Deutscher Bundestag Drucksache 18/3515 18. Wahlperiode 11.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3292 – Einbindung libyscher Militär- und Polizeibehörden in die Überwachungssysteme „Seepferdchen Mittelmeer“ und EUROSUR Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach fünfjähriger Vorbereitungszeit nahm die Europäische Union dieses Jahr ihr Grenzüberwachungssystem EUROSUR in Betrieb. Zunächst werden „nationale Kontrollzentren“ (NKZ) von 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) untereinander vernetzt. Hierzu gehören unter anderem alle Mittelmeeranrainer sowie jene Staaten mit einer östlichen Außengrenze plus Norwegen als im Schengener Abkommen assoziiertes Land. Im Dezember 2014 sollen dann alle übrigen EU-Mitglieder folgen, zuzüglich Island, der Schweiz und Liechtenstein . Als Hauptquartier fungiert die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU FRONTEX mit Sitz in Warschau, wo in einer neuen Kommandozentrale jeder Vorfall an einer EU-Außengrenze grafisch angezeigt wird (www.youtube.com/watch?v= otm56 hNKOzA#t=51). Die Modernisierung der NKZ sowie die Einrichtung der Kommandozentrale in Warschau wurden von der EU mit rund 244 Mio. Euro gefördert. Um auch Länder des Arabischen Frühlings in die EU-Migrationsabwehr zu integrieren , errichtet die Regierung Spaniens das grenzpolizeiliche Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ („Seahorse Mediterraneo“). Am von der spanischen Guardia Civil geführten Projekt wollen die meisten Mitgliedstaaten der EU teilnehmen, die eine Außengrenze am Mittelmeer haben (Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern). Das Projekt folgt einem bereits existierenden Netzwerk „Seepferdchen Atlantik“ („Seahorse Atlantic“), das ebenfalls unter spanischer Leitung steht. Auch Mauretanien, Marokko, Senegal , Gambia, Guinea-Bissau und die Kapverden sind mit „Koordinierungszentren “ angeschlossen (Schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission, Drucksache des Europäischen Parlaments E-000331/2014 vom 7. März 2014). Die afrikanischen Länder erhielten hierfür 1 373 000 Euro aus EU-Mitteln Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (80 Prozent) bzw. aus Spanien (20 Prozent). Das „regionale Koordinierungszentrum “ (RKZ) in Spanien kostet 1 838 000 Euro und wird ebenso zu 80 Prozent von der EU gefördert. Drucksache 18/3515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In Italien und Malta sollen nach spanischem Vorschlag für „Seepferdchen Mittelmeer “ zwei RKZ eingerichtet werden, die an dort existierenden EUROSURNKZ angebunden werden (Ratsdok. 15906/12). In der neueren Antwort der Europäischen Kommission heißt es, lediglich in Italien würde ein RKZ eingerichtet . „Seepferdchen Mittelmeer“ soll ab 2015 in Betrieb genommen werden, die technische Ausstattung erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2014 (Kommissionsdokument COM(2013) 869 final vom 4. Dezember 2013). Anschließend sollen alle teilnehmenden Staaten „direkte Informationen über Zwischenfälle und Patrouillen per Satellitenkommunikation in Beinahe-Echtzeit austauschen“. In den Ausführungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) heißt es, das „Seepferdchen“-Programm zur Grenzüberwachung des Mittelmeers sei eingerichtet worden, um „die Kapazitäten von Behörden in Ländern Nordafrikas zur Beantwortung irregulärer Migration zu stärken“ (www.ffm-online. org/wp-content/uploads/2013/11/EUBAMRapport-2013-04.pdf). Vor zwei Jahren hat Libyen eine Erklärung unterzeichnet, wonach das Land mit seiner Marine und seiner Küstenwache an „Seepferdchen Mittelmeer“ mitarbeiten will und hierfür NKZ in Benghasi und Tripolis einrichtet (Bundestagsdrucksachen 17/11986 und 18/1796). Beide Behörden unterstehen dem dortigen Verteidigungsministerium . Alle zukünftig ebenfalls interessierten afrikanischen Länder sollen als Anreiz in der Errichtung notwendiger technischer Systeme unterstützt werden. Weitere Anstrengungen von „Seepferdchen Mittelmeer“ sollten laut dem Rat der Europäischen Union darin münden, auch andere „relevante Staaten“ Nordafrikas zur Teilnahme zu bewegen. Genannt werden Tunesien, Algerien und Ägypten. Laut der Europäischen Kommission sei dies im Frühjahr 2014 aber noch nicht umgesetzt worden. Entsprechende Anstrengungen werden auch vom EAD angemahnt. Das „Seepferdchen“-System ist laut der Bundesregierung mit dem EU-Überwachungsnetzwerk EUROSUR „kompatibel“ und kann dort „integriert werden “ (Bundestagsdrucksache 17/11986). Sowohl die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung haben aber stets bestritten, dass Libyen oder andere nordafrikanischen Länder direkt oder indirekt über „Seepferdchen Mittelmeer “ an EUROSUR angeschlossen werden könnten. Zwischen dem Kontrollzentrum in Benghasi und „Seepferdchen Mittelmeer“ gebe es keinen Informationsaustausch . Aus dem Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final zur Umsetzung von Maßnahmen einer „Task Force Mittelmeer“ vom 22. Mai 2014 geht jedoch hervor, dass Informationen aus den libyschen Kontrollzentren von „Seepferdchen Mittelmeer“ in Benghasi und Tripolis durchaus in EUROSUR einfließen sollen. Als vermittelnde Stelle dienen die NKZ jener EU-Staaten, die an „Seepferdchen Mittelmeer“ teilnehmen („[…] information transfer between EUROSUR and SHM [(„Seahorse Mediterraneo“] via the EUROSUR national coordination centres of the above mentioned Member States“). Mit dem libyschen Militär sei vereinbart worden, im April 2014 eine Ausschreibung für eine „gemeinsame Infrastruktur“ zu veröffentlichen. Hierzu gehöre demnach sowohl die Ausrüstung als auch die Beschaffung von Hard- und Software. Entsprechende Vorhaben würden in einem „Steering Committee“ behandelt, das sich im April 2014 in Madrid getroffen habe. Aus dem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Ratsdokument 13829/14 geht hervor, dass auch die von der EU lancierte Mission EUBAM Libyen zur Ausbildung libyscher Militär- und Polizeibehörden am Aufbau von „Seepferdchen Mittelmeer“ mitgeholfen hat. Die EU-Grenzagentur FRONTEX war demnach ebenfalls daran beteiligt. Laut dem Kommissionsdokument SWD(2014) 173 final soll auch Tunesien mit „Schiffen, Fahrzeugen, technischer Ausrüstung und Trainings“ aus EUMitteln unterstützt werden. Ein ähnliches Projekt sei für Ägypten „in der Pipeline “. Mit anderen afrikanischen Ländern sei eine „Verbesserung des Austauschs von Aufklärungsdaten“ angestrebt. Die Sicherheitslage in Libyen ist nicht erst seit der Intervention der NATO und anderer Staaten im Jahr 2011 äußerst prekär. Nach neueren Kämpfen von Mi- lizen, die teilweise auch innerhalb von EUBAM Libyen ausgebildet wurden, sind die Regierung und das Parlament handlungsunfähig. Die EU hat sich des- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3515 halb entschlossen, alle Angehörigen von EUBAM nach Tunesien und Malta zu verlegen, die gesamte Maßnahme ist aber nicht beendet. Einige Aspekte der Teilnahme des Landes an „Seepferdchen Mittelmeer“ dürften deshalb ebenfalls auf Eis gelegt worden sein. Die Fragesteller bitten darum, bei den Antworten auf diese Kleine Anfrage zu berücksichtigen, wie die erfragten Maßnahmen ursprünglich geplant waren und inwiefern deren Umsetzung durch die gegenwärtige Situation tangiert ist. 1. Inwiefern verfügt die Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen, Mitteilungen der Europäischen Kommission, dem Vorsitz im FRONTEX-Verwaltungsrat , Medienberichten oder eigenen Erkenntnissen mittlerweile über neuere Informationen zu „Seepferdchen Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksachen 17/11986 und 18/1796)? Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. Oktober 2014 zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme beinhalten die Zusammenarbeit mit Drittländern mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Schleusungskriminalität, die Stärkung von FRONTEX und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und vollständigen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Zu Verhütung gefährlicher Überfahrten auf dem Seeweg soll eine Zusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas auch im Rahmen des Netzwerks „Seahorse Mediterraneo“ erfolgen. Dieses Ziel wird auch im EU-Aktionsplan gegen Migrationsdruck zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 15, 17,18 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 vom 28. Dezember 2012, auf die Antwort zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014 sowie auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1796 vom 20. Juni 2014 verwiesen . 2. Was ist der Bundesregierung über die Ergebnisse einer Ausschreibung zur technischen Ausstattung von NKZ und RKZ für „Seepferdchen Mittelmeer “ bekannt? 3. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung in „Seepferdchen Mittelmeer “ auch der polizeiliche Datentausch mit den Mitgliedstaaten der EU vorgesehen? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 4. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, warum sich Libyen zur Mitarbeit an „Seepferdchen Mittelmeer“ entschloss? Die libysche Regierung hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass sie ein grundsätzliches Interesse an der Migrationskontrolle und entsprechender Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten hat. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 vom 28. Dezember 2012 verwiesen. Drucksache 18/3515 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern Informationen aus den libyschen Kontrollzentren von „Seepferdchen Mittelmeer “ in Benghasi und Tripolis entgegen ihrer anderslautenden Mitteilungen durchaus in EUROSUR einfließen sollten bzw. sollen, indem als vermittelnde Stelle NKZ jener EU-Staaten dienen, die an „Seepferdchen Mittelmeer “ teilnehmen („[…] information transfer between EUROSUR and SHM [„Seahorse Mediterraneo“] via the EUROSUR national coordination centres of the above mentioned Member States“)? Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten im Rahmen regionaler Kooperationsnetzwerke ist in der EUROSUR-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. 6. Auf welche Weise und mit welchem Personal wollte bzw. will Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung in „Seepferdchen Mittelmeer“ mitarbeiten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 9, 10 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 vom 28. Dezember 2012 verwiesen. 7. Inwiefern war oder ist für „Drittstaaten“, wie Libyen, die Entsendung von „Verbindungsbeamten“ in NKZ oder RKZ von „Seepferdchen Mittelmeer“ vorgesehen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 8. Wo sollten bzw. sollen für „Seepferdchen Mittelmeer“ sowohl innerhalb der EU als auch in Libyen NKZ aufgebaut werden? a) Welche vorhandenen Aufklärungskapazitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollen hierfür genutzt werden? b) Welche Aufklärungskapazitäten Libyens sollen hierfür genutzt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 vom 28. Dezember 2012 verwiesen. 9. Inwiefern ist die Teilnahme Algeriens, Ägyptens und Tunesiens an „Seepferdchen Mittelmeer“ nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vorgesehen ? a) Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Regierungen Spaniens , Italiens und Frankreichs hierzu bekannt? b) Welche Gespräche haben hierzu stattgefunden, und wer war daran beteiligt ? c) Aus welchem Grund haben die Länder Algerien, Ägypten und Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit in „Seepferdchen Mittelmeer“ verweigert? d) Inwiefern hat sich auch die Bundesregierung mittlerweile gegenüber Tunesien dafür eingesetzt, an „Seepferdchen Mittelmeer“ teilzunehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Bunderegierung hat sich nicht gegenüber Tunesien dafür eingesetzt, an „Seepferdchen Mittelmeer“ teil- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3515 zunehmen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 vom 28. Dezember 2012 verwiesen. 10. Wie wurde bzw. wird Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Errichtung notwendiger technischer Systeme für „Seepferdchen Mittelmeer “ von der EU unterstützt? a) Welche Fonds der EU werden hierfür genutzt? b) Inwiefern trifft es zu, dass auch das für afrikanische Länder bestimmte Programm „Europe Aid“, das eigentlich zur Armutsbekämpfung eingerichtet wurde, für Kosten innerhalb von „Seepferdchen Mittelmeer“ genutzt werden kann? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 11. Auf welche Weise bzw. mit welchem Inhalt ist „Seepferdchen Mittelmeer“ auf dem jüngsten G6-Treffen angesprochen worden (www.tinyurl.com/ mcm55xo)? Das Thema „Seepferdchen Mittelmeer“ ist von den Teilnehmern des G6-Treffens in Paris nicht diskutiert worden. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der EU lancierte Mission EUBAM Libyen zur Ausbildung libyscher Militär- und Polizeibehörden am Aufbau von „Seepferdchen Mittelmeer“ mitgeholfen hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Aktivitäten der EU Border Assistance Mission EUBAM Libyen mit anderen EU-Aktivitäten in der Region abgestimmt. Über eine Mithilfe von EUBAM Libyen beim Aufbau von „Seepferdchen Mittelmeer“ liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 13. Auf welche Weise war oder ist die EU-Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung an der Planung von „Seepferdchen Mittelmeer “ beteiligt? Es wird auf die Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014 verwiesen. 14. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen, Berichten aus Brüssel, ihrer Mitarbeit im FRONTEX-Verwaltungsrat oder anderen Quellen über den Stand der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens zwischen FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt (Bundestagsdrucksache 18/3024)? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 3. November 2014 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen vor. Drucksache 18/3515 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung erklärt, dass FRONTEX „in unterschiedlicher Intensität mit Vertretern dieser Staaten in Verbindung [steht], um den Verhandlungsprozess zu initiieren bzw. voranzutreiben“ (bitte für die vier Länder einzeln darstellen)? Der konkrete Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und diesen Ländern erstreckt sich beispielsweise auf die Teilnahme an Studienreisen, Trainingsmaßnahmen oder Konferenzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Durch welche Mitgliedstaaten bzw. Agenturen der EU wurde der Bundesregierung „bekannt, dass sogenannte Apps von Schleusern existieren, mit denen Angebote von Booten und Informationen über Bedingungen in verschiedenen Zielländern abgerufen werden können“? FRONTEX berichtete in der Sitzung des Strategischen Ausschusses Einwanderung , Grenzen und Asyl (SCIFA) am 19. September 2014, dass es eine zunehmende Nutzung sozialer Medien im Rahmen der illegalen Migration gäbe; darunter auch mehrsprachige Applikationen, mit denen Schleusungsangebote und Informationen über Aufnahmebedingungen in verschiedenen Zielländern abgerufen werden können. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 3. November 2014 verwiesen. 17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung bezüglich des Wahrheitsgehalts der Aussage, zumal eine App zu „Angebote[n] von Booten“ weder den Fragestellern noch einer flüchtlingsunterstützenden Szene bekannt ist, eine solche aber nach Auffassung der Fragesteller durchaus geeignet wäre, Überfahrten abzusichern und damit Leben zu retten? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche „Anregungen“ aus der Behandlung eines „Optionenpapiers zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements in der Sahelregion“ sollen nach Kenntnis der Bundesregierung „in einem EU-Aktionsplan konkretisiert “ werden? Konkrete Informationen über den Inhalt des noch nicht vorgelegten Aktionsplans liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. 19. Um welche konkreten „Optionen“ handelt es sich in dem Papier genau, und welche davon hat die Bundesregierung „unterstützt“? Die Vorschläge des Europäischen Auswärtigen Diensts zielen auf stärkere Koordinierung der europäischen Missionen in der Sahelregion. Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit ihren europäischen Partnern die Bemühungen der Sahelstaaten um Verbesserung des Grenzschutzes. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3515 20. Inwiefern hat der italienische Ratsvorsitz inzwischen ein überarbeitetes Dokument zum Vorschlag einer Errichtung eines Polizeipostens in Libyen oder Tunesien vorgelegt, und welchen Inhalt hat dieses? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem überarbeiteten Dokument zum Vorschlag einer Errichtung eines Polizeipostens in Libyen oder Tunesien. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 3. November 2014 verwiesen. 21. Was war der Inhalt des von der Bundesregierung geplanten Ausbildungsprogramms für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei? Weder bei der Bedarfserhebungsreise nach Tripolis im März 2014 noch bei dem im Mai 2014 durchgeführten Gegenbesuch hochrangiger Vertreter der libyschen Diplomatenpolizei nach Berlin konnten konkrete Inhalte für eine Ausbildung formuliert werden. Die Aussagen der libyschen Seite blieben sehr unkonkret; es wurde lediglich der Bedarf an Unterstützung im Objekt- und Personenschutz formuliert. Eine geplante Vorbereitungsreise für eine erste Erhebung des Ausbildungsstandes der libyschen Beamten ist aufgrund der Sicherheitslage seit dem 1. August 2014 ausgesetzt. 22. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wozu die „Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes“ sowie „Grundlagen in den Bereichen Organisation und Planung sowie der Risikoanalyse“, die libyschen Behörden im US-Konsulat in Frankfurt „vermittelt“ wurden und eine „Befragung und Vernehmung, Durchführung von Grenzstreifen und -kontrollen , Kontrolle von Fahrzeugen, Verdeckte und offene Observation, Kontrolle von Grenzübertrittsdokumenten“ zum Inhalt hatten, von libyschen Militärbehörden überhaupt genutzt werden sollen? Diese Ausbildungsinhalte sollten von den Teilnehmern aus den Bereichen Inneres , Zoll, Verteidigung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für den Grenzschutz genutzt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 3. November 2014 und auf die Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1796 vom 20. Juni 2014 verwiesen. 23. Auf welche Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung auch Tunesien mit „Schiffen, Fahrzeugen, technischer Ausrüstung und Trainings“ aus EU-Mitteln unterstützt werden? a) Welches ähnliche Projekt ist für Ägypten „in der Pipeline“? b) Mit welchen anderen afrikanischen Ländern ist eine „Verbesserung des Austauschs von Aufklärungsdaten“ angestrebt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 24. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über Details zur „EUROSUR Analysis Layer User Group“? a) Wie kam es zur Gründung der Gruppe, und wer gehört ihr an? In Anlehnung an das FRONTEX Risiko Analyse Netzwerk wurde die EUROSUR Analysis Layer User Group (ALUG) im Oktober 2012 gegründet. Drucksache 18/3515 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es handelt sich um einen Zusammenschluss der Analytiker aus den nationalen Koordinierungszentren der angeschlossenen Mitgliedstaaten und der FRONTEXRisikoanalyseeinheit . b) Welche Aufgabe hat die Gruppe, und womit befasst sie sich? Ziel dieser Gruppe ist es, eine Informationsplattform zwischen den nationalen Analyseeinheiten der Mitgliedstaaten und der FRONTEX-Risikoanalyseeinheit zu schaffen. Bis zum Wirkbetrieb wurden in periodischen Treffen die Inhalte und Funktionalitäten des „Analysis Layer“ im EUROSUR-System sowie Verfahrensabläufe der Zusammenarbeit definiert und abgestimmt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 52 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014 verwiesen . 25. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung der im Rahmen der „Task Force Mittelmeer“ geplanten Maßnahmen mit Marokko bekannt? a) Welche Behörden von welchen Mitgliedstaaten der EU nehmen an „Joint analysis and police cooperation teams“ mit Marokko teil? b) Welche Behörden tauschen „Aufklärungsdaten im Bereich Migration“ mit dem marokkanischen National Security General Directorate aus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333