Deutscher Bundestag Drucksache 18/3376 18. Wahlperiode 01.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3229 – Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im dritten Quartal 2014 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren zentrales Thema der extremen Rechten und namentlich der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren . Die NPD knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u.a. in der Langzeitstudie „Deutsche Zustände “ (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden. Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen. Durch Aktivitäten der extremen Rechten haben die Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte massiv zugenommen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Dem Bundeskriminalamt werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD – PMK) jene Straftaten gemeldet , die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet wurden. Nachfolgend sind jene ausgewiesen, die erkennbar im Zusammenhang mit der Asylthematik stehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ferner wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der PMK-Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die Drucksache 18/3376 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode höchste Deliktsqualität aufweist. Ferner erfolgt keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung. 1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2014 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen , in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 sind, auflisten)? 2. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden? 3. An welchen Orten hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im dritten Quartal 2014 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der nachfolgenden Tabelle sind die der Bundesregierung bekannt gewordenen und von der NPD, einer ihrer Unterorganisationen oder von anderen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen organisierten Kundgebungen mit Bezug zum Thema „Asyl“ aufgeführt. Soweit die Bundesregierung von Veranstaltungen mit weniger als 20 Teilnehmern Kenntnis erlangt hat, wurden diese – wie erbeten – berücksichtigt. Grundsätzlich weist die Bundesregierung Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 20 Personen aufgrund ihrer rein regionalen Bedeutung nicht aus. Datum Land Ort Zuordnung Motto Teiln. 05.07.2014 SN Werdau Neonazis „Werdau steht auf, zur Abschaffung des Asylheimes“ 320 12.07.2014 SN Bautzen NPD/JN „Asylhotel und Heim, unsere Bürger sagen nein“ 30 19.07.2014 MV Bützow NPD/JN „Asylmißbrauch – Nicht mit uns! – Bützow wehrt sich“ 100 02.08.2014 SN Chemnitz NPD/JN „Genug ist genug! Schließung des Asylbewerberheims jetzt!“ 65 09.08.201 BE Berlin NPD/JN „Nein zum Heim – keine weiteren Asylheime in Pankow, Berlin und anderswo“ 30 09.08.201 TH Greiz NPD/JN „Verfehlte Asylpolitik in Greiz bzw. Thüringen“ 60 16.08.2014 NW DuisburgRheinhausen „pro NRW“ „Bürgermut stoppt Asylantenflut! Kein weiteres Asylbewerberheim in Rheinhausen “! 10 23.08.2014 SN Bautzen NPD/JN „Asylhotel und Heim, unsere Bürger sagen nein“ 580 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3376 4. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK – politisch motivierte Kriminalität) (bitte nach Deliktgruppen angeben)? Für das dritte Quartal 2014 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 16 Straftaten vor, die in Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Asyl stehen. Davon entfallen sieben Straftaten auf den Phänomenbereich PMK – links, ebenfalls sieben auf den Phänomenbereich PMK – rechts, ein Ereignis wurde dem Phänomenbereich Ausländer zugeordnet und ein Ereignis konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Die Deliktskategorien der rechts motivierten Straftaten erstrecken sich auf zwei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, zwei Volksverhetzungen, eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, eine Beleidigung und ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. 5. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2014 (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten)? Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts? 6. Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (bitte möglichst genau unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen angeben)? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit Stand vom 18. November 2014 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 37 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2014 vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 29 Taten auf den Phänomenbereich PMK – rechts. Es wird darauf hingewiesen, dass der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres ist. Somit können sich die Zahlen für das dritte Quartal 2014 durch Nacherfassungen noch ändern. 23.08.2014 BE Berlin NPD/JN „Nein zum Heim – Sag was Du denkst über Asylmissbrauch, staatliche Meinungsdiktatur und Polizeischikane“ 20 26.09.2014 NW DuisburgNeumühl „pro NRW“ „Genug ist genug! Keine Großasylunterkunft in Neumühl“ 30 26./27.09. 2014 BW Waibstadt NPD/Freie Nationalisten Kraichgau „Nachtwache zum Schutz der Bevölkerung vor Asylbewerbern“ 4 Datum Land Ort Zuordnung Motto Teiln. Drucksache 18/3376 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Datum Ort Deliktsart PMK-rechts 1 03.07.2014 Abtsgemünd/BW Hausfriedensbruch § 123 StGB X 2 10.07.2014 Essen/NW Verstoß gegen das WaffenG X 3 13.07.2014 Potsdam/BB Besonders schwere Brandstiftung § 306b StGB X 4 14.07.2014 Forst Lausitz/BB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 5 22.07.2014 Großostheim/BY Körperverletzung § 223 StGB X 6 26.07.2014 Baden-Baden/BW Volksverhetzung § 130 StGB X 7 30.07.2014 Bautzen/SN Amtsanmaßung § 132 StGB X 8 02.08.2014 Mengen/BW Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 9 02.08.2014 Dresden/SN gefährliche Körperverletzung § 224 StGB X 10 03.08.2014 Bautzen/SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 11 03.08.2014 Bautzen/SN Hausfriedensbruch § 123 StGB X 12 04.08.2014 Riesa/SN Sachbeschädigung § 303 StGB X 13 14.08.2014 Bestensee/BB Sachbeschädigung § 303 StGB X 14 15.08.2014 Tostedt/NI Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 15 17.08.2014 Koblenz/RP Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 16 17.08.2014 Chemnitz/SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 17 20.08.2014 Schönebeck Elbe/ST Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 125a StGB X 18 20.08.2014 Dresden/SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 19 23.08.2014 Prien am Chiemsee/ BY Bedrohung § 241 StGB X 20 26.08.2014 Greiz/TH Volksverhetzung § 130 StGB X 21 27.08.2014 Flöha/SN Volksverhetzung § 130 StGB X 22 29.08.2014 Berlin/BE Volksverhetzung § 130 StGB X 23 02.09.2014 Heidenheim a. d. Brenz/BW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 24 05.09.2014 Tostedt/NI gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 25 08.09.2014 Winsen (Luhe)/NI Bedrohung § 241 StGB 26 08.09.2014 Greiz/TH Sachbeschädigung § 303 StGB 27 10.09.2014 Bochum/NW Volksverhetzung § 130 StGB X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3376 StGB – Strafgesetzbuch SprengG – Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe 7. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen? Zu 14 Taten konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um 21 Tatverdächtige. 8. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen (bitte zumindest nach Flüchtlingen und anderen Personen untergliedern) sowie zur Art der Verletzung machen? Bei den begangenen Gewaltdelikten im dritten Quartal 2014 wurden insgesamt drei Personen verletzt bzw. leicht verletzt. 9. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fällen hat sich das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) im dritten Quartal 2014 befasst (bitte konkrete Fälle benennen)? Insgesamt wurden im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) drei Fälle thematisiert und erörtert. Hierbei handelt es sich um die unter den Nummern 8, 10 und 11 der in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 dargestellten Tabelle aufgeführten Sachverhalte. 28 12.09.2014 Künzelsau/BW Sachbeschädigung § 303 StGB 29 12.09.2014 Zwickau/SN Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 30 13.09.2014 Rabenau/HE Sachbeschädigung § 303 StGB X 31 15.09.2014 Dorsten/NW Beleidigung § 185 StGB X 32 16.09.2014 München/BY Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 33 20.09.2014 Lauchhammer/BB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB X 34 20.09.2014 Bochum/NW Verstoß gegen das SprengG X 35 25.09.2014 Borgentreich/NW Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB X 36 29.09.2014 Wolfsburg/NI Volksverhetzung § 130 StGB 37 29.09.2014 Leipzig/SN Sachbeschädigung § 303 StGB Nr. Datum Ort Deliktsart PMK-rechts Drucksache 18/3376 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Mit welchen der in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Fällen hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt? Der Generalbundesanwalt (GBA) hat im dritten Quartal 2014 sämtliche im Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts (GETZ/GAR) behandelten Fälle von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordenen Vorgänge daraufhin überprüft, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des GBA begründende schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche Anhaltspunkte für die eine Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt rechtfertigende besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob eine bei einem Übergriff auf eine Flüchtlingsunterkunft mutmaßlich begangene schwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in sogenannten ARP-Vorgängen . Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität der Tat nicht zu einer Übernahme des Verfahrens durch den GBA gekommen. Im dritten Quartal 2014 hat der GBA zwei ARP-Vorgänge wegen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte eingeleitet. In einem Fall konnte ein rechtsextremistischer Hintergrund der Tat ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des zweiten Sachverhalts ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. Mai 2014 zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug genommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1593). 11. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum und konkreten Verstößen auflisten)? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu insgesamt vier Ereignissen zwischen eingesetztem Sicherheitspersonal und Bewohnern von Asylunterkünften vor: Am 10. September und 12. September 2014 kam es in der Durchgangsunterkunft für Asylbewerber in Bad Berleburg zu Körperverletzungen zum Nachteil von Bewohnern. Ermittlungen ergaben zunächst, dass es jeweils zu Streitigkeiten zwischen alkoholisierten Bewohnern der Unterkunft und dem eingesetzten Sicherheitspersonal gekommen war. Dabei wurden mehrere Personen verletzt. Weitere Ermittlungen und Vernehmungen im Anschluss ergaben, dass der Streit und die Körperverletzungsdelikte vermutlich vom eingesetzten Sicherheitspersonal ausgingen. Am 19. September 2014 kam es im Erstaufnahmeheim für Asylbewerber in Essen zu einem Streit zwischen Bewohnern, welche die Hausordnung missachtet haben sollen, und Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes, welche daraufhin handgreiflich geworden sein sollen. Am 26. September 2014 meldete sich ein freier Journalist bei der Polizei und teilte mit, ihm sei ein Video zugespielt worden, welches gewalttätiges Verhalten der Sicherheitskräfte gegenüber einem Bewohner der Unterkunft in Burbach vermuten lasse und einen entwürdigenden Umgang mit dem Bewohner doku- mentiere. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3376 Aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auf einem Mobiltelefon eines Sicherheitsdienstmitarbeiters eine Fotografie gesichert, die einen gefesselten Bewohner in Bauchlage zeigt, hinter dem zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes lachend posieren. Einer der Mitarbeiter hat dabei seinen Fuß in den Nacken des Bewohners gesetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333