Deutscher Bundestag Drucksache 18/3628 18. Wahlperiode 19.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Nicole Maisch, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3467 – Die Leistungsfähigkeit der Riester-Rente Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Jahr 2002 markiert einen rentenpolitischen Systemwandel. Mit der Einführung der Riester-Rente wurde die zuvor öffentliche Aufgabe der Altersvorsorge zu einem erheblichen Teil in die Sphäre des Kapitalmarktes verlagert und privatisiert . Mithilfe einer effektiven staatlichen Regulierung der Riester-Produkte und durch Förderung über Zulagen und Steuerermäßigungen sollte die Sicherung des Lebensstandards im Alter gewährleistet werden. Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Riester-Rente ist heute jedoch deutlich pessimistischer zu beantworten als vor 13 Jahren. Die geförderte private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Im Rentenversicherungsbericht 2014 hat die Bundesregierung ihre Annahmen zum Versorgungsniveau vor Steuern, das die gesetzliche und die Riester-Rente einschließt, weiter nach unten korrigiert. Es bedarf einer ehrlichen Überprüfung der geförderten privaten Altersvorsorge. So bleibt die Inanspruchnahme der Riester-Förderung hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Mit etwa 16 Millionen geschlossenen Verträgen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2529) erreicht die öffentlich geförderte private Altersvorsorge auch im Jahr 2014 weniger als die Hälfte der Förderberechtigten. Ein großer Teil der Verträge ist zudem beitragsfrei gestellt, wird also nicht aktiv bespart. Den vollen Zulageanspruch schöpfen nur gut sechs Millionen Sparerinnen und Sparer aus (Antwort auf die Mündliche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, Anlage 11). Besonders Geringverdienerinnen und Geringverdiener kompensieren ihre geringen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung selten mithilfe privater Vorsorge (vgl. etwa: Bode/Wilke 2014: Private Vorsorge als Illusion. Rationalitätsprobleme des neuen deutschen Rentenmodells, Campus, S. 224). Hohe Vertriebskosten, zuungunsten der Versicherten gestaltete Sterbetafeln sowie Regelungen zur Überschussbeteiligung und nicht zuletzt die Herabsetzung des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Garantiezinses auf 1,25 Prozent zu Beginn des Jahres 2015 werden die Renditen dämpfen. Die ursprüngliche Annahme einer durchschnittlichen Kapitalrendite von 4 Prozent erscheint spätestens seit der Finanzkrise unrealistisch. Hinzu kommen die nach wie vor erheblichen verbraucherpolitischen Probleme. Die Drucksache 18/3628 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Riester-Sparerinnen und -Sparer stehen den sehr vielfältigen Produkten oft ratlos gegenüber, ihnen fehlen in der Regel Informationen über ihr individuelles Vorsorgevermögen, über Kosten und Erträge. Sie können sich häufig lediglich auf provisionsbasierte und damit interessengeleitete Beratungen und die formale Zertifizierung der Produkte verlassen. Zudem sind von der Versicherungswirtschaft unabhängige wissenschaftliche Evaluationen Ausnahmeerscheinungen. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Am Anfang der Reformüberlegungen zur Altersvorsorge stand und steht vielmehr die Erkenntnis, dass die demografische Entwicklung erheblichen Anpassungsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung nach sich zieht. Der damit verbundene Rückgang des Sicherungsniveaus macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. Die Bundesregierung ist deshalb weiterhin der Auffassung, dass der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung sinnvoll ist. Dafür kommen in erster Linie die betriebliche Altersversorgung sowie die steuerlich geförderte Riester-Renten in Betracht. Daneben ist auch eine nicht geförderte private Altersvorsorge möglich. Ob und wenn ja, welche Art der Altersvorsorge der Versicherte wählt, obliegt seiner Entscheidung. Ein Abstellen allein auf die Riester-Rente greift für die Frage nach einer ausreichenden zusätzlichen Altersvorsorge zu kurz. 1. Welche Maßnahmen zur Reform der Riester-Rente plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode? Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zum 1. Januar 2014 bereits verschiedene Verbesserungen im Bereich der geförderten Altersvorsorge beschlossen. Dazu gehören eine größere Flexibilisierung bei der Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie und die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein anbietergruppenübergreifendes Produktinformationsblatt , mit dem die Transparenz der begünstigten Altersvorsorgeprodukte verbessert wird. Weiter wurden im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz Regelungen zur Erleichterung des Wechsels zu einem anderen Vertragsanbieter aufgenommen. Die Wechselkosten beim alten Vertragsanbieter wurden insoweit auf maximal 150 Euro gedeckelt und der neue Anbieter darf die Vertriebs - und Abschlusskosten nur auf Grundlage von maximal 50 Prozent des übertragenen Altersvorsorgekapitals berechnen. Des Weiteren wird das Bundesministerium der Finanzen zeitnah ein Forschungsvorhaben zu „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuerund sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung “ vergeben. Bestandteil der Untersuchung ist auch die riestergeförderte betriebliche Altersversorgung. 2. Wie viele riestergeförderte Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 neu abgeschlossen, aufgelöst und ruhend gestellt (Darstellung bitte nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bundesland und Einkommensgruppe differenziert)? Nach den Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen beläuft sich deren Vertragsbestand Ende September 2014 auf rund 16 Millionen. Die Entwicklung des Riester-Verträgebestands seit 2002 und die Differenzierung nach Versicherungs- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3628 verträgen, Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn-Riester-Verträgen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Riester-Verträge, Vertragsbestand in Tsd. Bei der dargestellten Entwicklung der Riester-Verträge sind die Vertragsabgänge bereits berücksichtigt. Die Zahlen stellen also den Nettozuwachs dar und lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Neuabschlüsse und Vertragsauflösungen zu. Zudem sind in der Riester-Vertragsstatistik auch die Verträge enthalten, auf die im jeweiligen Kalenderjahr keine Beiträge eingezahlt wurden. Anhand von Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Anteil dieser ruhend gestellten Riester-Verträge derzeit auf knapp ein Fünftel geschätzt. Eine vertragsbezogene Differenzierung nach Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bundesland und Einkommensgruppe ist nicht möglich. 3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Nachfragepotenzial nach Riester-Verträgen (unter Nichtbeachtung derjenigen, die einen Vertrag als mittelbar Berechtigte abschließen könnten; falls die Zahl der unmittelbar Förderungsberechtigten nicht vorliegen sollte, bitten die Fragesteller hilfsweise um eine Darstellung mit Beschränkung auf die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung)? 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Verträge in Relation zum Nachfragepotenzial nach Riester-Verträgen seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Jahren und Geschlecht differenziert)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über die Größe des Nachfragepotenzials oder die Gesamtheit der unmittelbar förderberechtigten Personen liegen der Bundesregierung keine statistischen Stand Ende Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester/ Eigenheimrente Gesamt 2001 1.400 k.A. k.A. 1.400 2002 3.047 150 174 3.371 2003 3.486 197 241 3.924 2004 3.660 213 316 4.190 2005 4.797 260 574 5.631 2006 6.468 351 1.231 8.050 2007 8.355 480 1.922 10.757 2008 9.185 554 2.386 22 12.147 2009 9.794 633 2.629 197 13.253 2010 10.380 703 2.815 460 14.359 2011 10.882 750 2.953 724 15.309 2012 10.956 781 2.989 953 15.679 2013 10.898 806 3.027 1.154 15.885 I/2014 10.872 810 3.034 1.197 15.913 II/2014 10.853 813 3.038 1.265 15.969 III/2014 10.832 811 3.051 1.313 16.007 Daten vor. Die Bundesregierung verfügt allerdings über Informationen zu den Drucksache 18/3628 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode folgenden Personengruppen, die aus verschiedenen statistischen Quellen stammen , und wegen methodischer Unterschiede (z. B. Erhebungsstichtag) nicht ohne weiteres aggregierbar sind: ● Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung 30,691 Millionen (Stand 31. Dezember 2013) ● Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im öffentlich-rechtlichen Dienstver- hältnis 1,891 Millionen (Stand 30. Juni 2013) ● Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte 0,241 Millionen (Stand 31. Dezember 2012) ● Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Renten- versicherung 1,598 Millionen (Stand 31. Dezember 2013). Die Anzahl der Riester-Verträge in ein Verhältnis zum „Nachfragepotential“ im Sinn der Frage 3 zu setzen, wird aus methodischen Gründen als problematisch erachtet. Vor allem lassen die Riester-Vertragszahlen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen zu, die laufend einen Riester-Vertrag „besparen “ und eine staatliche Förderung erhalten. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen , dass von den Anbietern auch die Verträge erfasst werden, auf die im jeweiligen Kalenderjahr keine Beiträge eingezahlt wurden. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen und die staatliche Förderung auf diese Verträge aufteilen kann. Zudem können RiesterVerträge auch dauerhaft ungefördert bleiben, sofern die Förderung nicht beantragt wird bzw. der Vertrag von einer Person abgeschlossen wird, die nicht zum förderberechtigten Personenkreis zählt. Für die Anzahl der Riester-Verträge bzw. der Differenzierungsmöglichkeit nach dem Geschlecht wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Anzahl der oben ausgewiesenen unmittelbar förderberechtigten Personen hat sich – ungeachtet dessen – seit dem Jahr 2002 wie folgt entwickelt: Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt Frauen Männer Gesamt 2002 13.473.455 17.023.331 30.496.786 126.760 214.070 340.830 779.180 901.342 1.680.522 2003 13.245.813 16.806.439 30.052.252 119.939 204.542 324.481 763.836 871.501 1.635.337 2004 13.227.452 16.715.616 29.943.068 114.540 196.023 310.563 741.846 829.698 1.571.544 2005 14.066.592 17.049.594 31.116.186 110.135 188.880 299.015 727.779 798.657 1.526.436 2006 14.312.782 17.092.828 31.405.610 106.289 183.043 289.332 710.312 769.039 1.479.351 2007 14.409.323 17.081.879 31.491.202 102.296 177.325 279.621 706.087 754.275 1.460.362 2008 14.546.961 17.083.769 31.630.730 98.560 172.205 270.765 703.571 738.155 1.441.726 2009 14.701.929 17.087.382 31.789.311 95.441 168.024 263.465 711.513 737.415 1.448.928 2010 14.914.599 17.198.405 32.113.004 92.257 164.035 256.292 726.877 744.931 1.471.808 2011 13.541.459 15.831.503 29.372.962 87.384 157.879 245.263 753.102 761.085 1.514.187 2012 13.808.158 16.007.816 29.815.974 85.555 155.005 240.560 780.390 774.693 1.555.083 2013 14.360.736 16.329.984 30.690.720 809.942 787.862 1.597.804 1 Seit 2011 sind Leistungsempfänger nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) nicht mehr pflichtversichert. Sofern sie aus keinem anderen Versicherungsverhältnis Beiträge in die RV einzahlen, werden sie als Anrechnungszeitversicherte ausgewiesen. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2 Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Deutschland Jahr Pflichtversicherte am 31.12. in der Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung -Rentenbestand am 31.12.- gesetzlichen Rentenversicherung1 Alterssicherung der Landwirte2 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3628 * Quelle Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 6 5. Wie leistungsfähig war nach Kenntnis der Bundesregierung die private Riester-Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit , und wird dieser Vergleich für die Zukunft prognostiziert? Es ist nicht eindeutig, was mit „leistungsfähig“ gemeint ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die Riester -Rente ihre Aufgaben im deutschen Alterssicherungssystem erfüllen. Die gesetzliche Rentenversicherung hat ihre Fähigkeit, ihren Aufgaben unter sich verändernden Rahmenbedingungen nachzukommen, während ihres mittlerweile 125-jährigen Bestehens wiederholt unter Beweis gestellt. Die Vorausberechnungen des aktuellen Rentenversicherungsberichts 2014 zeigen, dass dies auch künftig der Fall sein wird. Beitragssatz wie auch Sicherungsniveau vor Steuern bewegen sich im Rahmen der im Gesetz vorgesehenen Grenzen von 20 Prozent bzw. 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht allerdings deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard regelmäßig nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Auch hier zeigt der Rentenversicherungsbericht , dass das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente auch für künftige Rentenzugänge langfristig in einer Größenordnung zwischen knapp 50 Prozent und knapp 51 Prozent gehalten werden kann. Jahr Beschäftigte im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis* ohne Postnachfolgeunternehmen und freiwillig Wehrdienstleistende Deutschland Frauen Männer Gesamt 2002 648 100 1 149 400 1 797 500 2003 671 200 1 140 600 1 811 800 2004 690 500 1 129 800 1 820 300 2005 736 700 1 165 500 1 902 200 2006 752 800 1 150 600 1 903 400 2007 763 800 1 131 100 1 894 900 2008 770 100 1 110 000 1 880 100 2009 785 000 1 097 500 1 882 500 2010 806 100 1 089 600 1 895 700 2011 824 300 1 081 900 1 906 200 2012 838 700 1 065 200 1 903 900 2013 845 700 1 045 000 1 890 700 Drucksache 18/3628 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wovon hängen nach Kenntnis der Bundesregierung die Renditen der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils ab, und wie werden sich diese voraussichtlich entwickeln, wenn die erzielbaren Renditen an den Vermögensmärkten niedrig bleiben und die Lohnsumme in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich steigt? Allgemein lässt sich sagen, dass die „Rendite“ einer „Riester-Rente“ von einer Vielzahl an Faktoren abhängt. Auch die Förderung spielt eine Rolle. Bei der Riester-Rente können beispielsweise Personen mit geringem Einkommen bereits ab 5 Euro Eigenbeitrag monatlich von der vollen Zulagenförderung profitieren . Je nach Entgelt und Familiensituation sind Förderquoten von 80 Prozent oder mehr möglich. Hierdurch können sehr hohe individuelle Renditen erzielt werden. Bei der gesetzlichen Rente bestehen außerdem Abhängigkeiten zu den Rentenanpassungen und damit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Eine ausführliche Analyse der damit zusammen hängenden Fragen enthält die vom Bundesministerium der Finanzen 2009 in Auftrag gegebene Studie „Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten“. Die Studie ist u. a. zu dem Ergebnis gekommen, dass Prognosen über die Renditen von risikobehafteten Fonds oder Versicherungsprodukten über einen längeren Zeitraum grundsätzlich nicht möglich sind. Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. So ermittelt die Deutsche Rentenversicherung eine langfristige Rendite zwischen + 3,0 Prozent und + 3,4 Prozent. Und auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bestätigt, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung trotz des langfristig rückläufigen Sicherungsniveaus vor Steuern in den kommenden Jahrzehnten deutlich positiv bleiben wird. 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der durchschnittlichen Gesamtkosten (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Auszahlungskosten ) der einzelnen Riester-Produkte (prozentual und absolut) vor? Zu den durchschnittlichen Gesamtkosten aller in Deutschland angebotenen Riester-Produkte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Abschlussbericht des vom Bundesministerium der Finanzen 2013 in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge - und Basisrentenverträge“ werden die Kosten solcher Verträge anhand von repräsentativ ausgewählten Musterfällen dargestellt (insbesondere ab Seite 145, vgl. Forschungsbericht unter www.ita-online.info/kostenbegrenzung- 2014.html). 8. Wie viele Jahre Mindestsparzeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall von Riester-Rentenversicherungsverträgen bei einem Garantiezins von 1,25 Prozent (bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2015) notwendig sein, um bei angenommenen Verwaltungskostenanteilen von 10, 15 oder 20 Prozent den gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalerhalt zu finanzieren ? Eine generelle Aussage über die Mindestsparzeit, nach der unter Berücksichtigung der vorgegebenen Nebenbedingungen der gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhalt erreicht ist, ist angesichts der Abhängigkeit von diversen weiteren notwendigen Annahmen zur Tarif- und Vertragsgestaltung (beispielsweise Ein- trittsalter usw.) nicht möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3628 9. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über Zulagen gefördert (bitte nach Geschlecht und Einkommensgruppen differenziert)? Zur Beantwortung der Frage 9 sind Tabellen als Anlage beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass nur die für die Berechnung des Zulagenanspruchs maßgeblichen Vorjahreseinkommen bekannt sind. Bei den Ergebnissen zu den Beitragsjahren 2012 und 2013 handelt es sich um Zwischenergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2014, da Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des Jahres 2014 und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt werden können. 10. Für wie viele Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2002 keine Zulage gezahlt , wie viele waren mit Grund-, und wie viele mit Kinderzulagen verbunden (bitte nach Geschlecht und Zahl der Kinder differenziert)? Vertragsbezogene Zahlen, insbesondere zu ungeförderten Riester-Verträgen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen nur personenbezogene Zahlen zu geförderten Riester-Verträgen vor (vgl. dazu die Antwort zu Frage 9). 11. Wie hoch waren, unterschieden nach Sparform, seit dem Jahr 2002 die summierten Zulagen (bitte Grund- und Kinderzulagen getrennt ausweisen sowie Differenzierung nach Geschlecht und Bundesland)? Informationen über die Sparform liegen der Bundesregierung nicht vor, behelfsweise kann jedoch nach Anbietertyp unterschieden werden. Auswertungstabellen zu gewährten Grundzulagen, gewährten Grundzulagenerhöhungsbeträgen (sog. Berufseinsteiger-Bonus) und zu beantragten Kinderzulagen sind als Anlage beigefügt. Differenzierte Auswertungen zu Zeitreihen nach Bundesländern liegen nicht vor. Bei den Ergebnissen zu den Beitragsjahren 2012 und 2013 handelt es sich um Zwischenergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2014, da Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des Jahres 2014 und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt werden können. 12. Wie viele Personen mit Riester-Zulageförderung haben ihren individuellen Zulageanspruch seit dem Jahr 2002 nur teilweise geltend gemacht (bitte nach Einkommen sowie differenziert nach Jahren, Geschlecht und Bundesland aufgeschlüsselt)? Differenzierte Auswertungen zu Zeitreihen nach Einkommensgruppen bzw. Bundesländern liegen nicht vor. Die als Anlage beigefügten Daten basieren auf der nun vorliegenden aktuellen Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2014. Bei der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth (Plenarprotokoll 18/53) handelte es sich um Statistikergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2013. Die Ergebnisse zu den Beitragsjahren 2012 und 2013 sind Zwischenergebnisse, da Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des Jahres 2014 und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt werden können. Drucksache 18/3628 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn 6,4 Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20 des Abgeordneten Markus Kurth, Plenarprotokoll 18/53, Anlage 11) und damit rund 40 Prozent aller Nutzerinnen und Nutzer der geförderten privaten Altersvorsorge ihren individuellen Zulageanspruch in voller Höhe geltend machen? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die geringe Inanspruchnahme der vollen Förderung verantwortlich? Aus dem Umstand, dass für das Beitragsjahr 2011 6,4 Millionen Personen eine ungekürzte Altersvorsorgezulage erhalten haben (vorläufige Ergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2013), kann nicht geschlossen werden, dass nur dieser Teil der Versicherten „ausreichend“ vorsorgt. Vielmehr müssen auch weitere Alterssicherungssysteme, insbesondere die betriebliche Altersversorgung, berücksichtigt werden. Derzeit haben etwa 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber einen Anspruch auf Betriebsrente . Aus einer Personenbefragung unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren, die von TNS Infratest Sozialforschung für den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2012 durchgeführt wurde, ist bekannt, dass zurzeit mehr als 70 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entweder einen Anspruch auf eine Riester-Rente, eine Betriebsrente oder beides haben. Die nur anteilige bzw. Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage kann im Übrigen vielfältige Gründe haben. Es wird immer Riester-Sparer geben, die die Zulage nicht beantragen: ● zum Beispiel, weil die Förderberechtigung fehlt oder das Riester-Sparen be- wusst allein zum Zwecke eigener Sparanstrengungen erfolgt; ● auch vermeidet das Riester-Sparen die Abgeltungsteuer in der Ansparphase; ● ferner können mehrere Riester-Verträge parallel bespart werden; ● eine ähnliche Wirkung tritt ein, wenn wegen eines Berufswechsels die För- derberechtigung erlischt, der Vertrag aber weiter bespart wird. Daneben gibt es weitere Fälle, in denen die Zulage nicht in der vollen möglichen Höhe ausgezahlt wird: ● Es wurde unterlassen, den Eigenbeitrag an das geänderte bzw. gestiegene Vorjahresbrutto anzupassen. ● Manche Riester-Verträge sind ruhend gestellt, weil andere Ausgaben tempo- rär im Vordergrund stehen oder andere Vorsorgewege bewusst bevorzugt werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich für Riester-Sparer, die einen über die Zulage hinausgehenden Steuervorteil erhalten, eine gekürzte Zulage wirtschaftlich nicht auswirkt. Kommt es im Rahmen der Günstigerprüfung zum Ansatz des Sonderausgabenabzugs wird der Anspruch auf Zulage zur ermittelten Einkommensteuer hinzugerechnet. Der Riester-Sparer erhält auch in diesen Fällen die sich aus der Steuerfreistellung nach § 10a des Einkommensteuergesetzes ergebenden Vorteile. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3628 14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die volle Ausschöpfung der Zulagen zu fördern? Gibt es Erkenntnisse aus der Verbraucherforschung über dieses verbreitete Verbraucherverhalten sowie wissenschaftliche Handlungsempfehlungen an die Politik, um die volle Ausschöpfung der Zulagen zu fördern? Die Bundesregierung ist bestrebt, die Attraktivität der Riester-Rente zu verbessern . Hierzu wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen (vgl. die Antwort zu Frage 1). Bereits im Jahr 2005 wurde das Antragsverfahren für die Zulage um das sog. Dauerzulageantragsverfahren ergänzt. Der Riester-Sparer hat damit die Möglichkeit, eine seinen individuellen Bedürfnissen entsprechende Altersversorgung aufzubauen. Dagegen erscheint das Ziel einer möglichst vollständigen Ausschöpfung der Altersvorsorgezulagen durch alle potenziell Förderberechtigten nachrangig. Auf die Antwort zu Frage 13 und die dort aufgeführten Ursachen für eine Nichtinanspruchnahme der Zulage wird insoweit verwiesen. 15. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2002 vonseiten der Riester-Sparenden Eigenbeiträge geleistet (bitte nach Einkommensgruppen differenziert)? Differenzierte Auswertungen der Eigenbeiträge nach Einkommensgruppen liegen nicht vor. Bei den Ergebnissen zu den Beitragsjahren 2012 und 2013 handelt es sich um Zwischenergebnisse zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2014, da Anträge auf eine Zulage für das Beitragsjahr 2012 noch bis Ende des Jahres 2014 und für das Beitragsjahr 2013 noch bis Ende des Jahres 2015 gestellt werden können. Eigenbeiträge und Tilgungsleistungen Nur Fälle mit Zulagen Eigenbeiträge und Tilgungsleistungen 2013 7 250 182 521 € 2012 7 349 735 941 € 2011 6 943 971 611 € 2010 6 452 098 266 € 2009 5 811 116 980 € 2008 5 231 110 129 € 2007 3 454 936 669 € 2006 2 500 832 330 € 2005 1 247 789 709 € 2004 908 273 850 € 2003 479 482 734 € 2002 383 333 897 € Drucksache 18/3628 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen und Geschlecht (ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung), seit dem Jahr 2002 die steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes? 17. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2002 über den Sonderausgabenabzug gefördert (bitte nach Geschlecht – ggf. individuelle und gemeinsame Veranlagung und Einkommensgruppen – ggf. Gesamtbetrag der Einkünfte – getrennt ausweisen)? Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Entsprechende Tabellen sind als Anlage beigefügt. Sie beruhen auf einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes. Auf Folgendes ist zum besseren Verständnis der Tabellen hinzuweisen: Anleger, bei denen die Altersvorsorgezulage höher ist als die sich aus einem Sonderausgabenabzug ergebenden Vorteile, sind in den Tabellen nicht enthalten. Im Rahmen der Riester-Rente können aber auch Bezieher kleiner Einkommen und kinderreiche Familien eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen, auch wenn sie keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen und sich ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag bei ihnen nicht auswirken würde. Die Förderung erfolgt hier maßgeblich durch die Zulage. Sie erhöht die für diesen Vertrag getätigten Aufwendungen. Der Anleger erhält durch sie einen größeren Vorteil als durch die steuerliche Freistellung der geleisteten Beiträge erreichbar wäre. 18. Inwiefern erachtet die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund , dass die Stiftung Finanztest (10/2012) bei einem erheblichen Teil der Riester-Produkte Transparenzschwächen und geringe Renditeaussichte festgestellt hat, die jährliche Förderung der Riester-Verträge in Höhe von insgesamt deutlich mehr als 3 Mrd. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2529) als wirksam und zielgenau? Wie die Tabellen zu Frage 9 darlegen, erreicht die Riester-Rente wichtige Zielgruppen . So hatten zuletzt fast die Hälfte der Zulagenempfänger ein Jahreseinkommen unterhalb von 20 000 Euro. Circa 57 Prozent der Zulagenempfänger waren Frauen. Laut der Stiftung Finanztest „lohnt sich die Riester-Rente trotz Schwächen für viele, besonders für Familien“ (Finanztest 12/2013, S. 22 ff.). 19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich der Abschluss eines Riester-Vertrages für alle Versicherten in gleicher Weise lohnt? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche relevanten Unterschiede sieht die Bundesregierung bezogen auf Geschlecht, Einkommensgruppen und Bildungsstand, und warum ? Die Bedeutung eines Riester-Vertrags für die eigene Altersvorsorge hängt maßgeblich von den individuellen Gegebenheiten und Planungen des Anlegers ab. Die Riester-Förderung ist ungeachtet dessen grundsätzlich geeignet, die mit ihr intendierte Wirkung zu erreichen. So stellt die hohe Kinderzulage sicher, dass insbesondere Familien von der Förderung profitieren. Daneben garantiert das Zulagensystem besonders bei Geringverdienern hohe Förderquoten. Die Stif- tung Finanztest fasst dies in dem Satz zusammen „Oft nervt die Riester-Rente, doch die Förderung ist unschlagbar“ (Ausgabe 12/2013, S. 20). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3628 20. Welche Informationen über das Angebot und die Verbreitung von eigens auf Geringverdienerinnen und Geringverdiener zugeschnittenen RiesterVerträgen liegen der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 21. Inwieweit strebt die Bundesregierung eine „Stärkung der Ressortforschung “ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode , S. 27) auch im Bereich der Altersvorsorge an, um zukünftig insbesondere von der Versicherungswirtschaft unabhängige Analysen der Riester-Rente zu ermöglichen? 22. Welche Forschungsvorhaben zur geförderten privaten Altersvorsorge sind im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit in Bearbeitung und Planung (Darstellung bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung , Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes)? Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Ressortforschung bezieht sich auf die Ressortforschungseinrichtungen. Diese sollen von den Vorteilen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes profitieren können. Für den Bereich Altersvorsorge erfolgt die erforderliche Forschung in der Regel über die Vergabe von Forschungsaufträgen an unabhängige Forschungseinrichtungen. Ein explizites Forschungsvorhaben zur geförderten privaten Altersvorsorge wird derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht durchgeführt oder geplant. Zum Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Finanzen „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Außerdem werden im Hinblick auf die Riester-Förderung die bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und dem Statistischen Bundesamt vorhandenen Daten umfangreich statistisch ausgewertet und die Ergebnisse regelmäßig veröffentlicht. Wie in allen Politikfeldern verfolgt die Bundesregierung auch im Bereich der Altersvorsorge sämtliche relevanten wissenschaftlichen Aktivitäten von Forschungseinrichtungen und setzt sich mit deren Erkenntnissen auseinander. 23. Inwieweit hält die Bundesregierung die Datenlage hinsichtlich der Verbreitung und der Renditeprognosen von Riester-Verträgen für ausreichend ? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Informationsdefiziten entgegenzuwirken? Der Abschlussbericht des vom Bundesministerium der Finanzen 2013 in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge - und Basisrentenverträge“ enthält Handlungsempfehlungen, wie eine Begrenzung der Kosten staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge erreicht werden kann. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz. Die Bundesregierung prüft diese Empfehlungen. Derartige Maßnahmen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Berücksichtigt werden müssen auch entsprechende Aktivitäten auf europäischer Ebene. Drucksache 18/3628 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber beschlossen, dass ab dem Jahr 2017 von den Riester-Anbietern Daten geliefert werden, die es ermöglichen, u. a. die Höhe der sich aus gefördertem Altersvorsorgevermögen ergebenden Leistungen auszuwerten . 24. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband überein, dass mit der Einführung des Produktinformationsblattes in seiner bisherigen Form weiterhin eine hinreichende Laientransparenz der Riester-Produkte nicht gewährleistet ist (Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformationsblatt vom 14. August 2014)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Einführung des Produktinformationsblattes eine hinreichende Laientransparenz geschaffen wird. Teil des vom Bundesministerium der Finanzen vergebenen Forschungsauftrags zur optischen Ausgestaltung des Produktinformationsblatts war deshalb die Evaluierung der Ergebnisse des Gutachtens mit „Laien“. 25. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband überein, dass eine Kostendarstellung über die Kennzahl Reduction in Yield für die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund ihrer Komplexität in der Regel nicht nachvollziehbar und überdies nicht aussagekräftig ist, sobald der geplante Beitragszeitraum und die tatsächliche Vertragslaufzeit nicht übereinstimmen (Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Produktinformationsblatt vom 14. August 2014)? In die Arbeiten über die Verbesserung der Kostendarstellung waren auch Verbraucher einbezogen (vgl. dazu jeweils die Angaben in den Abschlussberichten der Forschungsvorhaben „Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten “ [2010] und „Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ [2012]). Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass eine Kostendarstellung über die Kennzahl Reduction in Yield für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nachvollziehbar sein wird. 26. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes der Versicherten e. V. (Stellungnahme zum Entwurf der Altersvorsorge-Produktinformationsblätter -Verordnung vom 19. August 2014), dass die Umsetzung des Verordnungsentwurfs zum Produktinformationsblatt insbesondere aufgrund der finanzmathematischen Eigenheiten der sog. Effektivkostenquote – durch die sich regelmäßig negative Kostenquoten ergeben würden – sowie aufgrund von zu unbestimmten Begrifflichkeiten teilweise erheblich transparenzmindernd wirken würde? Der Entwurf der AltvPIBV wurde den Verbänden im Rahmen einer Anhörung zugesandt. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und im Verordnungstext berücksichtigt. Zu negativen Kostenquoten oder anderen transparenzmindernden Effekten sollte es insoweit nicht kommen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3628 27. Plant die Bundesregierung, sich verstärkt für „Gute Verbraucherinformationen “ bei Informationsblättern von Riester-Produkten einzusetzen im Sinne einer Standardisierung von Informationsblättern? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurden die Grundlagen für ein anbietergruppenübergreifendes standardisiertes Produktinformationsblatt bereits geschaffen. Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ist vorgesehen , dass die Inhalte und die optische Ausgestaltung dieses Produktinformationsblatts für geförderte Altersvorsorgeverträge im Detail u. a. in einer Verordnung vorgegeben werden. 28. Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern vertretene Auffassung, dass die bisherige formale Zertifizierung keine solide Entscheidungsgrundlage für die an einem riestergeförderten Vertrag Interessierten darstellt (vgl. Hagen, Kornelia/ Kleinlein, Axel 2011: Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern, in: DIW Wochenbericht Nr. 47)? Die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern prüft anhand der von den Anbietern vorgelegten Vertragsmuster, ob die steuerlichen Mindeststandards für eine Altersvorsorge (z. B. lebenslange Leistungen im Alter) erfüllt sind. Die Zertifizierung beinhaltet hingegen keine (zusätzliche) Aufsicht über die mit dem Vertrag angebotene Finanzdienstleistung. Dies wird dadurch erkennbar , dass jeder Anbieter von Altersvorsorgeverträgen einen deutlich hervorgehobenen Hinweis folgenden Inhalts in einen jeden zertifizierten Vertrag aufnehmen muss: „Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.“ 29. Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Verbreitung von Riester-Produkten , die ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen, vor? Entsprechende Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 30. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie häufig sich Anbieter von Riester-Produkten von der Berichtspflicht nach § 7 Absatz 4 des Altersvorsorgeverträge -Zertifizierungsgesetzes befreien haben lassen, nachdem sie einen Hinweis veröffentlicht haben, dass ihre Produkte keine ökologischen , sozialen oder ethischen Dimensionen enthalten? Eine Möglichkeit, sich von dieser Berichtspflicht befreien zu lassen, gibt es nicht. 31. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Negativkriterien, durch die eine Zertifizierung als Riester-Produkt von vornherein – etwa bei Investitionen in Unternehmen, die völkerrechtswidrige Waffen herstellen – ausgeschlossen wird? Bei der Zertifizierung wird nicht geprüft, wie der Anbieter die Beiträge anlegen will. Die Bundesregierung plant auch nicht, die konkrete Anlagepolitik des An- Drucksache 18/3628 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bieters zum Gegenstand der Zertifizierung zu machen. Dies wäre auch nur eingeschränkt möglich, da die Vermögensanlage in der Zukunft erfolgt und von der Zertifizierungsstelle nur ein Vertragsmuster beurteilt wird. Es ist Unternehmen in Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nach den §§ 18 und 18a des Kriegswaffenkontrollgesetzes verboten, völkerrechtswidrige Waffen wie biologische oder chemische Waffen, Antipersonenminen sowie Streumunition herzustellen. Ein generelles Verbot von Investitionen in Unternehmen der Rüstungsindustrie besteht im Völkerrecht nicht. 32. Plant die Bundesregierung die Aufstellung von Positivkriterien hinsichtlich ökologisch-sozialer Dimensionen und/oder eine Erweiterung der Pflicht zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten? Die Bundesregierung hält die Berichtspflicht des Anbieters, ob und wie ethische , soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden, für ausreichend. 33. Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, ein verlässliches Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen zu entwickeln? Wenn nein, warum nicht? Mit Interesse beobachtet die Bundesregierung die private Initiative für ein Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) hat ein Qualitätssiegel für nachhaltige Publikumsfonds entwickelt und möchte dieses im kommenden Jahr einführen. Darüber hinaus fördert das für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerium seit dem Haushaltsjahr 2013 die Stiftung Warentest für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, u. a. für Untersuchungen über ethische Geldanlagen, mit zusätzlichen Mitteln. Die Bundesregierung möchte die Erfahrungen mit diesen Initiativen abwarten. Die Bundesregierung ist zudem im Sinne von Nachhaltigkeit bestrebt, Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte zu verbessern und den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz, Informations- und Beratungspflichten zu stärken. 34. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R bei Riester-Verträgen nach wie vor die Regel, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die dort kalkulierten Lebenserwartungen gerechtfertigterweise die Lebenserwartungswerte des Statistischen Bundesamtes um mehrere Jahre übertreffen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die bei Riester-Tarifen verwendeten Sterbetafeln basieren nach wie vor im Regelfall auf der Sterbetafel DAV 2004 R. Im Unterschied zu den beobachteten Sterblichkeiten des Statistischen Bundesamtes beinhaltet die Sterbetafel DAV 2004 R Sicherheitsmargen. Ausreichende Sicherheitsmargen sind für die Kalkulation von Rentenversicherungstarifen gerechtfertigt und gesetzlich vorgeschrieben . In der Vergangenheit war auf Grund der steigenden Lebenserwartung bei den seinerzeit für Versicherungen mit Erlebensfallcharakter verwendeten Sterbetafeln (z. B. DAV 1994 R) eine überproportionale Abnahme der Sicherheitsmar- gen zu beobachten mit der Gefahr von Risikoverlusten aus dem Sterblichkeits- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3628 ergebnis. Es war insofern erforderlich, die Sicherheitsmargen in den bei Rentenversicherungen verwendeten Sterbetafeln zu erhöhen. Dies führte zur Entwicklung der Sterbetafel DAV 2004 R. Mit Bezug auf die erforderlichen Sicherheitsmargen sah sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dazu veranlasst, mit ihrem Rundschreiben R 9/2004 (VA) anzuordnen, dass bei den nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen die für den einzelnen Vertrag zu bildende Deckungsrückstellung grundsätzlich jederzeit mindestens so hoch sein muss, wie sie sich bei Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R und des gemäß der Rechtsverordnung zu § 65 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes jeweils zulässigen Höchstzinssatzes unter Berücksichtigung der dort zugelassenen sonstigen versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen ergeben würde. 35. Würde nach Kenntnis der Bundesregierung die Rendite für die erste Generation der Riester-Sparenden höher ausfallen, wenn die Versicherungswirtschaft die durch das Statistische Bundesamt ermittelte Lebenserwartung ihren Kalkulationen zugrunde legen würde? Um wieviel höher würde die Rendite durchschnittlich ausfallen? Wie in der Antwort zu Frage 34 ausgeführt, sind die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen für die Verwendung durch private Versicherungsunternehmen nicht geeignet. Eine Abschätzung ob und wenn ja, um wie viel höher die Rendite bei fiktiver Anwendung der durch das Statistische Bundesamt ermittelten Lebenserwartung durchschnittlich ausfallen würde, ist nicht durchführbar. 36. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der Versicherungswirtschaft bei den Riester-Verträgen verwendeten Sterbetafeln vor dem Hintergrund, dass die erste Generation der Riester-Sparerinnen und -Sparer nach Auffassung der Fragesteller von dem Ausgleich bei einer geringeren tatsächlichen Lebensdauer der Riester -Sparerinnen und -Sparer nicht profitieren werden? Ausreichende Sicherheitsmargen in den kalkulatorisch verwendeten Sterbetafeln führen im Regelfall zu Risikogewinnen. An den Risikogewinnen sind die Versicherungsnehmer gemäß Mindestzuführungsverordnung mindestens zu 90 Prozent zu beteiligen. Ein Ausgleich für eine tatsächliche geringere Lebenserwartung – im Vergleich zur rechnungsmäßig angesetzten – bietet insofern die Überschussbeteiligung. 37. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die individuelle oder gruppenbezogene Lebenserwartung bezüglich der zu erwartenden Rendite aus einem Riester-Vertrag? Unter der Annahme, dass sich die tatsächlich in der Auszahlungsphase realisierte Rendite proportional zur Summe der geleisteten Rentenzahlungen verhält, lassen sich folgende Aussagen treffen: Die gruppenbezogene Lebenserwartung wird durch die angesetzte Sterbetafel in der Tarifkalkulation berücksichtigt. Sie beeinflusst daher insbesondere durch den Verrentungsmechanismus im Rentenbezug die zu erwartende Rendite eines Riester-Vertrages. Das heißt, eine höhere gruppenbezogene Lebenserwartung führt tendenziell zu einer niedrigeren erwarteten Rendite. Die individuelle Lebenserwartung wirkt unmittelbar auf die Dauer des Renten- bezugs. Das heißt, je länger eine versicherte Person den Rentenbezug erlebt, desto höher ist die erwartete Rendite. Da der Einzelne vorab jedoch nicht weiß, Drucksache 18/3628 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wie alt er wird, lässt sich auch nicht sagen, ob die individuelle Rendite verringert oder verbessert wird. 38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die tatsächliche in der Auszahlungsphase realisierte Rendite aus einem Riester-Vertrag in hohem Maße von der individuellen Lebensdauer abhängig ist? Unter der Annahme, dass sich die in der Auszahlungsphase realisierte Rendite proportional zur Summe der geleisteten Rentenzahlungen verhält, besteht naturgemäß eine starke Abhängigkeit von der individuellen Lebensdauer der versicherten Person. Je länger eine versicherte Person den Rentenbezug erlebt, desto höher wird die realisierte Rendite. Die tatsächlich in der Auszahlungsphase realisierte Rendite hängt aber von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab, die über einen längeren Zeitraum nicht vorhersehbar sind (vgl. die Antwort zu Frage 6). 39. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der vorhergehenden Frage vor dem Hintergrund , dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen (von Gaudecker/ Scholz 2007: Differential Mortality by Lifetime Earnings in Germany, in: Demographic Research 17:4, S. 83 ff.) Personen mit einem geringen Einkommen eine geringere Lebenserwartung haben als Personen mit einem hohen Einkommen? 40. Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass eine Studie des Max-Planck-Instituts für Demographische Forschung (Kibele/ Jasilionis/Shkolnikov 2013: Widening Socioeconomic Differences in Mortality Among Men Aged 65 and Older in Germany, in: Journal of Epidemiology and Community Health 67:5, S. 453 ff.) zu dem Ergebnis kommt, dass in Deutschland die Lebenserwartung zwischen Personen mit geringerem Einkommen und Personen mit höherem Einkommen immer weiter auseinander geht? Die Fragen 39 und 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass Personen mit höheren Einkommen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben. Zudem weisen andere Studien eine Korrelation zwischen Lebenserwartung und Bildungsniveau nach. Bei diesen Korrelationen handelt es sich jedoch nicht um kausale Beziehungen. Die Lebenserwartung hängt vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie zum Beispiel Geschlecht, Lebenswandel, Gesundheitszustand oder genetischer Disposition. Trotzdem weiß der Einzelne selbstverständlich nicht, wie alt er werden wird. Es ist deshalb das Wesen von Alterssicherungssystemen , dieser Unsicherheit durch Risikoausgleich zu begegnen. Ungeachtet dessen kann die Riester-Rente aufgrund der Ausgestaltung der Zulagenförderung gerade für Geringverdiener besonders attraktiv sein (siehe auch Antwort zu Frage 6). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3628 41. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Berücksichtigung der individuellen oder der gruppenbezogenen Lebenserwartung bei der Beratung über einen Riester-Vertrag? Und welche Rolle sollte diese nach Auffassung der Bundesregierung spielen ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 42. Plant die Bundesregierung, die Versicherten stärker als bisher an Kostenüberschüssen der Lebensversicherungen anbietenden Versicherungsunternehmen zu beteiligen, indem sie die zurzeit geltenden Regelungen korrigiert , von denen nach Auffassung der Fragesteller die Versicherungswirtschaft aufgrund von zu vorsichtigen Kostenkalkulationen profitiert? Wenn ja, bis wann ist mit welchen Maßnahmen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre es unzweckmäßig, vorher weitere Regulierungen im Bereich der Lebensversicherung vorzunehmen. 43. Wie erklärt sich, dass die Bundesregierung die durchschnittliche Gesamtstornoquote für kapitalbildende Lebensversicherungen für das Jahr 2013 mit 2,30 Prozent (nach Versicherungssumme) bzw. 2,08 Prozent (nach Stückzahl) beziffert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/ 2992), während der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. davon ausgeht, dass im gleichen Zeitraum 18,5 Prozent der Lebensversicherungsverträge vorzeitig beendet wurden („vorzeitige Leistungen “, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., 2014, Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2014, S. 43)? Die genannten Quoten sind nicht miteinander vergleichbar. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/2992) sind Gesamtstornoquoten für die kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung aufgeführt. Die angesprochene vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. ausgewiesene Quote beziffert lediglich den Anteil vorzeitiger Leistungen an den gesamten an die Versicherungsnehmer ausgezahlten Leistungen des Jahres 2013 und ist damit kein sinnvolles Stornomaß. 44. Welcher Prozentteil dieser vorzeitigen Leistungen in der Lebensversicherung entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2013 und 2012 auf das Storno von Verträgen innerhalb der ersten fünf Jahre? 45. Wie viel Prozent der Lebensversicherungsverträge wurden in den Jahren 2009 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der ersten fünf Jahre storniert? Die Fragen 44 und 45 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt zwar die Stornoquoten für Lebensversicherungsverträge , differenziert nach Früh- und Spätstorno. Diese Zahlen erlauben jedoch keinen sicheren Rückschluss auf die jeweilige Vertragsdauer. Drucksache 18/3628 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 46. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Begründung, mit der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Februar 2008 die aufsichtsrechtliche Deckelung der Abschlusskosten für Lebensversicherungen aufgehoben hat (aufgrund gestiegener Transparenz und Vergleichbarkeit sowie der veränderten Wettbewerbssituation sei die Begrenzung nicht mehr notwendig, vgl. www.bafin.de vom 22. Februar 2008 „Begrenzung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“)? Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen des privaten Versicherungswesens , insbesondere der sog. Deregulierung und der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Versicherungsprodukte sind Begrenzungen der Abschlusskosten über Anordnungen der Aufsichtsbehörde kein geeignetes Mittel, um ungerechtfertigte Belastungen der Versicherten mit Kosten zu verhindern. 47. Wie haben sich seitdem die durchschnittlichen Abschlusskosten für Lebensversicherungen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entwickelt , und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Aufhebung der Beschränkung der Abschlusskosten aus dem Jahr 2008 auf diese Entwicklung? Die „Abschlusskosten“ haben sich bei den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen , ausgedrückt in Prozent der verdienten Brutto-Beiträge, wie folgt entwickelt : Jahr Prozent 2008 10,6 2009 9,2 2010 9,0 2011 10,1 2012 9,1 2013 8,5. Aus diesen Zahlen lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung erkennen, dass es nach der Aufhebung des BaFin-Rundschreibens R 9/2004 nicht zu einer spürbaren Steigerung der Abschlussaufwendungen gekommen ist. 48. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die damalige Aufhebung der Kostenbegrenzung, und plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer solchen Begrenzung? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt zunächst zu evaluieren, inwieweit die mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz eingeführten Transparenzregeln im Bereich der geförderten Altersvorsorge Wirkung zeigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Drucksache 18/3628 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Drucksache 18/3628 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Drucksache 18/3628 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Drucksache 18/3628 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Drucksache 18/3628 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Drucksache 18/3628 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 9 de r K le in en A nf ra ge 18 /3 46 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode An la ge z u Fr ag e 11 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/3628 An la ge z u Fr ag e 12 d er K le in en A nf ra ge 1 8/ 34 67 Drucksache 18/3628 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/3628 Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Drucksache 18/3628 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/3628 Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Drucksache 18/3628 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/3628 Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Drucksache 18/3628 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/3628 Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Drucksache 18/3628 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage 18/3467 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333