Deutscher Bundestag Drucksache 18/3508 18. Wahlperiode 10.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3289 – Zeitplan zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Über den Zeitplan der Bundesregierung zur Behandlung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) war den Fragestellern bekannt, dass am 5. November 2014 die Behandlung im Kabinett und am 19. Dezember 2014 die Behandlung im Bundesrat erfolgen sollte. Nach Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 5. November 2014 wurde dieser Gesetzentwurf jedoch noch nicht einmal für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Offenkundig haben die Fragesteller Kenntnis von einem Planungsstand erlangt, der in die Vorhabendokumentation der Bundesregierung Eingang gefunden hatte. Dass sich an diesen Planungsständen Änderungen ergeben, kommt sehr häufig vor. Das Vorhaben war aber, so wie von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, im Ausschuss vorgetragen, bislang zu keinem Zeitpunkt für die Kabinettzeitplanung gemeldet. 1. Wann plant die Bundesregierung den Referentenentwurf zum genannten Gesetz zu behandeln? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit einen RefeDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rentenentwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II. Der Gesetzentwurf wird nach Abschluss der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein genauer Termin steht derzeit noch nicht fest. Drucksache 18/3508 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Warum wurde vom bisherigen Zeitplan abgewichen? Wie im Ausschuss vorgetragen, war das Vorhaben bislang zu keinem Zeitpunkt für die Tagesordnung des Kabinetts angemeldet. Vorläufige Terminpläne dieser Art ändern sich regelmäßig. 3. Welche von den über 30 von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einstimmig beschlossenen Rechtsänderungsvorschlägen sind gerade strittig innerhalb der Bundesregierung (www.haraldthome .de vom 20. Juli 2014)? Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, Auskünfte über noch nicht abgeschlossene interne Willensbildungsprozesse zu erteilen. Nach Abschluss der internen Abstimmungen wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen. Unabhängig davon sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts einschließlich des Verfahrensrechts im SGB II auf der Internetseite der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2014 veröffentlicht (http://msagd.rlp.de/arbeits-undsozialministerkonferenz -2014/links/). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333