Deutscher Bundestag Drucksache 18/333 18. Wahlperiode 22.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/174 – Maßnahmen gegen steigende Heizkosten zur Bekämpfung der Energiearmut Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei Verbraucherorganisationen, Sozialverbänden und Mietervereinen sind auch in der diesjährigen Heizsaison wieder Tipps zum sparsamen Umgang mit Heizenergie gefragt. Verbraucherinnen und Verbraucher fürchten hohe Nachzahlungen , steigende Abschläge und teure Heizöllieferungen. Für fast 14 Prozent der Haushalte, die ohnehin schon mehr als 10 Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aufwenden müssen, gibt es dabei keinen Spielraum zur Deckung der Mehrkosten mehr. Die Wohnkosten werden in zahlreichen deutschen Städten durch die steigenden Kaltmieten zusätzlich verteuert. Und auch die Möglichkeiten zu Einsparungen durch Verhaltensänderungen sind bei den einkommensschwachen Haushalten oft schon ausgereizt. Doch anstatt einkommensschwache Haushalte bei ihren Heizkosten zu unterstützen, wurde im Jahr 2011 der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss im Wohngeld abgeschafft. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Vorbemerkung wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Fragen 1 bis 6 aufgrund der heterogenen und zum Teil unzureichenden Quellenlage nicht in allen Fällen vollständig und auf Basis vergleichbarer statistischer Erhebungen beantwortet werden können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/333 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie haben sich seit 2002 die Preise für Heizöl, Gas, Fernwärme, Pellets, Brennholz, Strom (Nachtspeichertarife) und Steinkohle jährlich entwickelt? Die Verbraucherpreise haben sich seit dem Jahr 2002 wie folgt entwickelt: Quelle: Berechnungen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Grundlage von Angaben des Statistischen Bundesamtes Für Steinkohle, Brennholz und Strom-Nachspeichertarife liegen der Bundesregierung keine vergleichbaren Verbraucherpreisdaten vor. Für Holzpellets wird hilfsweise auf Angaben von C.A.R.M.E.N. e. V. (CentraleAgrar -Rohstoff-Marketing- und Energie-Netzwerk e. V.) zurückgegriffen: 2. Wie hat sich der durchschnittliche Verbrauch der genannten Energieträger pro Haushalt entwickelt und wie die jährlichen Kosten pro Haushalt, auch in Relation zum Verbrauch (seit 2002)? Zum durchschnittlichen Verbrauch der genannten Energieträger pro Haushalt liegen der Bundesregierung keine belastbaren Daten vor, sondern nur zum Verbrauch der Haushalte insgesamt ab dem Jahr 2008. Die zum Teil deutlichen jährlichen Schwankungen des Energieverbrauchs für Wärmezwecke sind in erster Linie witterungsbedingt: 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Heizöl leicht (EUR/100 Liter) 35,14 36,46 40,60 53,59 59,30 58,63 Erdgas (Cent/kWh) 4,53 4,76 4,82 5,34 6,33 6,51 Fernwärme (EUR/GJ) 15,78 15,94 15,96 17,15 19,27 20,50 Braunkohlebriketts (EUR/100 kg) 29,21 29,35 29,69 30,15 30,72 31,52 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Heizöl leicht (EUR/100 Liter) 77,13 53,47 65,52 81,62 88,84 83,91 Erdgas (Cent/kWh) 7,10 6,98 6,36 6,66 7,03 7,12 Fernwärme (EUR/GJ) 21,73 22,95 21,38 22,85 24,83 25,62 Braunkohlebriketts (EUR/100 kg) 31,86 31,83 Durch Statistisches Bundesamt nicht mehr ver- öffentlicht. 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Holzpellets (EUR/Tonne) Abnahme 5 Tonnen, Lieferung bis 50 km 183 183 177 177 216 204 193 224 228 241 243 in Petajoule (PJ) 2008 2009 2010 2011 2012 2012/2008 Raumwärme 1 832,5 1 761,5 1 978,0 1 559,2 1 664,4 – 9,2 % – davon Öl 559,8 491,2 500,5 392,4 422,0 – 24,6 % – davon Gas 801,5 776,0 875,8 682,1 726,6 – 9,3 % – davon Strom 60,4 55,6 67,6 32,9 31,6 – 47,7 % – davon Fernwärme 151,3 161,7 177,5 145,4 154,3 2,0 % – davon Kohle 40,9 38,0 53,8 58,0 51,0 24,7 % – davon Erneuerbare 218,7 239,0 302,9 248,3 279,0 27,6 % Warmwasser 339,8 336,1 324,4 381,2 370,3 9,0 % – davon Öl 86,9 66,7 62,3 80,9 80,4 – 7,5 % – davon Gas 163,9 175,1 164,6 183,3 176,9 7,9 % – davon Strom 61,8 68,1 71,8 69,3 68,6 11,0 % Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen – davon Fernwärme 12,8 14,7 11,9 18,9 18,5 44,5 % – davon Kohle 3,8 0,0 0,0 0,0 1,3 – 65,8 % – davon Erneuerbare 10,6 11,5 13,8 28,7 24,7 133,0 % Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/333 Zu den jährlichen Kosten pro Haushalt liegen der Bundesregierung keine Daten je Energieträger vor, sondern nur für die Anwendungszwecke Raumwärme und Warmwasser insgesamt: nachrichtlich: 2012/2008: 0,2 Prozent Quelle: Berechnungen BMWi auf Grundlage von Angaben von: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Statistisches Bundesamt, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Projektgruppe „Nutzenergiebilanzen “ 3. In welchem Verhältnis standen die jährlichen Kostensteigerungen seit 2002 für die jeweiligen Brennstoffe im Vergleich zur Lohnentwicklung bzw. zur allgemeinen Inflationsrate? Die Preisentwicklung der einzelnen Energieträger kann der Antwort zu Frage 1 entnommen werden. Die Entwicklung der jährlichen Kosten für die Anwendungszwecke Raumwärme und Warmwasser insgesamt pro Haushalt kann der Antwort zu Frage 2 entnommen werden; für die Darstellung der jährlichen Kosten je Energieträger pro Haushalt liegen der Bundesregierung – wie dort bereits ausgeführt – keine Daten vor. Zur Entwicklung von Löhnen und Verbraucherpreisen liegen folgende Angaben vor: nachrichtlich: Nominallöhne 2012/2008: 8,8 Prozent; Verbraucherpreise 2012/2008: 5,6 Prozent Quelle: Statistisches Bundesamt 4. Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Zunahmen der Heizkosten (Raumwärme und Warmwasser ) für Privathaushalte? Auf die Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen. 5. Wie viel Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens gab ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt pro Jahr jeweils seit 2002 für Heizen bzw. Strom aus? 6. Wie viel Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens gaben die 15 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte jährlich jeweils seit 2002 für Heizen bzw. Strom aus? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die nachfolgend dargestellte Energiekostenentwicklung von durchschnittlichen und von einkommensschwachen 4-Personenhaushalten lehnt sich an die entsprechenden Berechnungen für Musterhaushalte im Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ an. Die zugrunde liegenden durchschnittlichen jährlichen Ener- 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2012/2002 EUR/Jahr 748 788 798 876 985 794 1068 931 1030 956 1070 43,0 % Index (2010=100) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2012/2002 Nominallöhne 90,5 91,5 92,0 92,3 93,0 94,4 97,3 97,4 100,0 103,3 105,9 17,0 % Verbraucherpreise 88,6 89,6 91,0 92,5 93,9 96,1 98,6 98,9 100,0 102,1 104,1 17,5 % giepreise und Einkommen beruhen dabei auf Daten des Statistischen Bundesamtes . Die Energieverbräuche wurden auf Basis von Angaben des Statistischen Drucksache 18/333 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesamtes, einer Erhebungsstudie von RWI/forsa (2013) und einer Stromverbrauchserhebung der EnergieAgentur.NRW festgelegt. Dabei wurden über den Zeitverlauf mengenmäßig konstante Verbräuche unterstellt (Strom 4 500 kWh/ Jahr; Erdgas 12 750 kWh/Jahr inkl. Warmwasser), weil zu durchschnittlichen Jahresverbräuchen ab dem Jahr 2002 je Haushalt keine Angaben vorliegen (s. a. Antwort zu Frage 2). Im vorliegenden Fall wird eine 95 m² große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus angenommen. Für die Kostenbetrachtung des einkommensschwachen 4-Personenhaushalts werden in Anlehnung an die Armutsgefährdungsdefinition der Europäischen Union bzw. des Statistischen Bundesamtes (60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung) vereinfachend 60 Prozent des für den „durchschnittlichen“ 4-Personenhaushalt verwendeten Haushaltsnettoeinkommens zugrunde gelegt. Da zum Energieverbrauch einkommensschwacher Haushalte bisher nur wenige belastbare statistische Daten vorliegen, werden die gleichen Verbräuche wie bei den „normalen“ Musterhaushalten verwendet. Demzufolge gibt es (bei identischen Energiepreisen ) keinen Unterschied hinsichtlich der absoluten Energiekosten zwischen einkommensschwachen und „normalen“ Musterhaushalten, sondern nur bei den Anteilen am jeweiligen Haushaltsnettoeinkommen. * Schätzung auf Basis der Durchschnittspreise von Januar 2013 bis November 2013 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Haushalte, die zur Begleichung ihrer Heizkosten auf die Inanspruchnahme von Transferleistungen (Kosten der Unterkunft, Wohngeld) seit 2002 angewiesen waren ? 8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Ausgaben der Kommunen zur Übernahme von Heizkosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft seit 2002 entwickelt? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für das Wohngeld wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Bis zur Zusammenlegung der Sozialhilfe (für erwerbsfähige Hilfebedürftige) und der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 hatten Haushalte (Bedarfsgemeinschaften ), deren Mitglieder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft be- durchschnittlicher 4-Personenhaushalt einkommensschwacher 4-Personenhaushalt Anteil der Energiekosten am Nettoeinkommen Anteil der Energiekosten an 60 % Netto- einkommen insgesamt Strom Erdgas insgesamt Strom Erdgas 2002 2,8 % 1,6 % 1,2 % 4,7 % 2,6 % 2,1 % 2003 3,0 % 1,6 % 1,3 % 4,9 % 2,7 % 2,2 % 2004 2,9 % 1,6 % 1,3 % 4,9 % 2,7 % 2,1 % 2005 3,1 % 1,7 % 1,4 % 5,2 % 2,9 % 2,4 % 2006 3,4 % 1,8 % 1,7 % 5,7 % 2,9 % 2,8 % 2007 3,4 % 1,8 % 1,6 % 5,6 % 2,9 % 2,7 % 2008 3,5 % 1,8 % 1,7 % 5,9 % 3,0 % 2,8 % 2009 3,7 % 2,0 % 1,7 % 6,2 % 3,3 % 2,9 % 2010 3,6 % 2,0 % 1,6 % 6,0 % 3,4 % 2,6 % 2011 3,7 % 2,1 % 1,6 % 6,2 % 3,5 % 2,6 % 2012 3,7 % 2,1 % 1,6 % 6,2 % 3,5 % 2,7 % 2013* 3,9 % 2,3 % 1,6 % 6,5 % 3,8 % 2,7 % streiten konnten, nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) u. a. Anspruch auf Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/333 Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Seit dem Jahr 2005 haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, im Rahmen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten nach wie vor im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Leistungen für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus werden Leistungen für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Kommunen übernommen . Angaben zu den hierfür anfallenden Ausgaben werden im Rahmen der Asylbewerberleistungsstatistik nicht gesondert erhoben. In den Statistiken für das SGB XII werden die Heizkosten zusammen mit den Unterkunftskosten erfasst, weshalb die gefragten Daten alleine für Heizkosten nicht vorliegen und hilfsweise Daten zu den Kosten von Unterkunft und Heizung dargestellt werden. Für den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) lassen sich die Heizkosten über Sonderauswertungen ermitteln. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2005 war eine hierfür notwendige Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit nicht durchführbar; für die Jahre 2012 und 2013 liegt sie bislang nicht vor. Die Zahl aller Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich von Dezember 2011 bis Dezember 2012 um knapp 30 000 auf 3,275 Millionen verringert. Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach SGB II) mit Leistungen für Unterkunft und Heizung Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Die Zahl der Bezieher von Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB XII können der folgenden Tabelle entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Statistik der Hilfe zum Lebensunterhalt Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) erfasst und die Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf Haushalte bzw. Personen außerhalb von Einrichtungen. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis zum Jahr 2006 nicht die Kosten der Unterkunft und Heizung, sondern die Bruttokaltmieten erfasst, so dass die Zahlen bis zum Jahr 2006 nicht vollständig mit den Zahlen ab dem Jahr 2007 vergleichbar sind. Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2006 3 596 131 2007 3 480 693 2008 3 334 340 2009 3 432 304 2010 3 328 462 2011 3 164 779 Drucksache 18/333 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bedarfsgemeinschaften mit Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungsempfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung am Endes eines Jahres außerhalb von Einrichtungen n. v. = nicht verfügbar 1 ohne das Land Bremen 2 bis 2006 Bedarfsgemeinschaften mit Aufwendungen für Bruttokaltmiete Quelle: Statistisches Bundesamt Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2005 im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Aus den Ausgaben des Bundes für die Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung können die Gesamtausgaben abgeleitet werden. Die Entwicklung ab dem Jahr 2005 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei entfallen etwa 15 Prozent der Ausgaben auf Heizkosten. Gesamtausgaben für Leistungen der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Mio. Euro Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Im Rahmen der Bundesstatistik über die Ausgaben und Einnahmen im Bereich des SGB XII werden keine gesonderten Ausgaben zu den Kosten der Unterkunft und Heizung erhoben. Die folgende Tabelle stellt daher Schätzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dar. Eine Differenzierung nach Unterkunftskosten und Heizkosten sowie dem Anteil der Kommunen wurde dabei nicht vorgenommen. Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bedarfsgemeinschaften Personen 2002 1 319 259 – 2003 1 304 985 n. v. 2004 1 340 030 n. v. 20051 58 508 427 777 20061 61 445 473 756 2007 71 125 523 372 2008 75 257 556 655 2009 76 384 561 123 2010 82 263 591 726 2011 91 644 634 662 2012 96 589 677 833 insgesamt davon Anteil der Kommunen davon Anteil des Bundes 2005 12 140 8 607 3 533 2006 13 805 9 788 4 017 2007 13 632 9 300 4 333 2008 13 324 9 435 3 889 2009 13 573 10 058 3 515 2010 13 699 10 464 3 235 2011 13 339 8 484 4 855 2012 13 292 8 454 4 838 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/333 Geschätzte Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII in Mio. Euro Quelle: Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf Basis der SGB-XII-Statistik des Statistischen Bundesamtes 9. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 Wohngeld und damit den Heizkostenzuschuss, und wie hoch war das Gesamtvolumen für den Heizkostenzuschuss in den jeweiligen Jahren? Wie hoch war der durchschnittliche Betrag je Wohngeldempfängerin und Wohngeldempfänger in den jeweiligen Jahren? Im Jahr 2009 bezogen 1,01 Mio. Haushalte Wohngeld und 2010 1,06 Mio. Haushalte . Die Ausgaben für die Heizkostenkomponente werden für das Jahr 2009 auf rund 220 Mio. Euro und für 2010 auf rund 240 Mio. Euro geschätzt. Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte Quelle: Statistisches Bundesamt Die Heizkostenkomponente wurde neben der Bruttokaltmiete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Rechnerisch erhöhte sich daraus das Wohngeld bei einem 1-Personenhaushalt um etwa 13 Euro und bei einem 2-Personenhaushalt um etwa 17 Euro. 10. Wie hat sich die Anzahl der Wohngeldempfänger nach Wegfall des Heizkostenzuschusses im Jahr 2011 entwickelt, und wie hoch waren die Einsparungen des Bundes aus der Streichung? Die Zahl der Wohngeldhaushalte nahm im Jahr 2011 um rund 160 000 Haushalte auf 903 000 Haushalte ab. Dieser Rückgang ist aber nur zum Teil auf die Streichung der Heizkostenkomponente zurückzuführen. Die Einsparungen des Bundes beim Wohngeld durch die Streichung der Heizkostenkomponente betrugen rund 130 Mio. Euro. Der Wechsel von Haushalten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende führte allerdings zu Mehrkosten des Bundes bei der Bundesbeteiligung an Kosten für Unterkunft und Heizung, was Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Insgesamt Insgesamt 2005 122 763 2006 125 871 2007 169 1 021 2008 187 1 141 2009 195 1 202 2010 208 1 293 2011 235 1 387 insgesamt 2009 1 007 334 2010 1 061 487 2011 902 870 2012 782 824 die Gesamteinsparung des Bundes reduzierte. Drucksache 18/333 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie hat sich die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von den Kosten der Unterkunft im Jahr 2011 entwickelt, und wie hoch waren die Mehrausgaben für den Bund? Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen. 12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Streichung der Heizkostenkomponente im Wohngeld und dem Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von den Kosten der Unterkunft? Schätzungen zufolge sind durch die Streichung der Heizkostenkomponente rund 30 000 Haushalte aus dem Wohngeld in die Grundsicherung gewechselt. Das entspricht knapp 1 Prozent der Haushalte mit Bezug von Kosten der Unterkunft und Heizung. Wegen der guten Arbeitsmarktlage ist die Zahl der Haushalte mit Bezug von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2011 dennoch gesunken. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Empfängerinnen und Empfänger des Heizkostenzuschusses aus dem Jahr 2010 nach dem Wegfall ihre Heizkosten bestritten haben? Die Heizkostenkomponente stellte einen Zuschuss zu den Heizkosten der Wohngeldempfängerhaushalte dar. Durch ihre Streichung reduzierte sich das Wohngeld bei einem 1-Personenhaushalt durchschnittlich um etwa 13 Euro und bei einem 2-Personenhaushalt um etwa 17 Euro. Diese Summe müssen Wohngeldempfängerhaushalte seitdem aus anderen Einkommensquellen (vor allem Renten und Erwerbseinkommen) aufbringen. Wohngeldempfängerhaushalte verfügen dabei über Einkommen, die oberhalb des Existenzminimums liegen. 14. Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zur unzureichenden Beheizung von Wohnungen auch bei Anwesenheit der Bewohnerinnen und Bewohner bekannt? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wie viele Haushalte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren von Gassperren oder anderen Formen der Heizungsunterbrechung aufgrund von Zahlungsrückständen betroffen? Über welchen Zeitraum wurden diese Sperren im Durchschnitt aufrechterhalten ? Von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland verfügten nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in den letzten Jahren ca. 18,8 Millionen und damit ca. 47 Prozent der Haushalte über eine Gasheizung. Mit dem Monitoringbericht 2012 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt für das Berichtsjahr 2011 liegen erstmals Erhebungen zu Unterbrechungsandrohungen , Unterbrechungsbeauftragungen und tatsächlich durchgeführten Versorgungsunterbrechungen nach § 19 Absatz 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) für Kunden mit Vertragsbeziehungen zum jeweiligen Gasgrundversorger vor. Zum Berichtsjahr 2012 haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt im Rahmen ihres Monitoringberichts 2013 zum zweiten Mal entsprechende Erhebungen durchgeführt. Danach wurden im Jahr 2011 insge- samt 33 595 Gasversorgungsunterbrechungen in der Grundversorgung durch- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/333 geführt, im Jahr 2012 insgesamt 39 320 Unterbrechungen. Dies entspricht ca. 0,1 Prozent aller Haushalte bzw. 0,21 Prozent aller Haushalte mit Gasheizung. Zu den Haushalten, bei denen die Kosten der Gasheizung über Mietnebenkosten bzw. das Hausgeld von Wohnungseigentümergemeinschaften abgerechnet werden , und möglichen Versorgungsunterbrechungen im Rahmen dieser Rechtsverhältnisse liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Zu der durchschnittlichen Unterbrechungsdauer und anderen Arten von Heizungsunterbrechungen bei Zahlungsrückständen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren zur Vermeidung von Gassperren ergriffen? Im Rahmen der GasGVV gelten bereits strenge Anforderungen an eine Versorgungsunterbrechung . So muss nach § 19 Absatz 2 und 3 GasGVV ein Zahlungsrückstand zunächst angemahnt und die Unterbrechung mit einer Frist von vier Wochen schriftlich angedroht werden. Die Unterbrechung muss sodann noch einmal drei Werktage vor dem Unterbrechungstermin angekündigt werden . Eine Unterbrechung ist unzulässig, wenn der Betroffene eine hinreichende Aussicht darlegt, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Auch wenn die Unterbrechung unverhältnismäßig im Vergleich zur Schwere der Zuwiderhandlung ist, darf die Gasversorgung nicht unterbrochen werden. Heizungsanlagen und energetischer Zustand der Wohngebäude 17. Wie viel Prozent der Haushalte werden über Heizungsanlagen beheizt, die älter als 20 bzw. 30 Jahre sind? Laut Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2012 sind in Deutschland über 5,8 Millionen Ölfeuerungsanlagen und mehr als 9,1 Millionen Gasfeuerungsanlagen installiert. Von den Ölfeuerungsanlagen sind etwa 1,2 Millionen (20,6 Prozent) älter als 21 Jahre und fast 0,5 Millionen (8,5 Prozent) älter als 29 Jahre sowie von den raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen etwa 1,3 Millionen (14,3 Prozent) älter als 21 Jahre und fast 0,4 Millionen (4,7 Prozent) älter als 29 Jahre. 18. Wie hoch ist die absolute Zahl der Heizkessel in Wohngebäuden, die bereits vor dem 1. Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden und heute weiterhin in Betrieb sind? Wie viele von diesen Heizungen hätten laut § 10 Absatz 1der Energiesparverordnung (EnEV 2009) bereits seit 2007 außer Betrieb genommen werden müssen? Im Jahr 2012 waren laut den oben genannten Erhebungen insgesamt 275 300 Ölfeuerungsanlagen und 137 800 Gasfeuerungsanlagen in Betrieb, die bis 31. Januar 1978 errichtet wurden. Wieviele dieser Heizungsanlagen nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 oder 6 der Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden dürften, kann den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks nicht entnommen werden. 19. Welche Beratungs-, Informations- und Förderangebote zur energetischen Gebäudesanierung hat die Bundesregierung seit 2005 gefördert, und mit Drucksache 18/333 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode welchem Finanzvolumen (bitte nach Jahr, Programm und Haushaltsmittel aufschlüsseln)? Welche Programme mit welchem Volumen widmeten sich speziell der Modernisierung der Heizungsanlagen? Die Energieberatung wird mit mehreren Programmen gefördert: – Im Zuge der Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden wird von unabhängigen Fachleuten ein Konzept zur energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes erstellt einschließlich einer möglichen Erneuerung der Heizungsanlage, dem Einsatz erneuerbarer Energien und entsprechender Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen . – Daneben wird die Energieberatung für private Verbraucher durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) organisiert. In bundesweit 650 Orten werden Beratungen – ebenfalls durch unabhängige Berater – gegen ein Entgelt von 5 Euro angeboten. Ungefähr ein Drittel der Beratungen erfolgen, weil eine energetische Gebäudesanierung ansteht. Außerdem werden vom vzbv Gebäude-Checks und Heizungs-Checks organisiert und den Mietern und Eigentümern von Wohngebäuden für 20 bzw. 30 Euro angeboten. Zur Förderung von Modernisierungsinvestitionen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Programm Fördermittel in T Euro Vor-Ort-Beratung 2005 2 752 2006 5 320 2007 3 178 2008 6 134 2009 10 650 2010 6 158 2011 4 942 2012 4 900 2013 4 800 Energieberatungen des vzbv (geschätzter Anteil der Mittel für Beratung vor Gebäudesanierung) in Verbraucherberatungsstellen und kommunalen Stützpunkten 2005 1 500 2006 1 300 2007 1 200 2008 1 900 2009 2 000 2010 1 800 2011 2 000 2012 2 000 2013 1 900 Gebäude-Checks und HeizungsChecks durch Honorarberater des vzbv 2011 173 2012 3 530 2013 5 800 20. Wie hoch lag die Modernisierungsquote bei Heizungsanlagen seit 2005, und welche Einsparungen an Endenergie und an Importkosten für fossile Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/333 Energieträger hätten durch eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote erreicht werden können? Welche Investitionssummen wären hierfür nötig gewesen? Laut Studie des Instituts Wohnen und Umwelt aus dem Jahr 2010, „Datenbasis Gebäudebestand“, betrug die jährliche Rate der Heizungsmodernisierungen im Mittel der Jahre 2005 bis 2009 2,8 Prozent. Zur Einsparung von Endenergie, Importkosten und der Höhe der Investitionskosten in Folge einer erhöhten Sanierungsrate liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 21. Wie hoch lag die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand seit 2005, und wie viel Endenergieeinsparung wurde durchschnittlich erreicht? Daten über die jährlichen energetischen Sanierungsquoten und die damit verbundenen Endenergieeinsparungen seit dem Jahr 2005 liegen der Bundesregierung nicht vor. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Aktuelle Energieeffizienz der Bundesregierung“, Bundestagsdrucksache 17/8358 (Antwort zu den Fragen 25 und 26), „Energiekonzept der Bundesregierung – Gebäudesektor “, Bundestagsdrucksache 17/3341 (Antwort zu Frage 7) sowie „Eckpunkte Energieeffizienz – Förderung der energetischen Gebäudesanierung“, Bundestagsdrucksache 17/6791 (Antwort zu Frage 3) verwiesen. Im Gutachten Monitoring der Programme der KfW Bankengruppe „Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen 2012“ sind die Förderfälle der Programme und deren Endenergieeinsparungen im Zeitablauf dargestellt. Ergebnisse der Fördermaßnahmen der Jahre 2005 bis 2012 im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ Quelle: Institut Wohnaen und Umwelt GmbH, 2013: Monitoring der Programme der KfW Bankengruppe Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen 2012. 22. Welche Faktoren tragen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bei, besonders hohe Endenergieeinsparungen pro in die Gebäudesanierung investierten Euro zu erzielen? Eine eindeutige Rangfolge der Faktoren, die zur Endenergieeinsparung bei einer Gebäudesanierung beitragen, ist nicht möglich. Der Energieverbrauch eines Gebäudes resultiert aus dem Zusammenspiel vieler verschiedener z. T. auch individueller Faktoren, wie Alter und Geometrie des Gebäudes (z. B. mit oder ohne Keller), Wohn- bzw. Nutzungsverhalten, Dämmung der Gebäudehülle, Fensterqualität oder Heizungsanlage etc. Die Energieeinsparung durch eine Sanierung oder durch den Austausch einer der genannten Komponenten ist daher immer im Gesamtkontext zu betrachten. So können sich bei ansonsten gleichen Gebäuden, die sich nur in der Qualität eines Bauteiles unterscheiden, bei Sanierung eines Förderfälle 2005 Förderfälle 2006 Förderfälle 2007 Förderfälle 2008 Förderfälle 2009 Förderfälle 2010 Förderfälle 2011 Förderfälle 2012 Betroffene Wohneinheiten 70 000 155 000 89 000 134 000 363 000 344 000 181 000 242 000 Endenergieeinsparung [GWh pro Jahr] 670 1 520 940 1 530 2 680 2 450 1 250 1 720 anderen Bauteils unterschiedliche Energieeinsparungen ergeben. Vor diesem Hintergrund basieren die Förderprogramme der KfW Bankengruppe auch auf Drucksache 18/333 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode einer professionellen Energieberatung vor und während der Inanspruchnahme einer Förderung. Dadurch wird sichergestellt, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen exakt auf das vorliegende Gebäude zugeschnitten sind und eine möglichst hohe Effizienz bei der Endenergieeinsparung erzielt wird. 23. Wie viel Energieeinsparung und Einsparung an Importkosten für fossile Energieträger hätte durch eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote erreicht werden können? Welche Investitionssummen wären für eine 1 Prozent höhere Sanierungsquote nötig gewesen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Wie stellt sich die Sanierungsquote im privat genutzten Wohnungsbestand gegenüber den Mietwohnungen seit 2005 dar? Wie war dieses Verhältnis jeweils beim Heizungsaustausch (Austausch der gesamten Anlage) bzw. Heizungspumpenaustausch? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2005 ergriffen, um insbesondere den Heizungsaustausch und die Sanierung von Mietwohnungen voranzubringen, um die Mieterinnen und Mieter vor einer Explosion der Nebenkosten zu schützen? Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (MAP), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das EEWärme-Gesetz sind die wichtigsten Instrumente der Bundesregierung für Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich. Die KfW-Förderung aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm erfolgt in Form zinsverbilligter Darlehen oder alternativ über Investitionszuschüsse. Gefördert werden sowohl umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus – darunter auch Heizungserneuerungen – als auch schrittweise Sanierungen durch energieeffiziente Einzelmaßnahmen wie z. B. die Erneuerung der Heizkessel. Von 2006 bis Ende November 2013 hat die Förderung die energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von mehr als 3,4 Millionen Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von rund 152 Mrd. Euro unterstützt. Aus dem Marktanreizprogramm wird die Erneuerung der Heizungsanlage für den Einsatz erneuerbarer Energien ebenfalls über Investitionszuschüsse gefördert (für große Anlagen zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss). Seit dem Jahr 2005 wurden insgesamt rund 1,16 Millionen Solarthermieanlagen, Biomassekessel sowie Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro und einem Investitionsvolumen von rund 12,7 Mrd. Euro gefördert . Im ordnungsrechtlichen Bereich hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen ergriffen: a) Heizungsaustausch aa) Verschärfung der Pflicht zur Außerbetriebnahme von Konstanttemperatur -Heizkesseln (§ 10 Absatz 1 EnEV) durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 21. November 2013, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/333 bb) Stärkung des Vollzugs der Außerbetriebnahmepflicht für solche Heizkessel durch Kontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister (§ 26b Absatz 1 EnEV), in Kraft seit 1. Oktober 2009. b) Sanierung von Mietwohnungen aa) Verschärfung der Bauteilanforderungen im Falle der Sanierung, in Kraft seit 1. Oktober 2009, bb) Pflicht zur nachträglichen Dämmung ungedämmter oberster Geschoss- decken: Erweiterung des Anwendungsbereichs auf begehbare Geschossdecken sowie Verschärfung der Anforderung an die Wirksamkeit der Dämmung für alle betroffenen obersten Geschossdecken, in Kraft seit 1. Oktober 2009. Im Bereich des Mietrechts schafft der neue § 556 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) i. V. m. der Wärmeliefer-Verordnung, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten sind, erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Umlage der Kosten für die gewerbliche Wärmelieferung bei der Umstellung auf Contracting in bestehenden Wohnraum-Mietverhältnissen. Durch das Erfordernis der Kostenneutralität wird das Contracting in Bereiche gelenkt, in denen die größten Einsparpotenziale bestehen, und ein wirksamer Beitrag geleistet, die Heizkosten zu begrenzen. 26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, damit energetische Modernisierungen so effizient durchgeführt werden, dass die umlegbaren Modernisierungskosten so gering wie möglich gehalten werden, um einkommensschwache Haushalte nicht aus ihren Wohnungen zu verdrängen ? Im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetztes, das am 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist, wurde zum besseren Schutz der Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen klargestellt, dass bei der Berechnung der modernisierungsbedingten Mieterhöhung die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die im Zuge der energetischen Modernisierung erledigt werden, nicht berücksichtigt werden dürfen. Bei der Regelung des Duldungsanspruchs ist sichergestellt worden, dass sich einkommensschwache Mieter, denen die Mieterhöhung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, nach wie vor auf diese Härtegründe berufen können. Mieterhöhungen werden darüber hinaus auch dadurch begrenzt, dass Fördermittel aus öffentlichen Haushalten, etwa Mittel der KfW Bankengruppe , von den umlegbaren Kosten abzuziehen sind. 27. Bei wie vielen energetischen Sanierungsmaßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld eine Beratung durch jemand anderen als den Anbieter stattgefunden, und durch wen? Bei den Energieberatern in den Förderprogrammen Vor-Ort-Beratung sowie der vzbv handelt es sich um unabhängige Fachleute. Überwiegend sind dies freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure mit speziellen Weiterbildungen zum Energieberater. Es sind auch Handwerksmeister darunter, die sich zum Gebäudeenergieberater (HWK) weitergebildet haben und die keine Handwerksleistungen mehr anbieten. Seit dem Jahr 2005 bis jetzt wurden ca. 500 000 Energieberatungen im Vorfeld von energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, die nicht durch den Anbieter erfolgt sind. Es finden aber darüber hinaus weitere Energieberatungen durch Fachleute statt, die nicht gefördert werden. So werden Energieberater aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de oder anderen Verzeichnissen ausgewählt, wenn z. B. keine umfassenden Maßnahmen geplant sind oder kein ausführlicher Beratungsbericht erforderlich ist. Der Be- Drucksache 18/333 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode griff der Energieberatung bzw. das Berufsbild eines Energieberaters ist nicht geschützt . Zum Umfang dieser Beratungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 28. Wie unterstützt die Bundesregierung einkommens- und investitionsschwache Haushalte bei den energetischen Modernisierungen ihrer Wohngebäude ? Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bietet die Bundesregierung Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Neubauten und Bestandssanierungen, unabhängig vom Einkommen der Haushalte (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/11780, Antwort zu Frage 4). Darüber hinaus werden einkommensschwache Haushalte über die soziale Wohnraumförderung unterstützt. Seit dem Jahr 2007 sind infolge der Föderalismusreform I allein die Länder für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Allerdings gewährt der Bund den Ländern als Ausgleich für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen seit dem Jahr 2007 bis Ende 2019 Kompensationsmittel. Diese betragen jährlich 518,2 Mio. Euro. 29. Bei wie viel Prozent der Haushalte haben in den Jahren seit 2002 Solarkollektoren die Warmwassergewinnung und Wärmeversorgung unterstützt, und wie stellt sich hier das Verhältnis der Eigenheime zu den Mietwohnungen dar (bitte jährliche Darstellung)? Es liegen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, bei welchem Anteil der Privathaushalte Solarkollektoren die Warmwasserbereitung und Raumwärmeversorgung konkret unterstützen und wie sich hier das Verhältnis Eigenheime/Mietwohnungen darstellt. Die Entwicklung der insgesamt (privat und gewerblich) installierten Solarkollektoranlagen in Deutschland zeigt nachfolgende Tabelle. Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) Jahr Installierte Solarkollektoranlagen (kumuliert) 2002 540 000 2003 623 000 2004 700 000 2005 800 000 2006 940 000 2007 1 034 000 2008 1 244 000 2009 1 394 000 2010 1 509 000 2011 1 658 000 2012 1 803 000 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333