Deutscher Bundestag Drucksache 18/3656 18. Wahlperiode 22.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3472 – Agrarstrukturwandel und flächenabhängige Agrarzahlungen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die größten 1,3 Prozent der Betriebe (3 700 Betriebe mit einer Flächenausstattung von mehr als 500 ha pro Betrieb) bewirtschaften ca. 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Die größten 4 Prozent der Betriebe (11 400 Betriebe mit einer Flächenausstattung von mehr als 200 ha pro Betrieb) bewirtschaften knapp 37,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Dagegen bewirtschaften 203 000 Betriebe, ca. 70 Prozent, nur etwas über 22 Prozent der Fläche (Situationsbericht 2013/2014 – Trends und Fakten zur Landwirtschaft, Deutscher Bauernverband – DBV –, Berlin, 2013). Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ist von 1999 bis 2013 um 40 Prozent gesunken, die Zahl der Milchviehbetriebe um 49 Prozent, die Zahl der Betriebe mit Mastschweinen um 65 Prozent und die Zahl der Zuchtsauen haltender Betriebe um 73 Prozent (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 57 bis 59 auf Bundestagsdrucksache 18/3215). Die Zahl der Familienarbeitskräfte sank von 1990 bis 2013 von 80 Prozent der Beschäftigten in der Landwirtschaft auf nur noch knapp über 50 Prozent und die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten nahm von Anfang der 90erJahre bis 2010 um mehr als 40 Prozent ab. Der Anteil der Betriebe mit ungesicherter Hofnachfolge liegt bei 69 Prozent und ist damit sehr hoch (Landentwicklung aktuell 2013 „Perspektiven der Agrarstrukturentwicklung“, Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften – BLG –, Berlin, 2013). Auf die 1 832 größten Betriebe, also 0,56 Prozent aller Betriebe in Deutschland entfallen 16,5 Prozent der Agrarzahlungsansprüche. Diese Betriebe bewirtschaften durchschnittlich 1 522 ha Fläche. Das entspricht 523 000 Euro pro Betrieb und insgesamt knapp 960 Mio. Euro (Zwischenbericht der Bund-LänDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 18. September 2014). Drucksache 18/3656 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ kommt zu dem Ergebnis: „Diese Angaben zeigen bezüglich der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Zahlungsansprüche eine nicht zu vernachlässigende Konzentration auf einzelne Betriebe.“ (Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 18. September 2014). Der Kaufpreis für Boden hat im Jahr 2012 gegenüber 2007 im Durchschnittswert für Deutschland um 57 Prozent zugenommen, für das frühere Bundesgebiet um 36 Prozent und für die ostdeutschen Bundesländer um 132 Prozent (Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 18. September 2014). Der Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ kommt zu dem Ergebnis: „Es ist also davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Direktzahlungen zu einer tendenziellen Erhöhung der Pachtpreise und Druck auf den Bodenmarkt führt.“ (Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik “ vom 18. September 2014). Diese Situationsaufnahme macht deutlich, dass die flächengebundenen Agrarzahlungen nicht nur zu einer einseitigen Förderung der größten Betriebe beitragen und kleine und mittlere Betriebe benachteiligen. Sie zeigt auch, dass die Praxis der Flächenförderung zugunsten der größten Betriebe zu einer Erhöhung der Bodenpreise beiträgt und damit den Ausschluss kleiner und mittlerer Betriebe vom Bodenmarkt befördert. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es keine Belege für die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgestellte These, dass die flächengebundenen Agrarzahlungen über eine Erhöhung der Bodenpreise den Ausschluss kleiner und mittlerer Betriebe vom Bodenmarkt befördern. Kleine und mittlere Betriebe erhalten je Hektar höhere Direktzahlungen als größere Betriebe, so dass sich durch die Gewährung von Direktzahlungen unter sonst gleichen Bedingungen die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Betriebe auf dem Bodenmarkt eher verbessern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3656 1. Welcher Gesamtwert an Zahlungsansprüchen entfiel im Jahr 2013 auf 0,1, 0,2, 0,5, 1, 2, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90, 100 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe (absteigend mit den 0,1 größten Prozent beginnend )? Auf der Grundlage einer aktuellen Auswertung der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) ergibt sich folgende Verteilung des Gesamtwerts der Zahlungsansprüche von 5,780 Mrd. Euro der 320 013 zum Stichtag 31. Dezember 2013 in der ZID registrierten Betriebsinhaber: 2. Welcher Gesamtwert an flächengebundenen Direktzahlungen wurde im Jahr 2013 an die in Frage 1 genannten Betriebe (gleiche Zahlenreihe) ausgezahlt ? In der ZID liegen keine mit Zahlungsansprüchen verknüpften Auszahlungsdaten vor. Insofern liegen die Daten nicht in der erbetenen Struktur vor. Grundsätzlich ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen: Die Direktzahlungen eines Betriebsinhabers über einem Betrag von 5 000 Euro wurden im Jahr 2013 um 10 Prozent und alle Direktzahlungen über 300 000 Euro um 14 Prozent gekürzt (Modulation). Ferner wurden die Direktzahlungen eines Betriebsinhabers über einem Betrag von 2 000 Euro für das Antragsjahr 2013 im Rahmen der Haushaltsdisziplin zusätzlich linear um 2,453658 Prozent gekürzt. Als Kon- Prozent der Betriebe Anzahl Betriebe (kumuliert) Gesamtwert der Zahlungs- ansprüche in Euro (kumuliert) 0,1 320 303 845 370 0,2 640 496 680 010 0,5 1 600 887 162 997 1 3 200 1 292 681 418 2 6 400 1 741 668 719 5 16 000 2 443 961 273 10 32 001 3 155 047 609 20 64 002 4 069 558 248 25 80 003 4 396 684 869 30 96 003 4 665 891 259 40 128 005 5 072 155 797 50 160 006 5 341 932 635 60 192 007 5 527 174 391 70 224 009 5 647 586 836 75 240 009 5 688 664 675 80 256 010 5 720 097 330 90 288 011 5 761 613 961 100 320 013 5 779 849 343 Drucksache 18/3656 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sequenz ergeben sich bei der Verteilung des Gesamtwerts der ausgezahlten Direktzahlungen im Vergleich zu der Verteilung des Gesamtwerts der Zahlungsansprüche in der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 Verschiebungen zulasten der größeren Betriebe. 3. Auf wieviel Prozent der Betriebe entfielen im Jahr 2013 Zahlungsansprüche in den Größenklassen kleiner als 5 000 Euro, 5 bis 10 000 Euro, 10 bis 25 000 Euro, 25 bis 50 000 Euro, 50 bis 75 000 Euro, 75 bis 100 000 Euro, 100 bis 150 000 Euro, 150 bis 200 000 Euro, 200 bis 250 000 Euro, 250 bis 300 000 Euro, 300 bis 400 000 Euro, 400 bis 500 000 Euro, 500 bis 750 000 Euro, 750 bis 1 000 000 Euro und größer als 1 000 000 Euro? Auf der Grundlage einer aktuellen Auswertung der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) ergibt sich folgende Verteilung der 320 013 zum Stichtag 31. Dezember 2013 in der ZID registrierten Betriebsinhaber nach dem Gesamtwert ihrer Zahlungsansprüche von insgesamt 5,780 Mrd. Euro: Verteilung der Betriebsinhaber nach dem Gesamtwert ihrer Zahlungsansprüche Gesamtwert der Zahlungsansprüche des Betriebsinhabers Anzahl der Betriebsinhaber Anteil an den Betrieben insgesamt in % bis 5 000 Euro 132 319 41,35 über 5 000 bis 10 000 Euro 56 761 17,74 über 10 000 bis 25 000 Euro 74 602 23,31 über 25 000 bis 50 000 Euro 37 142 11,61 über 50 000 bis 75 000 Euro 9 064 2,83 über 75 000 bis 100 000 Euro 3 317 1,04 über 100 000 bis 150 000 Euro 2 502 0,78 über 150 000 bis 200 000 Euro 1 164 0,36 über 200 000 bis 250 000 Euro 725 0,23 über 250 000 bis 300 000 Euro 590 0,18 über 300 000 bis 400 000 Euro 713 0,22 über 400 000 bis 500 000 Euro 385 0,12 über 500 000 bis 750 000 Euro 476 0,15 über 750 000 bis 1 000 000 Euro 159 0,05 über 1 000 000 Euro 94 0,03 insgesamt 320 013 100,00 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3656 4. Wieviel Prozent der Betriebe erhielten im Jahr 2013 betriebliche Gesamtzahlungen (Flächenprämien und weitere Zahlungen im Rahmen der Agrarförderung ) in den in Frage 3 genannten Größenklassen? Die prozentuale Verteilung der gesamten Agrarzahlungen auf die Betriebe nach den in Frage 3 genannten Größenklassen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: 1) Die Zeilen „Betriebe mit Saldo 0“ und „Betriebe mit negativem Saldo“ wurden der Vollständigkeit halber aufgeführt, damit die Gesamtsumme der Prozentwerte 100 ergibt. Hinter diesen beiden Zeilen verbergen sich Betriebe, die in Summe mehr Geld an den EU-Haushalt zurücküberwiesen haben als sie erhalten haben bzw. deren Saldo genau 0 € ergibt. 5. Wie viele Zahlungsansprüche erhält ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland mit einer Flächenausstattung von 10, 20, 30, 40, 50, 75, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 750, 1 000, 1 250, 1 500, 2 000, 2 500, 3 000, 3 500, 4 000, 5 000, 6 000, 7 000, 8 000, 9 000, 10 000 ha landwirtschaftlicher Fläche? In der Regel entspricht die Anzahl der Zahlungsansprüche eines landwirtschaftlichen Betriebs der Hektarzahl der von ihm bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen. Umfang der Zahlungen je Betrieb Prozent der Betriebe bis 5 000 Euro 39,93 über 5 000 bis 10 000 Euro 17,02 über 10 000 bis 25 000 Euro 22,93 über 25 000 bis 50 000 Euro 11,95 über 50 000 bis 75 000 Euro 3,20 über 75 000 bis 100 000 Euro 1,29 über 100 000 bis 150 000 Euro 1,06 über 150 000 bis 200 000 Euro 0,50 über 200 000 bis 250 000 Euro 0,31 über 250 000 bis 300 000 Euro 0,22 über 300 000 bis 400 000 Euro 0,28 über 400 000 bis 500 000 Euro 0,17 über 500 000 bis 750 000 Euro 0,20 über 750 000 bis 1 000 000 Euro 0,07 über 1 000 000 Euro 0,08 [Betriebe mit Saldo 0]1) 0,12 [Betriebe mit negativem Saldo]1) 0,67 insgesamt 100,00 Drucksache 18/3656 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Betriebe gibt es in Deutschland mit einer Flächenausstattung von mehr als 1 000, 1 250, 1 500, 2 000, 2 500, 3 000, 3 500, 4 000, 5 000, 6 000, 7 000, 8 000, 9 000, 10 000 ha? 7. Welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen die in der Antwort zu Frage 6 genannten Summen der Betriebe ? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Das Statistische Bundesamt weist für Betriebe mit 5 000 ha und mehr keine Werte aus, da diese aus methodischen Gründen als nicht belastbar eingestuft werden. Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt und Betriebe mit einer Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) 1) s. Ausführungen im Text. 2) Lt. amtlicher Agrarstatistik gibt es in D keine Betriebe mit einer LF von 8000 ha und mehr. 3) Repräsentative Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2013. Quelle: Statistisches Bundesamt, BMEL. Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als … ha LF Agrarstrukturerhebung 20133) Anteil % Betriebe 2013 Anzahl Betriebe insgesamt 285 034 100,0 1 000 1 471 0,5 1 250 978 0,3 1 500 675 0,2 2 000 321 0,1 2 500 149 0,1 3 000 80 0,0 3 500 43 0,0 4 000 26 0,0 5 0001) – – 6 0001) – – 7 0001) – – 8 000 und mehr2) – – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3656 8. Wie werden sich die Zahlen (Fragen 1 bis 3) unter Berücksichtigung der letzten Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik voraussichtlich im Jahr 2015 darstellen? Die Verteilung des Gesamtwerts der Zahlungsansprüche auf die Betriebsinhaber , wie sie in der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 dargestellt ist, wird sich im Vergleich zu der bisherigen Situation aufgrund der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht grundsätzlich ändern. Allerdings werden die absoluten Werte (siehe Spalte 3 der Tabelle in der Antwort zu Frage 1) nur noch etwa halb so hoch sein wie im Jahr 2013 (der Wert eines Zahlungsanspruchs beträgt in 2015 rund 179 Euro gegenüber 344 Euro in 2013). Der verbleibende Rest des deutschen Prämienvolumens entfällt zukünftig auf die Greening-Prämie, die Umverteilungsprämie und die Zahlung für Junglandwirte. Durch die Einführung der Umverteilungsprämie wird sich im Vergleich zum bisherigen Instrument der Modulation die Verteilung der ausgezahlten Direktzahlungen auf die Betriebsinhaber (vgl. Antwort zu Frage 2) zugunsten der kleinen und mittleren Betriebe bis zu einer Größenordnung von etwa 95 Hektar verbessern . Die größten Verbesserungen werden sich für die Betriebe in der Gruppe der Betriebe von 20 bis 60 Hektar ergeben. Durch die Reform werden sich – wie oben dargelegt – die Werte der Zahlungsansprüche in etwa halbieren. Dadurch wird sich der Anteil der Betriebsinhaber in den unteren Größenklassen des Gesamtwerts an Zahlungsansprüchen in der in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Tabelle deutlich erhöhen. 9. Wie begründet die Bundesregierung die in den Fragen 1 bis 4 möglicherweise zutage tretende Bevorzugung von großen Betrieben gegenüber kleinen und mittleren Betrieben? Die Bundesregierung kann keine aus den Fragen 1 bis 4 zutage tretende Bevorzugung großer Betriebe gegenüber kleinen und mittleren Betrieben erkennen. Die Direktzahlungen stellen einen wichtigen Einkommensbeitrag dar, dienen der Risikoabsicherung der Landwirte und gelten höhere, gesellschaftlich gewünschte Produktionsstandards ab. Darüber hinaus honorieren sie öffentliche Leistungen der Landwirtschaft, die über den Markt nicht entgolten werden. Diese Leistungen werden überwiegend flächenbezogen erbracht. Dabei ist die Grundstruktur der flächenbezogenen Zahlungen heute noch genauso, wie sie von der seinerzeitigen Bundesregierung im Jahr 2003 in Brüssel verhandelt und nachfolgend in Deutschland umgesetzt worden ist. Im Übrigen wurden – wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt – über das Instrument der Modulation (Kürzung der Direktzahlungen eines Betriebsinhabers zwischen 5 000 Euro und 300 000 Euro um 10 Prozent, Kürzung der Direktzahlungen über 300 00 Euro um 14 Prozent) bereits bisher kleinere und mittlere Betriebe besser gestellt als sehr große Betriebe. Drucksache 18/3656 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttowertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland und den einzelnen Bundesländern? 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Flächenproduktivität (Bruttowertschöpfung bezogen auf ha landwirtschaftliche Nutzfläche) in Deutschland und den einzelnen Bundesländern? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Flächenproduktivität in Deutschland1) 2012 1) Bruttowertschöpfung bezogen auf Hektar LF. Quelle: Stat. Bundesamt, BMEL (Referat 123) 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttowertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe getrennt nach Größenklassen (kleiner als 10 ha, 1 bis 25 ha, 25 bis 50 ha, 50 bis 75 ha, 75 bis 100 ha, 100 bis 150 ha, 150 bis 200 ha, 200 bis 250 ha, 250 bis 500 ha, 500 bis 750 ha, 750 bis 1 000 ha, 1 000 bis 1 250 ha, 1 250 bis 1 500 ha, 1 500 bis 2 000 ha, 2 000 bis 2 500 ha, 2 500 bis 3 000 ha, 3 000 bis 3 500 ha, 3 500 bis 4 000 ha, 4 000 bis 5 000 ha und größer als 5 000 ha)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Gebiet Bruttowertschöpfung landwirtschaftlich genutzte Fläche Flächenproduktivität Mio. Euro 1 000 ha Euro/ha BW 1 624 1 421 1 143 BY 3 207 3 126 1 026 BB 889 1 320 674 HE 608 763 797 MV 996 1 343 742 NI 3 189 2 596 1 228 NW 2 750 1 447 1 901 RP 1 323 698 1 895 SL 47 78 606 SN 937 908 1 032 ST 1 131 1 171 966 SH 988 990 998 TH 801 781 1 025 Stadtstaaten 111 25 4 458 Deutschland 18 600 16 667 1 116 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3656 13. Wie hoch ist der Anteil der durchschnittlichen flächengebundenen Direktzahlungen an der durchschnittlichen Bruttowertschöpfung in den in Frage 12 genannten Betriebsgrößenklassen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 14. In welcher Höhe haben die Industrieunternehmen Rheinmetall AG, E.ON und RWE AG in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Agrarzahlungen erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung die Zahlungen in dieser Größenordnung an diese Unternehmen? Die Agrarzahlungen an die Unternehmen Rheinmetall, Eon und RWE ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Die Daten für 2012 und 2013 sind derzeit auf der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) öffentlich zugänglich und umfassen daher alle Agrarzahlungen*. Für die Jahre 2010 und 2011 werden die Agrarzahlungen nicht mehr veröffentlicht, weil die Daten nur zwei Jahre lang zu veröffentlichen sind. Somit liegen hier nur Daten der Bundeszahlstellen BLE und Hauptzollamt Hamburg-Jonas vor. Beide Zahlstellen wickeln nur sonstige EGFL-Maßnahmen ab. EGFL-Direktzahlungen und ELER-Maßnahmen werden von den Ländern durchgeführt. Daher kann für die Jahre 2010 und 2011 hierfür und folglich auch für die Gesamtsumme keine Angabe (k. A.) gemacht werden. Die genannten Unternehmen haben in den Jahren 2010 bis 2013 (ggf. auch 2010 und 2011, s. o.) Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) erhalten. Firmenname EU-Haushalts- jahr EGFL-Direktzahlungen (€) EGFL Sonstiges (€) ELER (€) Gesamt (€) Forstverwaltung Rheinmetall Industrie GmbH 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2012 0,00 0,00 38 923,00 38 923,00 2013 0,00 0,00 10 345,00 10 345,00 EON Kraftwerke GmbH 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2012 95 111,13 0,00 0,00 95 111,13 2013 101 917,88 0,00 0,00 101 917,88 RWE Power AG 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2012 387 121,73 0,00 1 648,91 388 770,64 2013 423 861,37 0,00 1 648,91 425 510,28 * Veröffentlicht werden seit 2011 allerdings nur Zahlungen an juristische Personen und Vereinigungen von juristischen Personen. Die für 2012 und 2013 genannten Zahlen in den Spalten „EGFL-Direktzah- lungen (€)“ und „ELER (€)“ enthalten somit nur Zahlungen an die genannten Firmen, sofern sie unter die Veröffentlichungspflicht fallen. Ggf. darüber hinausgehende Daten liegen nur in den Ländern vor. Drucksache 18/3656 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EGFL-Direktzahlungen: Gemäß der einschließlich dem Antragsjahr 2014 geltenden Verordnung (EG) Nr. 73/2009 kann jeder Betriebsinhaber, der über Zahlungsansprüche verfügt und eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, für seine beihilfefähigen Flächen die Betriebsprämie beantragen und erhalten. Als Betriebsinhaber gelten natürliche und juristische Personen sowie Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. ELER: Die Umsetzung der Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie deren Finanzierung mit ELER-Mitteln erfolgt in Deutschland in alleiniger Zuständigkeit der Bundesländer. Dementsprechend liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Teilnahme einzelner Begünstigter an konkreten Fördermaßnahmen vor. Die ELER-Fördermaßnahmen setzen regelmäßig an der Honorierung freiwilliger Leistungen an, die über verbindliche Anforderungen hinausgehen, und sehen insoweit meist keine Beschränkungen der potenziellen Zuwendungsempfänger nach ihrer Betriebsgröße oder vergleichbaren Merkmalen vor. 15. In welcher Höhe haben die Unternehmen der Lebensmittelindustrie Südzucker AG, Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG, Ferrero Deutschland GmbH und Vion in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Agrarzahlungen erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung die Zahlungen in dieser Größenordnung an diese Unternehmen? Die Agrarzahlungen an die Unternehmen Südzucker, Tönnies, Ferrero und Vion ergeben sich aus nachfolgender Tabelle, soweit es sich um juristische Personen des Privatrechts handelt. Die entsprechenden Daten für 2012 und 2013 sind derzeit auf der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) öffentlich zugänglich und umfassen daher alle Agrarzahlungen .* Für die Jahre 2010 und 2011 werden die Agrarzahlungen nicht mehr veröffentlicht, weil die Daten nur zwei Jahre lang zu veröffentlichen sind. Somit liegen hier nur Daten der Bundeszahlstellen BLE und Hauptzollamt HamburgJonas vor. Beide Zahlstellen wickeln nur sonstige EGFL-Maßnahmen ab. EGFL-Direktzahlungen und ELER-Maßnahmen werden von den Ländern durchgeführt. Daher kann für die Jahre 2010 und 2011 hierfür und folglich auch für die Gesamtsumme keine Angabe (k. A.) gemacht werden. Darüber hinaus haben weitere Unternehmen, deren Firmenbezeichnung einen der o. g. Namen enthält, Zahlungen erhalten. Da diese Unternehmen nach ihrer Gesellschaftsform keine juristischen Personen sind, werden sie allerdings entsprechend der derzeitigen EU-rechtlichen Bestimmungen nicht auf der Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht. Bei diesen Unternehmen könnten daher durch eine Veröffentlichung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt oder Geschäftsgeheimnisse berührt werden. Vor diesem Hintergrund sind die entsprechenden Zahlungen in einer als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage beigefügt, die nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmt ist.** * Veröffentlicht werden seit 2011 allerdings nur Zahlungen an juristische Personen und Vereinigungen von juristischen Personen. Die für 2012 und 2013 genannten Zahlen in den Spalten „EGFL-Direktzahlungen (€)“ und „ELER (€)“ enthalten somit nur Zahlungen an die genannten Firmen, sofern sie unter die Veröffentlichungspflicht fallen. Ggf. darüber hinausgehende Daten liegen nur in den Ländern vor. ** Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3656 Firmenname EU-Haushalts- jahr EGFL-Direktzahlungen (€) EGFLSonstiges (€) ELER (€) Gesamt (€) Südzucker AG Mannheim-Ochsenfurt 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2012 2 381 307,74 0,00 54 016,92 2 435 324,66 2013 2 107 550,93 0,00 14 486,50 2 122 037,43 B.&.C. Tönnies Zerlegebetrieb GmbH 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 351 927,27 k. A. k. A. 2012 0,00 0,00 0,00 0,00 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 Tönnies Foodservice GmbH 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 650 931,14 k. A. k. A. 2012 0,00 0,00 0,00 0,00 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 Ferrero Trading Luxemburg SA 2010 k. A. 27 421,61 k. A. k. A. 2011 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2012 0,00 0,00 0,00 0,00 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 Vion Bad Bramstedt GmbH 2010 k. A. 81 365,26 k. A. k. A. 2011 k. A. 1 451 408,58 k. A. k. A. 2012 0,00 0,00 0,00 0,00 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 Vion Livestock B.V. 2010 k. A. 215 934,74 k. A. k. A. 2011 k. A. 125 855,56 k. A. k. A. 2012 0,00 31 231,29 0,00 31 231,29 2013 0,00 13 503,26 0,00 13 503,26 Vion Trading GmbH 2010 k. A. 1 598 300,90 k. A. k. A. 2011 k. A. 3 966 597,60 k. A. k. A. 2012 0,00 366 715,51 0,00 366 715,51 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 Vion Crailsheim GmbH 2010 k. A. 5 590,78 k. A. k. A. 2011 k. A. 174 613,18 k. A. k. A. 2012 0,00 84 846,93 0,00 84 846,93 2013 0,00 5 228,47 0,00 5 228,47 Drucksache 18/3656 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EGFL-Direktzahlungen, ELER: Zur Bewertung der Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) an das Unternehmen Südzucker wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 14 verwiesen. EGFL-Sonstiges: Die Unternehmen Tönnies und Vion Bad Bramstedt haben 2011 (und in geringem Umfang 2012) Zahlungen im Rahmen der privaten Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch erhalten. Die Unternehmen Ferrero Trading Luxemburg SA (2010), Vion Bad Bramstedt (2010, 2011), Vion Livestock (2010 bis 2013), Vion Trading (2010 bis 2012) und Vion Crailsheim (2010 bis 2013) haben Ausfuhrerstattungen erhalten. Unter „EGFL-Sonstige Maßnahmen“ können z. B. Ausfuhrerstattungen, Beihilfen für die private Lagerhaltung (PLH) oder sonstige Marktstützungsmaßnahmen zusammengefasst werden. Die Agrarmarktmaßnahmen tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie den Landwirten, ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft. Die Bedeutung dieser Marktinstrumente hat sich im Zeitablauf erheblich verringert . Sie haben mittlerweile überwiegend den Charakter eines so genannten „Sicherheitsnetzes“ für den Fall von außergewöhnlichen Marktkrisen. Mit dem Sicherheitsnetz kann z. B. auf extreme Marktpreisschwankungen reagiert werden , ohne dass ständige Eingriffe auf den Märkten nötig sind. Trotzdem müssen sich Landwirte und Verbraucher als Konsequenz der Liberalisierung auf stärkere Markt- und Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln einstellen. 16. In welcher Größenordnung haben die landwirtschaftlichen Unternehmen der KTG Agrar, der Steinhoff-Gruppe und der Lindhorst-Gruppe in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 Agrarzahlungen erhalten, und wie be-wertet die Bundesregierung die Zahlungen in dieser Größenordnung an diese Unternehmen (www.ti.bund.de/media/publikationen/landbauforschung -sonderhefte/lbf_sh352.pdf)? Bei den genannten Unternehmen handelt es sich um Agrar-Holdings, die mehrere Tochterunternehmen in sich vereinigen, von denen einige Agrarproduktion betreiben. In der Transparenzdatenbank der BLE sind für 2012 und 2013 für ein Tochterunternehmen der KTG agrar (KTG Energie AG) Zahlungen aufgeführt . Die Daten für 2012 und 2013 sind derzeit auf der Transparenzplattform der Firmenname EU-Haushalts- jahr EGFL-Direktzahlungen (€) EGFL Sonstiges (€) ELER (€) Gesamt (€) KTG Energie AG 2010 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2011 k. A. 0,00 k. A. k. A. 2012 110 199,05 0,00 0,00 110 199,05 2013 113 389,50 0,00 0,00 113 389,50 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) öffentlich zugänglich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3656 und umfassen daher alle Agrarzahlungen*. Für die Jahre 2010 und 2011 werden die Agrarzahlungen nicht mehr veröffentlicht, weil die Daten nur zwei Jahre lang zu veröffentlichen sind. Somit liegen hier nur Daten der Bundeszahlstellen BLE und Hauptzollamt Hamburg-Jonas vor. Beide Zahlstellen wickeln nur sonstige EGFL-Maßnahmen ab. EGFL-Direktzahlungen und ELER-Maßnahmen werden von den Ländern durchgeführt. Daher kann für die Jahre 2010 und 2011 hierfür und folglich auch für die Gesamtsumme keine Angabe (k. A.) gemacht werden. EGFL-Direktzahlungen: Zur Bewertung der Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) an das Unternehmen KTG Energie AG wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Das EU-Recht sieht nicht vor, dass bei Tochterunternehmen, die Agrarzahlungen erhalten, gleichzeitig der Name der Holding veröffentlicht werden muss. Um die Transparenz hinsichtlich der Agrarzahlungen an Holdings zu erhöhen, müsste daher das EU-Recht geändert werden. Nachdem die EU-Rechtsgrundlage im Zuge der gerade abgeschlossenen Agrarreform geändert wurde, dürfte jedoch eine erneute Änderung in absehbarer Zeit auf EU-Ebene nicht durchsetzbar sein. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe analysiert jedoch die Entwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und dabei unter anderem auch den Einfluss von Agrar-Holdings. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll im März 2015 fertiggestellt werden. * Veröffentlicht werden seit 2011 allerdings nur Zahlungen an juristische Personen und Vereinigungen von juristischen Personen. Die für 2012 und 2013 genannten Zahlen in den Spalten „EGFL-Direktzah- lungen (€)“ und „ELER (€)“ enthalten somit nur Zahlungen an die genannten Firmen, sofern sie unter die Veröffentlichungspflicht fallen. Ggf. darüber hinausgehende Daten liegen nur in den Ländern vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333