Deutscher Bundestag Drucksache 18/3664 18. Wahlperiode 29.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Uwe Kekeritz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3470 – Menschenrechte und politische Situation in Nigeria Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Anfang des Jahres 2014 haben die Gewaltakte durch die Terrorgruppe Boko Haram im Norden Nigerias wieder stark zugenommen. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres kamen laut Human Rights Watch 2 053 Menschen durch Kampfhandlungen und Attentate ums Leben. In mehreren Staaten im Nordosten Nigerias wurde im Mai 2013 der Ausnahmezustand ausgerufen und seitdem nicht mehr aufgehoben. Die 276 Mädchen, die im April 2014 entführt wurden, bleiben weiterhin verschwunden. Boko Haram hat ihre Macht in den nördlichen Regionen des Landes konsolidiert; ihr Anführer Abubakar Shekau rief in einem Video am 24. August 2014 ein Kalifat aus. Regelmäßig verübt Boko Haram trotz des am 17. Oktober 2014 verkündeten Waffenstillstands weitere Anschläge und Entführungen. Ungeklärt scheint nach wie vor, wie Boko Haram sich finanziert, wer ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sind und wie ihre strategischen Ziele aussehen. Der Konflikt hat auch regionale Auswirkungen, insbesondere auf die Nachbarstaaten Niger und Kamerun. Die beiden Staaten haben allein in diesem Jahr mehr als 25 000 Flüchtlinge aus Nigeria aufgenommen, zusätzlich zu den 50 000 Flüchtlingen, die seit April 2013 an der nigerischen Grenze Zuflucht gesucht haben. Zudem werden sie vermehrt zum Aktionsgebiet der Terrororganisation , die dort auch Kämpferinnen und Kämpfer rekrutiert. Der United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) und Partnerorganisationen haben für die Versorgung der 75 000 nigerianischen Flüchtlinge in Kamerun , Tschad und Niger auf einen dringenden Finanzbedarf von 34 Mio. USDollar hingewiesen (UNHCR Briefing Note, www.unhcr.org/54180ff39.html). Die Aufständischen von Boko Haram haben mittlerweile die Kontrolle über mehrere Grenzstädte und Grenzorte übernommen und von dort aus wiederholt Angriffe auf den Norden Kameruns verübt. Aufgrund dieser Lage im Grenzgebiet ist es äußerst schwierig und gefährlich für Flüchtlinge, nach Kamerun zu gelangen. Auch der UNHCR ist nicht in der Lage, Flüchtlinge aus den unsicheDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ren Grenzgebieten in das ca. 120 Kilometer von der Grenze in Kamerun befindliche Minawao-Camp zu bringen (UNHCR-Pressemitteilung, 31. Oktober 2014). Die Krise hat außerdem zur Vertreibung von 650 000 Menschen innerhalb Nigerias geführt. Drucksache 18/3664 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Terrorakte von Boko Haram wurden von der nigerianischen Regierung bisher vor allem militärisch bekämpft, trotz der Ankündigung eines flankierenden „soft approach“ durch den Nationalen Sicherheitsberater Mohammed Sambo Dasuki im März 2014. Dabei wird immer wieder von Menschenrechtsverletzungen seitens der nigerianischen Sicherheitskräfte berichtet, darunter extralegale Tötungen, Folter und Verschwindenlassen. Laut Menschenrechtsorganisationen werden unter Terrorismusverdacht stehende Personen regelmäßig ohne Gerichtsverfahren und unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten , misshandelt und in manchen Fällen sogar getötet. Ein Bericht von Amnesty International von September 2014 beschreibt die routinemäßige Folter durch nigerianische Sicherheitskräfte. Die Gefängnisse sind überbelegt, das Justizwesen überlastet, Angeklagte verbringen manchmal Jahre in Untersuchungshaft . Der EU-Menschenrechtsbericht 2013 zu der Lage in Nigeria betont die Notwendigkeit, das Justiz- und Sicherheitssystem zu reformieren und den Fokus auf Bekämpfung von Folter, Misshandlungen, extralegalen Tötungen, Straflosigkeit, Gewalt gegen Kinder und Frauen sowie auf die Bekämpfung der Todesstrafe zu legen. Nigeria ist einer der Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika. Schwerpunkte sind u. a. Armutsbekämpfung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Energiepolitik. Im Rahmen einer fokussierten thematischen Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kooperiert die Bundesregierung mit der nigerianischen Regierung unter anderem in Form eines bilateralen Programms zur Ausund Fortbildung von Sicherheitskräften für Missionen der Vereinten Nationen und zur Terrorismusbekämpfung. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Kooperation des BMZ mit der nigerianischen Regierung unter anderem in Form eines bilateralen Programms zur Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften für VN-Missionen (VN – Vereinte Nationen) und zur Terrorismusbekämpfung existiert in dieser Form nicht. Mit Mitteln des Auswärtigen Amts (AA) leistet die Bundesregierung Aus- und Trainingsunterstützung für afrikanische Polizisten und zivile Kräfte zur Vorbereitung ihres Einsatzes in von der Afrikanischen Union oder den Vereinten Nationen geführten Missionen in Einrichtungen wie dem Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) in Accra und der École de Maintien de la Paix (EMP) in Bamako. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in Nigeria , insbesondere im Hinblick auf die Praxis der Todesstrafe und extralegalen Tötungen, Folterungen in Gefängnissen und Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit? Die nigerianische Regierung bekennt sich zu Rechtsstaat und Menschenrechten; bei der Umsetzung internationaler Verpflichtungen kommt es aber zu Verzögerungen . Die Todesstrafe wird weiter verhängt und wurde seit dem Jahr 2013 u. a. in das neue Antiterrorgesetz aufgenommen. Das de facto herrschende Moratorium bei der Vollstreckung der Todesstrafe wurde Ende Juni 2013 mit der Hinrichtung von vier Verurteilten in Benin City durchbrochen. In Anwendung der Sharia werden in den zwölf nördlichen Bundesstaaten von den Gerichten Körperstrafen verhängt. Todesstrafen und Amputationen werden dort aber nicht vollstreckt. In den Großstädten sind Meinungs- und Pressefreiheit, Religions-, Vereinigungs - und Versammlungsfreiheit weitgehend gewährleistet. Menschenrechtsverletzungen werden von der Zivilgesellschaft und den Medien regelmäßig kri- tisiert. Die Arbeitsbedingungen für Journalisten sind jedoch außerhalb urbaner Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3664 Zentren oft schwierig. Ihre Arbeit wird auch von den Sicherheitskräften behindert . Die Unabhängigkeit der nigerianischen Menschenrechtskommission ist deutlich gestärkt worden. Sie verfügt über ein eigenes Budget und wird von einem geachteten Menschenrechtsverteidiger geführt. Die Religionsfreiheit wird von der Verfassung gewährleistet. Allerdings ist sie de facto durch den terroristischen Islamismus wesentlich beeinträchtigt. In den von „Boko Haram“ eingenommenen Gebieten im Nordosten berichten Augenzeugen und Repräsentanten der verschiedenen christlichen Denominationen von systematischen Zerstörungen von Kirchen, Zwangsislamisierung, Tötung oder Vertreibung von Christen. Die Haftbedingungen in den überfüllten Gefängnissen sind unzureichend. Untersuchungshäftlinge warten oft jahrelang auf ihren Prozess. Folter ist gemäß Artikel 34 der nigerianischen Verfassung verboten. Dies wurde aber bisher nicht mit Durchführungsgesetzen umgesetzt. Ein Gesetzesentwurf für ein Folterverbot wurde vor zwei Jahren zur parlamentarischen Beratung eingebracht, aber noch nicht endgültig verabschiedet. Im Bundesstaat Lagos hat ein Gesetz, das bei allen Todesfällen in Polizeigewahrsam eine Autopsie vorschreibt, zu einem deutlichen Rückgang der Zahl extralegaler Tötungen geführt. Frauen und Kinder erfahren vielfältige Formen von Diskriminierung und Gewalt . Weibliche Genitalverstümmelung ist verbreitet; das gesetzliche Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung wird nicht durchgesetzt. Homosexuelle Handlungen können mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Homosexuelle sind seit Januar 2014 weiter verschärft worden und betreffen auch Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzen. Die Menschenrechtssituation in Nigeria ist insbesondere im Norden und in Folge der Übergriffe der islamistischen Terrorgruppe „Boko Haram“ aber auch der Sicherheitskräfte angespannt und verschlechtert sich. Seit Erklärung des Ausnahmezustands in drei Bundesstaaten, in denen die „Boko Haram“ vor allem agiert, gehen die Sicherheitskräfte mit großer Härte gegen diese vor. Menschenrechtsverletzungen durch exzessive Gewalt, insbesondere durch „Boko Haram“, sind dabei verbreitet. Übergriffe der Sicherheitskräfte werden bisher nur selten strafrechtlich verfolgt. Die Zahl extralegaler Tötungen durch Sicherheitskräfte im ganzen Land wird von der Nigerianischen Menschenrechtskommission auf 2 500 im Jahr geschätzt. 2. Wie reagiert die Entwicklungszusammenarbeit auf die derzeitige Lage im Land? Gedenkt die Bundesregierung ihre Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit auf eine Stärkung des Justizsystems und die Förderung demokratischer Partizipation, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von Frauenrechten, auszuweiten? Die Bundesregierung unterstützt den Governance-Sektor in Nigeria über den 11. Europäischen Entwicklungsfonds, der in den Jahren 2014 bis 2020 diesen Bereich mit 90 Mio. Euro unterstützt. Diese Unterstützung zielt auf die Konsolidierung von Rechtsstaatlichkeit, Frieden und Sicherheit sowie auf die Stärkung demokratischer Prozesse, wie z. B. Wahlen ab und umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft. Für die bilaterale Zusammenarbeit haben Nigeria und Deutschland im Jahr 2012 gemeinsam die Schwerpunkte Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz vereinbart. Drucksache 18/3664 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie hoch sind die Barmittelzusagen der Bundesregierung für die Entwicklungszusammenarbeit mit Nigeria für das Jahr 2015? Aufgrund der in der Regel mehrjährigen Laufzeit der Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen die Zusagen der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in der Regel auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen (VE). Für das Jahr 2015 ist gemäß der „Vertraulichen Erläuterungen für die Bilaterale Technische und Finanzielle Zusammenarbeit “ eine Zusage an Nigeria in Höhe von 15 Mio. Euro (VE) für die Finanzielle Zusammenarbeit und 2 Mio. Euro (VE) für die Technische Zusammenarbeit geplant. Diese Ansätze werden während der Haushaltsführung 2015 darauf geprüft, ob die zum Planungszeitpunkt zu Grunde gelegten Annahmen weiterhin zutreffen und eine Zusage gerechtfertigt erscheint. 4. Inwiefern werden menschenrechtliche Aspekte in die Kooperationsprogramme des BMZ im Wirtschafts- und Energiesektor einbezogen? Im Jahr 2012 wurde mit den nigerianischen Partnern eine Fokussierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beschlossen, die darauf abzielt, Nigeria bei den besonderen Herausforderungen der Armutsbekämpfung, des breiten Wirtschaftswachstums und des Klimaschutzes zu unterstützen. Dies soll durch die gemeinsam vereinbarten Schwerpunkte Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz erreicht werden. Menschenrechtliche Aspekte und die Nichtdiskriminierung von Frauen bei der Umsetzung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Nigeria werden als Querschnittsthema berücksichtigt. Zudem sollen die Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit zur wirtschaftlichen Entwicklung im Norden Nigerias beitragen und dem Nord-Süd-Gefälle entgegenwirken. 5. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine Stärkung des nigerianischen Bildungswesens, insbesondere im Norden des Landes? Deutschland unterstützt die „Initiative Sichere Schule“ („Safe Schools Initiative “ – SSI) durch einen Beitrag in Höhe von 2 Mio. Euro. Durch die SSI sollen Schutz und Sicherheit für Schülerinnen und Schüler, Familienangehörige sowie Lehrerinnen und Lehrer in den drei am stärksten vom „Boko-Haram“-Terror betroffenen Bundesstaaten Borno, Yobe und Adamawa verbessert werden, um einen kontinuierlichen Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Die SSI wurde aus Anlass der Massenentführung von Schülerinnen in Chibok (Borno) von der nigerianischen Regierung, gemeinsam mit dem Sondergesandten für Globale Bildung der Vereinten Nationen, dem ehemaligen Premierminister Großbritanniens Gordon Brown und einem Zusammenschluss nigerianischer Wirtschaftsvertreter ins Leben gerufen. Zudem hat Deutschland im Jahr 2014 einen Beitrag in Höhe von 3 Mio. Euro zur Förderung des nigerianischen Berufsbildungssektors zu gesagt. 6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der nigerianischen Menschenrechtskommission? Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 einen von einer nigerianischen Nichtregierungsorganisation in Zusammenarbeit mit der Nigerianischen Menschenrechtskommission organisierten Workshop zum Stand der Umsetzung der 2014 an Nigeria gegebenen Empfehlungen des Universal Periodic Review (UPR) finanziert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3664 7. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für eine Reform des Justizsektors , insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte? Die Bundesregierung führt keine Projekte mit Bezug zur Reform des Justizsektors durch. Hier sind andere Geber aus dem angelsächsischen Rechtskreis aktiv. Sie verfügen über bessere Voraussetzungen, da auch Nigeria in dieser Rechtstradition steht. Die Bundesregierung unterstützte allerdings im Jahr 2014 ein dreimonatiges Projekt einer Nichtregierungsorganisation im Bundesstaat Niger, bei dem es um die rechtliche Unterstützung und Begleitung von ca. 300 Insassen von verschiedenen Gefängnissen des genannten Bundestaates ging. 8. Gibt es bilaterale Vereinbarungen zum Schutz von Menschenrechten? Welche Zusagen hat die nigerianische Regierung gegenüber der Bundesregierung zum Schutz der Menschenrechte gemacht? Die Bundesregierung hat keine bilateralen Vereinbarungen zum Schutz von Menschenrechten mit Nigeria getroffen. Nigeria ist, wie Deutschland, zahlreichen multilateralen Konventionen zum Menschenrechtsschutz beigetreten. Der Lage der Menschenrechte wird in bilateralen Gesprächen regelmäßig thematisiert , wie z. B. in der Arbeitsgruppe Politik der Binationalen Kommission, die zuletzt am 10. Juli 2014 tagte. Nigeria hat dort die Bedeutung des Schutzes von Minderheiten betont. 9. In welcher Form plant die Bundesregierung, Nigeria beim Kampf gegen Boko Haram, wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, während seines Besuchs im Oktober 2014 angekündigt, zu unterstützen ? Die Bundesregierung plant, Nigeria durch Kooperation im Bereich Polizeizusammenarbeit (u. a. Tatortsicherung, Forensik, Menschenrechtsschulung) und Grenzverwaltung im Kampf gegen „Boko Haram“ zu unterstützen. Der Beginn eines entsprechenden Projekts im Bereich Grenzverwaltung ist im Frühjahr 2015 geplant. 10. Welche Hilfsmaßnahmen sollen dabei den Opfern von Boko Haram zugutekommen , insbesondere den Dörfern der im April 2014 entführten Mädchen ? Die Bundesregierung beabsichtigt, ab Anfang 2015 ein Projekt zur psycho-sozialen Betreuung von Opfern von „Boko Haram“ zu unterstützen. Die Betreuung soll rund 10 000 Personen zugute kommen, die in Vertriebenenlagern leben. Außerdem sollen nigerianische Kräfte in der psychosozialen Betreuung von Opfern ausgebildet werden, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu sichern. 11. In welcher Weise soll – wie von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier angekündigt – die Zusammenarbeit mit Nigeria im Sicherheitsund Polizeisektor ausgebaut werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Außerdem wird die bereits bestehende Zusammenarbeit im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) fortgeführt werden. Das AH-P fördert Partnerstaaten in Afrika beim Aufbau einer afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur. Die Kooperation soll im Schwerpunkt die Fähigkeit des nigerianischen Partners zur Konfliktlösung und Friedenserhaltung verbessern Drucksache 18/3664 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und auf eine Teilnahme an international mandatierten Peacekeeping-Einsätzen vorbereiten. In der laufende Tranche 2013 bis 2016 (1,4 Mio. Euro) werden in Nigeria drei Teilprojekte unterstützt: – Der Aufbau einer Instandsetzungseinrichtung im Armed Forces Electrical and Mechanical Engineering (AFEME) Workshop in Abuja; – der Aufbau eines Ausbildungszentrums, in welchem – angelehnt an den AFEME-Workshop – die Ausbildung von nigerianischen Soldaten zum Mechatroniker nach deutschen IHK-Bestimmungen (IHK – Industrie- und Handelskammer) durchgeführt werden kann und – der Aufbau einer mobilen Instandsetzungseinrichtung am Nigerian Army Peacekeeping Centre (NAKPC) in Jaji sowie der Aufbau einer Fachambulanz am NAKPC in Jaji. a) Welche Polizei- und Armeeeinheiten werden ausgebildet bzw. beraten? Wo? Das Bundeskriminalamt bildete 2014 drei Beamte der Analytical and Tracking Unit (ATIC) sowie der Special Task Force on Heinous Crimes (beide sind Untereinheiten der Nigeria Police Force – NPF) in Berlin aus. Des Weiteren fand ein Informationsbesuch des Leiters des Kriminallabors der NPF in Wiesbaden statt. In Abuja wurden 20 Beamte der Economic und Financial Crimes Commission (EFCC) ausgebildet. Nigeria ist ein Partnerland für die Militärische Ausbildungshilfe, die vom Bundesministerium der Verteidigung durchgeführt wird. Die Militärische Ausbildungshilfe umfasst die kostenfreie Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen ausländischer Streitkräfte aus Nicht-NATO bzw. Nicht-EU-Staaten an Ausbildungseinrichtungen und in Truppenteilen der Bundeswehr. Militärische Ausbildungshilfe unterstützt die Entwicklung von Streitkräften in Staaten und Regionen , deren Stabilisierung im besonderen deutschen Interesse liegt und dient der Festigung vertrauensvoller Beziehungen zu den Kooperationspartnern. Für das Jahr 2014 wurde die Durchführung von sieben Maßnahmen vereinbart, die sich auf die Bereiche technische Ausbildung und sprachliche Weiterbildung konzentrieren . Im Rahmen des bilateralen Jahresprogramms mit Nigeria werden darüber hinaus seit 2012 jährlich bis zu fünf Maßnahmen von gegenseitigem Interesse geplant und gesteuert. Inhalte waren Stabsoffiziersausbildung, Ausbildung Fahrzeugtechnik und vorbereitende Ausbildung zur Teilnahme an Missionen der Vereinten Natio-nen (VN-Ausbildung). Die beiden für 2014 vorgesehenen Maßnahmen zur Stabsoffiziersausbildung und VN-Ausbildung konnten seitens Nigerias aus administrativen Gründen nicht realisiert werden. Wichtiger Bestandteil der Lehrinhalte bzw. Kooperationsmaßnahmen ist auch die Vermittlung der Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung , der außen- und sicherheitspolitischen Positionen Deutschlands sowie unserer Führungskultur „Innere Führung“ und des Leitbildes „Staatsbürger in Uniform “. Menschenrechtsaspekte spielen hierbei ebenfalls eine Rolle. Es werden keine Armeeeinheiten ausgebildet oder beraten. b) Welche Maßnahmen bei der Ausbildung sind für das Jahr 2015 geplant ? Die Planung für die polizeiliche Aufbauhilfe 2015 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Unterstützung der nigerianischen Sicherheitsbehörden ist nach gegenwär- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3664 tigem Stand möglich. Für das Jahr 2015 wurden seitens des Bundesministeriums der Verteidigung elf Ausbildungsmaßnahmen vereinbart, die sich auf die Bereiche technische Ausbildung und Offiziersausbildung konzentrieren. Die beiden im Jahr 2014 ausgefallenen Maßnahmen des bilateralen Jahresprogramms werden von Deutschland für 2015 neu angeboten. Im Rahmen des AH-P werden Ausbildungsmaßnahmen in den oben dargestellten Teilprojekten durchgeführt. 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu vermeiden, dass die mit deutscher Unterstützung ausgebildeten Sicherheitskräfte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung menschenrechtswidrige Handlungen begehen ? Die Relevanz von Menschenrechten wird generell im Rahmen von Trainingskursen thematisiert, in denen afrikanische Sicherheitskräfte für Einsätze in Friedensmissionen der VN oder der AU vorbereitet und die durch das Auswärtige Amt gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Welche Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechtsbildung der Sicherheitskräfte wurden bereits mit deutscher Unterstützung durchgeführt ? Es wird auf die Antwort zu Frage 11a verwiesen. 14. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Angehörige der nigerianischen Streitkräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, dafür juristisch zur Rechenschaft gezogen werden? Die Bundesregierung thematisiert die Frage der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen in ihren bilateralen Gesprächen, und setzt sich im Rahmen der Europäischen Union (EU) für die juristische Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen , begangen von Angehörigen der nigerianischen Streitkräfte , ein. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Gefahr, die von Boko Haram ausgeht? Der Schwerpunkt der Aktivitäten der „Boko Haram“ liegt in Nigeria. In den vergangenen Monaten führte „Boko Haram“ aber auch Angriffe und Entführungen im Norden Kameruns durch. Daneben ist „Boko Haram“ im Süden Nigers präsent und nutzt diesen als Rückzugs- und Rekrutierungsraum. Dort kam es auch, ebenso wie in Kamerun und Tschad, wiederholt zu gewaltsamen Übergriffen. Das Gebiet des Tschadsees wird von der „Boko Haram“ für Schmuggelaktivitäten genutzt. a) Ist die Bundesregierung in internationale Bemühungen zur verbesserten Grenzsicherung in der Region involviert? Grenzsicherung soll einer der Schwerpunkte des geplanten Aufbaus von Kapazitäten der nigerianischen Polizei durch das Auswärtige Amt werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Zudem unterstützt das Auswärtige Amt über das Projekt „Grenzmanagement in Afrika“ das Grenzprogramm der Afrikanischen Union, das in der Region u. a. Drucksache 18/3664 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bereits Burkina Faso und künftig Niger bezüglich Grenzkooperation unterstützen soll. b) Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Vereinbarungen, die die binationale Kommission während des Besuches von Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier am 21. Oktober 2014 in Abuja bezüglich einer intensivierten Zusammenarbeit in den Bereichen Forensik und Grenzsicherung traf? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. c) Welche Rollen spielt Menschenrechtsbildung dabei? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 16. Hat die derzeitige Lage im Land Auswirkungen auf die deutsch-nigerianische Rüstungskooperation? Zwischen Deutschland und Nigeria besteht keine formalisierte Rüstungskooperation . Ankäufe von militärischem Material durch Nigeria unterliegen der Rüstungsexportkontrolle und werden im Lichte der Situation im Land beschieden. 17. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der nigerianischen Regierung die Notwendigkeit, Konfliktursachen, wie soziale Ungleichheit, ein sozial diskriminierendes Bildungssystem, Benachteiligung des Nordens und Korruption, zu bekämpfen und eine politische Lösung des Konflikts anzustreben? Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des von Sambo Dasuki im März 2014 angekündigten „soft approach“ ein? Die Bundesregierung weist in allen bilateralen Gesprächen, die Sicherheits- und Menschenrechtsfragen berühren, darauf hin, dass der Terrorismus von „Boko Haram“ mit einem ganzheitlichen Ansatz bekämpft werden muss, und dass die nigerianische Regierung neben der rein militärischen Bekämpfung Programme entwickeln und umsetzen muss, die auch die wirtschaftlichen, sozialen und interreligiösen Probleme und die grundlegenden Probleme des nigerianischen Bildungssystems angehen. Die Bundesregierung begrüßt, dass die nigerianische Regierung mit dem „Nigerian Soft Approach to Countering Terrorism“ ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung von „Boko Haram“ entwickelt hat. Der genaue Wortlaut des Konzepts ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auch über die Umsetzung ist nichts bekannt. Deshalb lässt sie sich im Einzelnen nicht beurteilen. 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausrufung eines „Kalifats“ durch den Anführer von Boko Haram? Durch die Ausrufung eines „Kalifats“ versucht „Boko Haram“ seinen Einflussraum zu konsolidieren, sich staatliche Funktionen anzumaßen und seine Terrorherrschaft religiös zu legitimieren. Die Ausrufung eines „Kalifats“ könnte erfolgt sein, um die Fiktion eines Staates zu untermauern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3664 a) Wie bewertet die Bundesregierung Berichte über Verbindungen Boko Harams mit anderen Terrorgruppen, wie IS und Al-Shabab? b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von Boko Haram? Die Fragen 18a und 18b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In ihrer Propaganda hat die „Boko Haram“ wiederholt Bezug auf den IS genommen . Einen Anschluss oder Treueschwur hat es bisher jedoch nicht gegeben. Informationen zu Beziehungen zur somalischen Al-Schabab liegen hier nicht vor. „Boko Haram“ finanziert sich vornehmlich durch kriminelle Aktivitäten, z. B. Lösegeldzahlungen und Überfälle. Eine Finanzierung durch andere Terrorgruppen ist hier nicht bekannt. 19. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Vorbereitungen für die im Februar 2015 anstehenden Wahlen auf die Menschenrechtslage aus? Wahlen in Nigeria führen erfahrungsgemäß zu einem Anstieg des Konflikt- und Gewaltpotentials. Überzogene Maßnahmen der Sicherheitskräfte sind in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. 20. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Gesetz, das gleichgeschlechtliche Beziehungen verbietet? Das Gesetz hat bisher nicht zu einer spürbar verschärften Strafverfolgung geführt , auch weil die Strafgesetzbücher der einzelnen nigerianischen Bundesstaaten noch nicht entsprechend geändert worden sind. 21. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Menschenrechtslage und Flucht vor der Gewalt von Boko Haram in Nigeria ihre asyl- und abschiebungsrelevante Lageeinschätzung verändert? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, mit welcher Begründung? Die Fragen 21, 21a und 21b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der jährlich aktualisierte Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Nigeria (letzte Fassung: November 2014) betrachtet sowohl die Tätigkeit der „Boko Haram“ wie auch das Vorgehen der nigerianischen Sicherheitskräfte. Wertungen und rechtliche Schlussfolgerungen aus dieser Lage haben die zuständigen Behörden und Gerichte selbst vorzunehmen. 22. Wird die Bundesregierung angesichts der sich immer stärker ausbreitenden Flüchtlingskrise in Nigeria, gegenüber den Bundesländern einen Abschiebestopp nach § 60a AufenthG anregen, und wenn nein, mit welcher Begründung? Die Ausländerbehörden haben unabhängig vom Bestehen eines generellen Ab- schiebungsstopps jeden einzelnen Fall einer möglichen Abschiebung individuell zu prüfen und das Bestehen etwaiger Abschiebungshindernisse zu berücksichti- Drucksache 18/3664 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gen. Diese bestehenden aufenthaltsrechtlichen Instrumentarien werden derzeit als ausreichend erachtet, um im Einzelfall – wenn notwendig – Rückführungen nach Nigeria auszusetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher derzeit nicht, sich gegenüber den Ländern für einen Abschiebungsstopp nach Nigeria einzusetzen . 23. Plant die Bundesregierung die Unterstützung für den UNHCR und Partnerorganisationen – wie am 16. September 2014 gefordert – zu erhöhen, um die Flüchtlinge zu versorgen, die in die Nachbarländer Kamerun, Tschad und Niger geflohen sind? a) Wenn ja, in welcher finanziellen Höhe? b) Wenn nein, mit welcher Begründung? Die Fragen 23, 23a und 23b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Auswärtige Amt hat aus Mitteln der humanitären Hilfe im Jahr 2014 Maßnahmen des UNHCR, die sich an Flüchtlinge in Kamerun, Tschad und Niger richten, darunter auch nigerianische Flüchtlinge, mit 2 Mio. Euro gefördert. Diese Unterstützung umfasst die Bereiche Wasser- und Sanitärversorgung, medizinische Versorgung sowie den Schutz und Erwerb von Lebensgrundlagen. Angesichts der anhaltenden humanitären Notlage dieser Zielgruppe wird diese Unterstützung im kommenden Jahr bedarfsgerecht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortgesetzt. 24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Flucht nigerianischer Flüchtlinge in die Nachbarländer Nigerias Kamerun, Tschad und Niger auf diese Länder, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, um sie gezielt zu unterstützen, insbesondere bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Für Kamerun, Tschad und Niger ist die Betreuung der Flüchtlinge aus Nigeria eine Belastung. Kamerun hat für die Betreuung von derzeit ca. 40 000 Flüchtlingen aus Nigeria mit Unterstützung von UNHCR Flüchtlingslager eingerichtet. Niger setzt auf Betreuung der Flüchtlinge durch die Einwohner der Grenzregion. Der UNHCR ist um Unterstützung bemüht. Durch die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge ist die Betreuungsarbeit allerdings erschwert. Die Einrichtung von Flüchtlingslagern wird mittelfristig ins Auge gefasst. Tschad befürchtet neben der Infiltration von „Boko Haram“ eine größere Flüchtlingswelle. Tschad leidet schon jetzt unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise: die über Kamerun in den Tschad führende Hauptachse für den nigerianisch-tschadischen Handel ist immer wieder unterbrochen. Aus der bilateralen Zusammenarbeit werden noch in diesem Jahr 6 Mio. Euro an Kamerun zur Unterstützung von Maßnahmen für Flüchtlinge aus Nigeria und der Zentralafrikanischen Republik sowie Binnenflüchtlinge in Kamerun zugesagt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3664 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage im Grenzgebiet zwischen Nigeria und Kamerun, und welche Maßnahmen werden im internationalen Rahmen nach Kenntnis der Bundesregierung diskutiert und ergriffen, um die Flüchtlinge im Grenzgebiet zu schützen und Kamerun gegen die Angriffe von Boko Haram zu unterstützen? „Boko Haram“ kontrolliert Teile der nordöstlichen Bundesstaaten Nigerias, bewegt sich ungehindert zwischen Nigeria und Kamerun und führt auch in Kamerun Überfälle durch. Der nigerianischen Armee ist es trotz vereinzelter Teilerfolge nicht gelungen, „Boko Haram“ aus dem Nordosten Nigerias zu vertreiben . Nigeria, Kamerun, Tschad und Niger haben schon vor einigen Jahren eine Multi-National Joint Task Force (MNJTF) gebildet, um grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und terroristische Aktivitäten im Raum Tschadseebecken zu bekämpfen. Diese Task Force hat jedoch nicht den Auftrag, Flüchtlinge und Flüchtlingslager auf kamerunischem Territorium zu beschützen. Die Flüchtlingslager in Kamerun werden von UNHCR betreut und von kamerunischen Sicherheitskräften bewacht. Über darüber hinausgehende internationale Maßnahmen im Kampf gegen „Boko Haram“ im Raum Tschadseebecken liegen hier gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. 26. Hat die Bundesregierung sich im Vorfeld des Beschlusses des Strategischen Ausschusses Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SCIFA) am 13. und 14. November 2014 gegen die Einbeziehung Nigerias in das EUPilotprojekt einer gemeinsamer Rückführungspolitik eingesetzt, und wie beurteilt sie die Umsetzung dieses Projekts mit Nigeria angesichts der dortigen Flüchtlingskrise, insbesondere aus menschenrechtlicher Perspektive ? Auf EU-Ebene wird gegenwärtig ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten – darunter auch Nigeria – im Bereich der Rückkehr erarbeitet, an dem sich die Mitgliedstaaten beteiligen können. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und inwieweit Deutschland an dem Projekt teilnehmen wird. Da über die Art der Umsetzung des Projekts derzeit auf EU-Ebene noch nicht entschieden ist, ist eine Bewertung der Umsetzung noch nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333