Deutscher Bundestag Drucksache 18/3423 18. Wahlperiode 03.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3219 – Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gezeigt, dass sie sich zu einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Diese Konvention hat den Begriff „Inklusion“ wesentlich mitgeprägt und zu seiner Verbreitung beigetragen. Immer noch werden Menschen mit Behinderungen jedoch in Entwicklungsvorhaben nur punktuell berücksichtigt. Dies läuft dem enormen Nachholbedarf und gleichzeitigem Handlungspotenzial zuwider, die es in diesem Bereich gibt. So leben rund 80 Prozent der 1 Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit in Entwicklungsländern ; schätzungsweise 20 Prozent der ärmsten Menschen haben eine Behinderung. Damit stellen behinderte Menschen eine der größten Minderheiten weltweit dar. Gleichzeitig wäre ein großer Teil der Behinderungen in Entwicklungsländern vermeidbar: Rund 50 Prozent aller Fälle von Hörverlust könnten durch rechtzeitiges Eingreifen verhindert und 80 Prozent aller Sehbeeinträchtigungen vermieden werden. Dies macht deutlich, dass Armutsbekämpfung nur erfolgreich sein kann, wenn sie inklusiv ist, also wenn Menschen mit Behinderungen daran teilhaben. Eine solche Entwicklungspolitik muss den Fokus auch über das Individuum hinaus auf die Gesellschaft als Umfeld, das Barrieren schafft oder Potenziale freisetzt, lenken. Dies erfordert ein radikales Umdenken in der Politik, so dass Inklusion nicht als Angelegenheit der Minderheitenförderung, sondern als Querschnittsaufgabe und Menschenrechtsthema auf Policy- und Programmebene behandelt wird. Bezeichnend ist beispielsweise, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Millennium Development Goals (MDG) keinerlei explizite Beachtung fanden. Im Rahmen des Post-2015-Prozesses bietet sich jetzt die Gelegenheit, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Post-2015- Agenda zu verankern. Den schriftlichen Verpflichtungen müssen jetzt Taten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. folgen. Anhand dieser Herausforderungen ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2013 den Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorgelegt hat. Damit möchte das Bundesministerium für Drucksache 18/3423 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) laut eigenen Angaben sicherstellen, „dass eine systematische, querschnittsmäßige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungspolitik erfolgt“. In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die gegenwärtige Bundesregierung zudem angekündigt: „Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen soll in der Entwicklungszusammenarbeit stärker verankert und systematischer ausgestaltet werden.“ Der auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtete BMZ-Aktionsplan (2013 bis 2015) sieht u. a. die Vorlage einer Halbzeitbilanz in Form eines Statusberichtes vor. Dieser Statusbericht wurde bisher von der Bundesregierung noch nicht vorgelegt . Zudem erntete der Aktionsplan des BMZ Kritik von der Zivilgesellschaft für seinen Mangel an Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit der Ziele sowie mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen hierfür im BMZ und in den Durchführungsorganisationen. 1. Warum hat es das BMZ bislang versäumt, die in dem Aktionsplan angekündigte Halbzeitbilanz in Form eines Statusberichtes vorzulegen, der im Sommer 2014 fällig gewesen wäre? Als Basis für die Halbzeitbilanz 2014 wurde der Stand der Umsetzung im September 2014 erhoben, um einen ausreichenden Zeitrahmen für die Datenerhebung zu gewähren und damit eine aussagekräftige Halbzeitbilanz vorlegen zu können. 2. Wann wird das BMZ den Statusbericht zur Halbzeitbilanz der Umsetzung des Aktionsplans vorlegen, wie wird dieser erstellt, und inwiefern ist eine Veröffentlichung des Statusberichtes vorgesehen? Das BMZ wird den auf der Basis einer hausinternen Abfrage und in Kooperation mit einem externen Forschungsinstitut erstellten Statusbericht zur Halbzeitbilanz der Umsetzung des Aktionsplans noch im Dezember 2014 vorlegen und veröffentlichen. Das BMZ hat im Rahmen des 5. Runden Tisches zur „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ am 11. November 2014 bereits ausführlich mündlich zum Status der Umsetzung des Aktionsplans berichtet. 3. Welche weiteren Schritte verfolgt das BMZ bezüglich der im Aktionsplan angekündigten externen Überprüfung der Umsetzung des Aktionsplans (externes Gutachten)? Wann und in welcher Form soll die Begutachtung ausgeschrieben und vergeben werden? Die Bundesregierung wird neben der Schlussbilanz eine unabhängige Ex-postEvaluierung durchführen lassen. Dazu werden bereits Gespräche mit unabhängigen Evaluierungsinstitutionen geführt. Eine Beauftragung soll Anfang des Jahres 2015 erfolgen. 4. Inwiefern ist bislang die für das Monitoring vorgesehene Bestandaufnahme in den verschiedenen Handlungsfeldern des Aktionsplans erfolgt? Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Abfragen zum Umsetzungsstand des Aktionsplans in den verantwortlichen Organisationseinheiten innerhalb des BMZ sowie der Durchführungsorganisationen GIZ, KfW und Engagement Global erfolgte mit der Abfrage zur Halbzeitbilanz auch eine detaillierte Bestands- aufnahme aller Handlungsfelder. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3423 5. Inwiefern strebt die Bundesregierung an, den Aktionsplan nach Ende seiner Laufzeit neu aufzulegen und weiterzuentwickeln, wie von den Koalitionsparteien im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 öffentlich angekündigt (www.cbm.de „Übersichtsmatrix CBM-Wahlprüfsteine 2013 auf inklusiver Entwicklungszusammenarbeit“)? Inwieweit werden an diesem Prozess Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenverbände aktiv beteiligt und einbezogen? Das BMZ wird sich auch nach Auslaufen des ersten Aktionsplans (2013–2015) weiterhin für eine kontinuierlich verbesserte Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Der aktuelle Aktionsplan bietet dafür eine hervorragende Grundlage. Die Schlussbilanz sowie Empfehlungen aus der externen Evaluierung werden das Engagement des BMZ nach dem Jahr 2015 mitprägen. Die Bundesregierung ist zudem davon überzeugt, dass das Engagement nur durch eine aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensverbänden gelingen kann. Foren für diese Beteiligung bieten u. a. regelmäßige Formate wie der Runde Tisch und das Thementeam „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“. In diesem Rahmen sind alle Akteure aufgefordert , sich neben dem ohnehin laufenden Dialog mit der Zivilgesellschaft kontinuierlich einzubringen. 6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 von der SPD geäußerte Kritik, der Aktionsplan bestehe mehr aus Ankündigungen als aus konkreten Maßnahmen, im Aktionsplan fehlten Messbarkeit und konkrete Zielgrößen, es werde nichts zu Finanzierung und Budget gesagt und es fehlten zudem die Zuständigkeiten? Ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Aktionsplans ist aus Sicht der Bundesregierung die Nennung von rund 40 konkreten Maßnahmen, so z. B. Vorhaben in verschiedenen sektoralen und regionalen Schwerpunkten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Daraus ergeben sich klare Ziele sowie Zuständigkeiten innerhalb des BMZ. Dies ermöglicht das systematische Nachhalten der Umsetzung aller Maßnahmen des Aktionsplans. 7. Inwiefern finden Ergebnisse der kritischen Bestandsaufnahmen und Evaluierungen der oft unzureichenden Umsetzung und Berücksichtigung von Gender-Aspekten in allen entwicklungspolitischen Vorhaben ihren Niederschlag in der Ausgestaltung der jetzigen Querschnittsstrategie zur konsequenten Berücksichtigung der Inklusion? Die Bundesregierung ist sich der Notwendigkeit, Genderaspekte in allen Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, bewusst. Dies wird bisher durch eine entsprechende Kennung und damit verbundene Analyse der Vorhaben systematisiert. Zur Untermauerung des zukünftigen Engagements hat das BMZ eine Studie beauftragt mit dem Ziel, die Zusammenhänge von Behinderung und Geschlecht im Kontext der Inklusion zu untersuchen . Auf Basis der Studie sollen methodische Grundlagen für eine entsprechend differenzierte Planung, Umsetzung und Evaluierung von Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden. Drucksache 18/3423 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Kriterien legt die Bundesregierung ihrer Einschätzung zugrunde, ob ein entwicklungspolitisches Vorhaben als ganz oder teilweise der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zuzuordnen ist? Die Entwicklung von praxisnahen und messbaren Kriterien für die inklusive Gestaltung von Vorhaben stellt derzeit alle Akteure der internationalen Zusammenarbeit vor große Herausforderungen. Der Diskurs zu Kriterien inklusiver Praxis in Entwicklungsprogrammen gewinnt international dadurch an Bedeutung. Die Bundesregierung ist auf nationaler und internationaler Ebene hierzu im Austausch mit anderen Akteuren und sucht nach Lösungen. Im Rahmen des Thementeams „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ soll im Jahr 2015 eine Erarbeitung entsprechender Kriterien erfolgen. 9. Hat das BMZ einen Ansatz zur Erfassung der inklusiven Ausgestaltung von Entwicklungsmaßnahmen ausgearbeitet bzw. definiert, wie im Aktionsplan vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie sieht dieser Ansatz aus? Die Erarbeitung eines Ansatzes zur Erfassung ist eine große Herausforderung, da die Frage nach Kriterien inklusiver Praxis sowohl eine technische wie auch eine inhaltliche Dimension aufweist. Die Bundesregierung führt auch dazu einen Dialog mit relevanten Akteuren und will diesen Ansatz im Laufe des Jahres 2015 erarbeiten. 10. In welchem Umfang plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren entwicklungspolitische Vorhaben zu unterhalten oder zu fördern, die ganz oder teilweise der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zugeordnet werden können? Welche konkreten finanziellen und sonstigen Zielgrößen sind diesbezüglich in Abgrenzung zu den vorangegangenen Jahren bis zum Auslaufen des Aktionsplans im Jahr 2015 vorgesehen? Inklusion muss als Prozess mittel- und langfristig angelegt werden, um systematisch und nachhaltig wirken zu können. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen des laufenden Aktionsplans und darüber hinaus weiterhin deutlich ausbauen . Im Rahmen des Aktionsplans werden bis zum Ende der Laufzeit voraussichtlich mehr als 37 Mio. Euro für Maßnahmen mit Bezug zum Thema Inklusion beauftragt worden sein. 11. Inwiefern und in welchem konkreten Umfang sieht die Bundesregierung darüber hinaus einen kontinuierlichen Ausbau für entsprechende Maßnahmen vor? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die Investitionen in eine inklusive Gestaltung von Entwicklungsvorhaben weiter ausbauen. Der Umfang der Investitionen kann vor Auslaufen des aktuellen Aktionsplans derzeit noch nicht beziffert werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3423 12. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung bis zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit stärker verankern und systematischer ausgestalten, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht? Die Bundesregierung berücksichtigt die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit explizit in allen relevanten Konzept- und Strategiepapieren für die Themen Menschenrechte, Soziale Sicherung, Privatwirtschaftsförderung, Bildung, Kinder- und Jugendrechte , „Good Financial Governance“ und entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe (ESÜH). Auf der Umsetzungsebene wird durch die Aufnahme der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in dem „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlicher Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen TZ und FZ“ eine systematischere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen durch Entwicklungsmaßnahmen sichergestellt. Ferner arbeiten die Bundesressorts derzeit an einem Leitfaden zum „Disability Mainstreaming“, um den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD Rechnung zu tragen. 13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode dazu bereits ergriffen? Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode Beratungsprozesse und Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen ergriffen, um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit zu befördern . Beispielhaft lassen sich hier die aktive Einbringung des Themas in die Vorbereitung bilateraler Verhandlungen, die Aufnahme in die Zukunftscharta, die erfolgreiche Einbindung in VN-Resolutionen sowie die aktive Unterstützung der Verankerung im Post-2015-Prozess nennen. Darüber hinaus wurden durch das BMZ beauftragte Vorhaben, so z. B. zwei Forschungsvorhaben zu inklusiver Bildung und inklusiver Ausgestaltung sozialer Sicherungssysteme, mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet. Im Rahmen der Förderung nichtstaatlicher Träger wurden bis September 2014 in mindestens zehn Partnerländern Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen unterstützt. Auf den hieraus gewonnenen Erfahrungen kann für weitere Kooperationen aufgebaut werden. 14. Inwiefern hat die Bundesregierung bis dato in den internationalen Verhandlungen der Post-2015-Agenda der UN das Thema der Inklusion bei Verhandlungen von Konventionen und Resolutionen, insbesondere der Generalversammlung, des ECOSOC und der sozialen Entwicklungskommission , aktiv eingebracht, und bzw. oder inwiefern plant sie, dies künftig zu tun, wie es der Aktionsplan vorsieht? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in einem Nachfolgezielsystem zu den Milleniums-Entwicklungszielen systematisch reflektiert sein muss. Vor diesem Hintergrund hat sie das Thema Inklusion in verschiedene VN-Verhandlungen aktiv eingebracht. Bezüglich des Post-2015-Prozesses hat die Bundesregierung in ihrem im Februar 2014 erarbeiteten Papier „Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung – Eckpunkte der deutschen Bundesregierung“ das Thema Inklusion verankert und sich bei den Verhandlungen im Rahmen der Offenen Arbeitsgruppe der VN erfolgreich dafür eingesetzt, dass die zentralen Anliegen Deutschlands im Vor- schlag der Offenen Arbeitsgruppe für die SDGs aufgenommen wurden. Gemäß Beschluss der VN-Generalversammlung bildet dieser Vorschlag die Hauptbasis Drucksache 18/3423 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für die Integration der nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in die Post-2015-Agenda. Die Bundesregierung wird sich auch in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen, die Substanz des Vorschlages in seiner Gesamtheit zu erhalten. Die Bundesregierung hat das Thema Inklusion auch in verschiedene VN-Resolutionen erfolgreich eingebracht und wird sich auch künftig aktiv für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333