Deutscher Bundestag Drucksache 18/3653 18. Wahlperiode 22.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3468 – Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist auch im Jahr 2014 dadurch geprägt, dass eine steigende Zahl unbesetzter Lehrstellen einer konstant hohen Anzahl an Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten, gegenübersteht. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet für das laufende Berichtsjahr 37 101 unbesetzte Ausbildungsstellen und 20 872 offiziell unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. Von diesen offiziell unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern haben 19 541 erfolgreich einen Schulabschluss erworben, 13 247 von ihnen haben einen Realschulabschluss oder verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung . Darüber hinaus nehmen mehr als 60 000 junge Menschen eine „Alternative“ an, obwohl sie in erster Linie einen Ausbildungsplatz gesucht haben. Das fehlende „Matching“, das heißt, unversorgte Ausbildungsinteressierte und unbesetzte Ausbildungsplätze finden nicht zusammen, von dem u. a. die Bundesregierung in diesem Zusammenhang oft spricht, greift als Problemansatz zu kurz. Wenn die überwältigende Mehrheit aller unversorgten Bewerberinnen und Bewerber sowie jene, denen eine Alternative angeboten wurde, die allgemeinbildende Schule erfolgreich absolviert und trotzdem keinen Ausbildungsplatz findet, ist das Ausbildungsangebot in vielen Regionen schlicht zu gering. Von einer hohen Integrationskraft des Ausbildungssystems kann keine Rede sein. Mit der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ versucht die BA, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Ziel dieser Initiative ist es, wieder mehr jungen Menschen die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen . Die Initiative besteht aus drei Elementen: 160 zusätzliche Ausbildungsakquisiteure sollen durch eine gezielte Ansprache von Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze erschließen, ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen ausgebaut und die assistierte Ausbildung als neues Förderinstrument eingeführt werden. Darüber hinaus appelliert der Verwaltungsrat der BA, auf die Erhebung von Schulgeld bei der Ausbildung von Altenpflegerinnen und AltenDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. pflegern sowie von Erzieherinnen und Erziehern zu verzichten und die kooperative Form der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen stärker zu fördern. Drucksache 18/3653 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Am 12. Dezember 2014 haben Vertreter der Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi], Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS], Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF] und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration), der Wirtschaft (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [BDA] – auch im Namen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. [BDI], Deutscher Industrie- und Handelskammertag [DIHK], Zentralverband des Deutschen Handwerks [ZDH] und Bundesverband der Freien Berufe [BFB]), der Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund [DGB]), der Länder (Kultusministerkonferenz [KMK], Wirtschaftsministerkonferenz [WiMiKo] und Arbeits - und Sozialministerkonferenz [ASMK]) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Allianz für Aus- und Weiterbildung geschlossen, die den bisherigen Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs („Ausbildungspakt“) ablöst. Die Partner der neuen „Allianz“ wollen gemeinsam die berufliche Bildung stärken und für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung werben. Jedem ausbildungsinteressierten Menschen soll ein Pfad aufgezeigt werden, der ihn frühestmöglich zu einem Berufsabschluss führen kann. Die betriebliche Ausbildung hat dabei klaren Vorrang. Bund, Wirtschaft, Gewerkschaften und Länder haben sich in der „Allianz“ zu konkreten Beiträgen verpflichtet , um diese Ziele zu realisieren. Die Wirtschaft will im kommenden Jahr 20 000 zusätzliche Ausbildungsplätze gegenüber den 2014 bei der BA gemeldeten Stellen sowie jährlich 500 000 Praktikumsplätze zur Berufsorientierung zur Verfügung stellen. Sie hat zugesagt, jedem vermittlungsbereiten Jugendlichen, der bis zum 30. September noch keinen Platz gefunden hat, drei Angebote für eine betriebliche Ausbildung zu machen. Die Länder werden zusammen mit dem Bund den Übergang von der Schule in den Beruf umgestalten. Auch an Gymnasien soll künftig noch stärker über die duale Ausbildung als gleichwertige Alternative zum Studium informiert werden. Alle „Allianz“-Partner wollen sich zudem in eine gemeinsame Kampagne einbringen, mit der sie bundesweit für die berufliche Bildung werben. Die Partner der „Allianz“ wollen den Einstieg in eine assistierte Ausbildung auf den Weg bringen. Durch assistierte Ausbildung sollen mehr junge Menschen in betrieblicher Berufsausbildung zu einem beruflichen Abschluss gebracht werden und dazu auch die Unternehmen bei der Ausbildung unterstützt werden. Als ersten Schritt streben sie für das Ausbildungsjahr 2015/2016 bis zu 10 000 Plätze für die assistierte Ausbildung an; die Bundesregierung wird hierzu eine Gesetzesinitiative einbringen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und für junge Menschen aus dem Bereich der Grundsicherung aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter bereitgestellt . Darüber hinaus werden die ausbildungsbegleitenden Hilfen ausgebaut. Dadurch sollen künftig alle jungen Menschen, die Unterstützung zur Aufnahme und zum erfolgreichen Absolvieren der Ausbildung benötigen, rechtzeitig mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gefördert werden können; nicht erst wenn der Ausbildungsabbruch droht. Auch hierzu wird die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative einbringen. 1. Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze sollen durch die Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ erschlossen werden? Gibt es eine Mindestanzahl als Vorgabe bzw. Richtwert an zu erschließen- den Ausbildungsplätzen? Wenn ja, wie hoch ist diese? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3653 In welchen Regionen und Branchen sollen diese zusätzlichen Ausbildungsplätze erschlossen werden? Eine zentrale Vorgabe hinsichtlich der Anzahl der zu erschließenden zusätzlichen Ausbildungsplätze und der Regionen und Branchen wurde durch die BA nicht getroffen. Nach Mitteilung der BA wäre dies im Rahmen der Initiative nicht zielführend, da sich die Akquise der Ausbildungsstellen am Einzelfall und an dem nachhaltigen Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften sowie an den Berufswünschen der Jugendlichen orientieren soll. Auch die Berücksichtigung regionaler Unterschiede macht eine zentrale Zielvorgabe schwierig. 2. Wie viele Ausbildungsplätze wurden bisher durch Ausbildungsakquisiteure der BA oder durch vergleichbare Initiativen eingeworben (bitte für die vergangenen fünf Jahre nach Branchen und Regionen aufschlüsseln)? Die zusätzlichen Ausbildungsakquisiteure im (gemeinsamen) Arbeitgeber-Service der BA werden ab Januar 2015 eingesetzt. Eine Aussage zu der Wirkung kann demzufolge zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Eine vergleichbare Initiative wurde von der BA zentral bisher nicht umgesetzt. Grundsätzlich ist die Ausbildungsstellenakquise aber ständige originäre Aufgabe der BA. 3. Wie viele Ausbildungsakquisiteure arbeiten bislang für die BA (bitte nach Regionaldirektionen bzw. Bezirken aufschlüsseln)? Wie verteilen sich die zusätzlichen 160 Ausbildungsakquisiteure auf das Bundesgebiet? Gegenwärtig sind nach Mitteilung der BA in beiden Rechtskreisen insgesamt ca. 5 500 Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte arbeitgeberorientiert tätig. Die zusätzlichen 160 Ausbildungsakquisiteure werden nach Mitteilung der BA nach der Summe der unversorgten Bewerber nach dem Stand vom 30. September 2013 und der „Rückkehrer“ der Nachvermittlungsphase nach dem Stand 31. Januar 2014 auf die Regionaldirektionen (RD) aufgeteilt: RD Nord 15 RD Niedersachsen-Bremen 22 RD Nordrhein-Westfalen 53 RD Hessen 14 RD Rheinland-Pfalz/Saarland 9 RD Baden-Württemberg 9 RD Bayern 15 RD Berlin/Brandenburg 15 RD Sachsen-Anhalt/Thüringen 4 RD Sachsen 4 Deutschland 160. 4. Welche Qualifikationsanforderungen gelten für die Ausbildungsakquisiteure ? In welchem Beschäftigungsverhältnis stehen sowohl die bisherigen als auch die neu eingestellten zusätzlichen Ausbildungsakquisiteure? Handelt es sich hierbei um reguläre sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen ? Aus welchen Mitteln werden die 160 zusätzlichen Stellen finanziert? Drucksache 18/3653 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Regionaldirektionen erhalten 160 Ermächtigungen mit Wirkung ab 1. Januar 2015 für die Dauer von zwei Jahren zur befristeten Beschäftigung von Ausbildungsakquisiteuren. Diese befristeten Stellen werden aus dem Personalhaushalt der BA finanziert. Es sind sozialversicherungspflichtige Stellen. Die Einstellung ist in Vollzeit und Teilzeit möglich. Wie bei allen Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern mit Beratungsaufgaben müssen folgende Qualifikationsanforderungen vorliegen: Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation bzw. vergleichbares Profil. Kernaufgaben sind die Arbeitsvermittlung/ -beratung und Integration von Arbeitnehmerkunden mit dem Schwerpunkt in der arbeitnehmerorientierten Arbeitgeberbetreuung, darunter fällt die Beratung von Arbeitgeberkunden, die Akquisition und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen sowie die Betreuung von Arbeitgeberkunden. 5. Wie viele Betriebe werden durch die Ansprache der BA erfasst (bitte prozentuale und absolute Werte für das Bundesgebiet sowie nach Regionaldirektionen aufgeschlüsselt angeben)? Welche Kriterien existieren für die Ansprache von Betrieben? Eine zentrale Vorgabe zur Anzahl der anzusprechenden Unternehmen durch die BA gibt es nicht (vergleiche auch Antwort zu Frage 1). Die Akquise zusätzlicher Ausbildungsstellen soll überwiegend bewerberorientiert erfolgen. Die Ausbildungsakquisiteure sollen sich eng mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern sowie den Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern mit dem Schwerpunkt in der Bewerberbetreuung austauschen. Bei der Kontaktaufnahme können den Arbeitgebern konkrete Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt und diese über die Fördermöglichkeiten informiert werden. 6. Wird nach Meinung der Bundesregierung mit der Zielsetzung, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu erschließen, dem Umstand Rechnung getragen , dass regional ein zu geringes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen existiert? Hält die Bundesregierung die Initiative der BA für ausreichend, um ein ausreichendes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen in den betreffenden Regionen vorzuhalten? Aufgrund von regionalen, aber auch qualifikatorischen und berufsfachlichen Disparitäten kann das vorhandene Angebot an Ausbildungsstellen nicht voll erschlossen werden. Eine Ausweitung des betrieblichen Angebotes verbessert die Auswahlmöglichkeiten der Bewerber. Die Bundesregierung begrüßt daher die geplante Kampagne der BA zur Erschließung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen . Zusätzlich leisten alle Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung einen Beitrag, um zukünftig mehr jungen Menschen eine Ausbildung im Betrieb zu ermöglichen. Die Wirtschaft will im Jahr 2015 20 000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen. Dieses Niveau wollen die „Allianz“-Partner auch in den Folgejahren sichern. Auch die geplante Einführung einer assistierten Ausbildung kann dazu beitragen, Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, für die Durchführung betrieblicher Ausbildung zu gewinnen . 7. Wie wird die im Fokus stehende Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen definiert, wie setzt sie sich zusammen, und woran bemisst sich ihre Benachteiligung? Sind darunter auch jene Jugendliche zusammengefasst, die nach Einschätzung der BA als „ausbildungsreif“ eingestuft werden – im Berichtsjahr Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3653 2013/2014 waren das mehr als 81 000 Jugendliche – und die allein aufgrund des Mangels an Ausbildungsplätzen in den jeweiligen Regionen keinen Ausbildungsplatz erhalten haben? Werden Ausbildungsinteressierte, die bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz erfolglos blieben, generell als „benachteiligt“ eingestuft (bitte begründen)? Im Arbeitsförderungsrecht gibt es neben den allen arbeitslosen Menschen offen stehenden Hilfen gezielte Fördermöglichkeiten für benachteiligte junge Menschen (ausbildungsbegleitende Hilfen und außerbetriebliche Berufsausbildung). Benachteiligt in diesem Sinne sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche. Da die Teilnehmer eine Berufsausbildung absolvieren, liegt grundsätzlich die Ausbildungsreife vor. Die BA konkretisiert den Personenkreis der benachteiligten jungen Menschen in einer Geschäftsanweisung – siehe nachfolgende Übersicht. Bewerber, die lediglich wegen eines Mangels an Ausbildungsplätzen keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, gehören nicht zu diesem Personenkreis . Nach der Definition der BA zählen als Benachteiligte junge Menschen lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen. Als lernbeeinträchtigt gelten junge Menschen: – ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss bei Beendigung der allge- meinen Schulpflicht, – aus Förderschulen für Lernbehinderte unabhängig vom erreichten Schulab- schluss, – mit Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss bei Beendigung der allge- meinbildenden Schulpflicht ausnahmsweise nur dann, wenn erhebliche Bildungsdefizite vorliegen, die erwarten lassen, dass ohne Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ein Berufsabschluss nicht zu erreichen ist. Als sozial benachteiligt gelten junge Menschen unabhängig von dem erreichten allgemeinbildenden Schulabschluss: – die nach Feststellung des Berufspsychologischen Services verhaltensgestört oder wegen gravierender sozialer, persönlicher und/oder psychischer Probleme den Anforderungen einer betrieblichen Berufsausbildung nicht gewachsen sind, – mit Teilleistungsschwächen (z. B. Legasthenie; Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder -störung [ADS]), – für die Hilfe zur Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Achtes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII]) geleistet worden ist oder wird, wenn sie voraussichtlich in der Lage sein werden, die Anforderungen der regulären Maßnahmen nach § 76 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zu erfüllen, – ehemals drogenabhängige junge Menschen, – straffällig gewordene junge Menschen, – jugendliche Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit Sprachschwierigkei- ten, – ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder beste- hender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld der besonderen Unterstützung bedürfen, – allein erziehende junge Frauen/Männer. Drucksache 18/3653 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. An welche Jugendlichen richtet sich die assistierte Ausbildung? Wie wird diese beantragt, und welche Wahlmöglichkeiten haben die für die assistierte Ausbildung infrage kommenden Jugendlichen hinsichtlich des Ausbildungsberufes, des Ausbildungsbetriebes und des betreuenden Trägers? Zielgruppe der assistierten Ausbildung werden lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche sein. Es soll eine bis zu sechs Monate dauernde Vorbereitungsphase und eine intensive Begleitung während der betrieblichen Ausbildung geben. Die Teilnehmer absolvieren eine reguläre betriebliche Ausbildung . Gefördert werden soll bei der assistierten Ausbildung danach die vorbereitende und begleitende Unterstützung, nicht aber die Ausbildung selbst. Die Teilnehmer haben hinsichtlich des Ausbildungsberufes und des Ausbildungsbetriebes grundsätzlich die gleichen Wahlmöglichkeiten wie alle anderen Ausbildungsbewerber auch. Die BA vergibt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach dem Vergaberecht. Dies gilt auch für die assistierte Ausbildung. Die Frage nach Auswahlmöglichkeiten der Teilnehmer hinsichtlich des Trägers stellt sich deshalb nicht. 9. Wie ist der zeitliche Ablauf zur Einführung der assistierten Ausbildung? Wann wird diese als Instrument eingeführt bzw. erstmalig durch die BA ausgeschrieben? Dies wird zeitnah im Rahmen der Umsetzung der am 12. Dezember 2014 beschlossenen Allianz für Aus- und Weiterbildung geklärt. 10. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die assistierte Ausbildung in Form einer untergesetzlichen Regelung bundesweit und flächendeckend eingeführt werden kann (bitte begründen)? Welche Rahmenbedingungen müssen hierfür geschaffen werden? 11. Wie hoch ist der Mitteleinsatz für die Einführung der assistierten Ausbildung ? Welche Zusagen seitens der Bundesländer existieren für eine Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent, die für die Einführung der assistierten Ausbildung notwendig ist? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Es zeichnet sich nach Mitteilung der BA ab, dass sich eine Kofinanzierung durch die Länder für eine untergesetzliche Umsetzung der assistierten Ausbildung schwierig gestaltet. 12. Wird die Bundesregierung dem Appell des Verwaltungsrates der BA, die assistierte Ausbildung als Regelinstrument einzuführen, Rechnung tragen ? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die assistierte Ausbildung als Regelinstrument eingeführt wird? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3653 13. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der assistierten Ausbildung? Wenn ja, wann, in welcher Form, und unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 14. In welcher Form können nach Auffassung der Bundesregierung für die Durchführung der assistierten Ausbildung infrage kommende Träger beauftragt werden, um Kontinuität, Kooperationsaufbau und Wahlmöglichkeiten von Jugendlichen als auch Unternehmen zu gewährleisten und soziale Standards zu berücksichtigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15. Wie können mit der Einführung der assistierten Ausbildung Konkurrenzsituationen bzw. Kompetenzstreitigkeiten zu Maßnahmen, Programmen oder Initiativen auf Bundes-, Landes- bzw. kommunaler Ebene im Bereich Übergang Schule–Beruf vermieden werden? Sieht die Bundesregierung mit der Einführung der assistierten Ausbildung die Gefahr von Doppelstrukturen? Die assistierte Ausbildung richtet ihren Blick von Anfang an auf den Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung und deren erfolgreichen Abschluss. In der assistierten Ausbildung soll eine berufsvorbereitende Phase unmittelbar mit der Ausbildung verknüpft und zudem Betriebe je nach Bedarf bei einer Ausbildung unterstützt werden. Die assistierte Ausbildung richtet sich als zusätzliches befristetes Angebot an jungen Menschen, die Schwierigkeiten bei der Eingliederung in eine Ausbildung im Betrieb haben. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter muss vor Ort unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entscheiden, welches Instrument im Arbeitsförderungsrecht die optimale Förderung des jungen Menschen verspricht. 16. In welchem Zusammenhang stehen die am 1. Dezember 2014 im Rahmen des Integrationsgipfels angekündigten 10 000 Plätze für die assistierte Ausbildung mit der ursprünglichen von der BA angekündigten Ausschreibung für die assistierte Ausbildung? Aus welchen Mitteln und auf welcher Grundlage sollen die genannten 10 000 Plätze finanziert werden, und wann ist mit deren Einrichtung zu rechnen? Welche Zielgruppe soll mit diesen Plätzen angesprochen werden? Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 17. In welcher Form soll die kooperative Form der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) gestärkt werden? Wird sich die Bundesregierung für ein Bund-Länder-Programm zur Förde- rung der kooperativen BaE einsetzen? Drucksache 18/3653 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wenn ja, wann, welchen finanziellen Umfang wird dieses Programm haben , und wie verteilen sich die Anteile von Bund und Bundesländern? Wenn nein, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung der kooperativen BaE strebt die Bundesregierung an? Bei der außerbetrieblichen Berufsausbildung soll der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend einer Verschiebung zugunsten der kooperativen Variante gegenüber der integrativen Form verstärkt werden. Die BA beabsichtigt, durch geeignete Maßnahmen – wie verstärkte Ansprache der Betriebe und Verdeutlichung der Vorteile aller – mehr Betriebe für die Kooperation zu gewinnen und damit die Verzahnung der außerbetrieblichen Ausbildung mit den Betrieben zu verbessern. 18. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen noch enger mit Betrieben zu verzahnen? Welche Maßnahmen sind hierfür notwendig? Welche Berufe sind hinsichtlich der Ausrichtung der BaE auf zukunftsorientierte Berufe gemeint, und nach welchen Kriterien werden diese Berufe ausgewählt? Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat sich die Wirtschaft bereit erklärt, mehr Jugendliche aus der kooperativen außerbetrieblichen Ausbildung nach dem ersten Ausbildungsjahr in die betriebliche Ausbildung zu übernehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Jugendliche in einer außerbetrieblichen Ausbildung frühzeitig den Übergang in die betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Denn die betriebliche Ausbildung hat für die Bundesregierung wie auch alle anderen Partner der „Allianz“ klaren Vorrang vor außerbetrieblichen Maßnahmen. Bei der außerbetrieblichen Ausbildung in kooperativer Form findet die gesamte praktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb statt. Der Auszubildende besucht zudem die Berufsschule. Vom Träger erhält er begleitende Unterstützung. Wichtig ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere des Trägers und des Betriebes. Hinsichtlich der Auswahl der Ausbildungsberufe bei der außerbetrieblichen Ausbildung Benachteiligter sind selbstverständlich die Chancen und Beschäftigungsmöglichkeiten in den jeweiligen Berufen zu berücksichtigen. Welche Berufe diesbezüglich besonders vielversprechend sind, kann nicht pauschal bundesweit festgelegt werden, sondern muss vielmehr vor Ort unter Berücksichtigung des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes entschieden werden. Einbezogen werden müssen darüber hinaus bei der Auswahl der Berufe auch die Neigungen und insbesondere die Fähigkeiten der benachteiligten Teilnehmer . 19. Wird die Bundesregierung der Bitte des Verwaltungsrates der BA nachkommen , wonach die abH ausgebaut und für alle Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden sollen? Wenn ja, in welchem Umfang sollen die abH ausgebaut werden, und wie hoch ist der zusätzliche Mitteleinsatz, wenn alle Jugendlichen davon profitieren sollen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat gegenüber den Partnern der Allianz für Aus- und Wei- terbildung zugesagt, eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die es bei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3653 Bedarf allen Auszubildenden ermöglicht, ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden im Rahmen der geplanten Rechtsänderung beziffert. 20. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Bundesländern geführt hinsichtlich des Verzichts auf Schulgeld bei der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern sowie Erzieherinnen und Erziehern? Wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen wurden getroffen? Wenn nein, welcher Zeitplan existiert für dieses Vorhaben, und wie ist nach Meinung der Bundesregierung die Bereitschaft der Bundesländer zum Verzicht auf Schulgeld einzuschätzen? Am 13. Dezember 2012 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Beteiligung des BMAS, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des BMBF mit Ländern und Verbänden die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ mit einer Laufzeit von drei Jahren (bis Ende 2015) unterzeichnet. Im Rahmen dieses ersten bundesweiten „Ausbildungspaktes“ für den Bereich der Altenpflege wurden konkrete Ziele und Maßnahmen verabredet, um die Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege zu fördern und die Attraktivität des Berufs- und Beschäftigungsfeldes zu erhöhen. Unter anderem wurde vereinbart, dass durch die Länder geprüft werden soll, ob Schulgeldfreiheit an privaten Altenpflegeschulen eingeführt werden kann. Zur Halbzeit der Offensive wird derzeit ein Zwischenbericht erarbeitet. Hierbei wurde eine Bestandsaufnahme zu den einzelnen vereinbarten Maßnahmen vorgenommen. Diese hat ergeben, dass in neun Ländern mittlerweile Schulgeldfreiheit besteht und in weiteren drei Ländern eine ausreichende Anzahl kostenfreier Schulplätze vorhanden ist. Am 6. November 2014 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, mit den zuständigen Landesministerinnen und Landesministern einen strukturierten Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung vereinbart, dessen Rahmen unter anderem die Fachkräftefrage und die Attraktivität des Berufes für potentielle Bewerberinnen umfasst. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe wird das auf Ministerebene vereinbarte Communique in den Details umsetzbar entwickeln. Bis Ende 2016 wird ein Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vorgelegt. Das BMFSFJ bereitet darüber hinaus ein im Jahr 2015 startendes und durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Programm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ vor. Es soll den Auf- und Ausbau von erwachsenengerechten Ausbildungsstrukturen befördern, die den Lebensunterhalt während der Neuqualifikation sichern. Das Programm soll zugleich ein Signal für eine schulgeldfreie vergütete Ausbildung auch für Erstauszubildende setzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333