Deutscher Bundestag Drucksache 18/3489 18. Wahlperiode 09.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3245 – Qualitätssicherung im weltwärts-Programm Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2008 rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Das weltwärts-Programm soll junge Menschen an entwicklungspolitische Fragestellungen heranführen, ihnen einen Freiwilligendienst unabhängig von ihrer finanziellen Lage ermöglichen und transkulturelle Verständigung und Bewusstseinsbildung im Sinne des „Globalen Lernens“ fördern . Hierbei war von Anfang an problematisch, dass ausschließlich Freiwillige aus Deutschland Zugang zu dem Programm hatten und es jungen Menschen aus den Ländern des Südens verwehrt blieb, im Rahmen des weltwärtsProgramms nach Deutschland zu kommen, um einen beiderseitigen Austausch zu gewährleisten. Der Beginn der Pilotphase zur Integration einer Süd-NordKomponente im Jahr 2013, die dies nun ermöglicht, war im Sinne eines gleichberechtigten und solidarischen Dialogs eine wichtige Korrekturmaßnahme, wie sie die Zivilgesellschaft seit Langem fordert. Die Nachfrage nach den weltwärts-Freiwilligendiensten ist groß. So wurden seit Beginn des Programms mehr als 20 000 junge Menschen zu Projekten in mehr als 70 Länder entsandt. Eine im Jahr 2011 im Anschluss an die dreijährige Pilotphase durchgeführte Evaluierung zog ein größtenteils positives Fazit, stellte jedoch auch Nachholbedarf im Bereich Qualitätsstandards und Qualitätssicherung fest. Sie konstatierte insbesondere erhebliche Unterschiede bei den Entsendeorganisationen bezüglich der Qualität der Einsatzplätze sowie der pädagogischen Betreuung. Außerdem erreichte das Programm hauptsächlich eine sehr homogene Zielgruppe: Freiwillige mit Abitur und einer hohen sozialen Herkunft. Bei den einreise- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Freiwillige stellte die Evaluierung bei Partnerländern, die das weltwärts -Programm nicht aktiv unterstützen, häufige Probleme bei der Beschaffung von Arbeitsgenehmigungen und Visa fest: „In der Folge sehen sich die weltwärts-Freiwilligen mit unklaren Aufenthaltsregelungen konfrontiert und siDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. chern eigenständig ihren Aufenthaltsstatus durch wiederholtes Aus- und Einreisen und einem Touristenvisum ab.“ (vgl. Evaluierung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes „weltwärts“). Dieses Problem war jedoch bereits vor der Evaluierung bekannt; in den Antworten zu mehreren Kleinen Anfragen Drucksache 18/3489 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde wiederholt darauf hingewiesen (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/10100, 16/12876, 17/9291, 17/12779). In der Vergangenheit verwies die Bundesregierung stets auf die Verantwortung der Entsendeorganisationen für die Visumsbeschaffung und erachtete es nicht für notwendig, eine übergreifende Lösung für das Problem zu finden. Nach wie vor treten jedoch nicht alle Freiwilligen ihren Dienst mit gültigem Jahresvisum an (vgl. FAKT. Das MDR-Magazin vom 26. Juni 2012, www.youtube.com/watch?v=WET0dw xHIk8). Auch die Sicherheit der Freiwilligen und die Qualität der Betreuung stehen hier in der Kritik. Das weltwärts-Programm ist nach wie vor nicht in der Lage, die Qualität aller Dienste zu gewährleisten. Im Anschluss an die Evaluierung leitete die Bundesregierung einen umfassenden Follow-Up-Prozess ein, in den sie auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener am weltwärts-Programm beteiligter Organisationen einbezog. Es ist zu begrüßen, dass aus dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter anderem aktualisierte Leitlinien und neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgingen . So konstituierte sich im Jahr 2013 ein Programmsteuerungsausschuss , dem das BMZ, die Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms und Vertreterinnen und Vertreter von Entsendeorganisationen und Rückkehrvereinigungen angehören und dem verschiedene Arbeitskreise zuarbeiten. Eine weitere Neuerung sind die sogenannten Qualitätsverbünde, Zusammenschlüsse von Entsendeorganisationen, die dem BMZ und dem Arbeitskreis „Qualität“ Bericht erstatten. Die Umsetzung erfolgte bisher jedoch nur schleppend; so hat die Bundesregierung die neue Ombudsperson für die Engagement Global GmbH, die als neutrale Anlaufstelle für mögliche Streitfälle fungieren soll, erst im September 2014 bestellt. Bezüglich der Umsetzung des Follow-Up-Prozesses und darüber hinausgehenden Nachbesserungsbedarfs bestehen weiterhin offene Fragen. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen aus dem ersten Zyklus der Pilotphase der Süd-Nord-Komponente? Die neue Programmkomponente ermöglicht es jungen Menschen aus den Partnerländern des weltwärts-Programms in Deutschland einen weltwärts Freiwilligendienst zu leisten. Sie fördert den gleichberechtigten, partnerschaftlichen Austausch zwischen den Programmakteuren in Deutschland und den Partnerländern . Der erste von zunächst drei Jahreszyklen der Pilotphase begann im November 2013. Im ersten Zyklus (2013/2014) nehmen 150 Freiwillige teil, im zweiten Zyklus können bis zu 250 Freiwillige (2015/2016) teilnehmen. Sowohl bei den Entsende- und Aufnahmeorganisationen als auch in der Öffentlichkeit in Deutschland stößt die Süd-Nord-Komponente auf großes Interesse. Im ersten Zyklus nehmen 36 Organisationen in Deutschland Freiwillige auf, im zweiten Zyklus werden es 54 Aufnahmeorganisationen sein. Die Anzahl der beantragten Aufnahmen war in beiden Zyklen deutlich höher als das zur Verfügung stehende Kontingent. Am 20. Februar 2014 fand im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Berlin die offizielle Auftaktveranstaltung für die weltwärts-Süd-Nord-Komponente statt. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, begrüßte die ersten 13 Freiwilligen aus dem Globalen Süden und unterstrich die Wichtigkeit des neuen Programms. Die Süd-Nord-Komponente ist zunächst auf eine dreijährige Pilotphase angelegt. Sie wird von einer vom weltwärts-Programmsteuerungsausschuss (PSA) eingerichteten Arbeitsgruppe fachlich begleitet. Ein besonderer Fokus wird auf die Perspektive der entsendenden Partnerorganisationen im Globalen Süden sowie auf die Erfahrungen der Süd-Nord-Freiwilligen gelegt. Zum Ende der Pilotphase 2016 ist eine externe Evaluierung vorgesehen, die eine Gesamtbewertung der neuen Komponente ermöglichen wird. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3489 2. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Vor- und Nachbereitung des Dienstes, bei den Sprachkenntnissen und der Unterkunft der Freiwilligen , beim Auswahlverfahren oder bei der Verlässlichkeit der Partnerstrukturen bekannt? Wenn ja, welche? Bislang sind keine Schwierigkeiten bei der Verlässlichkeit der Partnerstrukturen , bei der Auswahl sowie der Vorbereitung der Süd-Nord-Freiwilligen in den Ländern des globalen Südens bekannt geworden. Auch bezüglich der Unterkunft der weltwärts-Freiwilligen in Deutschland gibt es bislang keine Beschwerden . Das Thema Sprachkenntnisse wurde bei Treffen der Aufnahmeorganisationen zum Erfahrungsaustausch über die praktische Umsetzung der Süd-NordKomponente als ein besonders wichtiger Punkt aufgegriffen. Das Thema Nachbereitung wird erst mit der Rückkehr der ersten Freiwilligen in ihre Heimatländer relevant (ab dem Jahr 2015). 3. Wie viele Freiwillige gehen derzeit jährlich über die Nord-Süd-Komponente in Partnerländer (bitte nach Jahren, Partnerländern und Entsendungen auflisten)? Siehe beigefügte Tabelle in der Anlage. 4. Wie viele Freiwillige werden im Rahmen der Süd-Nord-Komponente im ersten und zweiten Zyklus einen Freiwilligendienst in Deutschland absolvieren , und welche Anzahl von Freiwilligen wird mittel- bis langfristig in dieser Komponente angestrebt? Im ersten Zyklus der Süd-Nord-Komponente (November 2013 bis Dezember 2014) war ursprünglich der Einsatz von 100 Freiwilligen aus dem globalen Süden in Deutschland geplant. Aufgrund der sehr starken Nachfrage wurde dieses Kontingent auf 150 Freiwilligenplätze aufgestockt und an die Aufnahmeorganisationen vergeben. Derzeit befinden sich 130 Freiwillige in Deutschland (Stand: 20. November 2014). Im zweiten Zyklus der Pilotphase (Januar bis Dezember 2015) sollen 250 Süd-Nord-Freiwillige in Deutschland aufgenommen werden. Die Einreisen finden ab Frühjahr 2015 statt. Weitere Festlegungen wurden bisher nicht getroffen. 5. Welche finanziellen Mittel wurden bzw. werden in den Jahren 2013 bis 2015 für die Süd-Nord-Komponente vom BMZ bereitgestellt (bitte nach Jahren und jeweiligem Verwendungszweck aufschlüsseln)? Für die Aufnahme der ersten 150 Süd-Nord-Freiwilligen (2013/2014) bzw. 250 im Jahr 2015 wurden bzw. werden folgende Mittel bereitgestellt: 2014 2015 870 000,00 Euro 2 000 000,00 Euro Der finanzielle Förderhöchstbetrag für die weltwärts-Süd-Nord-Komponente beläuft sich insgesamt auf maximal 880,00 Euro pro Freiwilligenmonat. Die Förderung erfolgt über eine Anteilsfinanzierung, entsprechend den Nord-SüdEntsendungen . Es werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vom BMZ übernommen; mindestens 25 Prozent sind mit Eigenmitteln bzw. Drittmitteln zu decken. Drucksache 18/3489 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Funktioniert die Abwicklung der Fördermittel in der Süd-Nord-Komponente genau spiegelverkehrt zur Nord-Süd-Komponente (bitte begründen )? Die Abwicklung der Fördermittel in der Süd-Nord-Komponente findet weitgehend analog zur Abwicklung der Mittel in der Nord-Süd-Komponente statt. Anerkannte Aufnahmeorganisationen reichen bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbh einen Antrag auf Bundesmittel ein. Für einen Süd-Nord-Freiwilligen können vom BMZ maximal 880,00 Euro Zuschuss pro Freiwilligenmonat beantragt werden. Die Anteilsfinanzierung des BMZ darf insgesamt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Weiterleitungsvertrag wird zwischen der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbh und der Aufnahmeorganisation geschlossen. Die Aufnahmeorganisation ist der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH gegenüber als alleiniger Ansprechpartner für die ordnungsgemäße Mittelverwendung verantwortlich. 7. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entsendenden Partnerorganisationen finanziell und administrativ in die Bereitstellung der Bundesmittel eingebunden (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die finanzielle und administrative Abwicklung der Süd-Nord-Komponente erfolgt über die Aufnahmeorganisationen in Deutschland, die ggf. Mittel an die Partnerorganisationen weiterleiten, z. B. zur Finanzierung der pädagogischen Vorbereitung der Freiwilligen. 8. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Süd-NordKomponente ein aktualisierter oder gesonderter Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung (seit Stand März 2011) für das weltwärtsProgramm , oder ist ein solcher geplant (wenn ja, bitte beifügen)? Wenn nein, warum nicht? Es existiert kein gesonderter Mittelleitfaden. In dem aktuellen Entwurf des Mittelleitfadens wird die Süd-Nord-Komponente berücksichtigt. 9. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung einer Studie der Universität Heidelberg, nach der die Visumsbeschaffung für die Freiwilligen aus Schwellen- und Entwicklungsländern oft „ausgesprochen schwierig bis unmöglich ist“ (vgl. sechs+sechzig vom 18. Juni 2014, www.magazin66.de/ 2014/06/experten-fordern-freiwilligenvisum-fuer-auslaender/)? Im Rahmen der Süd-Nord-Programme sind bisher fünf Ablehnungen von Visaanträgen bekannt geworden. Zwei davon konnten im Remonstrationsverfahren rückgängig gemacht werden. Bei aktuell 130 weltwärts-Freiwilligen in Deutschland ist die Zahl der Ablehnungen der Visaanträge damit gering. 10. Plant die Bundesregierung die Einführung eines Freiwilligenvisums, um finanzielle Hürden und Probleme bei der Genehmigung für Süd-NordFreiwillige zu beseitigen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, ab wann, und mit welchen Voraussetzungen? Die Visa-Erteilung für Süd-Nord-Freiwillige erfolgt in diesem wie in ähnlich strukturierten Programmen bereits im Rahmen der geltenden gesetzlichen Rege- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3489 lungen reibungslos nach § 18 Absatz 3 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschVO). Die Auslandsvertretungen erteilen in diesem Rahmen Visa für Süd-Nord-Freiwillige. 11. Wie plant die Bundesregierung, auf die anhaltenden Probleme bei der Visumsbeschaffung zu reagieren? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Im Jahr 2014 wurde in zwölf Aufnahmeländern eine Landesansprechperson (LAP) für weltwärts installiert. Für das Jahr 2015 ist die Rekrutierung weiterer sechs Landesansprechpersonen vorgesehen. Die Zielsetzung und Aufgabenstellung der LAP umfasst drei Handlungsfelder: Unterstützung der Entsendeorganisationen bei der Visumsbeantragung, Einschätzung der Sicherheitslage und Unterstützung in Krisensituationen. 12. Wird der Peer-to-Peer-Ansatz, der eine Begegnung von Nord-Süd- und Süd-Nord-Freiwilligen zum Ziel hat, im Rahmen der Süd-Nord-Komponente bereits umgesetzt, und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, wann, und durch welche Maßnahmen ist dies geplant? Mit Einführung der Süd-Nord-Komponente konnte der Peer-to-Peer-Ansatz im weltwärts-Programm wesentlich gestärkt werden. Aktuell entsandte Nord-SüdFreiwillige werden von den Partnern im Süden aktiv in die Vorbereitung ihrer zukünftigen Süd-Nord-Freiwilligen eingebunden und engagieren sich als zurückgekehrte weltwärts-Freiwillige in Deutschland auch in der Begleitung der Süd-Nord-Freiwilligen. Selbiges geschieht mit den Süd-Nord-Freiwilligen, die sich in der Vorbereitung und Begleitung von Nord-Süd-Freiwilligen engagieren. Als ein in beide Richtungen besonders gut funktionierendes Instrument mit Peer-to-Peer-Ansatz haben sich auch sprachliche Lern-Tandems erwiesen. 13. Mit welchen entsendenden Partnerorganisationen im Globalen Süden arbeitet die Engagement Global GmbH momentan für die Süd-Nord-Komponente zusammen, und in welchen Ländern sind diese angesiedelt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Wie in der Nord-Süd-Komponente findet auch in der Süd-Nord-Komponente von weltwärts keine direkte Zusammenarbeit zwischen der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und den Partnerstrukturen im globalen Süden statt. Diese liegt in der Verantwortung der deutschen Entsende- und Aufnahmeorganisationen . Die Partnerorganisationen sind in folgenden Ländern angesiedelt: ● Lateinamerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Peru ● Afrika: Ghana, Kamerun, Kenia, Mosambik, Nigeria, Ruanda, Sambia, Süd- afrika, Tansania, Togo, Uganda ● Asien: China, Indien, Indonesien, Nepal ● Östliches bzw. südöstliches Europa: Bosnien-Herzegowina, Georgien, Ukraine. Drucksache 18/3489 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Nach welchen Kriterien wurden die Partnerorganisationen und Partnerländer für die Pilotphase der Süd-Nord-Komponente ausgewählt? Die Bundesregierung hat zusammen mit den zivilgesellschaftlichen Trägern im Programmsteuerungsausschuss (PSA) am 17. Juni 2013 folgende Kriterien für die Zusammensetzung der beteiligten deutschen Aufnahmeorganisationen beschlossen : ● Erfüllung der Anforderungen des Konzepts ● Beteiligung von möglichst vielen Organisationen an der Pilotphase ● anerkannte Entsendeorganisationen und Rückkehrinitiativen können sich als Aufnahmeorganisationen beteiligen ● mindestens zehn Organisationen sollen am ersten Aufnahmezyklus beteiligt sein ● Beteiligung von kleineren und größeren Organisationen unter Berücksichti- gung einer relevanten Anzahl an Freiwilligen für größere Organisationen ● Höchstzahl an Freiwilligen pro Organisation im ersten Aufnahmezyklus: 15 Freiwillige ● regionale Streuung bei den Partnern (Entsendeorganisationen im Globalen Süden). Die Auswahl der Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern obliegt den zivilgesellschaftlichen Trägern. Die Partnerorganisationen der Süd-Nord-Komponente sind im Regelfall die etablierten Partnerorganisationen aus der NordSüd -Komponente. Sie müssen die im Konzept des Pilotvorhabens „Süd-NordKomponente “ genannten Ziele erfüllen. 15. Inwiefern arbeitet bzw. arbeitete die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Süd-Nord-Komponente mit zivilen Akteuren, wie z. B. dem „Zugvögel e. V.“, zusammen, die bereits Erfahrung mit der Organisation von Süd-Nord-Freiwilligendiensten in Deutschland haben? Das Konzept zur Süd-Nord-Komponente wurde im Rahmen des Follow-up-Prozesses zur weltwärts Evaluierung von einer Arbeitsgruppe erstellt. Dieser Arbeitsgruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie von BMZ und ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH an. Die Organisation Zugvögel e. V. war an der Arbeitsgruppe beteiligt und brachte ihre Erfahrungen ein. Zur Süd-Nord-AG wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . 16. Wurden die „Terms of Reference“ für die Evaluierung im Anschluss an die dreijährige Pilotphase bereits abschließend erarbeitet, und wenn ja, welche Kriterien beinhalten diese? Wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen? Derzeit bereitet das BMZ in Abstimmung mit den Programmakteuren Eckdaten für die geplante Evaluierung vor. Die Evaluierung soll von einer Referenzgruppe bestehend aus BMZ, ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH, zivilgesellschaftlichen Trägern und ggf. weiteren Experten begleitet werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3489 17. Welche weiteren Mechanismen zur Qualitätssicherung plant die Bundesregierung für die Süd-Nord-Komponente? Während der Pilotphase wird das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung der Süd-Nord-Komponente von den weltwärts-Qualitätsverbünden begleitet . Dies beinhaltet unter anderem das allgemeine Qualitätsmanagement der Einsatzstellen und die Qualitätssicherung der pädagogischen Begleitung. Die Qualitätsverbünde berichten in der AG Süd-Nord zu ihrer Qualitätsarbeit für die Süd-Nord-Komponente. Zwischen den Akteuren des Gemeinschaftswerks besteht Konsens darüber, dass ein kohärentes Qualitätssystem für die Nord-Südund die Süd-Nord-Komponente entwickelt wird, dass die Süd-Nord-Komponente in das bestehende Qualitätssystem integriert und das System entsprechend angepasst wird. Die Prozessplanung dieser Integration einschließlich der Berücksichtigung der Bedarfe und Perspektiven der entsendenden Partner in der Süd-Nord-Komponente erfolgt durch die AG Süd-Nord. 18. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des Monitoring- und Qualitätssicherungssystems für Engagement Global vorangeschritten , die für das Jahr 2014 geplant war (wenn bisher nichts erarbeitet wurde, bitte begründen, warum nicht)? Welche Aspekte werden hierbei berücksichtigt? Ziel ist es, ein System zum Monitoring und zur Evaluierung (M&E-System) für die gesamte ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH (EG) zu entwickeln, das der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der zu berücksichtigenden Programme gerecht wird, aber dennoch Gesamtaussagen zu den Ergebnissen und der Zielerreichung der Arbeit der EG ermöglicht. Die EG hat im Auftrag des BMZ im März 2014 eine Ausschreibung für eine auf dieses Ziel gerichtete Beratungsleistung vorgenommen , als deren Ergebnis die CEval GmbH Ende April 2014 den Zuschlag erhielt. Im Juli 2014 wurde das Umsetzungskonzept von CEval und die Erwartungen an das M&E-System mit einer externen Begleitgruppe (EG-BMZ-Vertreterinnen und -Vertreter der Kommunen und Zivilgesellschaft) erörtert. Von Juli bis September 2014 erhob CEval Daten für eine Bestandsaufnahme, die einen Überblick über das aktuell verfügbare Instrumentarium gibt, dessen Chancen und Defizite aufzeigt und Verbesserungs- und Ergänzungsmöglichkeiten diskutiert. Dieser Bericht wird im nächsten Schritt mit der externen Begleitgruppe diskutiert. 19. Wie viele Sitzungen des Programmsteuerungsausschusses (PSA) fanden seit der konstituierenden Sitzung im April 2013 statt, und mit welchen Themen hat sich der Ausschuss bei diesen Sitzungen befasst? Einschließlich der konstituierenden Sitzung im April 2013 fanden sechs Sitzungen des PSA statt. Insbesondere waren folgende Themen von Bedeutung: – Verabschiedung der Geschäftsordnung des PSA und Beauftragung kontinu- ierlicher Arbeitskreise und befristeter Arbeitsgruppen – Aufgaben der Programmakteure im Gemeinschaftswerk – Einführung der Süd-Nord-Komponente – Umsetzung des Qualitätssystems – Förderleitlinie und Verfahrensregelungen im Programm – Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des weltwärts-Programms. Drucksache 18/3489 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Bezüglich welcher Fragestellungen hat der PSA bisher den Arbeitskreis (AK) „Qualität“ konsultiert, und welche waren die Vorschläge und Kritiken , die der AK dem PSA in seinen bisherigen Berichten unterbreitet hat? Der PSA und der AK Qualität haben sich u. a. zu folgenden Themen ausgetauscht : Freiwilligenbefragung, Qualitätsanforderungskatalog, System zur Meldung und Bearbeitung von Qualitätsmängeln, Landesansprechpersonen, Zertifizierung der Entsendeorganisationen durch externe Prüfinstanzen. Die Bearbeitung der derzeitigen Aufgaben des AK Qualität resultieren überwiegend aus den Ergebnissen des Follow-up-Prozesses. Der AK Qualität legt dem PSA regelmäßig zu den PSA-Sitzungen einen Bericht über seine Arbeit vor. Zudem erstellt der AK Qualität Entscheidungsvorlagen für den PSA. 21. Nach welchem Verfahren melden die Qualitätsverbünde Richtlinienverstöße an die Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms oder an das BMZ? Die Qualitätsverbünde üben eine zentrale Rolle im Qualitätssystem aus, indem sie die Entsendeorganisationen in der Qualitätsentwicklung unterstützen und bekannt gewordene Mängel und Probleme bearbeiten. Die Rolle des Qualitätsverbundes beinhaltet die vertrauensvolle Beratung der Entsendeorganisationen und die Pflicht sicherzustellen, dass gravierende Qualitätsverstöße, von denen der Qualitätsverbund erfährt, an BMZ und ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH weitergeleitet werden. Die Qualitätsverbünde berichten jährlich und ad hoc bei Bedarf schriftlich oder mündlich an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH/ Koordinierungsstelle weltwärts. 22. Sind der Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms oder dem BMZ bereits Richtlinienverstöße durch die Qualitätsverbünde bekannt geworden , und wenn ja, welche Verbünde und Organisationen waren davon betroffen ? Nein, bislang sind durch die Qualitätsverbünde keine Richtlinienverstöße bekannt geworden. Im Rahmen der im Jahr 2013 erstmalig durchgeführten Freiwilligenbefragung wurden jedoch Qualitätsmängel bekannt, die den betroffenen Entsendeorganisationen kommuniziert wurden. Diese Mängel werden gemeinsam mit den Qualitätsverbünden bearbeitet und die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH über das Ergebnis unterrichtet. 23. Wurden gegebenenfalls Entsendeorganisationen aus den Qualitätsverbünden ausgeschlossen? Wenn ja, welche, und warum genau? Nein, bislang wurden keine Entsendeorganisationen aus den Qualitätsverbünden ausgeschlossen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3489 24. Gab es Fälle, in denen das BMZ die Kooperation mit Entsendeorganisationen im Rahmen des weltwärts-Programms aufgrund von Regelverstößen beendet hat? Wenn ja, a) welche Organisationen waren davon betroffen, b) gegen welche Richtlinien richteten sich diese Verstöße? Wenn nein, c) warum nicht, angesichts der auch den Fragestellern gegenüber vorgetragenen Vorwürfe, die gegen manche Entsendeorganisationen im Raum stehen? d) welche Auflagen werden gemacht, und wie wird die Einhaltung dieser nachgehalten und kontrolliert? Die Fragen 24 und 24a bis 24d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gab zwei Fälle, in denen das BMZ die Kooperation mit weltwärts-Entsendeorganisationen aufgrund von Regelverstößen beendet hat. Die Verstöße bezogen sich auf schwerwiegende Richtlinienverstöße bei der Visa-Beschaffung, der Spendenfreiwilligkeit und -höhe und unzulässige Eigenbeteiligung der weltwärts-Freiwilligen, sowie Mängeln bei der pädagogischen Betreuung vor Ort. Die Nennung der Organisationen kann hier nicht offen erfolgen, da damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wäre und die Organisation in der Ausübung ihrer weiteren Tätigkeit behindert wäre. Daher wird die Antwort insoweit als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* Die Antwort erfolgt gesondert und wird nicht in auf Bundestagsdrucksache veröffentlicht . 25. Welche Qualitätsverbünde existieren momentan, und welche Entsendeorganisationen sind in diesen zusammengeschlossen? Derzeit bestehen sechs Qualitätsverbünde: – Evangelischer Qualitätsverbund weltwärts (EQEB) – Verein entwicklungspolitischer Austauschorganisationen e. V. (Ventao) – Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e. V. (AGdF) – Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ e. V. (AKLHÜ) – fid-Netzwerk international QM – DRK-Generalsekretariat. Die Entsendeorganisationen sind verpflichtetet, sich einem Qualitätsverbund ihrer Wahl anzuschließen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 18/3489 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Aus welchen Gründen waren im Jahr 2013 noch 240 Organisationen als Entsendeorganisationen anerkannt (vgl. Dokumentation des Follow-UpProzesses 2012–2013), wenn auf der Webseite aktuell jedoch lediglich rund 180 als aktive Entsendeorganisationen aufgeführt werden? Wie ist dieser Rücklauf zu erklären? Es gibt 240 anerkannte weltwärts-Entsendeorganisationen. Davon sind lediglich 180 derzeit aktiv. Seit dem Jahr 2013 werden zur Förderung größtmöglicher Transparenz nur noch die tatsächlich aktiven Entsendeorganisationen aufgeführt . 27. Wurde bereits von der Option Gebrauch gemacht, Entsendeorganisationen in Einzelfällen, in denen Freiwillige ohne ausreichendes Visum den Freiwilligendienst angetreten haben, aus dem Programm auszuschließen? Wenn ja, welche Organisationen betrifft dies? Wenn nein, warum nicht? Bei einer der unter Frage 24 angesprochenen Entsendeorganisation spielten wiederholte Richtlinienverstöße im Bereich der Visa-Beschaffung eine entscheidende Rolle. Bezüglich der Nennung dieser Organisation wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 28. Sind dem BMZ oder der Koordinierungsstelle des weltwärts-Programms Fälle bekannt geworden, in denen Freiwillige a) ohne gültiges Visum entsandt wurden, b) keinen Mentor oder keine Mentorin oder keinen Notfallkontakt im Einsatzland hatten, c) kein festes Projekt im Einsatzland vorfanden, d) inadäquat mit Unterkunft und Nahrung versorgt wurden, e) von polizeilicher Verfolgung bedroht waren? Über die Jahre, in denen das weltwärts-Programm durchgeführt wurde, sind wenige Einzelfälle in den genannten Kategorien aufgetreten. Wenn die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH Informationen über Einzelfälle erhält, setzt sie sich direkt mit der betroffenen Entsendeorganisation und ggf. auch mit anderen betroffenen Akteuren in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären. Sofern Hinweise vorliegen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, werden neben der Stellungnahme der Entsendeorganisation auch andere Akteure eingebunden. Je nach Situation und Schweregrad eines Verstoßes stehen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bis hin zum Ausschluss aus dem Programm (siehe die Antwort zu Frage 24) zur Verfügung. 29. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eventuelle Missstände zu beseitigen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3489 30. Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung im Falle eines Streitfalls zwischen Freiwilligen und Entsendeorganisationen vor? Die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind im Freiwilligenvertrag, einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem oder der Freiwilligen und der Entsendeorganisation , festgelegt und müssen auf Basis dieses Vertrages zwischen den beiden Parteien geklärt werden. Falls ein Streitfall von der einen oder anderen Seite an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH oder das BMZ herangetragen wird, bieten diese systematisch beiden Seiten ihre Beratung an. 31. Prüft die Bundesregierung die Einführung weiterer Maßnahmen zur Qualitätssicherung oder zur Notfallhilfe für Freiwillige, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Freiwilligen im Fall eines Versagens der Entsendeorganisation gewährleisten zu können? Im Rahmen eines umfassenden Qualitätssystems arbeiten alle Akteure des Programms gemeinsam an der Sicherung und Weiterentwicklung der Programmqualität . Grundlage für diese Arbeit ist ein gemeinsamer, programmweit gültiger Qualitätsanforderungskatalog. Teil der Qualitätssicherung ist die Qualitätsprüfung der Entsendeorganisationen durch externe Prüfinstanzen. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die im Programm anerkannten Entsendeorganisationen ein Qualitätszertifikat. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurde im Jahr 2013 die erste Freiwilligenbefragung umgesetzt. Ein externes, unabhängiges Institut befragte alle Freiwilligen , die im Jahr 2013 aus ihrem weltwärts-Dienst zurückgekehrt waren, zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Nachbereitung des Dienstes. Die Rücklaufquote lag bei etwa 63 Prozent der Befragten und damit erfreulich hoch. Die Ergebnisse waren insgesamt sehr positiv. So waren 94 Prozent aller Teilnehmenden mit dem weltwärts-Dienst sehr zufrieden oder eher zufrieden. Für alle aktiven Entsendeorganisationen im weltwärts-Programm besteht seit Ende 2013 die Pflicht, sich einem Qualitätsverbund anzuschließen. Die Qualitätsverbünde arbeiten mit den Entsendeorganisationen an der Qualitätssicherung sowie der weiteren Qualitätsentwicklung, unterstützen sie bei der externen Qualitätszertifizierung und beraten sie bei der Behebung von Qualitätsmängeln, die beispielsweise im Rahmen der Freiwilligenbefragung deutlich werden können. Desweiteren wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Im AK Qualität findet zudem ein fortlaufender Dialog zwischen dem BMZ, den zivilgesellschaftlichen Trägern und zurückgekehrten Freiwilligen zur weiteren Qualitätsentwicklung statt. Zur weiteren Verbesserung der Notfallhilfe wurden sogenannte Landesansprechpersonen (LAP) eingerichtet. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 11. Zudem bereitet die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH zurzeit eine Bestandsaufnahme der Sofortkontakte der weltwärts-Entsendeorganisationen und deren Assisteuren (Versicherungen) vor. Ziel ist es, auf der Grundlage dieser Studie Empfehlungen von Mindeststandards für ein Krisen- und Notfallsystem zu erarbeiten . Drucksache 18/3489 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Sind der Bundesregierung Praktiken bekannt, durch die direkte bzw. indirekte Spenden von Freiwilligen, die über den Betrag von 150 Euro pro Freiwilligenmonat hinausgehen, als Eigenanteil ausgewiesen oder direkt an die Freiwilligen oder Einsatzstellen ausgezahlt werden? Wie stellt das BMZ sicher, dass solche Spenden als Drittmittel angegeben werden? Mit Einführung der Förderleitlinie zum 1. Januar 2014 wurde die Grenze von 150 Euro je Freiwilligenmonat aufgehoben. Das Einbringen von Spendenmitteln durch die Freiwilligen darf ausdrücklich keine Bedingung für die Teilnahme am Freiwilligendienst sein. Es steht den Teilnehmenden jedoch frei, ihre Entsendeorganisation , die Einsatzstelle oder andere am Programm beteiligte Akteure zu unterstützen. Eventuellen Hinweisen auf Verstöße gegen die Spendenregelung wird seitens der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH und der Qualitätsverbünde nachgegangen. 33. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Einbringen von Spendenmitteln durch die Freiwilligen von den Entsendeorganisationen nicht als Bedingung für die Teilnahme am Freiwilligendienst ausgewiesen bzw. praktiziert wird? Gemäß der „Förderleitlinie zu Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts“ vom 1. Januar 2014 darf das Einbringen von Spendenmitteln ausdrücklich keine Bedingung für die Teilnahme am Freiwilligendienst sein. Die Auswahl und Teilnahme der Freiwilligen richtet sich allein nach den persönlichen Voraussetzungen der Interessenten und Interessentinnen und darf nicht von der Höhe der aufgebrachten Spendenmittel abhängig gemacht werden. Das Thema Spendenmittel wird außerdem von den Qualitätsverbünden bearbeitet . Sie unterstützen ihre Mitglieder, die Entsendeorganisation, bei der passenden Kommunikation gegenüber den Freiwilligen beispielsweise durch die Veranstaltung von Workshops und durch den Austausch von Informationsmaterial zu diesem Thema. 34. Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass weltwärts-Freiwillige entsprechend den Grundsätzen des weltwärts-Programms keine Tätigkeiten in den Einsatzländern verrichten, die vollwertige Arbeitsplätze ersetzen ? Anhand welcher Kriterien beurteilt die Bundesregierung dies? Erwerbsarbeitsplätze dürfen gemäß der Förderleitlinie zu Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts nicht durch Freiwillige ersetzt werden. Diesen Aspekt müssen die Entsendeorganisationen, welche die Durchführungsverantwortung tragen, bei der Planung der Einsatzplätze berücksichtigen . Die Einsatzplätze der weltwärts-Freiwilligen werden von den Entsendeorganisationen registriert. Vertreterinnen und Vertreter der Entsendeorganisationen, die dieses Verfahren nutzen, müssen vorab an einem Qualifizierungsworkshop zur Einsatzplatzauswahl teilnehmen, um unter anderem eine Auswahl der Einsatzplätze entsprechend der Vorgaben des weltwärts-Programms sicher zu stellen . Die eingereichten Einsatzplatzregistrierungen werden zudem durch die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH im Rahmen eines Stichprobenverfahrens über- prüft. Dabei werden auch die vorgesehenen Tätigkeiten der Freiwilligen im Hinblick auf einen eventuellen Ersatz von Erwerbsarbeitsplätzen betrachtet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3489 35. Welche Fortschritte wurden bei der Diversifizierung von Zielgruppen erreicht ? Wie haben sich seit Beginn der dreijährigen Pilotphase zur Zielgruppenansprache die Anzahl und der Anteil von Freiwilligen a) mit Behinderung, b) mit laufender oder abgeschlossener Berufsausbildung, c) nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht bzw. mit Migrationshintergrund entwickelt? Auf Trägerebene haben sich Bündnisse von Entsendeorganisationen rund um Antragsteller und Antragstellerinnen von geförderten Maßnahmen zur Diversifizierung von Zielgruppen gebildet, die bereits Fortschritte nennen können. So konnte beispielsweise in elf Entsendeorganisationen der Anteil von Menschen mit Berufsausbildung von insgesamt 3 Prozent auf 11 Prozent erhöht werden. Die Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen konnten durch gezielte Ansprachen in einer in diesem Bereich besonders aktiven Entsendeorganisation von zwei auf 42 erhöht werden. Als weiterer Fortschritt sind zwei strukturelle Meilensteine zu nennen: Seit Januar 2014 kann ein finanzieller Mehrbedarf, insbesondere von Menschen mit Behinderung, durch bis zu 600,00 Euro monatlich zusätzlich während des weltwärts -Einsatzes abgedeckt werden. Als strukturelle Instrumente zur Zielgruppenansprache gibt es Programmbegleitmaßnahmen, für die im Jahr 2011 eigens der Förderschwerpunkt „Integration von bisher nur in sehr kleinem Umfang an der Entsendung beteiligten Gruppen (z. B. Berufsschulabgänger, Menschen mit Behinderungen)“ eingerichtet wurde. Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist die in Auftrag gegebene barrierefreie Umgestaltung des programmeigenen Internetauftritts . Die Bereitstellung der grundlegenden Informationen in leichter Sprache und mittels Filmmaterial auch in Gebärdensprache ist noch im Jahr 2014 vorgesehen. Laut der Freiwilligenbefragung 2013/2014 haben derzeit 12 Prozent der Freiwilligen einen Migrationshintergrund. Es bleibt Ziel des Programms, den Anteil zu erhöhen. Eine Entsendeorganisation führt eine Programmbegleitmaßnahme mit der gezielten Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund durch. Die AG Zielgruppen des weltwärts-Programms erarbeitet derzeit eine Auflistung von Migrantenorganisationen, deren Profil und Arbeitsgebiet auf ein mögliches Interesse an weltwärts schließen lassen. Damit kann eine gezieltere Ansprache der Organisationen zu Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des weltwärtsProgramms erfolgen. 36. Mit welchen Organisationen arbeitet das weltwärts-Programm als Brückenorganisation zu diesen Zielgruppen zusammen, und welche finanziellen Mittel wurden für die Pilotphase bereitgestellt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Im Rahmen der geförderten Programmbegleit- und Rückkehrmaßnahmen haben weltwärts-Entsendeorganisationen vielfältige Kooperationen und Kontakte aufgebaut . Zur besseren Erreichung von Menschen mit Behinderung wurde mit Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen, (Selbstvertreter-)Organisationen und Studierendenvertretungen, Stiftungen, Austauschprogrammen und Fachstellen für internationale Jugendarbeit zusammengearbeitet. Im Bereich Menschen mit Berufsausbildung haben einige Entsendeorganisationen Kontakte zu Hand- werkskammern, Industrie- und Handelskammern, Berufs- und Fachschulen mit unterschiedlichen Ausbildungsberufen im handwerklichen, kaufmännischen, Drucksache 18/3489 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sozialen, gesundheitlichen Bereich sowie zum EPIZ Berlin (Entwicklungspolitisches Bildungs- und Informationszentrum – EPIZ e. V. Berlin), zum eFeF (evangelisches Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienst), zum FINEP (Forum für internationale Entwicklung und Planung) und zum TEAM GLOBAL, zum eurodesk Netzwerk und zu Jugendzentren aufgebaut. Durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken, die eine Förderung zur besseren Ansprache von Menschen mit Migrationshintergrund erhalten hat, bestehen Vernetzungen mit Akteuren der migrantischen Szene in den ostdeutschen Ländern und zum Teil auf Bundesebene (migrantische Beraterinnen und Berater sowie Migration , Entwicklung und Partizipation e. V. – MEPA). Insgesamt sind seit dem Jahr 2011 zehn Programmbegleitmaßnahmen und zwei Rückkehrmaßnahmen zur Zielgruppenerreichung gefördert bzw. für das Jahr 2015 bereits bewilligt worden. Abruf bewilligter Mittel für Programmbegleit- und Rückkehrmaßnahmen von 2011 bis 2014: 2011: 125 017,97 Euro 2012: 194 206,41 Euro 2013: 245 777,26 Euro 2014: 91 660,58 Euro. 37. Aus welchen Gründen wurde nach Information der Fragesteller auf eine gezielte Ansprache weiterer Zielgruppen, wie junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien oder mit Haupt- oder Realschulabschluss, verzichtet, und inwiefern plant die Bundesregierung, die Maßnahmen zur Diversifizierung im weltwärts-Programm auf weitere Zielgruppen zu erweitern ? Im Rahmen des Follow-up-Prozesses zur weltwärts-Evaluierung wurde die Frage der Diversifizierung von Zielgruppen von einer Arbeitsgruppe untersucht und mündete in der Empfehlung, zunächst die Zielgruppen Menschen mit Behinderung , Menschen mit Berufsausbildung und Menschen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht bzw. mit Migrationshintergrund im Rahmen einer Pilotphase verstärkt anzusprechen. Darüber hinaus wurden jedoch auch andere Zielgruppen von dieser Arbeitsgruppe als bisher unzureichend erreicht identifiziert. Es wurde deshalb eine systematische Erfassung der Veränderungen hinsichtlich der Diversifizierung von Zielgruppen empfohlen . Inwieweit es zwischen den bisher als wenig erreichten Zielgruppen Schnittmengen gibt und ob sich beispielsweise auch die Anteile der Menschen mit Haupt- und Realschulabschluss dadurch verändern, dass verstärkt auf Menschen mit Berufsausbildungen zugegangen wird, bleibt deshalb abzuwarten. 38. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „schlechten Datengrundlage zur Situation der jungen Männer und Frauen in den Freiwilligendiensten“ (vgl. Dokumentation des Follow-Up-Prozesses 2012–2013), und plant sie die Erarbeitung einer Strategie, wie GenderMainstreaming im Programm verankert werden kann, wie im Genderbericht empfohlen? Die Zielgruppenansprache des weltwärts-Programms richtet sich zunächst geschlechterneutral an junge Menschen zwischen 18 und 28 Jahren. Darüber hinaus wird jedoch der Anteil junger Männer und Frauen unter den Teil- nehmenden systematisch erhoben und fortlaufend beobachtet. Nachdem sich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3489 zwischen den Jahren 2011 bis 2013 der Anteil junger Männer zunächst stark, doch dann in geringerem Maße verkleinert hat, ist dieser Entwicklungstrend im Jahr 2014 nicht zu beobachten. Zum Stichtag 21. November 2014 war eine leichte Erhöhung des Anteils junger Männer im Vergleich zum Vorjahr 2013 erkennbar . Die Entwicklung der Geschlechteranteile bleibt deshalb weiterhin zu beobachten. 39. Inwiefern sieht die vor- und nachbereitende Betreuung von weltwärtsFreiwilligen vor, dass diese mittels „Critical Whiteness“-Trainingsmaßnahmen , insbesondere bei Entsendungen nach Afrika, auf ihre Entsendung vorbereitet werden bzw. die Erfahrungen mittels dieses Ansatzes nachbereitend reflektiert werden? Interessierte Organisationen, die im Rahmen des weltwärts-Programms Freiwillige entsenden möchten, müssen zuvor ein Verfahren zur Anerkennung als Entsendeorganisation durchlaufen. Während dieses Verfahrens wird unter anderem das pädagogische Gesamtkonzept geprüft, in dem auch die Vor- und Nachbereitung der Freiwilligen erläutert wird. Das pädagogische Konzept muss den Vorgaben der Förderleitlinie und des Qualitätsanforderungskataloges entsprechen. Die Entsendeorganisationen können in ihrem pädagogischen Konzept Trainingsmaßnahmen zu „Critical Whiteness“ vorsehen. Die Auswahl der Trainingsmaßnahmen bleibt den Entsendeorganisationen auf Basis der Anforderungen des Qualitätsanforderungskataloges überlassen, damit abhängig von den verschiedenen Umständen (z. B. Vorerfahrung der Freiwilligen, Gastland des Freiwilligendienstes etc.) für jede Gruppe die am besten passende Maßnahme durchgeführt werden kann. Drucksache 18/3489 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3489 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333