Deutscher Bundestag Drucksache 18/351 18. Wahlperiode 28.01.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/258 – Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 16. bis 20. Dezember 2013 fand in Washington D. C. die dritte Verhandlungsrunde zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership; TTIP) statt. Bereits bei der Formulierung des umfangreichen Verhandlungsmandats hat sich gezeigt, dass keine breite Debatte über Sinn, Zweck und Folgen des TTIP gewünscht ist. So war etwa das EU-Verhandlungsmandat lange Zeit öffentlich unbekannt, eine valide Folgenabschätzung über die Wirkungen des TTIP gibt es nicht und die enge Einbindung in die Verhandlungen ist Unternehmensvertretern und -verbänden, entsprechenden Lobbygruppen und speziellen Anwaltskanzleien vorbehalten. Einen gleichwertigen Zugang und die Möglichkeit der Einflussnahme hat die Zivilgesellschaft nicht. Schließlich fallen auch die Informationen der Bundesregierung gegenüber dem Parlament über den Verhandlungsverlauf, das Agieren und die Positionierung der Regierungsvertreter in den zuständigen Gremien sehr allgemein aus. Diese Informationspolitik erklärt sich nicht allein durch die Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die TTIP-Verhandlung, sondern scheint bewusste Strategie zu sein. Wie in einem bis vor kurzem noch geheimen Strategiepapier der Europäischen Kommission nachgelesen werden kann, soll die Richtung der Debatte primär mittels positiver Kommunikation vorgegeben werden. Allgemeine , unverbindliche Aussagen sowie der Verweis auf Geheimhaltung und mangelnde Zuständigkeit ergänzen trefflich diese Kommunikationsstrategie. Eine transparente parlamentarische Debatte wird so schlicht unmöglich. Eine rationale Entscheidungsfindung und Beeinflussung der Verhandlungen durch den Deutschen Bundestag wird stark begrenzt, was angesichts der Tragweite und möglichen Folgen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA politisch inakzeptabel ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Januar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie wird die Bundesregierung ihrer Informations- und Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament im Hinblick auf die Verhandlungen zum TTIP vor dem Hintergrund nachkommen, dass die „Beratungsgegenstände […] im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik“ nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 als Drucksache 18/351 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorhaben im Sinne des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) definiert sind und die Bundesregierung nach § 4 Absatz 1 und 2 verpflichtet ist, „den Deutschen Bundestag […] umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich“ über alle entsprechenden Vorhaben sowie zu den „wirtschaftlichen, finanziellen und ökologischen Folgen des Vorhabens“ zu unterrichten? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag gemäß ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) dieses EU-Vorhaben am 15. März 2013 förmlich zugeleitet und am 28. März 2013 den dazugehörigen Berichtsbogen übermittelt. Darüber hinaus erfolgt gemäß § 4 EUZBBG eine laufende Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch Übersendung der Dokumente, die die Europäische Kommission der Bundesregierung im Rahmen der TTIP-Verhandlungen (TTIP = Transatlantic Trade and Investment Partnership) übermittelt, wie etwa Positionspapiere und Berichte zu den Verhandlungsrunden. Zudem werden fortlaufend alle Drahtberichte über die Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses in Brüssel, der sich mit den Verhandlungen über die TTIP befasst, an den Deutschen Bundestag übermittelt. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag auch weiterhin gemäß den einschlägigen Bestimmungen des EUZBBG über den Fortgang der Verhandlungen unterrichten. 2. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie den Deutschen Bundestag entsprechend diesen Verpflichtungen bisher hinreichend informiert hat? Durch welche parlamentarischen Vorlagen und anderen schriftlichen Stellungnahmen und durch welche mündlichen Unterrichtungen welcher Gremien ist das geschehen? Siehe Antwort zu Frage 1. Mit einem Schreiben vom 10. Dezember 2013 hat der damalige Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, den Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag eine Übersicht über die parlamentarischen Anfragen aus der 17. Legislaturperiode zur TTIP sowie einen Überblick über die schriftliche und mündliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages und seiner Gremien und Abgeordneten über die Verhandlungen zur TTIP in der 17. Legislaturperiode übermittelt. Auf dieses Schreiben und seine hier beigefügten Anlagen wird verwiesen. 3. Hält es die Bundesregierung über die bisherige Unterrichtung des Parlaments hinaus für nach dem EUZBBG geboten, nach jedem Verhandlungsabschnitt über die Fortschritte des TTIP eine umfassende schriftliche Informationsvorlage zum Verhandlungsstand zu übermitteln sowie diese im Rahmen einer Regierungserklärung zu erläutern und zu debattieren? 4. Welche anderen zusätzlichen schriftlichen Informationen des Deutschen Bundestages und seiner Gremien hält die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Informationspflichten nach dem EUZBBG für geboten? 5. Hat die Bundesregierung bisher alle von ihr in die TTIP-Verhandlungen eingebrachten Dokumente, sonstigen schriftlichen und mündlichen Verhandlungsvorschläge zur Kenntnis gebracht? Gilt das auch für Verhandlungsdokumente und -vorschläge der anderen Mitgliedstaaten und solche der Europäischen Kommission? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/351 Sind alle Verhandlungsdokumente, die in einer anderen Sprache verfasst wurden, inzwischen ins Deutsche übersetzt worden? Wann werden die entsprechenden Übersetzungen – etwa von „DS“-Dokumenten – vorliegen? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag auch weiterhin gemäß ihrer Informationspflichten nach EUZBBG unterrichten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übermittelt die entsprechenden Dokumente an die Bundestagsverwaltung, wo sie für alle Abgeordneten über die Datenbank EUDOX abrufbar sind. Dokumente der Europäischen Kommission werden nicht generell in alle Amtssprachen übersetzt. Die Verhandlungsdokumente seitens der Europäischen Kommission sind bisher nur in englischer Sprache übermittelt worden. 6. Hält die Bundesregierung des Weiteren ihre Antwort zu Frage 1 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14755 (Zusammensetzung der „Hochrangigen Arbeitsgruppe“) für ausreichend , in der sie mitteilt: „Genauere Informationen zur Zusammensetzung liegen der Bundesregierung nicht vor.“? In welcher Hinsicht handelt die Bundesregierung angemessen, wenn sie entsprechende Informationen vor dem Hintergrund eines so weit reichenden Abkommens wie dem TTIP nicht beschafft? 7. Ist die Bundesregierung jetzt bereit, die Mitglieder der „Hochrangigen Arbeitsgruppe“ dem Deutschen Bundestag unter Angabe von Namen und Dienststellung zu nennen und sich hierfür die entsprechenden Informationen zu beschaffen? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die „High Level Working Group on Jobs and Growth“ (HLWG) bestand von Ende 2011 bis Anfang 2013 unter der Leitung des EU-Handelskommissars Karel De Gucht und des damaligen US-Handelsbeauftragten Ron Kirk. Sie setzte sich aus Experten der US-Regierung und der Europäischen Kommission zusammen. Genauere Informationen zur Zusammensetzung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Europäische Kommission hat entschieden, keine weiteren Informationen hierzu zu veröffentlichen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Entscheidung zu akzeptieren. 8. Welche Positionspapiere von Unternehmensverbänden, Anwaltskanzleien, unternehmensnahen Lobbygruppen und Einzelunternehmen sind in die Erarbeitung der deutschen Position an welcher Stelle zum TTIP eingeflossen (bitte auflisten)? Welche inhaltlichen Positionen sind im Zuge der Ressortabstimmung übernommen worden, und wie wird dies begründet? 9. In welcher Relation dazu stehen Positionspapiere aus den Gewerkschaften, von Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, der Kirchen und anderer Nichtregierungsorganisationen ohne Unternehmensbezug, und wie sind diese konkret in die Positionsfindung der Bundesregierung eingeflossen (bitte auflisten)? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Drucksache 18/351 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung führt durch das BMWi auf breiter Basis eine Beteiligung sowohl der Wirtschaftsverbände als auch von Akteuren der Zivilgesellschaft durch, um alle relevanten Aspekte einzubeziehen. Stellungnahmen und Positionspapiere aller Verbände, Gewerkschaften und interessierter Organisationen fließen gleichermaßen in die Meinungsbildung und Positionierung der Bundesregierung ein. 10. Welchen ständigen Zugang haben deutsche Unternehmensverbände, Anwaltskanzleien , Lobbygruppen und Einzelunternehmen zu den laufenden TTIP-Verhandlungsrunden, und welcher kontinuierliche Informationsaustausch wird ihnen durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Ressorts gewährt? Welche Konsultationen und Gespräche zum Thema gab es seit Beginn der TTIP-Verhandlungen in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt (bitte auflisten)? Das BMWi hat in den zurückliegenden Monaten Anhörungen der Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände durchgeführt sowie ein Informationsgespräch für Nichtregierungsorganisationen über handelspolitische Fragen mit Schwerpunkt zur TTIP angeboten. Im November 2013 fand ein zweites Verbändegespräch statt, und für Februar 2014 ist eine weitere Veranstaltung für Nichtregierungsorganisationen geplant. Auch im weiteren Verhandlungsverlauf werden Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in dieser Form eingebunden und informiert. Die Europäischen Kommission und der US-Handelsbeauftragte haben bislang am Rande der Verhandlungsrunden zum Civil Society Dialogue eingeladen, zuletzt am 18. Dezember 2013. Berichte sowie Teilnehmerlisten zu diesen Treffen veröffentlicht die Europäische Kommission auf ihrer Website zu TTIP (http://ec. europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm). 11. Welche deutschen Akteure haben u. a. durch ihre Mitgliedschaft im Verband BusinessEurope kontinuierlichen Zugriff auf die Ergebnisse der Verhandlungsrunden und Informationen, die über die allgemeinen Informationen der Generaldirektion Handel hinausgehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Mitglieder von BUSINESSEUROPE oder anderen in Brüssel tätigen Gruppen Zugriff auf weitergehende Informationen zu den Verhandlungen haben. 12. Wie wird die weitgehende, von der Gewerkschaft verdi, vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. und von kommunalen Spitzenverbänden , wie dem Bayerischen Städtetag (siehe Stellungnahme des Vorsitzenden Dr. Ulrich Maly vom 20. November 2013) kritisierte Intransparenz im Hinblick auf die Ziele, Schritte und Folgen des TTIP gerechtfertigt, insbesondere wo Unternehmensverbände, Anwaltskanzleien, Lobbygruppen und Einzelunternehmen einen privilegierten Zugang (siehe Frankfurter Rundschau von 20. November 2013) bei der Mandatserstellung als auch beim Zugang zu den jeweiligen Verhandlungen haben? 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der massiven Kritik (siehe Süddeutsche Zeitung vom 11. November 2013 und GEO vom 20. Dezember 2013) an der Asymmetrie der Beteiligung und an der Einflussnahme auf den TTIP-Prozess, die einerseits Akteure der Zivilgesell- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/351 schaft fernhält und andererseits Unternehmensverbände, Anwaltskanzleien, unternehmensnahe Lobbygruppen und Einzelunternehmen privilegiert? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 sowie 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/14734) verwiesen. 14. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die EU-Verhandlungsstrategie geheim sein muss, um den Verhandlungserfolg nicht zu gefährden? Wenn ja, wie begründet sie diese Position? Hohe Transparenz des Verhandlungsprozesses ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung bedauert, dass die US-Seite eine Weitergabe ihrer Verhandlungspapiere über die Europäische Kommission an die EU-Mitgliedstaaten bislang nicht ermöglicht hat. Damit die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, bedarf es jedoch grundsätzlich einer gewissen Vertraulichkeit – so wie allgemein bei Vertragsverhandlungen dem Verhandlungsgegenüber nicht von vorneherein alle Positionen preisgegeben werden. Die Europäische Kommission informiert die Mitgliedstaaten der EU regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen und führt seit Verhandlungsbeginn einen breit angelegten Dialog mit der Wirtschaft, den Parlamenten und Gewerkschaften sowie Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen insbesondere aus dem Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung regelmäßig den Handelspolitischen Ausschuss in Brüssel, um weitergehende Nachfragen zu stellen und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. 15. Waren angesichts der bereits heute vorliegenden Informationen zum Ausmaß des „NSA-Überwachungsskandals“ und der geheimdienstlichen Informationsbeschaffung aller am TTIP beteiligten Akteure die Verhandlungsstrategie und die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten jemals geheim ? Die Annahme, die am TTIP beteiligten Akteure stünden in Zusammenhang mit einer geheimdienstlichen Informationsbeschaffung, ist aus Sicht der Bundesregierung reine Spekulation und kann von dieser auch nicht bestätigt werden. Aus diesem Grund erübrigt sich eine weitergehende Beantwortung. 16. Welche konkreten Ergebnisse hatte die dritte Verhandlungsrunde zum TTIP vom 16. bis 20. Dezember 2013 in Washington D. C.? Ein Bericht über die Ergebnisse der dritten Verhandlungsrunde ist dem Deutschen Bundestag mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke, vom 21. Januar 2014 übermittelt worden. Drucksache 18/351 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. In welchen konkreten Bereichen gab es über die drei bisherigen Verhandlungsrunden eine Einigung, und wie lauten diese konkret? 18. Welche strittigen Punkte sind bisher aufgetreten, und wie sollen diese ausgeräumt werden? 19. Welche unterschiedlichen Positionen haben sich in welchen Bereichen in der EU-Verhandlungsdelegation und zwischen den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten herausgebildet (bitte auflisten)? Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit der dritten Verhandlungsrunde endete die „Vorbereitungsphase“, in der wesentliche Zielsetzungen abgesteckt sowie übereinstimmende und divergierende Interessen beider Seiten ausgelotet wurden. Die Verhandler machten Fortschritte in den Kernbereichen des Abkommens. Für Details wird auf den an den Deutschen Bundestag übermittelten Bericht der Europäischen Kommission zur dritten Verhandlungsrunde verwiesen. Bei der nächsten Runde im März 2014 wollen EU und USA mit den konkreten Textverhandlungen beginnen. 20. Wie sieht der weitere „Fahrplan“ für die Verhandlungen im Jahr 2014 aus? Im Jahr 2014 sollen die Verhandlungen im Zweimonatsrhythmus fortgeführt werden und ein Abschluss möglichst im Jahr 2015 angestrebt werden. Der USHandelsbeauftragte (USTR) Michael Froman und EU-Handelskommissar Karel De Gucht werden sich im Februar 2014 zu einer politischen Bestandsaufnahme bezüglich des Verhandlungsstands, der zu behandelnden Themen sowie gegebenenfalls politischer Entscheidungen zu einzelnen Bereichen treffen. Die vierte Runde soll im März 2014 in Brüssel stattfinden. Weitere Verhandlungsrunden sind für Mai, Juli, Oktober und Dezember 2014 geplant. 21. Welche konkreten Inhalte werden bei den nächsten Verhandlungsterminen wann und wie aufgerufen (bitte im Detail auflisten)? Bislang hat die Europäischen Kommission der Bundesregierung noch keine Tagesordnung für die im März 2014 in Brüssel stattfindende vierte Verhandlungsrunde mit den USA vorgelegt. 22. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem EUUSA -Freihandelsabkommen und dem Abkommen der EU mit Kanada (CETA)? Die Verhandlungen mit Kanada sind Teil einer handelspolitischen Strategie der EU, um im transatlantischen Handel günstige Rahmenbedingungen für eine weitere Intensivierung und den Ausbau der gegenseitigen Beziehungen zu schaffen. Dies betrifft über den Güterhandel hinaus Bereiche wie z. B. Investitionen, regulatorische Zusammenarbeit und Dienstleistungen. CETA und TTIP sind Teil dieser Strategie. 23. Dient das CETA als „Blaupause“ für das TTIP? Nein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/351 24. Wird im Rahmen der CETA-Verhandlungen mit Kanada ebenfalls über ein Investor-Streit-Schlichtungsverfahren (Investor-state dispute settlement; ISDS) gesprochen? Wenn ja, an welchen Stellen gibt es im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung unterschiedliche Vorstellungen? Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen? Ja. CETA wird als erstes Abkommen nach dem Kompetenzübergang für ausländische Direktinvestitionen auf die EU durch den Vertrag von Lissabon Bestimmungen über den Investitionsschutz enthalten. Deutschland erachtet Bestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat Schiedsverfahren in Abkommen mit OECD-Staaten (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zwar grundsätzlich nicht als erforderlich. Gleichwohl ist die Ausgestaltung des Kapitels über Investor-Staat-Schiedsverfahren im CETA jedoch von erheblicher Bedeutung, da dieses Präjudizwirkung für künftige von der Europäischen Kommission verhandelte Abkommen mit Investitionsschutzbestimmungen haben wird. Die Bundesregierung wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten nehmen nicht an den Verhandlungen teil. Diese werden von der Europäischen Kommission geführt . Die Europäische Kommission berichtet den EU-Mitgliedstaaten zwar regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen, in Einzelpunkten hat es hier jedoch unterschiedliche Auffassungen gegeben. Die Bundesregierung hat dies jeweils zum Anlass genommen – und wird dies auch weiterhin tun –, gegenüber der Europäischen Kommission auf eine rechtlich handhabbare Regelung hinzuwirken , die allen Interessen, und zwar denjenigen der Vertragsstaaten, der Investoren , der Zivilgesellschaft und sonstigen betroffenen Dritten, Rechnung trägt. 25. Wäre es US-amerikanischen Konzernen nach Einschätzung der Bundesregierung im Falle eines ISDS im CETA möglich, eine Zweigniederlassung in Kanada zu gründen und über diese Schadensersatz gegen EU-Staaten zu fordern, auch wenn im TTIP kein entsprechendes Investitionsschutzkapitel enthalten sein wird? Wenn nein, warum nicht? Diese Frage kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden, da insoweit noch kein endgültiges Verhandlungsergebnis vorliegt. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Zweigniederlassungen von US-Konzernen in Kanada nicht Bestimmungen über Investor-Staat-Schiedsverfahren in CETA nutzen können, um Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland oder andere EU-Mitgliedstaaten geltend zu machen. 26. Wird es sich nach Einschätzung der Bundesregierung sowohl bei CETA als auch bei TTIP um gemischte Abkommen handeln, die sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden müssen? Für wann sind diese Ratifizierungsprozesse nach aktuellem Planungsstand vorgesehen? 27. Welche weiteren Mitspracherechte haben das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag im Verhandlungsprozess, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung des Vertragstextes? Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Drucksache 18/351 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ob ein Freihandelsabkommen als gemischtes Abkommen zu qualifizieren ist, welchem nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die nationalen Parlamente zustimmen müssen, lässt sich abschließend erst beurteilen, wenn die endgültigen Abkommenstexte vorliegen. Bei TTIP geht die Bundesregierung davon aus, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handeln wird. Gleiches gilt auch für CETA. Es wird deshalb voraussichtlich sowohl eine Ratifizierung auf europäischer Ebene als auch durch die einzelnen Mitgliedstaaten notwendig sein. Der konkrete Zeitrahmen für ein nationales Ratifikationsverfahren lässt sich allerdings noch nicht abschätzen. Dies hängt von der vorherigen Finalisierung der Verhandlungen mit den jeweiligen Vertragspartnern (Kanada bzw. USA) ab. Gesamtherstellung: H. 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