Deutscher Bundestag Drucksache 18/342 18. Wahlperiode 24.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/189 – Lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen, insbesondere der Bundeswehr und der Bundespolizei Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Beihilfe ist eine eigenständige, ergänzende und beamtenrechtliche Krankenfürsorge . Neben Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie früheren Beamtinnen und Beamten können weitere Personengruppen auf Grund spezialgesetzlicher Verweisungen einen Beihilfeanspruch haben, zum Beispiel nach § 31 des Soldatengesetzes. Der Beihilfeanspruch umfasst nach § 80 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) u. a. die Erstattung der notwendigen und angemessenen Aufwendungen in Krankheits -, Pflege- und Geburtsfällen, zur Früherkennung von Krankheiten und für Schutzimpfungen. Die Rechtsverordnung zur Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflegeund Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) erfährt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) vom 13. Juni 2013 weitere Konkretisierungen. Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen , Lebenspartner und Kinder von Beihilfeberechtigten erhalten , sofern sie berücksichtigungsfähig sind, ebenfalls Beihilfeleistungen. Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BBhV besteht auf Beihilfe ein Rechtsanspruch. In der Praxis folgt aus dem Kostenerstattungsprinzip, dass die Beamtin oder der Beamte eine Rechnung als Privatpatientin oder Privatpatient erhält, diese begleicht und ihr oder ihm die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz anschließend erstattet werden. Die BBhV verzichtet weitgehend auf bindende Formvorschriften für das Antragsverfahren. Damit soll „den Festsetzungsstellen die Möglichkeit gegeben werden, ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Verfahren zu gestalten“, § 51 Absatz 3 Satz 1 BBhVVwV. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Kommt es bei den Festsetzungsstellen zu längeren Bearbeitungszeiten, bedeutet dies für die Beihilfeberechtigten, dass sie für entstandene Kosten – die Zahlung von Medikamenten, der Arztbehandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes – in Vorlage treten müssen. Ärztliche Zahlungsfristen bedingen Mahnun- Drucksache 18/342 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gen, Mahngebühren und bei längeren Zeiträumen auch Inkassogebühren. Dies kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten, indem diese ihre zinspflichtigen Dispositionskredite oder Darlehen in Anspruch nehmen müssen. Viele Beihilfeberechtigte empfinden diese Verzögerungen und ihre Folgen auch als Ausdruck mangelnder Wertschätzung seitens ihres Dienstherrn . Des Weiteren kann dies bei den Beihilfeberechtigten – neben dem bürokratischen Aufwand – zu sozialen Härten führen. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beihilfeanträge der Bundeswehr, kam es bereits im letzten Jahr über die lange Dauer der Bearbeitung zu Beschwerden . Im August 2013 beliefen sich die Bearbeitungsrückstände auf insgesamt ca. 70 000 unerledigte Beihilfeanträge, davon ca. 60 000 im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14617). Diese Bearbeitungsrückstände traten während des Prozesses der Neustrukturierung der Bundeswehr auf. Die Staatssekretäre der Bundesministerien der Verteidigung , der Finanzen und des Innern vereinbarten am 2. November 2012 die Verlagerung von Aufgaben der Personalabrechnung sowie von Abrechnungsaufgaben des künftigen Travel Managements der Bundeswehr von der Wehrverwaltung in das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Inneren (BMI), um den Verwaltungsapparat durch Zentralisierung zu optimieren. In der Folge wurde die Zuständigkeit für die Beihilfe am 1. Juli 2013 von der Wehrverwaltung in das BMF verlagert. Ebenso wurden auch aus den Reihen der Bundespolizei zunehmend Fälle bekannt , in denen es vorrangig bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zu unzumutbaren langen Bearbeitungszeiten und in diesem Zusammenhang zu sozialen Härten gekommen ist (vgl. Polizeispiegel, November 2013/47. Jahrgang). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beihilfeangelegenheiten der Bundeswehr werden seit dem 1. Juli 2013 durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bearbeitet. Für den Bereich der Besoldungsempfänger liegt die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfe beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Für den Bereich der Versorgungsempfänger liegt die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfe beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen für den Bezugszeitraum 2013 erfolgt daher jeweils für die Zuständigkeiten (Bundesministerium der Verteidigung [BMVg] – erstes Halbjahr, BMI/BMF – zweites Halbjahr). Zu den Beihilfeangelegenheiten der Bundeswehr 1. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung der Beihilfeanträge für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten entwickelt (bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? In den ehemaligen Wehrbereichsverwaltungen Süd und West war die Beihilfebearbeitung nicht nach Aktiven und Versorgungsempfängern getrennt. Es liegen für beide Gruppen keine gesonderten Statistiken vor. Die nachfolgend genannten statistischen Bearbeitungszeiten der Wehrbereichsverwaltungen Süd und West stellen Durchschnittswerte für die Beihilfebearbeitung beider Gruppen dar. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/342 Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger haben sich im ersten Halbjahr 2013 für den Geschäftsbereich des BMVg wie folgt entwickelt (in Arbeitstagen): * (Wehrbereichsverwaltungen Nord und Ost): Die Bearbeitungszeiten bei den Beihilfestellen der Wehrbereichsverwaltung Nord in Hannover und Ost in Strausberg, die beide ausschließlich für die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der aktiven Beschäftigten zuständig waren, bewegten sich im 1. Halbjahr 2013 in den Grenzen der üblichen Bearbeitungszeiten von 9 bis höchstens 15 Arbeitstagen. Für das zweite Halbjahr 2013 haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger in den Geschäftsbereichen des BMI und BMF wie folgt entwickelt (in Arbeitstagen): 1. Halbjahr 2013 (Bereich BMVg) Wehrbereichsverwaltung Süd Wehrbereichsverwaltung West Wehrbereichsverwaltung Nord* Wehrbereichsverwaltung Ost* Januar 2013 24,5 14,6 Februar 2013 24,2 17,9 März 2013 21,9 18,2 April 2013 19,2 20,3 Mai 2013 21,7 21,1 Juni 2013 27,8 24,0 2. Halbjahr 2013 (Bereich BMI) Wehrbereichsverwaltung Süd (Aktive BMVg) Wehrbereichsverwaltung West (Aktive BMVg) Wehrbereichsverwaltung Nord (Aktive BMVg) Wehrbereichsverwaltung Ost (Aktive BMVg) Juli 2013 35 27 11 16 August 2013 33 24 10 19 September 2013 32 21 12 7 Oktober 2013 15 15 11 11 November 2013 12 14 7 10 Dezember 2013 14 11 7 11 2. Halbjahr 2013 (Bereich BMF) Wehrbereichsverwaltung Süd (Versorgungsempf. BMVg) Wehrbereichsverwaltung West (Versorgungsempf. BMVg) Anmerkungen Juli 2013 (32.KW) 32 27 August 2013 (36.KW) 31 27 September 2013 (40.KW) 32 22 Oktober 2013 (45.KW) 33 10 November 2013 (49.KW) 29 9 Dezember 2013 (52.KW) 16 10 Drucksache 18/342 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wird in diesen Bearbeitungszeitraum auch die Zeit seit dem Eingang des Beihilfeantrages mit eingerechnet oder nur die reine Bearbeitungszeit? b) Wenn es sich nur um die reine Bearbeitungszeit handelt, wie viel Zeit verging in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich zwischen Antragseingang und Bearbeitungsbeginn? Die Bearbeitungszeiten wurden/werden in allen drei Geschäftsbereichen ab Eingang des Beihilfeantrags in der Beihilfefestsetzungsstelle ermittelt. c) Gibt es hinsichtlich des Bearbeitungsbeginnes Unterschiede im Hinblick auf die einzelnen Formen der Beantragung (Fax, E-Mail, Briefpost, Hauspost, persönliche Einreichung)? Nein. d) Wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen. 2. Wie viele Beihilfeanträge sind derzeit seit mehr als zwei Wochen nach Eingang des Beihilfeantrages noch unbearbeitet (bitte nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? Bis wann sollen die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge auf die normale Dauer von neun bis fünfzehn Tagen reduziert werden? Anzahl: Anmerkung: Bereich BMI ist zuständig für die Beihilfeanträge von aktiven Beihilfeberechtigten des BMVg, BMF für Versorgungsempfänger des BMVg. Reduzierung: Für den Bereich der Besoldungsempfänger wird die maximale Bearbeitungsdauer von 15 Arbeitstagen seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 3c). Im Bereich der Versorgungsempfänger bei der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung West werden derzeit Beihilfeanträge bereits in weniger als durchschnittlich 15 Arbeitstagen bearbeitet. Dieser Wert soll in Kürze auch für den Bereich der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung Süd erreicht und mittelfristig auch in beiden Bereichen dauerhaft gehalten werden. Wehrbereichsverwaltung Süd Wehrbereichsverwaltung West Wehrbereichsverwaltung Nord Wehrbereichsverwaltung Ost Bereich BMI – – – – Bereich BMF 17 027* 9 604* * Die Zahlen dokumentieren den Bestand offener Beihilfeanträge am Ende der 52. KW 2013. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/342 3. Welche personellen und strukturellen Maßnahmen wurden wann im Rahmen der Neustrukturierung der Bundeswehr seitens der Wehrverwaltung und des BMF seit der Ressortvereinbarung zur Verlagerung der Beihilfe von der Wehrverwaltung in das BMF vom 2. November 2012 ergriffen? Anmerkung: Mit der Aufgabenverlagerung zum 1. Juli 2013 hat auch das BVA eine neue Struktur zur besseren Integration der Aufgaben der außer Dienst gestellten Wehrbereichsverwaltungen (WBVen) eingenommen. Beihilfeanträge wurden ab Juli 2013 an insgesamt acht Standorten bearbeitet. Ziel des BVA ist eine standortübergreifende gleichmäßige und auskömmliche Bearbeitung. Vor diesem Hintergrund muss die Bearbeitungszeit auch standortübergreifend betrachtet werden. a) Welche Auswirkungen hatten diese personellen und strukturellen Maßnahmen auf die Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge? Im Bereich des BMVg gab es geringfügige nachteilige Auswirkungen durch die oben beschriebene Trennung. Die erforderlichen Maßnahmen (Trennung der Akten, entsprechende Umstellung der IT und Umzüge) führten dazu, dass an einigen Arbeitstagen keine oder nur eine eingeschränkte Beihilfebearbeitung möglich war. Auch war die telefonische Erreichbarkeit dadurch eingeschränkt. Für den Bereich des BMF ist die Reduzierung der Bearbeitungszeiten in der Tabelle zum zweiten Halbjahr BMF zu Frage 1 dargestellt. Bereich BMVg Bereich BMF Generelle, übergreifende Maßnahmen Organisatorische und räumliche Trennung der Beihilfebearbeitung für Aktive und für Versorgungsempfänger, für letztere die Aufteilung in die Beihilfestellen in Düsseldorf (WBV West) und Stuttgart (WBV Süd). A. Strukturelle Maßnahmen: 1. Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfe- anträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2 500 Euro 2. Abschlagszahlungen für Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von 1 000 Euro bis 2 500 Euro 3. Risikoorientierte Beihilfebearbeitung für Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von weniger als 1 000 Euro. B. Personelle Maßnahmen: Verstärkung der Beihilfefestsetzungsstellen durch insgesamt 48 Arbeitskräfte (AK) 1. Bereich WBV Süd – 20 AK 2. Bereich WBV West – 28 AK Wehrbereichsverwaltung Süd siehe oben Abgabe von ca. 12 000 Beihilfeanträgen (5 000 Beihilfeakten) zur Bearbeitung an die ehem. WBV West (11-12/2013) Wehrbereichsverwaltung West siehe oben Vorübergehende personelle Verstärkung durch 10 AK der PBeaKK (08-12/2013) Wehrbereichsverwaltung Nord entfällt Wehrbereichsverwaltung Ost entfällt Drucksache 18/342 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im BVA liegt die Bearbeitungszeit des einzelnen Antrags aufgrund eines umfangreichen Maßnahmenpakets des BVA (siehe auch Antwort zu Frage 3c) seit Oktober 2013 durchgängig zwischen zwei und 15 Arbeitstagen. b) Wurden anschließend, mit Bekanntwerden der verzögerten Bearbeitungsdauer , personelle oder organisatorische Veränderungen vorgenommen , um die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge weiter zu verkürzen? Ja, siehe Antwort zu Frage 3 und Frage 3c. c) Wenn ja, welche? Das BMVg hatte bereits vor der Aufgabenverlagerung zum 1. Juli 2013 ein kompaktes Bündel von Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehörte vor allem die Gewinnung und Einarbeitung von neuem Personal, Mehrarbeit (auch an Samstagen ), Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitkräften, gegenseitige Unterstützung der Beihilfestellen, Unterstützung durch Büropersonal, Einsatz von studentischen Hilfskräften. Das BMF hat unmittelbar nach Übernahme der Beihilfebearbeitung zum 1. Juli 2013 Kontakt zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hergestellt. Von dort wurden ab August 2013 vorübergehend zehn Aushilfskräfte (AK) in Düsseldorf zur Aushilfe bereitgestellt. Dadurch konnten die dortigen Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Ferner haben BMFund BMVg vereinbart, zur Gewährleistung von Abschlagszahungen an Beihilfeberechtigte weitere Mitarbeiter vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Zur Konsolidierung der Bearbeitungszeiten haben BMF und BMVg vereinbart, dass BMVg ab Oktober 2013 insgesamt 48 AK zusätzlich zur Verfügung stellt. Von den 48 AK sind insgesamt 14 AK für die haushaltsrechtlich vorgeschriebene Vier-Augen-Prüfung vorgesehen, so dass der direkten Beihilfebearbeitung 34 AK zur Verfügung stehen. Davon haben zum 1. Januar 2014 28 AK ihren Dienst aufgenommen; weitere werden in Kürze folgen. Da diese AK zunächst für Beihilfeaufgaben ausgebildet werden mussten, werden sich die personellen Verstärkungen erst ab dem Frühjahr 2014 auswirken. Zur schnelleren Bearbeitung wurde ab August 2013 die risikoorientierte Beihilfebearbeitung für Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von weniger als 1 000 Euro angeordnet. Im Bereich des BMI hat das BVA neben der Einführung eines stringenten Rückstandsmanagements und -controllings zur Steuerung die bereits vor der Aufgabenübernahme aus dem Bereich der Bundeswehrverwaltung bestehende Beihilfestelle in Köln temporär zu Lasten anderer Fachaufgaben des BVA personell verstärkt, um die bisherigen WBV-Standorte bei dem Abbau der Rückstände zu unterstützen. Mehrere tausend Akten/Anträge wurden nach Köln verlagert. Zwischen sämtlichen Standorten wurde wöchentlich ein Ausgleich in der Antragsbelastung herbeigeführt, um bundesweit eine zeitnahe Bescheidung der ältesten Anträge bzw. der Anträge mit hohen Summen zu gewährleisten. Auf freiwilliger Basis wurde für alle BVA-Beihilfestandorte Mehrarbeit ermöglicht. Mehrarbeit ist dabei auch in den neuen Außenstellen des BVA (ehemalige WBV-Standorte) geleistet worden. Vorübergehend haben zudem zusätzlich Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich BMI beim Abbau der Rückstände unterstützt. Schließlich wurden temporäre Personalverstärkungen (Einsatz von Zeitarbeitskräften und Personal Vivento) vorgenommen. Zur Konsolidierung der Bearbeitungszeiten haben BMI und BMVg vereinbart, dass seitens BMVg für diesen Bereich insgesamt zehn AK zusätzlich zur Verfü- gung gestellt werden. Davon haben bereits vier AK ihren Dienst aufgenommen. Da weitere AK noch gewonnen und für Beihilfeausgaben ausgebildet werden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/342 müssen, werden sich die personellen Verstärkungen erst ab dem Frühjahr 2014 auswirken d) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 3b und 3c wird verwiesen. e) Erfolgt eine prioritäre Bearbeitung zum Beispiel für Beamte des einfachen Dienstes, mittleren Dienstes, chronisch Kranke bzw. Pensionärinnen und Pensionäre mit Mindestruhegehalt? Für das BMVg gilt im Bereich der Versorgungsempfänger seit dem Kalenderjahr 2008 eine prioritäre Bearbeitung bei geltend gemachten Aufwendungen von mehr als 2 500 Euro unabhängig vom Status oder Einkommen des einzelnen Beihilfeberechtigten. Während der verlängerten Bearbeitungszeiten für Versorgungsempfänger des BMVg erfolgt die prioritäre Bearbeitung aktuell in Abstimmung zwischen BMF und BMVg nach folgenden Vorgaben: 1. Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2 500 Euro 2. Abschlagszahlungen für Beihilfeanträge mit einem Gesamtvolumen von 1 000 Euro bis 2 500 Euro 3. Risikoorientierte Beihilfebearbeitung für Beihilfeanträge mit einem Gesamt- volumen von weniger als 1 000 Euro. Ansonsten entscheiden die Festsetzungsstellen im Bereich des BMF bei verlängerten Beihilfebearbeitungszeiten selbständig über geeignete Maßnahmen für eine prioritäre Bearbeitung. Hierzu zählen insbesondere: ● Interne Personalverstärkungen ● Anordnung von Mehrarbeit an Wochenenden ● Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeanträgen von chronisch kranken Perso- nen, die Medikamente sofort bezahlen müssen ● Bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeanträgen mit besonders hohen Aufwen- dungen ● Aushilfe durch andere Festsetzungsstellen. Im Bereich des BMI wird die bereits vor der Aufgabenübertragung für den Bereich der Versorgungsempfänger bestehende Regelung nunmehr auch bei den Aktiven durch das BVA durchgeführt. Anträge mit besonders hohen Antragssummen (2 500 Euro und höher) werden bevorzugt bearbeitet. Eine bevorzugte Bearbeitung von Anträgen bestimmter Personengruppen erfolgt nicht. f) Wenn ja, seit wann, und für welche Beihilfeberechtigten? Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen. g) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 3e und 3f wird verwiesen. Drucksache 18/342 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viel Personal ist aktuell jeweils mit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen betraut (bitte nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? (Sämtliche Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2013) a) Sind die geschaffenen Kapazitäten nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend? Im Bereich des BMF müsste mit den für das BADV zur Verfügung gestellten weiteren 48 AK die personelle Ausstattung für eine ordnungsgemäße Geschäftserledigung ausreichen, sofern die Zahl der zu erledigenden Geschäftsfälle nicht ansteigt und eine wirksame IT-Unterstützung gewährleistet ist. Dies gilt gleichermaßen für den Bereich des BMI mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten zehn AK für das BVA. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen. 5. Erfolgt eine automatisierte Bearbeitung der Beihilfeanträge mit entsprechenden zeitsparenden Softwareprogrammen? a) Wenn ja, welche Programme werden eingesetzt, wodurch zeichnen diese sich aus, und seit wann werden sie zur Bearbeitung verwendet? Für den Bereich des BMF erfolgt die Bearbeitung der Beihilfeanträge zurzeit in den ehemaligen WBVen Süd und West mit dem bundeswehreigenen IT-System BABSy. Im Geschäftsbereich des BMF wird das IT-System ABBA verwendet. Derzeit wird im Beihilfebereich des BADV ein neues elektronisches Beihilfesystem (eBiV) eingeführt. Dieses zeichnet sich durch eine durchgehend digitale, medienbruchfreie und workflowgesteuerte Vorgangsbearbeitung vom Posteingang bis zur Archivierung aus. Die Einführung von eBiV im BADV (ohne ehemalige WBV) soll im Wesentlichen bis Mitte 2014 abgeschlossen sein. Für den Bereich des BMI erfolgt die Bearbeitung der Beihilfeanträge mit automatisierten Programmen. Im BVA ist seit dem Jahr 2000 das Programm „ABBA“ im Einsatz. Im Bereich der Bundeswehr wird auch hier das Fachverfahren BABSy eingesetzt. Geplant ist, künftig nur noch eine Fachanwendung einzusetzen, um Synergieeffekte zu erzielen. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen. Wehrbereichsverwaltung Süd Bereich BMI 17 Personen (entspricht 15,33 Voll- zeitäquivalente) Bereich BMF 86 Personen (entspricht 79,64 Voll- zeitäquivalente) 105 Personen (entspricht 99 Voll- zeitäquivalente) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/342 6. Wie viele Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren Beihilfeanträge sich auf einen Rechnungsbetrag zwischen 1 000 und 2 500 Euro belaufen, haben gemäß der Entscheidung von 5. August 2013 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14777) Abschlagszahlungen erhalten (bitte prozentual nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? Anmerkung: Damit wurde nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bei rund 22 000 Beihilfeanträgen von Versorgungsempfängern eine Abschlagszahlung geleistet. a) In welchem Zeitraum wurden diese Abschlagszahlungen ausgezahlt? Die vorgenannten Werte beruhen auf Daten, die bis zum 16. Dezember 2013 erfasst wurden. Abschlagszahlungen wurden gewährt, ● im Bereich der ehemaligen WBV Süd ab 12. August 2013, ● im Bereich der ehemaligen WBV West ab 2. September 2013. b) Bei wie vielen Beihilfeanträgen mit einem Rechnungsbetrag zwischen 1 000 und 2 500 Euro wurden Abschlagszahlungen nicht gewährt, und warum nicht? Es wurden keine entsprechenden Bearbeitungsdaten erfasst. 7. Wie viele Beihilfeanträge von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Rechnungsbeträgen unterhalb von 1 000 Euro wurden gemäß der Entscheidung von 19. August 2013 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14777) mit einem beschleunigten risikoorientierten Prüfverfahren bearbeitet (bitte prozentual nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? Es wurden keine entsprechenden Bearbeitungsdaten erfasst. a) Wie unterscheidet sich das beschleunigte risikoorientierte Prüfverfahren gegenüber dem vorherigen Prüfverfahren? Die risikoorientierte Prüfung beruht auf einer Analyse der Kostenarten hinsichtlich Kostenintensität und Fehlerträchtigkeit. Die Prüfung der eingereichten Rechnungen beruht auf besonders risikobehafteten, d. h. auf die kostenintensiven und fehlerträchtigen Kostenarten: 1. Die Kostenarten in der ersten (roten) Kategorie sind auf jeden Fall einer Voll- prüfung zu unterziehen. 2. Bei den in der zweiten (blauen) Kategorie eingeordneten Kostenarten soll die Prüfung auf einzelne, genau beschriebene Punkte beschränkt werden. 3. Bei den in der dritten (weißen) Kategorie eingeordneten Kostenarten sind die Rechnungen keiner besonderen Prüfung zu unterziehen. Bei der Kategorie weiß ist davon auszugehen, dass hier Wissen und Praxis erfahrener Beihilfefestsetzer für die korrekte Bearbeitung der Belege ausreichen. Die hier eingeordneten Kostenarten bergen geringe Fehlerquellen in sich und/oder sind Wehrbereichsverwaltung Süd Wehrbereichsverwaltung West Wehrbereichsverwaltung Nord Wehrbereichsverwaltung Ost Bereich BMF 18,46 Prozent 3,99 Prozent nicht kostenintensiv. Drucksache 18/342 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der beschleunigten risikoorientierten P Prüfverfahren seit dem 19. August 2013 entwickelt (bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? Es wurden keine Daten zu den Bearbeitungszeiten von Anträgen erfasst, die im risikoorientierten Prüfverfahren bearbeitet wurden. Als gesichert gilt, dass die Einführung der beschleunigten risikoorientierten Prüfung bei beiden ehemaligen Bundeswehrstandorten zu einer spürbaren Entlastung geführt hat. Für den Bereich des BMF ist die Reduzierung der Bearbeitungszeiten in der Tabelle zum zweiten Halbjahr BMF zu Frage 1 dargestellt. c) Wie viele Beihilfeanträge von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern mit Rechnungsbeträgen unterhalb von 1 000 Euro wurden nicht mit einem Prüfverfahren seit dem 19. August 2013 entwickelt (bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln )? Es wurden keine entsprechenden Bearbeitungsdaten erfasst. 8. Wurden in den letzten zwölf Monaten Untätigkeitsklagen in Bezug auf die Bearbeitungsdauer erhoben? a) Wenn ja, um wie viele Untätigkeitsklagen handelt es sich? Es wurden in den letzten zwölf Monaten keine Untätigkeitsklagen in Bezug auf die Bearbeitungsdauer erhoben. b) Wenn ja, welchen Verfahrensausgang haben diese Untätigkeitsklagen genommen? Auf die Antwort zu Frage 8a wird verwiesen. 9. Welche Bearbeitungszeit ist nach Auffassung der Bundesregierung noch angemessen (bitte Arbeitstage angeben)? Nach allgemeiner Erfahrung haben ärztliche und zahnärztliche Liquidationen in aller Regel Zahlungsziele von ca. vier Wochen. Da nach der BBhV nur noch Kopien der Rechnungsbelege erforderlich sind und somit die Aufwendungen gleichzeitig bei der Beihilfestelle und der Versicherung eingereicht werden können , sind Bearbeitungszeiten bis zu 15 Arbeitstagen durchaus zumutbar. 10. Welche personellen und organisatorischen Maßnahmen werden aktuell ergriffen , um die Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen zu reduzieren? Auf die Antwort zu den Fragen 3b und 3e wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/342 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beihilfeangelegenheiten der Bundespolizei werden durch das BMI und das BMF bearbeitet. Für den Bereich der Besoldungsempfänger liegt die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfe bei der Bundespolizei. Für den Bereich der Versorgungsempfänger liegt die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfe beim BADV und den Bundesfinanzdirektionen. Zu den Beihilfeangelegenheiten der Bundespolizei 11. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung der Beihilfeanträge für Beihilfeberechtigte bei der Bundespolizei, hier insbesondere bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, deren Beihilfeanträge von den Bundesfinanzdirektionen bearbeitet werden, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten entwickelt (bitte detailliert nach Monat und Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln )? Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten haben sich für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger in den Geschäftsbereichen des BMI und BMF wie folgt entwickelt (in Arbeitstagen): a) Wird in diesen Bearbeitungszeitraum auch die Zeit seit dem Eingang des Beihilfeantrages mit eingerechnet oder nur die reine Bearbeitungszeit? b) Wenn es sich nur um die reine Bearbeitungszeit handelt, wie viel Zeit verging in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich zwischen Antragseingang und Bearbeitungsbeginn? Die Bearbeitungszeiten werden jeweils ab Eingang des Beihilfeantrags in der Beihilfefestsetzungsstelle ermittelt. 2013 Aktive Versorgungsempfänger Januar 2013 13,1 12,9 Februar 2013 17,9 15,5 März 2013 19,9 14,8 April 2013 19,1 11,0 Mai 2013 24,1 12,7 Juni 2013 28,4 11,5 Juli 2013 17,5 10,5 August 2013 14,8 12,0 September 2013 11,1 11,6 Oktober 2013 13,3 9,6 November 2013 13,5 8,1 Dezember 2013 13,4 5,4 Drucksache 18/342 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie viele Beihilfeanträge sind derzeit seit mehr als zwei Wochen nach Eingang des Beihilfeantrages noch unbearbeitet (bitte nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu den Fragen 11a und 11b wird verwiesen. d) Gibt es hinsichtlich des Bearbeitungsbeginnes Unterschiede im Hinblick auf die einzelnen Formen der Beantragung (Fax, E-Mail, Briefpost, Hauspost, persönliche Einreichung)? e) Wenn ja, welche? Nein. 12. Sind personelle Veränderungen geplant, um die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge zu verkürzen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Im Bereich des BMF sind keine Veränderungen vorgesehen, da die Bearbeitungszeiten derzeit bei allen Festsetzungsstellen durchschnittlich unter zehn Arbeitstagen (Ausnahme BFD Südwest – 13 Tage) liegen. Die Bundespolizei beabsichtigt, einen zusätzlichen Beihilfefestsetzer einzustellen . 13. Wurden organisatorische Veränderungen vorgenommen, um die Dauer der Bearbeitungszeit zu reduzieren bzw. um soziale Härten zu vermeiden, und erfolgt hier eine prioritäre Bearbeitung zum Beispiel für chronisch Kranke bzw. Pensionäre mit Mindestruhegehalt? a) Wenn ja, welche? Für den Bereich des BMF siehe Antwort zu Frage 3e. Im Bereich der Bundespolizei werden Beihilfeanträge mit einer Antragshöhe von 1 500 Euro sofort bearbeitet. b) Wenn ja, seit wann, und für welche Beihilfeberechtigten? Für den Bereich des BMF siehe Antwort zu Frage 3e. c) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 3e und 13b wird verwiesen. 14. Wie viel Personal ist aktuell jeweils mit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen betraut (bitte nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? Bereich BMI 21 Personen Bereich BMF Personalzahlen zur Bearbeitung des Personenkreises „Bundespolizei “ werden nicht gesondert erfasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/342 a) Sind die geschaffenen Kapazitäten nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend? Ja. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen. 15. Erfolgt eine automatisierte Bearbeitung der Beihilfeanträge mit entsprechenden zeitsparenden Softwareprogrammen? a) Wenn ja, welche Programme werden eingesetzt, wodurch zeichnen sich diese aus, und seit wann werden sie zur Bearbeitung verwendet? Die Beihilfebearbeitung im Geschäftsbereich des BMF erfolgt zurzeit noch mit dem bewährten Beihilfebearbeitungsprogramm ABBA, das Ende der 90er-Jahre eingeführt wurde. Dieses Programm ist vollständig überarbeitet und unter dem Namen eBiV (elektronische Beihilfebearbeitung in der Verwaltung) Anfang Dezember 2013 im BADV eingeführt worden. Dieses zeichnet sich durch eine durchgehend digitale, medienbruchfreie und workflowgesteuerte Vorgangsbearbeitung vom Posteingang bis zur Archivierung aus (siehe Antwort zu Frage 5a). Im Bereich der Bundespolizei wird seit 2002 die Bearbeitungssoftware ABBA eingesetzt. Diese Software ermöglicht ● einheitliche Abrechnungsbescheide, ● Zeitersparnis durch automatisierte Berechnung, ● schneller Zugriff auf alle Daten durch zentrale Datenbank, ● schnelle Zahlungsabwicklung, da automatisierte Erstellung der Auszah- lungsbelege und Nutzung der elektronischen Schnittstelle zur Bundeskasse. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen. 16. Wie viele Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren Beihilfeanträge sich auf einen Rechnungsbetrag zwischen 1 000 und 2 500 Euro belaufen, haben Abschlagszahlungen erhalten (bitte prozentual nach Beihilfebearbeitungsstellen aufschlüsseln)? a) In welchem Zeitraum wurden diese Abschlagszahlungen ausgezahlt? b) Bei wie vielen Beihilfeanträgen mit einem Rechnungsbetrag zwischen 1 000 und 2 500 Euro wurden Abschlagszahlungen nicht gewährt, und warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Bereich BMF Abschlagszahlungen wurden nur für den Bereich der ehemaligen Wehrbereichsverwaltungen Süd und West angeordnet. Bei den übrigen Beihilfefestsetzungsstellen waren ähnliche Maßnahmen aufgrund der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nicht erforderlich. Drucksache 18/342 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wurden in den letzten zwölf Monaten Untätigkeitsklagen in Bezug auf die Bearbeitungsdauer erhoben? a) Wenn ja, um wie viele Untätigkeitsklagen handelt es sich? Es wurden in den letzten zwölf Monaten keine Untätigkeitsklagen in Bezug auf die Bearbeitungsdauer erhoben. b) Wenn ja, welchen Verfahrensausgang haben diese Untätigkeitsklagen genommen? Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. 18. Bis wann sollen die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge auf die normale Dauer von neun bis 15 Tagen reduziert werden? Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der Beihilfestellen im Geschäftsbereich des BMF liegen derzeit in diesem Bereich. Für die Bundespolizei sollen mit der Einstellung des zusätzlichen Beihilfefestsetzers die Zeiten von neun bis 15 Tagen zur Abrechnung der Beihilfeanträge über das gesamte Jahr erreicht werden. Die Schwankungen der Antragszahlen, sehr starker Anstieg jeweils zum Quartalsbeginn, können ebenfalls abgefangen werden. 19. Welche zusätzlichen personellen und strukturellen Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um die Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge weiter zu reduzieren ? Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen. 20. Gibt es bereits Pläne, die Beihilfegewährung durch die Einführung von so genannten Beihilfekarten für Beschäftigte und Versorgungsempfänger zu vereinfachen, um finanzielle und soziale Härten insbesondere bei kostenintensiven Krankenhausbehandlungen durch Abtretung der Beihilfeansprüche an die Krankenhäuser und die behandelnden Ärzte zu vermeiden? a) Wenn ja, um welche Pläne handelt es sich, und bis wann sollen sie umgesetzt werden? Die Frage, ob im Beihilferecht des Bundes eine Direktabrechnung bei besonders kostenintensiven Leistungen, insbesondere bei Krankenhausbehandlungen, ausgebaut werden soll, wird derzeit geprüft. Gegenstand der Prüfung ist auch, wie eine eventuelle Direktabrechnung praktisch ausgestaltet werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen und ein eventueller Zeithorizont für die praktische Umsetzung lassen sich derzeit noch nicht absehen. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/342 Beihilfebearbeitung für andere Bundesbeihilfeberechtigte 21. Welche weiteren Fälle von Bundesbeihilfeberechtigten mit mehr als zwei Wochen durchschnittlicher Bearbeitungsdauer in den letzten zwölf Monaten sind der Bundesregierung bekannt? Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten innerhalb der Bundesregierung liegen grundsätzlich unter bzw. im Bereich von 15 Arbeitstagen. a) Worauf ist die verzögerte Bearbeitung jeweils zurückzuführen? Punktuell längere Bearbeitungszeiten über den Jahreswechsel und vor der Sommerurlaubsperiode sind auf Grund der langjährigen Erfahrungen eher normal, da in diesen Zeiträumen regelmäßig ein wesentlich höherer Antragseingang auf erhöhte urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten der Bearbeiter trifft. b) Welche Maßnahmen wurden jeweils zur Behebung der Bearbeitungsrückstände ergriffen oder sollen zukünftig ergriffen werden? Auf diese punktuellen Spitzen in den Bearbeitungszeiten wird zum Teil mit personeller Verstärkung, aber auch mit arbeitsorganisatorischen Maßnahmen und Weiterentwicklungen der genutzten Software reagiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333