Deutscher Bundestag Drucksache 18/3626 18. Wahlperiode 19.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3435 – Kompensationsstrategien der Arbeitgeber bei der Einführung des Mindestlohns Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt – mit einigen Ausnahmen und Übergangsregelungen. Bei der Einführung des Mindestlohns haben die Regierungsfraktionen zudem bisher darauf verzichtet, im Gesetz eine konkrete Definition des Mindestlohns vorzunehmen und damit vorzugeben, welche Lohnbestandteile beim Mindestlohn anzurechnen sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet Strategien der Unternehmen zur Umgehung und mahnt an: „Das Problem ist, dass das Gesetz nicht eindeutig sagt, welche Zahlungen auf den Mindestlohn von 8,50 Euro angerechnet werden können“ (vgl. Einblick des DGB vom 10. Oktober 2014). In anderen Presseartikeln wird darauf verwiesen, dass hinsichtlich des Mindestlohns auch bei den Unternehmen noch viele Fragen, wie z. B. die Verrechnungsmöglichkeiten, offen sind (vgl. Märkische Onlinezeitung vom 5. November 2014: „Mindestlohn gibt vielen Firmen Rätsel auf“). Arbeitgeber könnten auf die Einführung des Mindestlohns reagieren, indem sie versuchen, Einmalzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, oder auch Zuschläge für Nacht-, Mehr- und Feiertagsarbeit zu reduzieren oder ganz zu streichen . Wenn das Weihnachts- oder Urlaubsgeld anteilig regelmäßig ausgezahlt wird, ist es bisher sogar zulässig, dass es auf den Mindestlohn angerechnet werden kann (vgl. DIE WELT vom 24. Oktober 2014: „Wie berechnet sich der Mindestlohn?“). Diese Maßnahmen hätten zur Konsequenz, dass auf diesem Wege die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten auf die Beschäftigten abgewälzt würden, die dann trotz Mindestlohn aufs Jahr betrachtet unter Umständen weniger Geld von ihrem Arbeitgeber bekämen als zuvor. Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), in dem die großen Fastfood -Ketten organisiert sind, macht es vor. Er hat im September 2014 den mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ausgehandelten Manteltarifvertrag gekündigt. Der Verband will zwar in den unteren Entgeltgruppen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. den Lohn auf das Mindestlohnniveau von 8,50 Euro anheben, aber dafür Einmalzahlungen und Zuschläge verringern. Zu diesem Agieren des BdS sagt Guido Zeitler, Verhandlungsführer der NGG: „Wenn große Konzerne wie McDonald’s, Burger King, Starbucks und Autogrill meinen, mit der Einfüh- Drucksache 18/3626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rung des Mindestlohnes Tarifverträge zerhauen zu können, dann werden wir uns wehren.“ (vgl. Einblick des DGB vom 10. Oktober 2014). Wenn das Vorgehen des BdS Schule macht, kann das Tarifautonomiestärkungsgesetz konterkariert werden, denn es würde in bestimmten Bereichen dann eben nicht zu einer Stärkung der Tarifautonomie, sondern zu Kündigungen von Tarifverträgen und zur Tarifflucht führen. Zum einen macht dieses Agieren des BdS es notwendig, einen genaueren Blick auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Bereich der Systemgastronomie zu werfen. Zum anderen stellt sich aber auch die Frage, ob der Bundesregierung weitere Aktivitäten von Arbeitgebern mit dem Ziel, Einmalzahlungen und Zuschläge zu streichen oder zu reduzieren, bekannt sind, und ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, einem solchen Gebaren auf gesetzlichem oder untergesetzlichem Weg Einhalt zu gebieten. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, welcher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen schützt. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor werden maßgeblich von dieser Neuregelung profitieren. Ihre Löhne werden durch die Einführung eines Mindestlohns steigen. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Somit schützt der Mindestlohn Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen und verringert so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Damit leistet der gesetzliche Mindestlohn zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Branchenausnahmen enthält der gesetzliche Mindestlohn keine. Die im Gesetz enthaltene Übergangsregelung ist zeitlich begrenzt und vereinfacht den Einstieg in den Mindestlohn für Branchen, deren Löhne zurzeit deutlich unter dem Niveau von 8,50 Euro liegen. Die Tarifautonomie genießt in Deutschland einen besonderen, vom Grundgesetz garantierten Schutz. In den vergangenen Jahren konnten die Tarifpartner aber nicht verhindern, dass in zahlreichen Branchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Niedrig- und oft Dumpinglöhnen beschäftigt wurden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird daher die Verhandlungsgleichheit zwischen den Arbeitgebern auf der einen Seite sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der anderen Seite gefördert, gleichzeitig auch eine Lohnuntergrenze gezogen. Der Mindestlohn zielt im Unterschied zum Tarifvertrag nicht darauf ab, einen umfassenden Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Vielmehr kann und soll der allgemeine Mindestlohn lediglich verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Arbeitsentgelten beschäftigt werden, die unangemessen sind und den in Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes zum Ausdruck kommenden elementaren Gerechtigkeitsanforderungen nicht genügen. Im Übrigen bleiben Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu aufgerufen, über die Organisation in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und den Abschluss von Tarifverträgen eine angemessene Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am von den Unternehmen Erwirtschafteten zu erreichen. 1. Wie viele Beschäftigte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Systemgastronomie (bitte nach Geschlecht, Alter und Vollzeit bzw. Teilzeit differenzieren)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3626 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den durchschnittlichen Lohn der Beschäftigten in der Systemgastronomie (bitte nach Ost bzw. West, Teilzeit bzw. Vollzeit und nach Geschlecht differenzieren)? 3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der Systemgastronomie? 4. Wie viele Beschäftigte in der Systemgastronomie sind in einem Minijob beschäftigt (bitte nach ausschließlich und im Nebenjob ausgeübten Minijobs sowie nach Geschlecht differenzieren)? 5. Wie viele Beschäftigte in der Systemgastronomie haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen befristeten Arbeitsvertrag (bitte sowohl absolute als auch relative Zahlen angeben)? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Leiharbeitskräften in der Systemgastronomie? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beschäftigungsdauer und Fluktuation von Arbeitskräften in der Systemgastronomie vor? 8. Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Beschäftigten in der Systemgastronomie , die zu ihrem Arbeitsentgelt aufstockende Hartz-IV-Leistungen erhalten? 9. Wie viele Finanzmittel werden seit dem Jahr 2007 jährlich für die Kosten für aufstockende Hartz-IV-Leistungen von Beschäftigten der Systemgastronomie verausgabt? 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bereich der Systemgastronomie vor? Die Fragen 1 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes verwenden für Auswertungen zu Wirtschaftszweigen die Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008. Der Bereich Systemgastronomie hat in der WZ 2008 keine eigene Ordnungsnummer, so dass dieser in den zur Verfügung stehenden Statistiken nicht eindeutig identifiziert werden kann. In der übergeordneten Kategorie der WZ2008 „56 Gastronomie“ macht die Systemgastronomie nur einen geringen Anteil aus, so dass keine Aussagen zur Systemgastronomie möglich sind. 11. Fließen im Rahmen der Wirtschaftsförderung öffentliche Gelder des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder an Unternehmen der Systemgastronomie? Wenn ja, an welche Unternehmen, und in welcher Höhe (bitte für jedes Jahr einzeln ab dem Jahr 2005 darstellen)? Aus Wirtschaftsförderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden seit dem Jahr 2005 keine öffentlichen Gelder des Bundes an Mitglieder des Bundesverbands der Systemgastronomie vergeben. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine Kenntnis über Zuwendungen der Länder an Unternehmen der Systemgastronomie. Drucksache 18/3626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zahl und Anteil der Beschäftigten vor, die derzeit Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld , oder Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten erhalten (bitte für die Gesamtwirtschaft und wenn möglich für einzelne Branchen unter Berücksichtigung der Systemgastronomie darstellen)? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zahl und Anteil der Beschäftigten vor, die derzeit Zuschläge oder Zulagen für Arbeit unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen erhalten (bitte für die Gesamtwirtschaft und wenn möglich für zentrale Branchen darstellen)? 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zahl und Anteil der Beschäftigten vor, die derzeit Zuschläge oder Zulagen für mehr Arbeit pro Zeiteinheit (Akkordprämien) oder für überdurchschnittliche qualitative Arbeitsergebnisse (Qualitätsprämien) erhalten (bitte für die Gesamtwirtschaft und wenn möglich für zentrale Branchen darstellen)? Die Fragen 12 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Amtliche Daten zu Sonderzahlungen und Zuschlägen, differenziert nach Branchen , können aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes (StBA), zuletzt für das Jahr 2010, bereitgestellt werden. Allerdings erfasst die VSE nur Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten. Zudem werden vom StBA lediglich durchschnittliche Auszahlungsbeträge, bezogen auf alle Beschäftigten , veröffentlicht; eine Angabe von absoluten Zahlen oder Anteilen von Beschäftigten ist nicht möglich. Aussagen über die Systemgastronomie in Deutschland sind aus den in der Antwort zu den Fragen 1 bis 10 dargestellten Gründen nicht möglich. Soweit Daten für die Gesamtwirtschaft und zentrale Branchen vorliegen, können diese den nachfolgenden Auszügen aus Tabellen der Fachserie 16 entnommen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3626 Arbeit- darunter darunter nehmer insge- samt Ü ber- Zus tunden schläge Anzahl B-S P roduzierendes G ewerbe und D ienstleis tungsbereich 24 221 670 2 544 29 31 B-N P roduzierendes G ewerbe und m arktbestim mte D ienstleis tungen 16 473 544 2 579 39 38 B-F P roduzierendes G ewerbe 7 162 816 2 904 60 61 B-E P roduzierendes G ewerbe ohne Baugewerbe 6 198 326 2 986 60 69 B Bergbau und G ewinnung von Steinen und E rden 57 883 3 334 (178) 101 C Verarbeitendes G ewerbe 5 721 881 2 967 59 71 D E nergieversorgung 213 368 3 782 / / E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfall- entsorgung und Beseitigung von U m weltverschmutzungen 205 194 2 582 (57) (20) F Baugewerbe 964 490 2 377 (59) / G -S D ienstleis tungsbereich 17 058 855 2 392 16 18 G -N Marktbestim m te D ienstleis tungen 9 310 729 2 330 23 20 G -I H andel, Verkehr, G astgewerbe 4 916 738 2 043 (27) 24 G H andel; Instandhaltung und R eparatur von K raftfahrzeugen 3 075 471 2 155 (26) / H Verkehr und L agerei 1 259 149 2 157 (39) 49 I G astgewerbe 582 118 1 204 / (36) J Information und K ommunikation 683 222 3 643 (15) (18) K E rbringung von F inanz- u. Vers icherungs- dienstleis tungen 857 802 3 519 (14) / L G rundstücks- und Wohnungswesen 124 794 2 672 / / M E rbringung von freiberuflichen, wissen- schaftlichen und technischen D ienstleis tungen 1 068 283 3 242 (18) (7) N E rbringung von sonstigen wirtschaftlichen D ienstleis tungen 1 659 890 1 412 (25) 27 O-S Nicht m arktbestimmte D ienstleis tungen 7 748 126 2 467 (8) 17 O-Q Öffentliche D ienstleis ter, E rziehung, G esundheit 7 012 597 2 502 (7) 17 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialvers icherung 2 442 645 2 750 - - P E rziehung und U nterricht 1 627 449 2 733 / / Q G esundheits - und Sozialwesen 2 942 503 2 168 (17) 41 R -S Sonstige D ienstleis ter 735 529 2 140 / (15) R K unst, U nterhaltung und E rholung 187 710 2 218 (7) 30 S E rbringung v. sonstigen D ienstleis tungen 547 819 2 113 / / Wirtschaftszweig (WZ 2008) E U R Alle Arbeitnehm er 1.1 B rutto- und Nettomonatsv erdienste, gesetzliche Abzüge sowie v ereinbarte Arbeitszeiten nach Wirtschaftszweigen im O ktober 2010 Deutschland Bruttomonatsverdienst Drucksache 18/3626 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hinweis: Zu den Zuschlägen zählen Zahlungen für Schicht-, Samstags-, Sonntags -, Feiertags- oder Nachtarbeit. Sonderzahlungen sind unregelmäßige Zahlungen , wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen , Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerter Vorteil) von Aktienoptionen. Arbeit- ins - darunter E ntgeltnehmer gesamt Sonder- um- zahlungen wandlung Anzahl B-S P roduzierendes G ewerbe und D ienstleis tungsbereich 22 179 331 34 180 2 768 234 B-N P roduzierendes G ewerbe und m arktbestimmte D ienstleis tungen 14 839 373 35 386 3 395 309 B-F P roduzierendes G ewerbe 6 683 156 39 238 3 853 339 B-E P roduzierendes G ewerbe ohne Baugewerbe 5 810 511 40 549 4 163 353 B Bergbau und G ewinnung von Steinen und E rden 55 087 44 344 4 499 (240) C Verarbeitendes G ewerbe 5 359 784 40 257 4 104 351 D E nergieversorgung 202 387 53 390 7 269 563 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfall- entsorgung und Beseitigung von U mweltverschmutzungen 193 253 34 092 2 446 (232) F Baugewerbe 872 645 30 512 1 789 (245) G -S D ienstleis tungsbereich 15 496 175 31 998 2 301 189 G -N Marktbestimmte D ienstleis tungen 8 156 217 32 229 3 020 284 G -I H andel, Verkehr, G astgewerbe 4 338 246 27 542 2 082 198 G H andel; Instandhaltung und R eparatur von K raftfahrzeugen 2 729 510 29 234 2 436 225 H Verkehr und L agerei 1 139 791 28 378 1 830 186 I G astgewerbe 468 945 15 658 634 (66) J Information und K om m unikation 619 830 50 180 5 458 395 K E rbringung von F inanz- u. Vers icherungs- dienstleis tungen 808 136 50 680 7 576 931 L G rundstücks- und Wohnungswesen 116 163 36 349 3 612 (282) M E rbringung von freiberuflichen, wissen- schaftlichen und technischen D ienstleis tungen 959 032 44 833 4 726 353 N E rbringung von sonstigen wirtschaftlichen D ienstleis tungen 1 314 810 18 336 871 (68) O-S N icht marktbestimmte D ienstleis tungen 7 339 958 31 742 1 501 / O-Q Öffentliche D ienstleis ter, E rziehung, G esundheit 6 687 417 32 046 1 472 / O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialvers icherung 2 442 645 34 329 1 465 - P E rziehung und U nterricht 1 604 391 34 190 1 187 / Q G esundheits - und Sozialwesen 2 640 381 28 631 1 652 / R -S Sonstige D ienstleis ter 652 541 28 627 1 792 (171) R K unst, U nterhaltung und E rholung 161 104 29 831 1 817 (178) S E rbringung v. sonstigen D ienstleis tungen 491 437 28 232 1 784 / E U R Wirtschaftszweig (WZ 2008) Alle Arbeitnehm er 15.1 Arbeitnehmer und deren B ruttojahresv erdienste, sowie Sonderzahlungen nach Wirtschaftszweigen im J ahr 2010 Deutschland Bruttojahresverdienst Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3626 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, auf welcher vertraglichen Grundlage Einmalzahlungen und Zuschläge oder Zulagen derzeit vereinbart sind (bitte nach Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie individuellen Arbeitsverträgen unterscheiden; bitte Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge und Zulagen, wie in den Fragen 12 bis 14 benannt, berücksichtigen)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass alle in der Frage genannten Vertragsformen bei der Regelung von Einmalzahlungen, Zuschlägen und Zulagen Anwendung finden. Welche quantitative Bedeutung die einzelnen Formen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Arbeitgeber im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Mindestlohns Einmalzahlungen und Zuschläge reduzieren oder streichen wollen? Sind der Bundesregierung neben dem BdS weitere Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände bekannt, die entsprechende Tarifverträge gekündigt haben oder auf anderem Wege Einmalzahlungen und Zuschläge oder Zulagen reduzieren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Soweit Kündigungen von Tarifverträgen dem Tarifregister beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angezeigt werden, enthalten diese in der Regel keinen spezifischen Kündigungsgrund. 17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen von Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden, im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns Tarifverträge zu kündigen und Einmalzahlungen bzw. Zuschläge reduzieren oder streichen zu wollen? 18. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um zu verhindern , dass Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Einführung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes Tarifverträge kündigen oder andere Maßnahmen ergreifen, um Einmalzahlungen und Zuschläge zu reduzieren oder zu streichen? Die Fragen 17 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Tarifvertragsparteien entscheiden eigenverantwortlich über ihre Verhandlungsführung . Die Bundesregierung respektiert die im Grundgesetz garantierte Tarifautonomie und sieht keinen Anlass daran zu zweifeln, dass Tarifvertragsparteien auch zukünftig ihrer vom Grundgesetz zugewiesenen Gestaltungsverantwortung nachkommen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333