Deutscher Bundestag Drucksache 18/3665 18. Wahlperiode 29.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3356 – Geplante Einführung einer Wasserstraßenmaut Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, zum Januar 2018 eine Maut auf Bundeswasserstraßen für Sportboote einzuführen (vgl. www.tagesspiegel.de/ berlin/gewaesser-in-berlin-und-brandenburg-boote-und-schiffe-sollen-mautzahlen /10965742.html). Planungen dieser Art gab es zuletzt bereits im Jahr 2005. Der Bundesrechnungshof hatte im Jahr 2000 auf den „niedrigen Kostendeckungsgrad in der Freizeitschifffahrt“ hingewiesen (vgl. www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/7-5-millionen-euro-aus-wasserstrassen-maut-in-2005-erwartetstolpe -plant-neuen-maut-coup/2319578.html). Derzeit zahlen die Motorsportverbände eine Pauschale an den Bund, die im Verhältnis zur geplanten Wasserstraßenmaut jedoch eher einen Symbolcharakter hat. Aktuell stehen den laufenden Investitionen in die Infrastruktur für die Binnenschifffahrt in Höhe von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr Einnahmen von unter 90 Mio. Euro gegenüber. Es stellt sich die Frage, welchen Geltungsbereich eine geplante Wasserstraßenmaut haben soll und welche Einnahmen hierdurch erzielt werden können. Auch die noch immer offenen Fragen zur Zukunft der vorwiegend touristisch genutzten Wasserstraßen müssen hier mit diskutiert werden. Im Zuge der aktuell andauernden Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat die Bundesregierung die Wasserstraßen in mehrere Kategorien je nach beförderter Gütermenge eingeteilt. In die Kategorie der sogenannten Restwasserstraßen fielen die 2 800 Kilometer vorwiegend touristisch genutzten Kanäle und Flüsse, die für den Güterverkehr von eher geringer Bedeutung sind. Wer künftig den Erhalt der Restwasserstraßen finanzieren wird, ist ungeklärt. 1. Bis wann plant die Bundesregierung, eine Bemautung der Wasserstraßen für welche Nutzer einzuführen, und bis wann wird sie einen entsprechenden Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. Dezember 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verordnungs- oder Gesetzentwurf veröffentlichen? Abgaben für die Nutzung der Bundeswasserstraßen werden bereits heute erhoben . Im August 2013 ist das Bundesgebührengesetz (BGebG) in Kraft getreten. Drucksache 18/3665 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die weitere Umsetzung des Gesetzes erfolgt durch Rechtsverordnungen. Eine allgemeine Gebührenverordnung, die Vorgaben für die Ermittlung der kostendeckenden Gebühren macht, wird derzeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Wasserstraßenmaut ab welchem Zeitpunkt erhoben werden? 3. Auf welche Bundeswasserstraßen soll sich der Geltungsbereich einer solchen Maut erstrecken? 4. Für welche Nutzer soll eine solche Wasserstraßenmaut gelten (bitte angeben , ob es sich um Güter-, Fahrgastschiffe oder Sportboote handelt sowie Art, Größe und Leistung der Schiffe)? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Wie wird sich die geplante Wasserstraßenmaut nach Planungen der Bundesregierung verursachergerecht staffeln? Festlegungen gibt es dazu nicht. 6. Welche Gebührenarten sind nach aktuellen Planungen der Bundesregierung zukünftig für die Güter- bzw. Fahrgastschifffahrt und welche für Sportboote vorgesehen? Die möglichen Gebührenarten ergeben sich aus § 11 BGebG. 7. Welche Veränderungen wird es nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der bisherigen Kriterien bei der Festlegung der Befahrensabgaben und Schleusungsgebühren (Schifffahrtsabgaben) und den geplanten neuen Kriterien der Wasserstraßenmautsätze geben? Zu möglichen Veränderungen bei der Gebührenhöhe können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. 8. Ist bei der geplanten Wasserstraßenmaut eine Einzelabrechnung bei jedem Bootseigentümer vorgesehen, und wenn ja, wie soll diese durchgeführt werden? Festlegungen gibt es dazu nicht. 9. Durch welche öffentliche Stelle soll die Wasserstraßenmaut kontrolliert werden, und wie kann eine flächendeckende und effiziente Kontrolle sichergestellt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3665 10. Von welchen zusätzlichen Einnahmen gegenüber den bisherigen Nutzungspauschalen der Sportbootverbände (Schifffahrtsabgaben) geht die Bundesregierung bisher aus? Hinsichtlich der Sportbootschifffahrt erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gegenwärtig ein Wassertourismuskonzept, das voraussichtlich Mitte 2015 vorgelegt wird. Das Konzept wird sich auch grundsätzlich mit Finanzierungsfragen befassen. 11. Plant die Bundesregierung, einen Teil der Einnahmen aus der geplanten Wasserstraßenmaut den Bundesländern zur Verfügung zu stellen? Nein. 12. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Bundesländer im Rahmen der vorgesehenen Übertragung der Bundeswasserstraßen für mögliche Folgekosten (Erhalt der Wasserwege) zu entschädigen? 13. a) Welche Wasserstraßen bzw. Wasserstraßenabschnitte sollen in welchem Zeitrahmen potenziell nach Auffassung der Bundesregierung an die Bundesländer übertragen werden (bitte benennen)? b) Handelt es sich dabei ausschließlich um als „Restwasserstraßen“ eingestufte Flüsse bzw. Kanäle, und wenn nein, um welche weiteren Wasserstraßen handelt es sich dabei? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine konkrete Absicht der Bundesregierung, Bundeswasserstraßen auf die Länder zu übertragen, existiert nicht. Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundeshaushalt 2015 die Möglichkeit geschaffen, Finanzierungsbeiträge für Erhaltungsinvestitionen an bestimmten Schleusenanlagen zu leisten. Diese Finanzierungsbeiträge können bis zur Hälfte der Gesamtinvestitionssumme betragen. Voraussetzung für eine finanzielle Beteiligung des Bundes ist, dass diese Wasserstraßenabschnitte an das jeweilige Land, den Landkreis, die Kommune oder einen sonstigen Dritten übertragen werden. 14. Welche Unterhaltungskosten wurden für die als „Restwasserstraßen“ eingestuften Flüsse bzw. Kanäle in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils aufgewendet (bitte Kosten nach Bund und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung führt keine Statistik, die eine der Frage entsprechende Auswertung kurzfristig ermöglicht. 15. Welche weiteren Funktionen erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung die sogenannten Restwasserstraßen neben der touristischen bzw. ökologischen Funktion? Bundeswasserstraßen werden von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in ihrer Funktion als Verkehrswege verwaltet. Drucksache 18/3665 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Flüsse bzw. Kanäle sollen nach Wunsch der Bundesregierung in Schleswig-Holstein neben Schlei, Eider, Stör und Pinnau an das Land übertragen werden (Artikel in den Zeitungen des SHZ-Verlags, „Heikles Geschenk aus Berlin“ vom 18. November 2014)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 17. Plant die Bundesregierung die im Jahr 2012 durch den damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, begonnenen Gespräche mit den Rhein-Anliegerstaaten zur sogenannten Mannheimer Akte, um die darin zugesicherte Abgabenfreiheit für Binnenschiffe auf dem Rhein oder auf dem deutschen Abschnitt des Rheins aufzuheben bzw. zu lockern, fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Es ist nicht geplant, solche Gespräche zu führen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333