Deutscher Bundestag Drucksache 18/3459 18. Wahlperiode 04.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3239 – Wirksamer Meeresschutz Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Zustand der Meere ist schlecht und bleibt weiterhin besorgniserregend. Steigende Wassertemperaturen, sinkender Sauerstoffgehalt, Verschmutzung, Plastikstrudel, Überdüngung sowie eine zunehmende Versauerung – wie sie erst kürzlich vom Alfred-Wegener-Institut in einer Studie ermittelt wurde – gefährden das Ökosystem Meer akut (www.cbd.int/doc/publications/cbd-ts- 75-en.pdf). Auch die ökonomische Ausbeutung der Meere schreitet unaufhaltsam voran. Der Verlust an Arten und Lebensräumen (www.bfn.de/0401_ 2014.html?&cHash=4f2ca82b5fca7a9fffe560bc3df25037&tx_ttnews%5Btt_ news%5D=4909), Überfischung, Ölunfälle und massiver Ressourcenabbau sind an der Tagesordnung. Es ist absehbar, dass der Druck auf die Meere noch zunehmen wird, wenn der Raubbau am Meeresboden weiterhin Fahrt aufnehmen sollte. Vor kurzem hat z. B. die Europäische Kommission eine „Blue Growth Strategy“ vorgelegt und erhofft sich zunehmend großes Wachstum durch die Ausbeutung der Meeresgebiete. Ein fehlender Schutz der Meere wird die Gesellschaft teuer zu stehen kommen. Die ungebremste Klimakatastrophe trägt zunehmend zur Versauerung der Meere bei. Die Versauerung zerstört nicht nur die Meeresflora und -fauna, allen voran die artenreichen Korallenriffe, sondern führt zu großen ökonomischen Schäden. Wissenschaftler schätzen, dass allein die Auswirkung der Ozeanversauerung auf Korallen und Muscheln zu Folgekosten von 1 Billion USDollar führen (www.awi.de/de/aktuelles_und_presse/pressemitteilungen/ detail/item/enormous_ progress_in_ocean_acidification_research_new_ report_summarises_current_state_of_knowledge/?cHash= 01d94e2f4ad50fac2c005a990197c00d). Das zeigt, dass es dringend geboten ist, Maßnahmen für einen langfristigen Erhalt des wichtigen Ökosystems Meer zu schaffen, etwa durch die Ausweisung von Schutzgebieten und deren effektives Management. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 2. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Es gilt, den vielfachen Druck auf die Meere zu reduzieren. Die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL – 2008/56/EG) ist ein geeignetes Instrument, um durch den sogenannten ökosystemaren Ansatz (Artikel 1 MSRL) den guten Zustand des EU-Meeres herzustellen. Dass es „offensicht- Drucksache 18/3459 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lich ist, dass der Druck auf die natürlichen Ressourcen des Meeres und die Inanspruchnahme von Dienstleitungen des Meeresökosystems oft zu hoch sind und dass die Gemeinschaft ihre Belastung der Meergewässer verringern muss […]“ (Präambel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union) – laut Präambel der MSRL – macht den Handlungsbedarf deutlich. Mit der MSRL soll der gute Zustand der Meeresumwelt bis spätestens zum Jahr 2020 erreicht werden. Entsprechende Berichte zum Umweltzustand der Gewässer sowie Maßnahmen - und Monitoringprogramme müssen der Europäischen Union (EU) entlang eines straffen Zeitplans vorgelegt und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Deutschland muss bis zum Jahr 2015 ein Maßnahmenkatalog zur Erreichung und Aufrechterhaltung des guten Umweltzustands der Meere vorlegen. Neben den Maßnahmen in der Fläche ist es auch von großer Bedeutung, dezidierte Schutzgebiete sowohl in den Küstengewässern wie auch in der Hohen See einzurichten. Die erst kürzlich auf der zwölften Vertragsstaatenkonferenz des „Übereinkommens zur biologischen Vielfalt“ vorgenommene Anerkennung von über 150 „ökologisch oder biologisch bedeutsamen Meeresgebieten („Ecologically or biologically significant marine areas“ – EBSAs) ist in diesem Kontext als wegweisende wissenschaftliche Vorarbeit anzusehen. Nun liegt es an den Staaten (für anerkannte EBSAs in nationalen Gewässern) sowie der UN-Vollversammlung und relevanten UN-Organisationen (für anerkannte EBSAs in der Hohen See), geeignete Maßnahmen zu deren Schutz, einschließlich der Einrichtung von Meeresschutzgebieten, zu ergreifen . Deutschland hat rund 30 Prozent seiner Meeresfläche in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) als Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH) oder der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Bis Ende des Jahres 2013 hätte die Bundesregierung Maßnahmen im Sinne einer Schutzgebietsverordnung in nationalem Recht verankern müssen, die die Pflicht zur Erhaltung bzw. Widerherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter in diesen Gebieten rechtlich normiert. Dies hat bisher nicht stattgefunden. Noch immer ist es gesetzlich erlaubt, uneingeschränkt in den Natura-2000-Gebieten zu fischen. Die Fischerei steht somit im Widerspruch zu den Schutzzielen. Seit dem Jahr 2011 liegen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Johann-Heinrichvon -Thünen-Institut erarbeitete Vorschläge für Maßnahmen für das Fischereimanagement in den AWZ-Schutzgebieten vor. Bis heute fehlt ein Antrag der Bundesregierung an die Europäische Kommission, um die Maßnahmen in den Schutzgebieten entsprechend voranzubringen. Darüber hinaus sind in der MSRL räumliche Schutzmaßnahmen (Artikel 13 Absatz 4 MSRL) explizit gefordert worden. Diese sollen zu einem kohärenten und repräsentativen Netzwerk von Meeresschutzgebieten beitragen. 1. a) Welche Maßnahmen zur Erreichung bzw. Erhaltung eines guten Umweltzustandes liegen der Bundesregierung bereits vor, bzw. sind der Bundesregierung bereits bekannt? Keine. Struktur und Inhalte der Maßnahmen-Programme gemäß § 45h des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) befinden sich in der Ressorts- und Bund/LänderAbstimmung . Finalisierte Entwürfe werden am 1. April 2015 in die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 45i WHG gehen. b) Wann wird die Bundesregierung den fertigen Maßnahmenkatalog zur Kabinettsabstimmung vorlegen? Eine Kabinettsbeteiligung ist nicht vorgesehen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3459 c) Wird der vorgelegte Maßnahmenkatalog Kennblätter zu den einzelnen Maßnahmen enthalten? Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 2. a) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen aus der Frage 1 für ausreichend , um die im Jahr 2012 von Deutschland an die Europäische Kommission gemeldeten Umweltziele, inklusive der operativen Umweltziele (Artikel 10 MSRL), zu erfüllen? Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. b) Welche Terminleiste für welche Maßnahmenschritte zur Umsetzung der MSRL gibt es, und welche weiteren Schritte sind bis zum Jahr 2020 geplant ? Die bis Ende 2015 zu beschließenden Maßnahmenprogramme müssen gemäß § 45i WHG bis Ende 2016 umgesetzt sein. Teilschritte zur Umsetzung einzelner Maßnahmen in Deutschland sind noch nicht beschlossen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 3. a) Mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen werden die Maßnahmen zur Erreichung bzw. Erhaltung eines guten Umweltzustandes erarbeitet? Werden nach Auffassung der Bundesregierung zusätzliche Kapazitäten benötigt? Wenn ja, in welchem finanziellen und personellen Umfang? Die Maßnahmen werden mit den vorhandenen Ressourcen erarbeitet. Die Frage möglicher zusätzlicher Kapazitäten stellt sich wegen des nur noch wenige Monate umfassenden Arbeitszeitraumes nicht. b) Plant die Bundesregierung, zusätzliche Finanzmittel und personelle Kapazitäten zur Verfügung zu stellen? Nein. 4. Wie will die Bundesregierung die explizit geforderten räumlichen Schutzmaßnahmen (Artikel 13 Absatz 4 MSRL), welche zu einem kohärenten und repräsentativen Netzwerk von Meeresschutzgebieten beitragen, sicherstellen ? Der Anteil der unter Schutz gestellten Fläche beträgt jetzt bereits 31,5 Prozent der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Schutzgebietsverordnungen für diese Natura-2000-Gebiete, welche zurzeit erstellt werden, werden neben Natura-2000-Schutzgütern auch weitere Schutzgüter beinhalten, die zu einem kohärenten und repräsentativen Netzwerk im Rahmen des Artikels 13 Absatz 4 der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) beitragen. Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Drucksache 18/3459 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der nach MSRL geforderte Ökosystem-Ansatz für die Steuerung menschlichen Handelns angewandt und so ein Erreichen des guten Umweltzustandes ermöglicht wird, da sich Nord- und Ostsee nach einer Meldung aus dem Jahr 2012 nicht in einem guten Zustand befinden (Artikel 8 MSRL, www.meeresschutz.info „Anfangsbewertung der deutschen Ostsee“ und „Anfangsbewertung der deutschen Nordsee“)? Die Frage kann noch nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 6. Welche Forschungsarbeiten wurden zur Erweiterung der wissenschaftlichen Kenntnis über maritime Ökosysteme von der Bundesregierung in Auftrag gegeben? Wann werden die Ergebnisse vorliegen? Die in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten adressieren Wissenslücken zu Monitoring, Zustandsbewertung und Ableitung von Beschreibungen des guten Umweltzustands, von Umweltzielen sowie Maßnahmen. Sie erfassen u. a. die Bereiche Biodiversität, Meeresmüll und Unterwasserlärm und Arbeiten zur Unterstützung sozio-ökonomischer Bewertungen von Maßnahmen. Die Forschungsarbeiten bauen aufeinander auf und zielen darauf ab, für den 2. MSRLBewirtschaftungszyklus eine verbesserte Wissensgrundlage zu liefern. Im Übrigen arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der regionalen Meeresschutzkooperation mit den Nachbarländern bei der Erweiterung der wissenschaftlichen Kenntnisse zu Meeresökosystemen zusammen. Die laufenden nationalen Forschungsarbeiten zu Meeresökosystemen und MSRL wurden auch im Rahmen des EU-Projektes STAGES gemeldet und können über das EU Marine Knowledge Portal abgerufen werden (siehe www.kg.eurocean.org/). 7. Welches Bewertungssystem für die Bewertung des Zustands des Meeres wird zugrunde gelegt, und plant die Bundesregierung, eine Abstufung zwischen den Zustandsdeskriptoren zu berücksichtigen? Die Festlegung eines Bewertungssystems für den Zustand des Meeres erfolgt auf EU-Ebene im Rahmen des gemeinsamen Umsetzungsprozesses (EU-CIS). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Zustandsbewertungen in der EU zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Meeresregionen vergleichbar werden. Konkretisierungen hierzu werden 2015 erwartet. Mit dem nationalen Leitfaden zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2011, www.blmponline .de/PDF/MSRL/MSRL_Leitfaden.pdf) liegen erste Überlegungen für eine integrierte Bewertung des Umweltzustands vor, die von der Bundesregierung auf EU-Ebene eingebracht wurden. 8. Plant die Bundesregierung eine Anfangsinventarisierung des bestehenden Wissens und eine Anfangserfassung (Kartierung, qualitative und quantitative Inventarisierung) des guten Umweltzustands, um entsprechende Wissenslücken frühzeitig aufzuzeigen? Mit der 2012 nach Artikel 8 MSRL erfolgten nationalen Anfangsbewertung liegt eine zusammenfassende Erfassung des bestehenden Wissens zur quantitativen und qualitativen Bewertung des Umweltzustands der deutschen Gewässer der Nord- und Ostsee vor. Dies wird durch die regionalen übergeordneten Zustands- berichte von HELCOM (HOLAS-Bericht 2010) und von OSPAR (Quality Status Report 2010) sowie durch die thematischen regionalen Bewertungen von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3459 OSPAR (2. Integrierter Eutrophierungszustandsbericht) und HELCOM (Eutrophierung (HEAT), Schadstoffe (CHASE) und Biodiversität (BEAT) ergänzt. Dem nationalen Bericht von 2012 zur Beschreibung des Guten Umweltzustands liegt eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Bewertungsmethoden zugrunde. Die räumlichen und inhaltlichen Lücken und fehlenden Konkretisierungen werden seit 2012 national und in regionaler Kooperation bearbeitet, v. a. durch die Entwicklung und Operationalisierung von Indikatoren. Ziel ist es, die 2012 aufgezeigten Lücken schrittweise zu schließen. Die verbleibenden Wissenslücken werden im Rahmen der Bewertung des Umweltzustands und der Fortschreibung der Beschreibung des Guten Umweltzustands 2018 aufgezeigt. 9. Wie will die Bundesregierung eine detaillierte Lückenanalyse in Bezug auf die nach MSRL definierten Inhalte der Bewertung und in Bezug auf die Abdeckung der nationalen Meeresgewässer für die genaue Formulierung der Umweltziele, der Indikatoren und Schwellen- bzw. Referenzwerte sicherstellen? Grundlage für Monitoring und Bewertung in Bezug auf den Umweltzustand, die Umweltziele sowie für die Effektivität von Maßnahmen zur Erreichung bzw. Bewahrung des guten Umweltzustands sind Indikatoren. Bei der Erstellung der Monitoringprogramme 2014 haben die nationalen Arbeitsgruppen eine detaillierte Defizitanalyse vorgenommen und eine Liste erforderlicher Indikatoren in enger Abstimmung mit den Arbeiten zur Entwicklung gemeinsamer Indikatoren im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen erstellt. Die Liste der Indikatoren ist Bestandteil der Meldung der Monitoringprogramme und ging im Oktober 2014 an die Europäische Kommission. Die laufende Operationalisierung der Indikatoren umfasst auch Bewertungsverfahren und die Festlegung von Schwellen- und Referenzwerten. Die Ableitung dieser Werte zur Beschreibung des Guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage des besten verfügbaren Wissens und in Abstimmung mit den Arbeiten in den Meeresschutzübereinkommen zur Sicherstellung der erforderlichen regionalen Kohärenz. Ausgehend von der Festlegung des guten Umweltzustands findet eine Konkretisierung der 2012 an die Europäische Kommission gemeldeten Umweltziele statt. Diese beziehen sich insbesondere auf die Reduktion von Belastungen, um Fortschritte bei der Erreichung des Guten Umweltzustands zu erzielen. Eine detaillierte Defizitanalyse und die Planung der weiteren Arbeiten zur Konkretisierung der Umweltziele findet zurzeit im Rahmen der Erstellung der Maßnahmenprogramme nach § 45h WHG statt. 10. a) Stimmt es, dass die im Jahr 2012 von Deutschland an die Europäische Kommission berichtete Beschreibung des guten Umweltzustandes (Artikel 9 MSRL) als nicht ambitioniert benannt wurde (Antwort bitte jeweils begründen)? Die Europäische Kommission hält im Deutschlandbericht ihrer Bewertung gemäß Artikel 12 MSRL die Beschreibung des Guten Umweltzustands insbesondere in Bezug auf die Deskriptoren 1 (Biodiversität), 4 (Nahrungsnetze) und 6 (Integrität des Meeresbodens) für nicht hinreichend ambitioniert, da sie über bestehende Bewertungsinstrumente nicht hinausgehen. Des Weiteren rügt die Europäische Kommission, dass die Beschreibung des Guten Umweltzustands nicht hinreichend quantitativ ist. Drucksache 18/3459 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie will die Bundesregierung ein ambitionierteres Vorgehen sicherstellen ? Die laufenden Arbeiten zur Entwicklung und Operationalisierung von Indikatoren bearbeiten die festgestellten Defizite in Abstimmung mit den regionalen Arbeiten . Die Quantifizierung des Guten Umweltzustands erfolgt in Abhängigkeit des besten verfügbaren Wissens. Am 5. November 2014 hat die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Kommission eine Antwort auf ihre Feststellungen und Empfehlungen anlässlich der Bewertung der deutschen Umsetzung von Artikel 8, 9 und 10 MSRL übermittelt, die aufzeigt, wie Deutschland die ausgesprochenen Empfehlungen zu verfolgen gedenkt. 11. Wie gedenkt die Bundesregierung mit der von den Umweltverbänden vorgelegten „Schattenliste zu den Maßnahmenprogrammen im Rahmen der MSRL in Deutschland“ umzugehen (www.bund.net vom 13. Oktober 2014)? Die Bundesregierung wird die von den Umweltverbänden vorgelegte „Schattenliste zu den Maßnahmenprogrammen im Rahmen der MSRL in Deutschland“ in die weitere Abstimmung mit einbeziehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 12. a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es eine umfassende Harmonisierung der Aktivitäten im Meeresschutz für eine einheitliche Zielsetzung gibt? Die einheitliche Zielsetzung ist der Ökosystemansatz. Die Anwendung des Ökosystemansatzes fordert eine integrierte Politik, die die Ziele des Meeresschutzes in all jenen Politikbereichen berücksichtigt, welche sich direkt oder indirekt auf die Meeresumwelt auswirken. In diesem Kontext hat die Bundesregierung bereits am 1. Oktober 2008 eine nationale Strategie zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der Meere verabschiedet. Hiernach werden alle relevanten Entscheidungsträger in die Bewirtschaftung der Küsten- und Meeresräume in Form integrierter Managementkonzepte einbezogen. b) Wie sollen konkrete Ziele regionaler Abkommen, wie z. B. OSPAR und HELCOM, oder anderer völkerrechtlicher Verpflichtungen (u. a. CMS, ASCOBANS) berücksichtigt werden? Artikel 6 MSRL fordert kohärente Meeresstrategien. Deutschland nutzt seit Inkrafttreten der MSRL die regionalen Übereinkommen OSPAR und HELCOM intensiv, um gemeinsame Ansätze zu entwickeln. Soweit die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartei in weiteren relevanten völkerrechtlichen Übereinkommen (wie in den genannten CMS und ASCOBANS) ist, fördert die Bundesregierung durch kohärentes Vorgehen ebenfalls Informationsfluss und Beteiligungsmöglichkeiten dortiger Vertragsparteien in jenen Prozessen. c) Inwieweit werden im Zuge der in den Fragen 12a und 12b erfragten Maßnahmen alle Anrainer der Meeresgebiete, also auch Nicht-EUStaaten , eingebunden bzw. in die Pflicht genommen (bitte Beispiele nennen)? Über die o. g. regionalen Meeresübereinkommen OSPAR und HELCOM, aber auch über die Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Flussgebietskommissionen , werden die Ansätze im Meeresschutz auch gemeinsam mit Nicht-EU-Staaten wie Russland, Norwegen, Island oder der Schweiz erarbeitet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3459 13. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle marinen Genehmigungsverfahren zentral durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit koordiniert werden, um das Anliegen des Umweltschutzes in allen meeresrelevanten Planungsbereichen integrieren zu können? Wenn nicht, wie stellt die Bundesregierung die Einhaltung der Umweltziele und meerespolitischen Verpflichtungen sicher? Nein. Bestehende Genehmigungsverfahren werden nicht angetastet. 14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beschlossen werden, im Rahmen der MSRL wieder mobilisiert und erweitert werden? Die in Entwicklung befindlichen MSRL-Maßnahmenprogramme werden die in den Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung der Ziele der MSRL relevant sind, einbezogen. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 15. a) Welchen Beitrag muss nach Auffassung der Bundesregierung die Landwirtschaft in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten? Landwirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigen den Zustand von Nord- und Ostsee vor allem durch den Eintrag von Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor), aber auch durch den Eintrag von Chemikalien, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, in die Gewässer und die Luft. Dazu gehören Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide. So stammen z. B. 75 Prozent der Stickstoffeinträge und 50 Prozent der Phosphoreinträge in die Nordsee aus der Landwirtschaft , für die Ostsee sind es entsprechend 82 Prozent und 63 Prozent, so dass die intensive Landwirtschaft Hauptverursacher der Eutrophierung ist. Ihrer Verantwortung kann die Landwirtschaft nur gerecht werden, wenn es gelingt, die Stoffeinträge durch geeignete Maßnahmen zu senken. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. die effiziente, pflanzenbedarfsgerechte und gewässerschonende Verwendung der Düngemittel, die Anlage von Pufferstreifen als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings, die Reduktion von Nährstoffüberschüssen , die Ausweitung des Ökolandbaus und die Optimierung des Stickstoffmanagements . Die geplante Novelle der Düngeverordnung wird bei konsequenter Umsetzung mittelfristig zu einem deutlichen Rückgang von Nährstoffeinträgen in die Gewässer beitragen. b) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Nährstoffeinträge aus der Agrarindustrie signifikant zu verringern? Um die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen weiter zu verringern , bereitet die Bundesregierung gegenwärtig eine Novelle der Düngeverordnung vor. Zudem unterstützen Maßnahmen, die im Rahmen der GAP-Reform beschlossen wurden, die Verringerung von Nährstoffeinträgen aus der flächenbezogenen Landwirtschaft. Zu nennen sind hier insbesondere die Möglichkeiten , im Rahmen des „Greenings“ als ökologische Vorrangflächen Pufferstreifen an Gewässern anlegen zu können und die Beschränkung des Umbruchs bzw. der Umwandlung von Dauergrünland. Drucksache 18/3459 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. a) Welchen Beitrag muss nach Auffassung der Bundesregierung die Fischerei in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten? b) Inwieweit fanden im Rahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bereits die Ziele der MSLR Berücksichtigung, beziehungsweise werden beide in Einklang gebracht? Die Fragen 16a und 16b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (Fischereigrundverordnung, GFP) setzt sich unter anderem zum Ziel, durch Anwendung des ökosystembasierten Ansatzes bei der Bestandsbewirtschaftung sicherzustellen, negative Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Darüber hinaus soll mit der Umsetzung der GFP eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden werden (Artikel 2 Absatz 3 der Fischereigrundverordnung). Die Bundesregierung unterstützt nach Kräften die Europäische Union bei der Verwirklichung der Ziele der neuen Fischereigrundverordnung, auch, was das Erreichen des Guten Umweltzustandes der Meere im Fischereibereich angeht. Hierzu zählt insbesondere die Festlegung der jährlichen Gesamtfangmengen nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY), der für möglichst viele Bestände bereits 2015, jedoch spätestens bis 2020 erreicht werden soll. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente Durchsetzung der Rückwurfverbote ein, die aktuell in den sog. Rückwurfplänen verankert sind und künftig in umfassenden Mehrartenplänen für die jeweiligen Meeresbecken geregelt werden sollen. Mit Blick auf den Einsatz selektiverer Fangmethoden, den die Bundesregierung nachdrücklich unterstützt, kommt der vorgesehenen Novellierung der Verordnung über technische Maßnahmen eine zentrale Rolle zu. Auch bei dieser Neuregelung wird die Bundesregierung dafür eintreten, dass von ihr positive Effekte auf die Meeresumwelt ausgehen. Ein weiteres wichtiges Element zur Erreichung eines Guten Umweltzustandes ist die zeitnahe Festlegung eines effektiven Fischereimanagements in den Natura -2000-Gebieten. Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 17. Welchen Beitrag muss nach Auffassung der Bundesregierung die Offshore -Öl- und -Gas-Förderung in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten? Um einen Guten Umweltzustand des Meeres zu erreichen, müssen bei der Offshore -Erdöl- und Erdgas-Förderung die bestehenden nationalen und EU-Standards , insbesondere zum Umwelt- und Risikomanagement, eingehalten werden. Die einschlägigen nationalen berg- und umweltrechtlichen Vorgaben sowie speziell die „Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (EU-Offshore-Richtlinie)“ bieten einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die Offshore-Erdöl- und -Erdgas-Förderung auch zur Zielerreichung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3459 18. Welchen Beitrag müssen nach Auffassung der Bundesregierung die Offshore -Energieanlagenbetreiber in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten? Bei der Errichtung und dem Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen müssen die bestehenden nationalen und EU-Vorschriften, insbesondere zum Umweltund Naturschutz, eingehalten werden. Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone dürfen nach den Vorgaben der Seeanlagenverordnung nur dann genehmigt werden, wenn die Meeresumwelt nicht gefährdet wird. Dies wird im Genehmigungsbescheid durch Nebenbestimmungen zum Bau und Betrieb sichergestellt. 19. Welchen Beitrag müssen die Seeschifffahrt und die Hafenbetriebe in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten? Der aktuelle Verfahrensstand zur Erstellung der gemäß Artikel 13 MSRL notwendigen Maßnahmenprogramme berücksichtigt auch Maßnahmen, die die Seeschifffahrt betreffen. Der nationale Maßnahmenkatalog befindet sich derzeit in Abstimmung. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Maßnahmen, die Hafenbetriebe betreffen, fallen in die Zuständigkeit der Länder. 20. Welchen Beitrag muss die produzierende Industrie in Deutschland und Europa zum Erreichen des guten Umweltzustands der Meere leisten? Produktion und Produkte der Industrie können den Zustand der Meere in verschiedener Weise beeinflussen. So trägt etwa der durch die Industrie direkt oder mittelbar bedingte CO2-Ausstoß mit zur Versauerung der Meere bei. Vor diesem Hintergrund kann die Industrie durch energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse einen Beitrag zum Meeresschutz leisten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher, z. B. aus Mitteln des Sondervermögens „Energie und Klimafonds“, ein Förderprogramm aufgelegt, um die Industrie dabei zu unterstützen, energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse einzusetzen. Darüber hinaus tragen auch klimaschutzpolitische Instrumente und Initiativen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der industriellen Produktion bei. Die Treibhausgasemissionen emissionsintensiver Industriebranchen unterliegen im Wesentlichen dem Emissionshandel. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird die Industrie außerdem im Rahmen der Projektförderung (sowohl durch Einzelprojekte als auch mit Förderrichtlinien wie bspw. die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen), bei der Umsetzung treibhausmindernder Maßnahmen unterstützt. Auch durch eine umweltgerechte und energieeffiziente Gestaltung ihrer Produkte kann die Industrie zur Begrenzung der CO2-Emissionen beitragen. Die EU-Ökodesign-Richtlinie bildet seit 2005 den Rahmen für verbindliche Ökodesign -Mindestanforderungen an Produkte. Darüber hinaus sind sogenannte grüne Technologien aus Deutschland weltweit gefragt und tragen dazu bei, die globalen Herausforderung des Umwelt-, Klima- und auch Meeresschutzes zu meistern. Ein weiterer wichtiger Aspekt für den Meeresschutz ist der Umgang mit Industrieprodukten am Ende ihres Lebenszyklus, wie nicht zuletzt das Problem der in den Weltmeeren zu beobachtenden Plastikstrudel zeigt. Das Kreislaufwirt- schaftsgesetz bildet die Grundlage für eine Reihe von Rechtsverordnungen, die die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die Drucksache 18/3459 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hersteller und Vertreiber regeln und somit eine geregelte Erfassung und Verwertung u. a. von Kunststoffabfällen sicherstellen. Hierzu zählt insbesondere die Verpackungsverordnung, die die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen regelt. 21. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die „Fishing-For-Litter-Projekte “ an der deutschen Nord- und Ostsee-Küste, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Reduktion von Plastikmüll im Meer, insbesondere vor dem Hintergrund des MSRL-Ziels, bis zum Jahr 2020 den Mülleintrag zu halbieren? 22. Welchen Beitrag muss die kunststoffproduzierende und die kunststoffverarbeitenden Industrie zur Erreichung des MSRL-Ziels „Abfälle im Meer“ nach Auffassung der Bundesregierung leisten? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auch ohne die drängenden Fragen der Bekämpfung des Meeresmülls hat die Bundesregierung über ihre Abfallpolitik bereits wertvolle Beiträge zur Reduzierung der Meeresverschmutzung vom Lande aus geleistet. So liegt zum Beispiel der Verbrauch von Plastiktüten in Deutschland aufgrund angemessener getroffener Maßnahmen mit 71 Stück pro Kopf und Jahr bereits heute weit unter europäischem Durchschnitt von 198 Stück pro Kopf und Jahr; ihr tatsächlicher Anteil am Kunststoffverbrauch ist gering (unter 1 Prozent). Gleichwohl hat Deutschland die vorgesehene Änderung der Europäischen Verpackungsrichtlinie , u. a. zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Kunststofftragetaschen , unterstützt. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland auf europäischer wie internationaler Ebene für umfassende Lösungen gegen Meeresmüll. Im Rahmen der MSRLUmsetzung sind Maßnahmen zur Reduktion land- und seebasierter Einträgen von Abfall in Nord- und Ostsee in Vorbereitung. So werden unter deutscher Federführung im Rahmen der regionalen Meeresübereinkommen für den Nordostatlantik (Oslo-Paris-Übereinkommen, OSPAR) und Ostsee (Helsinki-Übereinkommen , HELCOM) sogenannte Regionale Aktionspläne (RAP) zur Bekämpfung von Meeresmüll entwickelt. Hierzu hatte Deutschland im April 2013 eine internationale Meeresmüllkonferenz in Berlin ausgerichtet. Während der Regionale OSPAR-Aktionsplan im Juni 2014 verabschiedet wurde, wird die Finalisierung eines entsprechenden HELCOM-Regionalplans für Frühjahr 2015 angestrebt . Als Beitrag hierzu hatte Deutschland am 22./23. Oktober 2014 einen Workshop in Stralsund zur weiteren Arbeit am Regionalen HELCOM-Aktionsplan ausgerichtet. Der Aufbau der „Fishing for Litter“-Initiative in Deutschland stand im Fokus des NABU-Projekts „Meere ohne Plastik“, welches von 2010 bis 2012 durch das BMUB und das Umweltbundesamt im Rahmen der Verbändeförderung und über das Sonderpostwertzeichen der „Briefmarke mit dem Plus“ gefördert und fachlich unterstützt wurde. 23. Welchen Beitrag soll ein von der Bundesregierung im Jahr 2013 angekündigter Runder Tisch „Plastikmüll im Meer“ (www.bundesregierung.de vom 12. April 2013 „Plastik vermüllt die Meere“) leisten, aus welchen Teilnehmern soll er zusammengesetzt sein, und ab wann soll er in welchem Rhythmus tagen? Die gesellschaftliche und politische Dynamik des Themas „Meeresvermüllung“ hat sich seit der Meeresmüllkonferenz im April 2013 in Berlin, in deren Rahmen die in Bezug genommene Ankündigung erfolgte, innerhalb kurzer Zeit so ver- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3459 stärkt, dass ein „Runder Tisch“ bereits im Sommer 2013 nicht länger als zielführende und angemessene Maßnahme angesehen wurde. Die Bundesregierung hat sich vielmehr wegen des großen Interesses einer Vielzahl europäischer Staaten auf die Formulierung konkreter Maßnahmenvorschläge im Rahmen der regionalen Kooperationen zum Schutz von Nordostatlantik (OSPAR) und Ostsee (HELCOM) konzentriert. Unter deutscher Federführung hat OSPAR im Juni 2014 einen Aktionsplan verabschiedet. Im HELCOM-Rahmen wird, ebenfalls unter deutscher Federführung, auf eine Verabschiedung im Frühjahr 2015 hingewirkt . Die für den Runden Risch angedachten Konkretisierungen sind damit nicht auf Deutschland beschränkt, sondern für alle Anliegerstaaten von Nordostatlantik und – zukünftig auch – Ostsee formuliert. 24. Können die Ziele der MSRL nach Auffassung der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 erreicht werden, und wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, welche Konsequenzen würde die Bundesregierung auf nationaler bzw. europäischer Ebene daraus ziehen? Eine Erreichung der Ziele hängt von den bis 2015 zu beschließenden Maßnahmenprogrammen ab. Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. 25. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Ausgaben Deutschlands für Meeresforschung bzw. Meerestechnik (falls möglich, bitte getrennt aufführen) seit dem Jahr 2004 pro Jahr, und welcher Betrag wurde seitdem aufgewandt, um den guten Zustand der Meere zu erreichen? Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat nachfolgende staatliche Ist-Ausgaben zur durchgeführten Meeresforschung mitgeteilt. Alle Ausgaben dienen der Erreichung des Guten Umweltzustandes. * Voraussichtliche Ist-Ausgaben Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat aus dem Bereich der Küsten-, Meeres- und Polarforschung berichtet, dass die Vorsorgeforschung zu diesen Themenkomplexen entscheidend dazu beiträgt, das Verständnis für die Jahr/Titel – Ist-Ausgaben UFOPLAN in T€ Verbändeförderung in T€ 526 02 in T€ 532 02 – AWZ in T€ Gesamt in T€ 2004 859 0 0 0 859 2005 1 230 84 0 0 1 314 2006 965 105 184 0 1 254 2007 888 53 443 0 1 384 2008 710 23 292 0 1 025 2009 1 131 124 380 0 1 635 2010 1 023 87 177 589 1 876 2011 676 242 107 2 779 3 804 2012 560 164 0 3 755 4 479 2013 423 90 24 3 827 4 364 2014 1 029 130 61 3 496* 4 716 komplexen Zusammenhänge von marinen, geologischen und atmosphärischen Drucksache 18/3459 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Prozessen und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Ökosysteme zu erhöhen und damit Entscheidungswissen in Bezug auf globale Veränderungen bzw. menschliche Nutzungen bereitzustellen. Im Zusammenhang mit der MSRL werden seit April 2013 im Förderschwerpunkt „Küstenmeerforschung für Nordund Ostsee“ fünf Verbundvorhaben gefördert, die die Wissensbasis zur Umsetzung der MSRL in Bezug auf das Systemverständnis und ausgewählte in der MSRL zur Anwendung kommende Deskriptoren in Nord- und Ostsee verbessern sollen. Die Ergebnisse werden im Herbst 2016 vorliegen. Der Förderschwerpunkt umfasst ein Finanzvolumen von 2 Mio. Euro jährlich. Das BMWi unterstützt mit dem Programm „Maritime Technologien der nächsten Generation“ unter anderem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Meerestechnik und damit auch innovative Verfahren und Technologien für eine umweltfreundliche Nutzung der Meere. Obwohl das Programm auch Umweltziele verfolgt, stehen sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der MSRL. 26. a) In welchen Meeresgebieten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Forschungen zur Rohstoffgewinnung am Meeresboden im Auftrag Deutschlands durchgeführt, und wie wird sich dies nach Kenntnissen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 auf welchen rechtlichen Grundlagen entwickeln? Die Bundesrepublik Deutschland hält seit dem Jahr 2006 eine Lizenz zur Erkundung (Exploration, d. h. kein Abbau) von Manganknollen im zentralen Pazifik. Hierzu sind entsprechend dem vertraglich festgelegten Arbeitsprogramm mit der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) bestimmte Erkundungsarbeiten bis zum Jahr 2021 (Ende der Explorationslizenz) zu leisten. Diese Arbeiten werden plangemäß unter Aufsicht der IMB durchgeführt. Eine weitere Lizenz zur Erkundung von marinen polymetallischen Sulfidvererzungen im Indischen Ozean wurde bereits durch die Entscheidungsorgane der IMB befürwortet. Die Vertragsunterzeichnung mit der IMB zur Inkraftsetzung soll in Kürze erfolgen. Auch hierzu ist die Umsetzung eines 15-jährigen Arbeitsprogramms Voraussetzung . Die Entwicklung bis zum Jahr 2030 ist nicht vorhersehbar. Sie hängt insbesondere von den jeweiligen Ergebnissen zu den Untersuchungen der Rohstoffvorkommen und weiteren Faktoren ab, z. B. Marktsituation für Metallrohstoffe, technische Entwicklung von Abbausystemen, potenziellen Umweltauswirkungen des künftigen Abbaus. Die rechtlichen Grundlagen zur Rohstoffgewinnung am Meeresboden bilden das Internationale Seerechtsübereinkommen (SRÜ), die Regularien der hierfür zuständigen IMB sowie das nationale Meeresbergbaurecht (insbesondere Meeresbodenbergbaugesetz – MBergG und Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994 – SeeRÜbkAG). b) Planen die Bundesregierung bzw. nach deren Kenntnis auch deutsche Unternehmen den Einstieg in den Rohstoffabbau am Meeresboden im Zuge der Vergabe von Abbaulizenzen, und wenn ja, wo, und zur Förderung welcher Rohstoffe? Die Bundesregierung plant derzeit nicht, in den Rohstoffabbau am Meeresboden einzusteigen. Ob das Vorzugsrecht auf eine Abbaulizenz (nach Ablauf der Explorationslizenz ) von Deutschland ausgeübt wird, hängt unter anderem von den unter in der Antwort zu Frage 26a beschriebenen Faktoren ab. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3459 c) Mit welchen Auswirkungen für die Meeresumwelt und den Meeresboden sind Forschungs- bzw. Abbaumaßnahmen nach Kenntnissen der Bundesregierung verbunden? Im Bereich der Forschung ist nach allen bisherigen Erkenntnissen und entsprechend der eingesetzten Methoden von zu vernachlässigenden Auswirkungen für die Meeresumwelt und den Meeresboden auszugehen. Für den Abbau werden derzeit mehrere unterschiedliche Methoden entwickelt, die noch getestet werden müssen. Abschließende Aussagen können daher zu der Auswirkung auf Meeresboden und Umwelt nicht getroffen werden. Zwei europäische Forschungsprojekte unter Beteiligung Deutschlands (MIDAS und JPI-Oceans) untersuchen diese Auswirkungen. Das Internationale Seerechtsübereinkommen (SRÜ) und die Regularien der IMB sind insbesondere mit dem seit 2012 in Kraft befindlichen „Environmental Management Plan“ für den Manganknollengürtel im Pazifik sehr umfangreich geregelt. Die deutschen und europäischen Unternehmen entwickeln derzeit Konzepte für eine möglichst umweltschonende Abbautechnik . d) Können nach Kenntnissen der Bundesregierung Maßnahmen getroffen werden, um den Meeresboden durch Forschung bzw. Rohstoffabbau wieder vollständig zu regenerieren, und wenn ja, welche? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung liegen dazu derzeit keine abschließenden Kenntnisse vor, da national und international noch intensiv geforscht wird. 27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 14. Oktober 2014 vom BfN vorgelegten Studie „Ökologischer und ökonomischer Nutzen fischereilicher Regulierungen in Meeresschutzgebieten“, und durch welche Maßnahmen sollen die Forderungen aus dem Gutachten umgesetzt werden? Die o. g. Studie wird derzeit ausgewertet. Im Anschluss wird die Bundesregierung prüfen, ob und in welchem Rahmen Ergebnisse der Studie in die Gestaltung fischereilicher Regelungen in Meeresschutzgebieten einfließen können. 28. Plant die Bundesregierung, zusätzliche MSRL-Schutzgebiete auszuweisen , und wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant derzeit keine zusätzlichen Schutzgebiete im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Sie behält sich aber eine Prüfung vor, ob die bestehenden Schutzgebiete ausreichend sind, um der Zielstellung der Richtlinie gerecht zu werden, einen guten Zustand der Meere bis 2020 zu erreichen. 29. a) Wann wird die Bundesregierung die Fischereimanagementpläne für die Natura-2000-Gebiete in der AWZ verabschieden und bei der Europäischen Kommission einreichen? b) Wie weit ist der Diskussionsprozess der beteiligten Bundesministerien und deren Fachbehörden heute vorangeschritten? Die Fragen 29a und 29b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksache 18/3459 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fischereimanagementpläne für die Natura-2000-Gebiete der AWZ werden derzeit innerhalb der Bundesregierung verhandelt. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung , entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die zehn Natura-2000-Gebiete ein Fischereimanagement zu verankern, um die Schutzziele zu erreichen und um damit auch einen Beitrag zur Erreichung des guten Umweltzustandes zu leisten. Wann dieser Prozess abgeschlossen wird, hängt vom weiteren Verlauf der Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung und den sich daran anschließenden Verhandlungen auf EU-Ebene mit den Nachbarstaaten ab, deren fischereiliche Interessen betroffen sind. 30. Erachtet die Bundesregierung die Etablierung nutzungsfreier Zonen in marinen Schutzgebieten als notwendiges und effektives Werkzeug bei der Erarbeitung von Natura-2000-Managementplänen und deren Umsetzung? Die Maßnahmen zum Schutzgebietsmanagement sind Gegenstand der derzeitigen Erarbeitung und Abstimmung der Managementpläne für die Natura-2000- Gebiete in Nord- und Ostsee. a) Welche Konsequenzen gab es für die Bundesregierung, dass die vorgegebene Frist, nationale Vorgaben für das marine Natura-2000-Schutzgebietsmanagement bis zum Ende des Jahres 2013 zu erlassen, verstrichen ist? Die Bundesregierung bereitet die nationale Unterschutzstellung der marinen FFH-Gebiete zurzeit vor. Zu den Konsequenzen wird auf die Antwort zu Frage 30b verwiesen. b) Wird mit einem Vertragsverletzungsverfahren gerechnet? Die Europäische Kommission hat am 18. Februar 2014 ein Pilotverfahren gegen Deutschland wegen nicht hinreichender Umsetzung der Anforderungen der FFH-Richtlinie eingeleitet. Teil dieses Pilotverfahrens waren auch die Schutzgebiete in der deutschen AWZ. Dieses Pilotverfahren wurde am 22. Oktober 2014 geschlossen. Die Kommission prüft die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens . c) Wie ist der zeitliche Ablauf für die Erarbeitung und die öffentliche Konsultation für die Managementpläne der marinen Natura-2000- Schutzgebiete der AWZ? Zunächst erfolgt die Unterschutzstellung nach nationalem Recht. Daran schließt sich die nationale Managementplanung an. Zum Fischereimanagement wird auf die Antwort zu Frage 29a verwiesen. d) Bis wann plant die Bundesregierung, Managementpläne vorzustellen? Diese Frage kann wegen laufender Abstimmungsverfahren nicht beantwortet werden. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 29a, 29b sowie 30a verwiesen. 31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich um einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in Artikel 6 der FFH-Richtlinie handelt , da im letzten FFH-Bericht der Bundesregierung aufgezeigt wurde, dass sich der Erhaltungszustand der deutschen Riffe in deutschen Meeresgewässern verschlechtert (bitte die Antwort jeweils begründen)? Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt, da sich das Verschlechterungsverbot nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie auf einzelne Gebiete Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3459 bezieht. Im FFH-Bericht wird nicht über den Zustand von FFH-Gebieten berichtet , sondern über alle Vorkommen der Schutzgüter (Arten und Lebensräume) innerhalb einer biogeographischen Region, also gesamthaft für alle Vorkommen in und außerhalb von FFH-Gebieten. Diese Methodik des FFH-Berichts wird ausführlich dargestellt in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes zur „Lage der Natur“ (Bundestagsdrucksache 18/1567). 32. a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem veränderten Sachverhalt, dass seit der neuen EU-Fischereipolitik alle Mitgliedstaaten der EU, die ein Fischereiinteresse bekunden , konsultiert werden müssen und nicht wie bisher nur die Anrainerstaaten ? Mit Artikel 11 der Fischereigrundverordnung (GFP) haben die Unionsgesetzgeber die rechtliche Grundlage geschaffen, dass Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nach Umweltvorschriften der Europäischen Union, zu denen auch die MSRL gehört, nachkommen können. Soweit diesbezügliche Maßnahme eines Mitgliedstaates das direkte (Fischerei)- Bewirtschaftungsinteresse eines anderen Mitgliedstaates berühren, wird das Verfahren der sogenannten Regionalisierung nach Artikel 18 der Fischereigrundverordnung ausgelöst, wonach der veranlassende Mitgliedstaat und die anderen Mitgliedstaaten mit Bewirtschaftungsinteresse eine gemeinsame Empfehlung für fischereiliche Maßnahmen unterbreiten. Die Einbindung der tatsächlich fischereilich betroffenen Mitgliedstaaten in die Entwicklung einer gemeinsamen Empfehlung entspricht dem allgemeinen Prinzip der GFP, dass einzelne Mitgliedstaaten keine diskriminierenden fischereilichen Maßnahmen gegenüber anderen Mitgliedstaaten ergreifen dürfen, und wird von der Bundesregierung beachtet. b) Erwartet die Bundesregierung dadurch Verzögerungen, und wenn ja, welche? Die in der Antwort zu Frage 32a genannten Vorgaben werden von der Bundesregierung beachtet. Entsprechende Maßnahmen werden mit der gebotenen Sorgfalt und Zügigkeit ergriffen. 33. Welcher Umfang der deutschen Fischereiforschung wird nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 pro Jahr auf die Entwicklung nachhaltiger alternativer Fischereitechniken aufgewendet (bitte Fördersumme getrennt nach europäischen bzw. Bundes- bzw. Landesmitteln nennen)? Die nachfolgende Tabelle enthält das Fördervolumen der fangtechnischen Arbeiten der fischereiwissenschaftlichen Institute des Thünen-Instituts für die Jahre 2008 bis 2014 in Euro. Der gesamte Fischereiforschungsbereich im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde im Jahr 2008 umstrukturiert. Angaben im angefragten Sinne können daher nur ab dem Jahr 2008 gemacht werden. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bundesmittel 974 000 974 000 984 000 984 000 1 084 000 1 270 000 1 072 000 Landesmittel 0 0 0 0 75 000 157 800 95 300 EU-Mittel 0 0 0 0 131 400 493 200 402 500 Gesamt 974 000 974 000 984 000 984 000 1 290 400 1 921 000 1 569 800 Drucksache 18/3459 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Inwieweit plant die Bundesregierung den Ausschluss extraktiver Nutzungsformen , wie Sand- oder Kiesabbau in den Natura-2000-Schutzgebieten , und wenn nicht, warum nicht? 35. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Öl- und Gasförderung in den Natura-2000-Gebieten einzuschränken bzw. zu untersagen? Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Erkundung, Sicherung und bedarfsgerechte Erschließung der Rohstoffvorkommen in der deutschen AWZ (für den Bereich AWZ: Zitat aus der „Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee vom 21. September 2009 (BGBl. I S. 3107)“ (AWZ Nordsee -ROV) Textteil Nr. 3.3.2.) und in den Küstengewässern ist von hoher Bedeutung für das Gemeinwohl und wichtige Grundlage für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Hierbei sind die geltenden naturschutz - und bergrechtlichen Regelungen zu beachten, die auch eine Zielerreichung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gewährleisten. Nach diesen naturschutz- und bergrechtlichen Regelungen sind Bergbauvorhaben in Natura- 2000-Gebieten in den meisten Fällen ausgeschlossen. Ausnahmsweise – und in der Regel nach Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung – sind jedoch auch extraktive Nutzungsformen, wie Sand- oder Kiesabbau oder Erdöl- und Erdgasförderung in den Natura-2000-Schutzgebieten möglich. Die Genehmigung und Überwachung dieser Vorhaben liegt im Kompetenzbereich der Länder. 36. a) Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Konsultationen im Rahmen der OSPAR-Kommission sowie bei NEAFC (North-East Atlantic Fisheries Commission)? Die Bundesregierung vertritt in beiden Kooperationen die themenabhängig jeweils im Ressortkreis abgestimmte Position. b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine Normierung von EBSAs in der Region Nordostatlantik zu befördern? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit intensiv um die Identifizierung und Nominierung von EBSAs im Nordostatlantik bemüht und wird dies auch zukünftig tun. Eine Nominierung wird derzeit durch einzelne OSPAR-Vertragsstaaten blockiert, mit dem Verweis auf noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren zu Flächen des erweiterten Kontinentalschelfs. c) Bis wann ist mit einer Normierung von EBSAs in der Hohen See des Nordostatlantiks zu rechnen? Nach Aussage der betroffenen Staaten ist mit einer Nominierung im Jahr 2015 zu rechnen. Die Bundesregierung hat aus den oben genannten Gründen keinen direkten Einfluss auf diesen Prozess. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333