Deutscher Bundestag Drucksache 18/3608 18. Wahlperiode 18.12.2014 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 17. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3466 – Drohnenflüge über französischen Atomanlagen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 5. Oktober 2014 sind 31 Drohnen über 19 französischen Atomanlagen gesichtet worden. Bisher ist noch unklar, wer die Drohnen gesteuert hat. Die Umweltorganisation Greenpeace hat am 26. November 2014 ein von der Physikerin Oda Becker erstelltes Kurzgutachten veröffentlicht, in dem mögliche Anschlagsszenarien auf Atomkraftwerke mit unbemannten Drohnen untersucht worden sind. Das Gutachten zeigt auf, welche Gefahren mit den Überflügen verbunden sein können (vgl. Gutachten „Gefahr aus der Luft – Drohnenüberflüge bedrohen französische Atomanlagen“, Greenpeace 2014). Ebenfalls für Greenpeace wurde eine Analyse zu den Drohnenüberflügen und Terrorrisiken vom britischen Atomexperten John Large erstellt. Auf Bitten der französischen Behörden bleibt die Analyse von Greenpeace Frankreich unveröffentlicht , weil die von ihr identifizierten Schwachstellen Terroristen als Vorlage für Anschläge dienen könnte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. November 2014 „Wenn es Nacht wird am Meiler“ von Christian Wernicke und Josef Kleinberger). 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Drohnenflügen über französische Atomkraftwerke vor? Der Bundesregierung ist bekannt, dass es wiederholt zu Drohnenflügen über französischen Kernkraftwerken kam. Die Hintergründe werden von den französischen Behörden untersucht. Ermittlungsergebnisse sind nicht bekannt. 2. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, die auf Drohnenflüge auch über Atomkraftwerke bzw. weitere Atomanlagen in Deutschland hinweisen (bitte in laufende und stillgelegte Objekte unterteilen)? Ungenehmigte Drohnenüberflüge von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen, bei denen Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet sind, wurden in Deutschland bisher nicht beobachtet. Drucksache 18/3608 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Werden bzw. wurden die Drohnenüberflüge in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Auf ggf. welcher Ebene werden bzw. wurden die Drohnenüberflüge zwischen Deutschland und Frankreich besprochen (Fach- bzw. Leitungs- bzw. Ministerebene ), und ggf. mit welchem Ergebnis? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Es hat zwischen der Abteilung RS und den für die Sicherung zuständigen französischen Behörden mehrfach einen Austausch zum Sachstand der Drohnenüberflüge stattgefunden. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial von unbemannten Drohnen, die bei einem terroristischen Anschlag auf ein Atomkraftwerk eingesetzt werden? Von Drohnen, wie sie in Frankreich beobachtet wurden, geht keine unmittelbare Gefährdung für deutsche Kernkraftwerke aus. 6. Inwiefern ist die Möglichkeit von Drohneneinsätzen bei Anschlägen auf Atomkraftwerke aus Sicht der Bundesregierung mit in die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen einzubeziehen? Die zuständigen Behörden prüfen derzeit die Notwendigkeit, Drohnen in die Lastannahmen für die Sicherung von Kernkraftwerken und anderen einschlägigen kerntechnischen Anlagen einzubeziehen. 7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den drei Varianten des Greenpeace-Gutachtens „Gefahr aus der Luft – Drohnenüberflüge bedrohen französische Atomanlagen“ (bitte einzeln ausführen )? 8. Ergeben sich daraus insbesondere Lücken bzw. Nachweisdefizite für die bisherigen Lastannahmen bei der Sicherung deutscher Atomanlagen? Falls nein, bitte mit Begründung, und falls ja, welche Konsequenzen will die Bundesregierung dann daraus bis wann ziehen? Die Fragen 7 und 8 werden wie folgt gemeinsam beantwortet. Die drei in der von Greenpeace beauftragten Kurzstudie „Gefahr aus der Luft – Drohnenüberflüge bedrohen französische Atomanlagen“ betrachteten Szenarien wurden ohne den Aspekt der Drohnenunterstützung bereits in der Vergangenheit bei der Erstellung der Lastannahmen für die Sicherung ortsfester kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen berücksichtigt, zuletzt bei deren Überarbeitung im Jahr 2012. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3608 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum französischen Forschungsprogramm zur Erkennung und zum Abfangen von Drohnen, und wird in diesem Zusammenhang ein deutsch-französischer Austausch bzw. eine Kooperation stattfinden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über ein solches Forschungsprogramm vor. 10. Liegt der Bundesregierung die Analyse zu Drohnenangriffen und Terroranschlägen auf französische Atomkraftwerke von John Large vor? Ja. 11. Falls nein, wird sie Frankreich – zum Beispiel im Rahmen der DFK – darum ersuchen, dass ihr die Analyse vertraulich zur Kenntnis gegeben wird? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Liegen der Bundesregierung anderweitige Analysen vor, die den Einsatz von Flugdrohnen bei den Lastannahmen für die Sicherung von Atomanlagen berücksichtigen, und falls ja, von wem, und wann wurden sie erstellt? Nein. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aufgezeigten Gefahrenpotenzials aus den jüngsten Diskussionen um den Zeitpunkt der Abschaltung des Atomkraftwerks Fessenheim? Gemäß europäischem Primärrecht liegt die Entscheidung über die Nutzung der Energiequellen und die Sicherstellung der Energieversorgung bei den Mitgliedstaaten . Die Bewertung des Gefahrenpotentials und gegebenenfalls die Festlegung des Zeitpunktes einer Abschaltung des Atomkraftwerks Fessenheim ist eine souveräne Entscheidung des französischen Staates. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob das Wahlkampfversprechen des französischen Staatspräsidenten François Hollande, Fessenheim bis spätestens zum Jahr 2016 abzuschalten, noch Bestand hat? 15. Welche Gespräche führt die Bundesregierung auf welcher Ebene (Fachebene bzw. Leitungsebene bzw. Ministerebene) zur Stilllegung von Fessenheim ? Die Fragen 14 und 15 werden wie folgt gemeinsam beantwortet. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, hat die Abschaltung des AKW Fessenheim (AKW – Atomkraftwerk) gegenüber ihrer französischen Kollegin thematisiert. Das Thema wurde außerdem auf Ebene der Regierungsbeauftragten für die deutschfranzösische Zusammenarbeit angesprochen. Abschließende Informationen zur beabsichtigten Vorgehensweise hinsichtlich des AKW Fessenheim, einschließlich des genauen Zeitplans, liegen der Bundesregierung nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333