Deutscher Bundestag Drucksache 18/341 18. Wahlperiode 24.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/204 – Verdacht der Falschidentifizierung von Geflüchteten aus Afrika durch nigerianische Botschaftsvertreter Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Proteste von Flüchtlingen gegen ihre Lebensbedingungen in Deutschland, gegen Abschiebungen und für ein umfassendes Bleiberecht kam es am 15. Oktober 2012 in Berlin zu einer Kundgebung in und vor der nigerianischen Botschaft. Die Demonstranten warfen der nigerianischen Botschaft vor, mit der Durchführung von Anhörungen zur Identitätsfeststellung und der Ausstellung von Passersatzpapieren Abschiebungen geflüchteter Menschen erst möglich zu machen. Der Botschaft wird außerdem vorgeworfen, angereizt durch die Einnahmen aus diesen Botschaftsanhörungen (250 Euro für die Anhörung und 250 Euro für die Ausstellung eines emergency travel certificate) Menschen aus dem westlichen Afrika falsch identifiziert und ihnen nigerianische Papiere ausgestellt zu haben, obwohl sie tatsächlich aus Togo, Liberia, Uganda, Sudan oder Sierra Leone stammen (www.cross-point.tv/2013/08/dies-ist-keineverteidigung -es-ist-die-verurteilung-eines-gerichts/). Sie würden dann von Nigeria aus in diese Staaten abgeschoben. Nach Angaben der Bundesregierung erhält die nigerianische Botschaft lediglich eine Gebühr von 50 Euro, allerdings gibt es in den Botschaften anderer Staaten durchaus Gebühren in der genannten Höhe (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8042, S. 13). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vor dem Hintergrund der Betreffzeile der Kleinen Anfrage, insbesondere der Vorbemerkung der Fragesteller und der Formulierung von Einzelfragen geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Kleine Anfrage inhaltlich auf die im Zusammenhang mit Rückführungen nach Nigeria und weiteren afrikanischen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Staaten notwendigen Maßnahmen bezieht. Die Bundesregierung weist zusammenfassend darauf hin, dass für aufenthaltsund passrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen im Wesent- Drucksache 18/341 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lichen die Ausländerbehörden der Länder zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Somit obliegen den Ausländerbehörden der Länder auch die Aufforderung und die Vorführung von Personen zur Teilnahme an Anhörungen zum Zwecke der Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung auf Bundestagsdrucksache 17/8042. Die Bundespolizei ist gemäß § 1 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes i. V. m. § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG im Wege der Amtshilfe für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für Ausländer zuständig. Zu diesen Staaten gehört auch Nigeria. In Deutschland haben sich zur Feststellung der Identität/Nationalität, die Voraussetzung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten ist, folgende Verfahren etabliert. ● Anhörung vor Vertretern der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes. Die Anhörung von einer oder mehreren Personen findet entweder im Gebäude der Vertretung oder in einem sonstigen Gebäude außerhalb statt. ● Anhörung vor Vertretern (entsandte Delegationen) des mutmaßlichen Her- kunftslandes. Die Anhörungen ausländischer Staatsangehöriger vor entsandten Delegationen haben sich – wie bereits auf Bundestagsdrucksache 17/8042 festgestellt – als wirksames Verfahren etabliert. Im Aufgabenbereich der Bundespolizei werden solche Delegationen immer formal auf diplomatischem Weg eingeladen und von den kontaktierten Staaten entsandt. Die Delegationen bestehen regelmäßig aus Vertretern der für Migrationsangelegenheiten zuständigen Behörden. Soweit die Fragesteller durch die Betreffzeile der Kleinen Anfrage, ihre Vorbemerkung und die Formulierung von Einzelfragen den Eindruck suggerieren, die Botschaft der Bundesrepublik Nigeria würde bewusst und fälschlich Drittstaatsangehörige als nigerianische Staatsangehörige identifizieren und deutsche Behörden würden – etwa durch Ausstattungs- und Ausbildungshilfe – hierzu beitragen , weist die Bundesregierung dies entschieden zurück. Entsprechende Behauptungen werden in der Vorbemerkung der Fragesteller weder auf Fakten noch auf Indizien gestützt, sondern ausschließlich auf angebliche Aussagen von Teilnehmern einer Kundgebung am 15. Oktober 2012, in deren Verlauf es zu strafbaren Handlungen bis zur Stürmung der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria kam. 1. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden im Jahr 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verpflichtet (bitte nach Jahren, beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)? Aus den der Bundesregierung von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Zahlen ergibt sich, dass 59 Personen mit mutmaßlicher nigerianischer Herkunft nicht betroffen waren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/341 Bundesland B W B Y B E B B H B H H H E M V N I N W Anzahl Vorführungen ungeklärte StAngehörigkeit/2012 k. A. 78 k. A. k. A. 0 k. A. k. A. 13 150 3 Anzahl Vorführungen ungeklärte StAngehörigkeit/2013 0 70 0 0 0 0 0 70 770 0 Mutmaßliche Herkunftsstaaten k. A. GEO (2) RUS (9) AFG (7) KOR (22) LKA (19) DZA (1) IND (11) PAK (6) BGD (1) k. A. k. A. 0 k. A. k. A. TUR (2) RUS (9) PAK (1) EGY (1) ARM (13) RUS (137) CHN ARM IND ETH Bundesland R P SL SN ST SH T H Anzahl Vorführungen ungeklärte StAngehörigkeit/2012 106 27 367 240 0 21 Anzahl Vorführungen ungeklärte StAngehörigkeit/2013 770 70 770 135 0 70 Mutmaßliche Herkunftsstaaten AFG (15) AGO (1) ARM (3) CHN (8) GEO (4) IND (20) IRQ (17) KEN (1) LBN (3) MAR (1) PSE (3) RUS (8) TJK (1) TUN (3) TUR (17) UKR (1) TUR (3) DZA (12) CHN (8) IND (4) EGY (2) DZA (29) TUN (52 MAR (9) IND (120) IRQ (21) PAK (51) IRN (3) VNM (17) AFG (6) LKA (2) LBN (2) RUS (21) KAZ (1) TUR (28) BLR (1) BIH (1) SRB (1) EGY (2) DZA (2) ARM (28) AZE (5) BEN (97) BFA (15) BDI (1) CHN (12) CIV (8) GMB (15) GEO (3) GHA (29) GIN (7) GNB (5) IND (32) IRQ (9) CMR (10) LBR (13) MLI (13) NER (45) NGA (59) RUS (35) SEN (4) SLE (9) SDN (11) SYR (7) TGO (9) VNM (56) 0 RUS CHN Palästina (PSE) CMR DZA BLR (2) Drucksache 18/341 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind im Jahr 2012 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)? 3. Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele Personen konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten wie in Frage 2 zuordnen)? Bundespolizei Durchgeführte Anhörungen in 2012, gegliedert nach Staaten: Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Benin Sachsen-Anhalt, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, MecklenburgVorpommern Halberstadt 195 184 75 Burundi Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen , Hamburg Berlin 117 115 10 Côte d'Ivoire Niedersachsen, Hamburg, NordrheinWestfalen , Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern Berlin Hamburg 128 177 12 Gambia Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg , NordrheinWestfalen , Berlin, Sachsen, Bayern Karlsruhe 101 156 20 Ghana Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg , NordrheinWestfalen , Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, Bayern, MecklenburgVorpommern , Schleswig-Holstein Berlin 228 147 13 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/341 Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Guinea Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, NordrheinWestfalen , Berlin, Hessen Berlin Dortmund Bielefeld 149 170 124 Liberia Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz Berlin 115 112 110 Mauretanien MecklenburgVorpommern Berlin 117 115 110 Niger Hamburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen Berlin 165 140 123 Nigeria Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Hessen, BadenWürttemberg , Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg Köln, Karlsruhe, Dortmund, München, Halberstadt, Bielefeld 608 393 155 Senegal Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, MecklenburgVorpommern , Sachsen-Anhalt Berlin 128 114 111 Sierra Leone Bayern, BadenWürttemberg , Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, NordrheinWestfalen , RheinlandPfalz , Niedersachen, Thüringen, SachsenAnhalt Dortmund 190 146 113 Sudan Niedersachsen, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern Berlin 122 115 113 Togo Bayern, BadenWürttemberg , Brandenburg, MecklenburgVorpommern , Berlin 122 117 116 Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt Drucksache 18/341 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesländer Staat Beteiligte Bundesländer Ort(e) der Anhörungen Anzahl der geladenen Personen Anzahl der tatsächlich angehörten Personen Anzahl der identifizierten Personen Uganda Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen Berlin 26 17 6 Bundesland A nz ah l ge la de ne Pe rs on en A nz ah l T N Id en tif iz ie - ru ng en H öh e de r G eb üh re n B et ei lig te St aa te n Baden-Württemberg Berlin 115 114 14 27,12 € je PEP Georgien Frankfurt/Main (Generalkonsulat) 117 116 16 Keine Russland Bonn 117 116 12 20,00 € je Pass Afghanistan Frankfurt/Main 122 114 10 0 Korea Frankfurt/Main 119 113 13 62,00 € je PEP Sri Lanka Karlsruhe 190 154 19 0 Algerien München 161 144 31 14,00 € je PEP Indien Frankfurt/Main 156 147 10 10,00 € je PEP Pakistan Berlin 111 111 10 0 Bangladesch Bayern München (Sammelanhörung) 134 120 10 0 Algerien München (Sammelanhörung) 156 130 21 0 China Brandenburg k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Berlin k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bremen 110 110 10 0 k. A. Hamburg Hamburg 114 113 10 0 Armenien Hessen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Mecklenburg-Vorpommern Berlin 112 112 12 keine Türkei (Botschaft) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/341 Bundesland A nz ah l ge la de ne Pe rs on en A nz ah l T N Id en tif iz ie - ru ng en H öh e de r G eb üh re n B et ei lig te St aa te n Berlin (Botschaft) 110 119 11 keine Russische Föderation Berlin (Botschaft) 111 110 10 Pakistan Niedersachsen Lüneburg Sammelanhörung durch einen Mitarbeiter der armenischen Botschaft 116 113 1 700,00 € Armenien Lüneburg (Sammelanhörung durch eine Expertendelegation unter Beteiligung von 10 weiteren BL) 103 174 15 keine Russische Föderation Lüneburg Sammelanhörung durch eine Expertendelegation unter Beteiligung von 12 weiteren BL) 187 163 10 keine Russische Föderation Nordrhein-Westfalen Bielefeld 109 175 47 keine China Bielefeld 139 123 19 6,00 € Indien Bielefeld 172 123 82 keine Armenien Köln 184 120 37 keine Algerien Berlin (Botschaft) Sammelvorführung organisiert von der ZAB Köln 145 132 10 keine Kamerun Rheinland-Pfalz 10 110 10 0 Saarland Karlsruhe München Köln (Sammelanhörungen) k. A. 112 12 keine Algerien München (Sammelanhörung) k. A. 118 15 keine China Sachsen Berlin (Botschaft) k. A. 15 k. A. k. A. Irak Leipzig (Generalkonsulat) k. A. 26 k. A. k. A. Russische Föderation Berlin k. A. 14 k. A. k. A. Türkei (Generalkonsulat) Drucksache 18/341 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland A nz ah l ge la de ne Pe rs on en A nz ah l T N Id en tif iz ie - ru ng en H öh e de r G eb üh re n B et ei lig te St aa te n Halberstadt (Sammelanhörung durch eine Expertendelegation) 30 17 7 k. A. Vietnam Hannover (Sammelanhörung durch eine Expertendelegation) 30 19 9 k. A. Vietnam Eisenhüttenstadt (Sammelanhörung durch eine Expertendelegation) 13 14 4 k. A. Vietnam Berlin (Botschaft) k. A. 15 k. A. k. A. Algerien Berlin (Botschaft) k. A. 12 k. A. k. A. Aserbaidschan Berlin (Botschaft) k. A. 11 k. A. k. A. Afghanistan Berlin (Botschaft) k. A. 11 k. A. k. A. Weißrussland Berlin (Botschaft) k. A. 12 k. A. k. A. Ukraine Sachsen-Anhalt 10 10 0 0 Schleswig-Holstein 10 10 0 Thüringen Berlin (Palästinensische Generaldirektion) 13 13 k. A. k. A. Palästina Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/341 4. In welcher Höhe verlangten bei den oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste? Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft zu den jeweiligen Gebührensätzen. 5. Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern im Jahr 2012 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)? Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die gezahlten Tagegelder für Delegationen. Staat Anhörungsgebühr Gebühr Passersatzpapier Benin keine 300 Euro Burundi 100 Euro 350 Euro Côte dʼIvoire 100 Euro 250 Euro Gambia (Generalhonorarkonsulat) keine 106 Euro Ghana 250 Euro 360 Euro Guinea keine 345 Euro Liberia 100 Euro 200 Euro Mauretanien keine keine Niger 100 Euro keine Erkenntnisse Nigeria keine keine Senegal 100 Euro 335 Euro Sierra Leone keine 100 Euro Sudan positiv: keine negativ: 125 Euro keine Togo 130 Euro 130 Euro Uganda keine keine Staat Gezahlte Tagegelder für Delegationen oder Vertreter in 2012 Benin 2 100 Euro (3 Personen × 7 Tage × 100 Euro) Gambia 2 100 Euro (3 Personen × 7 Tage × 100 Euro) Sierra Leone 2 000 Euro (4 Personen × 5 Tage × 100 Euro) Drucksache 18/341 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. In welcher Höhe sind weitere Kosten von der Bundespolizei oder anderen Behörden im Rahmen solcher Anhörungen aufgewendet worden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)? Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die entstandenen weiteren Kosten solcher Anhörungen. 7. Welche deutschen Behörden sind an diesen Sammelanhörungen vor Vertretern ausländischer Staaten beteiligt, und für welche einzelnen Verfahrensschritte bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten sind sie jeweils zuständig? Die Festlegung der Zuständigkeit zur Identitätsklärung und Passersatzpapierbeschaffung unterliegt der Organisationshoheit der Länder und ist sehr unterschiedlich geregelt. Zum Teil sind diese Aufgaben in den Ländern einer oder mehreren zentralen Behörden übertragen worden. In anderen Ländern gibt es keine gesonderten Zuständigkeitsregelungen und die Aufgaben werden dezentral von den Ausländerbehörden wahrgenommen. Alle deutschen Behörden, die an Sammelvorführungen beteiligt waren, aufzuzählen, würde den Umfang dieser Antwort sprengen. Die Verfahrensschritte beschränken sich im Wesentlichen auf ● die Übersendung eines Passpapierantrages an die zuständige Auslandsvertre- tung, ● die Führung des Schriftwechsels bzw. Absprachen mit der Auslandsvertre- tung zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Identitätsklärung, wie z. B. Vorlage weiterer Dokumente, Anhörung durch die Auslandsvertretung oder Anhörung durch Experten des Herkunftslandes (Sammelanhörung), dessen Staat Weitere Kosten der Aufwendungen Benin (eine Delegation) Reisekosten 17 693,31 Euro Aufenthaltskosten 13 245,25 Euro Verpflegungskosten 11 621,16 Euro Dolmetscherkosten 11 598,00 Euro Gambia (eine Delegation) Reisekosten 17 818,13 Euro Aufenthaltskosten 14 188,00 Euro Verpflegungskosten 11 527,43 Euro Dolmetscherkosten 11 601,75 Euro Sierra Leone (eine Delegation) Reisekosten 18 338,85 Euro Aufenthaltskosten 12 649,80 Euro Verpflegungskosten 11 110,53 Euro Dolmetscherkosten 11 298,00 Euro Bei den verbleibenden Anhörungen (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3), die in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen durchgeführt wurden, entstanden folgende Kosten: Reisekosten 12 030,82 Euro Aufenthaltskosten 17 840,32 Euro Verpflegungskosten 18 118,69 Euro Dolmetscherkosten 16 229,34 Euro Staatsangehörigkeit der Ausländer vermutlich besitzt, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/341 ● den Erlass einer Anordnung gemäß § 82 Absatz 4 AufenthG, mit der der Ausländer verpflichtet wird, persönlich bei der benannten Auslandsvertretung oder zu einer Sammelanhörung zu erscheinen, ● die Organisation der Anreise und ggf. Begleitung zum Anhörungsort. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wie weit sind die Bemühungen mit denjenigen Staaten gediehen, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)? Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl und den Stand von Abkommen bzw. Vereinbarungen im Rückführungsbereich mit den afrikanischen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet. Afrikanische Länder/ Amtshilfe für BuLa durch BPoL R üA la uf en de Ve rh an dl un ge n M oU u . so ns tig e M ig ra tio ns - ab ko m m en Benin Nein Nein Nein Burkina Faso Nein Nein Nein Burundi Nein Nein Nein Elfenbeinküste Nein Nein Nein Gambia Nein Nein Nein Ghana Nein 01.07.2009 Übergabe eines Migrationsabkommens durch DEU, bisher keine Reaktion von GHA Nein Guinea Nein 2007 sollten Verhandlungen zu bilateralen MoU stattfinden, GIN-Delegation reiste nicht an. Nein Guinea-Bissau Nein Nein Nein Liberia Nein Nein Nein Mali Nein Nein Nein Mauretanien Nein Nein Nein Niger Nein Nein Nein Nigeria Nein Nein Gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration vom 19.04.2012 Senegal Nein Nein Nein Sierra Leone Nein Nein Nein Sudan Nein Nein Nein Drucksache 18/341 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen , Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten und sonstigen Sachkosten) im Rahmen des Projekts „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen “ im Jahr 2010 getätigt? Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die entstandenen Ausgaben im Rahmen des zuvor genannten Projekts. 10. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen , Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten und sonstigen Sachkosten) im Rahmen des Projekts „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen “ im Jahr 2011 getätigt? Hierzu liegt bislang noch kein bestandskräftiger Bescheid der für den Europäischen Rückkehrfonds zuständigen nationalen Behörde vor. Bei den nachfolgenden Kosten handelt es sich um geschätzte Beträge. Afrikanische Länder/ Amtshilfe für BuLa durch BPoL R üA la uf en de Ve rh an dl un ge n M oU u . so ns tig e M ig ra tio ns - ab ko m m en Südsudan Nein Nein Nein Togo Nein Nein Nein Uganda Nein Nein Nein Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: 58 895,06 Euro Verpflegungskosten: 14 523,10 Euro Kosten für Dolmetscher: 11 825,85 Euro Reisekosten einschließlich Aufenthaltskosten: ca. 25 000 Euro Verpflegungskosten: ca. 25 900 Euro Kosten für Dolmetscher: ca. 24 000 Euro Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/341 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den erhobenen Vorwürfen , von der nigerianischen Botschaft würden Staatsangehörige fremder Staaten als eigene Staatsangehörige ausgewiesen und mit einem emergency travel certificate ausgestattet? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die ggf. von solchen Falschidentifizierungen Betroffenen dann von Nigeria aus in andere Staaten abgeschoben werden oder in Nigeria verbleiben? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Zudem verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. 13. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern ausschließlich mit emergency travel certificates ihrer tatsächlichen Herkunftsländer vollzogen werden? Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8042). Da die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin keine Erkenntnisse über Tatsachen hat, welche die behaupteten Vorwürfe bestätigen würden, hat sie keine Maßnahmen veranlasst. 14. Gab es von deutscher Seite Bitten an die nigerianische Botschaft in Berlin oder andere nigerianische Behörden, biometrische Daten nigerianischer Staatsangehöriger zu erhalten? Wenn ja, inwieweit wurde diesen Bitten entsprochen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, dass die beteiligten deutschen Behörden von den nigerianischen Stellen biometrische Daten erbeten haben. 15. Wer begleitete die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, während ihres Staatsbesuches im Juli 2011 nach Nigeria, insbesondere welche Vertreter von Bundesministerien und Bundesbehörden, Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft? An der Reise der Bundeskanzlerin nach Nigeria nahm aus dem Deutschen Bundestag je ein Vertreter jeder Fraktion teil. Die Bundeskanzlerin wurde zudem begleitet vom Sprecher der Bundesregierung und vom Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Nigeria sowie von leitenden Vertretern des Bundeskanzleramtes , des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Die Wirtschaftsdelegation setzte sich zusammen aus Vertretern folgender Unternehmen : Drägerwerk AG & Co. KGaA, Bilfinger Berger SE, Deutsche Bank AG, Deutsche Lufthansa AG, Henry Lamotte Oils GmbH, Kappa International GmbH, Lucas-Nülle GmbH, Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG, Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, ILV-Fernerkundung GmbH. Drucksache 18/341 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Mit welchen nigerianischen Gesprächspartnern trafen sich die Bundeskanzlerin , Dr. Angela Merkel, und Vertreter von Bundesministerien und Bundesbehörden? Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)? Die Bundeskanzlerin führte Gespräche mit dem Präsidenten der Bundesrepublik Nigeria und Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften. Außerdem nahm sie an der Eröffnung des 4. Deutsch-Nigerianischen Wirtschaftsforums teil. Zentrale Gesprächsthemen waren der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit, der Wirtschaftskooperation, insbesondere der Energiepartnerschaft, sowie politische und sicherheitspolitische Entwicklungen in Nigeria und der Region. Auch die Entwicklung und der Beitrag von ECOWAS (Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ) wurde thematisiert. Im Ergebnis hat der Besuch zu einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen beigetragen, darunter auch zur Gründung einer Binationalen Kommission. 17. Welche Vertreter der Bundesregierung, von Bundesministerien und Bundesbehörden trafen sich während des Besuches des nigerianischen Staatspräsidenten , Goodluck Jonathan, im April 2012 in Berlin mit dem Präsidenten und/oder Mitgliedern seiner Delegation? Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)? Wer begleitete den damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, während seines Staatsbesuches im November 2012 in Nigeria, insbesondere welche Vertreter von Bundesministerien und Bundesbehörden , Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft? Die Bundeskanzlerin empfing den Staatspräsidenten Goodluck Jonathan im April 2012 zu offiziellen Gesprächen in Berlin. Am Gespräch nahmen von deutscher Seite der Sprecher der Bundesregierung und leitende Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amts teil. Zentrale Gesprächsthemen waren der weitere Ausbau der bilateralen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen, insbesondere der Energiepartnerschaft, die politische und sicherheitspolitische Lage in Nigeria und in der Region sowie die Entwicklung von ECOWAS. Anlässlich des Besuchs konstituierten sich die vier Arbeitsgruppen der bei der Reise der Bundeskanzlerin nach Nigeria im Jahr 2011 vereinbarten Binationalen Kommission. Der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, wurde bei seinem Besuch im November 2012 in Abuja durch hochrangige Vertreter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums der Verteidigung begleitet. 18. Mit welchen nigerianischen Gesprächspartnern trafen sich der damalige Bundesaußenminister, Dr. Guido Westerwelle, und Vertreter deutscher Bundesministerien und Bundesbehörden? Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)? Der Bundesminister Dr. Guido Westerwelle führte Gespräche mit dem Präsiden- ten der Bundesrepublik Nigeria, mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten und mit muslimischen und christlichen Geistlichen sowie Gemeindever- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/341 tretern. Außerdem nahm der Bundesminister Dr. Guido Westerwelle an der Plenarsitzung der deutsch-nigerianischen Binationalen Kommission teil. Im Gespräch mit dem Staatspräsidenten Goodluck Jonathan und dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten stand die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Energie, sowie die aktuelle Situation in Mali im Mittelpunkt. Das Treffen mit den Religionsvertretern diente dem Austausch zu Fragen der Beziehungen der Religionsgemeinschaften und ihrem Beitrag zu Frieden und Toleranz in Nigeria. In der Plenarsitzung der Binationalen Kommission wurde vor allem die aktuelle Situation in Nigeria thematisiert und die Absicht formuliert , die Wirtschaftsbeziehungen auszubauen sowie die Zusammenarbeit im Bereich Energie zu intensivieren. Im Jahr 2009 fand im Bundesministerium des Innern eine Besprechung mit den für Migrationsfragen zuständigen Behörden (u. a. dem Nigeria Immigration Service und dem Außenministerium) statt, bei dem Fragen der Migration, insbesondere der Rückführung erörtert wurden. Im Ergebnis haben sich beide Seiten darauf verständigt, die Zusammenarbeit fortzusetzen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die schließlich im Jahr 2011 gezeichnet wurde. 19. Aus welchen Arbeitsgruppen setzt sich die im Jahr 2011 gegründete Binationale Kommission der Bundesrepublik Deutschland und Nigerias zusammen ? Arbeitsgruppe Strom und Energie, Arbeitsgruppe Wirtschaftsbeziehungen, Arbeitsgruppe Politische Konsultationen, Arbeitsgruppe Bildung, Migration und Kulturangelegenheiten. 20. Wann und wo kam es seit ihrer Gründung zu Treffen der Binationalen Kommission? Sitzung aller vier Arbeitsgruppen am 19. April 2012 in Berlin. Sitzung des Plenums am 2. November 2012 in Abuja, Nigeria. Sitzung der Arbeitsgruppe Strom und Energie am 22. Oktober 2013, in Abuja, Nigeria. 21. Welche Vertreter welcher nigerianischen Ministerien und Bundesministerien und Bundesbehörden nahmen in den jeweiligen Arbeitsgruppen an den Treffen teil (bitte namentlich auflisten)? Welche Themen wurden in den jeweiligen Arbeitsgruppen diskutiert, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)? Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Strom und Energie am 19. April 2012: Teilnehmer: Es haben leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit , der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft und Vertreter der Nigerianischen Botschaft in Berlin sowie des nigerianischen Energieminis- teriums an der Sitzung teilgenommen. Drucksache 18/341 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Themen und Ergebnisse: Die Teilnehmer tauschten sich über Entwicklungen in der Energiepolitik in Deutschland und Nigeria aus. Anschließend wurde der Stand der laufenden Projekte im Rahmen der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft (v. a. Wasserkraft, Solar und Gas) präsentiert. Die Teilnehmer waren sich einig, dass erneuerbare Energien besonders geeignet sind, bisher unversorgte ländliche Gebiete zu elektrifizieren. Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Wirtschaftsbeziehungen am 19. April 2012: Teilnehmer: Es haben leitende Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie , des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Auswärtigen Amts, von Germany Trade & Invest (GTAI), des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie sowie Vertreter der Nigerianischen Botschaft in Berlin, des nigerianischen Ministeriums für Handel und Investition, der nigerianischen Kommission für Unternehmensangelegenheiten, des Nationalen Statistischen Amtes, des nigerianischen Ministeriums für Bergbau und Stahl, der Nationalen Planungskommission und des nigerianischen Exportförderungsrates an der Sitzung teilgenommen. Themen: In dieser Sitzung wurden die bilateralen Beziehungen, insbesondere in den Feldern Gesundheitstechnologie, Umwelttechnologie, Finanzmärkte, Aus- und Fortbildung, tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse, Zoll- und Visafragen sowie Europäische Partnerschaftsabkommen und die Verhandlungen mit der Welthandelsorganisation thematisiert. Ergebnis: Zwischen den Teilnehmern bestand Übereinstimmung, dass der Austausch in der Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen für die Intensivierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen verbessern konnte. Zudem wurde einvernehmlich festgestellt, dass Anstrengungen notwendig sind, um weiteres nachhaltiges Wachstum zu verstärken. Weiter wurde die gute Qualität der bilateralen Handelsbeziehungen sowie die Notwendigkeit einer Diversifizierung der Handelsgüter betont. Es bestand Einhelligkeit darüber, dass Investitionen im Bereich der Ausbildung, für den Wohlstand, die Entwicklung und die Sicherheit maßgeblich sind. Einig waren sich die Teilnehmer ferner darüber, dass Fortschritte bei den Verhandlungen zu umfassenden Europäischen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen notwendig sind. Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Politische Konsultationen am 19. April 2012: Teilnehmer: Es haben leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Verteidigung sowie Vertreter des nigerianischen Außenministeriums, des nigerianischen Verteidigungsministeriums, des nigerianischen Justizministeriums und der Nigerianischen Botschaft in Berlin teilgenommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/341 Themen: Thematisiert wurden die Lage in Nigeria, die gute Regierungsführung und Themen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, die Krisen in Afrika sowie weitere internationale Themen. Ergebnis: Die Teilnehmer vereinbarten die Fortsetzung des Austausches über politische und sicherheitspolitische Themen. Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Bildung, Migration und Kulturelle Angelegenheiten am 19. April 2012: Teilnehmer: Es haben leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern sowie Vertreter des nigerianischen Ministeriums für Tourismus , Kultur und Nationale Orientierung teilgenommen. Themen: In der Sitzung wurden die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur, insbesondere der Bereich höheren Bildung, die Kommunikation/der Journalismus, die Kunst, die Aktivitäten des Goethe-Instituts und darüber hinaus die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration vom 19. April 2012 thematisiert. Ergebnis: Die Teilnehmenden unterstrichen die Wichtigkeit von Hochschulkooperationen beider Staaten und sprachen sich insbesondere für den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern aus. Als maßgeblich wurde auch die außeruniversitäre Bildungskooperation in technischen Themenbereichen erachtet. Die Teilnehmenden betonten die Wichtigkeit kultureller Beziehungen beider Staaten. Die nigerianische Seite unterstich ihr Interesse an dem Auf- und Ausbau einer Kreativindustrie in Nigeria. Ferner unterstrichen die Teilnehmer die Wichtigkeit der Bekämpfung der illegalen Migration und die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung vom 19. April 2012. Sitzung der Arbeitsgruppe Strom und Energie am 22. Oktober 2013 in Abuja: Teilnehmer: An der Sitzung nahmen leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Vertreter der Deutschen Botschaft in Abuja, der GIZ, der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft , des nigerianischen Energieministeriums, des nigerianischen Außenministeriums, des nigerianischen Wasserministeriums, des nigerianischen Landwirtschaftsministeriums, des nigerianischen Energierates, der nigerianischen Energieregulierungsbehörde, der nigerianischen Stromabnahmebehörde, der nigerianischen Energiekommission und Vertreter von Bundesstaaten teil. Themen: Es fand ein Informationsaustausch über den Stand der Privatisierung des nigerianischen Strommarktes und die bestehenden Möglichkeiten für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der ländlichen Elektrifizierung statt. Ergebnis: Es wurde eine Absichtserklärung zur Verlängerung der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft unterzeichnet. Deutschland sagte zu, die Unterstützung Drucksache 18/341 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eines Pilotprojektes im Bereich der erneuerbaren Energie an einer nigerianischen Universität zu prüfen. 22. Welche Fragen zur Migrationskontrolle und zu Rückführungen nach Nigeria wurden während der Staatsbesuche von der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, in Nigeria bzw. vom nigerianischen Staatspräsidenten, Goodluck Jonathan, in Deutschland und wann in der zuständigen Arbeitsgruppe der Binationalen Kommission der Bundesrepublik Deutschland und Nigerias von den Beteiligten angesprochen, und zu welchen dieser Themen sind im Zusammenhang der Binationalen Kommission weitere Gespräche geplant? Fragen zur Migrationskontrolle und zu Rückführungen wurden bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin im Juli 2011 in Nigeria und auch bei Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten Goodluck Jonathan im April 2012 in Berlin nicht thematisiert. 23. Gab oder gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2006, mit der nigerianischen Regierung Rückübernahmeabkommen oder andere Formen der Vereinbarung in Zusammenhang mit Migrationskontrolle zu verhandeln bzw. abzuschließen, und wie weit sind solche Bestrebungen zuletzt gediehen? Wenn ja, welche Vertreter welcher Bundesministerien und Bundesbehörden führten auf beiden Seiten wann die Verhandlungen über diese Vereinbarungen ? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria wurde kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen (vgl. dazu Tabelle in der Antwort zu Frage 8). Auf Initiative der deutschen Seite haben am 19. April 2012 im Bundesministerium des Innern der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner und der nigerianische Innenminister Comrade Abba Moro eine gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der irregulären Migration unterzeichnet. Beide Staaten verständigten sich auf eine Vertiefung der behördlichen Kooperation in diesem wichtigen Politikfeld. Die Erklärung sieht die Vereinheitlichung der Verfahren bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen unter Berücksichtigung der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte aus dem jeweils anderen Staat vor. Die Bundesrepublik Deutschland begleitet diesen Prozess mit verschiedenen Beratungs- und Wiedereingliederungsangeboten im Rahmen der Reintegration von Rückkehrern. 24. Inwieweit waren Vertreter der Bundesregierung an der Aushandlung des im Januar 2012 unterzeichneten Working Arrangements zwischen dem Nigeria Immigration Service (NIS) und der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX beteiligt? Die angesprochene Arbeitsabsprache ist zwischen der europäischen Grenzschutzagentur und dem NIS geschlossen worden. Vertreter der Bundesregierung waren hieran nicht beteiligt. Angesichts der seit Jahren bestehenden Kontakte zwischen nigerianischen und deutschen Behörden wird die Zusammenarbeit bei operativen Migrationsfragen gegenwärtig stärker durch die bilateralen Maßnahmen geprägt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/341 25. Inwieweit beeinflusst das Working Arrangement zwischen dem NIS und FRONTEX die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Nigeria in Migrationsfragen? Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Wer nahm von deutscher bzw. europäischer Seite an einer Reise vom 11. bis 14. September 2007 nach Nigeria (Abuja) teil, deren Gegenstand die Erörterung von Problemen im Bereich der Identifizierung und Rückführung nigerianischer Staatsangehöriger gewesen sein soll (Zeitschrift der Bundespolizei , Oktober 2007)? Wer nahm von nigerianischer Seite an den Treffen teil, welche Themen wurden dabei erörtert, und welche Ergebnisse erzielt? An der Delegationsreise im September 2007 nahmen von deutscher Seite drei Angehörige der Bundespolizei, zwei Vertreter französischer Behörden sowie ein Dolmetscher teil. Gesprächspartner auf nigerianischer Seite waren Vertreter des nigerianischen Außenministeriums, des Innenministeriums sowie der Polizei und der Immigrationsbehörde. Gesprächsziel von deutscher Seite war es, Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines angestrebten Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und Nigeria zu sondieren. Zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens kam es nicht. 27. Kam es zuvor oder anschließend zu vergleichbaren Besuchen in Nigeria oder zu Gegenbesuchen in Deutschland? Wenn ja, wann fanden diese statt? Welche Vertreter welcher nigerianischer Ministerien und Bundesministerien und Bundesbehörden nahmen an diesen Treffen teil (bitte, so weit möglich, namentlich auflisten)? Welche Themen wurden in den jeweiligen Gesprächen diskutiert, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen (bitte im Einzelnen auflisten)? Im März 2009 kam es zu einem Gegenbesuch der nigerianischen Seite. Von deutscher Seite nahmen Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundespolizeipräsidiums an den Gesprächen teil. Die nigerianische Delegation setzte sich aus Vertretern des Außenministeriums, der nigerianischen Immigrationsbehörde sowie der Nigerianischen Botschaft in Berlin zusammen. Im Ergebnis haben beide Seiten im Jahr 2012 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, welche die Zusammenarbeit beider Staaten bei Rückführungen und anderen Aspekten der Bekämpfung illegaler Migration zum Gegenstand hat. Drucksache 18/341 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Inwieweit wurden in den Jahren seit dem Jahr 2006 an die Bundesregierung Bitten nach Ausbildungs- und Ausstattungshilfen für Innen- und Migrationsbehörden Nigerias herangetragen, und in welchem Umfang ist die Bundesregierung diesen Bitten nachgekommen? 29. Hat die Bundesregierung von sich aus Ausbildungs- und Ausstattungshilfen im Bereich Grenz- und Migrationsmanagement Nigeria und anderen Staaten des westlichen Afrikas angeboten, inwieweit wurden diese Angebote angenommen, und welche konkreten Maßnahmen folgten daraus? Die Fragen 28 und 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Fragen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit umfassen regelmäßig auch Aspekte der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, die durch die zuständigen Behörden geprüft werden. Die Maßnahmen sind seit dem dritten Quartal 2013 Bestandteil der Antworten zu den quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundespolizei. In den Jahren 2006 bis 2013 hat die Bundespolizei nachstehende Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe geleistet: Ausbildungshilfe: Nigeria: Die nachstehenden Schulungsmaßnahmen wurden durch die in Lagos/Nigeria eingesetzten Dokumenten- und Visumberater durchgeführt. Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten Dezember 2010 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 28 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos Januar 2011 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 28 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos Februar 2011 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 28 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos Mai 2011 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 30 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos November 2011 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 64 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos Juli 2012 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 12 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos August 2012 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 20 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos November 2012 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkundensicherheit 18 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos Juni 2013 Schulung im Bereich Dokumenten- und Urkunden- 13 NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos sicherheit Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/341 Im Bereich der polizeilichen Aufbauhilfe wurden in den Jahren 2006 bis 2013 nachstehende Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen für verschiedene nigerianische Innenbehörden (Interpol Lagos, Economical and Financial Crime Commission, National Drug Law Enforcement Agency, Anti-Terror-Unit der Nigerian Police Force, National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons or other Related Matters) durch das Bundeskriminalamt durchgeführt: ● Lehrgang „KFZ-Kriminalität“, ● Expertentreffen im Deliktsbereich Korruption, ● Rauschgiftspürhundführerlehrgänge, ● Lehrgang „Operative Analyse“, ● Lehrgang „Moderne Ermittlungs- und Fahndungsmethoden“, ● Lehrgang „Beweissicherung in Zusammenhang mit Rauschgiftdelikten“, ● Ausbildung von Stipendiaten im Vorbereitungsmodul, ● Schulung der Beratergruppe der Anti-Terror-Unit, ● IDKO-Lehrgang (IDKO = Identifizierungskommission), ● Lehrgang „Identifizierung von Anschlagsopfern“, ● Informationsaustausch Piraterie, ● Expertentreffen im Deliktsbereich Menschenhandel. Ausstattungshilfe: Nigeria: Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten 2012 1 × Projektina Inspec 4 (Dokumentenprüfgerät) 54 × Doku Viewer 3A der Fa. idenTT mit Tasche NIS – Nigeria Immigration Service am FH Lagos 8 343,79 Euro 2013 5 × Basislesegerät/Chipleser 20 × Doku Viewer 3A der Fa. idenTT mit Tasche 2 × Laptop (gebraucht) mit offener/kostenfreier „Ubuntu“ Software auf Linux Basis NIS – Nigeria Immigration Service am Flughafen Lagos ausbildungsbegleitende Übergabe erfolgt in 2014 1 944,00 Euro Seit 2009 1 Dienst-Kfz zum Transport von RG-Spürhunden, 1 Laptop mit Drucker National Drug Law Enforcement Agency Seit 2009 10 × Computer inkl. Monitor und Zubehör, 2 × Inverter zur Stromversorgung auf Solarbasis und Zub., 6 × Aufzeichnungsgeräte, 4 × Ferngläser, 4 × Kameras, 4 × Objektive, 4 × digitale Videorekorder , 10 × GPS-Navigationsgeräte , 4 × „text magnifier“ (Hilfsmittel zur Vergrößerung von Texten National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons or other related matters 2006 Dokumentenprüfgeräte NIS – Nigeria Immigration Service am Flughafen Lagos Drucksache 18/341 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ghana: Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten 2009 Auswertesoftware Economical and Financial Crime Commission, National Drug Law Enforcement Agency, National Agency for the Prohibition of Traffic in Persons or other related matters Zeitraum Art der Ausstattungshilfe zu Gunsten Kosten 2013 20 × Doku Viewer 3A der Fa. idenTT mit Tasche 2 × Laptop (gebraucht) mit offener/kostenfreier „Ubuntu“ Software auf Linux Basis GIS – Ghana Immigration Service am Flughafen Accra ausbildungsbegleitende Übergabe erfolgt in 2014 1 694,10 Euro Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333