Deutscher Bundestag Drucksache 18/3655 18. Wahlperiode 22.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3465 – Maßnahmen zum Löschen von Internetinhalten und Reaktion mit Gegenpropaganda Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtete über eine Forderung des Bundesministers des Innern, Thomas de Maizière, „der Propaganda von Islamisten mit einer Aufklärungsoffensive zu begegnen“ (FAZ vom 21. November 2014). Der Bundesinnenminister hat demnach eigens die Politikredaktion der FAZ besucht und dort beklagt, „Islamisten wie jene von der Terrormiliz “ hätten „bei der Propaganda im Internet erheblichen Vorsprung“. Er wirbt dafür, die „öffentliche Propagandahoheit dieser Szene“ durch „eine Art Gegenoffensive “ zu kontern. Diese Aufgabe könnte demnach von der Bundeszentrale für politische Bildung übernommen werden. Unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern (BMI) diskutieren die Regierungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedlichen Ebenen neue Möglichkeiten, „terroristische Onlineaktivitäten“ in Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern zu stoppen und unliebsame Inhalte zu löschen. Auch auf den regelmäßigen G6-Treffen einiger EU-Innenministerien (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Polen) war das Thema bereits mehrmals auf der Agenda. An dem jüngsten Treffen haben nicht nur wie üblich Innen- und Justizminister aus den USA teilgenommen: Neben Behörden aus Kanada sei auch die Türkei nach Presseberichten „hochrangig vertreten“ gewesen (Neues Deutschland vom 6. November 2014). Zu vorläufigen Ergebnissen erklärte der Bundesinnenminister demnach: „Wir haben verabredet, dass wir in einem strukturierten Dialog mit den großen Netzbetreibern erreichen wollen, dass sie aus eigenem Interesse diese Quelle des digitalen Dschihad dadurch austrocknen, dass sie solche Inhalte selbst aus dem Netz entfernen.“ Allerdings handele es sich laut dem Bundesinnenminister bislang um einen „dringenden Appell“. Vor ihrer Oktober-Sitzung hatten sich die Innenminister aller EU-MitgliedstaaDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ten mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook zu einem informellen Abendessen getroffen; auch die Europäische Kommission war eingeladen. Ziel war ebenfalls, „Instrumente und Techniken“ zu entwickeln , um „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten. Es ist aber Drucksache 18/3655 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode unklar, um welche Inhalte es sich eigentlich handelt. Denn in Bezug auf Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sind die Interdienstleister längst von sich aus bemüht, Filme möglichst schnell zu erkennen und den Zugang zu sperren. Laut der Bundesregierung sei es bei dem Abendessen um „Internetbezogene Sicherheitsaufgaben im Kontext der Beziehungen zu Großunternehmen der Internet-Branche“ gegangen (Bundestagsdrucksache 18/3236). Auch „Verfahrensanforderungen“ seien erörtert worden. Außer „Möglichkeiten der Verhinderung der Verbreitung von Hinrichtungsbildern für Propagandazwecke “ sei auch die Nutzung von Accounts in sozialen Netzwerken Thema gewesen . Das Treffen habe der „Vertrauensbildung und Schaffung von Transparenz“ gedient. Das BMI ist auch an weitergehenden Initiativen beteiligt. Hierzu gehört die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe mit Innenministerien aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Im Ergebnis hieß es, dass noch im Jahr 2014 ein „Workshop zur Erarbeitung von Präventionsvideos“ in Wien veranstaltet werden soll. Auch Deutschland will sich ausweislich einer Mitteilung des Innenministeriums Österreichs (27. Oktober 2014) daran beteiligen. Allerdings hat sich auch diese Arbeitsgruppe nicht nur mit Gegenpropaganda befasst . Denn laut der österreichischen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sei es vor allem darum gegangen, dass „terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet genommen werden, um keinen Keim zu säen“. In der gleichen Pressemitteilung ist davon die Rede, dass Johanna Mikl-Leitner hierzu das „Google Entwicklungszentrum Zürich“ besucht habe, das als der „größte Entwicklungsstandort der Firma außerhalb der USA“ beschrieben wird. Die Innenministerin habe sich dort angesehen, „an welchen Entwicklungen GoogleExperten arbeiten, um verhetzende Inhalte zu erkennen“. 1. Wie ist es konkret gemeint, wenn der Bundesinnenminister fordert, „der Propaganda von Islamisten mit einer Aufklärungsoffensive zu begegnen“? 2. Auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt der Bundesinnenminister seine Aussage, „Islamisten wie jene von der Terrormiliz“ hätten „bei der Propaganda im Internet erheblichen Vorsprung“? 3. Auf welche Weise soll dieser „Vorsprung“ durch „eine Art Gegenoffensive“ wettgemacht werden? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Internet spielt für Radikalisierungsprozesse eine wichtige Rolle. Die neuen Medien werden insbesondere von Salafisten intensiv genutzt, um ihre Propaganda zu verbreiten und damit vor allem junge Menschen zu erreichen und für ihre Zwecke zu gewinnen. Daher ist es folgerichtig, wenn die Vermittlung der Werte unserer offenen und freien Gesellschaft auch mithilfe der neuen Medien erfolgt. Dazu gehört die Aufklärung über die von Salafisten besetzten Begriffe und Themen durch politische Bildung. 4. Auf welche Weise könnte die Bundeszentrale für politische Bildung mit dieser Aufgabe betraut werden? a) Welche Gespräche mit welchem Ergebnis haben hierzu bereits stattgefunden ? b) Inwiefern hat sich das BMI ausbedungen, entsprechende Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung vor einer Veröffentlichung freizugeben? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) widmet sich seit geraumer Zeit dem Themenfeld islamistischer Extremismus. Einen Schwerpunkt bildet hierbei Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3655 der Salafismus, da Radikalisierungsbiografien von Personen aus dem jihadistischen Spektrum nicht selten ihren Anfang in der Hinwendung zu einem anfänglich scheinbar moderaten salafistischen Weltbild nehmen. In der BpB wird daran gearbeitet, öffentlichkeitswirksame Formate zu entwickeln, die über den sogenannten Islamischen Staat, seine menschenverachtende Ideologie und die Gefahren für Menschen in den Bürgerkriegsgebieten, aber auch in Deutschland, informieren. Hierzu ist die BpB, wie zu allen anderen relevanten Themen auch, als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit dem Bundesministerium im regelmäßigen Austausch. 5. Welche (auch konkurrierenden) Vorschläge kursieren innerhalb der G6 bzw. „G6+1“ zu Möglichkeiten, „terroristische Onlineaktivitäten“ zu stoppen und unliebsame Inhalte zu löschen? Am 6. November 2014 erfolgte u. a. zu diesem Thema ein Gedanken- und Erfahrungsaustausch im Format der G6-Innenminister in Paris. An dem entsprechenden Tagesordnungspunkt nahmen neben den Innenministern der G6-Staaten auch die USA mit dem Department of Justice sowie dem Department of Homeland Security, Kanada, die Türkei, die Europäische Kommission und der EU-Anti-Terror-Koordinator teil. Alle wortnehmenden Staaten unterstrichen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Internet-Dienstleistern (im Folgenden: Diensteanbieter) und berichteten von zunehmend positiven Erfahrungen und einer wachsenden Bereitschaft zu Selbstverpflichtungen. 6. Was ist damit gemeint, wenn der Bundesinnenminister erklärt, die „G6+1“ hätten „verabredet, dass wir in einem strukturierten Dialog mit den großen Netzbetreibern erreichen wollen, dass sie aus eigenem Interesse diese Quelle des digitalen Dschihad dadurch austrocknen“? Die Teilnehmer der Sitzung haben verabredet, dass sie sich in einem Dialog mit großen Diensteanbietern zu der Thematik austauschen möchten. Nähere Absprachen zum weiteren Vorgehen oder Teilnehmerkreis aus der Wirtschaft wurden nicht getroffen. 7. Welche Verfahren und Kriterien hält die Bundesregierung für geeignet, entsprechende Inhalte zu erkennen und diese „selbst aus dem Netz [zu] entfernen “? a) Welche Gespräche haben Bundesbehörden hierzu mit welchen Firmen geführt? b) Inwiefern hat sich aus den Gesprächen mittlerweile eine Zusammenarbeit ergeben? Die Bundesregierung ist nicht bestrebt, entsprechende Inhalte „selbst aus dem Netz zu entfernen“. Es wurden und werden daher keine derartigen Kriterien erarbeitet oder Verfahren angewendet. Eine Löschung erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Diensteanbieter auf der Grundlage der maßgeblichen Vertragsbedingungen. Die Bundesregierung nutzt jedoch die Möglichkeit, Diensteanbieter auf islamistische, rechtsextreme oder strafrechtlich relevante Internetinhalte hinzuweisen. Drucksache 18/3655 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche (auch konkurrierenden) Vorschläge kursieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU-Innenminister zu Möglichkeiten, „terroristische Onlineaktivitäten“ zu stoppen und unliebsame Inhalte zu löschen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Weitere Vorschläge der EU-Innenminister sind aktuell nicht bekannt. 9. Inwiefern haben die innerhalb der „G6+1“ und auf Ebene der EU-Innenminister kursierenden Vorschläge nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den Internetdienstleistern lediglich Appellcharakter, und inwiefern sollen die Vorschläge auch in neue Regulierungen oder Gesetzesinitiativen münden? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10. Was ist der Bundesregierung über Ziel, Zweck und Teilnehmende eines „EU Syria Strategic Communications Advisory Teams“ (SSCAT) bekannt ? Ziel des Syria Strategic Communication Advisory Team (SSCAT) ist es, die EUMitgliedstaaten sowie europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur strategischen Kommunikation und der Aufklärung zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus zu unterstützen. Geplant ist ein Netz von Behörden und Experten der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission stellt hierfür Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung hat keine konkreten Kenntnisse zu Teilnehmenden, da die Planungen zur Einrichtung eines SSCAT noch andauern. 11. An welchen Maßnahmen des „Operational Action Plan 2014“ sowie „Operational Action Plan 2015“ im Rahmen des „EU Policy Cycle for organised and serious international crime“, die eine Überwachung des Internets oder einer Analyse von dessen Inhalten zum Ziel haben, nehmen welche Bundesbehörden als Leader, Co-Leader bzw. Teilnehmende teil (bitte für jedes Projekt den Status der Behörden darstellen)? 12. Welches konkrete Ziel verfolgen die einzelnen Projekte? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im Rahmen des EU-Policy-Cycle 2014–2017 auf Basis des „Serious Organised Crime Threat Assessement“ (SOCTA) festgelegten Prioritäten beziehen sich auf Phänomenbereiche der Schweren und Organisierten Kriminalität. Die zur EU-weiten Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität ausgearbeiteten Operational Action Plans (OAP) 2014 und 2015 haben keine Maßnahmen zur Überwachung des Internets oder einer Analyse von dessen Inhalten zum Ziel. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3655 13. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der EU-Agentur Eurojust zum Phänomen „ausländischer Kämpfer“ bekannt, welchen Inhalt und Ziel haben entsprechende Projekte, und inwiefern nehmen Bundesbehörden daran teil? Eurojust hat Ende November 2014 einen Bericht zum Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ vorgelegt („Foreign Fighters: Eurojust’s Views on the Phenomenon and the Criminal Justice Response“), der die Reaktion der einzelnen EUMitgliedstaaten auf dieses Phänomen darstellt und eine Reihe von Empfehlungen ausspricht. Die Auswertung der in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen dauert an. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob bzw. inwiefern andere EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten oder EU-Agenturen hinsichtlich der Maßnahmen gegen „ausländische Kämpfer“ auch eine Überwachung und bzw. oder Verfolgung kurdischer Gruppen (etwa der PKK) anstreben? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, „ob bzw. inwiefern andere EU-Mitgliedstaaten , Drittstatten oder EU-Agenturen“ Maßnahmen der in Rede stehenden Art „anstreben“. 15. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass kurdische Kämpfer in Syrien ebenfalls als „ausländische Kämpfer“ betrachtet werden könnten, mithin unter die in Rede stehenden Maßnahmen fallen könnten? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Gegenwärtige Erkenntnisse zur Fortführung des Vereinsverbots der PKK“ auf Bundestagsdrucksache 18/3491 vom 9. Dezember 2014 die ihr vorliegenden, auf Deutschland bezogenen Erkenntnisse zu „kurdischen Kämpfern in Syrien“ zusammengefasst. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse unterfallen auch „kurdische Kämpfer“, die ihren Weg von Deutschland aus nach Syrien genommen haben grundsätzlich den in Rede stehenden Maßnahmen. Soweit solche Kämpfer der ausländischen terroristischen Vereinigung der PKK zuzurechnen sind, ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die PKK als eine in Deutschland verbotene Vereinigung der Strafverfolgung unterliegt . 16. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in der bereits existierenden Praxis von Internetkonzernen, wie Twitter, Google, Microsoft und Facebook , Inhalte, die gewaltverherrlichend sind, ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren und/oder zu löschen? Da es sich bei den genannten Diensteanbietern Twitter, Google, Microsoft und Facebook um amerikanische Unternehmen handelt und diese für ihre AGB amerikanisches Recht zugrunde legen, kann es bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre. Für den Geltungsbereich des Grundgesetzes sind der Bundesregierung keine konkreten Defizite in der bereits existierenden Praxis der Anbieter von Telemediendiensten , gewaltverherrlichende Inhalte ohne Aufforderung durch Behörden zu sperren oder zu löschen, bekannt. Um die Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte im Internet zu verhindern, hat sich eine Internet-Beschwerdestelle entwickelt, die von eco, dem Verband der deutschen Internetwirt- schaft, seit über 15 Jahren betrieben wird. Seit dem Jahr 2004 ist die Beschwerdestelle über das mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia gemeinsam Drucksache 18/3655 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode betriebene Webportal internet-beschwerdestelle.de erreichbar. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 bearbeitete die eco-Beschwerdestelle 1 988 Hinweise auf rechtswidrige Internetinhalte. Der größte Anteil davon (814 eingereichte Beschwerden) waren Meldungen zu kinderpornografischen Inhalten. 18 Meldungen (davon sechs einschlägig) betrafen gewaltverherrlichende Inhalte . Im Juli dieses Jahres gingen außerdem 137 Hinweise ein, die E-Mails betrafen , in denen für den „Jihad“ geworben wurde. 17. Welchem Zweck dienten nach Kenntnis der Bundesregierung ein oder mehrere Treffen der EU-Innenminister im November 2014 mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook sowie der Europäischen Kommission zu einem informellen Abendessen? a) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung zu Inhalten des Abendessens erklärt, es habe sich um „Internetbezogene Sicherheitsaufgaben im Kontext der Beziehungen zu Großunternehmen der Internet -Branche“ gehandelt (Bundestagsdrucksache 18/3236)? b) Welche konkreten „Verfahrensanforderungen“ sind erörtert worden? c) Welche „Möglichkeiten der Verhinderung der Verbreitung von Hinrichtungsbildern für Propagandazwecke“ sind erörtert worden? d) Auf welche Weise war die Nutzung von Accounts in sozialen Netzwerken Thema? Am 8. Oktober 2014 fand am Vorabend des JI-Rates auf Einladung der italienischen Ratspräsidentschaft und Kommissarin Cecilia Malmström ein „Ministerial Dinner“ in Luxemburg statt. Gegenstand der Gespräche waren die Herausforderungen, die aus der Nutzung des Internets durch Terroristen erwachsen. In der Runde wurde von Unternehmensvertretern betont, dass man Terrororganisationen nicht die Führung eines Accounts gestatte. Bilder von Hinrichtungen seien bereits mehrfach aus dem Netz entfernt worden. Es wurden keine Beschlüsse oder Verabredungen getroffen . 18. Welche Vorschläge haben die Beteiligten des Treffens der EU-Innenminister im November 2014 mit den Internetkonzernen Twitter, Google, Microsoft und Facebook sowie der Europäischen Kommission gemacht? a) Welche konkreten „Instrumente und Techniken“ könnten demnach entwickelt werden, um „terroristischen Onlineaktivitäten“ entgegenzutreten ? Beim „Ministerial Dinner“ am 8. Oktober 2014 in Luxemburg waren „Instrumente und Techniken“ nicht Gegenstand des Gesprächs. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung aus den Gesprächen oder sonstigen Erkenntnissen darüber bekannt, in welchem Umfang die Internetanbieter schon jetzt Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten automatisiert erkennen können? Der Bundesregierung sind keine automatisierten Verfahren von Diensteanbietern zur Löschung von Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten bekannt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3655 c) Was ist der Bundesregierung aus den Gesprächen oder sonstigen Erkenntnissen darüber bekannt, in welchem Umfang die Internetanbieter schon jetzt Videos von Enthauptungen oder anderen Gräueltaten sperren ? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die meisten Diensteanbieter Kontrollinstanzen eingerichtet, um gewaltverherrlichende Inhalte zu sperren bzw. zu löschen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Gesprächen , und welche „Instrumente und Techniken“, um „terroristischen Onlineaktivitäten “ entgegenzutreten, hält sie selbst für geeignet? Instrumente und Techniken waren nicht Gegenstand des Gesprächs. Zur internen Arbeitsweise der Diensteanbieter liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, daher kann hierzu keine hypothetische Aussage getroffen werden. 20. Welchen Inhalt haben Initiativen des BMJ mit Innenministerien aus Österreich , der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg zu „terroristischen Onlineaktivitäten “? Beim sog. Fünfländertreffen der für das Innenressort zuständigen Ministerinnen und Minister, welches am 23. und 24. Oktober 2014 in Zürich stattgefunden hat, wurde die Entwicklung eines deutschsprachigen Aufklärungsangebots im Internet besprochen. 21. Inwiefern trifft eine Darstellung des österreichischen Innenministeriums zu, dass es bei einem Treffen bzw. einer Arbeitsgruppe vor allem darum gegangen sei bzw. gehe, dass „terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet genommen werden“? Hinsichtlich des Fünfländertreffens am 23. und 24. Oktober in Zürich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25. November 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/3646 verwiesen. 22. Welche Maßnahmen wurden hierfür verabredet? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 23. Welche weiteren Teilnehmenden waren bei Treffen vertreten bzw. sollen zu zukünftigen Treffen eingeladen werden? Beim Fünfländertreffen am 23. und 24. Oktober in Zürich waren die für die Innenressorts zuständigen Ministerinnen und Minister sowie deren Mitarbeiter vertreten. Künftige Treffen sind noch nicht terminiert. Drucksache 18/3655 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Inwiefern haben auch Angehörige von Bundesbehörden das „Google Entwicklungszentrum Zürich“ besucht bzw. wurden mit welchem Inhalt über Ergebnisse eines Besuchs der österreichischen Innenministerin unterrichtet ? Angehörige von Bundesbehörden waren beim Besuch der österreichischen Innenministerin im „Google-Entwicklungszentrum“ nicht anwesend. Eine Unterrichtung fand nicht statt. 25. Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig oder überhaupt möglich , auf EU-Ebene eine Stelle zur Vereinfachung der Löschung „terroristischer Internetinhalte“ einzurichten, und welche eigenen Aktivitäten entfaltet sie hierzu? Die Einrichtung einer entsprechenden Stelle auf EU-Ebene wird derzeit nicht für notwendig erachtet. 26. Was ist der Bundesregierung über Investitionen der Europäischen Kommission in entsprechende Anstrengungen hierzu bekannt, und welche Institutionen oder Mitgliedstaaten profitieren hiervon? Die Europäische Kommission hat das „Ministerial Dinner“ am 8. Oktober 2014 in Luxemburg ausgerichtet und dadurch ihr Interesse an diesem Thema und dem Dialog mit Netzbetreibern zum Ausdruck gebracht. Zudem erfolgte eine Teilnahme der Europäischen Kommission beim G6-Ministertreffen in Paris am 6. November 2014. Ein darüber hinausgehender Überblick liegt nicht vor. 27. Inwiefern werden auf EU-Ebene nach Kenntnis der Bundesregierung auch Initiativen entwickelt, internetbasierte Beweise hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ zu sammeln und bzw. oder zu verarbeiten? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass derartige Initiativen auf EU-Ebene entwickelt werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 28. Welche Kooperationen welcher Agenturen (etwa Europol, Eurojust) werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen EU-Mitgliedstaaten und bzw. oder Drittstaaten hierzu angestrebt bzw. bereits praktiziert (etwa Balkanländer, Marokko, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, USA, andere Schengen-Partner)? Der Bundesregierung sind keine angestrebten oder bereits praktizierten Kooperationen von EU-Agenturen bekannt, die sich das Ziel der „Sammlung und/oder Verarbeitung internetbasierter Beweise“ hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ gesetzt haben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333