Deutscher Bundestag Drucksache 18/343 18. Wahlperiode 24.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/193 – Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen und rassistischen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 durch die Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Medien wird darüber berichtet, dass insgesamt „3300 ungeklärte Delikte durch das Bundeskriminalamt und die für die Polizeiarbeit zuständigen 16 Bundesländer überprüft“ werden (Berliner Zeitung, 5. Dezember 2013). Die „Berliner Zeitung“ schreibt: „Die Zahl der Opfer rechtsextremer Gewalt in Deutschland ist möglicherweise 14 mal höher als bisher offiziell angegeben. Die Bundesregierung ging bislang von 63 Morden mit rechtsextremistischem Hintergrund aus. Nun gibt es aber bei 746 Tötungsdelikten und Tötungsversuchen mit insgesamt 849 Opfern zwischen 1990 und 2011 laut Bundesinnenministerium Anhaltspunkte für ein möglicherweise rechtsextremistisches Tatmotiv . (…) Bis zum Sommer 2014 soll es endgültige Zahlen geben. (…) Woher die jetzt zutage getretene Differenz rührt, vermochte der Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch nicht genau zu sagen. Augenscheinlich werden aber neuerdings weiter gefasste Kriterien zugrunde gelegt. So könne man eine Beziehungstat unter Rechtsextremisten auch deren Gesinnung zuschreiben, sagte der Sprecher.“ (Ebenda.) Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die vom Bundesministerium des Innern unmittelbar nach Aufdeckung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angestoßene und von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz – IMK) und ihren nachgeordneten polizeilichen Fachgremien beschlossene Überprüfung bislang ungeklärter „Altfälle“, die einen den NSU-Straftaten vergleichbaren Modus Operandi aufweisen, erfolgt im RahDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. men des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus (GAR), das als Teilbereich in das neu gegründete Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) integriert worden ist. An diesem Vorhaben beteiligen sich neben dem Bundeskriminalamt (BKA) alle 16 Länder- Drucksache 18/343 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode polizeien. Dieses Überprüfungsverfahren dauert an. Eine Aussage hinsichtlich einer eventuell erforderlich werdenden Neubewertung der Anzahl der Opfer rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit dem Jahr 1990 bzw. einer Revision der bisher statistisch nicht als rechtsextremistisch motiviert erfassten Tötungsdelikte ist daher derzeit noch nicht möglich. 2. Aktuell werden in einem ersten Schritt zunächst ungeklärte Tötungsdelikte (ohne Tatverdächtige, einschl. Versuche) aus den Jahren 1990 bis 2011 überprüft . Als Richtschnur für diese Überprüfung ist im GETZ/GAR – ausgehend von der im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) verwendeten PMK-Definition – gemeinsam mit polizeiinternen und -externen Wissenschaftlern aus dem Bereich der Rechtsextremismusforschung ein weitgefasster opfer- bzw. objektbezogener Indikatorenkatalog entwickelt und zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden. Anhand dieser Kriterien sind über 3 300 für den genannten Zeitraum erfasste ungeklärte Tötungsdelikte auf abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation in den Blick genommen worden. In die aktuelle Überprüfung einbezogen sind zudem gleichzeitig auch jene geklärten Tötungsdelikte, die mit der von „DER TAGESSPIEGEL “ und „DIE ZEIT“ im September 2010 veröffentlichten Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ korrespondieren. 3. Im Rahmen dieser ersten Überprüfung konnten als Zwischenschritt insgesamt 745 Sachverhalte herausgefiltert werden, deren recherchefähige Daten nach Abschluss der Erhebungsphase in einer Projektdatei des BKA nach § 7 Absatz 1 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) gespeichert wurden. Diese zentrale Erfassung dient der Ermittlungsunterstützung und ermöglicht einen einheitlichen Abgleich mit einschlägigen Dateien. Ziel ist es hierbei, im Kontext zu anderen Taten (Serienzusammenhänge) oder im Rahmen neuer Ermittlungsansätze weitere Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen /-terroristischen Hintergrund der betreffenden Sachverhalte bzw. einen Zusammenhang mit Straftaten des Nationalsozialistischen Untergrunds zu erlangen. Die im Rahmen dieses Datenabgleichs im BKA erzielten technischen „Kreuztreffer“ werden auf Plausibilität und Übermittlungsrelevanz überprüft und den Länderpolizeien vom BKA zur weiteren Untersuchung übermittelt. 4. Anders als in der von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung zitierten Medienberichterstattung suggeriert, kann anhand der auf der Grundlage des Indikatorenkatalogs getroffenen Vorauswahl jedoch keinerlei Aussage über einen tatsächlichen oder wahrscheinlichen politisch rechts motivierten Hintergrund der der nunmehr für eine nähere Überprüfung in Betracht kommenden 745 Sachverhalte getroffen werden. Diese 745 Fälle sind lediglich Grundlage für die nun folgende eingehendere, kriminalistisch-analytische Aufbereitung und Einzelfallbetrachtung durch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen . Die Überprüfung dauert weiter an und wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen werden können. Erst dann können belastbare Aussagen dazu getroffen werden, ob Taten aus dieser ersten Deliktsgruppe tatsächlich neu bewertet werden müssen. 5. Die o. g. erste Überprüfungsphase wird Gegenstand einer Evaluierung sein. Deren Ergebnisse werden in die von den zuständigen IMK-Gremien zu treffende Entscheidung einfließen, wie in Bezug auf die Überprüfung weiterer Deliktsgruppen weiter verfahren wird. 1. Bei wie vielen der Fälle handelte es sich um vollendete Tötungsdelikte (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Täter bzw. Tätern und dessen po- litisches Umfeld, Motivation und Opfergruppe aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/343 2. Bei wie vielen der Fälle handelte es sich um versuchte Tötungsdelikte (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Täter bzw. Tätern und dessen politisches Umfeld, Motivation und Opfergruppe aufschlüsseln)? 3. Wie viele und welche Verdachtsfälle von politisch rechts motivierten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten haben welche Bundesländer an die „Arbeitsgruppe Fallanalyse“ des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und -terrorismus (GAR) übermittelt? Bei den in nachfolgender Tabelle 1 aufgelisteten 628 ungeklärten Tötungsdelikten handelt es sich insgesamt um nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren, weshalb sich die Bundesregierung nicht zu Einzelaspekten äußern kann. Es können daher zu den Sachverhalten in Tabelle 1 keine detaillierten Angaben im Sinne der Fragestellung wie etwa zu Tatorten, Tatzeitpunkten oder Opfergruppen gemacht werden. Anhand derartiger Angaben wäre eine Identifizierung von Einzelsachverhalten möglich, die zu einer Gefährdung der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen führen könnte. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier daher – nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange – das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen im laufenden Ermittlungsverfahren zurück . In Tabelle 2 sind die mit der Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990“ korrespondierenden 117 Sachverhalte erfasst. Bei diesen Fällen handelt es sich um abgeschlossene Verfahren zu geklärten Tötungsdelikten, weshalb hierzu grundsätzlich detailliertere Auskünfte erteilt werden können. Angaben im Sinne der Fragestellung zum politischen Umfeld bzw. zur Motivation der Täter liegen der Bundesregierung jedoch nur vor, soweit die betreffende Tat von den zuständigen Polizeidienststellen als politisch rechts motivierte Tat gemeldet worden ist. Belastbare Angaben zu den betreffenden Opfergruppen können hier ebenfalls nicht erfolgen, da die Länder im Rahmen ihrer Zulieferung an das GETZ/GAR (vgl. Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung) zu den Opfern zwar mitgeteilt haben, durch welche Faktoren bzw. Lebensumstände des Opfers die Tat beeinflusst oder begünstigt worden sein könnte. Diese Angaben beschreiben damit aber lediglich eine weitergehende, denkbare Tätermotivation. Tabelle 1 Nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren der Jahre 1990 bis 2011 Zuständiges bzw. meldendes Bundesland Versuchte Tötungsdelikte Vollendete Tötungsdelikte BB 0 5 BE 25 44 BW 146 63 BY 28 12 HB 2 4 HE 31 36 HH 10 19 MV 3 2 NI 3 1 NW 47 90 RP 11 9 SH 1 2 Drucksache 18/343 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2 Abgeschlossene Ermittlungsverfahren, die mit der Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990“ korrespondieren SL 0 1 SN 0 2 ST 18 11 TH 1 1 Gesamt 327 301 Zuständiges bzw. meldendes Bundesland bzw. BKA Tatzeit Tatort Anzahl Todesopfer Anzahl Täter Bislang eingestuft als PMK – rechts – BB 07.10.1990 Lübbenau 1 5 Nein BB 25.11.1991 Eberswalde 1 5 Ja BB 30.11.1991 Hohenselchow 1 7 Nein BB 12.12.1991 Meuro 1 4 Ja BB 01.07.1992 Neuruppin 1 3 Nein BB 07.11.1992 Lehnin 1 3 Ja BB 18.12.1992 Oranienburg 1 1 Nein BB 08.05.1993 Belzig 1 2 Nein BB 26.05.1993 Waldeck 1 1 Nein BB 05.06.1993 Fürstenwalde 1 2 Nein BB 28.07.1993 Strausberg/ Petershagen 1 3 Nein BB 06.08.1994 Velten 1 4 Nein BB 15.02.1996 Brandenburg a. d. Havel 1 1 Ja BB 01.08.1996 Eisenhüttenstadt 1 1 Nein BB 31.01.1997 Fredersdorf 1 2 Nein BB 13.02.1997 Caputh 1 2 Nein BB 08.05.1997 Königs Wuster- hausen 1 4 Ja BB 23.09.1997 Cottbus 1 1 Nein BB 13.02.1999 Guben 1 11 Ja BB 31.05.2000 Eberswalde 1 1 Nein BB 08.08.2001 Dahlewitz 1 5 Ja BB 09.08.2001 Wittenberg 1 2 Nein BB 04.05.2002 Wittstock 1 5 Nein BB 01.06.2002 Alt-/Neu Mahlisch 1 6 Nein BB 13.07.2002 Potzlow 1 3 Ja BB 28.03.2003 Frankfurt/Oder 1 3 Nein Zuständiges bzw. meldendes Bundesland Versuchte Tötungsdelikte Vollendete Tötungsdelikte BB 21.07.2008 Templin 1 2 Ja Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/343 BE 11.12.1990 Berlin 1 3 Nein BE 24.04.1992 Berlin 1 1 Ja BE 29.08.1992 Berlin 1 1 Nein BE 20.11.1992 Berlin 1 3 Ja BE 23.07.1994 Berlin 1 4 Nein BE 26.07.1994 Berlin 1 7 Nein BE 17.04.1997 Berlin 2 2 Nein BE 06.10.1999 Berlin 1 4 Nein BE 23.05.2000 Berlin 1 4 Nein BW 15.06.1991 Friedrichshafen 1 1 Ja BW 08.07.1992 Ostfildern 1 4 Ja BW 20.07.1996 Eppingen 1 10 Nein BW 19.12.2003 Heidenheim 3 1 Nein BW 26.11.2005 Bad Buchau 1 1 Nein BY 07.09.1995 Amberg 1 2 Nein BY 15.08.1999 Kolbermoor 1 1 Ja BY 01.11.1999 Bad Reichenhall 4 1 Nein BY 05.05.2006 Plattling 1 1 Nein BY 26.04.2008 Memmingen 1 1 Nein HE 31.01.1992 Lampertheim 3 3 Nein HE 17.08.2001 Fulda 1 1 Nein MV 15.03.1992 Saal bei Rostock 1 1 Ja MV 11.07.1996 Wolgast 1 2 Nein MV 21.04.1997 B 96 zwischen Kasselvitz und Scharpitz 1 4 Nein MV 23.06.2000 Greifswald 1 3 Nein MV 09.07.2000 Wismar 1 5 Nein MV 24.07.2000 Seebad Ahlbeck 1 4 Ja MV 24.11.2000 Greifswald 1 3 Ja MV 22.04.2001 Greifswald 1 4 Nein NI 01.01.1991 Rosdorf 1 2 Nein NI 08.05.1991 Gifhorn 1 3 Nein NI 04.06.1991 Gifhorn 1 1 Nein NI 18.03.1992 Buxtehude 1 2 Ja NI 12.03.1993 Uelzen 1 1 Nein NI 07.12.1993 Eilzug von Hamburg nach Buchholz 1 1 Nein NI 09.08.1999 Eschede 1 2 Ja NI 10.07.2003 Scharnbeck 1 1 Nein NW 04.04.1992 Hörstel 1 * Nein Zuständiges bzw. meldendes Bundesland bzw. BKA Tatzeit Tatort Anzahl Todesopfer Anzahl Täter Bislang eingestuft als PMK – rechts – NW 13.11.1992 Wuppertal 1 3 Ja Drucksache 18/343 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode NW 27.12.1992 Meerbusch 1 1 Nein NW 09.03.1993 Mühlheim/Ruhr 1 2 Ja NW 06.07.1993 Marl 1 1 Ja NW 05.02.1995 Velbert 1 1 Nein NW 15.03.1996 Dorsten-Rhade 3 1 Einstufung als PMK-rechts nur in Bezug auf 2 Opfer NW 14.10.1997 Bochum 1 2 Nein NW 17.03.1999 Duisburg 1 3 Nein NW 14.06.2000 Dortmund 3 1 Nein NW 07.10.2003 Overath 3 2 Nein NW 28.03.2005 Dortmund 1 1 Nein RP 01.08.1992 Bad Breisig 1 2 Nein RP 24.08.1992 Koblenz 1 1 Nein RP 28.12.1990 Hachenburg 1 7 Nein SH 31.12.1990 Flensburg 1 1 Nein SH 19.03.1992 Flensburg 1 1 Ja SH 23.11.1992 Mölln 3 2 Ja SH 19.02.1997 Gudow 1 1 Ja SH 12.09.2000 Schleswig 1 2 Ja SH 14.07.2007 Brinjahe 1 1 Nein SL 19.09.1991 Saarlouis 1 * Ja SL 09.08.2002 Sulzbach 1 1 Nein SN 31.03.1991 Dresden 1 * Ja SN 11.10.1992 Geierswalde 1 * Ja SN 19.02.1993 Hoyerswerda 1 * Ja SN 29.05.1994 Leipzig 1 6 Nein SN 25.05.1995 Hohenstein/ Ernstthal 1 * Ja SN 08.05.1996 Leipzig 1 4 Nein SN 23.11.1996 Leipzig 1 * Nein SN 04.07.1998 Markkleeberg 1 8 Ja SN 02.10.1999 Oberlungwitz 1 * Ja SN 31.01.2000 Weißwasser 1 * Nein SN 23.08.2008 Leipzig 1 1 Nein SN 01.07.2009 Dresden 1 1 Ja ST 09.05.1992 Magdeburg 1 1 Ja ST 24.04.1993 Obhausen 1 1 Nein ST 06.05.1994 Fluss Bode 1 4 Nein ST 08.02.1997 Magdeburg 1 1 Ja ST 08.10.1999 Löbejün 1 3 Nein Zuständiges bzw. meldendes Bundesland bzw. BKA Tatzeit Tatort Anzahl Todesopfer Anzahl Täter Bislang eingestuft als PMK – rechts – ST 29.04.2000 Halberstadt 1 1 Nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/343 * Zu den betreffenden Sachverhalten liegen den jeweiligen Ländern keine Angaben zur Anzahl der Täter mehr vor. Ein Land verweist ergänzend darauf, dass die Daten der rechtskräftig verurteilten Täter nach Ablauf der Speicherfristen aus den polizeilichen Systemen gelöscht wurden. Im Ergebnis handelt es sich bei den 745 an das GETZ/GAR gemeldeten Sachverhalten in insgesamt 418 Fällen um vollendete und in 327 Fällen um versuchte Tötungsdelikte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wurde der Kriterienkatalog der Polizeibehörden bei der neuen Suche und Erfassung nach bundesweit unentdeckten Gewalttaten von Rechtsextremisten erweitert, und wenn ja, welche neuen Erfassungskriterien wurden aufgenommen (bitte genau auflisten)? Die Vorauswahl der zu überprüfenden Fälle erfolgte anhand eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten erweiterten Indikatorenkatalogs mit opferbzw . objektbezogenen Kriterien (vgl. hierzu auch Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung). Danach standen Straftaten im Blickpunkt, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person gerichtet sind wegen ● ihrer Herkunft, Nationalität, Volkszugehörigkeit, ethnokulturellen Zugehö- rigkeit, Hautfarbe (insbesondere Ausländer, aber auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund), ● ihrer Religion, Weltanschauung (insbesondere Menschen jüdischen oder islamischen Glaubens), ● ihrer politischen Einstellung (insbesondere Mitglieder linkspolitischer Parteien und Organisationen, aber auch Einrichtungen linksautonomer Organisationen ), ihres einschlägigen Engagements, ihres in Erscheinung Tretens als Islamisten, Aussteiger rechter Szene, ● ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Kleidung, ihrer Behinderungen, ● ihrer sexuellen Orientierung (z. B. Homosexuelle, Transsexuelle, Sexual- straftäter), ● ihres gesellschaftlichen Status (z. B. Obdachlose, Drogenabhängige, Ange- ST 11.06.2000 Dessau 1 3 Ja ST 25.03.2001 Milzau 1 5 Nein ST 24.03.2003 Naumburg 1 7 Nein ST 31.01.2004 Burg 1 5 Nein ST 01.08.2008 Dessau 1 2 Nein ST 16.08.2008 Magdeburg 1 1 Ja TH 03.08.1992 Erfurt 1 3 Nein TH 15.01.1993 Arnstadt 1 2 Ja TH 26.03.1998 Saalfeld 1 1 Nein TH 25.01.2003 Erfurt 1 5 Nein TH 20.01.2004 Gera 1 4 Nein BKA 29.05.1993 Solingen 5 4 Ja Zuständiges bzw. meldendes Bundesland bzw. BKA Tatzeit Tatort Anzahl Todesopfer Anzahl Täter Bislang eingestuft als PMK – rechts – hörige des kriminellen Milieus/mutmaßliche Straftäter, Deutsche in Ehe-/ Drucksache 18/343 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Liebesbeziehung mit Ausländern), ihrer Funktion als staatliche Repräsentanten , Angehörige ausländischer Streitkräfte und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang stehen könnte. Bei der Sichtung der Falldaten zu den Tötungsdelikten wurden – neben den aufgeführten „harten“ Opferkriterien – auch „weiche“ Kriterien berücksichtigt, wie z. B. die Tatörtlichkeit selbst (wie etwa Nähe eines Treffpunktes Homosexueller oder einer jüdischen Einrichtung etc.) oder eine ggf. vorliegende raumzeitliche Nähe zu bestimmten Veranstaltungen (z. B. der linksautonomen/-extremistischen Szene). Hintergrund hierfür sind kriminalistisch-kriminologische Erfahrungswerte , wonach es denkbar ist, dass der Täter aus seiner subjektiven Sicht von anderen Voraussetzungen ausging und er der Erscheinung nach ein Feindbild in dem Opfer verwirklicht sah oder dass schlicht eine Verwechslung von Personen vorlag. 5. Treffen Meldungen in den Medien zu, nach denen dieser neue Kriterienkatalog vom Bundesministerium des Innern (BMI) oder Bundes- und Länderbehörden „als Verschlusssache eingestuft und damit für die Öffentlichkeit nicht zugänglich“ sei (ZEIT ONLINE, 6. Dezember 2013), und wenn ja, wie wird dies begründet? Der Indikatorenkatalog ist integraler Bestandteil einer im Rahmen des GETZ/ GAR entwickelten und zwischen Bund und Ländern abgestimmten polizeilichen Konzeption zur Durchführung der Altfallüberprüfung, welche insgesamt mit dem Verschlussgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft ist. Aus diesem Grunde konnte eine separate Veröffentlichung der betreffenden Passage bislang nicht erfolgen. Dieser Katalog ist nunmehr anlässlich der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage in Abstimmung mit den Ländern ausgestuft und damit freigegeben worden. Zu den Kriterien des Indikatorenkatalogs wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wurden bei den Fällen, sofern vorhanden, die gerichtlichen Urteile ausgewertet (bitte nach Einzelfällen, in welchen Fällen Urteile vorlagen und in welchen Fällen diese nunmehr und auch schon bei vorangegangenen Überprüfungen zur Bewertung hinzugezogen wurden, auflisten)? Nach der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzeption zur Durchführung der Altfallüberprüfung sollten in einer ersten Phase ursprünglich nur Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige überprüft werden. Zu ungeklärten Tötungsdelikten liegen gerichtliche Entscheidungen indes nicht vor, die in die Überprüfung hätten einbezogen werden können. In Ergänzung der ursprünglich vorgesehenen Deliktsgruppe sind alle Sachverhalte, die mit der Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990“ korrespondieren, mit hinzugenommen worden. Zu deren aktuell weiterhin andauernder kriminalistisch-analytischer Aufbereitung und Einzelfallbetrachtung durch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen wird auch eine Auswertung der jeweiligen Gerichtsurteile gehören. Nähere Erkenntnisse der Länder hierzu liegen der Bundesregierung derzeit noch nicht vor. Im Übrigen sieht o. g. Konzeption erst in der letzten Phase formell die Ausweitung der Auswertung auch auf Straftaten vor, deren Täter einer Verurteilung zugeführt wurden. In diesem Zusammenhang wird auf Nummer 5 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/343 7. Wie bewertet die Bundesregierung heute ihre Angaben bis zum Jahr 2011 gegenüber dem Parlament zu den rechtsextrem und fremdenfeindlich motivierten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 7. Oktober 2009 auf die Große Anfrage „Rechtsextreme Tötungsdelikte seit 1990 und antisemitisch motivierte Schändungen jüdischer Friedhöfe seit 2000“ – Bundestagsdrucksache 16/14122 – und Antwort der Bundesregierung vom 27. September 2011 auf die Große Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ – Bundestagsdrucksache 17/7161)? Eine ggf. erforderliche Neubewertung der rechtsextremistisch oder fremdenfeindlich motivierten vollendeten und versuchten Tötungsdelikte kann erst nach Abschluss der laufenden Überprüfungen erfolgen. Die Verantwortung dafür obliegt weiterhin den hierfür zuständigen Ländern. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesregierung eine Überprüfung bzw. Bewertung ihrer seinerzeitigen Angaben aktuell nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wie bewertet es die Bundesregierung heute, dass sie in der Antwort vom 27. September 2011 auf die Große Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161) es ablehnte, vollende Tötungsdelikte aus dem Zeitraum 1990 bis 2008 noch einmal neu zu überprüfen? Die Aufdeckung der NSU-Mordserie im November 2011 hat eine neue Dimension des rechtsextremistischen Terrors in Deutschland sichtbar gemacht, die Anlass war für weitreichende bereits erfolgte, aktuell in der Umsetzung befindliche oder noch geplante Reformbemühungen in den Bereichen Polizei, Verfassungsschutz und Justiz. Aus Sicht der Bundesregierung war es daher in diesem Zusammenhang auch geboten , darauf hinzuwirken, dass bislang ungeklärte „Altfälle“, die mit den NSUStraftaten vergleichbar sind (insbesondere Morde, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle) und bei denen abstrakt denkbare Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation bestehen, einer systematischen Überprüfung unterzogen werden. 9. Wie bewertet es die Bundesregierung heute, dass der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder bei der Beantwortung der Großen Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161) für die Bundesregierung erklärte, dass die offizielle Statistik „nicht in Zweifel zu ziehen“ sei (Bundestagsdrucksache 17/7161, S. 21)? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, dem Ergebnis der noch nicht abgeschlossenen Überprüfung von ungeklärten Tötungsdelikten durch Vorabbewertungen in irgendeiner Weise vorzugreifen. Die Bewertungshoheit, ob im Einzelfall eine PMK-Straftat vorliegt oder nicht, obliegt jenseits dessen grundsätzlich den für die betreffenden Ermittlungen zuständigen Polizeien der Länder (soweit nicht im Einzelfall das BKA von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit den polizeilichen Ermittlungen betraut ist). Diese melden die Sachverhalte bzw. die vorgenommene Bewertung über die Landeskriminalämter an das BKA zur Erfassung in der bundesweiten PMK-Statistik weiter. Die Bundesregierung nimmt diese statistischen Angaben zur Kenntnis und zieht – soweit erforderlich – die notwendigen Schlussfolgerungen hieraus. Es kommt ihr jedoch nicht zu, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Länderangaben zu bewerten oder „in Zweifel zu ziehen“. Drucksache 18/343 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche in der Großen Anfrage „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“ (Bundestagsdrucksache 17/7161) von den Fragestellern angeführten Gewalttaten finden sich jetzt unter den neu auf einen rechten bzw. rassistischen Tatzusammenhang zu überprüfenden Fällen? Sämtliche Fälle, die mit der im September 2010 veröffentlichten Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990“ korrespondieren, wurden auf Beschluss der polizeilichen Fachgremien der IMK in den systematischen Datenabgleich der ersten Überprüfungsphase einbezogen, obwohl das Konzept zur Überprüfung der „Altfälle“ für die aktuell laufende erste Phase zunächst nur versuchte und vollendete Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige vorsah. Demzufolge sind die auf Bundestagsdrucksache 17/7161 in Abschnitt I von den Fragestellern angeführten 79 Fälle (Tötungsdelikte, bei denen die Ersteller der o. g. Auflistung von einer politisch rechten Motivation ausgehen) von der laufenden Überprüfung mit umfasst. Von den in der genannten Bundestagsdrucksache in Abschnitt II von den Fragestellern angeführten Fällen (geklärte Tötungsdelikte, bei denen die Ersteller der Auflistung „137 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Jahr 1990“ eine politisch rechte Motivation vermuten), ist lediglich das in Nummer 8 geschilderte Tötungsdelikt vom 5. November 2001 in Berlin von der laufenden Überprüfung mit umfasst. Im Übrigen sollen gemäß der Konzeption zur Überprüfung der „Altfälle“ geklärte Tötungsdelikte – von den hier genannten Ausnahmen abgesehen – erst in einer zweiten Phase näher beleuchtet werden. Auf Nummer 5 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333