Deutscher Bundestag Drucksache 18/3537 18. Wahlperiode 16.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2820 – Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kleine und mittelständische Unternehmen sind gerade im ländlichen Raum die Basis der regionalen Wirtschaft. Sie schaffen qualitative Arbeitsplätze vor Ort, übernehmen Verantwortung für Region und Mitarbeiter und stärken die regionale Wertschöpfung. Besonders nach dem Verlust landwirtschaftlicher Strukturen ist die Erhaltung dieses Wirtschaftspotentials entscheidend für die Entwicklung des ländlichen Raums und die gesamte Wirtschaftsstärke Deutschlands in der Fläche. Der ländliche Raum ist in besonderem Maße auf regionale Wirtschaftsförderung angewiesen, da es hier in der Regel besonders schwer fällt, Produktivkapital und Arbeitsplätze zu beschaffen und dauerhaft zu binden. Der Fachkräftemangel , die Frage der Unternehmensnachfolge, nötige Innovationen und Investitionen sind für die Betriebe große Herausforderungen. Auch die moderne Infrastruktur, Mobilität und Breitband-Internet-Versorgung entscheiden über die Attraktivität eines Standortes für den Betrieb und für die Menschen. Ein Instrument der nationalen Regionalpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die von Bund und Ländern ko-finanzierten Zuschüsse der GRW fördern die gewerbliche Wirtschaft, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung und Kooperation sowie Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft kleiner und mittelständischer Unternehmen mit dem Ziel, regionale Unterschiede auszugleichen. Die GRW ist im Grundgesetz verankert, um dazu beizutragen, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen. Ihre vier Hauptziele sind dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze, die Förderung gewerblicher Investitionen, Investitionen in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur und Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann die GRW beispielsweise auch zur Förderung des regionalen Tourismus, inDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tegrierter regionaler Entwicklungskonzepte oder des Breitband-Ausbaus mit mehr als 30 Mbit/s genutzt werden. Eines ihrer Sonderprogramme fördert so die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze und die Vernetzung in ländlichen Räumen. Drucksache 18/3537 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die GRW erfüllt zwei Aufgaben. Sie setzt zum einen den Rahmen für die nationale Regionalpolitik. In ihrem Koordinierungsrahmen legen Bund und Länder gemeinsam grundsätzliche Leitlinien, Fördergebiete und Fördersätze für die Mittelvergabe fest. Die Gemeinschaftsaufgabe koordiniert zum anderen die Umsetzung der beihilferechtlichen Bestimmungen europäischen Rechts. An der in der GRW festgeschriebenen Förderkarte orientieren sich so auch die zinsgünstigen Darlehen der ERP-Regionalförderung (ERP: European Recovery Program) oder die Koordination der EFRE-Mittel (EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Nach Auslaufen der Investitionszulage und aufgrund abnehmender Gelder der Europäischen Strukturfonds wächst die Bedeutung der GRW für die deutsche Regionalpolitik. Die ab 1. Juli 2014 geltende Förderkarte bewertet die Strukturschwäche der Regionen in Ost und West gleichermaßen anhand eines Arbeitsmarkt - und Einkommensindikators. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD daher darauf verständigt, die GRW auf das Niveau von 2009, also von 583 auf 624 Mio. Euro anzuheben. Im Haushalt 2015 sind für die GRW bis 2018 verstetigt 600 Mio. Euro vorgesehen. Eine Evaluierung auf der Grundlage der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Statistik der bewilligten Förderfälle fand zuletzt im Jahr 2010 statt. Ab 2020 wird ein weiterentwickeltes System zur Förderung strukturschwacher Regionen notwendig, dessen Grundlagen die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode setzen will. Die GRW soll als eigenständiges Instrument der Förderung strukturschwacher Regionen erhalten bleiben. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine bessere Koordinierung der Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vorgesehen. Der letzte Bericht der Bundesregierung zum Stand der regionalen Wirtschaftspolitik in der Sitzung des Unterausschusses Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Rahmenpläne des Deutschen Bundestages am 10. Oktober 2014 behandelte auch die geplante Weiterentwicklung der deutschen Förderpolitik. Demnach soll die GRW Ausgangspunkt für ein neues gesamtdeutsches Fördersystem nach 2020 werden und sich auf drei Säulen stützen: In der ersten Säule bleiben die besser miteinander verzahnten Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit einer Teilfokussierung auf strukturschwache Regionen . In der zweiten Säule werden die (ostspezifischen) Bundesprogramme und die ERP gebündelt. In der dritten Säule schließlich finden sich Programme zur Unterstützung des Bundes für Regionen mit bestimmten Problemlagen wie beispielsweise dem demografischen Wandel. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die deutsche Regionalpolitik zielt primär auf die Unterstützung strukturschwacher Regionen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile sollen diese Regionen in die Lage versetzt werden, Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu finden und regionale Entwicklungsrückstände abzubauen. Mit der aktiven Förderung zur Erleichterung des Strukturwandels trägt die Regionalpolitik dazu bei, das verfassungsrechtliche Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse (Artikel 72 Absatz 2 Nummer 3 des Grundgesetzes – GG) zu erreichen. Das gegenwärtige System zur Förderung strukturschwacher Regionen besteht aus einer Reihe von Programmen, die entweder auf strukturschwache Regionen in ganz Deutschland ausgerichtet sind oder speziell auf die ostdeutschen Länder. Kernprogramm der regionalen Wirtschaftspolitik ist die bewährte Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die der Bund derzeit mit jährlich 600 Mio. Euro für strukturschwache Regionen ausstattet. Von den Mitteln der GRW profitieren fast alle Länder (bis auf Hamburg und Baden-Württemberg). Darüber hinaus spielt die Europäische Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3537 Strukturpolitik für alle Länder – auch außerhalb strukturschwacher Regionen – eine bedeutende Rolle: Bis 2020 wird Deutschland 19,2 Mrd. Euro aus den Europäischen Strukturfonds im engeren Sinne (EFRE und ESF) erhalten sowie weitere 8,3 Mrd. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER). Gegenüber der vorherigen Förderperiode 2007 bis 2013 sind diese Mittel allerdings in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 deutlich zurückgegangen. Nach Auslaufen des Solidarpaktes ist ab 2020 ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Ob und wie die speziellen Förderprogramme der ostdeutschen Länder nach und nach in ein gesamtdeutsches System für strukturschwache Regionen überführt werden sollen, wird im Rahmen der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu beraten sein. Die GRW soll hierbei als Ausgangspunkt dienen. In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Arbeiten aufgenommen, um in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein integriertes gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen für die Zeit nach Auslaufen des Solidarpaktes nach 2019 zu entwickeln. Eine Festlegung auf und Konkretisierung von verschiedenen Varianten für ein gesamtdeutsches Fördersystem ist noch nicht erfolgt. Zur Unterstützung des laufenden Prozesses hat die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern im Oktober 2014 ein Gutachten zum Thema „Aufgaben, Struktur und mögliche Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020“ in Auftrag gegeben. Schwerpunkt des Gutachtens sind die Analyse und Bewertung der bisherigen regionalen Strukturpolitik in Ost und West sowie daraus abgeleitete Optionen für die Weiterentwicklung der regionalen Strukturpolitik und vor allem der GRW nach 2020. Ergebnisse des Gutachtens werden voraussichtlich im Oktober 2015 vorliegen. Gewerbliche Wirtschaft 1. Wie groß war bzw. ist der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in den Jahren 2009 bis 2014? Der Mittelabfluss des Bundes in dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft beläuft sich für die Jahre 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf insgesamt 2 355,8 Mio. Euro. Die zugrunde liegenden Projekte wurden teilweise bereits vor dem Jahr 2009 bewilligt. Im selben Zeitraum haben die Länder GRW-Zuschüsse für in den Jahren 2009 bis 2017 durchzuführende Projekte in Höhe von 5 511,6 Mio. Euro (Bundesund Ländermittel zu je 50 Prozent) bewilligt. 2. Wie viele Unternehmen wurden in den Jahren 2009 bis 2014 aus GRW-Mitteln gefördert, und wie viele dieser Unternehmen waren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union (EU), wie viele waren KMU nach der Definition der KfW Bankengruppe, und wie viele Unternehmen waren Großunternehmen (bitte jeweils nach Jahren und mit zusätzlichen Prozentangaben aufschlüsseln)? Die Anzahl der Bewilligungen in den Jahren 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Unternehmen , für die in dem Zeitraum mehrfach GRW-Förderungen bewilligt wurden, werden mehrfach gezählt. Der prozentuale Anstieg der Großunternehmensför- derung an der gewerblichen GRW-Förderung in den Jahren 2013 und 2014 ist Drucksache 18/3537 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode durch ab dem 1. Juli 2014 geltende, eingeschränktere Fördermöglichkeiten für Großunternehmen bedingt, die zum Vorziehen von Förderanträgen der betroffenen Unternehmen vor den Stichtag führten. Für die Förderung eines Unternehmens im Rahmen der GRW ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur die KMU-Definition (KMU – kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Union (EU) maßgeblich. Die Auswertung der Daten nach der KMU-Definition der KfW ist dementsprechend nicht möglich. 3. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der KMU an den Zuwendungsempfängern und an der Bewilligungssumme für die Jahre 2009 bis 2014? Der Anteil der KMU an den Zuwendungsempfängern beläuft sich für die Jahre 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf durchschnittlich 88,5 Prozent. Der Anteil an der Bewilligungssumme liegt bei durchschnittlich 52,3 Prozent. 4. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der Großunternehmen an den Zuwendungsempfängern und an der Bewilligungssumme für die Jahre 2009 bis 2014? Der Anteil der Großunternehmen an den Zuwendungsempfängern beläuft sich für die Jahre 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf durchschnittlich 11,5 Prozent. Der Anteil an der Bewilligungssumme liegt bei durchschnittlich 47,7 Prozent. 5. Welchen Anteil an der Fördersumme haben KMU und Großunternehmen in den Jahren 2009 bis 2014 aus den GRW-Mitteln bekommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach EU-KMU und KfW-KMU-Definition angeben sowie die tatsächlichen Summen benennen)? Die bewilligten GRW-Mittel (Bundes- und Ländermittel zu je 50 Prozent) in den Jahren 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Unternehmen, für die in dem Zeitraum mehrfach GRW-Förderungen bewilligt wurden, werden mehrfach gezählt. Für die Förderung eines Unternehmens im Rahmen der GRW ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur die KMU-Definition der EU maßgeblich. Die Auswertung der Daten nach der KMU-Definition der KfW ist dementsprechend Jahr Anzahl der Fälle insgesamt davon: KMU davon: Großunternehmen absolut absolut in Prozent absolut in Prozent 2009 2 851 2 569 90,1 282 9,9 2010 2 888 2 638 91,3 250 8,7 2011 2 111 1 850 87,6 261 12,4 2012 1 775 1 560 87,9 215 12,1 2013 1 399 1 202 85,9 197 14,1 2014 892 724 81,2 168 18,8 Insgesamt 11 916 10 543 88,5 1 373 11,5 nicht möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3537 6. Welche Unterschiede im Mittelabfluss lassen sich im Bereich der Förderung der KMU und der Großbetriebe jeweils in finanzstärkere und finanzschwache Regionen feststellen (bitte mit Begründung)? Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw. -schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-Indikatorsystem . 7. Wo lagen die quantifizierbaren Sollwerte der Arbeitsplatz- und Wachstumseffekte der Bewilligungen für die Jahre 2009 bis 2014? Mit den in den Jahren 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) erteilten 11 916 Bewilligungen sollen 113 759 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen und 437 971 bestehende Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Zu Effekten jeder einzelnen Maßnahme auf das regionale Wachstum gibt es im GRW-Koordinierungsrahmen keine Vorgaben. Regionales Wachstum hängt von diversen Faktoren ab, bei den die GRW je nach Maßnahme und Region eine mehr oder weniger starke Rolle spielt. 8. Wie hoch war bzw. ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in den Jahren von 2009 bis 2014 durch die Bewilligungen tatsächlich geschaffenen und gesicherten Dauerarbeitsplätze, und wie hoch ist der Anteil der geschaffenen und gesicherten Dauerarbeitsplätze im Bereich der KMUFörderung und im Bereich der Förderung der Großbetriebe? Für die im Zeitraum 2009 bis 2014 erteilten Bewilligungsbescheide wurden bisher (Datenstand: November 2014) im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung 45 257 geschaffene und 159 659 gesicherte Arbeitsplätze an den Bund gemeldet . Davon entfallen 63,2 Prozent der geschaffenen und 63,9 Prozent der gesicherten Dauerarbeitsplätze auf KMU sowie 36,8 Prozent der geschaffenen und 36,1 Prozent der gesicherten Dauerarbeitsplätze auf Großunternehmen. Aufgrund des gewählten Zeitraums und einer Laufzeit der geförderten Projekte von in der Regel drei Jahren ab der Bewilligung sind diese Werte nur als vorläufig zu betrachten, weil die Verwendungsnachweisprüfung bisher nur in 45,1 Prozent der Fälle abgeschlossen ist. Jahr bewilligte GRWMittel (Bund und Länder) davon: KMU davon: Großunternehmen in Mio. Euro in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent 2009 970,3 621,1 64,0 349,2 36,0 2010 1 054,0 639,1 60,6 414,9 39,4 2011 930,2 497,9 53,5 432,3 46,5 2012 924,9 434,0 46,9 490,9 53,1 2013 820,6 406,2 49,5 414,4 50,5 2014 811,6 282,3 34,8 529,3 65,2 Insgesamt 5 511,6 2 880,6 52,3 2 631,0 47,7 Drucksache 18/3537 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Maßnahmen sind in welcher Höhe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Jahr 2013 gefördert worden? Im Jahr 2013 wurden in der gewerblichen Wirtschaft Maßnahmen in Höhe von 820,6 Mio. Euro (Bundes- und Ländermittel zu je 50 Prozent) gefördert. Eine Auswertung der Statistik nach Maßnahmenbereichen wie Errichtungsinvestitionen , Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierungen der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses , Erwerb von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten und Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit ist erst für Bewilligungen ab dem 1. Juli 2014 möglich. Sektorale Schwerpunkte werden im Rahmen der GRW-Förderung nicht gesetzt. 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Betriebe im Lebensmittelhandwerk an den Zuwendungsempfängern und der Bewilligungssumme (bitte nach KMU und Großbetrieben aufschlüsseln)? Zur statistischen Abgrenzung des Lebensmittelhandwerks wurden in der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008) die Abteilungen 10 „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ und 11 „Getränkeherstellung“ gewählt. Der Anteil der KMU im Lebensmittelhandwerk an allen geförderten Unternehmen belief sich im Jahr 2013 auf 3,9 Prozent, der Anteil der Großunternehmen im Lebensmittelhandwerk auf 1,4 Prozent. Auf KMU im Lebensmittelhandwerk entfielen 2,7 Prozent, auf Großunternehmen im Lebensmittelhandwerk 7,2 Prozent aller bewilligten gewerblichen GRW-Zuschüsse. 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der geförderten Bäckereien und Fleischereien an den Zuwendungsempfängern und der Bewilligungssumme (bitte nach KMU und Großbetrieben aufschlüsseln)? Zur statistischen Abgrenzung der Bäckereien wurden in der WZ 2008 die Gruppe 10.7 „Herstellung von Back- und Teigwaren“ sowie die Klassen 46.36 „Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren“ und 47.24 „Einzelhandel mit Back- und Süßwaren“ gewählt. Der Anteil der kleinen und mittleren Bäckereien an allen geförderten Unternehmen belief sich im Jahr 2013 auf 0,6 Prozent, der Anteil der Großbäckereien auf 0,5 Prozent. Auf kleine und mittlere Bäckereien entfielen 0,7 Prozent, auf Großbäckereien 1,6 Prozent aller bewilligten gewerblichen GRW-Zuschüsse. Zur statistischen Abgrenzung der Fleischereien wurden in der WZ 2008 die Gruppe 10.1 „Schlachten und Fleischverarbeitung“ sowie die Klassen 46.32 „Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren“ und 47.22 „Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren“ gewählt. Der Anteil der kleinen und mittleren Fleischereien an allen geförderten Unternehmen belief sich im Jahr 2013 auf 0,2 Prozent. Auf kleine und mittlere Fleischereien entfielen 0,1 Prozent aller bewilligten gewerblichen GRW-Zuschüsse. Großfleischereien wurden im Jahr 2013 im Rahmen der GRW nicht gefördert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3537 12. Wie hoch war der Anteil der Förderung und der Darlehen jeweils an sachkapitalbezogenen und an lohnkostenbezogenen Investitionen im Jahr 2013? Im Jahr 2013 wurden bei 97,6 Prozent der Bewilligungen sachkapitalbezogene Investitionen gefördert. 2,4 Prozent der Bewilligungen betrafen lohnkostenbezogene Investitionen. 13. Welche Kriterien der Defizite in der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes definieren einen „besonderen Struktureffekt“, der das Ausschöpfen des Förderhöchstsatzes in einem C-Fördergebiet erlaubt? Ein besonderer Struktureffekt kann laut GRW-Koordinierungsrahmen unterstellt werden, wenn das Vorhaben in besonderer Weise geeignet ist, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes in dem Fördergebiet entgegenzuwirken, z. B. durch – Investitionen, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung in Re- gionen mit schwerwiegenden Arbeitsmarktproblemen beitragen, – Investitionen, die besonders energieeffizient sind, – Investitionen, die die regionale Innovationskraft stärken, – Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen. Die Länder können diese Vorgaben im Rahmen ihrer Förderrichtlinien spezifizieren . Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung und Kooperation 14. Wie groß war bzw. ist der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und der Kooperation in den Jahren 2009 bis 2014? Der Mittelabfluss des Bundes in dem Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure beläuft sich für die Jahre 2009 bis 2014 (Datenstand: November 2014) auf insgesamt 1 028,8 Mio. Euro. Die zugrunde liegenden Projekte wurden teilweise bereits vor dem Jahr 2009 bewilligt . Im selben Zeitraum haben die Länder GRW-Zuschüsse für in den Jahren 2009 bis 2017 durchzuführende Projekte in Höhe von 2 004,6 Mio. Euro (Bundesund Ländermittel zu je 50 Prozent) bewilligt. 15. Wie hoch ist der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände und der privaten Unternehmen an den Maßnahmenträgern (bitte nach finanzstärkeren und finanzschwachen Regionen aufschlüsseln)? Der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände an den Maßnahmenträgern für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure belief sich im Zeitraum 2009 bis 2014 (Datenstand : November 2014) durchschnittlich auf 69,8 Prozent. Private Unternehmen , die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind im Rahmen der GRW-Infrastrukturförderung nicht förderfähig. Träger können neben Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Bedingungen auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie natürliche und juristische Personen , die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sein. Drucksache 18/3537 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw. -schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-Indikatorsystem . 16. Welche Unterschiede im GRW-Mittelabfluss lassen sich im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und der Kooperation jeweils in finanzstärkere und finanzschwache Region feststellen (bitte mit Begründung)? Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw. -schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-Indikatorsystem . 17. In welcher Höhe sind GRW-Mittel im Jahr 2013 in a) investive und nichtinvestive Maßnahmen, b) den Bereich regionaler Tourismus, c) den Bereich Clusterbildung und Kooperation, d) den Bereich integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement , e) den Bereich NGA-/Breitband-Ausbau, f) den Bereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse geflossen? Der Mittelabfluss wird nicht statistisch nach Maßnahmenbereichen erfasst. In der folgenden Tabelle sind daher hilfsweise die Daten der Bewilligungsstatistik des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das Jahr 2013 enthalten . Die Daten setzten sich aus 50 Prozent Bundes- und 50 Prozent Landesmitteln zusammen. Maßnahmenträger, für die 2013 mehrfach GRW-Förderungen bewilligt wurden, werden mehrfach gezählt. Bei dem Bereich Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse handelt es sich nicht um wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, son- investive wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen 253,1 Mio. Euro darunter: Tourismus 155,2 Mio. Euro darunter: Breitbandversorgung 0,8 Mio. Euro nichtinvestive wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen zur Vernetzung und Kooperation von lokalen Akteuren 4,1 Mio. Euro Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement 1,6 Mio. Euro integrierte regionale Entwicklungskonzepte 0,1 Mio. Euro Regionalmanagement 0,4 Mio. Euro Regionalbudget 1,2 Mio. Euro Planungs- und Beratungsleistungen durch Dritte zur Vorbereitung oder Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen 0,8 Mio. Euro dern um gewerbliche Tätigkeiten, die den Bedingungen der gewerblichen GRW- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3537 Investitionsförderung unterliegen und im Rahmen dessen im Jahr 2013 mit 83,4 Mio. Euro gefördert wurden. Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU 18. Wie groß war bzw. ist der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich der Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU in den Jahren 2009 bis 2014? Im Zeitraum 2009 bis November 2014 betrug der Mittelabfluss der GRW-Förderung im Bereich der Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU (Beratung, Schulung, Humankapitalbildung, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten) 112,8 Mio. Euro. 19. Welche Unterschiede im GRW-Mittelabfluss lassen sich im Bereich der Beteiligung an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU jeweils in finanzstärkere und finanzschwache Regionen feststellen (bitte mit Begründung)? Der Bundesregierung liegen zu den Auswirkungen von Finanzstärke bzw. -schwäche der Arbeitsmarktregionen auf die GRW keine Informationen vor. Die Finanzstärke bzw. -schwäche findet keinen Niederschlag im GRW-Indikatorsystem . 20. In welcher Höhe sind GRW-Mittel im Jahr 2013 in die Bereiche a) Beratung, b) Schulung, c) Humankapitalbildung, d) angewandte Forschung und Entwicklung geflossen? Im Jahr 2013 flossen GRW-Mittel in die Bereiche a) Beratung: 4,1 Mio. Euro, b) Schulung: 0 Euro, c) Humankapitalbildung: 3,1 Mio. Euro, d) angewandte Forschung und Entwicklung: 12,6 Mio. Euro. Sonderprogramm ländliche Entwicklung 21. In welcher Höhe sind GRW-Mittel in das Sonderprogramm ländliche Entwicklung geflossen (bitte nach Jahren seit Beginn des Programms aufschlüsseln )? 22. Welches Ziel verfolgt das Sonderprogramm ländliche Entwicklung (bitte auch in Abgrenzung zum neuen Bundesprogramm ländliche Entwicklung )? 23. Welche Maßnahmen können in welchem Umfang über die GRW innerhalb des Sonderprogramms gefördert werden? 24. Nach welchen Kriterien werden die Fördergebiete des Sonderprogramms definiert? Drucksache 18/3537 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Welche Regionen wurden oder werden in welchem Umfang mit GRWMitteln innerhalb des Sonderprogramms gefördert (bitte nach Jahren seit Beginn des Programms aufschlüsseln)? 26. Welche Unterschiede im GRW-Mittelabfluss in finanzstärkere und finanzschwache Regionen lassen sich feststellen? 27. Wann ist das Sonderprogramm zuletzt umfassend evaluiert worden, und was war das Ergebnis? 28. In welchem Umfang sind durch das Sonderprogramm wohnortnahe Arbeitsplätze entstanden (bitte nach Region aufschlüsseln)? 29. In welcher Form berücksichtig das Sonderprogramm die Förderung lokaler Initiativen, und in welcher Höhe sind welche Maßnahmen in diesem Bereich gefördert worden? Die Fragen 21 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es gab in der Vergangenheit und es gibt aktuell kein „Sonderprogramm ländliche Entwicklung“ innerhalb der GRW. Die GRW fördert in städtischen und ländlichen Räumen gleichermaßen. 30. Welche weiteren Sonderprogramme wurden oder werden über die GRW in welcher Höhe in den Jahren 2009 bis 2014 gefördert, um auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren? Die Bundesregierung hatte als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise im Rahmen ihres Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke “ 2008 beschlossen, dass die Finanzmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Jahren 2009 bis 2011 erhöht werden. Zu diesem Zweck stellte der Bund den Ländern im Rahmen dieses Sonderprogramms einmalig 180 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, davon 100 Mio. Euro als Barmittel für 2009 und 80 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung zulasten der Folgejahre (2010 und 2011 jeweils 40 Mio. Euro). Das Sonderprogramm der GRW diente dem Ziel, langfristig Wachstumsimpulse sowie kurzfristig konjunkturelle Impulse auszulösen. Die Förderbedingungen des Sonderprogramms entsprachen denen der normalen GRW-Förderung. Evaluation der GRW 31. Wann ist die GRW zuletzt umfassend evaluiert worden, und zu welchen Ergebnissen kam die letzte Evaluation jeweils für die drei Förderbereiche der GRW und für die Sonderprogramme? Die gewerbliche GRW-Förderung wird fortlaufend extern evaluiert, die Evaluationsinstrumente werden ihrerseits ständig weiterentwickelt. Die letzte externe Evaluation im Jahr 2010 durch Prof. Dr. Franz-Josef Bade (TU Dortmund) hat zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung, die immerhin etwa 75 Prozent der gesamten GRW-Ausgaben umfasst, ergeben, dass im Zeitraum 1998 bis 2008 die geförderten Unternehmen ihre Beschäftigung und ihr Lohneinkommen gegenüber den nicht geförderten Unternehmen erheblich ausgebaut haben. Gefördert wurden vor allem KMU. Durch die Fokussierung auf das Verarbeitende Gewerbe werden insbesondere Unternehmen mit einem hohen Anteil von Innovationen gefördert. Die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen, der Vernetzung und Kooperation wurde bisher nicht evaluiert. Die Ansätze für ein besseres Monito- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3537 ring und einer verbesserten Erfolgskontrolle der investiven Infrastrukturförderung wurden in einem Methodengutachten 2012 durch Prognos und Prof. Dr. Franz-Josef Bade (TU Dortmund) im gemeinsamen Auftrag von Bund und Ländern im Rahmen der GRW analysiert. Auf dieser Basis werden weitere Möglichkeiten einer sinnvollen Evaluation der wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen , der Vernetzung und Kooperation geprüft. Sonderprogramme der GRW unterliegen wie auch die normale GRW-Förderung der statistischen Erfassung und Begleitung der geförderten Maßnahmen durch den Bund. So werden die GRW-Bewilligungen und Förderergebnisse zentral vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) statistisch erfasst und ausgewertet. Sonderprogramme werden soweit wie möglich in die externe Evaluation der regulären GRW-Förderung einbezogen. Die Beteiligung der GRW an Ländermaßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsund Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft von KMU wird nicht von der Bundesregierung evaluiert, da die GRW-Mittel nur der finanziellen Verstärkung der Wirtschaftsförderprogramme der Länder dienen. Bei diesen Förderprogrammen handelt es sich um originäre Ländermaßnahmen, die von den Ländern in eigener Zuständigkeit evaluiert werden. 32. Für wann und nach welchen Kriterien ist die nächste Evaluierung angesetzt , und welche Bereiche soll sie umfassen? Die Bundesregierung plant, die nächste Evaluation der GRW spätestens ab dem Jahr 2017 durchzuführen. Ziel der Evaluation ist es, die Auswirkungen der Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft auf die wesentliche Zielgrößen der GRW, d. h. Beschäftigung und Einkommen, nachzuzeichnen und damit Effizienz und Anreizwirkung der Förderung einer wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Um die Unabhängigkeit der Untersuchung sicherzustellen , wird die Auswahl eines mit der Evaluation zu beauftragenden wissenschaftlichen Instituts im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgen. Weiterentwicklung der deutschen Förderpolitik 33. Welche Förderbereiche der rückläufigen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert die GRW in welcher Höhe, und plant die Bundesregierung eine weitere Kompensation rückgängiger EU-Mittel? Das operationelle Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland orientiert sich in der Förderperiode 2014 bis 2020 an den Prioritäten „Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“, „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ und „Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen“. Hauptzielgruppen des Operationellen Programms des Bundes sind benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss , Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringem Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund (siehe Seite 18 des Operationellen Programms). Schwerpunkt der Förderung der GRW sind Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Darüber hinaus existiert eine ergänzende Förderung von Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. Beratungsleistungen für betriebliche Maß- nahmen von KMU, Schulungsleistungen von Externen für Arbeitnehmer zur Drucksache 18/3537 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Förderung der qualitativen Verbesserung der Personalstruktur von KMU durch Ersteinstellungen von Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen. Hierzu können Länderprogramme mit GRW-Mitteln verstärkt werden. Diese ergänzende Förderung der GRW wird nur in geringem Ausmaß und nicht von allen Ländern in Anspruch genommen. Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Die Zielgruppe der GRW unterscheidet sich damit deutlich von der Zielgruppe des ESF (s. o.). Eine Überschneidung von Förderbereichen der GRW und des ESF kann aufgrund der dargelegten thematischen Ausrichtungen von GRW und ESF nicht festgestellt werden. Zudem wurde durch die Vorgaben der EU-Verordnungen zur thematischen Konzentration im ESF bereits vor Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 eine intensive Abstimmung zwischen Bund und Ländern durchgeführt, um eine kohärente Förderstruktur sicherzustellen. Daneben setzt auch jedes Land ein eigenständiges operationelles ESF-Programm um, das sich im Einklang mit den thematischen Zielen befinden muss. In der GRW kann eine Verstärkung von Fördermaßnahmen der Länder für KMU zudem nur vorgenommen werden, wenn sich die entsprechenden Fördermaßnahmen der Länder nicht mit den Fördermaßnahmen des Bundes überschneiden und der Bund oder die Mehrheit der Länder keinen Einspruch erheben. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bewährt. Ob und vor allem in welchem Umfang EU-Mittel für den ESF nach 2020 zurückgehen werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Von daher stellt sich die Frage einer Kompensation nicht. 34. In welcher Form plant die Bundesregierung, die Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur besser miteinander zu verzahnen , und wie ist der Stand der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben ? Durch den Koalitionsvertrag ist die Bundesregierung aufgefordert, die Grundlagen für ein gesamtdeutsches System der Förderung strukturschwacher Regionen nach Auslaufen des Solidarpaktes zu schaffen. Ein solches System soll sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die GRW, die die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Regionen in Stadt und Land gleichermaßen fördert, soll dabei als Ausgangspunkt dienen. Gleichzeitig wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiter zu entwickeln. Die Fördermöglichkeiten des ELER sollen umfassend genutzt werden. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung dieser Aufträge aus dem Koalitionsvertrag . Die beiden Gemeinschaftsaufgaben werden dabei so koordiniert werden, dass überschneidende Strukturen ausgeschlossen werden können. 35. Sieht die Bundesregierung eine Zweckbindung der Mittel der Gemeinschaftsaufgaben vor (bitte mit Förderbereichen)? Die GRW sieht keine Zweckbindung für bestimmte Förderbereiche vor. Die Länder können in eigener Verantwortung Schwerpunkte setzen. Die GAK sieht eine Zweckbindung von Mitteln nur für die Breitbandversorgung in ländlichen Räumen vor. Seit der Aufnahme der Breitbandförderung in der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3537 GAK im Jahr 2008 sind jährlich 10 Mio. Euro für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten Bundesmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden. 36. Welche finanzielle Ausstattung ist für die Gemeinschaftsaufgaben ab 2017 vorgesehen? Laut Koalitionsvertrag soll die Finanzierung der GRW durch ressortinterne Umschichtung auf das Niveau von 2009 (624 Mio. Euro) aufgestockt werden. Für die Jahre 2017 und 2018 sieht die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung einen Haushaltsansatz von 600 Mio. Euro vor; dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2014 eine Erhöhung um 17,2 Mio. Euro. Weitere Anhebungsschritte werden im Haushaltsaufstellungsverfahren 2016 unter Berücksichtigung der im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu erbringenden Gegenfinanzierung, der notwendigen Kofinanzierung seitens der Länder und unter Berücksichtigung der Mittelabflüsse der Länder geprüft und umgesetzt. Der am 28. November 2014 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Bundeshaushalt 2015 sieht für die GAK insgesamt Ausgaben in Höhe von 620 Mio. Euro Bundesmitteln (einschließlich Verstärkungsmitteln in Höhe von 10 Mio. Euro sowie Mitteln für einen neuen Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes in Höhe von 20 Mio. Euro) vor. Über die Mittelausstattung in den Folgejahren wird im Zusammenhang mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2016 sowie den Finanzplan bis 2019 noch zu entscheiden sein. 37. Wie organisiert die Bundesregierung die Prozesse zur besseren Verzahnung der Gemeinschaftsaufgaben parallel zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung, und wo liegt die Zuständigkeit? Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. 38. Inwiefern soll die GRW Grundlage des neuen Fördersystems sein, und welche Gebiete sollen im neuen Fördersystem förderberechtigt sein? 39. Welche der Fördermaßnahmen der GRW sollen erhalten bleiben, und welche Maßnahmen sollen zukünftig nicht mehr förderfähig sein? 40. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung vor, um die GRW und die weiterentwickelte Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in einem Gesamtförderkonzept der Gemeinschaftsaufgaben zu koordinieren? 41. Welche Bundesprogramme sollen in der zweiten Säule des neuen Fördersystems gebündelt, und wie soll die Mittelvergabe organisiert werden? 42. Bleiben innerhalb der zweiten Säule ostspezifische Förderprogramme bestehen (bitte mit Begründung)? 43. Welche weichen Faktoren begründen eine Förderung nach der geplanten dritten Säule des neuen Fördersystems, und welche Regionen sollen förderberechtigt sein? 44. In welcher Form plant die Bundesregierung ein Fördermittelgesamtkon- zept zusammen mit den Europäischen Strukturfonds EFRE und ESF, und wo liegt die Zuständigkeit? Drucksache 18/3537 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 45. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des gesamtdeutschen Fördersystems nach dem Jahr 2020 vor? 46. Wann plant die Bundesregierung, die Grundlagen für ein neues Fördersystem ab 2020 in dieser Legislaturperiode zu veröffentlichen? Die Fragen 38 bis 46 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung verpflichtet, auch zukünftig strukturschwache Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu unterstützen. In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung die Arbeiten aufgenommen, um in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein integriertes gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen für die Zeit nach Auslaufen des Solidarpaktes nach 2019 zu entwickeln. Im Rahmen der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll auch beraten werden, ob und wie die speziellen Förderprogramme der ostdeutschen Bundesländer nach und nach in ein gesamtdeutsches System für strukturschwache Regionen überführt werden sollen. Die GRW soll hierbei als Ausgangspunkt dienen. Die Bundesregierung steht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung eines Gesamtfördersystems allerdings noch am Anfang ihrer Überlegungen. Im Rahmen des angelaufenen Diskussionsprozesses zwischen den Ressorts sind noch keine Festlegungen hinsichtlich der im Weiteren zu verfolgenden möglichen Varianten für ein Gesamtfördersystem erfolgt. Einzelne Elemente eines künftigen Fördersystems , wie die Frage zukünftiger Fördertatbestände, die Abgrenzung von Fördergebieten oder die Beteiligung bestimmter Programme an einem Gesamtsystem werden zurzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert und abgestimmt. Deshalb können zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussagen zu konkreten Elementen getroffen werden. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen unter Berücksichtigung der zukünftigen Europäischen Strukturförderung entwickelt wird, damit eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von europäischer und nationaler Förderung erreicht werden kann. Die Grundlagen für das weiterentwickelte System sollen rechtzeitig gelegt werden, damit für die Länder und Regionen Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 herrscht. 47. Welche Akteure plant die Bundesregierung, an der Neuorganisation des gesamtdeutschen Fördersystems zu beteiligen? Die Bundesregierung befindet sich noch in einem frühen Stadium der Ressortabstimmung zu einer Bundesposition für ein gesamtdeutsches Fördersystem. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Neuorganisation des gesamtdeutschen Fördersystems zwischen Bund und Ländern voranzubringen. Im Übrigen gelten die Verfahrens- und Beteiligungsvorschriften des Gesetzgebungsverfahrens . Es ist geplant, im späteren Verlauf auch weitere Akteure, wie z. B. Verbände und Sozialpartner, in die Beratungen einzubeziehen. Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben ist darüber hinaus Gegenstand des laufenden Austauschs zwischen den zuständigen Ministerien und den Ländern in den jeweiligen Gremien der Gemeinschaftsaufgaben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3537 48. Plant die Bundesregierung ein Festhalten am Grundsatz der Ko-Finanzierung (bitte mit Begründung)? Gemäß Artikel 91 a Absatz 3 Satz 1 GG trägt der Bund die Hälfte der Ausgaben für die GRW. Durch diese verfassungsrechtlich verankerte Entscheidung des Gesetzgebers wird sichergestellt, dass die Zuständigkeit der Länder für die Bewilligung und Durchführung von GRW-geförderten Projekten mit einer finanziellen Beteiligung und Verantwortung einhergeht. Vonseiten der Bundesregierung besteht die klare Absicht, an dem Grundsatz der Kofinanzierung auch für die zukünftige Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben festzuhalten. 49. Plant die Bundesregierung innerhalb des neuen Fördersystems eine verstärkte regionale Fokussierung, statt einer sektoralen, und eine stärkere Förderung regionaler Akteure (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu den Fragen 38 bis 46 wird verwiesen. 50. Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente in den Prozess der Weiterentwicklung des Fördersystems mit einzubeziehen ? Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag gemäß § 6 Absatz 3 des GRW-Gesetzes laufend über die Durchführung des gemeinsamen Koordinierungsrahmens und den allgemeinen Stand der GRW. Der Deutsche Bundestag ist daher über die entsprechenden Bundestagsausschüsse auch in den Prozess der Weiterentwicklung des Fördersystems eingebunden. Die Einbeziehung der Länderparlamente ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sondern liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Länder. 51. Plant die Bundesregierung innerhalb des neuen Fördersystems eine Mitberatung der neuen Koordinierungsrahmen vom Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten? Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung für den GRW-Koordinierungsrahmen ab 2020 ist das GRW-Gesetz. Dort ist festgelegt, dass die im GRW-Koordinierungsausschuss vertretenen Regierungen von Bund und Ländern über den gemeinsamen Bund-Länder-Koordinierungsrahmen, also auch einen neuen Koordinierungsrahmen ab 2020, beschließen. Zur Beteiligung des Deutschen Bundestages sowie der Länderparlamente wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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