Deutscher Bundestag Drucksache 18/3420 18. Wahlperiode 03.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irene Mihalic, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3232 – Die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – Sachstand Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) wurde im Juni 2005 durch das Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichtet. Sie ist eine von zehn Arbeitsgruppen innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das GTAZ mehrfach zum Gegenstand parlamentarischer Anfragen gemacht. In der 16. Wahlperiode ergab die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/ 8119) für den Zeitraum bis Ende 2007 folgende Informationen: ● In 24 Fällen hatte die AG Status den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung bewirkt; in zwölf Fällen war die Entscheidung rechtskräftig geworden. Allerdings war lediglich eine der betroffenen Personen tatsächlich abgeschoben worden (nach Tunesien). ● In 48 Fällen wurden Ausweisungsverfügungen empfohlen; in 30 Fällen war die Ausweisung rechtskräftig geworden. ● In 16 Fällen wurde eine Ausschreibung zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise im Schengener Informationssystem initiiert. ● In vier Fällen hatte die AG Status dem BMI bzw. dem Auswärtigen Amt die Unterstützung der Bundesländer bei der Passersatzbeschaffung empfohlen. ● Maßnahmen zur Verhinderung bzw. zu Widerruf oder Rücknahme von Einbürgerungen hat die AG Status nicht empfohlen. In der 17. Wahlperiode ergab die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6901 für den Zeitraum bis Mitte 2011, dass bei insgesamt 60 Personen eine von der AG Status koordinierte gezielte Überwachung nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) angeordnet worden war. Davon Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wurden 57 Personen einer verschärften Meldepflicht unterworfen. In 50 Fällen wurde der Aufenthalt des Betroffenen auf den Bezirk einer bestimmten Ausländerbehörde beschränkt. In drei Fällen war der Umzug in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde angeordnet worden. Und in sieben Fällen hatten die Drucksache 18/3420 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Behörden die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste untersagt . Über die durchschnittliche Dauer der Überwachungsmaßnahme konnte die Bundesregierung damals keine Angaben machen. Die längste Dauer einer solchen Überwachungsmaßnahme betrug sechs Jahre. In 16 Fällen wurden Überwachungsanordnungen gerichtlich aufgehoben – in nur elf Fällen wurden sie gerichtlich bestätigt. Im September dieses Jahres hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung gefragt, welche Rolle die AG Status im GTAZ bei der Vorbereitung von verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen gegen nichtdeutsche Islamisten mit extremistischem bzw. terroristischem Hintergrund spielt. Die Bundesregierung antwortete darauf, indem sie die Aufgabenbeschreibung der AG Status in zwei allgemeinen Sätzen wie folgt zusammenfasste : „Die wesentliche Rolle der AG Status (…) besteht in der frühzeitigen Identifizierung von Personen mit einem islamistisch-extremistischen oder islamistisch -terroristischen Hintergrund, die als Adressaten von ausländer-, asyloder staatsangehörigkeitsrechtlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht kommen. Insoweit wird auf § 75 Nummer 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Bezug genommen“ (Bundestagsdrucksache 18/2725, S. 10). Innerhalb des GTAZ existiert eine weitere Arbeitsgruppe, die die Radikalisierungshintergründe und -verläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten erheben und analysieren soll. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage stellt an einigen Stellen auf von der AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) „empfohlenen“ bzw. „initiierten“ Maßnahmen ab. Die Fälle werden größtenteils in den in fast allen Bundesländern agierenden Länderarbeitsgruppen in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Durch die AG Status werden diese Fälle begleitet und koordiniert (siehe § 75 Nummer 11 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Der Beitrag der AG Status besteht darin, die Erkenntnisse der Bundesbehörden auszuwerten und einzubringen, Ansprechpartner zu vermitteln oder erforderlichenfalls die Kommunikation zwischen zuständigen Stellen herzustellen . Die Fallbearbeitung in der AG Status erfolgt somit hauptsächlich zu dem Zweck, den gleichen Informationsstand aller beteiligten Stellen zu gewährleisten und Handlungsalternativen aufzuzeigen. Mögliche asyl-, ausländerrechtliche oder sonstige Maßnahmen werden ausschließlich in eigener Zuständigkeit durch die jeweiligen Landes- bzw. Bundesbehörden durchgeführt. Dementsprechend beziehen sich die Antworten zu den Fragen 2 bis 7 auf alle in der AG Status behandelten Fälle und beschränken sich nicht auf die „empfohlenen “ oder „initiierten“ Maßnahmen. Insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit der Länderarbeitsgruppen ist eine trennscharfe Unterscheidung ohnehin nur schwer möglich. Eine statistische Erfassung von „Empfehlungen“ oder „Initiierungen “ von Maßnahmen findet nicht statt. Die Fälle der AG Status werden in der Regel zumeist über mehrere Jahre begleitet . Eine Aufschlüsselung nach Jahren wird nicht geführt und kann somit im Rahmen der Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. Soweit die Kleine Anfrage in den Fragen 7 bis 14 statistische Aspekte des Vollzugs des Aufenthaltsgesetzes, die in den Erkenntnis- und Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, behandelt, liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine Statistiken vor. Zum Zweck der Beantwortung wurde auf den Datenbestand des Ausländerzentralregisters (AZR) zurückgegriffen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3420 1. Wie viele Fälle waren bzw. sind derzeit in der AG Status anhängig (bitte für die Jahre 2005 bis 2014 aufschlüsseln)? In der AG Status sind aktuell 70 Fälle anhängig. 2. In wie vielen Fällen hat die AG Status a) den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung, 37 Verfahren. b) Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sowie weitere ausländerrechtliche Maßnahmen (z. B. Auflagen), 42 Fälle von Abschiebungen sowie 60 bestands- bzw. rechtskräftig abgeschlossene Ausweisungsverfügungen. c) eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG, Kein Fall. d) Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise, 30 Fälle. e) Maßnahmen zur Verhinderung bzw. zu Widerruf oder Rücknahme von Einbürgerungen, Kein Fall. f) sonstige Maßnahmen empfohlen bzw. initiiert (bitte für die Jahre 2005 bis 2014 aufschlüsseln)? Soweit festgestellt werden konnte, dass Eintragungen im AZR nicht dem tatsächlichen , aktuellen Stand entsprechen, wurde die zuständige Ausländerbehörde auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und um Bereinigung gebeten. 3. In wie vielen Fällen wurden solche Maßnahmen – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde (unabhängig von der Arbeit der AG Status) erlassen (bitte nach den Jahren 2005 bis 2014 sowie nach den in Frage 2 thematisierten Alternativen aufschlüsseln)? Eine gesonderte Statistik über die Arbeit der Ausländerbehörden wird seitens der AG Status nicht geführt. 4. Aus welchen Staaten stammen die Personen, denen auf Vorschlag der AG Status die Asyl-/Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. bei denen diese Anerkennung zurückgenommen wurde (bitte für die Jahre 2005 bis 2011 aufschlüsseln)? Personen, denen die Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. zurückgenommen wurde, stammen aus den Staaten Afghanistan, Ägypten, Algerien, Irak, Jordanien , Libyen, Syrien, Tunesien und der Türkei. Darüber hinaus war eine Person staatenlos. Drucksache 18/3420 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele Personen, deren Asyl-/Flüchtlingsanerkennung auf Vorschlag der AG Status widerrufen oder zurückgenommen wurde, erhielten einen anderen Schutzstatus, und welchen? Durch das BAMF wurde Personen, deren Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung widerrufen oder zurückgenommen wurde, kein anderer Schutzstatus zugesprochen . 6. Wie viele derjenigen Personen, deren Asyl-/Flüchtlingsanerkennung auf Vorschlag der AG Status widerrufen bzw. zurückgenommen wurde, wurden (in welche Staaten) abgeschoben? 7. Wie viele dieser Fälle wurden gerichtlich überprüft? a) In wie vielen Fällen wurden diese Maßnahmen rechtskräftig aufgehoben (bitte nach Jahren und nach den in Frage 2 thematisierten Alternativen aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen wurden diese Maßnahmen rechtskräftig bestätigt (bitte nach Jahren und nach den in Frage 2 thematisierten Alternativen aufschlüsseln)? Da die Zuständigkeit über die Durchführung von Maßnahmen entsprechend den Fragen 2b bis 2f nicht bei der AG Status liegt, liegen dem BAMF hier keine Statistiken vor. Abschiebungen Insgesamt 10 davon folgende Länder: Afghanistan 1 Algerien 3 Irak 2 Jordanien 2 Tunesien 1 Türkei 1 Gerichtliche Überprüfung des Widerrufs oder der Rücknahme von Schutzstatus: 18 davon: a) aufgehobene Entscheidungen 3 b) bestätigte Entscheidungen 15 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3420 8. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2011 eine Überwachung nach § 54a AufenthG angeordnet (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 aufschlüsseln )? Eine gesonderte Statistik zu Maßnahmen nach § 54a AufenthG wird auf Bundesebene nicht geführt. Laut Auswertung des AZR sind folgende Maßnahmen ab dem Jahr 2011 angeordnet worden: 9. In wie vielen dieser Fälle Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Laut Auswertung des AZR liegen folgende Zahlen vor: a) wurde die betroffene Person einer besonderen Meldepflicht unterworfen , Kein Fall bekannt. b) wurde der Aufenthalt auf den Bezirk einer bestimmten Ausländerbehörde beschränkt bzw. 2011 – vier Fälle, 2012 – drei Fälle, 2013 – vier Fälle, 2014 – sechs Fälle. c) wurde die betroffene Person dazu verpflichtet, in einem anderen Wohnort oder in einer bestimmten Unterkunft außerhalb des Bezirks der Ausländerbehörde zu wohnen (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 sowie nach den Varianten 9a bis 9c aufschlüsseln)? 2012 bis 2014 – jeweils ein Fall. 10. In wie vielen dieser Fälle wurde die betroffene Person dazu verpflichtet, welche Kommunikationsmittel oder -dienste nicht zu nutzen (bitte für die Jahre 2011 bis 2014 sowie nach den Kommunikationsmitteln bzw. -diensten aufschlüsseln)? Laut Auswertung des AZR sind im Jahre 2013 drei und im Jahre 2014 bislang eine Maßnahme gemäß § 54a Absatz 4 AufenthG angeordnet worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Überwachungsmaßnahmen gemäß § 54a AufenthG gesamt: 24 davon: 2011 4 2012 4 2013 8 2014 8 Drucksache 18/3420 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie lange dauerte diese Überwachung im Durchschnitt? 12. Wie lange dauerte die bislang längste diesbezügliche Überwachungsmaßnahme , und wie viele Personen waren hiervon betroffen? 13. Wie viele dieser Fälle wurden gerichtlich überprüft? a) In wie vielen Fällen wurden die Überwachungsmaßnahmen rechtskräftig aufgehoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen wurden die Überwachungsmaßnahmen rechtskräftig bestätigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 11 bis 13b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Laut Auswertung des AZR sind im Jahre 2013 drei und im Jahre 2014 bislang eine Maßnahme gemäß § 54a Absatz 4 AufenthG angeordnet worden; ergänzend wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 14. Aus welchen Herkunftsstaaten stammten die betroffenen Personen (bitte aufschlüsseln)? 15. Wie viele Vertreterinnen bzw. Vertreter a) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), b) des Bundesamtes für den Verfassungsschutz bzw. c) des Bundeskriminalamtes arbeiten inzwischen in der AG Status? In der AG Status arbeiten derzeit: Zu Buchstabe a Vier Mitarbeiter des BAMF. Zu Buchstabe b Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Zu Buchstabe c Überwachungsmaßnahmen gemäß § 54a AufenthG gesamt: 24 davon folgende Länder: Indien 1 Irak 7 Libanon 1 Tunesien 3 Türkei 11 Ungeklärt 1 Ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3420 16. Welche anderen Bundes- und Landesbehörden haben an der Arbeit der AG Status bislang mitgewirkt? Neben den in Frage 15 genannten Behörden ist die Bundespolizei Mitglied der AG Status. Regelmäßiger Teilnehmer ist das Bundesministerium des Innern. Optionale Teilnehmer sind die Verbindungsbeamten der Landeskriminalämter und der Landesämter für Verfassungsschutz im GTAZ, Vertreter von Landesarbeitsgruppen , der Bundesnachrichtendienst, der Generalbundesanwalt und das Zollkriminalamt oder anlassbezogen weitere Behörden. 17. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage beteiligt das BAMF (vor dem Hintergrund des Verbots des Grundgesetzes über seine sog. Mischverwaltung) im Rahmen der AG Status die Bundesländer? Die AG Status ist eine rein koordinierende Plattform, deren Rechtsgrundlage sich aus § 75 Nummer 11 AufenthG ergibt. 18. Werden innerhalb der AG Status personenbezogene Daten zwischen den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht (sei es zwischen den Bundesbehörden bzw. zwischen Bundes- und Länderbehörden), und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Im Rahmen der AG Status werden dem BAMF durch das BfV gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), durch das BKA gemäß § 10 Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie durch die Bundespolizei (BPOL) gemäß § 32 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) Informationen zum Zweck der Vorbereitung von ausländer-, asyloder staatsangehörigkeitsrechtlichen Maßnahmen übermittelt. Diese Erkenntnisse werden durch das BAMF gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 BVerfSchG, § 10 Absatz 6 Satz 1 BKAG sowie gemäß § 33 Absatz 6 BPolG an die mit dem Vollzug des Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts betrauten Behörden weitergegeben. 19. Anhand welcher objektiver bzw. nachprüfbarer Parameter wird innerhalb der AG Status die für eine entsprechende Empfehlung der AG Status notwendige Gefahrenprognose vorgenommen? Die AG Status erstellt keine eigene Gefahrenprognose. 20. Wann wurde beim GTAZ die „Arbeitsgruppe Deradikalisierung“ gegründet ? Die Gründung der Arbeitsgruppe (AG) „Deradikalisierung“ geht zurück auf einen Beschluss der Innenstaatssekretäre vom 30. September 2009. Die konstituierende Sitzung der AG „Deradikalisierung“ im GTAZ fand am 10. Dezember 2009 statt. a) Wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden arbeiten in dieser AG „Deradikalisierung“ mit (bitte aufschlüsseln)? Beteiligte Bundesbehörden sind das Bundesministerium des Innern, das Bundeskanzleramt , das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Zollkriminalamt, die Bundeszentrale für politische Bildung, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Drucksache 18/3420 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abschirmdienst, die Bundespolizei sowie seit dem Jahr 2014 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Behörden sind mit jeweils ein bis zwei Personen vertreten. b) Wie viele Vertreter welcher Landesbehörden arbeiten in dieser AG „Deradikalisierung“ mit (bitte aufschlüsseln)? Beteiligt sind alle 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz und alle Landeskriminalämter . Zudem sind seit 2014 Vertreter des Strafjustizvollzugsausschusses beteiligt. Die Behörden sind jeweils mit ein bis zwei Personen vertreten. c) An welchen Projekten bzw. Aufgaben arbeitete die AG „Deradikalisierung “ seit ihrer Gründung, und welche davon hat sie mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)? Die AG „Deradikalisierung“ ist mit dem Auftrag gegründet worden, „Maßnahmen , die gegen die islamistische Szene in Deutschland gerichtet sind und sich deradikalisierend auf den Einzelnen auswirken, zu entwickeln“. Sie dient darüber hinaus als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Die AG „Deradikalisierung“ hat einen Sachstandsbericht „Modellkonzept zur Umsetzung von Maßnahmen gegen Radikalisierung – Konkretisierung und Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Unterarbeitsgruppen der GTAZ-Arbeitsgruppe Deradikalisierung“ erarbeitet und auf der gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises II und des Arbeitskreises IV der Innenministerkonferenz am 26. Juni 2012 in Bremen vorgelegt. Zudem wurde ein Sachstandsbericht „Aktuelle Konzepte und Materialien, die im Bereich der Islamismusprävention und Deradikalisierung eingesetzt werden“ erarbeitet, der auf der gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises II und des Arbeitskreises IV der Innenministerkonferenz am 25. April 2013 vorgelegt wurde. In der AG wurde darüber hinaus die konzeptionelle Grundlage für die im BAMF angesiedelte „Beratungsstelle Radikalisierung“ erarbeitet. Zudem hat die AG die Radikalisierungshintergründe und -verläufe von 378 Personen , die bis zum 30. Juni 2014 aus Deutschland mit islamistischer Motivation Richtung Syrien ausgereist sind, untersucht. d) Ist es zutreffend, dass die AG „Deradikalisierung“ des GTAZ die Radikalisierungshintergründe und Radikalisierungsverläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien bzw. in den Irak Ausgereisten erhoben und analysiert hat, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Ja, die AG hat die Radikalisierungshintergründe und -verläufe von 378 Personen , die bis zum 30. Juni 2014 aus Deutschland mit islamistischer Motivation Richtung Syrien ausgereist sind, untersucht. Für die Ergebnisse wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2865 vom 14. Oktober 2014 verwiesen . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3420 21. Welchem parlamentarischen Gremium gegenüber ist das GTAZ bzw. seine AG „Deradikalisierung“ rechenschaftspflichtig? Hat die AG „Deradikalisierung“ seit ihrer Gründung ein parlamentarisches Gremium über ihr Tun informiert? Wenn ja, wann wurde welches Gremium unterrichtet? Wenn nein, warum nicht? Das GTAZ ist keine eigenständige Behörde. Die einzelnen Mitglieder einer GTAZ-AG sind ihren jeweiligen Fachaufsichten und Kontrollgremien nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften berichtspflichtig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333