebnis zu vorläufigem mit einem Monat Wartezeit bzw. zwei Monaten Wartezeit ermittelt. In Veröffentlichungen sind hochgerechnete Ergebnisse mit dem Hinweis "vorläufige hochgerechnete Ergebnisse" gekennzeichnet. Drucksache 18/3280 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beschäftigungsstatistik Stand: November 2013 Methodische Hinweise - Bruttoarbeitsentgelte http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/GenerischePublikationen /Methodenbericht-Entgelte.pdf Grundlagen der Entgeltstatistik und Besonderheiten Die Ergebnisse zu den Bruttoarbeitsentgelten stammen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine Vollerhebung aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Zum sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt zählen nach §14 SGB IV alle laufenden und einmaligen Einnahmen, beispielsweise auch: Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen, Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Familienzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen, Provisionen und Abfindungen. Auswertungen über das Entgelt aus der Beschäftigungsstatistik sind aufgrund der Methodik des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung nur für den Stichtag 31.12. methodisch sinnvoll und aussagefähig. Dies liegt daran, dass die Jahresmeldungen des Vorjahres von den Arbeitgebern bis zum 15. April abzugeben sind. Im Rahmen der Quartalsauswertung der BA für den Stichtag 31.12. mit 6-monatiger Wartezeit fließen diese somit nahezu vollständig ein. Bei allen anderen Quartals-Stichtagen ist der Anteil an Anmeldungen, welche keine Entgeltangabe enthalten, deutlich größer. Die Darstellungen und Analysen werden durchgehend auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt. Auf diese Weise können Vergleiche - etwa zwischen Personengruppen oder Regionen - durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind. Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes Zwar werden die Beschäftigten zum Stichtag 31.12. "gemessen", aber ihre sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte beziehen sich immer auf einen Beschäftigungszeitraum. Dieser kann das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag (den 31.12.) umfassen. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, müssen daher die Entgeltangaben auf einen einheitlichen Zeitraum normiert und auf Vollzeitbeschäftigung eingeschränkt werden. Dies geschieht durch die Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Bruttomonatsentgelts von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende nach folgender Formel: Durchschnittliches Bruttomonatsentgelt = Entgelte in Euro / Beschäftigungstage x 365,25 / 12 Aufgrund dieser Rechenvorschrift können sich insbesondere bei der Umrechnung von in kurzen Beschäftigungszeiträumen erzielten Arbeitsentgelten auf durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelte Werte ergeben, die die Beitragsbemessungsgrenze deutlich überschreiten. Umgekehrt führt die Rechenvorschrift bei bestimmten Konstellationen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. geringfügig entlohnt Beschäftigte zu Werten unter bzw. über der Geringfügigkeitsgrenze. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Medianentgelte in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Gleiches gilt oberhalb der Bemessungsgrenze. In diesen Fällen wird der ermittelte Wert durch "X" ersetzt. Beitragsbemessungsgrenze Von den Arbeitgebern ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Meldungen einzutragen. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung handelt es sich um die Einkommenshöhe, bis zu der in Deutschland die Beiträge zur Rentenversicherung von dem Pflichtigen erhoben werden dürfen. Einkommen, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, werden nicht zum Sozialversicherungsbeitrag herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Durchschnittseinkommen in Deutschland angepasst. Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze wie auch zum Thema allgemein finden Sie im Sonderbericht zu sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3280 Median Die Zensierung der Einkommensverteilung am oberen Rand hat zur Folge, dass die Berechnung von Mittelwerten, wie dem arithmetischen Mittel, methodisch nicht sinnvoll ist, da die tatsächlichen Bruttoentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht bekannt sind. Ein geeignetes Mittel, um die Streuung der Entgelte zu charakterisieren, sind Quantile. Dabei ist der Median das 50%-Quantil: Die Hälfte der Beschäftigten erzielt ein geringeres Entgelt als der Medianwert, die andere Hälfte ein höheres Entgelt. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel folgende Vorteile: Eine offene obere Grenze verhindert nicht die Berechnung des Medians, wenn der Median kleiner ist als der Wertebereich der offenen oberen Klasse. Außerdem ist der Median - anders als das arithmetische Mittel - gegenüber sogenannten Ausreißern robust, also gegenüber Werten, die extrem von anderen Werten abweichen. Da die Einkommensverteilung der Beschäftigten in den statistischen Auswertungssystemen der BA aus pragmatischen Gründen nur in klassierter Form (100 Euro-Schritte) vorliegt, muss zur Berechnung des Medians eine Näherungslösung angewendet werden. Schwelle des unteren Entgeltbereichs Die Beschäftigten im unteren Entgeltbereich sind in den letzten Jahren ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Um den unteren Entgeltbereich abzugrenzen, muss zunächst eine Definition erfolgen. In Anlehnung an die "Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)" gilt hier als Beschäftigter des unteren Entgeltbereichs, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). Drucksache 18/3280 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Beschäftigungsstatistik Stand: August 2014 Methodische Hinweise - Revision der Beschäftigungsstatistik zum 28. August 2014 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Datenaufbereitung für die Beschäftigungsstatistik modernisiert, um genauere Ergebnisse zu erzielen und die Beschäftigungsstatistik weiter ausbauen zu können. Der Datenabgriff wurde präzisiert sowie die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Auswirkungen Die Beschäftigungsdaten wurden rückwirkend ab 1999 revidiert. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitverlauf ermöglicht. Auf den Bestand der Beschäftigten wirken sich vor allem die neu hinzugekommenen Personengruppen aus, während für die begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnisse größtenteils der verfeinerte Datenabgriff den Unterschied zu den bisherigen Ergebnissen erklärt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Die Revision führt durch die Einbeziehung neuer Personengruppen zu einer Erhöhung des Bestands. Die neu hinzugekommenen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen wirken sich vor allem auf den Wirtschaftsabschnitt „Q Gesundheits- und Sozialwesen“ aus. Für diese Personengruppe liegen derzeit noch keine Informationen zur ausgeübten Tätigkeit vor. Die Erweiterung um Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, spiegelt sich vor allem im Berufsbereich „Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung“ wider. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhöht sich bundesweit für aktuelle Stichtage um rund 350.000 oder 1,2 Prozent (30.06.2013). Die Bestandsänderung variiert im Zeitverlauf und fällt für frühere Jahre deutlich geringer aus. Geringfügig Beschäftigte Die geringfügige Beschäftigung wurde nicht um weitere Personengruppen erweitert. Somit ist die Ursache der Datenveränderung ausschließlich die neue Datenaufbereitung, durch die die Art der Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig oder beides) genauer ermittelt werden kann. Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten im Nebenjob verringert sich bundesweit durch die Revision um rund 300.000 oder 11,3 Prozent. Dagegen fällt die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten um 250.000 oder 5,1 Prozent (30.06.2013) höher aus. Begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse Auch auf die begonnenen und die beendeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse hat die Datenrevision deutliche Auswirkungen. Die Ursache liegt in der nun besseren Identifikation der Übergänge in oder aus den Beschäftigungsverhältnissen. Die Anzahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland steigt im Berichtsjahr 2013 um 1,84 Mio. oder 25,0 Prozent, während die Anzahl der beendeten Beschäftigungsverhältnisse im gleichen Zeitraum um 1,44 Mio. oder 18,9 Prozent steigt. Regionale Unterschiede Die Revision wirkt sich in den verschiedenen Regionen unterschiedlich stark aus. Während in Hamburg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lediglich um 0,4 Prozent steigt, ist in Sachsen-Anhalt ein Anstieg von 2,0 Prozent feststellbar. Diese Unterschiede lassen sich durch die unterschiedliche Verteilung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen erklären, aber auch durch die unterschiedliche Konstanz von Beschäftigungsverhältnissen in den Regionen. Besonderheiten bei den Altersgruppen Der präzisere Datenabgriff des Übergangs von einer sozialversicherungspflichtigen zu einer geringfügigen Beschäftigung (und umgekehrt) und die zusätzlich einbezogenen Personengruppen führen zu unterschiedlichen Veränderungen in den Altersgruppen. So gibt es überdurchschnittliche Auswirkungen der Revision auf 15- bis unter 25-jährige Beschäftigte. Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie im Methodenbericht „Beschäftigungsstatistik Revision 2014“: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Methode berichte-Beschaeftigungsstatistik-Nav.html Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3280 Beschäftigungsstatistik Stand: November 2013 Methodische Hinweise - Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind. Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehrund Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro liegt (bis 31.12.2012: zwischen 400 und 800 Euro) und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag 31.12. vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag 30.6.1999, geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag 30.6.2003 ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Drucksache 18/3280 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammenzurechnen sind. Vgl. Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 20. Dezember 2012. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/4412/publicationFile/858/Qualitaetsbericht-StatistikBeschaeftigung .pdf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3280 Arbeitsmarktstatistik Statistik-Infoseite Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Amtliche Nachrichten der BA Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Glossare/Glossare-Nav.html Kreisdaten Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333