Deutscher Bundestag Drucksache 18/3541 18. Wahlperiode 16.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3365 – Burkina Faso nach dem Sturz von Blaise Compaoré – Demokratische Entwicklung und internationaler Kampf gegen Straflosigkeit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Burkina Faso wurde am 30. und 31. Oktober 2014 dem Regime des Präsidenten Blaise Compaoré nach 27 Jahre durch einen Volksaufstand ein Ende bereitet . Der Aufstand wurde angeführt von den zivilgesellschaftlichen Bewegungen „Balai Citoyen“ („Bürgerbesen“), dem „Kollektiv Anti-Referendum“ (CAR) und einigen Oppositionsparteien. Anlass war der Versuch Compaorés, sich am 30. Oktober 2014 mittels einer Verfassungsänderung eine Kandidatur für eine weitere Amtszeit über das Jahr 2015 hinaus zu sichern. Compaoré und Premierminister Luc-Adolphe Tiao ließen durch Polizei und Armee scharf auf die Menge schießen und setzten mutmaßlich das nach dem Genfer Protokoll verbotene Tränengas PLMP 7B der französischen Firma „Nobel Sport Sécurité “ ein (www.peuplesobservateurs2014.com „Burkina Faso Scandale“). Auch sollen Soldaten aus Togo gegen die Aufständischen eingesetzt worden sein. Insgesamt wird von etwa 40 Todesopfern berichtet. Trotz der deutlichen Forderung nach einem sofortigen Rücktritt versuchte sich Compaoré als Präsident einer „Übergangsregierung“ noch an die Macht zu klammern. Im Angesicht eines drohenden Blutbads und zunehmendem Chaos durch Plünderungen wurde die Armee von den Aufständischen aufgefordert, „ihrer Verantwortung“ nachzukommen und Compaoré abzusetzen. Schließlich trat Compaoré am 31. Oktober 2014 unter dem Druck zurück und floh mithilfe Frankreichs in die Elfenbeinküste , woraufhin das Militär die Macht übernahm, die Verfassung von 1991 suspendierte und sich die Nummer 2 der Präsidentengarde, Oberstleutnant Isaac Yacouba Zida, zum Übergangspräsidenten erklärte und daraufhin breite Gespräche mit allen „treibenden Kräften“ (Parteien, Zivilgesellschaft, Religions- und Brauchtumsgemeinschaften, Militär) sowie Diplomaten und Vertretern der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und der Afrikanischen Union (AU) führte. Die Verfassung wurde am 16. November 2014 wieder in Kraft gesetzt, eine „Charta der Transition“ verabschiedet, darDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. aufhin Michel Kafando als ziviler Übergangspräsident ausgewählt, der wiederum Zida zum Premierminister ernannte. Innerhalb eines Jahres sollen reguläre Wahlen stattfinden. Drucksache 18/3541 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die geplante Verfassungsänderung war der Anlass für den populären Umsturz, die Ursachen liegen tiefer. Seit Jahren wuchs der Wiederstand gegen das diktatorische Regime von Blaise Compaoré, das seine Macht auf Verrat, Mord, Repression und Verbrechen im eigenen Land sowie in vielen afrikanischen Nachbarländern aufbaute. Darüber hinaus ist Compaoré für zahlreiche Wirtschaftsverbrechen verantwortlich. Er hinterlässt ein vollständig verarmtes Land (Platz 181 von 187 des Human Development Index), in dem zuletzt insbesondere die Jugend keinerlei Zukunftsperspektiven mehr hatte. Diese war es dann auch, die den Aufstand unter Einsatz ihres Lebens anführte. Ihr Misstrauen gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft ist groß. Bisher hat diese keinen Protest bei den diversen Verbrechen des Compaoré-Regimes eingelegt. Als dieser nun die Verfassung ändern wollte, gab es auch hier – trotz vieler Hilferufe aus der Bevölkerung – nur verhaltenen Protest, wie beispielsweise seitens der EUAußenbeauftragen Catherine Ashton. Eine Androhung von Sanktionen, so wie gegenüber der derzeitigen Militärregierung, gab es gegenüber diesem Versuch eines „institutionellen Staatsstreichs“ nie. Am 15. Oktober 1987 ließ Blaise Compaoré den populären Präsidenten Thomas Sankara ermorden und übernahm in einem Putsch die Macht (www.agfriedensforschung .de vom 12. Oktober 2012 „La patrie ou la mort“). Sankara leitete das Land seit 1983 überaus erfolgreich und führte Burkina Faso in die Ernährungssouveränität , also die Unabhängigkeit von Nahrungsmittelimporten. Durch die Machtübernahme von Blaise Compaoré wurden all diese Errungenschaften wieder zunichte gemacht und das Land zurück in die alten kolonialen Abhängigkeitsverhältnisse des französischen Interessensnetzwerkes Françafrique geführt. Es gibt viele Indizien und Zeugenaussagen, die eine direkte Beteiligung bzw. Beihilfe Frankreichs und des US-amerikanischen Auslandsnachrichtendienstes CIA an der Ermordung Sankaras nahelegen (www.survie.org/ billets-d-afrique/2009/183-septembre-2009/article/nouvelles-revelations-dansl ). Zwischen 2003 und 2007 wurde der Mord an Sankara auf Antrag der Witwe Marianne Sankara vor dem UN-Menschenrechtsausschuss besprochen, jedoch wurden plötzlich alle weiteren Nachforschungen eingestellt und der Fall für abgeschlossen erklärt. Neben der Witwe kämpfen in internationalen Netzwerken und Kampagnen seit der Ermordung Sankaras Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwälte gegen die Straflosigkeit. Sie fordern nach dem Sturz von Compaoré lauter denn je „Gerechtigkeit für Thomas Sankara, Gerechtigkeit für Afrika“ insbesondere durch die Öffnung der historischen Archive der USA und Frankreichs, aber ebenso fordern sie parlamentarische Untersuchungsausschüsse in beiden Ländern zum Fall der Ermordung Sankaras und der Beteiligung beider Länder (Erklärung vom 2. November 2014, www.thomassankara. net/spip.php?article1692&lang=de). Nach dem Putsch 1987 folgte eine Serie an politischen Morden, mit denen sich Compaoré seine Macht absicherte. Die prominentesten Opfer waren 1989 die zwei Militärführer Jean-Babtiste Boukary Lingani und Henri Zongo. 1997 wurde der systemkritische Musiker „Black So Man“ in einem mysteriösen Autounfall schwer verletzt und erlag den Folgen im Jahr 2002. 1998 wurden der Investigativjournalist Norbert Zongo und drei Begleiter erschossen in seinem ausgebrannten Auto aufgefunden. Eine unabhängige Untersuchungskommission hatte nachgewiesen, dass er aufgrund seiner Recherchen ermordet wurde, später wurden drei Mitglieder der Präsidentengarde hierfür verurteilt, wobei der Auftrag mutmaßlich von Präsidentenbruder François Compaoré kam. Blaise Compaoré war als Präsident nach zahlreichen Zeugenaussagen und Expertenberichten ein notorischer Brandstifter in Afrika. So war er in unzählige Kriege und Bürgerkriege als Strippenzieher und Waffenlieferant verstrickt – häufig dabei gezielt UN-Embargos unterlaufend. So unterstreicht ein 2000 veröffentlichter UN-Sicherheitsratsbericht zur Situation in Angola die direkte Unterstützung der UNITA-Rebellen unter Jonas Savimbi mittels durch Burkina Faso durchgeleitete Waffenlieferungen und eine umgekehrte Ermöglichung des illegalen Diamantenhandels – beides damals durch UN-Embargos untersagt (www.un.org/News/dh/latest/angolareport_eng.htm). Ankläger Nicholas Koumijan legte 2011 dem UN-Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia im Prozess gegen den ehemaligen CIA-Mitarbeiter und späteren Präsidenten von Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3541 Liberia, Charles Taylor, umfangreiche Beweise für die direkte Unterstützung bei Aufbau von und Nachschub für dessen Rebellen-Armee RUF durch Muammar Gaddafi und Blaise Compaoré und ihre Regierungen vor (s. Sitzungsprotokolle vom 9. und 11. März 2011 auf www.thomassankara.net/ spip.php?article1055& rubrique32&lang=fr). So leitete das Compaoré-Regime u. a. 1999 Waffen aus der Ukraine über Burkina Faso nach Liberia weiter. Unmittelbar vor Sankaras Ermordung 1987 lehnte dieser eine Unterstützung für Taylors Umsturzpläne in Liberia ab. 2004 beschrieb John Tarnue, der ehemalige Chef der liberianischen Armee unter Taylor, vor dem UN-Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia, wie Compaoré und Taylor 1987 dann einen Pakt zur Ermordung Sankaras schlossen, um von Burkina aus Unterstützung für Taylors Rebellion organisieren zu können (www.thomassankara.net/spip.php? article168&lang=fr). Am 26. August 2014 machte der heutige liberianische Senator und Ex-Söldner in Diensten Taylors Prince Yormie Johnson, der bei der Ermordung Sankaras persönlich anwesend war, vor der Wahrheits- und Versöhnungskommission Liberias dieselbe Aussage (www.direct.cd/blog/2014/ 11/06/blaise-compaore-assassine-thomas-sankara-affirme-senateur-princejohnson /). Den Bürgerkriegen in Angola, Liberia und Sierra Leone sind hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen. Auch die Rebellion im Jahr 2002 unter Guillaume Soro in der Elfenbeinküste gegen Präsident Laurent Gbagbo wurde aktiv von Compaoré und seinem Regime, auch unter Umgehung eines UN-Embargos, durch Waffenlieferungen unterstützt, bis 2011 nach umstrittenen Wahlen Alassane Ouattara unter Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft und v. a. Frankreichs auf den Präsidentenstuhl gekämpft wurde (www.blaisecompaore2015.info/Compaore-faiseur-de-paix-ou, www.un.org/ french/documents/view_doc.asp?symbol=S/2014/266). Am 31. Oktober 2014 wurde Compaoré unter Beihilfe des in Burkina Faso stationierten französischen Militärs in die Elfenbeinküste „exfiltriert“ und damit vorerst der Justiz in Burkina Faso entzogen (www.rfi.fr/afrique/20141105-burkina-faso-blaisecompaore -france-exfiltration-cote-ivoire-hollande/). Mit dem Eyadema-Clan in Togo pflegte das Compaoré-Regime stets beste Beziehungen. Zur Niederschlagung des Volksaufstands von Ende Oktober 2014 sollen auch togolesische Soldaten in Burkina Faso zum Einsatz gekommen sein (www.peuplesobservateurs2014.com/2014/11/12/burkina-temoignage-photoles -gendarmes-etaient-des-togolais-qui-ne-parlent-pas-djoula-tginfo/). Schließlich liegen zahlreiche Indizien vor, dass Compaoré aktiv die separatistische Nationale Bewegung für die Befreiung des Azawad (MNLA) unterstützte , die 2013 das Nachbarland Mali ins Chaos stürzte. Die MNLA-Führer hatten ihr Hauptquartier in einem Luxushotel von Ouagadougou (www.maliactu.net/mali-chute-de-blaise-compaore-au-burkina-faso-le-mnlaperd -sa-moitie/). Als rechte Hand stand General Gilbert Diendéré, Chef der Präsidentengarde, Compaoré bei all diesen Aktivitäten zur Seite. Trotz der erdrückenden Beweislast gegen Compaoré wurde er systematisch von der internationalen Staatengemeinschaft als „Anker des Friedens und der Stabilität in Westafrika“ aufgebaut und hofiert. Als „neutraler“ Mediator, „vermittelte“ er in zahlreichen Konflikten Westafrikas, die er selbst mit angezettelt oder unterstützt hatte. 2012 empfingen Bundespräsident Joachim Gauck und der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, Compaoré trotz Protesten (www.africavenir.org/ fileadmin/downloads/position_papers/Protestbrief_Comparoe_Besuch_ Endf.pdf) ehrenvoll in Deutschland, und er wurde als Garant des Friedens präsentiert . Im Jahr 2008 wurde General Gilbert Diendéré durch den früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy in die französische Ehrenlegion aufgenommen . Für Frankreich und die USA wurde Burkina Faso zuletzt immer wichtiger als tragende Säule in ihrer Anti-Terror-Strategie in der Sahelzone. Seit Mitte 2014 rief Frankreich die Operation „Berkhane“ als breitangelegte militärische Nachfolgemission der Mali-Operation „Serval“ ins Leben. Diese umfasst an die 3 000 in Tschad, Niger, Burkina Faso, Mali und Mauretanien stationierte Soldaten (www.taz.de/!142329/). Die USA begründeten schon 2005 die „Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“ mit Trainingskomponenten und stationierten US-Soldaten und geheimen Militärbasen inklusive Drohnen in Drucksache 18/3541 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mauritanien, Mali, Tschad, Niger, Nigeria, Senegal und Burkina Faso (www. state.gov/j/ct/programs/). Wie alle militärischen Aktivitäten der USA in Afrika werden auch diese Operationen vom US-AFRICOM Hauptquartier bei Stuttgart aus gesteuert. Auch der jetzige Übergangspräsident und vormalige zweite Mann der Präsidentengarde RSP unter General Gilbert Diendéré, Oberstleutnant Isaac Zida, wurde von den USA im Antiterror-Kampf ausgebildet (www. globalresearch.ca/us-sponsored-regime-change-in-burkina-faso-coup-leadertrained -by-pentagon/ 5413284). 1. Wie hat die Bundesregierung vor dem 30. Oktober 2014 den Versuch einer Verfassungsänderung zwecks Ermöglichung einer weiteren Amtszeit des seit 27 Jahren regierenden und selbst durch einen Putsch an die Macht gekommenen ehemaligen Präsidenten Burkina Fasos, Compaoré, bewertet? 2. Inwiefern hat die Bundesregierung auf das Compaoré-Regime eingewirkt, diese Verfassungsänderung zurückzuziehen, insbesondere als die Spannungen im Land seit Mitte 2014 zunahmen und ein mögliches Blutbad abzusehen war? 3. Inwiefern hat sich die Bundesregierung in internationalen Gremien (GSVP der EU und UNO) für Maßnahmen bis hin zu Sanktionen gegen das Compaoré-Regime im Falle einer Änderung des Artikels 37 der Verfassung Burkina Fasos eingesetzt? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Frage einer weiteren Amtszeit des burkinischen Präsidenten Blaise Compaoré dominierte die innenpolitische Diskussion in Burkina Faso vor den Ereignissen im Oktober 2014 seit längerem. Die Debatte wurde sehr offen geführt. Unbestritten war, dass eine Änderung der Verfassung notwendig wäre, sofern Präsident Blaise Compaoré eine weitere Amtszeit anstreben würde. Politische Gegner des Staatspräsidenten waren in der Lage, ihre Ablehnung einer möglichen Verfassungsänderung öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Bis die Regierung am 21. Oktober 2014 verkündete, ein Gesetzesvorhaben zu einer entsprechenden Verfassungsänderung ins Parlament einzubringen, bestand Unklarheit darüber, ob und wie der Weg einer Verfassungsänderung gegangen werden sollte. Die Bundesregierung hat der burkinischen Seite im EU-Rahmen wiederholt dazu geraten, von der geplanten Verfassungsänderung Abstand zu nehmen und auf die Prinzipien der Afrikanischen Union hingewiesen, denen zufolge Verfassungsänderungen illegal sind, die die Prinzipien demokratischer Regierungswechsel verletzen. 4. Welche Positionen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die französische Regierung allein sowie innerhalb der EU im Vorfeld der in Burkina Faso am 30. Oktober 2014 aufgesetzten Verfassungsänderung vertreten? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die französische Regierung wie auch die EU insgesamt in ihren Kontakten vor der geplanten Verfassungsänderung bei Präsident Blaise Compaoré dafür eingesetzt, auf diese Änderung zu verzichten und rasch demokratische Wahlen durchzuführen. Auch die französische Regierung hat wiederholt auf die Prinzipien der Afrikanischen Union hingewiesen , denen zufolge Verfassungsänderungen, die die Prinzipien demokratischer Regierungswechsel verletzen, illegal sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3541 5. Inwiefern stand die Bundesregierung im Vorfeld der sich seit über einem Jahr anbahnenden Krise in Burkina Faso mit der politischen Opposition und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen in Kontakt? Die Bundesregierung hat über die zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche Botschaft in Ouagadougou, einen stetigen und engen Kontakt zur Zivilgesellschaft und Vertretern aller politischen Lager in Burkina Faso unterhalten. Kontakte wurden sowohl bilateral wie im EU-Rahmen gepflegt. Insbesondere im Umfeld der Krise erfolgte ein enger Dialog und Meinungsaustausch. 6. Inwiefern stuft die Bundesregierung die Regierungsübernahme des Militärs als Putsch ein? Nach den Ereignissen vom 30. Oktober 2014 hat es keine umfassende Machtübernahme durch das Militär gegeben, sondern es erfolgte die baldige Ernennung eines zivilen Übergangspräsidenten. 7. Wie sieht die Bundesregierung den abgeschlossenen Prozess in Burkina Faso hin zu einer möglichst konsensual beschlossenen zivilen Übergangsregierung , die innerhalb eines Jahres demokratische Wahlen vorbereiten soll? Die Bundesregierung begrüßt es, dass nach den Ereignissen um den 30. Oktober 2014 in Ouagadougou und der daraus entstandenen Verfassungskrise eine Übergangsregierung die Führung eines Transitionsprozesses übernommen hat, der zu demokratischen Wahlen führen soll. Die rasche Beruhigung der Lage nach der Bildung der Übergangsregierung zeigt, dass wesentliche gesellschaftliche Gruppen diesen Prozess und die Regierungsbildung positiv bewerten. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Haltung der Aufständischen in Burkina Faso, nicht länger eine Einflussnahme von außen dulden zu wollen, und die von ihnen erhobenen Vorwürfe (Einträge auf www.facebook.com/groups/revolutionburkina 2011 rund um den 5. November 2014) gegen die internationale Staatengemeinschaft in Form der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und Afrikanischen Union (AU), sich zu sehr in den Transitionsprozess in Burkina Faso bis hin zu einer offenen Einflussnahme auf die Festlegung des künftigen Übergangspräsidenten und mittels Fristen, einzumischen? Burkina Faso ist Mitglied der Economic Community of West African States (ECOWAS) und der Afrikanischen Union. Beide Organisationen verpflichten ihre Mitglieder dazu, demokratische Institutionen zu stärken und sich an die Vorgaben der jeweiligen Verfassung zu halten. So haben sich die Mitgliedstaaten der ECOWAS im Protokoll zu Demokratie und guter Regierungsführung von 2001 auf konstitutionelle Grundsätze geeinigt. Diese sehen unter anderem die strikte Wahrung demokratischer Prinzipien vor. Machtwechsel dürfen nur infolge freier, fairer und transparenter Wahlen erfolgen. Eine Machtergreifung durch nichtverfassungsgemäße Mittel ist nicht zulässig. Burkina Faso ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, sich an diese Prinzipien zu halten. Die einvernehmliche Einigung auf die Transitionscharta und der Prozess zur Bildung der Übergangsregierung zeigen, dass wesentliche burkinische Akteure einen inklusiven und demokratischen Transitionsprozess wollen. Drucksache 18/3541 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die „Charta der Transition“, die Änderungen und Ergänzungen zur bestehenden Verfassung und den Prozess und die ad hoc geschaffenen Institutionen und Verfahren, die zu ihr führten? Wie auch die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die Regionalorganisation ECOWAS begrüßt die Bundesregierung die Unterzeichnung der Transitionscharta, die von Vertretern politischer Parteien, zivilgesellschaftlicher Organisationen, des Militärs sowie religiösen und traditionellen Autoritäten in einem inklusiven Dialogprozess erarbeitet wurde. 10. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in internationalen Gremien dafür ein, dass Vermögenswerte des erweiterten Compaoré-Clans schnellstmöglich eingefroren und sichergestellt werden, um diese der Bevölkerung und dem Staat Burkina Faso für seine weitere Entwicklung zurückzugeben, bzw. plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen in die Richtung (vgl. Antwort von Staatsminister Michael Roth auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niema Movassat, Protokoll der 62. Sitzung, Seite 5748 f.)? Wenn nein, warum nicht bzw. welche Staaten in Europa blockieren ein solches Vorgehen innerhalb der EU, und aus welchen Gründen? Die oberste Priorität der Bundesregierung ist es, gemeinsam mit ihren EU-Partnern , der Afrikanischen Union, der ECOWAS und der internationalen Gemeinschaft den demokratischen Transitionsprozess in Burkina Faso zu unterstützen. Anträge der burkinischen Seite zur Sicherstellung von Geldmitteln und Vermögenswerten der Familie Compaoré liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse vom 30. Oktober bis 2. November 2014 in Burkina Faso und eine Dingfestmachung der Verantwortlichen für den Tod von zahlreichen Demonstranten und den unter dem Genfer Protokoll illegalen Import und Einsatz des Tränengases PLMP 7B der französischen Firma „Nobel Sport Sécurité“ ein? Eine juristische Aufarbeitung der Ereignisse müsste zunächst in Burkina Faso eingeleitet werden. Die ersten politischen Ankündigungen in diese Richtung sind erfolgt, Übergangspräsident Michel Kafando hat eine Aufarbeitung der Vergangenheit angekündigt. Eine Unterkommission der in der Transitionscharta vorgesehenen Versöhnungskommission soll sich mit der Aufarbeitung der Vergangenheit auseinander setzen. Anträge auf eine Unterstützung im Rahmen der Aufarbeitung der Ereignisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern bei der Aufstandsbekämpfung in Burkina Faso am 30. und 31. Oktober 2014 neben burkinischer Polizei, Gendarmerie und Militär auch ausländische Sicherheitskräfte, wie etwa aus Togo, eingesetzt wurden? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise auf eine Beteiligung ausländischer Sicherheitskräfte vor. 13. Wer sind in Burkina Faso die derzeitigen Ansprechpartner der Bundesregierung ? Derzeitige Ansprechpartner der Bundesregierung sind die amtierende Regierung von Burkina Faso bzw. ihre Organe und Vertreter. Darüber hinaus pflegt die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3541 Bundesregierung über die zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche Botschaft in Ouagadougou, auch weiterhin einen stetigen und engen Kontakt zur Zivilgesellschaft. 14. Welche Interessen haben Bundesregierung und Europäische Union in Burkina Faso? Es ist im Interesse Deutschlands und der EU-Partner, dass in Burkina Faso eine demokratisch legitimierte Regierung durch gute Regierungsführung die Grundlage für einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung dieses im Zentrum Westafrikas gelegenen Landes schafft und damit zur weiteren Stabilisierung der Region beiträgt. 15. Inwiefern wird sich die Bundesregierung für ein unabhängiges Audit der Regierungsführung und Transparent-Machung der Verwendung insbesondere der durch internationale Kreditaufnahme verwendeten Finanzmittel des Compaoré-Regimes einsetzen? Die Verwendung von Kreditmitteln internationaler Finanzinstitutionen wird grundsätzlich anhand der in diesen Institutionen üblichen Standards von diesen geprüft und nachgehalten. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung eines unabhängigen Rechnungshofs und die Verbesserung seiner Berichterstattung ein und unterstützt ein zivilgesellschaftliches Netzwerk zur transparenten Haushaltsführung und zur Bekämpfung der Korruption. Im Rahmen des politischen Dialogs beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den jährlichen Überprüfungen der burkinischen Entwicklungsstrategie (Stratégie de Croissance Accélérée et de Développement Durable, SCADD), im Zuge derer die burkinische Regierung gegenüber den Gebern zu den Fortschritten in der Armutsbekämpfung und den dafür zentralen Reformvorhaben der Regierung Rechenschaft ablegt. 16. Inwiefern wird die Bundesregierung die künftige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung Burkina Fasos unterstützen, beispielsweise durch Schuldenerlasse? Burkina Faso hat die HIPC-Entschuldungsinitiative (Initiative zur Entschuldung von hochverschuldeten armen Ländern – Heavily Indebted Poor Countries) erfolgreich absolviert. Weitere Erlasse für Burkina Faso sind derzeit nicht vorgesehen . Bezüglich der zukünftig vorgesehenen Unterstützung Burkina Fasos im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 17. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Schulden Burkina Fasos als illegitime Schulden insgesamt oder doch zu einem großen Teil einzustufen sind, da sie nach Auffassung der Fragesteller einem bekanntermaßen korrupten und verbrecherischen Regime gegeben wurden bzw. keinen oder kaum einen Beitrag zur sozialen Entwicklung des Landes und im Kampf gegen die Armut geleistet haben? Eine anerkannte Rechtsfigur und unstreitig in der Praxis anwendbare Kriterien, welche Schulden als „illegitim“ eingestuft werden könnten und welche Konsequenz eine derartige Einstufung nach sich ziehen sollte, gibt es nicht. Insofern erstellt die Bundesregierung keine „Einstufung“ der Schulden Burkina Fasos im obigen Sinne. Drucksache 18/3541 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. In welchem Umfang und in welchen Sektoren hat die Bundesregierung in den letzten Jahren mit Burkina Faso im Bereich von Entwicklungsmaßnahmen zusammengearbeitet (bitte über die letzten zehn Jahre sektorale Entwicklungszusammenarbeit der technischen Zusammenarbeit und finanziellen Zusammenarbeit und Einzelprojekte sowie die jeweiligen Finanzvolumina auflisten)? Sektor Ländliche Entwicklung, Ernährungssicherung TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2005.2182.3) 3,5 Mio. EUR TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2005.2182.3) 0,5 Mio. EUR TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2005.2182.3) 1,0 Mio. EUR TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2011.2047.6) 6,0 Mio. EUR TZ – Programm Landwirtschaftliche Entwicklung (2011.2047.6) 4,0 Mio. EUR TZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.2171.0) 6,0 Mio. EUR TZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.2171.0) 2,0 Mio. EUR TZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.2171.0) 687.941 EUR FZ – Inwertsetzung von Talauen (2008.6641.8) 6,0 Mio. EUR FZ – Inwertsetzung von Talauen (2008.6641.8) 2,5 Mio. EUR FZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2008.6638.4) 7,5 Mio. EUR FZ – Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung (2011.6531.5) 5,0 Mio. EUR FZ – Kleinbewässerung im Großraum West (2013.6656.6) 11,0 Mio. EUR FZ – Kleinbewässerung im Großraum West (2013.6743.2) 10,0 Mio. EUR Sektor Dezentralisierung und Kommunalentwicklung TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2005.2181.5) 1,5 Mio. EUR TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2008.2172.8) 4,95 Mio. EUR TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.2046.8) 0,05 Mio. EUR TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2008.2172.8) 351.905 EUR TZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2008.2172.8) 1,0 Mio. EUR TZ – Programm Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.2046.8) 4,0 Mio. EUR TZ – Programm Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.2046.8) 1,2 Mio. EUR FZ – Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung – Kommunaler Entwicklungsfonds (ficod) (2005.6607.5) 12,0 Mio. EUR FZ – Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung – Kommunaler Entwicklungsfonds (2009.6693.7) 11,5 Mio. EUR FZ – Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung – Kommunaler Entwicklungsfonds (2009.6693.7) 5,0 Mio. EUR FZ – Dezentralisierung/Kommunalentwicklung (2011.6532.3) 10,0 Mio. EUR FZ – Unterstützung der burkinischen Armutsbekämpfungsstrategie (2005.6610.9) 5,0 Mio. EUR FZ – Unterstützung der burkinischen Armutsbekämpfungsstrategie (2008.6570.9) 15,0 Mio. EUR Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3541 Sektor Dezentralisierung und Kommunalentwicklung FZ – Gemeinschaftsfinanzierung Unterstützung der burkinischen Armutsbekämpfungsstrategie (2011.6528.1) 12,0 Mio. EUR FZ – Gemeinschaftsfinanzierung Unterstützung der burkinischen Armutsbekämpfungsstrategie – Begleitmaßnahme (2011.7030.7) 1,0 Mio. EUR TZ – Berater im Wirtschafts- und Finanzministerium (2005.2180.7) 1,5 Mio. EUR TZ – Berater im Wirtschafts- und Finanzministerium (2008.2173.6) 1,5 Mio. EUR TZ – Berater im Wirtschafts- und Finanzministerium (2011.2045.0) 2,0 Mio. EUR Sektor Wasser- und Sanitärversorgung TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2003.2244.6) 2,0 Mio. EUR TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2008.2114.0) 2,5 Mio. EUR TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2008.2114.0) 3,0 Mio. EUR TZ – Trinkwasserversorgung und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2008.2114.0) 0,5 Mio. EUR TZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2011.2049.2) 5,5 Mio. EUR TZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2008.2114.0) 140.915 EUR FZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2005.6612.5) 9,5 Mio. EUR FZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten (2008.6640.0) 10,0 Mio. EUR FZ – Trinkwasser- und Sanitärprogramm in kleinen und mittleren Städten – Begleitmaßnahme (2007.7023.0) 1,5 Mio. EUR FZ – Unterstützung von Basissanitärversorgung in Klein- und Mittelstädten in Burkina Faso (2009.6524.4) 5,0 Mio. EUR FZ – Trinkwasser- und Sanitärversorgung (2011.6533.1) 5,0 Mio. EUR FZ – Trinkwasser- und Sanitärversorgung Sektorbudgethilfe (2011.6697.4) 7,0 Mio. EUR FZ – Trinkwasser- und Sanitärversorgung – Begleitmaßnahme (2011.7032.3) 0,5 Mio. EUR Gestaltungsspielraum Gesundheit, Menschenrechte FZ – Programm zur HIV/Aids Prävention und Förderung der reproduktiven Gesundheit (2005.6611.7) 9,5 Mio. EUR FZ – Programm zur HIV/Aids Prävention und Förderung der reproduktiven Gesundheit (2005.6611.7) 2,0 Mio. EUR FZ – Korbfinanzierung Gesundheit (2008.6639.2) 6,0 Mio. EUR FZ – Korbfinanzierung Gesundheit (2011.6529.9) 6,0 Mio. EUR TZ – Menschenrechte/Sexuelle Gesundheit (2005.2183.1) 3,0 Mio. EUR TZ – Menschenrechte/Sexuelle Gesundheit (2005.2183.1) 1,0 Mio. EUR Drucksache 18/3541 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Auswirkungen wird der Umsturz auf die bilaterale und europäische Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso haben? Aufgrund der Ereignisse um den 30. Oktober 2014 und des daraus resultierenden politischen Umbruchs konnten die deutsch-burkinischen Regierungsverhandlungen zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit nicht wie ursprünglich geplant am 25./26. November 2014 stattfinden. Die Bundesregierung beabsichtigt, die bilateralen Regierungsverhandlungen mit einer aus den voraussichtlich im November 2015 stattfindenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen hervorgehenden Regierung zu führen. Zur Unterstützung der Transitionsphase auf dem Weg zu freien und fairen Wahlen und insbesondere um das Engagement für die burkinische Bevölkerung und die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lebensgrundlagen ohne Unterbrechungen aufrecht zu erhalten, beabsichtigt die Bundesregierung, noch im Jahr 2014, also vor den nächsten Regierungsverhandlungen, bevölkerungsnahe Vorhaben der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zuzusagen. Über Anpassungen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso wurde noch nicht abschließend entschieden. 20. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bewegungen in Burkina Faso, bzw. inwiefern plant sie, eine solche Unterstützung im Sinne der Förderung eines demokratischen und selbstbestimmten Prozesses in Burkina Faso künftig auszubauen? Burkina Faso ist eines der größeren Empfängerländer für Unterstützungsleistun- Gestaltungsspielraum Gesundheit, Menschenrechte TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/ Sexuelle Gesundheit (2008.2170.2) 2,0 Mio. EUR TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/ Sexuelle Gesundheit (2008.2170.2) 2,0 Mio. EUR TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/ Sexuelle Gesundheit (2011.2048.4) 5,0 Mio. EUR TZ – Programm Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel/ Sexuelle Gesundheit (2008.2170.2) 43.651 EUR FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel (2005.6608.3) 2,0 Mio. EUR FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel (2008.6637.6) 5,0 Mio. EUR FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel (Kinderfonds ) (2011.6530.7) 5,0 Mio. EUR FZ – Menschenrechte/Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel (Kinderfonds ) (2011.6530.7) 3,0 Mio. EUR Sektorübergreifend TZ – Studien- und Fachkräftefonds (1995.3553.5) 1.504.028 EUR TZ – Studien- und Fachkräftefonds (1995.3553.5) 800.000 EUR gen an private Träger (aktuell 19 Förderprojekte, insgesamt rund 2 Mio. Euro im Jahr 2014). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen aller Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3541 Programme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burkina Faso die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und stärkt diese in ihrer Mitwirkung an den politischen Prozessen der jeweiligen Sektoren. Diese breit angelegte Förderung und Kooperation soll auch künftig weitergeführt werden. 21. Inwiefern wird die Bundesregierung den internationalen Kampf gegen Straflosigkeit unterstützen und Maßnahmen mit dem Ziel ergreifen, Compaoré und seine Helfer für ihre mutmaßlichen Verbrechen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen? Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Japan der zweitgrößte Beitragszahler des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und unterstützt die Anklagebehörde und den Gerichtshof bei ihrer Aufgabe, die Straflosigkeit der Täter bei den schwersten Verbrechen, die die internationale Gemeinschaft als Ganze betreffen , zu beenden. Der IStGH hat die Gerichtsbarkeit über das Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Neben der Bundesrepublik Deutschland ist auch Burkina Faso Vertragsstaat des Römischen Statuts. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 22. Inwiefern wird die Bundesregierung ein etwaiges Auslieferungsgesuch von Blaise Compaoré seitens einer neuen Regierung in Burkina Faso unterstützen , sollte man ihn dort vor Gericht stellen wollen? Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung. 23. Inwiefern wird die Bundesregierung sich für die Einrichtung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Ermittlung der Mörder von Präsident Thomas Sankara und ihrer Unterstützer einsetzen, wie es neben der Witwe die Kampagne CIJS (www.grila.org/index_grila. php?gri=cij&lang=fr) und das internationale Netzwerk „Gerechtigkeit für Thomas Sankara, Gerechtigkeit für Afrika“ (www.thomassankara.net/ spip.php?article880&lang=de) seit Jahren tun und am 2. November 2014 noch einmal eingefordert haben (www.thomassankara.net/spip.php?article 1692&lang=de)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 24. Inwiefern wird sich die Bundesregierung gegenüber der Regierung Frankreichs und über die EU dafür einsetzen, dass Frankreich seine Archive der 80er-Jahre öffnet, um die Umstände der Ermordung von Präsident Thomas Sankara aufklären zu können? Die Freigabe der genannten französischen Archive ist kein Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der französischen Regierung. 25. Inwiefern wird sich die Bundesregierung gegenüber der US-Regierung dafür einsetzen, dass die USA ihre Archive der 80er-Jahre öffnen, um die Umstände der Ermordung von Präsident Thomas Sankara aufklären zu können? Die Freigabe der genannten amerikanischen Archive ist kein Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung. Drucksache 18/3541 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Inwiefern liegt der Bundesregierung der nie veröffentlichte Audit-Bericht der Weltbank, die diese kurz nach Ermordung Sankaras in den Jahren 1987 und 1988 über dessen Regierungspolitik und Entwicklungserfolge erstellte , vor (s. Aussagen vom ehemaligen Minister unter Sankara Valère Somé im Dokumentarfilm: „Thomas Sankara – Geteiltes Erbe“, www. youtube.com/watch?v=AoDDBE1WjqY)? Der Bundesregierung ist ein „Audit-Bericht“ zu Burkina Faso aus den Jahren 1987/88 nicht bekannt. Eine Analyse zur wirtschaftlichen Situation Burkina Fasos wurde von der Weltbank am 5. Dezember 1989 vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Economic Memorandum, das im Weltbank-Board nicht zur Diskussion gestellt wurde. 27. Falls dieser Weltbank-Audit-Bericht der Bundesregierung nicht vorliegt, inwiefern wird sie sich über ihre Weltbank-Mitgliedschaft für seine nachträgliche Veröffentlichung zwecks besserer Bewertung der Regierungspolitik Sankaras einsetzen? Das in Frage 26 angesprochene Economic Memorandum ist gemäß der „Access to Information Policy“ der Weltbank am 12. Juni 2010 der Öffentlichkeit freigegeben worden und unter folgenden Links einzusehen: http://documents.worldbank.org/curated/en/1989/12/738642/burkina-faso-economic -memorandum-vol-1-2-main-report (Teil 1), http://documents.worldbank.org/curated/en/1989/12/738641/burkina-faso-economic -memorandum-vol-2-2-annexes-industrial-sector-statistical-tables (Teil 2). 28. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der aktiven militärischen Hilfe seitens Frankreichs bei der „Exfiltrierung “ Blaise Compaorés und seines Bruders François Compaoré aus Burkina Faso (www.jeuneafrique.com „Burkina: la France a joué un rôle dans lʼévacuation de Blaise Compaoré“)? 29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Verhalten des Ouattara-Regimes im Nachbarland Elfenbeinküste (www.cameroonvoice.com/news/article-news-16757.html) sowie seit dem 20. November 2014 auch Marokkos (www.jeuneafrique.com/Article/ ARTJAWEB20141120183936/), Compaoré trotz aller ihm vorgeworfenen Verbrechen aufzunehmen und ihm Schutz zu bieten? Die Fragen 28 und 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Rücktritt Blaise Compaorés als Staatspräsident und seine Ausreise haben beigetragen zur Beruhigung der Lage, zur Verhinderung von Blutvergießen und zur Bildung einer Übergangsregierung, die demokratische Wahlen bewirken kann. Die Beantwortung der Frage einer strafrechtlichen Verfolgung und etwaigen Auslieferung Blaise Compaorés und anderer Personen muss anhand rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3541 30. Was weiß die Bundesregierung über die Umstände, Verantwortliche, Hintergründe , Beteiligte, Unterstützung und Ablauf der Ermordung von Präsident Thomas Sankara am 15. Oktober 1987, in dessen Folge sich Blaise Compaoré an die Macht in Burkina Faso putschte? 31. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verantwortlichen für die Morde an Jean-Babtiste Boukary Lingani und Henri Zongo im Jahr 1989? 32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine etwaige Beteiligung des Compaoré-Regimes am Autounfall des systemkritischen burkinischen Musikers „Black So Man“, der später den Folgen des Unfalls erlag (vgl. www.wikipedia.org zu „Black So Man“)? 33. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine mutmaßliche Verantwortung von François Compaoré, dem Bruder des Ex-Präsidenten Blaise Compaoré, für die Ermordung des Investigativjournalisten Norbert Zongo und seiner drei Begleiter (vgl. www.wikipedia.org zu „Norbert Zongo“)? 35. Was weiß die Bundesregierung über illegale Waffengeschäfte des Compaoré-Regimes unter Unterlaufung von UN-Embargos, etwa an die UNITA unter Jonas Savimbi in Angola, an die RUF-Rebellen unter Charles Taylor für seine Kriege in Liberia und Sierra Leone sowie an die Rebellen in der Elfenbeinküste unter dem damaligen Rebellenführer Guillaume Soro (heute Präsident der Nationalversammlung der Elfenbeinküste , bitte unter Bezugnahme auch auf die entsprechenden und in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgelisteten UN-Protokolle und Expertenberichte , das Sondertribunal für Sierra Leone und Liberia sowie die bisherigen Aussagen vor der liberianischen Wahrheits- und Versöhnungskommission )? 36. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der Bundesregierung bei der früheren und aktuellen Machtsicherung des EyademaClans in Togo? Die Fragen 30 bis 33 sowie 35 und 36 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 34. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bürgerkriegen in Liberia und Sierra Leone? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterhielt Blaise Compaoré freundschaftliche Beziehungen zu dem ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor und zu der Rebellenbewegung Revolutionary United Front in Sierra Leone. 37. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bürgerkriegen in der Elfenbeinküste? Im Jahr 2007 war Blaise Compaoré maßgeblich an der Aushandlung des Friedensabkommens von Ouagadougou beteiligt, mit dem der Konflikt in der Côte d’Ivoire beigelegt werden sollte. Drucksache 18/3541 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. Welche Rolle spielte das Compaoré-Regime nach Kenntnis der Bundesregierung in dem jüngsten Konflikt in Mali seit 2012 und auch in denen davor? Was weiß die Bundesregierung über eine mögliche Unterstützung der MNLA und von Iyad Ag Ghaly? Die burkinische Regierung vermittelte im Auftrag der ECOWAS in Ouagadougou sowohl zwischen verschiedenen Rebellengruppen als auch zwischen den Rebellengruppen und der malischen Regierung. Ein vorläufiges Abkommen wurde am 18. Juni 2013 unterzeichnet. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine mögliche Unterstützung des „Mouvement National de Libération de l’Azawad“ (MNLA) oder von Iyad Ag Ghaly durch Blaise Compaoré oder seine Regierung. 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gründe und Hintergründe des bisherigen Aufenthalts der MNLA-Separatisten aus dem Norden Malis in Ouagadougou? Die MNLA verhandelte unter Vermittlung durch Burkina Faso in Ouagadougou mit der malischen Regierung und anderen Rebellengruppen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 40. Inwiefern und mit welcher Begründung unterstützte die Bundesregierung in der Vergangenheit ggf. Blaise Compaoré in seiner Rolle als Mediator in zahlreichen Krisen in Westafrika? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen, um zu einer nachhaltigen Lösung des Konfliktes in Mali beizutragen. Die burkinische Regierung war von der ECOWAS in den Jahren 2012 bis 2014 als Vermittler für den Konflikt in Mali beauftragt worden. Eine aktive Unterstützung der Bundesregierung durch Projekte gab es für die Mediationsbemühungen durch Blaise Compaoré nicht. Es gehört zu den Grundprinzipien der deutschen Außenpolitik, politische und diplomatische Gesprächskanäle offenzuhalten; nur so können Konflikte friedlich beigelegt werden. 41. Weshalb lud der damalige Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel Blaise Compaoré im Jahr 2012 trotz der durch zahlreiche Zeugenaussagen , UN-Berichte, eigene Geheimdienstinformationen und Protokolle des Sondertribunals für Sierra Leone und Liberia bekannten Menschenrechtsverletzungen des Compaoré-Regimes und seiner Rolle als Brandstifter Westafrikas nach Berlin zu Gesprächen ein? Der damalige burkinische Staatspräsident Blaise Compaoré und der damalige Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dirk Niebel trafen sich am 15. Juni 2012 im Rahmen von Blaise Compaorés BerlinBesuch zu einem Gespräch. Das Zusammentreffen mit Fachministerinnen und Fachministern ist ein üblicher Vorgang bei Besuchen ausländischer Regierungschefs . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3541 42. Was hat Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel am 15. Juni 2012 in Berlin mit Blaise Compaoré im Namen der Bundesregierung besprochen und vereinbart (bitte genaue Themenbereiche und etwaige Verabredungen und Vereinbarungen auflisten)? Themen des Gesprächs waren die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, die politische Situation in Mali sowie die damals akute Nahrungskrise im Sahel, zu deren Bekämpfung die Bundesregierung 5,1 Mio. Euro für Nothilfemaßnahmen zur Verfügung gestellt hatte. Die Bundesregierung sagte zu, Burkina Faso auch weiterhin bei der Bekämpfung struktureller Ursachen von Nahrungsmittelkrisen zu unterstützen. 43. Wie antwortet die Bundesregierung aus heutiger Sicht auf die Kritik, dass es ein Fehler der internationalen Staatengemeinschaft und auch seitens der Bundesregierungen war, Blaise Compaoré als Mediator und „Anker des Friedens und der Stabilität in Westafrika“ aufzubauen und wiederholt seine „Vermittlerrolle“ in Krisen in Westafrika zu unterstützen oder zumindest nicht infrage zu stellen? Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. 44. Inwiefern hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber der französischen Regierung für einen anderen, kritischeren Umgang mit und eine andere Politik gegenüber Burkina Faso unter Blaise Compaoré eingesetzt (bitte hierzu institutionellen Rahmen, Daten, Inhalte und Positionen von Unterredungen und Konsultationen auflisten)? Im Rahmen der Geberkoordinierung in Burkina Faso thematisieren sowohl die Bundesregierung als auch die französische Regierung über die jeweils zuständige Auslandsvertretung, die Deutsche sowie die Französische Botschaft in Ouagadougou, regelmäßig die Politik gegenüber Burkina Faso. Auch in der Ratsarbeitsgruppe der Europäischen Union COAFR (Africa Working Party of the Council of the European Union) wurden politische Entwicklungen in Burkina Faso in der Vergangenheit thematisiert. 45. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rolle Burkina Fasos in der neuen französischen Anti-Terrormission Operation „Berkhane“ (bitte auflisten nach eingesetzter Truppenstärke, militärischem Gerät und militärischen Basen, militärischen Abkommen zwischen Frankreich und Burkina Faso, Befugnisse Frankreichs im Rahmen der Operation etc.)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Rolle Burkina Fasos in der neuen französischen Anti-Terrormission „Berkhane“. 46. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rolle Burkina Fasos in der US-amerikanischen „Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“ im Operationsfeld des von Stuttgart aus operierenden US-Oberkommandos für Afrika AFRICOM (bitte auflisten nach eingesetzter Truppenstärke, militärischem Gerät und militärischen Basen, militärischen Abkommen zwischen Frankreich und Burkina Faso, Befugnisse Frankreichs im Rahmen der Operation, etc.)? Burkina Faso ist einer von elf afrikanischen Staaten, mit denen die amerikanische Regierung im Rahmen der „Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“ zusammenarbeitet, um die Fähigkeiten dieser afrikanischen Staaten zur Terroris- Drucksache 18/3541 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode musbekämpfung auszubauen und die Verbreitung terroristischer Ideologie in der Region zu verhindern. 47. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit der US-amerikanischen und/ oder der französischen Anti-Terrormission in der Sahelzone zusammen? Die internationalen Missionen in Mali, an denen sich die Bundesregierung personell beteiligt, arbeiten auch mit der Anti-Terrormission Berkhane der französischen Streitkräfte zusammen. 48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die spezifischen Aktivitäten von AFRICOM in Burkina Faso und insgesamt im Rahmen der „Trans-Sahara Counterterrorism Partnership“, speziell durch den Umstand , dass AFRICOM von deutschem Boden aus operiert und deutsche Verbindungsoffiziere der Bundesregierung laufend über AFRICOM-Aktivitäten berichten? Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen. Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine über öffentliche Quellen hinausgehenden Kenntnisse. 49. Welche konkreten Fragen enthält der Fragenkatalog der Bundesregierung an die amerikanische Botschaft in Berlin vom April 2014 bezüglich AFRICOM, an deren Beantwortung die Bundesregierung seit vielen Monaten mit zunehmender „Eindringlichkeit erinnert“, ohne dass ein „konkretes Zieldatum“ für die Beantwortung genannt ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2794, bitte alle Fragen auflisten)? Die Bundesregierung hat die amerikanische Botschaft im April 2014 schriftlich um Informationen über eine mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US-Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gebeten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333